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Löschzug Gefahrgut - Freiwillige Feuerwehr Voorde

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3.1.3 Personal<br />

Das zu diesen Fahrzeugen gehörige Personal muss mindestens in zweifacher Besetzung vorhanden<br />

und soll atemschutztauglich sein.<br />

3.1.4 Einsatzgliederung<br />

Der LZ-G soll im Einsatz durch eine <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheit nach Nummer 3.2.1 verstärkt<br />

werden.<br />

Zur Unterstützung und zur Verdichtung des LZ-G können gegebenenfalls speziell ausgebildete<br />

vorhandene Erkundungseinheiten im Kreisgebiet herangezogen werden (siehe hierzu Nr. 3.2.2).<br />

Je nach Bedarf können im Einsatzfall auch nur einzelne Fahrzeuge, Einheiten oder Komponenten<br />

eingesetzt werden.<br />

3.2 Unterstützung des LZ-G<br />

3.2.1 <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheit<br />

Im Einsatz ist der LZ-G durch eine <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheit zu erweitern, für die 15 <strong>Feuerwehr</strong>leute<br />

(2/13 15) sowie Löschfahrzeuge mit mindestens 30001 Löschwasser sowie gegebenenfalls<br />

ein Rüstwagen einzuplanen sind. Eine oder mehrere <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheiten) können<br />

im Rahmen der nach Nummer 2.2.2 durchzuführenden Alarmplanung aus dem örtlichen Bereich<br />

im Rahmen der gemeindeübergreifenden Hilfe gebildet werden, wodurch die Eingreiffrist reduziert<br />

wird. Die <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheiten stellen den "dreifachen Löschangriff sicher, stellen erforderliche<br />

Geräte an der Absperrgrenze bereit und führen Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs<br />

durch.<br />

3.2.2 Erkundungseinheiten<br />

Zur Ergänzung des LZ-G können bei einigen <strong>Feuerwehr</strong>en, die bereits über Mess- und Warngeräte<br />

sowie Chemikalienschutzanzüge verfügen, Erkundungseinheiten mit der Mindest-Stärke 1 /3 vorgesehen<br />

werden.<br />

Diese Einheiten können relativ schnell Gefahren an Einsatzstellen beurteilen und gegebenenfalls<br />

der Einsatzleitung vorschlagen, den LZ-G zu alarmieren. Sie können bereits vorbereitende Maßnahmen<br />

ergreifen und dadurch den Einsatz des LZ-G optimieren.<br />

Sofern Fahrzeuge des Bundes oder des Landes zur Verfügung stehen, können diese für die o.g.<br />

Zwecke verwendet werden.<br />

3.2.3 Kräfte für die Ablösung<br />

Bei größeren Einsätzen können Einsatzkräfte nach Nummern 3.2.1 und 3.2.2 Ablösekräfte für den<br />

LZ-G sein. Weiter wird empfohlen, <strong>Feuerwehr</strong>leute weiterer <strong>Feuerwehr</strong>en auszubilden, die im Bedarfsfall<br />

als zusätzliche Ablösekräfte nachalarmiert werden können. Gegebenenfalls können als<br />

Ablösung auch Kräfte des Nachbarkreises nach entsprechender Absprache bzw. gemäß Alarmplanung<br />

herangezogen werden.<br />

4 Ausbildung und Übungen<br />

Grundlage der Ausbildung sind insbesondere die <strong>Feuerwehr</strong>-Dienstvorschriften:<br />

• FwDV 9/1 Strahlenschutz - Grundlagen -,<br />

• FwDV 9/2 Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze und·<br />

• FwDV 14 Gefährliche Stoffe und Güter sowie<br />

• die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung nach den Vorgaben des Bundes.<br />

Der komplette LZ-G muss mindestens vier mal jährlich eine gemeinsame Übung durchführen.<br />

<strong>Löschzug</strong> <strong>Gefahrgut</strong> www.<strong>Feuerwehr</strong>-<strong>Voorde</strong>.de

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