Stellungnahme der AG Kurzfilm zur FFG-Novelle
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Verwendung <strong>der</strong> Referenzmittel<br />
Zeitraum<br />
2006-2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011 (bis<br />
Sept.)<br />
Summe<br />
Gesamt<br />
zahl<br />
148<br />
99<br />
90<br />
51<br />
388<br />
in % <strong>Kurzfilm</strong>e<br />
100<br />
100<br />
100<br />
100<br />
100<br />
87<br />
49<br />
42<br />
15<br />
193<br />
in % Kf-Projektentw.<br />
58,78<br />
49,49<br />
46,67<br />
29,41<br />
49,74<br />
0<br />
1<br />
1<br />
3<br />
5<br />
in % Langfilme<br />
0,00<br />
1,01<br />
1,11<br />
5,88<br />
1,29<br />
Tabelle 4: Bewilligte Folgeprojekte aus Mitteln <strong>der</strong> Referenzfilmför<strong>der</strong>ung nach Projektarten<br />
12<br />
7<br />
11<br />
in % Lf-Projektentw.<br />
Nur ca. die Hälfte <strong>der</strong> für den <strong>Kurzfilm</strong> gedachten För<strong>der</strong>mittel sind in den vergangenen fünf<br />
Jahren auch wirklich in die <strong>Kurzfilm</strong>produktion geflossen, während über 50% <strong>der</strong> Mittel für<br />
Langfilme und <strong>der</strong>en Projektentwicklung eingesetzt wurden. Trotzdem wird diese<br />
Verwendung <strong>der</strong> Mittel von uns positiv bewertet, da es eine Weiterentwicklung von Talenten<br />
und effiziente För<strong>der</strong>ung von Kreativität mit Übergang zum Langfilm ermöglicht. Um das<br />
auszugleichen und <strong>der</strong> eigentlichen <strong>Kurzfilm</strong>produktion eine angemessene För<strong>der</strong>ung zu<br />
garantieren, sollen in Zukunft 4% anstatt bisher 2% <strong>der</strong> Mittel für die För<strong>der</strong>ung des<br />
<strong>Kurzfilm</strong>s verwendet werden (§68 (1) 3.)<br />
Empfehlungen für die zukünftige För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Kurzfilm</strong>produktion<br />
4<br />
8,11<br />
7,07<br />
12,22<br />
Das neue Referenzmodell hat sich bewährt, soll aber auf Grundlage <strong>der</strong> oben aufgeführten<br />
Evaluierung optimiert werden. Daher schlagen wir folgendes vor:<br />
34<br />
7,84<br />
8,76<br />
49<br />
42<br />
36<br />
29<br />
156<br />
in %<br />
33,11<br />
42,42<br />
40,00<br />
56,86<br />
40,21<br />
• Die För<strong>der</strong>summe für die Referenzfilmför<strong>der</strong>ung <strong>Kurzfilm</strong> soll von 2 % auf 4 % <strong>der</strong><br />
Einnahmen <strong>der</strong> FFA unter Berücksichtigung des Vorwegabzuges erhöht werden.<br />
• Die allgemeine Begriffsbestimmung <strong>Kurzfilm</strong> ist <strong>der</strong>zeit im <strong>FFG</strong> auf eine Vorführdauer<br />
von mindestens einer bis höchstens 15 Minuten festgelegt. Diese Beschränkung<br />
halten wir für überholt, sie ist nicht zeitgemäß und entspricht nicht <strong>der</strong><br />
Produktionsrealität. <strong>Kurzfilm</strong>e können nicht nur über den Vorfilm definiert werden.<br />
Daher soll zukünftig folgende Regelung im §14a Abs. 4 gelten und zudem eine<br />
Anpassung an die För<strong>der</strong>richtlinien des BKM sowie den Einreichkriterien vieler<br />
Festivals erfolgen:<br />
Als <strong>Kurzfilm</strong>e gelten Filme mit einer Vorführdauer von höchstens 30 Minuten.<br />
• Die Ausnahmeregelung unter § 41 für Erstlingsfilme und Hochschulproduktionen mit<br />
mehr als 15 Minuten und höchstens 45 Minuten soll aufgehoben werden.<br />
• Die Erfolgskriterien (Referenzkriterien) sollen folgen<strong>der</strong>maßen modifiziert werden:<br />
1. Die „Eintrittsschwelle“ <strong>zur</strong> Teilnahme an <strong>der</strong> Referenzför<strong>der</strong>ung soll von<br />
mindestens 10 auf mindestens 15 Punkte angehoben werden. Mehrmalige<br />
Festivalteilnahmen (bzw. Auszeichnungen durch Preise) sind ein Indikator für<br />
qualitativ hochwertige <strong>Kurzfilm</strong>e. Damit wird eine strengere „Erfolgskontrolle“<br />
eingeführt, um eine hohe Qualität <strong>der</strong> durch die Referenzför<strong>der</strong>ung zu för<strong>der</strong>nden<br />
Filme zu sichern.<br />
2. Das FBW-Prädikat „beson<strong>der</strong>s wertvoll“ soll zukünftig nicht mehr als<br />
Referenzkriterium angerechnet werden.<br />
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