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25/02/2010 Regelwerke BVG 10-02 - Asphalta Prüf- und ...

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ZTV Asphalt-StB 07 / TL Asphalt-StB 07<br />

Lieferung von Asphaltmischgut aus mehreren<br />

Asphaltmischwerken<br />

Asphalttragschichten<br />

Dipl.-Geologe Bernd Dudenhöfer<br />

ZTV Asphalt-StB 07 - Asphaltmischgut<br />

Die Eignungsnachweise müssen aufeinander abgestimmt sein <strong>und</strong><br />

folgende Differenzen eingehalten werden:<br />

• Bindemittelgehalt ≤ 0,3 M.-%<br />

• Anteil an groben Gesteinskörnungen ≤ 3,0 M.-%<br />

• Anteil Füller ≤ 1,0 M.-%<br />

Asphaltbinder- <strong>und</strong> Asphaltdeckschichten<br />

Das Asphaltmischgut ist nach identischen Eignungsnachweisen zu<br />

liefern (= gleiche Gesteine, gleiche Bindemittelsorte, gleicher<br />

Lieferant).<br />

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