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01 Layout sw zuschnitt - Bad Driburg

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Anmeldung und Teilnahme<br />

Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme<br />

an Veranstaltungen der VHS<br />

1. Teilnahmeberechtigung<br />

Sämtliche Veranstaltungen sind im Rahmen der jeweils angegebenen<br />

Höchstteilnehmerzahl grundsätzlich für jeden/jede zugänglich, der/die das 16.<br />

Lebensjahr vollendet hat. Bei einzelnen Veranstaltungen, soweit dies im Programm<br />

angegeben ist, können auch Jüngere teilnehmen. Im Einzelfall kann die Teilnahme<br />

von einer bestimmten im Programm bei der betreffenden Veranstaltung<br />

beschriebenen Vorbildung abhängig gemacht werden. Soweit für eine<br />

Veranstaltung eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt ist, richtet sich die Reihenfolge<br />

des Zugangs nach dem Anmeldezeitpunkt. Anmeldezeitpunkt ist entweder die<br />

verbindliche persönliche, schriftliche, telefonische, online oder per E-Mail erfolgte<br />

Anmeldung.<br />

2. Mindestteilnehmerzahl<br />

Im Regelfall finden Veranstaltungen mit mindestens 10 teilnehmenden Personen<br />

im Alter ab 16 Jahren statt. Die/der Leiter/in der Volkshochschule oder sein/e<br />

Vertreter/in können Ausnahmen zulassen.<br />

3. Probebesuch<br />

Ein Probebesuch einer Veranstaltung am ersten Veranstaltungstag ist bei Kursen<br />

(ausgenommen EDV) möglich.<br />

4. Anmeldung, Rücktritt und Widerrufsrecht<br />

Soweit nichts anderes angegeben ist, müssen Sie sich für alle Veranstaltungen vor<br />

Veranstaltungsbeginn anmelden. Andernfalls riskieren Sie, dass die Veranstaltung<br />

bereits ausgebucht ist oder dass sie mangels erkennbaren Teilnehmerinteresses<br />

vor Beginn abgesagt wird. Sie können sich für alle Veranstaltungen in allen<br />

Anlaufstellen der Volkshochschule persönlich, schriftlich, telefonisch, durch eine<br />

Anmeldekarte oder online über www.vhs-driburg.de sowie per E-Mail anmelden,<br />

soweit nicht in Einzelfällen eine sofortige Zahlung des Entgelts gefordert ist.<br />

Das Entgelt ist im Veranstaltungsprogramm angegeben. Und zwar bedeutet<br />

der erste Betrag das volle Entgelt, der zweite Betrag das ermäßigte<br />

Entgelt. Häufig sind für Jugendliche oder junge Erwachsene noch weitergehende<br />

Ermäßigungen für die betreffende Veranstaltung angegeben.<br />

Bereits einmal herabgesetzte Entgelte, z.B. gekennzeichnet durch die<br />

Bezeichnungen „pauschal“ oder „Familienentgelt“, können nicht noch<br />

einmal ermäßigt werden.<br />

Bei mehr als dreistündigen Veranstaltungen ist eine Staffelung des Entgeltes in<br />

drei Stufen möglich. Demnach können getrennte Entgelte für bis zu sechs und acht<br />

Teilnehmer zusätzlich zum regulären Entgelt ausgewiesen werden. Grundlage für<br />

die Höhe des Entgeltes bei bis zu sechs, bzw. acht Teilnehmern ist die Berechnung<br />

des regulären Entgeltes auf der Basis der Entgeltordnung. Über eine Staffelung<br />

des Entgeltes entscheidet die/der Leiter/in der Volkshochschule.<br />

Das Entgelt für die Teilnahme können Sie durch Überweisung, Erteilung eines<br />

Lastschrifteinzugs über das Ausfüllen einer Anmeldekarte oder in Ausnahmefällen<br />

bar bezahlen. Bei allen Formen der schriftlichen Anmeldung haben Sie ein gesetzliches<br />

Widerrufsrecht nach §§312b ff. BGB und können eine Kursteilnahme innerhalb<br />

von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-<br />

Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Anmeldung zur Veranstaltung. Zur<br />

Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der<br />

Widerruf ist zu richten an die Geschäftsstelle der Volkshochschule in <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong>.<br />

Beginnt ein Kurs bereits vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen zweiwöchigen<br />

Widerrufsfrist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass mit der Veranstaltung<br />

sofort begonnen werden kann.<br />

Die Dozenten und Veranstaltungsleiter der Volkshochschule sind weder<br />

berechtigt, Geld entgegen zu nehmen, noch Hörerkarten auszustellen,<br />

noch zu überprüfen, ob das Entgelt entrichtet ist. Die Teilnehmer müssen<br />

sich in der Veranstaltung lediglich persönlich mit Namen, Vornamen und<br />

Anschrift in eine Teilnehmerliste eintragen.<br />

110<br />

VHS<br />

Soweit Sie eine Ermäßigungsberechtigung geltend machen wollen, können Sie das<br />

ermäßigte Entgelt im Regelfall nur vor Veranstaltungsbeginn bar gegen Vorlage<br />

des Nachweises in der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule entrichten. Auch<br />

ein vollständiger Erlass des Entgelts ist in begründeten Fällen möglich. Wenden Sie<br />

sich an die Hauptgeschäftsstelle in <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong>. Soweit Sie aus wichtigem Grund<br />

am Weiterbesuch eines Kurses gehindert sind, kann Ihnen auf Antrag der nicht<br />

verbrauchte Teil des Entgelts erstattet werden, sobald Sie sich abgemeldet haben.<br />

Die Abmeldung beim Kursleiter genügt nicht.<br />

5. Nebenkosten und Kosten von Lehrmitteln<br />

Neben dem Entgelt können für Sie in den im Veranstaltungsprogramm angegebenen<br />

Fällen Nebenkosten, z.B. Verbrauchsmaterial, Lernmittel, Stromkosten sowie<br />

Raum- und Gerätemieten entstehen. Lehrbücher müssen Sie selbst bezahlen.<br />

6. Teilnahmebescheinigungen und Prüfungen<br />

Bei Kursen, deren Inhalte beruflich verwendbar sind, werden auf Anforderung<br />

kostenlos Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Eine Teilnahmebescheinigung<br />

erhält allerdings nur, wer regelmäßig, d.h. mindestens an 80 % des Unterrichts,<br />

teilgenommen hat. Die Teilnahme ist ausschließlich über die Teilnehmerliste,<br />

welche durch die/den Kursleiter/in geführt, wird nachzuweisen.<br />

Teilnahmebescheinigungen können zu den regulären Öffnungszeiten in der Hauptgeschäftsstelle<br />

der Volkshochschule persönlich abgeholt werden. Hierzu ist eine<br />

vorherige telefonische Anforderung der Teilnahmebescheinigung erforderlich.<br />

Teilnahmebescheinigungen können nicht über den Dozenten, sondern ausschließlich<br />

durch die/den jeweilige/n Teilnehmer/in selbst angefordert werden.<br />

Im Einzelfall kann gegen Erstattung der Kosten auch eine Prüfung stattfinden,<br />

über deren Ergebnis ein Prüfungszeugnis ausgestellt wird.<br />

7. Hausordnung<br />

Sie werden gebeten, sich an die Hausordnung der Räumlichkeiten zu halten, in<br />

denen die von Ihnen besuchte Veranstaltung stattfindet. In Schulen und anderen<br />

öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen ausnahmslos verboten.<br />

8. Haftung<br />

Die Volkshochschule behält sich das Recht vor, Ort oder Termine ihrer Veranstaltungen<br />

zu ändern, Veranstaltungen abzusagen oder bei Überbelegung zu teilen.<br />

Ansprüche gleich welcher Art können hieraus nicht hergeleitet werden. Im Falle<br />

einer ausgefallenen oder abgebrochenen Veranstaltung erhalten Sie Ihr gezahltes<br />

Entgelt ganz oder teilweise zurück. Der Zweckverband unterhält keine Unfallversicherung,<br />

sondern lediglich eine Haftpflichtversicherung. Bei nicht von Mitarbeitern<br />

der Volkshochschule verschuldeten Unfällen haftet die Volkshochschule nicht. In<br />

Einzelfällen bestehen aber gesetzliche Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger<br />

nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 b oder c RVO. Sollten Sie durch ein Verschulden eines<br />

Mitarbeiters der Volkshochschule einen Schaden erleiden, wenden Sie sich unverzüglich,<br />

d.h. möglichst am selben Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag,<br />

unmittelbar an die/den Leiter/in der Volkshochschule.<br />

9. Speicherung personenbezogener Daten<br />

Zum Zwecke der Verwaltung setzt die Volkshochschule eine elektronische Datenverarbeitung<br />

ein. Mit der Anmeldung werden folgende personenbezogene Daten<br />

erhoben: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail und im Falle einer Einzugsermächtigung<br />

die Bankverbindung. Beim Lastschriftverfahren werden die erforderlichen<br />

Daten für die Abbuchung von Entgelten an die Stadtkasse <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> übermittelt.<br />

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule erklären<br />

Sie sich mit der Abspeicherung der genannten Daten einverstanden.<br />

10. Gültigkeit<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise<br />

nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. Mit Bekanntgabe dieser Teilnahmebedingungen verlieren alle früheren<br />

ihre Gültigkeit.

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