Alleinerziehende in Darmstadt - Familien-Willkommen
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• Lernförderung<br />
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Kann gewährt werden, wenn e<strong>in</strong> wesentliches Lernziel der Klasse<br />
(z. B. die Versetzung) gefährdet ist, schulische Angebote (z. B.<br />
Förderunterricht) nicht ausreichen und e<strong>in</strong>e positive Aus sicht be-<br />
steht, dass durch e<strong>in</strong>e Lernförderung/Nachhilfe das Lerndefizit<br />
beseitigt wird. Lernförderung kann nicht gewährt werden, wenn<br />
das Lerndefizit selbst verschuldet wurde (z. B. durch unent schul-<br />
digtes Fehlen).<br />
• Mittagsverpflegung<br />
Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler sowie K<strong>in</strong>der, die e<strong>in</strong>e Tagese<strong>in</strong>rich-<br />
tung (K<strong>in</strong>derkrippe, K<strong>in</strong>dergarten, Hort …) besuchen oder für die<br />
K<strong>in</strong> dertagespflege geleistet wird, erhalten e<strong>in</strong>en Zuschuss zum<br />
ge me<strong>in</strong> schaftlichen Mittagessen. Mittag es sen außerhalb der Ge -<br />
me<strong>in</strong> schaft, z.B. Brötchen am Schul kiosk, können nicht über nom-<br />
men werden.<br />
Pro Essen ist 1 € selbst zu zahlen, der Restbetrag wird über das<br />
Bildungspaket f<strong>in</strong>anziert.<br />
• Soziale und kulturelle Teilhabe<br />
Für K<strong>in</strong>der und Jugendliche unter 18 Jahren (!) können Leistungen<br />
<strong>in</strong> Höhe von 10 € monatlich zur Teilhabe am sozialen und kultu r-<br />
ellen Leben <strong>in</strong> der Geme<strong>in</strong>schaft bewilligt werden und unter an de-<br />
rem für folgende Aktivitäten e<strong>in</strong>gesetzt werden:<br />
• Mitgliedsbeiträge <strong>in</strong> den Bereichen Sport (z. B. Vere<strong>in</strong>s bei-<br />
trag), Spiel, Kultur und Geselligkeit,<br />
• Unterricht <strong>in</strong> künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht)<br />
und andere angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung<br />
(z. B. geführte Museumsbesuche) sowie<br />
• die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Ferienspiele, »Konfi frei zei -<br />
ten«, Chorfreizeiten …)<br />
Für jedes K<strong>in</strong>d ist e<strong>in</strong> gesonderter Antrag zu stellen, der für alle<br />
Leis tungsarten gilt.<br />
Personen, die Leistungen nach SGB II beziehen, erhalten die Leistun -<br />
gen für Bildung und Teilhabe im Jobcenter. Weitere Informationen<br />
erhalten Sie bei Ihrer Sachbearbeiter<strong>in</strong>/Ihrem Sachbearbeiter im Be-<br />
reich Existenzsicherung.