Anmeldeformular AHK-Geschäftsreise USA - Exportinitiative ...
Anmeldeformular AHK-Geschäftsreise USA - Exportinitiative ...
Anmeldeformular AHK-Geschäftsreise USA - Exportinitiative ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kontaktdaten des Ansprechpartners:<br />
enviacon international<br />
Holger Wehner<br />
Project Manager<br />
Martin-Buber-Straße 24<br />
14163 Berlin<br />
Tel.:030 814 88 41 15<br />
Fax: 030 814 88 41 10<br />
E-Mail: wehner@enviacon.com<br />
Verbindliche Anmeldung<br />
für die <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong> in die <strong>USA</strong> (Florida/Illinois) zum Thema „Photovoltaik“ im<br />
Rahmen der <strong>Exportinitiative</strong> Erneuerbare Energien im Zeitraum vom 13.05. bis 17.05.2013<br />
(Fachkonferenz in Orlando am 14.05.2013)<br />
Unternehmen:<br />
Ansprechpartner:<br />
Straße, Nr.:<br />
PLZ, Ort:<br />
Tel.:<br />
Fax:<br />
E-Mail:<br />
Für statistische Zwecke (das Ausfüllen ist verpflichtend)<br />
Anzahl der<br />
Mitarbeiter:<br />
Jahresumsatz<br />
(in €):<br />
Unter der Dachmarke „renewables - made in Germany“ wurde die <strong>Exportinitiative</strong> Erneuerbare Energien<br />
durch die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie<br />
eingerichtet. Im <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong>programm werden Sie als deutscher Anbieter von Produkten,<br />
Systemen und Dienstleistungen im Kontext erneuerbare Energien bei Ihrer Markterschließung unterstützt.<br />
Die <strong>Geschäftsreise</strong> wird von der zuständigen Auslandshandelskammer (<strong>AHK</strong>) organisiert und begleitet. In<br />
der Regel findet am ersten Tag der <strong>Geschäftsreise</strong> eine Fachkonferenz statt. An den darauf folgenden -<br />
maximal drei - Tagen werden die individuellen Kooperationsgespräche mit potentiellen Geschäftspartnern<br />
durchgeführt.
Hinweise zur Teilnahme am <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong>programm:<br />
Die <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong> wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)<br />
gefördert. Sie beinhaltet Zuwendungen für unternehmensbezogene Leistungen der <strong>AHK</strong> bis zu maximal<br />
3.610,00 € netto, bei denen es sich um sog. De-minimis Beihilfen handelt.<br />
Unternehmen können diese Leistungen kostenlos in Anspruch nehmen, sofern dabei das maximale<br />
Fördervolumen von insgesamt 200.000 € (innerhalb von 3 Jahren) nicht überschritten wird. Das<br />
Unternehmen ist verpflichtet, eine entsprechende De-minimis Erklärung gegenüber der zuständigen<br />
<strong>AHK</strong> abzugeben.<br />
Die Reisekosten sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Transport vor Ort trägt jedes<br />
teilnehmende Unternehmen selbst.<br />
Die Anmeldung zur Teilnahme an der <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong> ist mit der Unterschrift für das Unternehmen<br />
verbindlich. Die zuständige <strong>AHK</strong> behält sich eine fachliche Prüfung vor. Eine Teilnahmebestätigung<br />
erhält das Unternehmen vom beauftragten Consultant enviacon international nach Prüfung durch die<br />
<strong>AHK</strong>.<br />
Mit der Teilnahme an der <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong> verpflichtet sich das Unternehmen dazu:<br />
a) eine Unternehmenspräsentation zu erstellen und diese fristgemäß an den beauftragten<br />
Consultant enviacon international zu liefern;<br />
b) die Unternehmenspräsentation am festgelegten Veranstaltungstag im vorgegebenen<br />
Zeitrahmen dem Fachpublikum vorzutragen;<br />
c) die individuellen Kooperationsgespräche vor Ort wahrzunehmen;<br />
d) an zwei gesonderten Befragungen zur Evaluierung der <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong> teilzunehmen:<br />
Befragung unmittelbar nach der Veranstaltung (binnen einer Woche) zur<br />
Qualität hinsichtlich Organisation und Umsetzung der <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong>;<br />
Beteiligung an einer Onlineumfrage innerhalb eines Jahres zu möglichen<br />
Unternehmenserfolgen durch die Teilnahme an der <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong>.<br />
Das Unternehmen hat das Recht, die Anmeldung binnen 4 Wochen, spätestens jedoch bis 6 Wochen vor<br />
Beginn der <strong>Geschäftsreise</strong> zu widerrufen.<br />
Sollte das Unternehmen die Reise außerhalb der Widerrufsfrist oder kurzfristig, d.h. ab 6 Wochen vor<br />
Reisebeginn, absagen oder die individuellen Kooperationsgespräche vor Ort nicht wahrnehmen, so sind<br />
die Kosten für die bis dahin entstandenen unternehmensbezogenen Leistungen der <strong>AHK</strong> in maximaler<br />
Höhe von 3.610,00 € netto selbst zu tragen. Der Betrag wird von der <strong>AHK</strong> in Rechnung gestellt.<br />
Die <strong>Geschäftsreise</strong> findet statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Unternehmen bis zu 4 Wochen<br />
vor der Reise erreicht wird. Bei Absage der Reise werden evtl. bereits entstandene Kosten des<br />
Unternehmens nicht erstattet.
Datenschutzerklärung<br />
Mit der Anmeldung zur <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong> erkläre ich mich einverstanden, dass die im Rahmen meiner<br />
Teilnahme erhobenen Daten von der <strong>Exportinitiative</strong> Erneuerbare Energien gespeichert werden.<br />
Projektdurchführer der <strong>Exportinitiative</strong> können mich kontaktieren, um mich über weitere Angebote zu<br />
informieren. Meine Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt. Eine<br />
Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.<br />
Hiermit melde ich mich verbindlich für die Teilnahme an der oben genannten <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong> an und<br />
bestätige, dass ich die vorab genannten Hinweise zum <strong>AHK</strong>-<strong>Geschäftsreise</strong>programm zur Kenntnis<br />
genommen habe.<br />
Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
Projektförderung von Auslandshandelskammern im Rahmen der<br />
Antragsteller:<br />
<strong>Exportinitiative</strong> Erneuerbare Energien<br />
.................................................................................................................................................<br />
Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen im Sinne der<br />
EU-Freistellungsverordnung für „De-minimis“-Beihilfen<br />
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir bzw. das Unternehmen<br />
............................................................<br />
(vollständiger Name des Unternehmens)<br />
seit dem ........................ (3 Jahre vor Antragstellung) folgende/keine 1 "De-minimis"-Beihilfen<br />
im Sinne der<br />
VERORDNUNG (EG) Nr. 1998/2006 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2006 über die<br />
Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen<br />
erhalten habe(n):<br />
Datum<br />
Bewilligungsbescheid<br />
Zuwendungsgeber<br />
Aktenzeichen<br />
Fördersumme in €<br />
Subventions-Wert in €<br />
In die Aufstellung sind auch Beihilfeanträge aufzunehmen, die gegenwärtig beantragt aber<br />
noch nicht bewilligt sind.<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass die vorstehenden Angaben subventionserheblich im Sinne von<br />
§ 264 StGB in Verbindung mit § 3 Subventionsgesetz sind. Die Strafbarkeit eines<br />
Subventionsbetruges nach § 264 StGB ist mir/uns bekannt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns,<br />
Ihnen Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sofern sie mir/uns vor der<br />
Zusicherung des beantragten Zuschusses bekannt werden.<br />
Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift des Antragstellers<br />
1 Nichtzutreffendes bitte streichen
Erläuterungen zu „De-minimis“-Beihilfen<br />
Einleitung<br />
Verschiedene Zuwendungen werden als sogenannte „De-minimis“-Beihilfen gewährt und<br />
sind aufgrund dieser Tatsache an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft. Im folgenden<br />
möchten wir die im Zusammenhang mit "De-minimis"-Beihilfen verwendeten Begriffe<br />
sowie die sich aus der Gewährung einer „De-minimis“-Beihilfe ergebenden Bedingungen<br />
erläutern.<br />
Was ist eine Beihilfe?<br />
Als Beihilfen werden Zuwendungen bezeichnet, die für das empfangende Unternehmen einen<br />
wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem Konkurrenzunternehmen, welches eine solche<br />
Zuwendung nicht erhält, bedeuten. Diese Zuwendungen können unter anderem in Form von<br />
Zuschüssen oder zinsverbilligten Darlehen gewährt werden.<br />
Da eine Beihilfe nur einem oder einigen Marktteilnehmern zugute kommt, kann sie nach<br />
Auffassung der Europäischen Kommission den Wettbewerb zwischen den Beihilfeempfängern<br />
und ihren Konkurrenten verzerren. Eine solche Wettbewerbsverzerrung widerspricht<br />
jedoch dem Prinzip der freien Marktwirtschaft. Andererseits sind Unterstützungsmaßnahmen<br />
für bestimmte Marktteilnehmer oft politisch erwünscht.<br />
Aus diesem Grunde untersucht die Europäische Kommission jede Beihilfe vor ihrer Gewährung<br />
hinsichtlich der Frage, ob die durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverzerrung<br />
akzeptiert werden kann, da die durch die Beihilfe bewirkte Verbesserung der Wirtschaftskraft<br />
die Nachteile aus der Verzerrung des Wettbewerbs aufwiegt (Notifizierungsverfahren). Sofern<br />
dies der Fall ist, genehmigt die Europäische Kommission die Beihilfe als Einzelmaßnahme<br />
für ein spezielles Unternehmen oder als Fördermaßnahme für einen bestimmten Adressatenkreis.<br />
Wie hoch ist eine Beihilfe?<br />
Mit einer Beihilfe wird dem Empfänger ein wirtschaftlicher, finanziell messbarer Vorteil gewährt.<br />
Da es unterschiedliche Beihilfearten gibt, ist es wichtig, diesen Vorteil so darzustellen,<br />
dass alle Beihilfearten miteinander verglichen werden können. Aus diesem Grund wird für<br />
jede „De-minimis“-Beihilfe berechnet, mit welchem Geldbetrag die durch sie gewährte Vergünstigung<br />
gleichgesetzt werden kann. Der Betrag dieser Vergünstigung wird als Subventionswert<br />
bezeichnet.<br />
Erhält ein Unternehmen z.B. einen Zuschuss, so entspricht der Subventionswert der Höhe<br />
des Zuschusses. Wird dagegen ein gegenüber Marktkonditionen zinsverbilligtes Darlehen<br />
vergeben, so errechnet sich der Subventionswert aus der Differenz zwischen dem gültigen<br />
Marktzins und dem Effektivzinssatz des Darlehens. Als Marktzinssatz wird dabei der von der<br />
Europäischen Kommission festgelegte Referenzzinssatz verwendet.<br />
Was ist eine „De-minimis“-Beihilfe?<br />
Manche Beihilfen sind so gering, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht spürbar<br />
sind. Sie müssen daher nicht durch die Europäische Kommission genehmigt werden, son-<br />
- 2 -
- 2 -<br />
dern können ohne deren Einschaltung gewährt werden. Allerdings hat die EU-Kommission<br />
das Recht, die Durchführung dieser Maßnahme zu kontrollieren.<br />
Damit die als „De-minimis“-Beihilfen bezeichneten Subventionen nicht dadurch, dass ein<br />
Unternehmen mehrere Subventionen dieser Art sammelt, doch noch zu einer Wettbewerbsverzerrung<br />
führen, ist der Subventionswert aller für ein Unternehmen zulässigen „Deminimis“-Beihilfen<br />
auf 200.000 EUR, für Unternehmen des Straßentransportsektors auf<br />
100.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren begrenzt. Diese Höchstbeträge gelten für alle<br />
„De-minimis“-Beihilfen gleich welcher Art und Zielsetzung. Bei den hier zugrunde gelegten<br />
Jahren handelt es sich um die Steuerjahre, die für das Unternehmen maßgebend sind. Der<br />
Dreijahreszeitraum ist fließend , d. h. bei jeder Neubewilligung einer „De-minimis“-Beihilfe ist<br />
die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren<br />
gewährten „De-minimis“-Beihilfen festzustellen.<br />
Wie erfährt man die Höhe einer „De-minimis“-Beihilfe?<br />
In einer Anlage zum Zuwendungsbescheid für eine „De-minimis“-Beihilfe wird dem Beihilfeempfänger<br />
unter anderem mitgeteilt, wie hoch der auf die Beihilfe entfallende Subventionswert<br />
ist. Diese Anlage muss mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer<br />
eventuellen Anfrage z.B. der Europäischen Kommission, die möglicherweise ihr Kontrollrecht<br />
ausüben wird, kurzfristig vorgelegt werden kann. Erfolgt die Vorlage nicht, muss der erhaltene<br />
Subventionswert zurückgezahlt werden.<br />
Um zu gewährleisten, dass die „De-minimis“-Beihilfen nicht den maximal zulässigen Subventionswert<br />
von 200.000 bzw. 100.000 EUR überschreiten, wird bei der Antragstellung erfragt,<br />
ob das Unternehmen bereits früher "De-minimis"-Beihilfen erhalten hat und wenn ja,<br />
wann und in welcher Höhe. Anhand dieser Angaben wird dann geprüft, ob mit der neu beantragten<br />
„De-minimis“-Beihilfe die Höchstbeträge von 200.000 bzw. 100.000 EUR – gerechnet<br />
ab den letzten drei Steuerjahren – eingehalten wird.<br />
Würde der Gesamtbetrag der "De-minimis"-Beihilfen, die ein Unternehmen in den letzten<br />
drei Steuerjahren erhalten hat, auf Grund der Förderung die o.g. genannten "De-minimis"-<br />
Höchstbeträge übersteigen, kann ein Zuschuss allerdings nicht gewährt werden<br />
Was ist sonst noch wichtig?<br />
Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Steuerjahren zwar insgesamt nicht mehr als<br />
200.000 bzw. 100.000 EUR an Subventionen in Form von „De-minimis“-Beihilfen erhalten.<br />
Andererseits können „De-minimis“-Beihilfen durchaus mit Beihilfen aus von der Europäischen<br />
Kommission genehmigten Fördermaßnahmen kombiniert werden.<br />
Rechtsgrundlage für „De-minimis“-Beihilfen ist die Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der<br />
Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag<br />
auf „De-minimis“-Beihilfen, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 379/5 vom<br />
28.12.2006.