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PFLICHTENHEFT CHEFAPOTHEKER - spitapo-berner-oberland.ch

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<strong>PFLICHTENHEFT</strong> <strong>CHEFAPOTHEKER</strong><br />

1. STELLENBEZEICHNUNG<br />

Chefapotheker<br />

2. FACHLICHE VORAUSSETZUNGEN<br />

Der Chefapotheker ist Inhaber des eidgenössis<strong>ch</strong>en Apothekerdiploms und Träger des Fa<strong>ch</strong>titels<br />

„Spitalapotheker FPH“ des S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>en Apothekerverbandes oder glei<strong>ch</strong>wertiger in der<br />

S<strong>ch</strong>weiz anerkannter Diplome. Er verfügt zudem über eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons<br />

Bern<br />

3. DIENSTRANG<br />

Der Chefapotheker ist einem leitenden Arzt bezügli<strong>ch</strong> Re<strong>ch</strong>ten und Pfli<strong>ch</strong>ten glei<strong>ch</strong>gestellt, sofern<br />

der Arbeitsvertrag keine Ausnahmen vorsieht.<br />

4. VORGESETZTE STELLEN<br />

Administrativ : Spitaldirektor des Spitals Interlaken respektive des jeweiligen Spitals<br />

Fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> ausserhalb des eigenen Fa<strong>ch</strong>gebietes : dem jeweiligen ärztli<strong>ch</strong>en Direktor<br />

5. UNTERSTELLUNG<br />

Dem Chefapotheker ist das für den Betrieb der Apotheke nötige Personal unterstellt. Er ist nebst<br />

der personellen Führung verantwortli<strong>ch</strong> für eine zweckentspre<strong>ch</strong>ende Weiterbildung des ihm unterstellten<br />

Personals.<br />

6. STELLVERTRETUNG<br />

Der Chefapotheker wird dur<strong>ch</strong> eine Apothekerin / einen Apotheker vertreten.<br />

Die Kompetenzen der Stellvertretung werden innerhalb der Apotheke na<strong>ch</strong> Abspra<strong>ch</strong>e geregelt.<br />

7. VERBINDUNGEN<br />

• Spitalleitung des jeweiligen Spitals<br />

• Verwaltungsdirektor des jeweiligen Spitals<br />

• Ärztli<strong>ch</strong>er Direktor und Chefärzte des jeweiligen Spitals<br />

• Leiter des Pflegedienstes des jeweiligen Spitals<br />

• Übriges leitendes Personal des jeweiligen Spitals<br />

• Fa<strong>ch</strong>verbände<br />

• zu allen internen und externen Dienstzweigen, soweit si<strong>ch</strong> dies aus der<br />

Aufgabenstellung ergibt


8. VERANTWORTUNG UND KOMPETENZ<br />

Ziel der Spitalapotheke ist es, unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung des Nutzen/Risiko und Kosten/Risiko-<br />

Verhältnisses ein Arzneimittelsortiment und zusätzli<strong>ch</strong>e Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen,<br />

die eine optimale medikamentöse Behandlung unter Einhaltung der gesetzli<strong>ch</strong>en Bestimmungen<br />

garantieren. Der Chefapotheker hat die fa<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>e und organisatoris<strong>ch</strong>e Verantwortung für die<br />

Apotheke des jeweiligen Spitals. Der Chefapotheker hat im Rahmen der gesetzli<strong>ch</strong>en Bestimmungen<br />

und Ausführungsreglemente die den Ablauf des Betriebs regeln folgende Aufgaben zu erfüllen<br />

:<br />

8.1. Überwa<strong>ch</strong>ung der Apotheke<br />

8.2. Führung eines geeigneten Qualitätssi<strong>ch</strong>erungssystems zur Erfüllung der gesetzli<strong>ch</strong>en Auflagen,<br />

der Ri<strong>ch</strong>tlinien der Gesells<strong>ch</strong>aft S<strong>ch</strong>weizeris<strong>ch</strong>er Amts- und Spitalapotheker und<br />

weiteren für die jeweilige Tätigkeit massgebenden Bestimmungen.<br />

8.3. Fördern der Zusammenarbeit mit der Ärztes<strong>ch</strong>aft dur<strong>ch</strong> das Einsetzen einer Arzneimittelkommission<br />

unter der Leitung des Chefapothekers.<br />

8.4. Evaluation und Selektion dur<strong>ch</strong> die verglei<strong>ch</strong>ende Beurteilung des Marktangebotes an Apothekergütern<br />

bezügli<strong>ch</strong> medizinis<strong>ch</strong>er pharmazeutis<strong>ch</strong>er, ökonomis<strong>ch</strong>er und ökologis<strong>ch</strong>er<br />

Gesi<strong>ch</strong>tspunkte.<br />

8.5. Verwalten der Arzneimittelliste und regelmässiges Aktualisieren der Liste in Zusammenarbeit<br />

mit der Ärztes<strong>ch</strong>aft<br />

8.6. Verwalten, Kontrollieren, Lagern, Dispensieren (Validieren), Abgeben von Medikamenten,<br />

sowie die Organisation von deren Rückzug und Entsorgung.<br />

8.7. Je na<strong>ch</strong> Tätigkeit des Spitals seinen personellen und/oder materiellen Mitteln und dem<br />

Stand der Informatisierung sind mehrere Organisationsabläufe der Arzneimittelverteilung<br />

mögli<strong>ch</strong>. Die Beurteilung erfolgt na<strong>ch</strong> dem Nutzen/Risiko und Kosten/Nutzen-Verhältnis,<br />

insbesondere unter dem Gesi<strong>ch</strong>tspunkt der Vorbeugung von Medikamentenfehlern.<br />

8.8. Si<strong>ch</strong>erstellen eines Notfall-Sortiments von Antidota mit angemessenen Informationen gemäss<br />

den Empfehlungen des Tox-Zentrums.<br />

8.9. Si<strong>ch</strong>erstellen eines Katastrophenvorrats gemäss den Ri<strong>ch</strong>tlinien des Kantons und/oder des<br />

Bundes.<br />

8.10. Versorgen des Spitals mit einem genügenden und angemessenen Vorrat an Arzneimitteln<br />

8.11. Erlassen von Vors<strong>ch</strong>riften und Ri<strong>ch</strong>tlinien zuhanden des gesamten Spitalpersonals für<br />

Distribution, Anwendung und Zubereitung von Arzneimitteln.<br />

8.12. Herstellung insbesondere von problematis<strong>ch</strong>en Arzneimitteln wie Zytostatika, gemäss den<br />

Bestimmungen des Heilmittelgesetzes und den Ri<strong>ch</strong>tlinien der SUVA.<br />

8.13. Führung oder Teilnahme an jeder Informationsarbeit inklusive der Informationssysteme<br />

(z.B. informatisierte Krankenges<strong>ch</strong>i<strong>ch</strong>ten, Intranet) betreffend Arzneimitteln, vor allem das<br />

Si<strong>ch</strong>erstellen des Zugangs zu aktuellen, offiziellen Informationen über Arzneimittel.


8.14. Fördern und Beurteilen einer zweckmässigen Verwendung des Arzneimittels (z.B. Vorbeugung<br />

von Medikamentenfehlern), insbesondere dur<strong>ch</strong> das Einführen von Erhebungs-<br />

und Auswertungsinstrumenten, für die Ärztes<strong>ch</strong>aft, die Verwaltung und das Pflegepersonal<br />

um eine qualitativ ho<strong>ch</strong>stehende und angemessene medikamentöse Behandlung zu gewährleisten.<br />

8.15. Teilnahme an der Ausbildung der Assistenzärzte, des Pflegepersonals und anderer Mitarbeiter<br />

mit Bezug auf Einsatz und Verwaltung der medikamentösen Therapie.<br />

8.16. Mitwirkung an der Fortbildung von Mitarbeitern der Institution bezügli<strong>ch</strong> Einsatz und Verwaltung<br />

der medikamentösen Behandlung;<br />

8.17. Teilnahme an jeder transversalen multidisziplinären Tätigkeit des Spitals, die im direkten<br />

Bezug zur medikamentösen Behandlung steht (z.B. Spitalhygiene, Ernährung, Labor).<br />

8.18. Mitarbeit bei allen klinis<strong>ch</strong>en Versu<strong>ch</strong>en von Arzneimitteln und Mitwirken an der Pharmakovigilanz<br />

und der Infovigilanz im Rahmen der medikamentösen Behandlung.<br />

8.19. Führung oder Mitarbeit in allen Qualitäts-. Si<strong>ch</strong>erheits- und Wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>keitsbelangen<br />

bezügli<strong>ch</strong> Behandlung und Pflege, sofern es in den pharmazeutis<strong>ch</strong>en Zuständigkeitsberei<strong>ch</strong><br />

fällt, insbesondere die Einsetzung und Führung eines Qualitätskontrollsystems für<br />

die medikamentöse Behandlung.<br />

8.20. Kontrolle des Heilmittelverkehrs, der Betäubungsmittel, der Gifte und des Alkohols gemäss<br />

den gesetzli<strong>ch</strong>en Auflagen von Bund und Kanton.<br />

8.21. Führen einer für den Betrieb der Apotheke und der zugeteilten Aufgaben aktuellen Gesetzessammlung<br />

aus dem eidgenössis<strong>ch</strong>en, dem kantonalen und dem interkantonalen Re<strong>ch</strong>t.<br />

8.22. Koordination der Spitalhygiene als Fa<strong>ch</strong>verantwortli<strong>ch</strong>er für den Berei<strong>ch</strong> Desinfektionsmittel.<br />

8.23. Mitarbeit und Mitglieds<strong>ch</strong>aft in ständigen Kommissionen des Spitals, insbesondere als<br />

• Mitglied des Chefärztekollegiums<br />

• Mitglied der Hygienekommission<br />

• Mitglied der Entsorgungskommission<br />

• Mitglied der Einkaufskommission<br />

• Mitglied der EDV-Kommission<br />

• Mitglied der Ethik-Kommission<br />

8.24. Mitarbeit im Koordinierten Sanitätsdienst als DC Pharma<br />

9. WEISUNGSRECHT<br />

Der Stelleninhaber ist bere<strong>ch</strong>tigt, Probleme aus seinem Fa<strong>ch</strong>gebiet dur<strong>ch</strong> Weisungen zu regeln. Er<br />

spri<strong>ch</strong>t si<strong>ch</strong> dabei mit den Betroffenen bzw. den Abteilungsleitern ab.


10. BESONDERE PFLICHTEN<br />

Berufsgeheimnis na<strong>ch</strong> Art. 321 des Strafgesetzbu<strong>ch</strong>es<br />

Der Chefapotheker ist verpfli<strong>ch</strong>tet, dem Kantonsapotheker alle nützli<strong>ch</strong>en Auskünfte zu erteilen, um<br />

si<strong>ch</strong>erzustellen, dass die Bewilligungsbedingungen erfüllt sind. Jede Änderung einer Bewilligungsbedingung<br />

muss dem Kantonsapotheker unverzügli<strong>ch</strong> gemeldet werden<br />

10. BEGRIFFE<br />

Pharmazeutis<strong>ch</strong>e Validierung :<br />

Die Validierung ist ein pharmazeutis<strong>ch</strong>er Akt, unter der direkten Verantwortung des Apothekers, na<strong>ch</strong><br />

Erhalt einer ärztli<strong>ch</strong>en Verordnung (einem medizinis<strong>ch</strong>en Akt unter der Verantwortung des Arztes).<br />

Sie besteht in der Überprüfung eines individuellen Rezeptes.<br />

Abgabe :<br />

Unter Abgabe versteht man die Aushändigung der Produkte an eine Pflegeabteilung oder an einen<br />

Patienten. Dabei kann es si<strong>ch</strong> um eine individuelle Abgabe (Arzneimittel auf Rezept für einen bestimmten<br />

Patienten) oder um eine globale Abgabe (Medikamente, die einer Gesamtheit von Vers<strong>ch</strong>reibungen<br />

entspre<strong>ch</strong>en) handeln.<br />

Distribution :<br />

Unter Distribution versteht man die Verteilung von Medikamenten, indem diese den vers<strong>ch</strong>iedenen<br />

Nutzniessern zugeteilt werden. Das Pflegepersonal verteilt z.B. die Medikamente aus dem Medikamentens<strong>ch</strong>rank<br />

der Abteilung an den hospitalisierten Patienten. Der Distribution folgt die eigentli<strong>ch</strong>e<br />

Anwendung des Medikamentes.

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