PFLICHTENHEFT CHEFAPOTHEKER - spitapo-berner-oberland.ch
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<strong>PFLICHTENHEFT</strong> <strong>CHEFAPOTHEKER</strong><br />
1. STELLENBEZEICHNUNG<br />
Chefapotheker<br />
2. FACHLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />
Der Chefapotheker ist Inhaber des eidgenössis<strong>ch</strong>en Apothekerdiploms und Träger des Fa<strong>ch</strong>titels<br />
„Spitalapotheker FPH“ des S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Apothekerverbandes oder glei<strong>ch</strong>wertiger in der<br />
S<strong>ch</strong>weiz anerkannter Diplome. Er verfügt zudem über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons<br />
Bern<br />
3. DIENSTRANG<br />
Der Chefapotheker ist einem leitenden Arzt bezügli<strong>ch</strong> Re<strong>ch</strong>ten und Pfli<strong>ch</strong>ten glei<strong>ch</strong>gestellt, sofern<br />
der Arbeitsvertrag keine Ausnahmen vorsieht.<br />
4. VORGESETZTE STELLEN<br />
Administrativ : Spitaldirektor des Spitals Interlaken respektive des jeweiligen Spitals<br />
Fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> ausserhalb des eigenen Fa<strong>ch</strong>gebietes : dem jeweiligen ärztli<strong>ch</strong>en Direktor<br />
5. UNTERSTELLUNG<br />
Dem Chefapotheker ist das für den Betrieb der Apotheke nötige Personal unterstellt. Er ist nebst<br />
der personellen Führung verantwortli<strong>ch</strong> für eine zweckentspre<strong>ch</strong>ende Weiterbildung des ihm unterstellten<br />
Personals.<br />
6. STELLVERTRETUNG<br />
Der Chefapotheker wird dur<strong>ch</strong> eine Apothekerin / einen Apotheker vertreten.<br />
Die Kompetenzen der Stellvertretung werden innerhalb der Apotheke na<strong>ch</strong> Abspra<strong>ch</strong>e geregelt.<br />
7. VERBINDUNGEN<br />
• Spitalleitung des jeweiligen Spitals<br />
• Verwaltungsdirektor des jeweiligen Spitals<br />
• Ärztli<strong>ch</strong>er Direktor und Chefärzte des jeweiligen Spitals<br />
• Leiter des Pflegedienstes des jeweiligen Spitals<br />
• Übriges leitendes Personal des jeweiligen Spitals<br />
• Fa<strong>ch</strong>verbände<br />
• zu allen internen und externen Dienstzweigen, soweit si<strong>ch</strong> dies aus der<br />
Aufgabenstellung ergibt
8. VERANTWORTUNG UND KOMPETENZ<br />
Ziel der Spitalapotheke ist es, unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung des Nutzen/Risiko und Kosten/Risiko-<br />
Verhältnisses ein Arzneimittelsortiment und zusätzli<strong>ch</strong>e Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen,<br />
die eine optimale medikamentöse Behandlung unter Einhaltung der gesetzli<strong>ch</strong>en Bestimmungen<br />
garantieren. Der Chefapotheker hat die fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e und organisatoris<strong>ch</strong>e Verantwortung für die<br />
Apotheke des jeweiligen Spitals. Der Chefapotheker hat im Rahmen der gesetzli<strong>ch</strong>en Bestimmungen<br />
und Ausführungsreglemente die den Ablauf des Betriebs regeln folgende Aufgaben zu erfüllen<br />
:<br />
8.1. Überwa<strong>ch</strong>ung der Apotheke<br />
8.2. Führung eines geeigneten Qualitätssi<strong>ch</strong>erungssystems zur Erfüllung der gesetzli<strong>ch</strong>en Auflagen,<br />
der Ri<strong>ch</strong>tlinien der Gesells<strong>ch</strong>aft S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er Amts- und Spitalapotheker und<br />
weiteren für die jeweilige Tätigkeit massgebenden Bestimmungen.<br />
8.3. Fördern der Zusammenarbeit mit der Ärztes<strong>ch</strong>aft dur<strong>ch</strong> das Einsetzen einer Arzneimittelkommission<br />
unter der Leitung des Chefapothekers.<br />
8.4. Evaluation und Selektion dur<strong>ch</strong> die verglei<strong>ch</strong>ende Beurteilung des Marktangebotes an Apothekergütern<br />
bezügli<strong>ch</strong> medizinis<strong>ch</strong>er pharmazeutis<strong>ch</strong>er, ökonomis<strong>ch</strong>er und ökologis<strong>ch</strong>er<br />
Gesi<strong>ch</strong>tspunkte.<br />
8.5. Verwalten der Arzneimittelliste und regelmässiges Aktualisieren der Liste in Zusammenarbeit<br />
mit der Ärztes<strong>ch</strong>aft<br />
8.6. Verwalten, Kontrollieren, Lagern, Dispensieren (Validieren), Abgeben von Medikamenten,<br />
sowie die Organisation von deren Rückzug und Entsorgung.<br />
8.7. Je na<strong>ch</strong> Tätigkeit des Spitals seinen personellen und/oder materiellen Mitteln und dem<br />
Stand der Informatisierung sind mehrere Organisationsabläufe der Arzneimittelverteilung<br />
mögli<strong>ch</strong>. Die Beurteilung erfolgt na<strong>ch</strong> dem Nutzen/Risiko und Kosten/Nutzen-Verhältnis,<br />
insbesondere unter dem Gesi<strong>ch</strong>tspunkt der Vorbeugung von Medikamentenfehlern.<br />
8.8. Si<strong>ch</strong>erstellen eines Notfall-Sortiments von Antidota mit angemessenen Informationen gemäss<br />
den Empfehlungen des Tox-Zentrums.<br />
8.9. Si<strong>ch</strong>erstellen eines Katastrophenvorrats gemäss den Ri<strong>ch</strong>tlinien des Kantons und/oder des<br />
Bundes.<br />
8.10. Versorgen des Spitals mit einem genügenden und angemessenen Vorrat an Arzneimitteln<br />
8.11. Erlassen von Vors<strong>ch</strong>riften und Ri<strong>ch</strong>tlinien zuhanden des gesamten Spitalpersonals für<br />
Distribution, Anwendung und Zubereitung von Arzneimitteln.<br />
8.12. Herstellung insbesondere von problematis<strong>ch</strong>en Arzneimitteln wie Zytostatika, gemäss den<br />
Bestimmungen des Heilmittelgesetzes und den Ri<strong>ch</strong>tlinien der SUVA.<br />
8.13. Führung oder Teilnahme an jeder Informationsarbeit inklusive der Informationssysteme<br />
(z.B. informatisierte Krankenges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>ten, Intranet) betreffend Arzneimitteln, vor allem das<br />
Si<strong>ch</strong>erstellen des Zugangs zu aktuellen, offiziellen Informationen über Arzneimittel.
8.14. Fördern und Beurteilen einer zweckmässigen Verwendung des Arzneimittels (z.B. Vorbeugung<br />
von Medikamentenfehlern), insbesondere dur<strong>ch</strong> das Einführen von Erhebungs-<br />
und Auswertungsinstrumenten, für die Ärztes<strong>ch</strong>aft, die Verwaltung und das Pflegepersonal<br />
um eine qualitativ ho<strong>ch</strong>stehende und angemessene medikamentöse Behandlung zu gewährleisten.<br />
8.15. Teilnahme an der Ausbildung der Assistenzärzte, des Pflegepersonals und anderer Mitarbeiter<br />
mit Bezug auf Einsatz und Verwaltung der medikamentösen Therapie.<br />
8.16. Mitwirkung an der Fortbildung von Mitarbeitern der Institution bezügli<strong>ch</strong> Einsatz und Verwaltung<br />
der medikamentösen Behandlung;<br />
8.17. Teilnahme an jeder transversalen multidisziplinären Tätigkeit des Spitals, die im direkten<br />
Bezug zur medikamentösen Behandlung steht (z.B. Spitalhygiene, Ernährung, Labor).<br />
8.18. Mitarbeit bei allen klinis<strong>ch</strong>en Versu<strong>ch</strong>en von Arzneimitteln und Mitwirken an der Pharmakovigilanz<br />
und der Infovigilanz im Rahmen der medikamentösen Behandlung.<br />
8.19. Führung oder Mitarbeit in allen Qualitäts-. Si<strong>ch</strong>erheits- und Wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keitsbelangen<br />
bezügli<strong>ch</strong> Behandlung und Pflege, sofern es in den pharmazeutis<strong>ch</strong>en Zuständigkeitsberei<strong>ch</strong><br />
fällt, insbesondere die Einsetzung und Führung eines Qualitätskontrollsystems für<br />
die medikamentöse Behandlung.<br />
8.20. Kontrolle des Heilmittelverkehrs, der Betäubungsmittel, der Gifte und des Alkohols gemäss<br />
den gesetzli<strong>ch</strong>en Auflagen von Bund und Kanton.<br />
8.21. Führen einer für den Betrieb der Apotheke und der zugeteilten Aufgaben aktuellen Gesetzessammlung<br />
aus dem eidgenössis<strong>ch</strong>en, dem kantonalen und dem interkantonalen Re<strong>ch</strong>t.<br />
8.22. Koordination der Spitalhygiene als Fa<strong>ch</strong>verantwortli<strong>ch</strong>er für den Berei<strong>ch</strong> Desinfektionsmittel.<br />
8.23. Mitarbeit und Mitglieds<strong>ch</strong>aft in ständigen Kommissionen des Spitals, insbesondere als<br />
• Mitglied des Chefärztekollegiums<br />
• Mitglied der Hygienekommission<br />
• Mitglied der Entsorgungskommission<br />
• Mitglied der Einkaufskommission<br />
• Mitglied der EDV-Kommission<br />
• Mitglied der Ethik-Kommission<br />
8.24. Mitarbeit im Koordinierten Sanitätsdienst als DC Pharma<br />
9. WEISUNGSRECHT<br />
Der Stelleninhaber ist bere<strong>ch</strong>tigt, Probleme aus seinem Fa<strong>ch</strong>gebiet dur<strong>ch</strong> Weisungen zu regeln. Er<br />
spri<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong> dabei mit den Betroffenen bzw. den Abteilungsleitern ab.
10. BESONDERE PFLICHTEN<br />
Berufsgeheimnis na<strong>ch</strong> Art. 321 des Strafgesetzbu<strong>ch</strong>es<br />
Der Chefapotheker ist verpfli<strong>ch</strong>tet, dem Kantonsapotheker alle nützli<strong>ch</strong>en Auskünfte zu erteilen, um<br />
si<strong>ch</strong>erzustellen, dass die Bewilligungsbedingungen erfüllt sind. Jede Änderung einer Bewilligungsbedingung<br />
muss dem Kantonsapotheker unverzügli<strong>ch</strong> gemeldet werden<br />
10. BEGRIFFE<br />
Pharmazeutis<strong>ch</strong>e Validierung :<br />
Die Validierung ist ein pharmazeutis<strong>ch</strong>er Akt, unter der direkten Verantwortung des Apothekers, na<strong>ch</strong><br />
Erhalt einer ärztli<strong>ch</strong>en Verordnung (einem medizinis<strong>ch</strong>en Akt unter der Verantwortung des Arztes).<br />
Sie besteht in der Überprüfung eines individuellen Rezeptes.<br />
Abgabe :<br />
Unter Abgabe versteht man die Aushändigung der Produkte an eine Pflegeabteilung oder an einen<br />
Patienten. Dabei kann es si<strong>ch</strong> um eine individuelle Abgabe (Arzneimittel auf Rezept für einen bestimmten<br />
Patienten) oder um eine globale Abgabe (Medikamente, die einer Gesamtheit von Vers<strong>ch</strong>reibungen<br />
entspre<strong>ch</strong>en) handeln.<br />
Distribution :<br />
Unter Distribution versteht man die Verteilung von Medikamenten, indem diese den vers<strong>ch</strong>iedenen<br />
Nutzniessern zugeteilt werden. Das Pflegepersonal verteilt z.B. die Medikamente aus dem Medikamentens<strong>ch</strong>rank<br />
der Abteilung an den hospitalisierten Patienten. Der Distribution folgt die eigentli<strong>ch</strong>e<br />
Anwendung des Medikamentes.