23.10.2012 Aufrufe

Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - Lübeck Port ...

Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - Lübeck Port ...

Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - Lübeck Port ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Lübeck</strong>er Hafen-Gesellschaft mbH<br />

Bereich Hafenbahn<br />

Zum Hafenplatz 1<br />

23570 Travemünde<br />

Telefon: 04502 – 807 5440/41/42<br />

Fax: 5449<br />

E-Mail: hafenbahn-hl@lhg-online.de<br />

<strong>Örtliche</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Konzernrichtlinie</strong> <strong>408.01</strong> - 09<br />

für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />

für Bf <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai<br />

Gültig ab 15.03.2010<br />

<strong>Lübeck</strong>er Hafen-Gesellschaft mbH<br />

Eisenbahnbetriebsleiter<br />

<strong>Lübeck</strong>, den 05.03.2010 gez. D. Voigt<br />

LHG/003/1.1<br />

H:\TH\Infrastruktur\Bahnbetrieb\ÖRili\LSK\Gültig ab 12-12-10\<strong>Örtliche</strong> <strong>Richtlinien</strong> LSK LHG-12-12-2010.doc<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

...2


- 2 -<br />

1 2 3 4<br />

Bekanntgaben<br />

Lfd. Nr. gültig ab In <strong>Örtliche</strong> Richtlinie eingearbeitet<br />

1<br />

2<br />

Neuausgabe<br />

15.03.2010<br />

Anhang 21 neu<br />

05.11.2010<br />

3 12.12.10<br />

am durch<br />

eingearbeitet<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

...3


Inhaltsverzeichnis<br />

- 3 -<br />

Seite<br />

<strong>408.01</strong> - 09 6 - 15<br />

Ril 301 15<br />

Ril 481 15<br />

Ril 482 15<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

...4


Verzeichnis der Anhänge<br />

Anhang<br />

U Unfallmeldungen<br />

- 4 -<br />

1 Bahnhofsplan und Anlage 1 Gleislängen<br />

2 Lage- und Isolierplan (nur Fdl)<br />

3 Verzeichnis der Zugschlussstellen (nur Fdl)<br />

4 Zugstraßenverzeichnis (nur Fdl)<br />

5 Rangierstraßenverzeichnis (nur Fdl)<br />

6 Tabellen Weichen (nur Fdl)<br />

7 Tabellen Sperrsignale (nur Fdl)<br />

8 Betriebliche Maßnahmen beim Ansprechen der Automatischen Stromabnehmer-<br />

senkeinrichtung (AS)<br />

9 Vorbremsanlagen<br />

10 EOW-Weichen auf der <strong>Lübeck</strong>er Hafenbahn<br />

11 bleibt frei<br />

12 bleibt frei<br />

13 Tabelle Hauptsignale (nur Fdl)<br />

14 Verzeichnis der Durchrutschwege (nur Fdl)<br />

15 Rangierfunk - Teilnehmerverzeichnis<br />

16 Übersicht der während einer Zugfahrt verbotenen Rangierbewegungen<br />

17 Bedienungsanweisung für die Bedienung der Leckagewanne im Gleis 30<br />

18 Bedienungsanweisung für Weichenheizungen (nur Fdl)<br />

19 Anweisung <strong>zur</strong> Durchführung v. Instandhaltungsarbeiten im Bereich EOW (nur Fdl)<br />

20 bleibt frei<br />

21 Anweisung <strong>zur</strong> Bedienung KV-Terminal<br />

22 Anweisung für die Bedienung EOW Anlage LSK - Besonderheiten – (nur Fdl)<br />

23 Anweisung <strong>zur</strong> Vorbeifahrt am El 6 Signal im KV-Terminal<br />

24 Liste der gültigen Vorschriften<br />

25 Rufliste LHG (nur an Fdl)<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

...5


- 5 -<br />

Verteiler: (gegen Empfangsbestätigung)<br />

- DB Netz AG, Bez L (mit allen Anhängen)<br />

- Stellwerk „Skf“ LSK (mit allen Anhängen)<br />

- <strong>Lübeck</strong>er Hafen- Gesellschaft mbH, Abt. Hafenbahn (mit allen Anhängen)<br />

- <strong>Lübeck</strong> <strong>Port</strong> Authority (LPA)<br />

- NRS Instandhaltung<br />

- Alle EVU mit gültigem Nutzungsvertrag, ohne Anhänge „nur Fdl“.<br />

Vorwort<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

Der Zug- und Rangierdienst auf der Betriebsstelle <strong>Lübeck</strong> Skandinavienkai wird nach<br />

<strong>Konzernrichtlinie</strong> 408 der DB durchgeführt. Diese örtlichen <strong>Richtlinien</strong> enthalten ergänzende<br />

Bestimmungen <strong>zur</strong> KoRil 408 für die Eisenbahninfrastruktur der Hansestadt <strong>Lübeck</strong> – Bf<br />

<strong>Lübeck</strong> Skandinavienkai. Sie gelten für den Eisenbahnbetrieb auf der Infrastruktur. Die<br />

Betriebssteuerung und Betriebsüberwachung wird nach den Vorschriften und Vorgaben der<br />

LHG, Hafenbahn von der DB Netz AG erbracht.<br />

Die Liste der gültigen Vorschriften für die Eisenbahn-Infrastruktur der <strong>Lübeck</strong>er Hafenbahn ist<br />

als Anhang 24 beigefügt.<br />

Hinweis für EVU<br />

Wegen der besonderen Gefahrensituation im Hafen ist ein Fahren ohne Ortskenntnis<br />

verboten. <strong>Örtliche</strong> Einweisungen erteilt die LHG, Hafenbahn. Einweisungstermine sind<br />

rechtzeitig, mindestens 5 Werktage im voraus, zu beantragen.<br />

...6


Anlagen und Einrichtungen<br />

1. Beschreibung der Anlage<br />

- 6 -<br />

a. Lage der Betriebsstelle, Grenzen, Zugehörigkeit<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

Die Eisenbahnanlagen in <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai sowie das Streckengleis <strong>Lübeck</strong>-<br />

Kücknitz W 52 - <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai stehen im Eigentum der Hansestadt <strong>Lübeck</strong><br />

und werden von der <strong>Lübeck</strong>er Hafen-Gesellschaft mbH (LHG) verwaltet und betrieben.<br />

Die <strong>Lübeck</strong>er Hafenbahn ist eine öffentliche Eisenbahninfrastruktur im Sinne des<br />

Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).<br />

Der Bahnhof <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai (LSK) ist Endbahnhof der eingleisigen<br />

Nebenbahn <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz - <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai.<br />

b. Gleise (Nutzlängen, mit/ohne Fahrdraht)<br />

Gleis 1 374 Meter, nicht überspannt<br />

Gleis 2 374 Meter, nicht überspannt<br />

Gleis 3 455 Meter, nicht überspannt<br />

Gleis 4 536 Meter, nicht überspannt<br />

Gleis 5 775 Meter, überspannt<br />

Gleis 6 874 Meter, überspannt<br />

Gleis 7 965 Meter, überspannt<br />

Gleis 8 1028 Meter, überspannt<br />

Gleis 9 995 Meter, überspannt<br />

Gleis 10 953 Meter, überspannt<br />

Gleis 11 973 Meter, überspannt<br />

Gleis 21 390 Meter, 93 Meter überspannt<br />

Gleis 22 406 Meter, überspannt<br />

Im KV-Terminal gibt es eine Spitzenüberspannung der Gleise 101 - 105<br />

Genaue Aufteilung der Nutzlängen siehe Anhang 1.<br />

c. Streckenklasseneinstufung der anschließenden Strecken<br />

Die anschließende Strecke ist in die Streckenklasse D 4 eingestuft.<br />

d. Gleise des Bahnhofs und anschließende Streckengleise mit einem Gefälle von<br />

mehr als 1 : 400 (2,5 ‰)<br />

Auf dem anschließenden Streckengleis in Richtung <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz beträgt das<br />

maßgebende Gefälle 1 : 127 (7,84 ‰).<br />

e. Stellwerke<br />

Im Bezirksbahnhof befindet sich das Spurplanstellwerk Skf - Sp Dr S 60 – und der<br />

zentrale Bedienplatz für die EOW-Anlage KV-Terminal.<br />

f. Signalanlagen<br />

Indusi ist nicht vorhanden. Zwischen <strong>Lübeck</strong> Dänischburg und <strong>Lübeck</strong> Skandinavienkai<br />

ist Streckenblock eingerichtet. Die Strecke <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz - <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai<br />

ist von Weiche 51 Abzw <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz bis km 2,192 im Bahnhof LSK mit einer Achs-<br />

...7


- 7 -<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

zähleinrichtung ausgestattet. Signal A und Signal P sind mit Ersatzsignal ausgerüstet.<br />

Die Weichen 61, 64, 66 und 76 sind mit Klammermittelverschluss ausgestattet.<br />

g. Oberleitungsanlagen<br />

Die Gleisanlagen sind mit Oberleitungen 15.000 V / 16,7 HZ überspannt. Es gelten die<br />

<strong>Konzernrichtlinie</strong>n der DB Netz AG. Die Oberleitungsanlage wird im Auftrag der LHG<br />

von der DB Netz AG betreut. Die Fahrdienstleiter sind als Schaltantragsteller<br />

ausgebildet.<br />

Anlagenverantwortlicher: Herr Frank Lehmkemper Tel. 04321 / 401 123,<br />

Handy 0175 2209 310<br />

2. Zusatzanlagen<br />

a. Rampen mit nutzbaren Längen und Höhen über Schienen- bzw. Straßenoberkante<br />

Eine Kopframpe befindet sich im Gleis 74. Eine Seitenrampe mit 50 m Nutzlänge für<br />

Zurechtladungen und für Zollzwecke befindet sich am Gleis 30.<br />

b. Ladestellen<br />

Alle Ladestellen sind mit Ladeplatznummern bezeichnet.<br />

c. Fahrzeugbehandlungsanlagen; Elektroanschluss für die Warmhaltung der<br />

Triebfahrzeuge<br />

Für die Warm- und Spannungserhaltung der Triebfahrzeuge befinden sich<br />

Stromanschlüsse<br />

a) Gleis 1 jeweils am Nord- und Südende<br />

b) an Gleis 72 neben dem Container<br />

3. Bahnübergänge<br />

Wegen der Bahnübergänge siehe Anordnungen zu 408.0823<br />

4. Andere Anlagen:<br />

Bremsprüfeinrichtungen<br />

Für alle Ausfahrgleise sind in Höhe des Stellwerks Skf ortsfeste Bremsprüfeinrichtungen<br />

vorhanden. Die Gleise 101 bis 105 im KV-Terminal sind beidseitig mit einer ortsfesten<br />

Bremsprüfeinrichtung ausgerüstet.<br />

Gleistore<br />

Die Gleistore in Höhe von Gleis 30 und Weiche 201 werden in den Nachtstunden durch<br />

einen Wachdienst verschlossen. Vor der ersten Rangierfahrt muss der Rangierbegleiter<br />

die Gleistore aufschließen und festlegen. Ein Reserveschlüssel liegt beim Fdl LSK.<br />

Ortssteuereinrichtung für Oberleitung (OSE)<br />

Im Stellwerksraum befindet sich die OSE. Diese darf vom Fahrdienstleiter bei drohender<br />

Gefahr eigenständig, ansonsten nur mit Zustimmung der ZES durch den<br />

Schaltantragsteller geschaltet werden.<br />

...8


- 8 -<br />

5. Telekommunikationseinrichtungen<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

a. Fernsprecheinrichtungen<br />

Rufnummern Fdl LSK<br />

Telefon: 04502 - 807 5903 Bei Ausfall der Telefonanlage steht die<br />

Telefax: 04502 - 807 5909 Rufnummer 04502 – 30 92 78 als<br />

Hafenintern: 5903 Rückfallebene <strong>zur</strong> Verfügung<br />

b. Funksprechanlagen<br />

Rangierfunkanlagen siehe Anhang 15.<br />

c. Lautsprecheranlagen<br />

In <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai sind zwischen den Dienstposten und Sprechstellen in den<br />

Rangierbezirken Wechselsprechmöglichkeiten vorhanden, deren Umfang aus den<br />

Aufschriften an den Sprechstellen hervorgeht.<br />

7. Wasser- und Stromversorgung; Maßnahmen im Störungsfall<br />

a. Lieferwerke<br />

Die Wasser- und Stromversorgung erfolgt durch die Stadtwerke <strong>Lübeck</strong>. Die<br />

Oberleitungen werden durch DB Energie versorgt.<br />

b. Hauptschalter für die Stromversorgung<br />

Stadtwerke = Schaltkasten im Erdgeschoss des Stellwerks Skf.<br />

DB Energie = Ortssteuereinrichtung (OSE) beim Fdl.<br />

c. Wasserabsperreinrichtung<br />

Die Wasserabsperreinrichtungen befinden sich im Stellwerk Skf.<br />

d. Störungen in der Versorgung mit Energie<br />

1. Bei Störungen in der Stromversorgung ist die technische Bereitschaft der NRS<br />

zu verständigen.<br />

2. Bei Störungen am/im Gebäude ist nach Aushang der LPA zu verfahren.<br />

3. Bei Störungen in der Bahnstromversorgung ist die ZES Lehrte, 05132 – 82 910, zu<br />

verständigen.<br />

8. Rettungseinrichtungen und -geräte<br />

a. Erste-Hilfe-Mittel<br />

Ein Verbandskasten befindet sich im Stellwerk Skf.<br />

b. Feuerlöscher<br />

2 Feuerlöscher befinden sich im Stellwerk Skf.<br />

...9


c. Leckagewanne<br />

- 9 -<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

Eine Leckagewanne zum Auffangen gefährlicher Güter befindet sich im Gleis 30 vor<br />

dem Prellbock. Bedienungsanweisung siehe Anhang 17.<br />

Gleis 30 darf nicht durch andere Fahrzeuge besetzt werden.<br />

d. Erdungsgarnituren und Spannungsprüfer<br />

2 Erdungsgarnituren und 1 Spannungsprüfer werden in orange Behältern vor dem<br />

Stellwerk Skf und vor dem EOW Container im KV-Terminal aufbewahrt.<br />

<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 3<br />

Tätigkeiten abgrenzen<br />

Dem Fdl LSK obliegt die Betriebssteuerung und Betriebsüberwachung in Zusammenarbeit mit<br />

der <strong>Lübeck</strong>er Hafen-Gesellschaft, Abt. Hafenbahn. Der Fdl ist verantwortlich für die Sicherheit,<br />

Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnbetriebes. Seine Zuständigkeit umfasst die<br />

gesamten Gleisanlagen, einschließlich des KV-Terminal und der Gleise im Hafen.<br />

<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 5<br />

Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluss melden<br />

Der Fdl meldet Beginn und Ende der Arbeitsruhe dem Fdl des ESTW <strong>Lübeck</strong>.<br />

<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 6 Absatz 1<br />

Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme bescheinigen<br />

Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme werden vom Fdl im Zugmeldebuch bescheinigt.<br />

<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 7<br />

Zu übergebende Unterlagen hinterlegen<br />

Bei Arbeitsruhe verwahren die Mitarbeiter die zu übergebenden Unterlagen am Arbeitsplatz.<br />

<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 9<br />

Uhrzeitvergleich<br />

Die Uhren sind bei Dienstaufnahme mit dem Fdl ESTW <strong>Lübeck</strong> zu vergleichen.<br />

Abweichungen sind in das Fernsprechbuch einzutragen.<br />

408.0203 Abschnitt 3<br />

Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen führen<br />

Der Fdl Skandinavienkai führt zusätzlich zum Fernsprechbuch das Fernsprechbuch für häufig<br />

gegebene Meldungen für den Nachweis der Zustimmung <strong>zur</strong> Rangierfahrt/Rangierbewegung<br />

im KV-Terminal.<br />

...10


408.0203 Abschnitt 4<br />

Aufbewahren von Unterlagen<br />

- 10 -<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

Zugmeldebücher, Fernsprechbücher, Merkkalender, Fahrplanmitteilungen oder Befehle sind<br />

nach ihrem Abschluss bis zum Ablauf des folgenden Kalenderhalbjahres beim Fdl LSK<br />

aufzubewahren.<br />

408.0211 Abschnitt 1<br />

Fahrplan für Zugmeldestellen<br />

Die Bahnhofsfahrordnung wird in tabellarischer Form in der Ankunft- und Abfahrtstafel<br />

dargestellt.<br />

408.0221 Abschnitt 1 Absatz 2<br />

Fernsprechverbindungen für Zugmeldungen<br />

Die Zugmeldungen werden mit der ZN 801 elektronisch gegeben. Bei Ausfall der ZN 801<br />

werden die Zugmeldungen mit Fdl ESTW <strong>Lübeck</strong> auf der Streckenfernsprechverbindung<br />

gegeben. Die Rufzeichen werden durch die Anlage automatisch auf Knopfdruck abgegeben.<br />

408.0221 Abschnitt 1 Absatz 3<br />

Namen von Betriebsstellen verkürzen<br />

Der Fdl Skf meldet sich mit „Fahrdienstleiter LSK“.<br />

408.0231 Abschnitt 3 Absatz 1 a<br />

1. Grenzen der Gleisfreimeldeanlagen<br />

Die Grenzen sind aus dem Lage- und Isolierplan (Anhang 2) zu ersehen.<br />

2. Fahrwegprüfung, Abnahme von Hemmschuhen<br />

Die Gleisfreimeldeanlage zeigt das Aufliegen von Hemmschuhen auf den Gleisen nicht an.<br />

Werden die Einfahrgleise 5 - 11 von Fahrzeugen geräumt, so sind die Sicherheitshemmschuhe<br />

vom Rangierpersonal stets zu entfernen. Das Entfernen der Hemmschuhe ist dem<br />

Fdl zu melden, z. B.: „Gleis 9 Hemmschuhe ab“. Der Fdl trägt die Meldung in das<br />

Fernsprechbuch ein.<br />

Auf den übrigen Gleisen sind die Hemmschuhe im Einzelauftrag des Fdl zu entfernen. Die<br />

Meldung lautet wie oben genannt.<br />

408.0231 Abschnitt 3 Absatz 3 a<br />

Bei Lü-Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ freizuhaltende Gleisabschnitte, die im Bogen<br />

liegen<br />

Der geforderte Abstand wird in allen Fällen bei 20 Metern vom Grenzzeichen erreicht.<br />

...11


408.0231 Abschnitt 3 Absatz 4<br />

- 11 -<br />

Rostbildung usw. in isolierten Gleisen<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

Um Störungen der Gleisfreimeldeanlage zu vermeiden, sorgt der Fdl bei Rostbildungsgefahr<br />

dafür, dass die Mittelweichenverbindungen W 22 - W 33 mindestens einmal am Tag befahren<br />

werden. Gleise, in denen längere Zeit Wagen abgestellt werden, sind nach dem Räumen<br />

einmal zu befahren.<br />

408.0232 Abschnitt 1<br />

Fehlender Verschluss von Weichen<br />

Die Weichen 22 - 33 sind Mittelweichen.<br />

Bei Einstellung der Zugausfahrstraßen 5.1 – 11.1 werden die Weichen nicht technisch<br />

gesichert.<br />

Bei Einstellung der Rangierstraßen 5 III/5 I, 6 III/6 I usw. bis 11 III/11 I werden die<br />

Mittelweichen und der Flankenschutz für das jeweilige Gleis verschlossen.<br />

Soll eine Ausfahrstraße gestellt werden und besetzt der betreffende Zug noch eine der<br />

Mittelweichen, so ist vorher die oben genannte betreffende Rangierstraße einzustellen.<br />

Die Startsignaltaste am Ls-Signal ist zu sichern, bis der Zug ausgefahren ist.<br />

408.0232 Abschnitt 5 c<br />

Ortsgestellte Weichen bei unterbrochener Arbeitszeit sichern<br />

Im Bezirksbahnhof liegen die Weichen bei Arbeitsruhe für einen Fahrweg aus Richtung<br />

<strong>Lübeck</strong>-Kücknitz in ein freies Einfahrgleis. Die zu befahrenden Weichen sind einzeln gesperrt.<br />

408.0331 Abschnitt 3 Absatz 1<br />

Mitteilung des Fahrdienstleiter an die Zugaufsicht, dass das Hauptsignal auf Fahrt<br />

gestellt ist<br />

Die Zugaufsicht obliegt dem Triebfahrzeugführer. Der Fahrdienstleiter teilt ihm die<br />

Signalstellung über Funk oder Lautsprecheranlage mit.<br />

408.0401 Abschnitt 2<br />

Im Vordruck 408.0401V01 eintragen<br />

Die Anordnungen über den Zugverkehr (Vordruck 408.0401V01) sind täglich zu führen.<br />

408.0411 Abschnitt 1 Absatz 2<br />

Schriftliche Befehle<br />

Es wird der Befehlsvordruck 408.0412V01 von DB Netz vorgehalten. Es darf jeweils nur 1<br />

Block im Gebrauch sein. Vor Ingebrauchnahme eines Blocks ist der Name der Betriebsstelle<br />

durchgehend einzustempeln.<br />

...12


408.0435 Abschnitt 3 Absatz 2<br />

- 12 -<br />

Besondere Regelungen für Lü-Sendungen<br />

a) Einstellen von Lü-Sendungen in Züge<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

Werden Lü-Sendungen in Züge eingestellt, meldet das Rangierpersonal dem Fdl die Lü-<br />

Sendungen mit Lü-Nummer.<br />

Der Fdl prüft, ob alle Vorbedingungen für das Ablassen des Zuges mit Lü-Sendung erfüllt<br />

sind.<br />

b) Bahnhofsgleise, über die Züge mit Lü-Sendungen fahren dürfen<br />

Züge mit Lü dürfen über die Gleise 5 - 11 geleitet werden.<br />

408.0581 Abschnitt 1<br />

Maßnahmen bei Gefahr<br />

Wird ein Brückenanfahrschaden bekannt, so ist das betroffene Gleis sofort für den Zugverkehr<br />

zu sperren.<br />

Ob und unter welchen Bedingungen die Brücke wieder befahrbar ist, kann und darf nur der<br />

zuständige technische Beamte von DB Netz entscheiden.<br />

Der Fahrdienstleiter hat diese Meldung vor Wiederaufnahme des Betriebes unbedingt<br />

abzuwarten.<br />

Die Meldung ist in das Zugmeldebuch einzutragen. Dabei ist der Name des zuständigen<br />

technischen Beamten anzugeben.<br />

408.0801 Abschnitt 6<br />

Besonderheiten beim Rangieren<br />

Bremsprellböcke<br />

Die Gleise 21, 22, 30, 61 und 101 - 106 haben Bremsprellböcke. Die Bremsprellböcke der<br />

Gleise 101 – 106 sind für eine Aufprallgeschwindigkeit von 5 km/h ausgelegt.<br />

Die Rangierbegleiter überprüfen, ob die Mindestbremswege noch vorhanden sind, ansonsten<br />

ist der Fdl zu verständigen.<br />

408.0801 Abschnitt 6<br />

Rangiervereinbarung; Nah- und Ortsstellbetrieb<br />

Einführung und Aufhebung des Nahstellbetriebes werden zwischen Fahrdienstleiter und<br />

eingewiesenes Personal vereinbart. Das eingewiesene Personal darf auf Ortsstellbetrieb nur<br />

mit Zustimmung des Fahrdienstleiters schalten.<br />

...13


408.0801 Abschnitt 7<br />

- 13 -<br />

Unfälle, Unregelmäßigkeiten und besondere Vorkommnisse<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

Alle Unfälle, Unregelmäßigkeiten und besondere Vorkommnisse sind dem Fdl<br />

(Unfallmeldestelle) zu melden. Die weiteren Tätigkeiten regelt der Notfallmeldeplan. Bei<br />

Nichtbesetzung des Stellwerkes ist die Notfallleitstelle DB Netz über die Rufnummer 0511 286<br />

511 41 zu verständigen. Für die Anforderung eines Gerätewagen gelten folgende<br />

Besonderheiten:<br />

- Einfache Aufgleisungen mit Ausnahme von Drehgestellwagen dürfen von der LHG<br />

durchgeführt werden. Die Entgleisungen müssen jedoch der Unfallmeldestelle<br />

gemeldet werden. Der Wagen muss von einem Wagenmeister untersucht werden.<br />

- Bei Entgleisungen entscheidet der Notfallmanager aufgrund der Schilderung oder nach<br />

örtlicher Untersuchung, ob und ggf. wie ein Gerätewagen anzufordern ist.<br />

- Bes. Vorkommnisse und Unregelmäßigkeiten sind telefonisch an die LHG Hafenbahn<br />

zu melden, Telefon: 04502 / 807 5441, außerhalb der Bürozeit Handy 0171 567 3821.<br />

408.0811 Abschnitt 1 Absatz 3<br />

Verständigung beim Rangieren mit mehreren Loks; Maßnahmen <strong>zur</strong> Verhinderung<br />

gegenseitiger Gefährdungen<br />

Beim Einsatz von mehr als einer Lok sind die Rangierfahrten zwischen dem Bezirksbahnhof<br />

und dem Hafen über die Gleise 32 und 31 in beiden Richtungen mit dem Fdl zu vereinbaren.<br />

408.0821 Abschnitt 3 Absatz 1<br />

Niedrigere Geschwindigkeit<br />

In gepflasterten Bereichen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ab Weiche<br />

201 in Richtung KV-Terminal darf nur mit 10 km/h gefahren werden.<br />

408.0821 Abschnitt 4 Absatz 1 2.<br />

Prüfung der Weichenanlage<br />

Auch bei allen Handweichen ohne Weichensignal ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Weichen<br />

richtig gestellt sind.<br />

408.0823 Abschnitt 1 Absatz 3<br />

Sicherung von Bahnübergängen, die nicht technisch gesichert sind<br />

A) Bei nicht technisch gesicherten Bahnübergängen mit Andreaskreuz – dies gilt auch z. B.<br />

für Hafengebiete, bei denen nur bei den Zufahrten Andreaskreuze mit Zusatzschild<br />

aufgestellt sind – darf auf die Sicherung durch Posten verzichtet werden, wenn<br />

a) die Sicherung durch die Übersicht, ggf. in Verbindung mit hörbaren<br />

Signalen oder durch hörbare Signale in Verbindung mit Geschwindigkeitsermäßigungen<br />

nach EBO § 11 Abs. 7, gegeben ist oder<br />

...14


- 14 -<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

b) der Triebfahrzeugführer allein rangiert und dabei folgende Bedingungen<br />

erfüllt werden:<br />

1. Halt vor dem Bahnübergang,<br />

2. Warnung der Wegebenutzer durch Achtungssignal,<br />

3. Befahren des Bahnübergangs, wenn dies ohne Gefährdung des Straßenverkehrs<br />

möglich ist, mit Schrittgeschwindigkeit bis etwa die Straßenmitte erreicht ist, wenn<br />

sich der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze befindet.<br />

B) Sicherung durch die Übersicht auf die Bahnstrecke:<br />

- gepflasterte Gleisbereiche (gelten nach EBO § 11 auch als Bü)<br />

Hierbei muss die Spitze einwandfrei besetzt sein. Die Geschwindigkeit muss den<br />

bestehenden Sicht- und sonstigen Verhältnissen angepasst werden. Wenn es die<br />

herrschenden Verhältnisse erfordern, ordnet der Triebfahrzeugführer im Einzelfall die<br />

Sicherung durch Posten an.<br />

408.0825 Abschnitt 1 Absatz 1<br />

Gleise, in die Fahrzeuge abgestoßen werden<br />

Abstoßen ist in die Gleise 1 – 11 erlaubt.<br />

Wenn die Gleise nicht mit Wagen besetzt sind, ist der erste Wagen mit 2 Hemmschuhen<br />

anzuhalten.<br />

Die Gleise 1 – 4 sind in Richtung Norden stets durch 2 Hemmschuhe zu sichern. Entfernung<br />

nur auf Weisung des Fdl!<br />

408.0841 Abschnitt 3 Absatz 1<br />

Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger<br />

Die Hemmschuhe sind griffbereit an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsorten<br />

(Hemmschuhböcke) vorzuhalten.<br />

408.0841 Abschnitt 3 Absatz 3 a<br />

Festlegen von Fahrzeugen mit Hemmschuhen nur nach der Talseite hin<br />

Auf den Gleisen 1 - 11 abgestellte Fahrzeuge sind in Richtung Norden zusätzlich durch 2<br />

Hemmschuhe zu sichern, um ein Entlaufen der Wagen in Richtung Kai zu verhindern.<br />

408.0851 Abschnitt 4 Absatz 2<br />

Rangieren auf dem Ein- oder Ausfahrgleis<br />

Wird über die Grenze der Bahnhofsisolierung in Richtung Kücknitz hinaus rangiert, so hat der<br />

Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter bei der Rückkehr zu bestätigen, dass keine<br />

Fahrzeuge <strong>zur</strong>ückgelassen wurden. Die Ausfahrzieltaste bzw. die Einfahrstarttaste ist durch<br />

eine Hilfssperre zu sichern, bis die Meldung des Triebfahrzeugführers eingegangen ist.<br />

...15


408.0902 Abschnitt 1 Absatz 4<br />

- 15 -<br />

Zuständiger Fahrdienstleiter für das Sperren von Gleisen<br />

Für das Sperren des Streckengleises zwischen Abzw <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz und Bf <strong>Lübeck</strong>-<br />

Skandinavienkai ist der Fdl Skf zuständig.<br />

Ril 301.002 Abschnitt 2 Absatz 3<br />

Standort der Signale<br />

LÜBECKER<br />

HAFEN-<br />

GESELLSCHAFT<br />

mbH<br />

Das Schutzhaltsignal Sh 2 darf im Bereich der Hafenbahn <strong>Lübeck</strong> auch im Gleis aufgestellt<br />

werden.<br />

Analog zu Modul 481.0201 Abschnitt 5 Abs. 5<br />

Ortskanal in Betriebsart C<br />

Für den Zugbahnfunk gilt der Kanal C 19.<br />

Modul 482.9001 Abschn. 9 Abs. 3 und 4<br />

Eintragungen in das Arbeits- und Störungsbuch<br />

Die Eintragungen werden fortlaufend in Spalte 1 nummeriert.<br />

Werden Einträge von einem entfernt liegenden Ort durch eine Fachkraft veranlasst, hat der<br />

Eintragende die lfd. Nummer diesem mitzuteilen.<br />

Modul 482.9001 Abschn. 11 Abs. 3<br />

Eintragen und Melden von Unregelmäßigkeiten<br />

Das Auffahren von Weichen ist als Unregelmäßigkeit in das Arbeits- und Störungsbuch<br />

einzutragen und der technische Unterhaltungsdienst NRS ist sofort zu verständigen. Die<br />

Weiche ist bis <strong>zur</strong> Freigabe durch den technischen Unterhaltungsdienst zu sperren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!