algemene verkoop-leveringsvoorw - Scala Playhouse
algemene verkoop-leveringsvoorw - Scala Playhouse
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Gesellschaften mit<br />
beschränkter Haftung <strong>Scala</strong> Agenturen BV................., alle satzungsgemäß<br />
niedergelassen und mit Büroanschrift in NL-1329 BA Almere auf dem<br />
Rondebeltweg 2, zugleich handelnd unter den Handelsnamen „Videorama“ und<br />
„................................“.<br />
Eintragsnummer bei der Handelskammer Amsterdam: 127403.<br />
Hinterlegt im Sekretariat des Landgerichts Amsterdam<br />
I. Allgemein<br />
a. Diese Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote und Verträge,<br />
mündlich oder schriftlich, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes<br />
vereinbart wurde, und sie gelten bei allen unseren Verpflichtungen hinsichtlich der<br />
Zielsetzung unserer Gesellschaften, worunter namentlich der Einkauf, Verkauf,<br />
Handel mit, die Verbreitung und dergleichen von Videos/DVDs, Filmen,<br />
Zeitschriften, Artikeln, Autorenrechten, Copyrights sowie anderen Rechten und<br />
dergleichen zu verstehen ist, alles im weitesten Sinne des Wortes.<br />
b. Unsere Angebote sind freibleibend und unteilbar, es sei denn, dass das<br />
Gegenteil ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.<br />
Bestellungen sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung für uns bindend, wobei<br />
die Gebundenheit des Käufers an seine Bestellungen unberührt bleibt.<br />
c. Der Kauf und andere Bedingungen, die von den Abnehmern vorgeschrieben<br />
werden, sind für uns bei der Annahme von Bestellungen nur bindend, wenn sie nicht<br />
von den hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen abweichen oder zu diesen im<br />
Widerspruch stehen.<br />
Bei einem Widerspruch unserer Bedingungen mit denen des Abnehmers machen wir<br />
Gebrauch von unseren Bedingungen, es sei denn, dass wir schriftlich bestätigt haben,<br />
dass die Bedingungen des Abnehmers den Vorzug erhalten.<br />
d. Wenn diese Bedingungen zwischenzeitlich geändert wurden, ist die geänderte<br />
Version dieser Bedingungen Bestandteil eines jeden, nach dem Inkrafttreten der<br />
Änderung zwischen Verkäufer und Käufer zustande gekommenen Vertrages, wenn<br />
der Abnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zusendung der neuen Bedingungen<br />
schriftlich gegen die Anwendbarkeit der neuen Bedingungen Einspruch erhoben hat.<br />
Im Falle eines Einspruches im Sinne dieses Artikels werden, bis ein Konsens<br />
zwischen uns und dem Abnehmer über die ganze und vollständige Anwendbarkeit der<br />
neuen allgemeinen Bedingungen erreicht ist, die heutigen Bedingungen weiterhin<br />
Gültigkeit haben.
II. Angebot, Zustandekommen von Verträgen, Widerruf<br />
Alle Verträge kommen dadurch zustande, dass unser Abnehmer ein von uns<br />
gemachtes Angebot bzw. eine Offerte annimmt.<br />
Wir können Offerten und Angebote unverzüglich nach Annahme unseres Angebotes<br />
zurücknehmen, und das stillschweigend, wenn der Annehmer die Offerte nicht<br />
innerhalb der in der Offerte gesetzten Frist angenommen hat.<br />
III. Änderungen und Ergänzungen<br />
Änderungen und Ergänzungen irgendwelcher Klauseln in einem Vertrag können nur<br />
schriftlich vereinbart werden. Wenn eine Änderung und/oder Ergänzung im Sinne<br />
dieses Artikels vereinbart wird, dann gilt diese Änderung oder Ergänzung<br />
ausschließlich für den betreffenden Vertrag, wenn nicht mit Nachdruck etwas anderes<br />
festgelegt wurde.<br />
IV. Preise<br />
a. Die Preise und Preisangaben, wie sie in den Preislisten, Rundbriefen,<br />
Anzeigen, Briefen oder wo auch immer zu finden sind, sind immer freibleibend.<br />
Falls sich Materialpreise, Löhne, Frachten, Versicherungsprämien, Steuern,<br />
Wechselkurse und/oder Faktoren, die den Preis mitbestimmen, nach mehr als drei<br />
Monaten nach dem Zustandekommen des Vertrages erhöhen, dann können die Preise<br />
um diese Steigerung erhöht werden.<br />
Wenn wir den Preis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrages aus<br />
uns bewegenden Gründen zu erhöhen wünschen, dann werden wir den Abnehmer von<br />
dieser Preiserhöhung in Kenntnis setzen, der daraufhin dass Recht hat, den Vertrag zu<br />
annullieren.<br />
b. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichts- und ähnliche Angaben, die<br />
wir in Katalogen oder anderswo veröffentlichen, sind für uns nicht bindend und nur<br />
dazu bestimmt, um einen allgemeinen Eindruck von dem zu geben, was wir anbieten.<br />
Abweichungen geben dem Käufer deshalb nicht das Recht, eine Bestellung zu<br />
annullieren, es sei denn, dass die Abweichungen dergestalt sind, dass die Produkte<br />
insgesamt nicht den von uns gemachten Angaben entsprechen, was zwischen uns und<br />
dem Abnehmer in gegenseitigem Einvernehmen festgestellt werden würde.<br />
c. Bei Bestellung unserer Waren verpflichtet sich der Käufer zur Einhaltung der<br />
von uns eventuell zu stellenden Konditionen.
d. Jede Bestellung eines uns bis dahin unbekannten Käufers wird immer unter<br />
der Bedingung akzeptiert, dass sich aus eingeholten Auskünften dessen ausreichende<br />
Kreditwürdigkeit ergibt.<br />
e. Alle Preise verstehen sich normalerweise in Euro und zuzüglich MwSt.<br />
V. Lieferung/Transport<br />
a. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, dann gehen die Kosten, die<br />
mit dem Transport unserer Waren zur vom Käufer zu nennenden Lieferanschrift<br />
verbunden sind, zu Lasten des Käufers.<br />
b. Als Lieferungsort gilt, ungeachtet der Tatsache, ob frachtfrei, franko, fob, cif<br />
oder zu irgendeiner anderen damit gleichzusetzenden oder vergleichbaren Bedingung<br />
verkauft und vereinbart wurde, die vom Käufer anzugebende Lieferanschrift.<br />
Falls hinsichtlich des Transportes nichts festgelegt wurde und der Käufer es auch<br />
versäumt, rechtzeitig eine Transportmöglichkeit zu bestimmen, gilt als Ort der<br />
Lieferung der Ort, an dem sich die Waren zum Zeitpunkt des Verkaufes befinden.<br />
c. Die Produkte reisen ab dem Zeitpunkt der Versendung auf Risiko des<br />
Auftraggebers bzw. des Käufers. Auch wenn Franko-Lieferung vereinbart wurde, ist<br />
der Auftraggeber bzw. der Käufer haftbar für alle Schäden (wie Transport-, Feuer-<br />
und Wasserschäden, Diebstahl oder Unterschlagung), die die Waren während des<br />
Transportes erleiden.<br />
Diese Haftung liegt jedoch bei uns, wenn der Schaden eine Folge von grober Schuld<br />
oder Vorsätzlichkeit auf unserer Seite ist.<br />
Für eventuelle Unzulänglichkeiten, die dem Spediteur anzulasten sind, sind wir in<br />
keinem Falle verantwortlich. Wir sind vollständig entlastet, wenn wir unsere Rechte<br />
gegenüber dem Spediteur auf den Käufer übertragen. Wenn nicht ausdrücklich etwas<br />
anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, dem Käufer die Frachtkosten in<br />
Rechnung zu stellen.<br />
d. Wenn Bestellungen angenommen werden, werden wir das geplante<br />
Lieferdatum für jedes Produkt und eventuelle Änderungen in Übereinstimmung mit<br />
der dann geltenden Abfolge der Lieferung festlegen. Das Lieferdatum können wir,<br />
auch auf Bitten des Auftraggebers bzw. des Käufers, innerhalb vertretbarer Grenzen<br />
anpassen.<br />
e. Gemeldete Liefertermine sollten nie als fataler Termin betrachtet werden,<br />
wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Bei nicht pünktlicher<br />
Lieferung muss uns deshalb schriftlich das Versäumnis zur Last gelegt werden.<br />
f. Alle Lieferbedingungen sind für uns freibleibend und gründen sich auf die<br />
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für uns geltenden Umstände und, sofern<br />
abhängig von der Leistung Dritter, auf den von diesen Dritten uns gegenüber<br />
gemachten Angaben, während der Liefertermin von uns so weit wie möglich<br />
berücksichtigt werden wird, mit der Maßgabe, dass, falls der Liefertermin um mehr
als drei Monate überschritten wird, der Abnehmer das Recht hat, um Auflösung des<br />
Vertrages zu ersuchen. Dieses Recht hat er nicht, wenn er selbst im Verzug ist.<br />
Der Liefertermin geht von dem Datum aus, an dem der Vertrag zustande kommt, wie<br />
in Artikel II beschrieben.<br />
Wenn der angegebene Liefertermin überschritten wird, hat der Abnehmer kein Recht<br />
auf Forderung einer Geldbuße und/oder eines Schadenersatzes, falls der ihm daraus<br />
resultierende Schaden für ihn versicherbar ist oder gewesen ist. Wenn sich erweist,<br />
dass diese Versicherung nicht möglich (gewesen) ist, dann ist die Höhe des<br />
Schadenersatzes, die der Auftraggeber nachweisen muss, auf den Rechnungsbetrag<br />
der Waren begrenzt, die nicht innerhalb der gesetzten Frist geliefert werden können.<br />
Übrigens haben wir jederzeit das Recht, in Partien zu liefern.<br />
g. Wenn der Käufer mit der Zahlung einer Schuld an uns – aus welchem Grunde<br />
auch immer - in Verzug bleibt, sind wir berechtigt, die Durchführung eines Auftrages<br />
auszustellen, bis die Zahlung stattgefunden hat, eventuelle weitere Lieferungen zu<br />
verweigern und/oder Zahlungsbedingungen zu ändern.<br />
h. Bei einer Nichtabnahme oder nicht rechtzeitigen Abnahme der Waren durch<br />
den Käufer werden wir dem Käufer innerhalb einer Frist von höchstens fünf<br />
Werktagen die Gelegenheit geben, die Waren von dem Ort abzunehmen, abzuholen<br />
und wegzutransportieren, an dem wir sie auf Rechnung und Risiko des Käufers<br />
gelagert haben.<br />
Alle Kosten, die sich für uns aus einer Nichtabnahme oder nicht rechtzeitigen<br />
Abnahme ergeben, gehen zu Lasten des Käufers. Wenn der Käufer die Waren nicht<br />
innerhalb der Frist von fünf Tagen abnimmt, haben wir das Recht, nach unserer<br />
eigenen Wahl entweder die Einhaltung des Vertrages zu fordern oder den Vertrag<br />
ohne richterliche Intervention für aufgelöst zu erklären, was jeweils nicht unser Recht<br />
beeinträchtigt, danach von dem Käufer vollständigen Schadenersatz zu verlangen.<br />
i. Die Waren reisen auf Rechnung und Risiko des Käufers, es sei denn, dass von<br />
uns auf der Grundlage der Bedingung „frei Haus/Grenze“ geliefert wird, welche<br />
Bedingung in jenem Falle schriftlich vereinbart worden sein muss.<br />
Die Art der Versendung wird von uns bestimmt. Sollte aufgrund einer rechtzeitig<br />
eingegangenen Bitte des Käufers eine andere Versandart als die von uns gewählte<br />
durchgeführt werden, dann gehen die möglichen Kosten für die vom Käufer<br />
gewünschte Versendungsart zu dessen Lasten.<br />
j. Die von uns zur Verfügung gestellten Emballage- und Verpackungsmittel<br />
gehen ab Beginn der Lieferung auf Rechnung und Risiko des Käufers.<br />
k. Der Käufer kann keinen Anspruch auf Vergütung eines Schadens erheben, der<br />
durch unsorgfältiges Öffnen der Verpackung verursacht wurde.<br />
l. Falls die Lieferung als eine mit null Prozent MwSt belastete EU-interne<br />
Transaktion (im Sinne von 28 quater sub A der EU-Richtlinie 91/680 des<br />
Europäischen Rates) betrachtet wird, muss der Käufer – wenn der Käufer den<br />
Transport regelt – <strong>Scala</strong> rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Lieferung schriftlich
estätigen, welche MwSt-Nummer der Käufer für jede einzelne Transaktion<br />
verwendet und dass das Produkt vom Käufer oder in seinem Namen in ein anderes<br />
EU-Mitgliedsland transportiert wird. Wenn <strong>Scala</strong> im oben beschriebenen Fall genug<br />
Vertrauen in die Erlangung der Beweislast und infolgedessen mit null Prozent MwSt<br />
fakturiert, überhändigt der Käufer <strong>Scala</strong> so schnell wie möglich Dokumente, die<br />
belegen, dass das Produkt tatsächlich in ein anderes EU-Mitgliedsland transportiert<br />
worden ist. Der Käufer ist haftbar für von <strong>Scala</strong> abzuführende MwSt, Zuschläge und<br />
Geldbußen, falls <strong>Scala</strong> besagte Dokumente nicht rechtzeitig empfängt. Wenn die<br />
MwSt-Nummer nicht rechtzeitig bei den Steuerbehörden verifiziert werden kann oder<br />
sich bei der Verifikation bei den Steuerbehörden erweist, dass die MwSt-Nummer<br />
nicht verwendet werden kann, dann wird die Lieferung als Inlandslieferung betrachtet<br />
und entsprechend MwSt in Rechnung gebracht.<br />
Wenn <strong>Scala</strong> den Transport regelt und das Beweismaterial dafür, dass das Produkt das<br />
EU-Ausgangsland verlassen hat, vom Fiskus als nicht schlagend erklärt wird, wird<br />
der Käufer alles dafür tun, um den Beweis nachträglich geltend zu machen.<br />
m. <strong>Scala</strong> wird – wenn dies nach <strong>Scala</strong>s Ansicht vernünftigerweise zumutbar ist –<br />
auf Bitten des Käufers für Verbrauchsgüter ein Begleitdokument (AGD) ausstellen<br />
für den Transport von Waren zu einem vom Käufer angegebenen Zolllager oder aber<br />
zu einem registrierten oder nicht registrierten Betrieb. Der Käufer ist verpflichtet,<br />
<strong>Scala</strong> vor der Ausstellung des Begleitdokumentes schriftlich den Namen und die<br />
Unterschrift der autorisierten Person oder der Personen bekannt zu geben, die befugt<br />
ist/sind, den Empfang der Waren zu unterschreiben, und auch die betreffende<br />
Zollnummer.<br />
n. Der Käufer ist im Falle einer FOB/FCA-Lieferung haftbar für alle Steuern,<br />
Abgaben, Zuschläge und Geldbußen, die eine Folge von Übertretungen oder<br />
Unregelmäßigkeiten während des Transportes oder Mängeln beim Empfang von<br />
Waren durch den Adressaten des Begleitdokuments sind.<br />
o. Der Käufer ist im Falle einer CIF/CFR-Lieferung haftbar für alle Steuern,<br />
Abgaben und Geldbußen, die eine Folge von Mängeln beim Empfang der Waren<br />
durch den Adressaten des Begleitdokumentes sind. Darüber hinaus ist der Käufer<br />
verpflichtet, das Rücksendungsexemplar des Begleitdokumentes, unterschrieben von<br />
der dazu befugten Person, an <strong>Scala</strong> zu retournieren.<br />
Käufer der Produkte von <strong>Scala</strong> sind selbst vollkommen verantwortlich hinsichtlich<br />
der verschiedenen internationalen Gesetze und Vorschriften, die beim (beauftragten)<br />
Exportieren oder Importieren in ein anderes Land als die Niederlande gelten. <strong>Scala</strong><br />
akzeptiert in dieser Hinsicht keinerlei Haftung.<br />
<strong>Scala</strong> ist in keiner Weise für eventuelle Parallelimporte ihrer Abnehmer<br />
verantwortlich. Sofern gerichtlich oder mittels Feststellungsvereinbarung<br />
unwiderruflich festgestellt wurde, dass die Verantwortung für unkorrekten<br />
Export/Parallelimport bei <strong>Scala</strong> liegt, ist diese Haftung bis maximal auf die Höhe des<br />
umstrittenen Rechnungsbetrages begrenzt.<br />
VI. Bezahlung
a. Wir sind berechtigt, jede Teillieferung zu fakturieren.<br />
b. Die Bezahlung muss bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung und ohne<br />
Abzug oder Aufrechnung erfolgen.<br />
Bei Ausbleiben der Bezahlung nach 30 Tagen sind wir berechtigt, dem Käufer ab dem<br />
Verfallstag über den vollen Betrag unserer Rechnung ab dem Verfallstag über den<br />
Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen, erhöht um einen Zuschlag von zwei<br />
Prozent pro Jahr oder einen Teil davon, in Rechnung zu stellen.<br />
Als Tag der Bezahlung gilt das Datum, an dem bei Bank- oder Giro-Zahlung unsere<br />
Rechnungen kreditiert werden.<br />
Hinzu kommen, wenn wir unsere Forderungen in die Hände Dritter zum Einzug<br />
übergeben, zu Lasten des Käufers die Inkassokosten, mindestens 15 Prozent des zu<br />
fordernden Betrages, Zinsen nicht einbegriffen, mit einem Mindestbetrag von 250<br />
Euro und in jedem Falle mit dem Mindestbetrag der dann geltenden Spesentarife für<br />
Rechtsanwälte, festgelegt und veröffentlicht vom Algemene Raad van de Nederlandse<br />
Orde van Advocaten, wobei die Gerichtskosten noch nicht berücksichtigt sind.<br />
Darunter verstehen sich die Kosten einer Konkursmeldung (mit einem Mindestbetrag<br />
von 250 Euro).<br />
c. Falls sich nach dem Zustandekommen des Vertrages eine Änderung in der<br />
Valuta/dem Wechselkurs ergibt, sind wir berechtigt, dem Käufer die für uns<br />
nachteiligen Kursänderungen in Rechnung zu bringen.<br />
VII. Reklamationen/Entlastungen<br />
a. Reklamationen des Käufers können nur akzeptiert werden, wenn sie uns<br />
innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich zur Kenntnis gebracht werden<br />
und die Beanstandungen deutlich beschrieben sind.<br />
Für den Fall jedoch, dass die Reklamation verborgene Mängel betrifft, die<br />
ausschließlich beim Gebrauch durch den Konsumenten zum Vorschein kommen,<br />
dann wird die Reklamation nur akzeptiert werden können, wenn sie schriftlich<br />
innerhalb von acht Tagen nach dem Tag, an dem sie dem Käufer gemeldet wurde oder<br />
dem Käufer vernünftigerweise hat bekannt werden können, dem Verkäufer zur<br />
Kenntnis gebracht wird.<br />
b. Rücksendungen sind nur nach vorhergehender Absprache gestattet, wobei<br />
diese Sendungen immer mit einer Retourankündigung versehen sein müssen, in der<br />
das Datum und die Nummer der Rechnung, mit der Waren fakturiert wurden,<br />
angegeben sind. Die Annahme nicht avisierter Rücksendungen wird verweigert.<br />
Rücksendungen müssen innerhalb von acht Tagen franko retourniert werden.<br />
c. Mit Ausnahme oben genannter Reklamationsmöglichkeiten sind wir in keinem<br />
Falle haftbar für irgendwelche weiteren Schäden, direkt oder indirekt an Personen,<br />
Waren oder dem Betrieb des Käufers und/oder von Dritten.
d. Wir sind in keinem Falle weder für die Folgen von unrichtigem und/oder<br />
unsachgemäßem Gebrauch der von uns gelieferten Waren haftbar, noch für die<br />
Folgen, die sich aus einem Gebrauch ergeben, der von unseren dazu gelieferten<br />
Empfehlungen/Hinweisen abweicht und/oder dazu im Widerspruch steht.<br />
Die von uns gelieferten Empfehlungen/Hinweise entbinden die Abnehmer in keinem<br />
Fall von der Verpflichtung, unsere Produkte auch selbst hinsichtlich ihrer<br />
Tauglichkeit für die beabsichtigte Verwendung zu überprüfen.<br />
In allen Fällen liegt auf Seiten des betroffenen Abnehmers die Beweislast, dass die<br />
von uns gelieferten Waren bestimmt richtig und/oder sachgemäß beziehungsweise<br />
gemäß der von uns dazu gelieferten Hinweise und nach sorgfältiger eigener<br />
Inspektion durch den Abnehmer verwendet wurden.<br />
e. Produkte, die von <strong>Scala</strong> eingekauft werden und die – auf welche Weise auch<br />
immer - mit erotischem Bildmaterial versehen sind, müssen die nationalen und<br />
internationalen gesetzlichen und gesellschaftlichen Normen erfüllen. Jedenfalls<br />
müssen die Produzenten von Bildmaterial in jeder Form (Magazine, Videos, DVDs<br />
usw.) dafür sorgen, dass die Abgebildeten dazu schriftlich ihre Zustimmung gegeben<br />
haben und ein Mindestalter von 18 Jahren haben.<br />
Die Produzenten müssen dazu <strong>Scala</strong> auf Verlangen die so genannten Model Releases<br />
zur Verfügung stellen. Die Produzenten müssen sich anhand von gültigen<br />
Ausweispapieren von der Richtigkeit dieser Model Releases vergewissern und in<br />
jedem Fall Kopien von Ausweispapieren in ihrem Besitz haben.<br />
f. Sollten die Autorenrechte verletzt sein oder die Modelle in welcher Weise<br />
auch immer keine Zustimmung gegeben haben und/oder jünger als 18 Jahre sein,<br />
dann ist der Produzent vollständig haftbar für den Schaden, der der Firma <strong>Scala</strong> bzw.<br />
ihren Abnehmern dadurch entstehen könnte. Ihrerseits ist <strong>Scala</strong> nur gehalten, ihren<br />
Abnehmern den Schaden zu ersetzen, sofern <strong>Scala</strong> ihren Schaden bei den Produzenten<br />
geltend machen kann oder, wenn dies nicht möglich ist, nur den Maximalbetrag in<br />
Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrages.<br />
VIII. Produkthaftung<br />
a. Produkte, die von <strong>Scala</strong> eingekauft werden und die bestimmt sind, um im<br />
weitesten Sinne des Wortes gebraucht zu werden, müssen immer den nationalen und<br />
internationalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Zertifizierungen und Rohstoffe<br />
entsprechen. Beim Produzenten wird vorausgesetzt, dass er über<br />
Zertifizierungsanforderungen und möglicherweise verbotene und/oder für den<br />
Konsumenten schädliche Rohstoffe informiert ist. Diese Anforderungen gelten<br />
sowohl national als auch international, und es wird vorausgesetzt, dass dem<br />
Produzenten die EU-Bestimmungen bekannt sind.<br />
Sollte <strong>Scala</strong> von nationalen oder internationalen Behörden wie Umweltkontrolleuren,<br />
Wirtschaftskontrolldiensten, Warenprüfstellen, Zollbeamten oder anderen<br />
Behördenvertretern Berichte darüber erhalten, dass sich in den Produkten verbotene<br />
Stoffe befinden oder dass die Papiere oder Produkte in anderer Hinsicht nicht den
geltenden Bestimmungen entsprechen, dann hat <strong>Scala</strong> das Recht, die bestellten<br />
Partien auf Kosten des Produzenten bzw. Absenders zurückzuschicken. Den Schaden<br />
und die Kosten, also den Folgeschaden im weitesten Sinne des Wortes, wird der<br />
Verursacher bzw. Produzent, der die Bestimmung seinerseits nicht berücksichtigt hat,<br />
ersetzen müssen.<br />
Für von <strong>Scala</strong> gelieferte Produkte mit Mängeln und/oder falschen Rohstoffen ist <strong>Scala</strong><br />
nur verantwortlich, wenn solches gerichtlich oder durch Feststellungsvereinbarung<br />
unwiderruflich festgestellt wurde, und dann bis maximal zur Höhe des<br />
Rechnungsbetrages.<br />
IX. Eigentumsvorbehalt<br />
a. So lange die gelieferten Waren mit allen zusätzlichen Kosten und<br />
Verrechnungsposten nicht vollständig vom Käufer bezahlt worden sind, bleiben die<br />
Waren unser Eigentum, und wir behalten uns das Recht vor, die Waren ohne<br />
Ankündigung vorher zurückzunehmen.<br />
Auch im Falle, dass von uns auf Kredit geliefert wird oder aber wir noch Forderungen<br />
aus anderen Gründen an den Kunden haben, bleiben die von uns gelieferten Waren<br />
unser Eigentum, bis der jeweilige Kredit ganz abgelöst ist und auch die übrigen<br />
Forderungen ganz beglichen sind.<br />
b. Bezüglich dieses Eigentumsvorbehaltes werden unsere gesamten Lieferungen,<br />
auch wenn sie aus verschiedenen Bestellungen stammen, als ein Ganzes betrachtet, so<br />
dass das Eigentum an den Waren, von denen die Rechnungen beglichen sind, bis zu<br />
dem Zeitpunkt bei uns bleibt, an dem der Käufer alle von uns gelieferten Waren<br />
komplett bezahlt hat.<br />
c. So lange das Eigentum der gelieferten Sachen nicht auf den Käufer<br />
übergegangen ist, darf dieser die Sachen nicht verpfänden oder Dritten irgendein<br />
Recht daran gewähren, ausgenommen sind die Bestimmungen in Absatz g dieses<br />
Artikels.<br />
d. Auf gelieferte Sachen, die durch Bezahlung in das Eigentum des Käufers<br />
übergegangen sind und sich noch in Händen des Käufers befinden, behalten wir uns<br />
dabei bereits jetzt Pfandrechte vor, wie im Sinne des Artikels 3:237 BW<br />
[niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch] zur größeren Sicherheit von Forderungen<br />
beschrieben, anders als die in Artikel 3:92, Absatz 2 BW aufgeführten Pfandrechte,<br />
die wir aus welchem Grunde auch immer gegenüber dem Käufer haben sollten.<br />
e. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen<br />
mit der nötigen Sorgfalt erkennbar als unser Eigentum aufzubewahren. Der Käufer ist<br />
verpflichtet, die Sachen für die Dauer des vorbehaltenen Eigentums gegen Feuer,<br />
Explosions- und Wasserschaden als auch gegen Diebstahl zu versichern und uns die<br />
Policen dieser Versicherungen auf Wunsch zur Einsicht vorzulegen.<br />
Alle Ansprüche des Käufers gegenüber den Versicherern der Sachen bezüglich der<br />
besagten Versicherung werden, sobald wir zu erkennen geben, dies zu wünschen,
vom Käufer an uns auf die Weise verpfändet, wie angegeben in Artikel 3:239 BW zur<br />
größeren Sicherheit unserer Forderungen gegenüber dem Käufer.<br />
f. Falls der Käufer der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber<br />
nicht nachkommt oder wir guten Grund haben, zu befürchten, dass er den<br />
Verpflichtungen nicht nachkommen wird, sind wir berechtigt, die unter<br />
Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zurückzunehmen. Eventuelle teilweise<br />
Kreditierung des Käufers wird zum Marktpreis geschehen, der in keinem Fall höher<br />
sein wird als der ursprünglicher Kaufpreis, abzüglich der bei der Rücknahme<br />
anfallenden Kosten.<br />
g. Es ist dem Käufer erlaubt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im<br />
Rahmen der normalen Ausübung seines Betriebes an Dritte zu verkaufen und zu<br />
übertragen. Bei Verkauf auf Kredit ist der Käufer verpflichtet, von seinen Abnehmern<br />
auf der Grundlage der Bestimmungen in diesem Artikel einen Eigentumsvorbehalt zu<br />
verlangen. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, Forderungen, die er von<br />
seinen Abnehmern erhält, nicht ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung an<br />
Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, sobald<br />
wir den Wunsch dazu zu geäußert haben, diese Forderungen an uns zu verpfänden,<br />
und zwar auf die Art und Weise wie angegeben in Artikel 3:239 BW zur größeren<br />
Sicherheit unserer Forderungen gegenüber dem Käufer, aus welchem Grunde auch<br />
immer.<br />
h. Wenn wir unser Recht aus dem Eigentumsvorbehalt nicht ausüben können,<br />
dann schuldet uns der Käufer eine unverzüglich fällige Buße von zehn Prozent der<br />
Gesamtsumme dessen, was er uns schuldig ist, mit einem Mindestbetrag von 250<br />
Euro pro Tag oder einem Teil dessen, womit der Käufer bei der Erfüllung seiner<br />
Verpflichtung in Verzug ist, und der Käufer muss uns die Gelegenheit bieten, unser<br />
Recht aus dem Eigentumsvorbehalt auszuüben, wobei alles Vorhergehende unsere<br />
übrigen Rechte gemäß dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag, dem Gesetz<br />
sowie diesen Bedingungen unberührt lässt.<br />
X. Höhere Gewalt<br />
a. In dem Falle, dass wir durch höhere Gewalt gehindert werden zu liefern, sind<br />
wir berechtigt, nach eigener Entscheidung entweder die vereinbarten Liefertermine<br />
um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern oder den Vertrag beziehungsweise<br />
den nicht ausgeführten Teil davon zu stornieren.<br />
b. Unter höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, in Folge derer die<br />
Erfüllung eines Vertrages vernünftigerweise von uns nicht verlangt werden kann, wie<br />
zum Beispiel Krieg, Kriegsgefahr, Mobilisierung, Aufstand, Belagerungszustand,<br />
Streik, Unfall oder Krankheit des Personals, Feuer, Betriebsstörung, Schrumpfung der<br />
Produkte, Mangel an Rohstoffen oder Verpackungsmaterial, Verwendung falscher<br />
Rohstoffe, Verkehrsstockung, Einfuhrbeschränkungen oder andere behördliche<br />
Anordnungen, alles ungeachtet dessen, ob sich diese Umstände in unserem Betrieb<br />
oder aber in irgendeinem anderen Betrieb ereignen, der von uns bei der Ausführung<br />
des Vertrages direkt oder indirekt betroffen ist.
Unter höherer Gewalt wird ebenso die Nichtlieferung durch ausländische Firmen aus<br />
Gründen, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, verstanden.<br />
Haftung allgemein<br />
Falls <strong>Scala</strong> seinen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordentlich<br />
nachkommt und dafür vollständig haftbar ist, hat der Käufer das Recht auf<br />
Schadenersatz, und zwar höchstens bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des<br />
Gelieferten.<br />
Wenn das Produkt nicht der vereinbarten Spezifikation entspricht, hat <strong>Scala</strong> das<br />
Recht, in Abweichung von oben Erwähntem, dem Käufer ein Ersatzprodukt zur<br />
Verfügung zu stellen, sofern dies unter den gegebenen Umständen nach Maßstäben<br />
von Angemessenheit und Billigkeit inakzeptabel sein sollte. <strong>Scala</strong> ist jedoch in<br />
keinem Falle haftbar für Folgeschäden, worunter auch Schäden infolge von<br />
Umsatzverlust fallen.<br />
Der Käufer wird <strong>Scala</strong> vor Ansprüchen im Zusammenhang mit Schäden bewahren,<br />
für die <strong>Scala</strong> in ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nicht haftbar ist.<br />
Serviceleistungen, Informationen und Empfehlungen, beispielsweise hinsichtlich der<br />
Verwendungsmöglichkeiten des Produktes, werden von <strong>Scala</strong> nach bestem Wissen<br />
und Gewissen unter Berücksichtigung der eventuell von ihr durchzuführenden<br />
Prüfungen und gemachter Erfahrungen weitergegeben, jedoch gelten in dieser Sache<br />
dieselben Haftungsbeschränkungen wie in 3.a. vermerkt.<br />
XI. Eigentums- bzw. Autorenrechte<br />
a. Wenn wir neue und originäre Produkte entwerfen bzw. herstellen lassen, dann<br />
besitzen wir darauf das Eigentums- bzw. Autorenrecht. Es ist dann also verboten, auf<br />
irgendeine Art und Weise unsere Produkte nachzumachen bzw. unsere Modelle und<br />
Formen anderweitig zu verwenden.<br />
b. Der Käufer bewahrt uns vor allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf von uns<br />
gelieferte Waren, es sei denn, von Rechts wegen wird festgestellt, dass diese<br />
Ansprüche eine direkte Folge von grober Nachlässigkeit des Verkäufers sind und der<br />
Käufer darüber hinaus nachweist, dass ihn in dieser Hinsicht keinerlei Vorwurf trifft.<br />
Der Käufer bewahrt uns gleichzeitig vor allen Ansprüchen Dritter wegen von Dritten<br />
oder aber dem Käufer bzw. Produzenten behaupteten Verstößen gegenüber ihnen<br />
zustehenden Autorenrechten, Patenten oder Fertigungsmodellen und Ähnlichem.<br />
c. Wenn wir aufgrund des mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrages diesem<br />
uns gehörende Rechte (Copyrights, World Copyrights) oder Rechte gleich welcher<br />
Art auf Film, Video, Dia und anderes Material verkauft haben, dann bleiben diese
Rechte vollständig unser Eigentum, bis der Abnehmer vollständig seine finanziellen<br />
Verpflichtungen aufgrund des geschlossenen Vertrages uns gegenüber erfüllt hat.<br />
Alles was in diesen Bedingungen festgelegt wurde, gilt auch im Falle des Verkaufs<br />
der Rechte.<br />
Wenn der Abnehmer - nachdem er uns gegenüber in Verzug geraten ist – innerhalb<br />
von acht Tagen nach der Inverzugsetzung nicht seine finanziellen Verpflichtungen<br />
erfüllt, dann sind wir berechtigt, den Vertrag unverzüglich mittels einer schriftlichen<br />
Erklärung aufzulösen, und die verkauften Rechte, über die der Vertrag, der dem<br />
Verkauf zugrunde liegt, aufgelöst wurde, gehören vollständig uns. Der Abnehmer hat<br />
dann keine Berechtigung mehr, die zurückgenommenen Rechte auf irgendeine Weise<br />
zu verwenden, und er ist gehalten, uns auf unser Verlangen hin alle angefertigten<br />
Kopien und Ähnliches zur Verfügung zu stellen bzw. uns einen Schadenersatz<br />
entsprechend der Höhe des Verkaufspreises der vom Abnehmer hergestellten<br />
Materialien zu zahlen.<br />
XII. Auflösung<br />
a. Wir sind berechtigt, alle Verträge unter Berücksichtigung der Bestimmungen<br />
im [niederländischen] Bürgerlichen Gesetzbuch ganz oder teilweise aufzulösen,<br />
ungeachtet unseres Rechtes auf Schadenersatz, wenn die Klauseln dieser<br />
Bedingungen vom Abnehmer nicht eingehalten werden.<br />
In jedem Falle sind wir berechtigt, den Vertrag durch eine einseitige Erklärung ohne<br />
irgendeine Inverzugsetzung aufzulösen, wenn<br />
- der Auftraggeber für zahlungsunfähig erklärt wird, selbst Konkurs oder<br />
Zahlungsaufschub beantragt hat oder aber sich darin befindet, unter Aufsicht bzw.<br />
Fremdverwaltung oder Vormundschaft gestellt wird;<br />
- der Abnehmer seinen Betrieb ganz oder teilweise stilllegt, liquidiert oder aber<br />
ganz/teilweise überträgt;<br />
- auf die Waren oder einen Teil davon beim Abnehmer Sicherungs- oder<br />
Pfändungsbeschlagnahme gelegt wird.<br />
Durch die Auflösungserklärung werden unsere sämtlichen Forderungen an den<br />
Abnehmer unverzüglich fällig.<br />
b. „Retourrechten“<br />
<strong>Scala</strong> gewährt ihren Abnehmern in keinem Fall das Recht der Rücksendung der von<br />
ihr verkauften bzw. gelieferten Produkte, es sei denn, dass solches schriftlich und<br />
ausdrücklich für die betreffenden Produkte vereinbart worden ist.<br />
<strong>Scala</strong> hat ihrerseits ein so genanntes verlängertes Retourrecht bezüglich der von ihr<br />
eingekauften Produkte bei festen Lieferanten, in dem Sinne, dass das regelmäßige<br />
Zurücksenden von Waren als ständig gebräuchliche Bedingung betrachtet wird, das<br />
Retourrecht für gleichartige Waren von demselben Lieferanten einzuschließen.
XIII. Streitfälle<br />
a. Alle Streitfälle, die sich bei der Ausführung von oder im Zusammenhang mit<br />
einem Vertrag ergeben sollten, werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas<br />
anderes vorschreibt, unter Ausschluss eines jeden anderen Richters, bei dem in<br />
diesem Streitpunkt zuständigen Richters in Amsterdam anhängig gemacht, es sei<br />
denn, dass wir uns dazu entschließen, diesen Streitpunkt einem anderen, in dieser<br />
Streitfrage zuständigen Richter zu unterbreiten.<br />
b. Bei allen Verträgen, für die diese Bedingungen ganz oder teilweise gelten, ist<br />
ausschließlich das niederländische Recht zuständig.<br />
XIV. Hinterlegung<br />
a. Diese allgemeinen Bedingungen wurden am XX.XX.2002 im Sekretariat des<br />
Landgerichts Amsterdam als auch bei der Handelskammer Amsterdam hinterlegt.<br />
b. Mit diesem Datum sind alle unsere vorigen allgemeinen Verkaufs- und<br />
Lieferbedingungen ungültig geworden.<br />
So festgestellt in Amsterdam am XX.XX.2002