Laugnaer - Gemeindeblatt - web119 @ hosting.bndlg.de
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Amtliche Mitteilungen<br />
Protokoll aus <strong>de</strong>r öffentlichen Sitzung <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates Laugna am 24.11.2010<br />
Abwasserbeseitigung ;<br />
Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS)<br />
Der Entwurf <strong>de</strong>r Beitrags- und Gebührensatzung sowie das Gutachten zur Berechnung <strong>de</strong>r Einleitungsgebühr<br />
wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates bereits mit <strong>de</strong>r Sitzungsladung zugeleitet.<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Keis Herrn Demmeler vom Bayer. Kommunalen<br />
Prüfungsverband (BKPV). Der BKPV wur<strong>de</strong> mit Gemein<strong>de</strong>ratsbeschluss vom 21.04.2010<br />
mit <strong>de</strong>r Erstellung einer Beitrags- und Gebührenkalkulation für die Jahre 2011 bis 2014 beauftragt.<br />
Die erstellte Gebührenkalkulation wird ausführlich von Herrn Demmeler vorgestellt. Die Nachkalkulation<br />
für die Jahre 2005 bis 2009 ergibt eine Über<strong>de</strong>ckung einschließlich Verzinsung in Höhe von<br />
11.338,00 €. Aufgrund <strong>de</strong>r Kostenentwicklung ist jedoch davon auszugehen, dass diese Über<strong>de</strong>ckung<br />
im Jahr 2010 ausgeglichen wird. Die Vorkalkulation <strong>de</strong>r Jahre 2011 bis 2014 wur<strong>de</strong> somit auf<br />
einem neutralen Ergebnis (Über/Unter<strong>de</strong>ckung gleich null) weitergeführt und ergibt unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r für diese Jahre vorgesehenen Kosten und Erlöse eine Einleitungsgebühr von 2,92 €<br />
pro Kubikmeter Abwasser. Im Vergleich zur <strong>de</strong>rzeitigen Einleitungsgebühr von 1,60 €/m³ steigt diese<br />
nun massiv um 1,32 €/m³ an.<br />
• Wegfall von Über<strong>de</strong>ckungen aus Vorjahren<br />
• Erhöhung <strong>de</strong>r Betreuungskosten durch das Kläranlagenpersonal <strong>de</strong>r Stadt Wertingen<br />
(tatsächlicher Zeitaufwand)<br />
• Anpassung <strong>de</strong>s Verwaltungskostenanteils<br />
• Im Weiteren führt Herr Demmeler aus, dass im Hinblick auf die Beitragskalkulation keine Än<strong>de</strong>rungen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />
Die vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) wur<strong>de</strong> an die Mustersatzung <strong>de</strong>s Bayerischen<br />
Staatsministeriums <strong>de</strong>s Inneren angepasst, so dass von einer Än<strong>de</strong>rungssatzung abgesehen<br />
wur<strong>de</strong> und nun eine neue Satzung zum Erlass vorgelegt wird.<br />
Im Beitragsteil wur<strong>de</strong>n keine inhaltlichen Än<strong>de</strong>rungen vorgenommen. Im Gebührenteil wird neben<br />
<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Einleitungsgebühr unter § 10 Abs. 1 <strong>de</strong>r BGS-EWS noch unter § 10 Abs. 3 ein<br />
Ergänzungsvorschlag aufgenommen.<br />
Es wur<strong>de</strong> festgestellt, dass die Verbraucher vermehrt Wasseruhren als sog. Zwischenzähler installieren<br />
lassen um somit einen Abzug <strong>de</strong>r nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassermengen (z.B.<br />
bei <strong>de</strong>r Garten- und StalIbewässerung) von <strong>de</strong>r abzurechnen<strong>de</strong>n Abwassergebühr zu erhalten.<br />
Voraussetzung für die Anerkennung <strong>de</strong>r Abzugsmenge ist eine geeichte und verplombte Wasseruhr<br />
bzw. eine Prüfung <strong>de</strong>r technischen Anlage. Mit dieser Satzungsergänzung soll <strong>de</strong>r dadurch entstehen<strong>de</strong><br />
Verwaltungsmehraufwand an <strong>de</strong>n Gebührenpflichten weitergegeben wer<strong>de</strong>n. Zur Deckung<br />
<strong>de</strong>s Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s soll eine Kostenpauschale von 70,00 € erhoben wer<strong>de</strong>n. Diese Gebühr<br />
<strong>de</strong>ckt in <strong>de</strong>r Regel die Abnahme, Verplombung und Ablesungen während <strong>de</strong>r 6-jährigen Eichgültigkeit<br />
ab. In Ausnahmefällen (evtl. Frostschä<strong>de</strong>n) muss vor Ablauf <strong>de</strong>r 6-Jahresfrist ein neuer Wasserzähler<br />
installiert wer<strong>de</strong>n. In diesen Fällen fällt die Kostenpauschale erneut an.<br />
Beschluss <strong>de</strong>s Gemein<strong>de</strong>rates am 24.11.2010:<br />
Die Gemein<strong>de</strong> Laugna erlässt die diesem Beschluss als Anlage beigefügte "Beitrags und Gebührensatzung<br />
zur Entwässerungssatzung <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong> Laugna (BGS-EWS)".<br />
Behandlung von Bauanträgen<br />
• Andreas LANGENMAIR, Wertinger Straße 23, Bocksberg, 86502 Laugna<br />
(Erweiterung <strong>de</strong>r Biogasanlage durch Erweiterung Fahrsilo, Neubau Endlager, Aufstellen und<br />
Betreiben eines zweiten BHKWs mit 250 KW auf <strong>de</strong>m Grundstück FI.Nr. 261 <strong>de</strong>r Gemarkung<br />
Bocksberg - Nähe Viehweidgraben, Bocksberg, 86502 Laugna)<br />
Die Zufahrt hat von <strong>de</strong>r Kreisstraße DLG 2 über <strong>de</strong>n Marzelstetter Weg FI.Nr. 268 <strong>de</strong>r Gemarkung<br />
Bocksberg zu erfolgen. Falls <strong>de</strong>r Ausbauzustand bzw. <strong>de</strong>r Unterbau <strong>de</strong>s genannten Weges F1.Nr.<br />
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