Beilagenpreise - Wochentip
Beilagenpreise - Wochentip
Beilagenpreise - Wochentip
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* Gültig ab 1. Januar 2012<br />
EDIADATEN<br />
Nr. 14*
Unser Anzeigenteam<br />
Anzeigenteam<br />
2<br />
NZEIGENTEAM<br />
Hannelore Göke<br />
Ihre Ansprechpartnerin für das Verkaufsgebiet:<br />
Lippstadt-Süd<br />
Fon: 0 29 41 - 28 00 14 Fax: 0 29 41 - 28 00 20<br />
eMail: h.goeke@wochentip.de<br />
Robert Müller<br />
Ihr Ansprechpartner für das Verkaufsgebiet:<br />
Erwitte, Anröchte, Rüthen<br />
Fon: 0 29 41 - 28 00 18 Fax: 0 29 41 - 28 00 20<br />
eMail: r.mueller@wochentip.de<br />
Andrea Heymann<br />
Ihre Ansprechpartnerin für das Verkaufsgebiet:<br />
Geseke, Steinhausen, Büren, Salzkotten, Delbrück<br />
Fon: 0 29 41 - 28 00 15 Fax: 0 29 41 - 28 00 20<br />
eMail: a.heymann@wochentip.de<br />
Günter Thomas<br />
Ihr Ansprechpartner für das Verkaufsgebiet:<br />
Lippstadt-Nord<br />
Fon: 0 29 41 - 28 00 13 Fax: 0 29 41 - 28 00 20<br />
eMail: g.thomas@wochentip.de<br />
Julia Schulte<br />
Ihre Ansprechpartnerin für das Verkaufsgebiet:<br />
Wadersloh, Langenberg, Mastholte<br />
Fon: 0 29 41 - 28 00 12 Fax: 0 29 41 - 28 00 20<br />
eMail: j.schulte@wochentip.de<br />
Carsten Bunsmann<br />
Fon: 0 29 41 - 201 243 Fax: 0 29 41 - 201 285<br />
eMail: c.bunsmann@wochentip.de
Anzeigen<br />
Anzeigenteil 1.)<br />
Titelseite (Hochformat mind. 600 mm, Querformat mind. 700 mm) 1.)<br />
Titelkopf-Anzeige (Festgröße 90 mm Breite x 43 mm Höhe) 1.)<br />
Anzeige im Kreuzworträtsel (Festgröße 82 Breite x 58 mm Höhe) 1.)<br />
2.), 1.)<br />
Kombination mit Tageszeitung „Der Patriot“<br />
<strong>Wochentip</strong>+Patriot Anzeigenteil<br />
Ermäßigung<br />
- Geseke, Erwitte, Anröchte, Rüthen<br />
- Wadersloh, Langenberg, Mastholte, Delbrück, Paderborn, Soest,<br />
Warstein, Lippetal, Rietberg 3.)<br />
Private Familienanzeigen 4.)<br />
Private Kleinanzeigen (4 Zeilen) 4.)<br />
je 1.000 Exemplare bis 20 g 1.)<br />
jede weiteren 10 g1.) Beilagen<br />
BEILAGENPREISE<br />
Anzeigen - <strong>Beilagenpreise</strong><br />
Aufl age Grundpreis €<br />
63.500<br />
63.500<br />
63.500<br />
63.500<br />
91.000<br />
63.500<br />
63.500<br />
63.500<br />
63.500<br />
1,16<br />
1,24<br />
225,00<br />
125,40<br />
2,58<br />
0,95<br />
1,07<br />
Grundpreis €<br />
52,95<br />
9,40<br />
Direktpreis €<br />
0,99<br />
1,05<br />
191,25<br />
106,70<br />
2,19<br />
0,81<br />
0,91<br />
0,40<br />
5,00<br />
Direktpreis €<br />
1.) Alle Preise zuzüglich MwSt.<br />
2.) reduzierter, rabattfähiger Millimeterpreis für Anzeigen, die unverändert in Text und Format innerhalb von 8 Tagen in „Der Patriot“ und im „<strong>Wochentip</strong>“ erscheinen.<br />
3.) Alle Preise zuzüglich Mwst. Diese Preise gelten nicht für Einzelhändler mit Filialen, für Baumärkte, Dienstleistungsunternehmen, Ladenketten und Verbrauchermärkte.<br />
4.)Alle Preise incl. MwSt. Ermäßigter Preis (ohne Nachlass) pro mm, Familien- und private Gelegenheitsanzeigen. Abnahme innerhalb eines Jahres ab Abschlussdatum.<br />
45,-<br />
8,-<br />
3
Unser Verbreitungsgebiet<br />
b i bi<br />
4<br />
ERBREITUNGSGEBIET<br />
Lippstadt inkl. Ortsteile ca. 31.000 Exemplare lare<br />
Erwitte inkl. Ortsteile ca. 6.500 Exemplare lare<br />
Geseke inkl. Ortsteile ca. 8.000 Exemplare lare<br />
Anröchte inkl. Ortsteile ca. 4.000 Exemplare lare<br />
Rüthen inkl. Ortsteile ca. 4.450 Exemplare lare<br />
Mantinghausen ca. 335 Exemplare lare<br />
Wadersloh, Liesborn ca. 3.550 Exemplare lare<br />
Langenberg ca. 2.450 Exemplare lare<br />
Mastholte ca. 1.500 Exemplare lare<br />
Steinhausen ca. 1.400 Exemplare lare
KOMBINATION Unsere Kombinationsanzeigen Kombinationsanzeigen bi & i RABATT<br />
i & & Rabatte<br />
b<br />
Stadtspiegel Aufl age Grundpreis € Direktpreis €<br />
Kamen<br />
Unna<br />
Unna/Kamen<br />
Lünen gesamt<br />
Arnsberg/Neheim<br />
51.400<br />
36.000<br />
87.400<br />
66.100<br />
54.700<br />
1,16<br />
0,94<br />
1,64<br />
1,13<br />
1,33<br />
0,99<br />
0,80<br />
1,39<br />
0,96<br />
1,13<br />
Partnerausgaben (Nicht als Kombi möglich)<br />
Platzierung / Verbreitung Aufl age<br />
Kombinationsmöglichkeiten (Anzeigenteil)<br />
WOCHENTIP / Lippstadt<br />
Stadtanzeiger Hamm<br />
Stadtanzeiger Soest<br />
Der Bote – Gesamtausgabe<br />
Werse-Kurier<br />
Sauerland<br />
Streifl ichter Gesamtausgabe<br />
63.500<br />
95.400<br />
80.300<br />
110.230<br />
54.400<br />
264.640<br />
58.800<br />
Grundpreis € Direktpreis €<br />
1,16<br />
1,73<br />
1,62<br />
1,72<br />
1,25<br />
4,28<br />
1,19<br />
Belegung / Nachlässe<br />
3 und mehr Wochenzeitungen<br />
-15 % 5.)<br />
0,99<br />
1,47<br />
1,37<br />
1,46<br />
1,06<br />
3,64<br />
1,01<br />
Anzeigen als Kombi mit dem <strong>Wochentip</strong><br />
5.)<br />
auf den Gesamtpreis<br />
Anzeigen als Kombi mit dem <strong>Wochentip</strong><br />
5
Technische Angaben<br />
Angaben<br />
6<br />
ECHNISCHE ANGABEN<br />
Mindestberechnung 200 mm.<br />
Bei Anzeigen unter 200 mm<br />
wird eine Pauschale erhoben.<br />
Je Zusatzfarbe 20% des<br />
Anzeigen preises<br />
Bei 4c-Anzeigen nach<br />
Absprache.<br />
Spaltenbreite Technische Angaben / Beilagen<br />
1-spaltig 43 mm<br />
2-spaltig 88,5 mm<br />
3-spaltig 134 mm<br />
4-spaltig 180 mm<br />
5-spaltig 225 mm<br />
6-spaltig 270 mm<br />
7-spaltig 316 mm<br />
Farb-Zuschlag<br />
Höchstformat:<br />
235 x 315 mm<br />
Mindestformat:<br />
125 x 165 mm<br />
Der letzte Anlieferungstermin ist 3 Tage vor dem vereinbarten Beilagentermin.<br />
Versandanschrift für Beilagen:<br />
Druckzentrum Rhynern, Gabelsberger Str. 1, 59069 Hamm<br />
Nachlässe<br />
Malstaff el<br />
6 Anzeigen 5%<br />
12 Anzeigen 10%<br />
24 Anzeigen 15%<br />
48 Anzeigen 20%<br />
Mengenstaff el<br />
mm-Abschlüsse<br />
von min destens<br />
3.000 5%<br />
5.000 10%<br />
10.000 15%<br />
20.000 20%<br />
Umsatzbonus<br />
40.000 mm 2%<br />
60.000 mm 3%<br />
80.000 mm 4%<br />
Technische Angaben / Anzeigen<br />
Druckverfahren:<br />
Rotationsoff setdruck gem. DIN 12647-3 (Quiz-Profi l)<br />
Strichbreite (Schrift und Linien):<br />
mindestens 0,5 Punkt<br />
Tonwertzunahme:<br />
Beim Zeitungsoff set ist eine Tonwertzunahme, bezogen<br />
auf 40 % Flächendeckung, von ca. 26 % zu berücksichtigen.<br />
Rastertonwerte:<br />
Licht: mind. 4%, Tiefe: max. 96%<br />
Flächendeckungssumme:<br />
max. 300 %<br />
Panoramaanzeige:<br />
660 mm breit (14 Spalten + Bundsteg)<br />
Platzierungsvorschrift:<br />
Für bestimmte Seiten nur unter Vorbehalt.<br />
Begleitunterlagen:<br />
Zwingend benötigen wir ein Farbmuster auf Zeitungs -<br />
papier nach ISO Newspaper26v4 zu allen Farb-Anzeigen<br />
sowie ein Standmuster, ansonsten kann eine zufrieden<br />
stellende Druckqualität nicht gewährleistet werden.<br />
Korrekturabzug:<br />
Bei einem Anzeigenauftrag mit dem Wunsch nach einem<br />
Korrekturabzug gilt der Schlusstermin ein Werktag früher.<br />
Schmuckfarben:<br />
Für Anzeigen mit Schuckfarben bitten wir um Anlieferung<br />
der Daten in der/n gewüsnchten Farbe/n. Die Daten werden<br />
von uns für den Druck aus Skalenfarben aufbereitet<br />
und im üblichen Toleranzbereich wiedergegeben.<br />
Druck aus 4c-Palette, keine Spot-Farben möglich.
DATENÜBERMITTLUNG<br />
Datenübermittlung & & Verlagsangaben<br />
Verlagsangaben<br />
Übermittlung von Daten Übermittlung von Daten<br />
Weitere Informationen:<br />
Ein schriftlicher Auftrag zusammen mit einer Kopie des kompletten Anzeigemotivsmuss<br />
der Anzeigenverwaltung vor jeder DruckunterlagenÜbermittlung<br />
(ISDN, Datenträger, E-Mail, Film) vorliegen. Dieses Auftragsschreiben muss<br />
einen Ansprechpartner mit Telefonnummer aufzeigen und auf die Art der<br />
Druckunterlagen-Übermittlung hinweisen.<br />
Dateiformate:<br />
Vorzugsweise EPS mit inkludierten Schriften (oder in Zeichenwege umgewandelt).<br />
Ein hochaufgelöstes PDF mit 100% eingebetteten Schriften. In PDF oder<br />
EPS verwendete Bilder in CMYK, s/w oder Bitmap, keine RGB, LAB-Daten und<br />
Offi ce-Dokumente wie Word oder Powerpoint. Zur Datenanlieferung muss<br />
grundsätzlich eine Textdatei beigefügt werden die Angaben über Verlagsobjekt,<br />
Kunde/Motiv, Anzeigeformat, Farbigkeit. Erscheinungstag, Absender,<br />
Ansprechpartner und Telefonnummer enthält. Diese Dateien sind ohne Passermarken<br />
und Beschnitt anzuliefern.<br />
Art der Anlieferung:<br />
ISDN, E-Mail oder Datenträger<br />
Wenn Sie uns Ihre Anzeige digital übermitteln möchten, beachten Sie<br />
bitte folgende technische Daten:<br />
ISDN-Anschlüsse für Transportprogramm Leonardo Pro<br />
0 29 41 / 20 13 05 1 oder 0 29 41 / 20 13 15 1<br />
e-mail: anztech@derpatriot.de<br />
Ihre Anzeigenaufträge schicken Sie bitte wie bisher mit einem Ausdruck<br />
Ihrer gestalteten Faxanzeige an Fax-Nr. 0 29 41 / 28 00 20<br />
Verlag: <strong>Wochentip</strong> Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Kolpingstraße 7 · 59555 Lippstadt<br />
Postfach 2747 · 59537 Lippstadt<br />
www.wochentip.de<br />
Telefon Anzeigenabt.: 0 29 41 / 28 00 12-16+18<br />
Telefon Redaktion: 0 29 41 / 28 00 17+19<br />
Telefon Vertrieb: 0 29 41 / 28 00 11<br />
Telefax: 0 29 41 / 28 00 20<br />
E-Mail Redaktion: redaktion@wochentip.de<br />
E-Mail Anzeigenabt.: anzeigen@wochentip.de<br />
E-Mail Vertrieb: vertrieb@wochentip.de<br />
Bankkonten: Stadtsparkasse Lippstadt (BLZ 416 500 01)<br />
Kto.-Nr. 3046<br />
Volksbank Lippstadt (BLZ 416 601 24)<br />
Kto.-Nr. 732 899 400<br />
Zahlungsbedingungen: Rein netto sofort nach Erhalt der Rechnung<br />
Bei Zahlungen im Lastschriftverkehr 2% Skonto.<br />
Mittlergebühr: 15% vom Kunden-Netto (Grundpreis) für<br />
Anzeigen und Beilagenaufträge<br />
Geschäftsbedingungen: siehe Seite 8+9<br />
Erscheinungsweise: jeden Mittwoch<br />
Anzeigenschluss: 2 Tage vor Erscheinen, 17 Uhr (Geschäftsanzeigen)<br />
1 Tag vor Erscheinen, 12 Uhr (private Kleinanzeigen)<br />
Kennziff ergebühr je<br />
Veröff entlichung: 5,- € bei Zusendung der Off erten<br />
3,- € bei Abholung<br />
5,- € Verwaltungspauschale bei Rechnungsversand<br />
für private Kleinanzeigen.<br />
Die Kennziff ergebühr wird als Verwaltungspauschale<br />
auch dann erhoben, wenn keine Off erten eingehen.<br />
7
AGB‘s GB‘S<br />
8<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften<br />
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröff entlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder<br />
sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.<br />
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröff entlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen<br />
eingeräumt, so ist der Vertrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und<br />
veröff entlicht wird.<br />
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff er 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus<br />
weitere Anzeigen abzurufen.<br />
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspfl ichten, den Unterschied zwischen dem<br />
gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des<br />
Verlages beruht.<br />
5. Aufträge der Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröff entlicht<br />
werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen<br />
ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche im Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.<br />
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses -und Beilagenaufträge wegen des Inhalts der Herkunft oder technischen Form nach<br />
einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröff entlichung für<br />
den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage<br />
eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder<br />
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte<br />
Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegen Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen<br />
Möglichkeiten.<br />
9. Bei Anzeigen, die per ISDN übertragen oder auf Datenträger übergeben werden, trägt der externe Hersteller die Verantwortung für die Qualität der drucktechnischen Aufbereitung.<br />
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie<br />
Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die<br />
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,<br />
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der<br />
Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreff ende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgeld. Dies gilt nicht nur für<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter<br />
Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist<br />
gegenüber Kaufl euten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreff enden Anzeigenentgelds beschränkt.<br />
Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher<br />
Papierbeschaff enheit. Deshalb kann keine Garantie für eine Farbwiedergabe übernommen werden. Diesbezügliche Beanstandungen verpfl ichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Anzeigen, die in der Gestaltung nicht die Zustimmung des Inserenten fi nden, werden nicht ersetzt. Nur Anzeigen mit sinnentstellenden Fehlern werden in der folgenden Ausgabe<br />
mit der Richtigstellung veröff entlicht. Reklamationen von Beilagen müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Verteiltermin beim Verlag angezeigt werden.
AGB‘S AGB‘s<br />
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag<br />
berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt.<br />
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröff entlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb<br />
der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.<br />
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basis-Zinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der<br />
Deutschen Bundesbank veröff entlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere<br />
Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der<br />
Zahlungsfähigkeit des Auftrages ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein<br />
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich off enstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.<br />
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige<br />
Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschaff t werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröff entlichung und<br />
Verbreitung der Anzeige.<br />
16. Kosten für die Anfertigung reprofähiger Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich<br />
vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.<br />
17. Aus einer Aufl agenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der<br />
ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Aufl age oder - wenn eine Aufl age nicht genannt ist - die<br />
durchschnittlich verkaufte bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete Aufl age des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.<br />
Eine Aufl agenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer<br />
Aufl age bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H. bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H.<br />
Aufl age bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. über 500.000 Exemplaren 5 v.H.<br />
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn derVerlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Aufl age so<br />
rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.<br />
18. Bei Ziff ernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe<br />
auf Ziff ernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziff ernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt<br />
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen schickt der Verlag zurück, ohne dazu verpfl ichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers<br />
das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öff nen.Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber<br />
die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpfl ichtigen Zusendung vereinbaren.<br />
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.<br />
20. Erfüllungsort ist Lippstadt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufl euten, juristischen Personen des öff entlichen Rechts oder bei öff entlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen<br />
Gerichtsstand Lippstadt. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtstand bei Nicht-Kaufl euten nach deren<br />
Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufl euten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach<br />
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Lippstadt vereinbart.<br />
9
Geschäftsbedingungen SCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
10<br />
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages<br />
a) Im Falle höherer Gewalt oder bei Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpfl ichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung vom Schadensersatz.<br />
b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfürung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber<br />
obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag<br />
ist nicht verpfl ichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber<br />
daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.<br />
c) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte, die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er von den Auftraggebern irreführt oder getäuscht wird.<br />
d) Etwaige Änderungen oder Abbestellungen sind schriftlich mit genauer Angabe des Textes oder der Ausgabe spätestens bis zum Anzeigenschluss, bei Beilagenaufträgen wenigstens<br />
drei Tage vor dem Streutermin zu übermitteln. Bei Abbestellungen gehen gegebenenfalls bereits entstandene Herstellungs- oder Vorbereitungskosten zu Lasten des Auftraggebers.<br />
Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Terminänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernehmen die Verlage für Übermittlungsfehler keine Haftung.<br />
e) Für Verlagsbeilagen, örtlich begrenzte Anzeigen, Sonderveröff entlichungen (Kollektive) und Anzeigenstrecken können abweichende Preise vereinbart werden.<br />
f) Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch für laufende Anzeigen sofort in Kraft.<br />
g) Die Werbemittler und Werbeagenturen sind verpfl ichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten.<br />
Die vom Verlag gewährte Mittlervergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.<br />
h) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbemittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt und Texte bzw.<br />
Druckunterlagen auch von ihm geliefert werden. Für Anzeigen und Beilagen von Ortskunden erhalten Werbemittler keine Vergütung.<br />
i) Aus Orten des Verbreitungsgebietes des Verlages werden Anzeigen und Beilagenaufträge nur vom Verlag unmittelbar angenommen. Das gilt auch für auswärtige Auftraggeber bei<br />
deren Werbung für im Verbreitungsgebiet ansässige Filialbetriebe, Zweigniederlassungen und Handelsketten. In Zweifelsfällen liegt die Entscheidung beim Verlag.<br />
j) Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist<br />
einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht<br />
innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.<br />
k) Ansprüche bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen sind dann ausgeschlossen, wenn der Werbungtreibende die Möglichkeit hatte, vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige<br />
auf den Fehler hinzuweisen. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.<br />
l) Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichen entfällt jeglicher Nachlass. Im Falle einer Klage wird der auf die streitgegenständliche Forderung gewährte Nachlass wieder belastet.<br />
m) Für alle Anzeigenverträge gelten die allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den allgemeinen oder zusätzlichen Geschäftsbedingungen des<br />
Verlages ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.<br />
Der Verlag weist darauf hin, dass Anzeigen nach der neuen Rechtschreibung gestaltet und veröff entlicht werden, wenn keine andere Anweisung des<br />
Auftragsgebers vorliegt.
GESCHÄFTSBEDINGUNG<br />
Geschäftsbedingungen<br />
Sonstige Angaben für Beilagen<br />
I. Wenn für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vorliegen, werden die Prospekte ineinandergesteckt der Zeitung beigelegt. Eine Alleinbelegung kann nicht zugesichert werden.<br />
II. Letzter Rücktrittstermin: 10 Tage vor dem Streutermin.<br />
III. Beilagenhinweis: Im redaktionellen Teil der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Jedoch berechtigt Nichterscheinen dieses Hinweises nicht zu Ersatzansprüchen.<br />
IV. Die <strong>Beilagenpreise</strong> schließen eine Prüfung der Stückzahl beim Eingang der Beilagen nicht ein, so dass Fehlmengen oder überzählige Mengen erst beim Einlegen festgestellt werden können.<br />
Das Material ist vom Auftraggeber oder seinem Lieferanten zu prüfen. Bei der Errechnung der Stückzahlen ist ein Zuschuß von 5% anzusetzen. Darüber hinausgehende überzählige<br />
Beilagen bleiben nach der Auftragsabwicklung bei uns. Wenn vom Auftraggeber keine anderweitige Verfügung getroff en wird, sind wir berechtigt, diese Beilagen drei Tage<br />
nach Auftragsabwicklung zu vernichten.<br />
V. Bei Teilbelegungen wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das gewünschte Gebiet allein und total erfasst wird.<br />
VI. Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für Beilagen an bestimmten Tagen. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege<br />
haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden.<br />
VII. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen kann der Verlag die ihm entstandenen Kosten berechnen.<br />
VIII. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorgabe eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den<br />
Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
IX. Der Verlag behält sich die Ablehnung oder Höherberechnung des Auftrages vor, wenn Beilagen für zwei oder mehrere Firmen werben (s. auch Ziff er 8 der allgemeinen Geschäftsbedingungen).<br />
X. Reklamationen in der Zerstreuung von Beilagen müssen innerhalb von drei Werktagen beim Verlag angezeigt werden.<br />
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IHRE ANZEIGENZEITUNG AM MITTWOCH