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KH Informationen über Leistungen der Pflegeversicherung un…

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<strong>Informationen</strong> <strong>Informationen</strong> <strong>über</strong> <strong>über</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong><br />

<strong>Pflegeversicherung</strong><br />

Begriff Begriff <strong>der</strong> <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen o<strong>der</strong> seelischen<br />

Krankheit o<strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung für die gewöhnlichen und regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens<br />

sechs Monate, in erheblichem o<strong>der</strong> höherem Maße <strong>der</strong> Hilfe bedürfen.<br />

Der Begriff <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit ist im Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) genau<br />

definiert. Für die Feststellung, ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI vorliegt, ist<br />

allein auf den Hilfebedarf bei den regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrenden Verrichtungen im<br />

Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität<br />

(Grundpflege) und hauswirtschaftliche Versorgung abzustellen.<br />

Pflegestufen Pflegestufen I I bis bis III III III und und Härtefall<br />

Härtefall<br />

Die <strong>Leistungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong> richten sich nicht nur danach, ob<br />

Pflegebedürftigkeit im Sinne <strong>der</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong> gegeben ist, son<strong>der</strong>n auch nach<br />

dem Ausmaß <strong>der</strong> Pflege-bedürftigkeit. Dementsprechend werden die Pflegebedürftigen<br />

folgenden drei Pflegestufen zugeordnet:<br />

Pflegebedürftige Pflegebedürftige Pflegebedürftige <strong>der</strong> Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige)<br />

Pflegebedürftige) Pflegebedürftige) sind Personen, die bei <strong>der</strong><br />

Körperpflege, <strong>der</strong> Ernährung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus<br />

einem o<strong>der</strong> mehreren Bereichen mindestens einmal täglich <strong>der</strong> Hilfe bedürfen und<br />

zusätzlich mehrfach in <strong>der</strong> Woche Hilfen bei <strong>der</strong> hauswirtschaftlichen Versorgung<br />

benötigen.<br />

Pflegebedürftige Pflegebedürftige <strong>der</strong> <strong>der</strong> Pflegestufe Pflegestufe II II (Schwerpflegebedürftige) (Schwerpflegebedürftige)<br />

sind Personen, die bei <strong>der</strong><br />

Körperpflege, <strong>der</strong> Ernährung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mobilität mindestens dreimal täglich zu<br />

verschiedenen Tageszeiten <strong>der</strong> Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in <strong>der</strong> Woche<br />

Hilfen bei <strong>der</strong> hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.<br />

Pflegebedürftige Pflegebedürftige <strong>der</strong> Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige)<br />

(Schwerstpflegebedürftige) (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei<br />

<strong>der</strong> Körperpflege, <strong>der</strong> Ernährung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mobilität täglich rund um die Uhr, auch<br />

nachts, <strong>der</strong> Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in <strong>der</strong> Woche Hilfe bei <strong>der</strong><br />

hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.<br />

Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer <strong>der</strong> drei Pflegestufen ist <strong>der</strong> Hilfebedarf<br />

bzw. <strong>der</strong> Zeitaufwand, <strong>der</strong> für die erfor<strong>der</strong>lichen <strong>Leistungen</strong> in den Bereichen<br />

Körperpflege, Ernährung, Mobilität (Grundpflege) sowie <strong>der</strong> hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung benötigt wird.<br />

Der Zeitaufwand muss wöchentlich im Tagesdurchschnitt


• in <strong>der</strong> Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die<br />

Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,<br />

• in <strong>der</strong> Pflegestufe II mindestens 3 Stunden betragen; hierbei müssen auf die<br />

Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen,<br />

• in <strong>der</strong> Pflegestufe III mindestens 5 Stunden betragen; hierbei müssen auf die<br />

Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.<br />

Pflegebedürftige <strong>der</strong> Pflegestufe III können dar<strong>über</strong> hinaus in beson<strong>der</strong>s gelagerten<br />

Einzelfällen als Härtefall anerkannt werden, wenn<br />

• die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch des Nachts nur von mehreren<br />

Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann o<strong>der</strong><br />

• Hilfe bei <strong>der</strong> Körperpflege, <strong>der</strong> Ernährung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Mobilität mindestens 7<br />

Stunden täglich, davon wenigstens 2 Stunden in <strong>der</strong> Nacht, erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Die Die Die <strong>Leistungen</strong> <strong>Leistungen</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong> <strong>Pflegeversicherung</strong> bemessen bemessen bemessen sich sich nach nach dem<br />

dem<br />

Grad Grad <strong>der</strong> <strong>der</strong> Pflegebedürftigkeit.<br />

Pflegebedürftigkeit.<br />

Der Medizinische Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung untersucht den Pflegebedürftigen zu<br />

Hause, um die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen und einer <strong>der</strong> drei Pflegestufen<br />

zuzuordnen. Pflegebedürftige können zwischen Sach- o<strong>der</strong> Geldleistungen wählen. Soll<br />

die Pflege z.B. von einer nahe stehenden Person ehrenamtlich geleistet werden, besteht<br />

Anspruch auf Pflege-geld.<br />

Pflegegeld<br />

Pflegegeld<br />

• Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) 225,- EUR<br />

• Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) 430,- EUR<br />

• Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) 685,- EUR (Stand: 2010)<br />

Wenn die Pflegeperson verhin<strong>der</strong>t ist, können bis zu 4 Wochen im Jahr für eine<br />

Ersatzpflege-kraft (bis 1.510.- EURO, bei Verwandten nur 225,- EURO) von den<br />

Pflegekassen gewährt werden. Kann die häusliche Pflege zeitweise o<strong>der</strong> auf Dauer<br />

nicht in ausreichendem Maß erbracht werden, kann sie durch teilstationäre Pflege o<strong>der</strong><br />

(vollstationäre) Kurzzeitpflege ergänzt werden.<br />

Die Pflegekassen gewährleisten ebenfalls die Versorgung <strong>der</strong> Pflegebedürftigen mit<br />

Pflege-hilfsmitteln und technischen Hilfen.<br />

Erfolgt die Pflege durch einen Pflegedienst (z.B. Ev. Sozialstation, Caritas), werden die<br />

Kosten direkt vom Pflegedienst mit <strong>der</strong> Pflegekasse abgerechnet. Die Pflegekasse


<strong>über</strong>nimmt dann bis zu 440,- EUR (Pflegestufe I), 1.040,- EUR (Pflegestufe II) o<strong>der</strong><br />

1.510,- EUR (Pflegestufe III). In Härtefällen werden auch <strong>über</strong> diesen Höchstbetrag<br />

hinaus Kosten bis zu 1.918,- EUR <strong>über</strong>nommen. (Stand: 2010)<br />

Die Kombination von Sach- und Geldleistungen ist möglich.


Was Was ist ist ist Kurzzeitpflege?<br />

Kurzzeitpflege?<br />

Eine zeitlich befristete "Rund-um-die-Uhr"-Betreuung pflegebedürftiger Menschen, die<br />

sonst im eigenen Haushalt gepflegt werden. Pflegebedürftige werden also für einen<br />

begrenzten Zeitraum - in <strong>der</strong> Regel nicht länger als 4 Wochen - in eine<br />

Kurzzeitpflegeeinrichtung aufgenommen.<br />

Wem Wem hilft hilft die die Kurzzeitpflege?<br />

Kurzzeitpflege?<br />

Kurzzeitpflege gibt pf pflegebedürftigen pf legebedürftigen Menschen Menschen, Menschen<br />

ihren Angehörigen und an<strong>der</strong>en<br />

Pflegepersonen<br />

Hilfe und Entlastung. Kurzzeitpflege vermeidet o<strong>der</strong> verkürzt Aufenthalte im<br />

Krankenhaus, sie kann nach schweren Erkrankungen (u.U. im Zusammenhang mit einem<br />

Krankenhausaufenthalt) eine qualifizierte Nachsorge sicherstellen, sie hilft,<br />

Pflegeengpässe zu <strong>über</strong>winden (z.B. bei Umbau- o<strong>der</strong> Renovierungsmaßnahmen im<br />

Haushalt <strong>der</strong> Pflegebe-dürftigen).<br />

Angehörige Angehörige Angehörige und und und an<strong>der</strong>e an<strong>der</strong>e an<strong>der</strong>e Pflegepersonen<br />

Pflegepersonen Pflegepersonen entlastet die Kurzzeitpflege für einen befristeten<br />

Zeitraum. Urlaub und Erholung werden dadurch wie<strong>der</strong> möglich. Bei Krankheit o<strong>der</strong><br />

sonstigen Ausfällen kann die Kurzzeitpflegeeinrichtung "vertretungsweise einspringen"<br />

und die Pflege und Versorgung sicherstellen.<br />

Welche Welche <strong>Leistungen</strong> <strong>Leistungen</strong> beinhaltet beinhaltet die die Kurzzeitpflege?<br />

Kurzzeitpflege?<br />

Kurzzeitpflege umfasst alle aktivierend-pflegerischen und therapeutischen <strong>Leistungen</strong><br />

eines "normalen" Altenpflegeheimes. Abhängig vom gesundheitlichen Zustand <strong>der</strong><br />

Besucherinnen und Besucher zählen hierzu z.B.:<br />

• Grund- und Behandlungspflege<br />

• Mobilisierung und Gymnastik<br />

• Beschäftigungsangebote<br />

• Anleitungen zum Wie<strong>der</strong>gewinn von Alltagsfähigkeiten (soll die Rückkehr in die<br />

häusliche Umgebung erleichtern)<br />

• Angehörigenarbeit (Anleitungen und <strong>Informationen</strong> zur Pflege; Gespräche)<br />

Wer Wer Wer bezahlt bezahlt die die Kurzzeitpflege?<br />

Kurzzeitpflege?<br />

Die Kosten für eine Kurzzeitpflege werden durch die Pflegekassen <strong>über</strong>nommen (§ 42<br />

SGB XI Pflege-Versicherungsgesetz). Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch<br />

nicht o<strong>der</strong> nicht im erfor<strong>der</strong>lichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre<br />

Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung<br />

(Kurzzeitpflege).<br />

Dies gilt für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung von<br />

Pflegebe-dürftigen (Krankenhausaufenthalt) o<strong>der</strong> in sonstigen Krisensituationen, in<br />

denen vor<strong>über</strong>-gehend häusliche o<strong>der</strong> teilstationäre Pflege nicht möglich o<strong>der</strong> nicht<br />

ausreichend ist (z.B. akute Verschlimmerung des Pflegezustandes, Urlaub o<strong>der</strong> Krankheit<br />

<strong>der</strong> Pflegeperson).


Die Pflegekasse <strong>über</strong>nimmt die pflegebedingten Aufwendungen und die Kosten <strong>der</strong><br />

sozialen Betreuung für höchstens vier Wochen und maximal bis 1.510,- EUR (Stand: 2010)<br />

pro Kalen<strong>der</strong>-jahr. Voraussetzungen:<br />

• Mitgliedschaft in einer gesetzlichen o<strong>der</strong> privaten Pflegekasse<br />

• Vorliegen von Pflegebedürftigkeit - mind. Pflegestufe I - nach den Kriterien des<br />

Pflege-Versicherungsgesetzes.<br />

Anträge Anträge auf auf Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege nach nach dem dem SGB SGB XI XI stellen stellen Sie Sie bitte bitte bei bei Ihrer Ihrer Pflegekasse.<br />

Pflegekasse.<br />

Was Was müsse müssen müsse n Pflegebedürftige in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung<br />

selbst selbst selbst bezahlen?<br />

bezahlen?<br />

• Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sog. Hotelkosten)<br />

• Investitionskosten (abhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung)<br />

• ggf. Kosten für Pflege, sofern diese z.B. wegen Überschreitens <strong>der</strong> 4-Wochen-<br />

Frist o<strong>der</strong> wegen <strong>der</strong> auf 1.510,- EUR (Stand: 2010) beschränkten <strong>Leistungen</strong> nicht<br />

o<strong>der</strong> nicht in vollem Umfang durch die Pflegekasse gezahlt werden.<br />

Wer Wer <strong>über</strong>nimmt <strong>über</strong>nimmt die die die Restkosten?<br />

Restkosten?<br />

Grundsätzlich muss <strong>der</strong>/die Pflegebedürftige (Rest-)Kosten, die durch die <strong>Leistungen</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Pflegeversicherung</strong> nicht gedeckt sind, selber tragen. Dies gilt auch für nichtversicherte<br />

Personen und für Personen, die nicht pflegebedürftig im Sinne des <strong>Pflegeversicherung</strong>sgesetzes<br />

sind (sog. Pflegestufe 0).<br />

Reichen die <strong>Leistungen</strong> <strong>der</strong> Pflegekassen sowie das eigene Einkommen und Vermögen<br />

jedoch nicht aus, um die Kosten eines Aufenthaltes in <strong>der</strong> Kurzzeitpflegeeinrichtung zu<br />

bezahlen, kann das Sozialamt die Restkosten <strong>über</strong>nehmen,<br />

• wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XII (Sozialhilfe) vorliegt (das ist z.B.<br />

immer <strong>der</strong> Fall, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflege-<br />

Versicherungsgesetzes vorliegt)<br />

• wenn alle möglichen <strong>Leistungen</strong> Dritter (z.B. Pflegekassen, vertraglich<br />

Verpflichtete) in Anspruch genommen worden sind<br />

• wenn die sonstigen Voraussetzungen für eine Übernahme vorliegen (z.B.<br />

Einkommen, Vermögen).<br />

Auch wenn das Sozialamt die Restkosten <strong>über</strong>nimmt, müssen <strong>der</strong>/die Pflegebedürftige<br />

wegen <strong>der</strong> häuslichen Ersparnisse, die während einer Kurzzeitpflege entstehen, einen<br />

Eigenanteil Eigenanteil zahlen. Die Höhe richtet sich nach den jeweiligen finanziellen Verhältnissen<br />

und muss daher im Einzelfall berechnet werden.<br />

Wo Wo kann kann ich ich in in einer einer Notlage Notlage Sozialhilfe Sozialhilfe beantragen?<br />

beantragen?


Anträge auf Hilfeleistungen in Kurzzeitpflegeeinrichtungen nach dem SGB XII<br />

(Sozialhilfe) stellen Sie bitte beim Sozialamt Ihrer Stadt o<strong>der</strong> Gemeinde. Da Sozialhilfe<br />

frühestens ab dem Datum gewährt wird, an dem das Sozialamt von <strong>der</strong> Notlage<br />

erfährt, sollte <strong>der</strong> Antrag unbedingt noch vor dem erstmaligen Besuch <strong>der</strong> Einrichtung<br />

gestellt werden.<br />

Folgende Unterlagen werden bei <strong>der</strong> Antragstellung benötigt:<br />

• Personalausweis<br />

• Betreuungsurkunde, falls Betreuer vom Amtsgericht bestellt ist / ansonsten ggf.<br />

Vollmacht<br />

• Bescheid <strong>der</strong> Pflegekasse<br />

• Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Bescheide <strong>über</strong> Werks-, Firmen-<br />

und Betriebsrenten, Bescheid <strong>über</strong> Arbeitslosengeld o<strong>der</strong> -hilfe,<br />

Gehaltsnachweise etc.)<br />

• Auszüge des/<strong>der</strong> Girokontos/Girokonten aus den letzten 6 Monaten<br />

• Nachweise <strong>über</strong> Vermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge,<br />

Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen, KFZ-Scheine,<br />

Grundbuchauszüge, Einheitswertbescheide etc.)<br />

• Nachweise <strong>über</strong> verkauftes, <strong>über</strong>tragenes o<strong>der</strong> verschenktes Vermögen (z.B.<br />

Kaufverträge, Übergabeverträge, Altenteilsverträge, Schenkungsverträge)<br />

innerhalb <strong>der</strong> letzten 10 Jahre<br />

• Nachweise zu Kosten <strong>der</strong> Unterkunft (z.B. Mietvertrag, Wohngeldbescheid; bei<br />

Hauseigentum: Nachweise <strong>über</strong> Belastungen, öffentliche Abgaben,<br />

Gebäudeversicherung etc.)<br />

• Nachweise <strong>über</strong> vom Einkommen absetzbare Versicherungsbeiträge (z.B. Privat-<br />

Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung)<br />

Müssen Müssen sich sich Verwandte Verwandte an an den den Kosten Kosten beteiligen?<br />

beteiligen?<br />

In Einzelfällen werden Unterhaltspflichtige ersten Grades, das sind meistens die Kin<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> betroffenen pflegebedürftigen Personen, durch das Sozialamt herangezogen. Wie<br />

hoch die eingefor<strong>der</strong>te Beteiligung an den Kosten ausfällt, richtet sich nach den<br />

jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.<br />

Stationäre Stationäre Pflege<br />

Pflege<br />

Wenn sowohl häusliche als auch teilstationäre Pflege nicht möglich ist, wird <strong>der</strong><br />

Pflegebe-dürftige dauerhaft in einem Pflegeheim betreut. Die Pflegekasse bezahlt die<br />

Aufwendungen <strong>der</strong> Betreuung, medizinische Behandlung und pflegebedingte<br />

Aufwendungen. Hier <strong>über</strong>nimmt die Pflegekasse Kosten gemäß <strong>der</strong> Einstufung<br />

• Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) 1.023,- EUR<br />

• Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige) 1.279,- EUR<br />

• Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) 1.510,- EUR


Information Information <strong>über</strong> <strong>über</strong> Beratungs Beratungs- Beratungs<br />

und und Koordinierungsstellen Koordinierungsstellen /<br />

/<br />

Pflegestützpunkte<br />

Pflegestützpunkte<br />

Die Beratungs- und Koordinierungsstellen/Pflegestützpunkte informieren ältere, kranke<br />

und behin<strong>der</strong>te Menschen sowie <strong>der</strong>en Angehörige umfassend und trägerneutral <strong>über</strong><br />

Hilfs-angebote, damit Sie so lang wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben<br />

können. Die Beratung ist träger<strong>über</strong>greifend, vertraulich und für Sie kostenfrei.<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Beratungs- und Koordinierungsstellen ist es, Sie <strong>über</strong> die ambulanten, teilstationären<br />

und stationären Hilfsangebote in ihrer Nähe zu informieren. Sie <strong>über</strong> die Fi-<br />

nanzierungsmöglichkeiten zu beraten und Sie bei <strong>der</strong> Antragstellung zu unterstützen.<br />

Bei den Beratungs- und Koordinierungsstellen/Pflegestützpunkten erhalten Sie<br />

<strong>Informationen</strong> <strong>über</strong>: <strong>Pflegeversicherung</strong>, ambulante Krankenpflege, Mobile Soziale<br />

Dienste, Essen auf Rä<strong>der</strong>n, Hausnotruf, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Alten-<br />

und Pflegeheime, Betreutes Wohnen, Selbsthilfegruppen und an<strong>der</strong>e Beratungsstellen.<br />

Beratungs Beratungs- Beratungs und und Koordinierungsstellen/Pflegestützpunkte mit mit ZZuständig<br />

Z<br />

uständig uständigkeitsbereich<br />

keitsbereich für für: für<br />

:<br />

Stadt und Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Bad Münster und Langenlonsheim<br />

Arbeiter Samariter Bund<br />

Frau Tatjana Michel<br />

Mannheimer Straße 243<br />

55543 Bad Kreuznach<br />

Tel.: (0671) 8 88 11 18 / Fax: (0671) 8 88 11 22<br />

T.Michel@asb.de<br />

Evangelische Sozialstation Bad Kreuznach<br />

Frau Christine Selak<br />

Mittlerer Flurweg 43b<br />

55543 Bad Kreuznach<br />

Tel.: (0671) 4 83 79 36 / Fax: (0671) 4 83 79 38<br />

christine.selak@ev-altenhilfe-nhm.de<br />

Trägerverbund privater Pflegedienste<br />

Herr Ferry Heinzmann<br />

Salinenstraße 109<br />

55543 Bad Kreuznach<br />

Tel.: (0671) 7 96 17 95 / Fax: (0671) 7 94 74 13<br />

info@beko-badkreuznach.de<br />

Langenlonsheim und Umgebung<br />

Evangelische Sozialstation Bad Kreuznach


Frau Annerut Marx<br />

Naheweinstraße 124<br />

55450 Langenlonsheim<br />

Tel.: (06704) 96 38 69 20 / Fax: ( ) 96 38 69 50<br />

annerut.marx@ev-altenhilfe-nhm.de

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