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Was soll man tun, wenn man die ... - Fataawa.de

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Fragenummer: 0266<br />

1<br />

<strong>Was</strong> <strong>soll</strong> <strong>man</strong> <strong>tun</strong>, <strong>wenn</strong> <strong>man</strong> <strong>die</strong> Vergesslichkeitsnie<strong>de</strong>rwerfungen für eine<br />

Pflichthandlung <strong>de</strong>s Gebetes vergessen hat?<br />

(Entnommen www.islam-qa.com: Frage Nr.: 95410)<br />

Frage:<br />

Übersetzt von Abu Bakr Al – Almaani<br />

<strong>Was</strong> <strong>soll</strong> eine Person <strong>tun</strong> <strong>die</strong> nicht <strong>die</strong> Vergesslichkeitsnie<strong>de</strong>rwerfungen<br />

(Sudschud as – Sahu) für das Versäumen einer Pflichthandlung <strong>de</strong>s Gebetes<br />

verrichtet? <strong>Was</strong> ist <strong>wenn</strong> er alleine betet o<strong>de</strong>r hinter einem Imaam?<br />

Antwort:<br />

Alles Lob gebührt Allah.<br />

Wenn ein Beten<strong>de</strong>r absichtlich <strong>die</strong> Vergesslichkeitsnie<strong>de</strong>rwerfungen für das<br />

Unterlassen eines Pflichtteils <strong>de</strong>s Gebetes unterlässt, so ist sein Gebet ungültig,<br />

genauso als ob er irgen<strong>de</strong>inen an<strong>de</strong>ren Pflichtteil <strong>de</strong>s Gebetes absichtlich<br />

auslässt.<br />

Wenn er jedoch vergisst <strong>die</strong> Vergesslichkeitsnie<strong>de</strong>rwerfungen zu verrichten,<br />

(und) sich nach <strong>de</strong>m Tasliem 1 daran erinnert so <strong>soll</strong> er es (sofort) <strong>tun</strong>, es sei <strong>de</strong>nn<br />

das eine lange Zeit verstrichen ist o<strong>de</strong>r er <strong>die</strong> Moschee verlassen hat, in welchem<br />

Fall er gar nichts zu <strong>tun</strong> hat und sein Gebet gültig ist.<br />

Scheich Ibn ’Utheimin (Möge Allah sich seiner erbarmen) wur<strong>de</strong> nach einer<br />

Person gefragt, <strong>die</strong> <strong>de</strong>n ersten Taschahhud vergessen hat, und weiß das er <strong>die</strong><br />

Vergesslichkeitsnie<strong>de</strong>rwerfungen vor <strong>de</strong>m Tasliem zu sagen hat, er es jedoch<br />

(auch) vergisst und Salaam sagt. <strong>Was</strong> ist das Urteil?<br />

Er erwi<strong>de</strong>rte: „Wenn er sich innerhalb einer kurzen Zeit daran erinnert, so <strong>soll</strong> er<br />

<strong>die</strong> Nie<strong>de</strong>rwerfungen verrichten. Wenn jedoch eine lange Zeit vergangen ist, so<br />

ist es verstrichen, ebenso <strong>wenn</strong> er sich nicht erinnert außer nach einer langen<br />

Zeitspanne, so hat er nicht zur Moschee zurück zu gehen, und es ist in <strong>die</strong>sem<br />

Fall verstrichen.“<br />

<strong>Fataawa</strong> Ibn ’Utheimin (14/50)<br />

1<br />

Tasliem be<strong>de</strong>utet das abschließen<strong>de</strong> Sagen von „Salaam ’aleikum..“ am En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Gebetes mit <strong>de</strong>m Wen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Kopfes nach rechts und danach nach links.


2<br />

Wenn <strong>de</strong>r Imaam <strong>die</strong> Vergesslichkeitsnie<strong>de</strong>rwerfungen versäumt, so <strong>soll</strong> <strong>die</strong><br />

Person <strong>die</strong> hinter ihm betete es nicht selbstständig machen. Vielmehr <strong>soll</strong> er <strong>de</strong>n<br />

Tasliem mit <strong>de</strong>m Imaam verrichten, (und) daraufhin ihn daran erinnern <strong>die</strong><br />

Vergesslichkeitsnie<strong>de</strong>rwerfungen zu machen. Dann <strong>soll</strong> <strong>de</strong>r Imaam sich<br />

nie<strong>de</strong>rwerfen und <strong>die</strong> Personen <strong>die</strong> hinter ihm beten <strong>soll</strong>en sich ebenfalls<br />

nie<strong>de</strong>rwerfen.<br />

Und Allah weiß es am besten.<br />

Islam Q & A.

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