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über den Beschluss der ausserordentlichen Generalversammlung ...

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<strong>über</strong> <strong>den</strong><br />

<strong>Beschluss</strong> <strong>der</strong> ausseror<strong>den</strong>tlichen <strong>Generalversammlung</strong> <strong>der</strong><br />

Sunstar-Holding AG<br />

mit Sitz in Liestal<br />

Im Hotel Bad Bubendorf in 4416 Bubendorf hat am Dienstag, 30. November 2004,<br />

16.00 Uhr, eine ausseror<strong>den</strong>tliche <strong>Generalversammlung</strong> <strong>der</strong> vorerwähnten<br />

Gesellschaft stattgefun<strong>den</strong>. Ich, <strong>der</strong> unterzeichnende Bezirksschreiber zu Liestal,<br />

Armando Chissalé, habe dieser Versammlung persönlich beigewohnt und <strong>über</strong> <strong>der</strong>en<br />

beurkundungspflichtigen <strong>Beschluss</strong> nach <strong>den</strong> Bestimmungen des Schweizerischen<br />

Obligationenrechts (OR) folgendes Protokoll in öffentlicher Urkunde aufgenommen:<br />

I. Eröffnung<br />

Herr Rolf Buser, von Hemmiken, in Arlesheim, Präsi<strong>den</strong>t des Verwaltungsrates,<br />

eröffnet die Versammlung und <strong>über</strong>nimmt <strong>den</strong> Vorsitz.<br />

Der Vorsitzende stellt fest:<br />

1. dass die <strong>Generalversammlung</strong> wie folgt einberufen wor<strong>den</strong> ist:<br />

a) durch eingeschriebenen Brief vom 03. November 2004 an die im Aktienbuch<br />

eingetragenen Aktionäre,<br />

b) durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB vom 09.<br />

November 2004.<br />

2. dass 67 Teilnehmer anwesend sind, die 30'000 <strong>der</strong> insgesamt 30'000 Namen-<br />

aktien à Fr. 100.-- (Stammaktien) und 40259 <strong>der</strong> insgesamt 47'000 auf <strong>den</strong> Inhaber<br />

lautende Prioritätsaktien à Fr. 1'000.-- vertreten.<br />

3. dass <strong>über</strong> die beurkundungs- und eintragungspflichtigen Beschlüsse <strong>der</strong> Ver-<br />

sammlung durch <strong>den</strong> unterzeichnen<strong>den</strong> Notar eine öffentliche Urkunde<br />

errichtet wird, die als Protokoll dient und dass das or<strong>den</strong>tliche Protokoll durch<br />

Herrn Beat Hess, von Märstetten, in Küssnacht am Rigi, geführt wird.


.//.Gegen diese Feststellungen wird kein Wi<strong>der</strong>spruch erhoben.<br />

II. Einziges Traktandum: Aen<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Statuten<br />

Die <strong>Generalversammlung</strong> beschliesst auf Antrag des Vorsitzen<strong>den</strong> einstimmig:<br />

a) § 3 <strong>der</strong> Statuten lautet neu:<br />

Das Aktienkapital <strong>der</strong> Gesellschaft beträgt CHF 50'000'000.--. Es ist eingeteilt in<br />

47'000 auf <strong>den</strong> Inhaber lautende Aktien Serie A zu je CHF 1'000.-- nominell und<br />

3'000 auf <strong>den</strong> Inhaber lautende Aktien Serie B zu je CHF 1'000.-- nominell. Jede<br />

Aktie ist voll einbezahlt. Die Aktien <strong>der</strong> Serie A und <strong>der</strong> Serie B haben unter<br />

Vorbehalt von § 4 hiernach die gleichen Rechte, namentlich das gleiche Stimmrecht<br />

und das gleiche Recht auf Divi<strong>den</strong>de und Liquidationsanteil.<br />

Es wer<strong>den</strong> keine weiteren Inhaberaktien Serie B mehr ausgegeben.<br />

Der Verwaltungsrat setzt, unter Berücksichtigung des § 4 dieser Statuten, die<br />

Bedingungen für die Ausgabe neuer Aktien fest.<br />

Zu einem öffentlichen Kaufangebot nach <strong>den</strong> Artikeln 32 und 52 des Börsengesetzes<br />

BEHG ist ein Übernehmer nicht verpflichtet.<br />

b) § 4 <strong>der</strong> Statuten lautet neu:<br />

Bei einer Kapitalerhöhung gewährt jede Aktie <strong>der</strong> Serie B ihrem Inhaber das Recht,<br />

zehn neue Aktien <strong>der</strong> Serie A zu pari zu beziehen. Dieses Son<strong>der</strong>recht erlischt, wenn<br />

in einer o<strong>der</strong> mehreren Kapitalerhöhungen die Inhaber <strong>der</strong> Aktien Serie B neue<br />

Aktien <strong>der</strong> Serie A im Nennwert von CHF 30'000'000 bezogen haben.<br />

c) § 10 <strong>der</strong> Statuten lautet neu:<br />

Die Einberufung erfolgt mindestens zwanzig Tage vor dem Versammlungstermin<br />

unter Angabe <strong>der</strong> Verhandlungsgegenstände durch Publikation im Schweizerischen<br />

Handelsamtsblatt.<br />

Über Gegenstände, die nicht in dieser Weise angekündigt wor<strong>den</strong> sind, können keine<br />

Beschlüsse gefasst wer<strong>den</strong>, ausser <strong>über</strong> einen Antrag auf Einberufung einer<br />

ausseror<strong>den</strong>tlichen <strong>Generalversammlung</strong>.<br />

d) § 13 <strong>der</strong> Statuten lautet neu:<br />

In <strong>der</strong> <strong>Generalversammlung</strong> berechtigt jede Aktie zu einer Stimme. Die Aktionäre<br />

können sich in <strong>der</strong> <strong>Generalversammlung</strong> nur durch an<strong>der</strong>e Aktionäre vertreten<br />

lassen. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen in <strong>der</strong> Regel offen. Eine geheime<br />

Abstimmung o<strong>der</strong> Wahl hat stattzufin<strong>den</strong>, wenn <strong>der</strong> Vorsitzende sie anordnet.<br />

2


e) § 16 <strong>der</strong> Statuten lautet neu:<br />

Die Leitung <strong>der</strong> Gesellschaft wird einem von <strong>der</strong> <strong>Generalversammlung</strong> zu wählen<strong>den</strong><br />

Verwaltungsrats von mindestens drei Mitglie<strong>der</strong>n <strong>über</strong>tragen. Er konstituiert sich<br />

selbst. Er wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig.<br />

Die Aktionäre <strong>der</strong> Inhaberaktien Serie A und die Aktionäre <strong>der</strong> Inhaberaktien Serie B<br />

haben Anspruch auf mindestens je einen Vertreter im Verwaltungsrat.<br />

f) § 23 <strong>der</strong> Statuten lautet neu:<br />

Die Bekanntmachungen erfolgen im Schweizerischen Handelsamtsblatt.<br />

Der Text <strong>der</strong> vorliegen<strong>den</strong> und dieser Urkunde als Bestandteil beiliegen<strong>den</strong> Statu-<br />

ten wird einstimmig genehmigt.<br />

III. Bestätigung <strong>der</strong> Belege<br />

Der unterzeichnende Notar bestätigt, dass <strong>der</strong> <strong>Generalversammlung</strong> folgende Belege<br />

vorgelegen haben:<br />

- bisherige Statuten<br />

- neue Statuten.<br />

IV. Ermächtigung<br />

Die <strong>Generalversammlung</strong> ermächtigt und beauftragt <strong>den</strong> Verwaltungsrat, <strong>den</strong> vorstehend<br />

gefassten <strong>Beschluss</strong> beim Handelsregisteramt des Kantons Basel-<br />

Landschaft zur Eintragung anzumel<strong>den</strong>.<br />

Zugleich wird <strong>der</strong> instrumentierende Notar einstimmig ermächtigt, allfällige<br />

redaktionelle, vom Handelsregisteramt verlangte Än<strong>der</strong>ungen an <strong>den</strong> Anmeldungsunterlagen<br />

von sich aus ohne Einberufung einer neuen Generalversamm-<br />

lung vorzunehmen.<br />

V. Ausfertigungen<br />

Diese Urkunde wird dreifach ausgefertigt; je ein Exemplar für das Handelsregisteramt<br />

Basel-Landschaft, für die Gesellschaft und für die Bezirksschreiberei Liestal. Die<br />

geän<strong>der</strong>ten Statuten sind dieser Urkunde beigelegt.<br />

3


Diese öffentliche Urkunde habe ich, <strong>der</strong> Notar <strong>der</strong> Bezirksschreiberei Liestal, in<br />

Liestal, aufgrund meiner eigenen Wahrnehmungen und entsprechend <strong>den</strong><br />

Vorschriften des Bundesrechts und des Beurkundungsrechts des Kantons Basel-<br />

Landschaft wahrheitsgetreu ausgefertigt und unter Beisetzung meines Amtsstempels<br />

unterzeichnet.<br />

Beurkundet im Büro <strong>der</strong> Bezirksschreiberei Liestal am siebzehnten Dezember<br />

zweitausendvier.<br />

Liestal, 17. Dezember 2004<br />

Der Präsi<strong>den</strong>t des Verwaltungsrates:<br />

……………………………………………<br />

Rolf Buser<br />

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