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algemene verkoop-leveringsvoorw - Scala Playhouse

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Gesellschaften mit<br />

beschränkter Haftung <strong>Scala</strong> Agenturen BV................., alle satzungsgemäß<br />

niedergelassen und mit Büroanschrift in NL-1329 BA Almere auf dem<br />

Rondebeltweg 2, zugleich handelnd unter den Handelsnamen „Videorama“ und<br />

„................................“.<br />

Eintragsnummer bei der Handelskammer Amsterdam: 127403.<br />

Hinterlegt im Sekretariat des Landgerichts Amsterdam<br />

I. Allgemein<br />

a. Diese Bedingungen haben Gültigkeit für alle unsere Angebote und Verträge,<br />

mündlich oder schriftlich, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes<br />

vereinbart wurde, und sie gelten bei allen unseren Verpflichtungen hinsichtlich der<br />

Zielsetzung unserer Gesellschaften, worunter namentlich der Einkauf, Verkauf,<br />

Handel mit, die Verbreitung und dergleichen von Videos/DVDs, Filmen,<br />

Zeitschriften, Artikeln, Autorenrechten, Copyrights sowie anderen Rechten und<br />

dergleichen zu verstehen ist, alles im weitesten Sinne des Wortes.<br />

b. Unsere Angebote sind freibleibend und unteilbar, es sei denn, dass das<br />

Gegenteil ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.<br />

Bestellungen sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung für uns bindend, wobei<br />

die Gebundenheit des Käufers an seine Bestellungen unberührt bleibt.<br />

c. Der Kauf und andere Bedingungen, die von den Abnehmern vorgeschrieben<br />

werden, sind für uns bei der Annahme von Bestellungen nur bindend, wenn sie nicht<br />

von den hier vorliegenden allgemeinen Bedingungen abweichen oder zu diesen im<br />

Widerspruch stehen.<br />

Bei einem Widerspruch unserer Bedingungen mit denen des Abnehmers machen wir<br />

Gebrauch von unseren Bedingungen, es sei denn, dass wir schriftlich bestätigt haben,<br />

dass die Bedingungen des Abnehmers den Vorzug erhalten.<br />

d. Wenn diese Bedingungen zwischenzeitlich geändert wurden, ist die geänderte<br />

Version dieser Bedingungen Bestandteil eines jeden, nach dem Inkrafttreten der<br />

Änderung zwischen Verkäufer und Käufer zustande gekommenen Vertrages, wenn<br />

der Abnehmer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zusendung der neuen Bedingungen<br />

schriftlich gegen die Anwendbarkeit der neuen Bedingungen Einspruch erhoben hat.<br />

Im Falle eines Einspruches im Sinne dieses Artikels werden, bis ein Konsens<br />

zwischen uns und dem Abnehmer über die ganze und vollständige Anwendbarkeit der<br />

neuen allgemeinen Bedingungen erreicht ist, die heutigen Bedingungen weiterhin<br />

Gültigkeit haben.


II. Angebot, Zustandekommen von Verträgen, Widerruf<br />

Alle Verträge kommen dadurch zustande, dass unser Abnehmer ein von uns<br />

gemachtes Angebot bzw. eine Offerte annimmt.<br />

Wir können Offerten und Angebote unverzüglich nach Annahme unseres Angebotes<br />

zurücknehmen, und das stillschweigend, wenn der Annehmer die Offerte nicht<br />

innerhalb der in der Offerte gesetzten Frist angenommen hat.<br />

III. Änderungen und Ergänzungen<br />

Änderungen und Ergänzungen irgendwelcher Klauseln in einem Vertrag können nur<br />

schriftlich vereinbart werden. Wenn eine Änderung und/oder Ergänzung im Sinne<br />

dieses Artikels vereinbart wird, dann gilt diese Änderung oder Ergänzung<br />

ausschließlich für den betreffenden Vertrag, wenn nicht mit Nachdruck etwas anderes<br />

festgelegt wurde.<br />

IV. Preise<br />

a. Die Preise und Preisangaben, wie sie in den Preislisten, Rundbriefen,<br />

Anzeigen, Briefen oder wo auch immer zu finden sind, sind immer freibleibend.<br />

Falls sich Materialpreise, Löhne, Frachten, Versicherungsprämien, Steuern,<br />

Wechselkurse und/oder Faktoren, die den Preis mitbestimmen, nach mehr als drei<br />

Monaten nach dem Zustandekommen des Vertrages erhöhen, dann können die Preise<br />

um diese Steigerung erhöht werden.<br />

Wenn wir den Preis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrages aus<br />

uns bewegenden Gründen zu erhöhen wünschen, dann werden wir den Abnehmer von<br />

dieser Preiserhöhung in Kenntnis setzen, der daraufhin dass Recht hat, den Vertrag zu<br />

annullieren.<br />

b. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichts- und ähnliche Angaben, die<br />

wir in Katalogen oder anderswo veröffentlichen, sind für uns nicht bindend und nur<br />

dazu bestimmt, um einen allgemeinen Eindruck von dem zu geben, was wir anbieten.<br />

Abweichungen geben dem Käufer deshalb nicht das Recht, eine Bestellung zu<br />

annullieren, es sei denn, dass die Abweichungen dergestalt sind, dass die Produkte<br />

insgesamt nicht den von uns gemachten Angaben entsprechen, was zwischen uns und<br />

dem Abnehmer in gegenseitigem Einvernehmen festgestellt werden würde.<br />

c. Bei Bestellung unserer Waren verpflichtet sich der Käufer zur Einhaltung der<br />

von uns eventuell zu stellenden Konditionen.


d. Jede Bestellung eines uns bis dahin unbekannten Käufers wird immer unter<br />

der Bedingung akzeptiert, dass sich aus eingeholten Auskünften dessen ausreichende<br />

Kreditwürdigkeit ergibt.<br />

e. Alle Preise verstehen sich normalerweise in Euro und zuzüglich MwSt.<br />

V. Lieferung/Transport<br />

a. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, dann gehen die Kosten, die<br />

mit dem Transport unserer Waren zur vom Käufer zu nennenden Lieferanschrift<br />

verbunden sind, zu Lasten des Käufers.<br />

b. Als Lieferungsort gilt, ungeachtet der Tatsache, ob frachtfrei, franko, fob, cif<br />

oder zu irgendeiner anderen damit gleichzusetzenden oder vergleichbaren Bedingung<br />

verkauft und vereinbart wurde, die vom Käufer anzugebende Lieferanschrift.<br />

Falls hinsichtlich des Transportes nichts festgelegt wurde und der Käufer es auch<br />

versäumt, rechtzeitig eine Transportmöglichkeit zu bestimmen, gilt als Ort der<br />

Lieferung der Ort, an dem sich die Waren zum Zeitpunkt des Verkaufes befinden.<br />

c. Die Produkte reisen ab dem Zeitpunkt der Versendung auf Risiko des<br />

Auftraggebers bzw. des Käufers. Auch wenn Franko-Lieferung vereinbart wurde, ist<br />

der Auftraggeber bzw. der Käufer haftbar für alle Schäden (wie Transport-, Feuer-<br />

und Wasserschäden, Diebstahl oder Unterschlagung), die die Waren während des<br />

Transportes erleiden.<br />

Diese Haftung liegt jedoch bei uns, wenn der Schaden eine Folge von grober Schuld<br />

oder Vorsätzlichkeit auf unserer Seite ist.<br />

Für eventuelle Unzulänglichkeiten, die dem Spediteur anzulasten sind, sind wir in<br />

keinem Falle verantwortlich. Wir sind vollständig entlastet, wenn wir unsere Rechte<br />

gegenüber dem Spediteur auf den Käufer übertragen. Wenn nicht ausdrücklich etwas<br />

anderes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, dem Käufer die Frachtkosten in<br />

Rechnung zu stellen.<br />

d. Wenn Bestellungen angenommen werden, werden wir das geplante<br />

Lieferdatum für jedes Produkt und eventuelle Änderungen in Übereinstimmung mit<br />

der dann geltenden Abfolge der Lieferung festlegen. Das Lieferdatum können wir,<br />

auch auf Bitten des Auftraggebers bzw. des Käufers, innerhalb vertretbarer Grenzen<br />

anpassen.<br />

e. Gemeldete Liefertermine sollten nie als fataler Termin betrachtet werden,<br />

wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Bei nicht pünktlicher<br />

Lieferung muss uns deshalb schriftlich das Versäumnis zur Last gelegt werden.<br />

f. Alle Lieferbedingungen sind für uns freibleibend und gründen sich auf die<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für uns geltenden Umstände und, sofern<br />

abhängig von der Leistung Dritter, auf den von diesen Dritten uns gegenüber<br />

gemachten Angaben, während der Liefertermin von uns so weit wie möglich<br />

berücksichtigt werden wird, mit der Maßgabe, dass, falls der Liefertermin um mehr


als drei Monate überschritten wird, der Abnehmer das Recht hat, um Auflösung des<br />

Vertrages zu ersuchen. Dieses Recht hat er nicht, wenn er selbst im Verzug ist.<br />

Der Liefertermin geht von dem Datum aus, an dem der Vertrag zustande kommt, wie<br />

in Artikel II beschrieben.<br />

Wenn der angegebene Liefertermin überschritten wird, hat der Abnehmer kein Recht<br />

auf Forderung einer Geldbuße und/oder eines Schadenersatzes, falls der ihm daraus<br />

resultierende Schaden für ihn versicherbar ist oder gewesen ist. Wenn sich erweist,<br />

dass diese Versicherung nicht möglich (gewesen) ist, dann ist die Höhe des<br />

Schadenersatzes, die der Auftraggeber nachweisen muss, auf den Rechnungsbetrag<br />

der Waren begrenzt, die nicht innerhalb der gesetzten Frist geliefert werden können.<br />

Übrigens haben wir jederzeit das Recht, in Partien zu liefern.<br />

g. Wenn der Käufer mit der Zahlung einer Schuld an uns – aus welchem Grunde<br />

auch immer - in Verzug bleibt, sind wir berechtigt, die Durchführung eines Auftrages<br />

auszustellen, bis die Zahlung stattgefunden hat, eventuelle weitere Lieferungen zu<br />

verweigern und/oder Zahlungsbedingungen zu ändern.<br />

h. Bei einer Nichtabnahme oder nicht rechtzeitigen Abnahme der Waren durch<br />

den Käufer werden wir dem Käufer innerhalb einer Frist von höchstens fünf<br />

Werktagen die Gelegenheit geben, die Waren von dem Ort abzunehmen, abzuholen<br />

und wegzutransportieren, an dem wir sie auf Rechnung und Risiko des Käufers<br />

gelagert haben.<br />

Alle Kosten, die sich für uns aus einer Nichtabnahme oder nicht rechtzeitigen<br />

Abnahme ergeben, gehen zu Lasten des Käufers. Wenn der Käufer die Waren nicht<br />

innerhalb der Frist von fünf Tagen abnimmt, haben wir das Recht, nach unserer<br />

eigenen Wahl entweder die Einhaltung des Vertrages zu fordern oder den Vertrag<br />

ohne richterliche Intervention für aufgelöst zu erklären, was jeweils nicht unser Recht<br />

beeinträchtigt, danach von dem Käufer vollständigen Schadenersatz zu verlangen.<br />

i. Die Waren reisen auf Rechnung und Risiko des Käufers, es sei denn, dass von<br />

uns auf der Grundlage der Bedingung „frei Haus/Grenze“ geliefert wird, welche<br />

Bedingung in jenem Falle schriftlich vereinbart worden sein muss.<br />

Die Art der Versendung wird von uns bestimmt. Sollte aufgrund einer rechtzeitig<br />

eingegangenen Bitte des Käufers eine andere Versandart als die von uns gewählte<br />

durchgeführt werden, dann gehen die möglichen Kosten für die vom Käufer<br />

gewünschte Versendungsart zu dessen Lasten.<br />

j. Die von uns zur Verfügung gestellten Emballage- und Verpackungsmittel<br />

gehen ab Beginn der Lieferung auf Rechnung und Risiko des Käufers.<br />

k. Der Käufer kann keinen Anspruch auf Vergütung eines Schadens erheben, der<br />

durch unsorgfältiges Öffnen der Verpackung verursacht wurde.<br />

l. Falls die Lieferung als eine mit null Prozent MwSt belastete EU-interne<br />

Transaktion (im Sinne von 28 quater sub A der EU-Richtlinie 91/680 des<br />

Europäischen Rates) betrachtet wird, muss der Käufer – wenn der Käufer den<br />

Transport regelt – <strong>Scala</strong> rechtzeitig vor dem Zeitpunkt der Lieferung schriftlich


estätigen, welche MwSt-Nummer der Käufer für jede einzelne Transaktion<br />

verwendet und dass das Produkt vom Käufer oder in seinem Namen in ein anderes<br />

EU-Mitgliedsland transportiert wird. Wenn <strong>Scala</strong> im oben beschriebenen Fall genug<br />

Vertrauen in die Erlangung der Beweislast und infolgedessen mit null Prozent MwSt<br />

fakturiert, überhändigt der Käufer <strong>Scala</strong> so schnell wie möglich Dokumente, die<br />

belegen, dass das Produkt tatsächlich in ein anderes EU-Mitgliedsland transportiert<br />

worden ist. Der Käufer ist haftbar für von <strong>Scala</strong> abzuführende MwSt, Zuschläge und<br />

Geldbußen, falls <strong>Scala</strong> besagte Dokumente nicht rechtzeitig empfängt. Wenn die<br />

MwSt-Nummer nicht rechtzeitig bei den Steuerbehörden verifiziert werden kann oder<br />

sich bei der Verifikation bei den Steuerbehörden erweist, dass die MwSt-Nummer<br />

nicht verwendet werden kann, dann wird die Lieferung als Inlandslieferung betrachtet<br />

und entsprechend MwSt in Rechnung gebracht.<br />

Wenn <strong>Scala</strong> den Transport regelt und das Beweismaterial dafür, dass das Produkt das<br />

EU-Ausgangsland verlassen hat, vom Fiskus als nicht schlagend erklärt wird, wird<br />

der Käufer alles dafür tun, um den Beweis nachträglich geltend zu machen.<br />

m. <strong>Scala</strong> wird – wenn dies nach <strong>Scala</strong>s Ansicht vernünftigerweise zumutbar ist –<br />

auf Bitten des Käufers für Verbrauchsgüter ein Begleitdokument (AGD) ausstellen<br />

für den Transport von Waren zu einem vom Käufer angegebenen Zolllager oder aber<br />

zu einem registrierten oder nicht registrierten Betrieb. Der Käufer ist verpflichtet,<br />

<strong>Scala</strong> vor der Ausstellung des Begleitdokumentes schriftlich den Namen und die<br />

Unterschrift der autorisierten Person oder der Personen bekannt zu geben, die befugt<br />

ist/sind, den Empfang der Waren zu unterschreiben, und auch die betreffende<br />

Zollnummer.<br />

n. Der Käufer ist im Falle einer FOB/FCA-Lieferung haftbar für alle Steuern,<br />

Abgaben, Zuschläge und Geldbußen, die eine Folge von Übertretungen oder<br />

Unregelmäßigkeiten während des Transportes oder Mängeln beim Empfang von<br />

Waren durch den Adressaten des Begleitdokuments sind.<br />

o. Der Käufer ist im Falle einer CIF/CFR-Lieferung haftbar für alle Steuern,<br />

Abgaben und Geldbußen, die eine Folge von Mängeln beim Empfang der Waren<br />

durch den Adressaten des Begleitdokumentes sind. Darüber hinaus ist der Käufer<br />

verpflichtet, das Rücksendungsexemplar des Begleitdokumentes, unterschrieben von<br />

der dazu befugten Person, an <strong>Scala</strong> zu retournieren.<br />

Käufer der Produkte von <strong>Scala</strong> sind selbst vollkommen verantwortlich hinsichtlich<br />

der verschiedenen internationalen Gesetze und Vorschriften, die beim (beauftragten)<br />

Exportieren oder Importieren in ein anderes Land als die Niederlande gelten. <strong>Scala</strong><br />

akzeptiert in dieser Hinsicht keinerlei Haftung.<br />

<strong>Scala</strong> ist in keiner Weise für eventuelle Parallelimporte ihrer Abnehmer<br />

verantwortlich. Sofern gerichtlich oder mittels Feststellungsvereinbarung<br />

unwiderruflich festgestellt wurde, dass die Verantwortung für unkorrekten<br />

Export/Parallelimport bei <strong>Scala</strong> liegt, ist diese Haftung bis maximal auf die Höhe des<br />

umstrittenen Rechnungsbetrages begrenzt.<br />

VI. Bezahlung


a. Wir sind berechtigt, jede Teillieferung zu fakturieren.<br />

b. Die Bezahlung muss bis spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung und ohne<br />

Abzug oder Aufrechnung erfolgen.<br />

Bei Ausbleiben der Bezahlung nach 30 Tagen sind wir berechtigt, dem Käufer ab dem<br />

Verfallstag über den vollen Betrag unserer Rechnung ab dem Verfallstag über den<br />

Rechnungsbetrag die gesetzlichen Zinsen, erhöht um einen Zuschlag von zwei<br />

Prozent pro Jahr oder einen Teil davon, in Rechnung zu stellen.<br />

Als Tag der Bezahlung gilt das Datum, an dem bei Bank- oder Giro-Zahlung unsere<br />

Rechnungen kreditiert werden.<br />

Hinzu kommen, wenn wir unsere Forderungen in die Hände Dritter zum Einzug<br />

übergeben, zu Lasten des Käufers die Inkassokosten, mindestens 15 Prozent des zu<br />

fordernden Betrages, Zinsen nicht einbegriffen, mit einem Mindestbetrag von 250<br />

Euro und in jedem Falle mit dem Mindestbetrag der dann geltenden Spesentarife für<br />

Rechtsanwälte, festgelegt und veröffentlicht vom Algemene Raad van de Nederlandse<br />

Orde van Advocaten, wobei die Gerichtskosten noch nicht berücksichtigt sind.<br />

Darunter verstehen sich die Kosten einer Konkursmeldung (mit einem Mindestbetrag<br />

von 250 Euro).<br />

c. Falls sich nach dem Zustandekommen des Vertrages eine Änderung in der<br />

Valuta/dem Wechselkurs ergibt, sind wir berechtigt, dem Käufer die für uns<br />

nachteiligen Kursänderungen in Rechnung zu bringen.<br />

VII. Reklamationen/Entlastungen<br />

a. Reklamationen des Käufers können nur akzeptiert werden, wenn sie uns<br />

innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich zur Kenntnis gebracht werden<br />

und die Beanstandungen deutlich beschrieben sind.<br />

Für den Fall jedoch, dass die Reklamation verborgene Mängel betrifft, die<br />

ausschließlich beim Gebrauch durch den Konsumenten zum Vorschein kommen,<br />

dann wird die Reklamation nur akzeptiert werden können, wenn sie schriftlich<br />

innerhalb von acht Tagen nach dem Tag, an dem sie dem Käufer gemeldet wurde oder<br />

dem Käufer vernünftigerweise hat bekannt werden können, dem Verkäufer zur<br />

Kenntnis gebracht wird.<br />

b. Rücksendungen sind nur nach vorhergehender Absprache gestattet, wobei<br />

diese Sendungen immer mit einer Retourankündigung versehen sein müssen, in der<br />

das Datum und die Nummer der Rechnung, mit der Waren fakturiert wurden,<br />

angegeben sind. Die Annahme nicht avisierter Rücksendungen wird verweigert.<br />

Rücksendungen müssen innerhalb von acht Tagen franko retourniert werden.<br />

c. Mit Ausnahme oben genannter Reklamationsmöglichkeiten sind wir in keinem<br />

Falle haftbar für irgendwelche weiteren Schäden, direkt oder indirekt an Personen,<br />

Waren oder dem Betrieb des Käufers und/oder von Dritten.


d. Wir sind in keinem Falle weder für die Folgen von unrichtigem und/oder<br />

unsachgemäßem Gebrauch der von uns gelieferten Waren haftbar, noch für die<br />

Folgen, die sich aus einem Gebrauch ergeben, der von unseren dazu gelieferten<br />

Empfehlungen/Hinweisen abweicht und/oder dazu im Widerspruch steht.<br />

Die von uns gelieferten Empfehlungen/Hinweise entbinden die Abnehmer in keinem<br />

Fall von der Verpflichtung, unsere Produkte auch selbst hinsichtlich ihrer<br />

Tauglichkeit für die beabsichtigte Verwendung zu überprüfen.<br />

In allen Fällen liegt auf Seiten des betroffenen Abnehmers die Beweislast, dass die<br />

von uns gelieferten Waren bestimmt richtig und/oder sachgemäß beziehungsweise<br />

gemäß der von uns dazu gelieferten Hinweise und nach sorgfältiger eigener<br />

Inspektion durch den Abnehmer verwendet wurden.<br />

e. Produkte, die von <strong>Scala</strong> eingekauft werden und die – auf welche Weise auch<br />

immer - mit erotischem Bildmaterial versehen sind, müssen die nationalen und<br />

internationalen gesetzlichen und gesellschaftlichen Normen erfüllen. Jedenfalls<br />

müssen die Produzenten von Bildmaterial in jeder Form (Magazine, Videos, DVDs<br />

usw.) dafür sorgen, dass die Abgebildeten dazu schriftlich ihre Zustimmung gegeben<br />

haben und ein Mindestalter von 18 Jahren haben.<br />

Die Produzenten müssen dazu <strong>Scala</strong> auf Verlangen die so genannten Model Releases<br />

zur Verfügung stellen. Die Produzenten müssen sich anhand von gültigen<br />

Ausweispapieren von der Richtigkeit dieser Model Releases vergewissern und in<br />

jedem Fall Kopien von Ausweispapieren in ihrem Besitz haben.<br />

f. Sollten die Autorenrechte verletzt sein oder die Modelle in welcher Weise<br />

auch immer keine Zustimmung gegeben haben und/oder jünger als 18 Jahre sein,<br />

dann ist der Produzent vollständig haftbar für den Schaden, der der Firma <strong>Scala</strong> bzw.<br />

ihren Abnehmern dadurch entstehen könnte. Ihrerseits ist <strong>Scala</strong> nur gehalten, ihren<br />

Abnehmern den Schaden zu ersetzen, sofern <strong>Scala</strong> ihren Schaden bei den Produzenten<br />

geltend machen kann oder, wenn dies nicht möglich ist, nur den Maximalbetrag in<br />

Höhe des entsprechenden Rechnungsbetrages.<br />

VIII. Produkthaftung<br />

a. Produkte, die von <strong>Scala</strong> eingekauft werden und die bestimmt sind, um im<br />

weitesten Sinne des Wortes gebraucht zu werden, müssen immer den nationalen und<br />

internationalen Bestimmungen auf dem Gebiet der Zertifizierungen und Rohstoffe<br />

entsprechen. Beim Produzenten wird vorausgesetzt, dass er über<br />

Zertifizierungsanforderungen und möglicherweise verbotene und/oder für den<br />

Konsumenten schädliche Rohstoffe informiert ist. Diese Anforderungen gelten<br />

sowohl national als auch international, und es wird vorausgesetzt, dass dem<br />

Produzenten die EU-Bestimmungen bekannt sind.<br />

Sollte <strong>Scala</strong> von nationalen oder internationalen Behörden wie Umweltkontrolleuren,<br />

Wirtschaftskontrolldiensten, Warenprüfstellen, Zollbeamten oder anderen<br />

Behördenvertretern Berichte darüber erhalten, dass sich in den Produkten verbotene<br />

Stoffe befinden oder dass die Papiere oder Produkte in anderer Hinsicht nicht den


geltenden Bestimmungen entsprechen, dann hat <strong>Scala</strong> das Recht, die bestellten<br />

Partien auf Kosten des Produzenten bzw. Absenders zurückzuschicken. Den Schaden<br />

und die Kosten, also den Folgeschaden im weitesten Sinne des Wortes, wird der<br />

Verursacher bzw. Produzent, der die Bestimmung seinerseits nicht berücksichtigt hat,<br />

ersetzen müssen.<br />

Für von <strong>Scala</strong> gelieferte Produkte mit Mängeln und/oder falschen Rohstoffen ist <strong>Scala</strong><br />

nur verantwortlich, wenn solches gerichtlich oder durch Feststellungsvereinbarung<br />

unwiderruflich festgestellt wurde, und dann bis maximal zur Höhe des<br />

Rechnungsbetrages.<br />

IX. Eigentumsvorbehalt<br />

a. So lange die gelieferten Waren mit allen zusätzlichen Kosten und<br />

Verrechnungsposten nicht vollständig vom Käufer bezahlt worden sind, bleiben die<br />

Waren unser Eigentum, und wir behalten uns das Recht vor, die Waren ohne<br />

Ankündigung vorher zurückzunehmen.<br />

Auch im Falle, dass von uns auf Kredit geliefert wird oder aber wir noch Forderungen<br />

aus anderen Gründen an den Kunden haben, bleiben die von uns gelieferten Waren<br />

unser Eigentum, bis der jeweilige Kredit ganz abgelöst ist und auch die übrigen<br />

Forderungen ganz beglichen sind.<br />

b. Bezüglich dieses Eigentumsvorbehaltes werden unsere gesamten Lieferungen,<br />

auch wenn sie aus verschiedenen Bestellungen stammen, als ein Ganzes betrachtet, so<br />

dass das Eigentum an den Waren, von denen die Rechnungen beglichen sind, bis zu<br />

dem Zeitpunkt bei uns bleibt, an dem der Käufer alle von uns gelieferten Waren<br />

komplett bezahlt hat.<br />

c. So lange das Eigentum der gelieferten Sachen nicht auf den Käufer<br />

übergegangen ist, darf dieser die Sachen nicht verpfänden oder Dritten irgendein<br />

Recht daran gewähren, ausgenommen sind die Bestimmungen in Absatz g dieses<br />

Artikels.<br />

d. Auf gelieferte Sachen, die durch Bezahlung in das Eigentum des Käufers<br />

übergegangen sind und sich noch in Händen des Käufers befinden, behalten wir uns<br />

dabei bereits jetzt Pfandrechte vor, wie im Sinne des Artikels 3:237 BW<br />

[niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch] zur größeren Sicherheit von Forderungen<br />

beschrieben, anders als die in Artikel 3:92, Absatz 2 BW aufgeführten Pfandrechte,<br />

die wir aus welchem Grunde auch immer gegenüber dem Käufer haben sollten.<br />

e. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen<br />

mit der nötigen Sorgfalt erkennbar als unser Eigentum aufzubewahren. Der Käufer ist<br />

verpflichtet, die Sachen für die Dauer des vorbehaltenen Eigentums gegen Feuer,<br />

Explosions- und Wasserschaden als auch gegen Diebstahl zu versichern und uns die<br />

Policen dieser Versicherungen auf Wunsch zur Einsicht vorzulegen.<br />

Alle Ansprüche des Käufers gegenüber den Versicherern der Sachen bezüglich der<br />

besagten Versicherung werden, sobald wir zu erkennen geben, dies zu wünschen,


vom Käufer an uns auf die Weise verpfändet, wie angegeben in Artikel 3:239 BW zur<br />

größeren Sicherheit unserer Forderungen gegenüber dem Käufer.<br />

f. Falls der Käufer der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber<br />

nicht nachkommt oder wir guten Grund haben, zu befürchten, dass er den<br />

Verpflichtungen nicht nachkommen wird, sind wir berechtigt, die unter<br />

Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zurückzunehmen. Eventuelle teilweise<br />

Kreditierung des Käufers wird zum Marktpreis geschehen, der in keinem Fall höher<br />

sein wird als der ursprünglicher Kaufpreis, abzüglich der bei der Rücknahme<br />

anfallenden Kosten.<br />

g. Es ist dem Käufer erlaubt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im<br />

Rahmen der normalen Ausübung seines Betriebes an Dritte zu verkaufen und zu<br />

übertragen. Bei Verkauf auf Kredit ist der Käufer verpflichtet, von seinen Abnehmern<br />

auf der Grundlage der Bestimmungen in diesem Artikel einen Eigentumsvorbehalt zu<br />

verlangen. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, Forderungen, die er von<br />

seinen Abnehmern erhält, nicht ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung an<br />

Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, sobald<br />

wir den Wunsch dazu zu geäußert haben, diese Forderungen an uns zu verpfänden,<br />

und zwar auf die Art und Weise wie angegeben in Artikel 3:239 BW zur größeren<br />

Sicherheit unserer Forderungen gegenüber dem Käufer, aus welchem Grunde auch<br />

immer.<br />

h. Wenn wir unser Recht aus dem Eigentumsvorbehalt nicht ausüben können,<br />

dann schuldet uns der Käufer eine unverzüglich fällige Buße von zehn Prozent der<br />

Gesamtsumme dessen, was er uns schuldig ist, mit einem Mindestbetrag von 250<br />

Euro pro Tag oder einem Teil dessen, womit der Käufer bei der Erfüllung seiner<br />

Verpflichtung in Verzug ist, und der Käufer muss uns die Gelegenheit bieten, unser<br />

Recht aus dem Eigentumsvorbehalt auszuüben, wobei alles Vorhergehende unsere<br />

übrigen Rechte gemäß dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag, dem Gesetz<br />

sowie diesen Bedingungen unberührt lässt.<br />

X. Höhere Gewalt<br />

a. In dem Falle, dass wir durch höhere Gewalt gehindert werden zu liefern, sind<br />

wir berechtigt, nach eigener Entscheidung entweder die vereinbarten Liefertermine<br />

um die Dauer der höheren Gewalt zu verlängern oder den Vertrag beziehungsweise<br />

den nicht ausgeführten Teil davon zu stornieren.<br />

b. Unter höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, in Folge derer die<br />

Erfüllung eines Vertrages vernünftigerweise von uns nicht verlangt werden kann, wie<br />

zum Beispiel Krieg, Kriegsgefahr, Mobilisierung, Aufstand, Belagerungszustand,<br />

Streik, Unfall oder Krankheit des Personals, Feuer, Betriebsstörung, Schrumpfung der<br />

Produkte, Mangel an Rohstoffen oder Verpackungsmaterial, Verwendung falscher<br />

Rohstoffe, Verkehrsstockung, Einfuhrbeschränkungen oder andere behördliche<br />

Anordnungen, alles ungeachtet dessen, ob sich diese Umstände in unserem Betrieb<br />

oder aber in irgendeinem anderen Betrieb ereignen, der von uns bei der Ausführung<br />

des Vertrages direkt oder indirekt betroffen ist.


Unter höherer Gewalt wird ebenso die Nichtlieferung durch ausländische Firmen aus<br />

Gründen, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen, verstanden.<br />

Haftung allgemein<br />

Falls <strong>Scala</strong> seinen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordentlich<br />

nachkommt und dafür vollständig haftbar ist, hat der Käufer das Recht auf<br />

Schadenersatz, und zwar höchstens bis zur Höhe des Rechnungsbetrages des<br />

Gelieferten.<br />

Wenn das Produkt nicht der vereinbarten Spezifikation entspricht, hat <strong>Scala</strong> das<br />

Recht, in Abweichung von oben Erwähntem, dem Käufer ein Ersatzprodukt zur<br />

Verfügung zu stellen, sofern dies unter den gegebenen Umständen nach Maßstäben<br />

von Angemessenheit und Billigkeit inakzeptabel sein sollte. <strong>Scala</strong> ist jedoch in<br />

keinem Falle haftbar für Folgeschäden, worunter auch Schäden infolge von<br />

Umsatzverlust fallen.<br />

Der Käufer wird <strong>Scala</strong> vor Ansprüchen im Zusammenhang mit Schäden bewahren,<br />

für die <strong>Scala</strong> in ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Käufer nicht haftbar ist.<br />

Serviceleistungen, Informationen und Empfehlungen, beispielsweise hinsichtlich der<br />

Verwendungsmöglichkeiten des Produktes, werden von <strong>Scala</strong> nach bestem Wissen<br />

und Gewissen unter Berücksichtigung der eventuell von ihr durchzuführenden<br />

Prüfungen und gemachter Erfahrungen weitergegeben, jedoch gelten in dieser Sache<br />

dieselben Haftungsbeschränkungen wie in 3.a. vermerkt.<br />

XI. Eigentums- bzw. Autorenrechte<br />

a. Wenn wir neue und originäre Produkte entwerfen bzw. herstellen lassen, dann<br />

besitzen wir darauf das Eigentums- bzw. Autorenrecht. Es ist dann also verboten, auf<br />

irgendeine Art und Weise unsere Produkte nachzumachen bzw. unsere Modelle und<br />

Formen anderweitig zu verwenden.<br />

b. Der Käufer bewahrt uns vor allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf von uns<br />

gelieferte Waren, es sei denn, von Rechts wegen wird festgestellt, dass diese<br />

Ansprüche eine direkte Folge von grober Nachlässigkeit des Verkäufers sind und der<br />

Käufer darüber hinaus nachweist, dass ihn in dieser Hinsicht keinerlei Vorwurf trifft.<br />

Der Käufer bewahrt uns gleichzeitig vor allen Ansprüchen Dritter wegen von Dritten<br />

oder aber dem Käufer bzw. Produzenten behaupteten Verstößen gegenüber ihnen<br />

zustehenden Autorenrechten, Patenten oder Fertigungsmodellen und Ähnlichem.<br />

c. Wenn wir aufgrund des mit dem Abnehmer geschlossenen Vertrages diesem<br />

uns gehörende Rechte (Copyrights, World Copyrights) oder Rechte gleich welcher<br />

Art auf Film, Video, Dia und anderes Material verkauft haben, dann bleiben diese


Rechte vollständig unser Eigentum, bis der Abnehmer vollständig seine finanziellen<br />

Verpflichtungen aufgrund des geschlossenen Vertrages uns gegenüber erfüllt hat.<br />

Alles was in diesen Bedingungen festgelegt wurde, gilt auch im Falle des Verkaufs<br />

der Rechte.<br />

Wenn der Abnehmer - nachdem er uns gegenüber in Verzug geraten ist – innerhalb<br />

von acht Tagen nach der Inverzugsetzung nicht seine finanziellen Verpflichtungen<br />

erfüllt, dann sind wir berechtigt, den Vertrag unverzüglich mittels einer schriftlichen<br />

Erklärung aufzulösen, und die verkauften Rechte, über die der Vertrag, der dem<br />

Verkauf zugrunde liegt, aufgelöst wurde, gehören vollständig uns. Der Abnehmer hat<br />

dann keine Berechtigung mehr, die zurückgenommenen Rechte auf irgendeine Weise<br />

zu verwenden, und er ist gehalten, uns auf unser Verlangen hin alle angefertigten<br />

Kopien und Ähnliches zur Verfügung zu stellen bzw. uns einen Schadenersatz<br />

entsprechend der Höhe des Verkaufspreises der vom Abnehmer hergestellten<br />

Materialien zu zahlen.<br />

XII. Auflösung<br />

a. Wir sind berechtigt, alle Verträge unter Berücksichtigung der Bestimmungen<br />

im [niederländischen] Bürgerlichen Gesetzbuch ganz oder teilweise aufzulösen,<br />

ungeachtet unseres Rechtes auf Schadenersatz, wenn die Klauseln dieser<br />

Bedingungen vom Abnehmer nicht eingehalten werden.<br />

In jedem Falle sind wir berechtigt, den Vertrag durch eine einseitige Erklärung ohne<br />

irgendeine Inverzugsetzung aufzulösen, wenn<br />

- der Auftraggeber für zahlungsunfähig erklärt wird, selbst Konkurs oder<br />

Zahlungsaufschub beantragt hat oder aber sich darin befindet, unter Aufsicht bzw.<br />

Fremdverwaltung oder Vormundschaft gestellt wird;<br />

- der Abnehmer seinen Betrieb ganz oder teilweise stilllegt, liquidiert oder aber<br />

ganz/teilweise überträgt;<br />

- auf die Waren oder einen Teil davon beim Abnehmer Sicherungs- oder<br />

Pfändungsbeschlagnahme gelegt wird.<br />

Durch die Auflösungserklärung werden unsere sämtlichen Forderungen an den<br />

Abnehmer unverzüglich fällig.<br />

b. „Retourrechten“<br />

<strong>Scala</strong> gewährt ihren Abnehmern in keinem Fall das Recht der Rücksendung der von<br />

ihr verkauften bzw. gelieferten Produkte, es sei denn, dass solches schriftlich und<br />

ausdrücklich für die betreffenden Produkte vereinbart worden ist.<br />

<strong>Scala</strong> hat ihrerseits ein so genanntes verlängertes Retourrecht bezüglich der von ihr<br />

eingekauften Produkte bei festen Lieferanten, in dem Sinne, dass das regelmäßige<br />

Zurücksenden von Waren als ständig gebräuchliche Bedingung betrachtet wird, das<br />

Retourrecht für gleichartige Waren von demselben Lieferanten einzuschließen.


XIII. Streitfälle<br />

a. Alle Streitfälle, die sich bei der Ausführung von oder im Zusammenhang mit<br />

einem Vertrag ergeben sollten, werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas<br />

anderes vorschreibt, unter Ausschluss eines jeden anderen Richters, bei dem in<br />

diesem Streitpunkt zuständigen Richters in Amsterdam anhängig gemacht, es sei<br />

denn, dass wir uns dazu entschließen, diesen Streitpunkt einem anderen, in dieser<br />

Streitfrage zuständigen Richter zu unterbreiten.<br />

b. Bei allen Verträgen, für die diese Bedingungen ganz oder teilweise gelten, ist<br />

ausschließlich das niederländische Recht zuständig.<br />

XIV. Hinterlegung<br />

a. Diese allgemeinen Bedingungen wurden am XX.XX.2002 im Sekretariat des<br />

Landgerichts Amsterdam als auch bei der Handelskammer Amsterdam hinterlegt.<br />

b. Mit diesem Datum sind alle unsere vorigen allgemeinen Verkaufs- und<br />

Lieferbedingungen ungültig geworden.<br />

So festgestellt in Amsterdam am XX.XX.2002

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