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Branchenrichtlinie - cepi

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2.2 Konformitätsnachweis<br />

Der Nachweis der Konformität mit dieser Richtlinie und der Verordnung 1935/2004 beruht auf zwei<br />

Mechanismen. Zum einen ist für jede Sorte oder Art des Materials oder Gegenstands, das bzw. der<br />

mit Lebensmitteln in Berührung kommt, eine formelle Konformitätserklärung erforderlich. Diese ist<br />

vom Unternehmer auszustellen und für die Durchsetzungsbehörden und Kunden zur unverzüglichen<br />

Einsichtnahme bereitzuhalten. In Anhang 4 wird aufgeführt, welche Angaben die Konformitätserklärung<br />

enthalten muss.<br />

Zum anderen sind vom Unternehmer entsprechende Dokumente und Aufzeichnungen zu führen, die die in<br />

der Konformitätserklärung enthaltenen Angaben belegen. Es wird erwartet, dass letztere Aufzeichnungen<br />

vor allem eine laufend aktualisierte Datenbank mit internen Daten umfassen, und daher zur unverzüglichen<br />

Einsichtnahme nicht als Einzelakte zugänglich gemacht werden können. Jedoch hat der Unternehmer<br />

den zuständigen Behörden zum Nachweis der Konformität auf Nachfrage und in angemessener Zeit eine<br />

geeignete Zusammenfassung dieser Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen eine<br />

Beschreibung der Bedingungen und Ergebnisse von Prüfungen, Berechnungen oder sonstige Analysen sowie<br />

Unbedenklichkeitsnachweise oder eine die Konformität belegende Begründung umfassen.<br />

Diese Unterlagen sind den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer<br />

kann angeben, welche Informationen vertraulich zu behandeln sind, weil ihre Bekanntgabe seiner<br />

Wettbewerbsposition erheblich schaden könnte.<br />

Die Bedingungen gemäß Artikel 15 der Verordnung 1935/2004 in Bezug auf die Kennzeichnung finden<br />

entsprechend Anwendung. Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 15 Absatz 2 die Kennzeichnung<br />

für Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eindeutig dafür bestimmt sind, mit Lebensmitteln in<br />

Berührung zu kommen, nicht verpflichtend ist.

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