Satzung über die Außengestaltung der Gebäude in der ... - Farchant
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§ 6 Anfor<strong>der</strong>ungen bei beson<strong>der</strong>en städtebaulichen Situationen<br />
Im alten Ortskern sowie bei beson<strong>der</strong>en ortsgestalterischen Situationen können abweichende<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden, soweit <strong>die</strong>s dem Ortsbild <strong>die</strong>nt.<br />
§ 7 Abweichungen<br />
Von den Bestimmungen <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> s<strong>in</strong>d Abweichungen möglich bei landwirtschaftlichen<br />
<strong>Gebäude</strong>n sowie <strong>in</strong> Gewerbegebieten.<br />
§ 8 Verhältnis zu Bebauungsplänen<br />
Die Vorschriften <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> gelten nicht, soweit im Bebauungsplan abweichende<br />
Festsetzungen getroffen s<strong>in</strong>d.<br />
§ 9 Bewehrungsvorschrift, Ordnungswidrigkeit<br />
Zuwi<strong>der</strong>handlungen gegen <strong>die</strong> Bestimmungen <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> stellen e<strong>in</strong>e Ordnungswidrigkeit<br />
im S<strong>in</strong>ne des Art. 89 Abs. 1 Nr.17 BayBO dar und können mit e<strong>in</strong>er<br />
Geldbuße bis zu 500.000 € bewehrt werden.<br />
§ 10 Inkrafttreten.<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt e<strong>in</strong>e Woche nach <strong>der</strong> Bekanntmachung <strong>in</strong> Kraft. Gleichzeitig tritt<br />
<strong>die</strong> Gestaltungssatzung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Farchant</strong> vom 31.01.1996 außer Kraft.<br />
<strong>Farchant</strong>, den 11.11.2004<br />
Geme<strong>in</strong>de <strong>Farchant</strong><br />
- L i d l -<br />
1. Bürgermeister<br />
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