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RICHTLINIE für den ÖKOFONDS der Energie Uster AG Element A1 ...

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Beitragsvoraussetzungen<br />

Art. 4 Gewährung von Beiträgen<br />

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beiträge aus dem Ökofonds <strong>der</strong> EnU. Bei knappen Mitteln<br />

o<strong>der</strong> sehr vielen Anfragen entscheidet die Ökofondskommission, wie viele Mittel <strong>für</strong> dieses<br />

Fondselement verwendet wer<strong>den</strong> sollen. Die Ökofondskommission entscheidet auch über die<br />

Prioritäten innerhalb des För<strong>der</strong>elements. Priorität haben dabei diejenigen Investitionen<br />

(För<strong>der</strong>beiträge), durch die im Verhältnis zu sämtlichen För<strong>der</strong>beiträgen die grössten <strong>Energie</strong>und/o<strong>der</strong><br />

Treibhausgaseinsparungen erzielt wer<strong>den</strong> können.<br />

Art. 5 Voraussetzungen<br />

Bei Erfüllung folgen<strong>der</strong> Voraussetzungen können Vorhaben nach Art. 1 geför<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>:<br />

a. Es wer<strong>den</strong> in <strong>der</strong> Regel nur Projekte geför<strong>der</strong>t, welche im Versorgungsgebiet <strong>der</strong> EnU<br />

realisiert wer<strong>den</strong> können o<strong>der</strong> welche <strong>für</strong> die EnU von beson<strong>der</strong>er Bedeutung sind.<br />

b. Projekte müssen in Zusammenarbeit mit einem Institut einer Fachhochschule, einer<br />

Universität, einer Technischen Hochschule o<strong>der</strong> einem privatwirtschaftlichen<br />

Unternehmen durchgeführt wer<strong>den</strong>.<br />

c. Es sollen Projekte geför<strong>der</strong>t wer<strong>den</strong>, die sich noch im Stadium <strong>der</strong> technischen<br />

Entwicklung befin<strong>den</strong> (Pilot- und Demonstrationsanlagen).<br />

d. Es wer<strong>den</strong> nur Projekte geför<strong>der</strong>t, die <strong>der</strong> <strong>Energie</strong>politik <strong>der</strong> Stadt <strong>Uster</strong>, <strong>den</strong><br />

Zielsetzungen <strong>der</strong> <strong>Energie</strong>stadt <strong>Uster</strong> und <strong>den</strong> Unternehmenszielen <strong>der</strong> EnU<br />

entsprechen.<br />

Art. 6 Unterstützungswürdige Pilot- und Demonstrationselemente<br />

a. Anlagen zur Wärmegewinnung <strong>für</strong> Heizzweck<br />

b. energieeffiziente haustechnische Geräte / Steuerungen<br />

c. Elektrotechnik<br />

d. <strong>Element</strong>e <strong>der</strong> Gebäudehülle<br />

e. energetische Gesamtkonzepte <strong>für</strong> Gebäude<br />

Art. 7 Kreis <strong>der</strong> Beitragsempfänger<br />

Beiträge wer<strong>den</strong> an Institutionen von Fachhochschulen, Universitäten, Technischen<br />

Hochschulen o<strong>der</strong> privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in <strong>der</strong> Schweiz ausgerichtet.<br />

Art und Höhe <strong>der</strong> Beiträge<br />

Art. 8 Ausrichtung<br />

Die Auszahlung von Beiträgen erfolgt nach Unterbreitung und Prüfung <strong>der</strong> spezifizierten<br />

Abrechnungsunterlagen gemäss Budgetaufstellung im Antragsformular. Die Zahlung erfolgt<br />

gegen Rechnungsstellung mit beigelegtem Einzahlungsschein an die EnU.<br />

Art. 9 Beitragshöhe<br />

Die Ermittlung des vorgesehenen För<strong>der</strong>beitrages stützt sich auf nachvollziehbare<br />

Berechnungen. Beiträge in Form von Arbeitszeiten o<strong>der</strong> Sachwerten müssen dabei<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Die Beitragshöhe errechnet sich aus <strong>den</strong> nicht amortisierbaren<br />

Mehrkosten gemäss Aufstellung im Antragsformular und orientiert sich an folgendem Schlüssel:<br />

a. Projekte mit nicht amortisierbaren Mehrkosten bis CHF 100'000 erhalten maximal 50%<br />

dieser Mehrkosten.<br />

b. Bei Projekten mit nicht amortisierbaren Mehrkosten, welche höher als CHF 100'000<br />

betragen, wird <strong>der</strong> För<strong>der</strong>beitrag individuell von <strong>der</strong> Ökofondskommission festgelegt.<br />

Richtlinie <strong>Energie</strong> <strong>Uster</strong> <strong>Element</strong> <strong>A1</strong><br />

Richtlinie_EnU_<strong>A1</strong>_v06.doc / 17.02.2010<br />

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