L2 - Energieantworten.ch
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Betriebsoptimierung von hauste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Anlagen Lüftungsanlagen, Luftmenge<br />
Stimmt die geförderte<br />
Luftmenge mit der<br />
benötigten überein?<br />
Eine Verringerung des<br />
Luftvolumenstroms bringt ni<strong>ch</strong>t<br />
nur Einsparungen im Strom-,<br />
Wärme- und Kälteverbrau<strong>ch</strong> der<br />
Lüftungsanlage, sondern au<strong>ch</strong><br />
eine geringere Lärmbelastung.<br />
☺ S<strong>ch</strong>on eine kleine Reduktion<br />
der Luftmenge ergibt eine<br />
grosse Einsparung.<br />
Z.B. Reduktion der Luftmenge<br />
um 10 % ergibt eine Einsparung<br />
von 25 % Antriebsenergie.<br />
Notizen:<br />
• Aktueller Luftvolumenstrom ermitteln:<br />
• Luftvolumenstrom der Anlagen während und ausserhalb der<br />
Betriebszeit (Na<strong>ch</strong>t, Wo<strong>ch</strong>enende) ermitteln.<br />
Angaben aus Anlagedokumentation (Abnahmeprotokoll)<br />
Tip:<br />
Sind keine Angaben vorhanden, Messauftrag an Lüftungsfirma erteilen.<br />
• Erforderli<strong>ch</strong>er Aussenluftvolumenstrom bestimmen:<br />
• Anzahl Personen, die si<strong>ch</strong> in den Räumen aufhalten können,<br />
bestimmen.<br />
• Aussenluftrate pro Person festlegen: Ni<strong>ch</strong>trau<strong>ch</strong>er 25 - 30 m 3 /h<br />
Rau<strong>ch</strong>er 30 - 70 m 3 /h<br />
(Aussenluftraten für Spezialfälle siehe Tabelle auf Rückseite).<br />
• Erforderli<strong>ch</strong>er Volumenstrom bestimmen:<br />
Volumenstrom = Anzahl Personen x Aussenluftrate pro Person<br />
Beispiel:<br />
Mehrzweckraum, Maximalbelegung 100 Personen, Rau<strong>ch</strong>en verboten<br />
Erforderli<strong>ch</strong>er Volumenstrom = 100 x 30 = 3'000 m 3 /h<br />
Müssen zusätzli<strong>ch</strong> mit der Lüftung no<strong>ch</strong> Wärmelasten oder<br />
Luftverunreinigungen abgeführt oder spezielle Raumkonditionen<br />
eingehalten werden.<br />
Notwendige Luftmenge beim Lüftungsspezialist na<strong>ch</strong>fragen.<br />
• Reduzieren des Volumenstroms<br />
• Ist der erforderli<strong>ch</strong>e Volumenstrom kleiner als der ermittelte, unbedingt<br />
Lüftungsfa<strong>ch</strong>mann (z.B. Fa<strong>ch</strong>dienst) beiziehen. Dieser kann dann genau<br />
abklären, ob eine Reduktion des Volumenstroms mögli<strong>ch</strong> ist.<br />
Die Ventilatordrehzahl und somit der Volumenstrom kann dur<strong>ch</strong> den<br />
Fa<strong>ch</strong>mann auf folgende Weise gesenkt werden:<br />
- Bei mehrstufigen Motoren auf gewüns<strong>ch</strong>te Drehzahlstufe<br />
zurücks<strong>ch</strong>alten.<br />
- We<strong>ch</strong>seln der Antriebss<strong>ch</strong>eiben am Ventilator.<br />
- Antriebsmotor austaus<strong>ch</strong>en.<br />
- Frequenzumformer einbauen (stufenlose Drehzahlregulierung).<br />
Änderungen festhalten<br />
• Überprüfen der Benutzeranforderungen<br />
• Sind Einstellungen vorgenommen worden, na<strong>ch</strong>prüfen, ob die neu<br />
eingestellte Lüftung den Benutzeranforderungen genügt (auf<br />
Reklamationen a<strong>ch</strong>ten).<br />
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Blatt <strong>L2</strong>
Betriebsoptimierung von hauste<strong>ch</strong>nis<strong>ch</strong>en Anlagen Lüftungsanlagen, Luftmenge<br />
Aussenluftraten vers<strong>ch</strong>iedener Nutzungen<br />
Art des Raumes Rau<strong>ch</strong>en Empfohlener Luftvolumenstrom<br />
pro Person [m3/h*Pers.]<br />
S<strong>ch</strong>ulen (sofern diese me<strong>ch</strong>anis<strong>ch</strong> belüftet werden) verboten 12 - 15 0.15 % CO2<br />
Büro verboten 25 - 30 0.10 % CO2<br />
Büro, Grossraumbüro erlaubt 30 - 70 0.15 % CO2<br />
Ladenlokale, Verkaufsflä<strong>ch</strong>e verboten 12 - 15 0.10 % CO2<br />
Theater- und Konzertsäle verboten 25 - 30<br />
Hotelzimmer erlaubt 30 - 70<br />
Konferenzräume erlaubt 30 - 70<br />
Restaurant erlaubt 40 - 50 *<br />
Spitalzimmer verboten 20 - 50 *<br />
* muss mit Kantons-, Gemeinde- oder Sonderverordnungen ergänzt werden.<br />
Blatt <strong>L2</strong>