Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - Lübeck Port ...
Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - Lübeck Port ...
Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 - Lübeck Port ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Lübeck</strong>er Hafen-Gesellschaft mbH<br />
Bereich Hafenbahn<br />
Zum Hafenplatz 1<br />
23570 Travemünde<br />
Telefon: 04502 – 807 5440/41/42<br />
Fax: 5449<br />
E-Mail: hafenbahn-hl@lhg-online.de<br />
<strong>Örtliche</strong> <strong>Richtlinien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Konzernrichtlinie</strong> <strong>408.01</strong> - 09<br />
für Mitarbeiter auf Betriebsstellen<br />
für Bf <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai<br />
Gültig ab 15.03.2010<br />
<strong>Lübeck</strong>er Hafen-Gesellschaft mbH<br />
Eisenbahnbetriebsleiter<br />
<strong>Lübeck</strong>, den 05.03.2010 gez. D. Voigt<br />
LHG/003/1.1<br />
H:\TH\Infrastruktur\Bahnbetrieb\ÖRili\LSK\Gültig ab 12-12-10\<strong>Örtliche</strong> <strong>Richtlinien</strong> LSK LHG-12-12-2010.doc<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
...2
- 2 -<br />
1 2 3 4<br />
Bekanntgaben<br />
Lfd. Nr. gültig ab In <strong>Örtliche</strong> Richtlinie eingearbeitet<br />
1<br />
2<br />
Neuausgabe<br />
15.03.2010<br />
Anhang 21 neu<br />
05.11.2010<br />
3 12.12.10<br />
am durch<br />
eingearbeitet<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
...3
Inhaltsverzeichnis<br />
- 3 -<br />
Seite<br />
<strong>408.01</strong> - 09 6 - 15<br />
Ril 301 15<br />
Ril 481 15<br />
Ril 482 15<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
...4
Verzeichnis der Anhänge<br />
Anhang<br />
U Unfallmeldungen<br />
- 4 -<br />
1 Bahnhofsplan und Anlage 1 Gleislängen<br />
2 Lage- und Isolierplan (nur Fdl)<br />
3 Verzeichnis der Zugschlussstellen (nur Fdl)<br />
4 Zugstraßenverzeichnis (nur Fdl)<br />
5 Rangierstraßenverzeichnis (nur Fdl)<br />
6 Tabellen Weichen (nur Fdl)<br />
7 Tabellen Sperrsignale (nur Fdl)<br />
8 Betriebliche Maßnahmen beim Ansprechen der Automatischen Stromabnehmer-<br />
senkeinrichtung (AS)<br />
9 Vorbremsanlagen<br />
10 EOW-Weichen auf der <strong>Lübeck</strong>er Hafenbahn<br />
11 bleibt frei<br />
12 bleibt frei<br />
13 Tabelle Hauptsignale (nur Fdl)<br />
14 Verzeichnis der Durchrutschwege (nur Fdl)<br />
15 Rangierfunk - Teilnehmerverzeichnis<br />
16 Übersicht der während einer Zugfahrt verbotenen Rangierbewegungen<br />
17 Bedienungsanweisung für die Bedienung der Leckagewanne im Gleis 30<br />
18 Bedienungsanweisung für Weichenheizungen (nur Fdl)<br />
19 Anweisung <strong>zur</strong> Durchführung v. Instandhaltungsarbeiten im Bereich EOW (nur Fdl)<br />
20 bleibt frei<br />
21 Anweisung <strong>zur</strong> Bedienung KV-Terminal<br />
22 Anweisung für die Bedienung EOW Anlage LSK - Besonderheiten – (nur Fdl)<br />
23 Anweisung <strong>zur</strong> Vorbeifahrt am El 6 Signal im KV-Terminal<br />
24 Liste der gültigen Vorschriften<br />
25 Rufliste LHG (nur an Fdl)<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
...5
- 5 -<br />
Verteiler: (gegen Empfangsbestätigung)<br />
- DB Netz AG, Bez L (mit allen Anhängen)<br />
- Stellwerk „Skf“ LSK (mit allen Anhängen)<br />
- <strong>Lübeck</strong>er Hafen- Gesellschaft mbH, Abt. Hafenbahn (mit allen Anhängen)<br />
- <strong>Lübeck</strong> <strong>Port</strong> Authority (LPA)<br />
- NRS Instandhaltung<br />
- Alle EVU mit gültigem Nutzungsvertrag, ohne Anhänge „nur Fdl“.<br />
Vorwort<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
Der Zug- und Rangierdienst auf der Betriebsstelle <strong>Lübeck</strong> Skandinavienkai wird nach<br />
<strong>Konzernrichtlinie</strong> 408 der DB durchgeführt. Diese örtlichen <strong>Richtlinien</strong> enthalten ergänzende<br />
Bestimmungen <strong>zur</strong> KoRil 408 für die Eisenbahninfrastruktur der Hansestadt <strong>Lübeck</strong> – Bf<br />
<strong>Lübeck</strong> Skandinavienkai. Sie gelten für den Eisenbahnbetrieb auf der Infrastruktur. Die<br />
Betriebssteuerung und Betriebsüberwachung wird nach den Vorschriften und Vorgaben der<br />
LHG, Hafenbahn von der DB Netz AG erbracht.<br />
Die Liste der gültigen Vorschriften für die Eisenbahn-Infrastruktur der <strong>Lübeck</strong>er Hafenbahn ist<br />
als Anhang 24 beigefügt.<br />
Hinweis für EVU<br />
Wegen der besonderen Gefahrensituation im Hafen ist ein Fahren ohne Ortskenntnis<br />
verboten. <strong>Örtliche</strong> Einweisungen erteilt die LHG, Hafenbahn. Einweisungstermine sind<br />
rechtzeitig, mindestens 5 Werktage im voraus, zu beantragen.<br />
...6
Anlagen und Einrichtungen<br />
1. Beschreibung der Anlage<br />
- 6 -<br />
a. Lage der Betriebsstelle, Grenzen, Zugehörigkeit<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
Die Eisenbahnanlagen in <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai sowie das Streckengleis <strong>Lübeck</strong>-<br />
Kücknitz W 52 - <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai stehen im Eigentum der Hansestadt <strong>Lübeck</strong><br />
und werden von der <strong>Lübeck</strong>er Hafen-Gesellschaft mbH (LHG) verwaltet und betrieben.<br />
Die <strong>Lübeck</strong>er Hafenbahn ist eine öffentliche Eisenbahninfrastruktur im Sinne des<br />
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG).<br />
Der Bahnhof <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai (LSK) ist Endbahnhof der eingleisigen<br />
Nebenbahn <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz - <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai.<br />
b. Gleise (Nutzlängen, mit/ohne Fahrdraht)<br />
Gleis 1 374 Meter, nicht überspannt<br />
Gleis 2 374 Meter, nicht überspannt<br />
Gleis 3 455 Meter, nicht überspannt<br />
Gleis 4 536 Meter, nicht überspannt<br />
Gleis 5 775 Meter, überspannt<br />
Gleis 6 874 Meter, überspannt<br />
Gleis 7 965 Meter, überspannt<br />
Gleis 8 1028 Meter, überspannt<br />
Gleis 9 995 Meter, überspannt<br />
Gleis 10 953 Meter, überspannt<br />
Gleis 11 973 Meter, überspannt<br />
Gleis 21 390 Meter, 93 Meter überspannt<br />
Gleis 22 406 Meter, überspannt<br />
Im KV-Terminal gibt es eine Spitzenüberspannung der Gleise 101 - 105<br />
Genaue Aufteilung der Nutzlängen siehe Anhang 1.<br />
c. Streckenklasseneinstufung der anschließenden Strecken<br />
Die anschließende Strecke ist in die Streckenklasse D 4 eingestuft.<br />
d. Gleise des Bahnhofs und anschließende Streckengleise mit einem Gefälle von<br />
mehr als 1 : 400 (2,5 ‰)<br />
Auf dem anschließenden Streckengleis in Richtung <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz beträgt das<br />
maßgebende Gefälle 1 : 127 (7,84 ‰).<br />
e. Stellwerke<br />
Im Bezirksbahnhof befindet sich das Spurplanstellwerk Skf - Sp Dr S 60 – und der<br />
zentrale Bedienplatz für die EOW-Anlage KV-Terminal.<br />
f. Signalanlagen<br />
Indusi ist nicht vorhanden. Zwischen <strong>Lübeck</strong> Dänischburg und <strong>Lübeck</strong> Skandinavienkai<br />
ist Streckenblock eingerichtet. Die Strecke <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz - <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai<br />
ist von Weiche 51 Abzw <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz bis km 2,192 im Bahnhof LSK mit einer Achs-<br />
...7
- 7 -<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
zähleinrichtung ausgestattet. Signal A und Signal P sind mit Ersatzsignal ausgerüstet.<br />
Die Weichen 61, 64, 66 und 76 sind mit Klammermittelverschluss ausgestattet.<br />
g. Oberleitungsanlagen<br />
Die Gleisanlagen sind mit Oberleitungen 15.000 V / 16,7 HZ überspannt. Es gelten die<br />
<strong>Konzernrichtlinie</strong>n der DB Netz AG. Die Oberleitungsanlage wird im Auftrag der LHG<br />
von der DB Netz AG betreut. Die Fahrdienstleiter sind als Schaltantragsteller<br />
ausgebildet.<br />
Anlagenverantwortlicher: Herr Frank Lehmkemper Tel. 04321 / 401 123,<br />
Handy 0175 2209 310<br />
2. Zusatzanlagen<br />
a. Rampen mit nutzbaren Längen und Höhen über Schienen- bzw. Straßenoberkante<br />
Eine Kopframpe befindet sich im Gleis 74. Eine Seitenrampe mit 50 m Nutzlänge für<br />
Zurechtladungen und für Zollzwecke befindet sich am Gleis 30.<br />
b. Ladestellen<br />
Alle Ladestellen sind mit Ladeplatznummern bezeichnet.<br />
c. Fahrzeugbehandlungsanlagen; Elektroanschluss für die Warmhaltung der<br />
Triebfahrzeuge<br />
Für die Warm- und Spannungserhaltung der Triebfahrzeuge befinden sich<br />
Stromanschlüsse<br />
a) Gleis 1 jeweils am Nord- und Südende<br />
b) an Gleis 72 neben dem Container<br />
3. Bahnübergänge<br />
Wegen der Bahnübergänge siehe Anordnungen zu 408.0823<br />
4. Andere Anlagen:<br />
Bremsprüfeinrichtungen<br />
Für alle Ausfahrgleise sind in Höhe des Stellwerks Skf ortsfeste Bremsprüfeinrichtungen<br />
vorhanden. Die Gleise 101 bis 105 im KV-Terminal sind beidseitig mit einer ortsfesten<br />
Bremsprüfeinrichtung ausgerüstet.<br />
Gleistore<br />
Die Gleistore in Höhe von Gleis 30 und Weiche 201 werden in den Nachtstunden durch<br />
einen Wachdienst verschlossen. Vor der ersten Rangierfahrt muss der Rangierbegleiter<br />
die Gleistore aufschließen und festlegen. Ein Reserveschlüssel liegt beim Fdl LSK.<br />
Ortssteuereinrichtung für Oberleitung (OSE)<br />
Im Stellwerksraum befindet sich die OSE. Diese darf vom Fahrdienstleiter bei drohender<br />
Gefahr eigenständig, ansonsten nur mit Zustimmung der ZES durch den<br />
Schaltantragsteller geschaltet werden.<br />
...8
- 8 -<br />
5. Telekommunikationseinrichtungen<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
a. Fernsprecheinrichtungen<br />
Rufnummern Fdl LSK<br />
Telefon: 04502 - 807 5903 Bei Ausfall der Telefonanlage steht die<br />
Telefax: 04502 - 807 5909 Rufnummer 04502 – 30 92 78 als<br />
Hafenintern: 5903 Rückfallebene <strong>zur</strong> Verfügung<br />
b. Funksprechanlagen<br />
Rangierfunkanlagen siehe Anhang 15.<br />
c. Lautsprecheranlagen<br />
In <strong>Lübeck</strong>-Skandinavienkai sind zwischen den Dienstposten und Sprechstellen in den<br />
Rangierbezirken Wechselsprechmöglichkeiten vorhanden, deren Umfang aus den<br />
Aufschriften an den Sprechstellen hervorgeht.<br />
7. Wasser- und Stromversorgung; Maßnahmen im Störungsfall<br />
a. Lieferwerke<br />
Die Wasser- und Stromversorgung erfolgt durch die Stadtwerke <strong>Lübeck</strong>. Die<br />
Oberleitungen werden durch DB Energie versorgt.<br />
b. Hauptschalter für die Stromversorgung<br />
Stadtwerke = Schaltkasten im Erdgeschoss des Stellwerks Skf.<br />
DB Energie = Ortssteuereinrichtung (OSE) beim Fdl.<br />
c. Wasserabsperreinrichtung<br />
Die Wasserabsperreinrichtungen befinden sich im Stellwerk Skf.<br />
d. Störungen in der Versorgung mit Energie<br />
1. Bei Störungen in der Stromversorgung ist die technische Bereitschaft der NRS<br />
zu verständigen.<br />
2. Bei Störungen am/im Gebäude ist nach Aushang der LPA zu verfahren.<br />
3. Bei Störungen in der Bahnstromversorgung ist die ZES Lehrte, 05132 – 82 910, zu<br />
verständigen.<br />
8. Rettungseinrichtungen und -geräte<br />
a. Erste-Hilfe-Mittel<br />
Ein Verbandskasten befindet sich im Stellwerk Skf.<br />
b. Feuerlöscher<br />
2 Feuerlöscher befinden sich im Stellwerk Skf.<br />
...9
c. Leckagewanne<br />
- 9 -<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
Eine Leckagewanne zum Auffangen gefährlicher Güter befindet sich im Gleis 30 vor<br />
dem Prellbock. Bedienungsanweisung siehe Anhang 17.<br />
Gleis 30 darf nicht durch andere Fahrzeuge besetzt werden.<br />
d. Erdungsgarnituren und Spannungsprüfer<br />
2 Erdungsgarnituren und 1 Spannungsprüfer werden in orange Behältern vor dem<br />
Stellwerk Skf und vor dem EOW Container im KV-Terminal aufbewahrt.<br />
<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 3<br />
Tätigkeiten abgrenzen<br />
Dem Fdl LSK obliegt die Betriebssteuerung und Betriebsüberwachung in Zusammenarbeit mit<br />
der <strong>Lübeck</strong>er Hafen-Gesellschaft, Abt. Hafenbahn. Der Fdl ist verantwortlich für die Sicherheit,<br />
Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnbetriebes. Seine Zuständigkeit umfasst die<br />
gesamten Gleisanlagen, einschließlich des KV-Terminal und der Gleise im Hafen.<br />
<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 5<br />
Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluss melden<br />
Der Fdl meldet Beginn und Ende der Arbeitsruhe dem Fdl des ESTW <strong>Lübeck</strong>.<br />
<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 6 Absatz 1<br />
Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme bescheinigen<br />
Arbeitsübergabe und Arbeitsübernahme werden vom Fdl im Zugmeldebuch bescheinigt.<br />
<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 7<br />
Zu übergebende Unterlagen hinterlegen<br />
Bei Arbeitsruhe verwahren die Mitarbeiter die zu übergebenden Unterlagen am Arbeitsplatz.<br />
<strong>408.01</strong>11 Abschnitt 9<br />
Uhrzeitvergleich<br />
Die Uhren sind bei Dienstaufnahme mit dem Fdl ESTW <strong>Lübeck</strong> zu vergleichen.<br />
Abweichungen sind in das Fernsprechbuch einzutragen.<br />
408.0203 Abschnitt 3<br />
Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen führen<br />
Der Fdl Skandinavienkai führt zusätzlich zum Fernsprechbuch das Fernsprechbuch für häufig<br />
gegebene Meldungen für den Nachweis der Zustimmung <strong>zur</strong> Rangierfahrt/Rangierbewegung<br />
im KV-Terminal.<br />
...10
408.0203 Abschnitt 4<br />
Aufbewahren von Unterlagen<br />
- 10 -<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
Zugmeldebücher, Fernsprechbücher, Merkkalender, Fahrplanmitteilungen oder Befehle sind<br />
nach ihrem Abschluss bis zum Ablauf des folgenden Kalenderhalbjahres beim Fdl LSK<br />
aufzubewahren.<br />
408.0211 Abschnitt 1<br />
Fahrplan für Zugmeldestellen<br />
Die Bahnhofsfahrordnung wird in tabellarischer Form in der Ankunft- und Abfahrtstafel<br />
dargestellt.<br />
408.0221 Abschnitt 1 Absatz 2<br />
Fernsprechverbindungen für Zugmeldungen<br />
Die Zugmeldungen werden mit der ZN 801 elektronisch gegeben. Bei Ausfall der ZN 801<br />
werden die Zugmeldungen mit Fdl ESTW <strong>Lübeck</strong> auf der Streckenfernsprechverbindung<br />
gegeben. Die Rufzeichen werden durch die Anlage automatisch auf Knopfdruck abgegeben.<br />
408.0221 Abschnitt 1 Absatz 3<br />
Namen von Betriebsstellen verkürzen<br />
Der Fdl Skf meldet sich mit „Fahrdienstleiter LSK“.<br />
408.0231 Abschnitt 3 Absatz 1 a<br />
1. Grenzen der Gleisfreimeldeanlagen<br />
Die Grenzen sind aus dem Lage- und Isolierplan (Anhang 2) zu ersehen.<br />
2. Fahrwegprüfung, Abnahme von Hemmschuhen<br />
Die Gleisfreimeldeanlage zeigt das Aufliegen von Hemmschuhen auf den Gleisen nicht an.<br />
Werden die Einfahrgleise 5 - 11 von Fahrzeugen geräumt, so sind die Sicherheitshemmschuhe<br />
vom Rangierpersonal stets zu entfernen. Das Entfernen der Hemmschuhe ist dem<br />
Fdl zu melden, z. B.: „Gleis 9 Hemmschuhe ab“. Der Fdl trägt die Meldung in das<br />
Fernsprechbuch ein.<br />
Auf den übrigen Gleisen sind die Hemmschuhe im Einzelauftrag des Fdl zu entfernen. Die<br />
Meldung lautet wie oben genannt.<br />
408.0231 Abschnitt 3 Absatz 3 a<br />
Bei Lü-Sendungen „Berta“ oder „Cäsar“ freizuhaltende Gleisabschnitte, die im Bogen<br />
liegen<br />
Der geforderte Abstand wird in allen Fällen bei 20 Metern vom Grenzzeichen erreicht.<br />
...11
408.0231 Abschnitt 3 Absatz 4<br />
- 11 -<br />
Rostbildung usw. in isolierten Gleisen<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
Um Störungen der Gleisfreimeldeanlage zu vermeiden, sorgt der Fdl bei Rostbildungsgefahr<br />
dafür, dass die Mittelweichenverbindungen W 22 - W 33 mindestens einmal am Tag befahren<br />
werden. Gleise, in denen längere Zeit Wagen abgestellt werden, sind nach dem Räumen<br />
einmal zu befahren.<br />
408.0232 Abschnitt 1<br />
Fehlender Verschluss von Weichen<br />
Die Weichen 22 - 33 sind Mittelweichen.<br />
Bei Einstellung der Zugausfahrstraßen 5.1 – 11.1 werden die Weichen nicht technisch<br />
gesichert.<br />
Bei Einstellung der Rangierstraßen 5 III/5 I, 6 III/6 I usw. bis 11 III/11 I werden die<br />
Mittelweichen und der Flankenschutz für das jeweilige Gleis verschlossen.<br />
Soll eine Ausfahrstraße gestellt werden und besetzt der betreffende Zug noch eine der<br />
Mittelweichen, so ist vorher die oben genannte betreffende Rangierstraße einzustellen.<br />
Die Startsignaltaste am Ls-Signal ist zu sichern, bis der Zug ausgefahren ist.<br />
408.0232 Abschnitt 5 c<br />
Ortsgestellte Weichen bei unterbrochener Arbeitszeit sichern<br />
Im Bezirksbahnhof liegen die Weichen bei Arbeitsruhe für einen Fahrweg aus Richtung<br />
<strong>Lübeck</strong>-Kücknitz in ein freies Einfahrgleis. Die zu befahrenden Weichen sind einzeln gesperrt.<br />
408.0331 Abschnitt 3 Absatz 1<br />
Mitteilung des Fahrdienstleiter an die Zugaufsicht, dass das Hauptsignal auf Fahrt<br />
gestellt ist<br />
Die Zugaufsicht obliegt dem Triebfahrzeugführer. Der Fahrdienstleiter teilt ihm die<br />
Signalstellung über Funk oder Lautsprecheranlage mit.<br />
408.0401 Abschnitt 2<br />
Im Vordruck 408.0401V01 eintragen<br />
Die Anordnungen über den Zugverkehr (Vordruck 408.0401V01) sind täglich zu führen.<br />
408.0411 Abschnitt 1 Absatz 2<br />
Schriftliche Befehle<br />
Es wird der Befehlsvordruck 408.0412V01 von DB Netz vorgehalten. Es darf jeweils nur 1<br />
Block im Gebrauch sein. Vor Ingebrauchnahme eines Blocks ist der Name der Betriebsstelle<br />
durchgehend einzustempeln.<br />
...12
408.0435 Abschnitt 3 Absatz 2<br />
- 12 -<br />
Besondere Regelungen für Lü-Sendungen<br />
a) Einstellen von Lü-Sendungen in Züge<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
Werden Lü-Sendungen in Züge eingestellt, meldet das Rangierpersonal dem Fdl die Lü-<br />
Sendungen mit Lü-Nummer.<br />
Der Fdl prüft, ob alle Vorbedingungen für das Ablassen des Zuges mit Lü-Sendung erfüllt<br />
sind.<br />
b) Bahnhofsgleise, über die Züge mit Lü-Sendungen fahren dürfen<br />
Züge mit Lü dürfen über die Gleise 5 - 11 geleitet werden.<br />
408.0581 Abschnitt 1<br />
Maßnahmen bei Gefahr<br />
Wird ein Brückenanfahrschaden bekannt, so ist das betroffene Gleis sofort für den Zugverkehr<br />
zu sperren.<br />
Ob und unter welchen Bedingungen die Brücke wieder befahrbar ist, kann und darf nur der<br />
zuständige technische Beamte von DB Netz entscheiden.<br />
Der Fahrdienstleiter hat diese Meldung vor Wiederaufnahme des Betriebes unbedingt<br />
abzuwarten.<br />
Die Meldung ist in das Zugmeldebuch einzutragen. Dabei ist der Name des zuständigen<br />
technischen Beamten anzugeben.<br />
408.0801 Abschnitt 6<br />
Besonderheiten beim Rangieren<br />
Bremsprellböcke<br />
Die Gleise 21, 22, 30, 61 und 101 - 106 haben Bremsprellböcke. Die Bremsprellböcke der<br />
Gleise 101 – 106 sind für eine Aufprallgeschwindigkeit von 5 km/h ausgelegt.<br />
Die Rangierbegleiter überprüfen, ob die Mindestbremswege noch vorhanden sind, ansonsten<br />
ist der Fdl zu verständigen.<br />
408.0801 Abschnitt 6<br />
Rangiervereinbarung; Nah- und Ortsstellbetrieb<br />
Einführung und Aufhebung des Nahstellbetriebes werden zwischen Fahrdienstleiter und<br />
eingewiesenes Personal vereinbart. Das eingewiesene Personal darf auf Ortsstellbetrieb nur<br />
mit Zustimmung des Fahrdienstleiters schalten.<br />
...13
408.0801 Abschnitt 7<br />
- 13 -<br />
Unfälle, Unregelmäßigkeiten und besondere Vorkommnisse<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
Alle Unfälle, Unregelmäßigkeiten und besondere Vorkommnisse sind dem Fdl<br />
(Unfallmeldestelle) zu melden. Die weiteren Tätigkeiten regelt der Notfallmeldeplan. Bei<br />
Nichtbesetzung des Stellwerkes ist die Notfallleitstelle DB Netz über die Rufnummer 0511 286<br />
511 41 zu verständigen. Für die Anforderung eines Gerätewagen gelten folgende<br />
Besonderheiten:<br />
- Einfache Aufgleisungen mit Ausnahme von Drehgestellwagen dürfen von der LHG<br />
durchgeführt werden. Die Entgleisungen müssen jedoch der Unfallmeldestelle<br />
gemeldet werden. Der Wagen muss von einem Wagenmeister untersucht werden.<br />
- Bei Entgleisungen entscheidet der Notfallmanager aufgrund der Schilderung oder nach<br />
örtlicher Untersuchung, ob und ggf. wie ein Gerätewagen anzufordern ist.<br />
- Bes. Vorkommnisse und Unregelmäßigkeiten sind telefonisch an die LHG Hafenbahn<br />
zu melden, Telefon: 04502 / 807 5441, außerhalb der Bürozeit Handy 0171 567 3821.<br />
408.0811 Abschnitt 1 Absatz 3<br />
Verständigung beim Rangieren mit mehreren Loks; Maßnahmen <strong>zur</strong> Verhinderung<br />
gegenseitiger Gefährdungen<br />
Beim Einsatz von mehr als einer Lok sind die Rangierfahrten zwischen dem Bezirksbahnhof<br />
und dem Hafen über die Gleise 32 und 31 in beiden Richtungen mit dem Fdl zu vereinbaren.<br />
408.0821 Abschnitt 3 Absatz 1<br />
Niedrigere Geschwindigkeit<br />
In gepflasterten Bereichen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Ab Weiche<br />
201 in Richtung KV-Terminal darf nur mit 10 km/h gefahren werden.<br />
408.0821 Abschnitt 4 Absatz 1 2.<br />
Prüfung der Weichenanlage<br />
Auch bei allen Handweichen ohne Weichensignal ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Weichen<br />
richtig gestellt sind.<br />
408.0823 Abschnitt 1 Absatz 3<br />
Sicherung von Bahnübergängen, die nicht technisch gesichert sind<br />
A) Bei nicht technisch gesicherten Bahnübergängen mit Andreaskreuz – dies gilt auch z. B.<br />
für Hafengebiete, bei denen nur bei den Zufahrten Andreaskreuze mit Zusatzschild<br />
aufgestellt sind – darf auf die Sicherung durch Posten verzichtet werden, wenn<br />
a) die Sicherung durch die Übersicht, ggf. in Verbindung mit hörbaren<br />
Signalen oder durch hörbare Signale in Verbindung mit Geschwindigkeitsermäßigungen<br />
nach EBO § 11 Abs. 7, gegeben ist oder<br />
...14
- 14 -<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
b) der Triebfahrzeugführer allein rangiert und dabei folgende Bedingungen<br />
erfüllt werden:<br />
1. Halt vor dem Bahnübergang,<br />
2. Warnung der Wegebenutzer durch Achtungssignal,<br />
3. Befahren des Bahnübergangs, wenn dies ohne Gefährdung des Straßenverkehrs<br />
möglich ist, mit Schrittgeschwindigkeit bis etwa die Straßenmitte erreicht ist, wenn<br />
sich der Triebfahrzeugführer auf dem Fahrzeug an der Spitze befindet.<br />
B) Sicherung durch die Übersicht auf die Bahnstrecke:<br />
- gepflasterte Gleisbereiche (gelten nach EBO § 11 auch als Bü)<br />
Hierbei muss die Spitze einwandfrei besetzt sein. Die Geschwindigkeit muss den<br />
bestehenden Sicht- und sonstigen Verhältnissen angepasst werden. Wenn es die<br />
herrschenden Verhältnisse erfordern, ordnet der Triebfahrzeugführer im Einzelfall die<br />
Sicherung durch Posten an.<br />
408.0825 Abschnitt 1 Absatz 1<br />
Gleise, in die Fahrzeuge abgestoßen werden<br />
Abstoßen ist in die Gleise 1 – 11 erlaubt.<br />
Wenn die Gleise nicht mit Wagen besetzt sind, ist der erste Wagen mit 2 Hemmschuhen<br />
anzuhalten.<br />
Die Gleise 1 – 4 sind in Richtung Norden stets durch 2 Hemmschuhe zu sichern. Entfernung<br />
nur auf Weisung des Fdl!<br />
408.0841 Abschnitt 3 Absatz 1<br />
Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger<br />
Die Hemmschuhe sind griffbereit an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsorten<br />
(Hemmschuhböcke) vorzuhalten.<br />
408.0841 Abschnitt 3 Absatz 3 a<br />
Festlegen von Fahrzeugen mit Hemmschuhen nur nach der Talseite hin<br />
Auf den Gleisen 1 - 11 abgestellte Fahrzeuge sind in Richtung Norden zusätzlich durch 2<br />
Hemmschuhe zu sichern, um ein Entlaufen der Wagen in Richtung Kai zu verhindern.<br />
408.0851 Abschnitt 4 Absatz 2<br />
Rangieren auf dem Ein- oder Ausfahrgleis<br />
Wird über die Grenze der Bahnhofsisolierung in Richtung Kücknitz hinaus rangiert, so hat der<br />
Triebfahrzeugführer dem Fahrdienstleiter bei der Rückkehr zu bestätigen, dass keine<br />
Fahrzeuge <strong>zur</strong>ückgelassen wurden. Die Ausfahrzieltaste bzw. die Einfahrstarttaste ist durch<br />
eine Hilfssperre zu sichern, bis die Meldung des Triebfahrzeugführers eingegangen ist.<br />
...15
408.0902 Abschnitt 1 Absatz 4<br />
- 15 -<br />
Zuständiger Fahrdienstleiter für das Sperren von Gleisen<br />
Für das Sperren des Streckengleises zwischen Abzw <strong>Lübeck</strong>-Kücknitz und Bf <strong>Lübeck</strong>-<br />
Skandinavienkai ist der Fdl Skf zuständig.<br />
Ril 301.002 Abschnitt 2 Absatz 3<br />
Standort der Signale<br />
LÜBECKER<br />
HAFEN-<br />
GESELLSCHAFT<br />
mbH<br />
Das Schutzhaltsignal Sh 2 darf im Bereich der Hafenbahn <strong>Lübeck</strong> auch im Gleis aufgestellt<br />
werden.<br />
Analog zu Modul 481.0201 Abschnitt 5 Abs. 5<br />
Ortskanal in Betriebsart C<br />
Für den Zugbahnfunk gilt der Kanal C 19.<br />
Modul 482.9001 Abschn. 9 Abs. 3 und 4<br />
Eintragungen in das Arbeits- und Störungsbuch<br />
Die Eintragungen werden fortlaufend in Spalte 1 nummeriert.<br />
Werden Einträge von einem entfernt liegenden Ort durch eine Fachkraft veranlasst, hat der<br />
Eintragende die lfd. Nummer diesem mitzuteilen.<br />
Modul 482.9001 Abschn. 11 Abs. 3<br />
Eintragen und Melden von Unregelmäßigkeiten<br />
Das Auffahren von Weichen ist als Unregelmäßigkeit in das Arbeits- und Störungsbuch<br />
einzutragen und der technische Unterhaltungsdienst NRS ist sofort zu verständigen. Die<br />
Weiche ist bis <strong>zur</strong> Freigabe durch den technischen Unterhaltungsdienst zu sperren.