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L2 - Energieantworten.ch

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Betriebsoptimierung von hauste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Anlagen Lüftungsanlagen, Luftmenge<br />

Stimmt die geförderte<br />

Luftmenge mit der<br />

benötigten überein?<br />

Eine Verringerung des<br />

Luftvolumenstroms bringt ni<strong>ch</strong>t<br />

nur Einsparungen im Strom-,<br />

Wärme- und Kälteverbrau<strong>ch</strong> der<br />

Lüftungsanlage, sondern au<strong>ch</strong><br />

eine geringere Lärmbelastung.<br />

☺ S<strong>ch</strong>on eine kleine Reduktion<br />

der Luftmenge ergibt eine<br />

grosse Einsparung.<br />

Z.B. Reduktion der Luftmenge<br />

um 10 % ergibt eine Einsparung<br />

von 25 % Antriebsenergie.<br />

Notizen:<br />

• Aktueller Luftvolumenstrom ermitteln:<br />

• Luftvolumenstrom der Anlagen während und ausserhalb der<br />

Betriebszeit (Na<strong>ch</strong>t, Wo<strong>ch</strong>enende) ermitteln.<br />

Angaben aus Anlagedokumentation (Abnahmeprotokoll)<br />

Tip:<br />

Sind keine Angaben vorhanden, Messauftrag an Lüftungsfirma erteilen.<br />

• Erforderli<strong>ch</strong>er Aussenluftvolumenstrom bestimmen:<br />

• Anzahl Personen, die si<strong>ch</strong> in den Räumen aufhalten können,<br />

bestimmen.<br />

• Aussenluftrate pro Person festlegen: Ni<strong>ch</strong>trau<strong>ch</strong>er 25 - 30 m 3 /h<br />

Rau<strong>ch</strong>er 30 - 70 m 3 /h<br />

(Aussenluftraten für Spezialfälle siehe Tabelle auf Rückseite).<br />

• Erforderli<strong>ch</strong>er Volumenstrom bestimmen:<br />

Volumenstrom = Anzahl Personen x Aussenluftrate pro Person<br />

Beispiel:<br />

Mehrzweckraum, Maximalbelegung 100 Personen, Rau<strong>ch</strong>en verboten<br />

Erforderli<strong>ch</strong>er Volumenstrom = 100 x 30 = 3'000 m 3 /h<br />

Müssen zusätzli<strong>ch</strong> mit der Lüftung no<strong>ch</strong> Wärmelasten oder<br />

Luftverunreinigungen abgeführt oder spezielle Raumkonditionen<br />

eingehalten werden.<br />

Notwendige Luftmenge beim Lüftungsspezialist na<strong>ch</strong>fragen.<br />

• Reduzieren des Volumenstroms<br />

• Ist der erforderli<strong>ch</strong>e Volumenstrom kleiner als der ermittelte, unbedingt<br />

Lüftungsfa<strong>ch</strong>mann (z.B. Fa<strong>ch</strong>dienst) beiziehen. Dieser kann dann genau<br />

abklären, ob eine Reduktion des Volumenstroms mögli<strong>ch</strong> ist.<br />

Die Ventilatordrehzahl und somit der Volumenstrom kann dur<strong>ch</strong> den<br />

Fa<strong>ch</strong>mann auf folgende Weise gesenkt werden:<br />

- Bei mehrstufigen Motoren auf gewüns<strong>ch</strong>te Drehzahlstufe<br />

zurücks<strong>ch</strong>alten.<br />

- We<strong>ch</strong>seln der Antriebss<strong>ch</strong>eiben am Ventilator.<br />

- Antriebsmotor austaus<strong>ch</strong>en.<br />

- Frequenzumformer einbauen (stufenlose Drehzahlregulierung).<br />

Änderungen festhalten<br />

• Überprüfen der Benutzeranforderungen<br />

• Sind Einstellungen vorgenommen worden, na<strong>ch</strong>prüfen, ob die neu<br />

eingestellte Lüftung den Benutzeranforderungen genügt (auf<br />

Reklamationen a<strong>ch</strong>ten).<br />

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__________________________________________________________________________________________<br />

Blatt <strong>L2</strong>


Betriebsoptimierung von hauste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Anlagen Lüftungsanlagen, Luftmenge<br />

Aussenluftraten vers<strong>ch</strong>iedener Nutzungen<br />

Art des Raumes Rau<strong>ch</strong>en Empfohlener Luftvolumenstrom<br />

pro Person [m3/h*Pers.]<br />

S<strong>ch</strong>ulen (sofern diese me<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong> belüftet werden) verboten 12 - 15 0.15 % CO2<br />

Büro verboten 25 - 30 0.10 % CO2<br />

Büro, Grossraumbüro erlaubt 30 - 70 0.15 % CO2<br />

Ladenlokale, Verkaufsflä<strong>ch</strong>e verboten 12 - 15 0.10 % CO2<br />

Theater- und Konzertsäle verboten 25 - 30<br />

Hotelzimmer erlaubt 30 - 70<br />

Konferenzräume erlaubt 30 - 70<br />

Restaurant erlaubt 40 - 50 *<br />

Spitalzimmer verboten 20 - 50 *<br />

* muss mit Kantons-, Gemeinde- oder Sonderverordnungen ergänzt werden.<br />

Blatt <strong>L2</strong>

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