01 Layout sw zuschnitt - Bad Driburg
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Anmeldung und Teilnahme<br />
Hinweise zur Anmeldung und Teilnahme<br />
an Veranstaltungen der VHS<br />
1. Teilnahmeberechtigung<br />
Sämtliche Veranstaltungen sind im Rahmen der jeweils angegebenen<br />
Höchstteilnehmerzahl grundsätzlich für jeden/jede zugänglich, der/die das 16.<br />
Lebensjahr vollendet hat. Bei einzelnen Veranstaltungen, soweit dies im Programm<br />
angegeben ist, können auch Jüngere teilnehmen. Im Einzelfall kann die Teilnahme<br />
von einer bestimmten im Programm bei der betreffenden Veranstaltung<br />
beschriebenen Vorbildung abhängig gemacht werden. Soweit für eine<br />
Veranstaltung eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt ist, richtet sich die Reihenfolge<br />
des Zugangs nach dem Anmeldezeitpunkt. Anmeldezeitpunkt ist entweder die<br />
verbindliche persönliche, schriftliche, telefonische, online oder per E-Mail erfolgte<br />
Anmeldung.<br />
2. Mindestteilnehmerzahl<br />
Im Regelfall finden Veranstaltungen mit mindestens 10 teilnehmenden Personen<br />
im Alter ab 16 Jahren statt. Die/der Leiter/in der Volkshochschule oder sein/e<br />
Vertreter/in können Ausnahmen zulassen.<br />
3. Probebesuch<br />
Ein Probebesuch einer Veranstaltung am ersten Veranstaltungstag ist bei Kursen<br />
(ausgenommen EDV) möglich.<br />
4. Anmeldung, Rücktritt und Widerrufsrecht<br />
Soweit nichts anderes angegeben ist, müssen Sie sich für alle Veranstaltungen vor<br />
Veranstaltungsbeginn anmelden. Andernfalls riskieren Sie, dass die Veranstaltung<br />
bereits ausgebucht ist oder dass sie mangels erkennbaren Teilnehmerinteresses<br />
vor Beginn abgesagt wird. Sie können sich für alle Veranstaltungen in allen<br />
Anlaufstellen der Volkshochschule persönlich, schriftlich, telefonisch, durch eine<br />
Anmeldekarte oder online über www.vhs-driburg.de sowie per E-Mail anmelden,<br />
soweit nicht in Einzelfällen eine sofortige Zahlung des Entgelts gefordert ist.<br />
Das Entgelt ist im Veranstaltungsprogramm angegeben. Und zwar bedeutet<br />
der erste Betrag das volle Entgelt, der zweite Betrag das ermäßigte<br />
Entgelt. Häufig sind für Jugendliche oder junge Erwachsene noch weitergehende<br />
Ermäßigungen für die betreffende Veranstaltung angegeben.<br />
Bereits einmal herabgesetzte Entgelte, z.B. gekennzeichnet durch die<br />
Bezeichnungen „pauschal“ oder „Familienentgelt“, können nicht noch<br />
einmal ermäßigt werden.<br />
Bei mehr als dreistündigen Veranstaltungen ist eine Staffelung des Entgeltes in<br />
drei Stufen möglich. Demnach können getrennte Entgelte für bis zu sechs und acht<br />
Teilnehmer zusätzlich zum regulären Entgelt ausgewiesen werden. Grundlage für<br />
die Höhe des Entgeltes bei bis zu sechs, bzw. acht Teilnehmern ist die Berechnung<br />
des regulären Entgeltes auf der Basis der Entgeltordnung. Über eine Staffelung<br />
des Entgeltes entscheidet die/der Leiter/in der Volkshochschule.<br />
Das Entgelt für die Teilnahme können Sie durch Überweisung, Erteilung eines<br />
Lastschrifteinzugs über das Ausfüllen einer Anmeldekarte oder in Ausnahmefällen<br />
bar bezahlen. Bei allen Formen der schriftlichen Anmeldung haben Sie ein gesetzliches<br />
Widerrufsrecht nach §§312b ff. BGB und können eine Kursteilnahme innerhalb<br />
von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-<br />
Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Anmeldung zur Veranstaltung. Zur<br />
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der<br />
Widerruf ist zu richten an die Geschäftsstelle der Volkshochschule in <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong>.<br />
Beginnt ein Kurs bereits vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen zweiwöchigen<br />
Widerrufsfrist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass mit der Veranstaltung<br />
sofort begonnen werden kann.<br />
Die Dozenten und Veranstaltungsleiter der Volkshochschule sind weder<br />
berechtigt, Geld entgegen zu nehmen, noch Hörerkarten auszustellen,<br />
noch zu überprüfen, ob das Entgelt entrichtet ist. Die Teilnehmer müssen<br />
sich in der Veranstaltung lediglich persönlich mit Namen, Vornamen und<br />
Anschrift in eine Teilnehmerliste eintragen.<br />
110<br />
VHS<br />
Soweit Sie eine Ermäßigungsberechtigung geltend machen wollen, können Sie das<br />
ermäßigte Entgelt im Regelfall nur vor Veranstaltungsbeginn bar gegen Vorlage<br />
des Nachweises in der Hauptgeschäftsstelle der Volkshochschule entrichten. Auch<br />
ein vollständiger Erlass des Entgelts ist in begründeten Fällen möglich. Wenden Sie<br />
sich an die Hauptgeschäftsstelle in <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong>. Soweit Sie aus wichtigem Grund<br />
am Weiterbesuch eines Kurses gehindert sind, kann Ihnen auf Antrag der nicht<br />
verbrauchte Teil des Entgelts erstattet werden, sobald Sie sich abgemeldet haben.<br />
Die Abmeldung beim Kursleiter genügt nicht.<br />
5. Nebenkosten und Kosten von Lehrmitteln<br />
Neben dem Entgelt können für Sie in den im Veranstaltungsprogramm angegebenen<br />
Fällen Nebenkosten, z.B. Verbrauchsmaterial, Lernmittel, Stromkosten sowie<br />
Raum- und Gerätemieten entstehen. Lehrbücher müssen Sie selbst bezahlen.<br />
6. Teilnahmebescheinigungen und Prüfungen<br />
Bei Kursen, deren Inhalte beruflich verwendbar sind, werden auf Anforderung<br />
kostenlos Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Eine Teilnahmebescheinigung<br />
erhält allerdings nur, wer regelmäßig, d.h. mindestens an 80 % des Unterrichts,<br />
teilgenommen hat. Die Teilnahme ist ausschließlich über die Teilnehmerliste,<br />
welche durch die/den Kursleiter/in geführt, wird nachzuweisen.<br />
Teilnahmebescheinigungen können zu den regulären Öffnungszeiten in der Hauptgeschäftsstelle<br />
der Volkshochschule persönlich abgeholt werden. Hierzu ist eine<br />
vorherige telefonische Anforderung der Teilnahmebescheinigung erforderlich.<br />
Teilnahmebescheinigungen können nicht über den Dozenten, sondern ausschließlich<br />
durch die/den jeweilige/n Teilnehmer/in selbst angefordert werden.<br />
Im Einzelfall kann gegen Erstattung der Kosten auch eine Prüfung stattfinden,<br />
über deren Ergebnis ein Prüfungszeugnis ausgestellt wird.<br />
7. Hausordnung<br />
Sie werden gebeten, sich an die Hausordnung der Räumlichkeiten zu halten, in<br />
denen die von Ihnen besuchte Veranstaltung stattfindet. In Schulen und anderen<br />
öffentlichen Gebäuden ist das Rauchen ausnahmslos verboten.<br />
8. Haftung<br />
Die Volkshochschule behält sich das Recht vor, Ort oder Termine ihrer Veranstaltungen<br />
zu ändern, Veranstaltungen abzusagen oder bei Überbelegung zu teilen.<br />
Ansprüche gleich welcher Art können hieraus nicht hergeleitet werden. Im Falle<br />
einer ausgefallenen oder abgebrochenen Veranstaltung erhalten Sie Ihr gezahltes<br />
Entgelt ganz oder teilweise zurück. Der Zweckverband unterhält keine Unfallversicherung,<br />
sondern lediglich eine Haftpflichtversicherung. Bei nicht von Mitarbeitern<br />
der Volkshochschule verschuldeten Unfällen haftet die Volkshochschule nicht. In<br />
Einzelfällen bestehen aber gesetzliche Ansprüche gegen Sozialversicherungsträger<br />
nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 b oder c RVO. Sollten Sie durch ein Verschulden eines<br />
Mitarbeiters der Volkshochschule einen Schaden erleiden, wenden Sie sich unverzüglich,<br />
d.h. möglichst am selben Tag, spätestens aber am nächsten Arbeitstag,<br />
unmittelbar an die/den Leiter/in der Volkshochschule.<br />
9. Speicherung personenbezogener Daten<br />
Zum Zwecke der Verwaltung setzt die Volkshochschule eine elektronische Datenverarbeitung<br />
ein. Mit der Anmeldung werden folgende personenbezogene Daten<br />
erhoben: Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail und im Falle einer Einzugsermächtigung<br />
die Bankverbindung. Beim Lastschriftverfahren werden die erforderlichen<br />
Daten für die Abbuchung von Entgelten an die Stadtkasse <strong>Bad</strong> <strong>Driburg</strong> übermittelt.<br />
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung der Volkshochschule erklären<br />
Sie sich mit der Abspeicherung der genannten Daten einverstanden.<br />
10. Gültigkeit<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise<br />
nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />
berührt. Mit Bekanntgabe dieser Teilnahmebedingungen verlieren alle früheren<br />
ihre Gültigkeit.