Löschzug Gefahrgut - Freiwillige Feuerwehr Voorde
Löschzug Gefahrgut - Freiwillige Feuerwehr Voorde
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3.1.3 Personal<br />
Das zu diesen Fahrzeugen gehörige Personal muss mindestens in zweifacher Besetzung vorhanden<br />
und soll atemschutztauglich sein.<br />
3.1.4 Einsatzgliederung<br />
Der LZ-G soll im Einsatz durch eine <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheit nach Nummer 3.2.1 verstärkt<br />
werden.<br />
Zur Unterstützung und zur Verdichtung des LZ-G können gegebenenfalls speziell ausgebildete<br />
vorhandene Erkundungseinheiten im Kreisgebiet herangezogen werden (siehe hierzu Nr. 3.2.2).<br />
Je nach Bedarf können im Einsatzfall auch nur einzelne Fahrzeuge, Einheiten oder Komponenten<br />
eingesetzt werden.<br />
3.2 Unterstützung des LZ-G<br />
3.2.1 <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheit<br />
Im Einsatz ist der LZ-G durch eine <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheit zu erweitern, für die 15 <strong>Feuerwehr</strong>leute<br />
(2/13 15) sowie Löschfahrzeuge mit mindestens 30001 Löschwasser sowie gegebenenfalls<br />
ein Rüstwagen einzuplanen sind. Eine oder mehrere <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheiten) können<br />
im Rahmen der nach Nummer 2.2.2 durchzuführenden Alarmplanung aus dem örtlichen Bereich<br />
im Rahmen der gemeindeübergreifenden Hilfe gebildet werden, wodurch die Eingreiffrist reduziert<br />
wird. Die <strong>Gefahrgut</strong>-Ergänzungseinheiten stellen den "dreifachen Löschangriff sicher, stellen erforderliche<br />
Geräte an der Absperrgrenze bereit und führen Aufgaben außerhalb des Gefahrenbereichs<br />
durch.<br />
3.2.2 Erkundungseinheiten<br />
Zur Ergänzung des LZ-G können bei einigen <strong>Feuerwehr</strong>en, die bereits über Mess- und Warngeräte<br />
sowie Chemikalienschutzanzüge verfügen, Erkundungseinheiten mit der Mindest-Stärke 1 /3 vorgesehen<br />
werden.<br />
Diese Einheiten können relativ schnell Gefahren an Einsatzstellen beurteilen und gegebenenfalls<br />
der Einsatzleitung vorschlagen, den LZ-G zu alarmieren. Sie können bereits vorbereitende Maßnahmen<br />
ergreifen und dadurch den Einsatz des LZ-G optimieren.<br />
Sofern Fahrzeuge des Bundes oder des Landes zur Verfügung stehen, können diese für die o.g.<br />
Zwecke verwendet werden.<br />
3.2.3 Kräfte für die Ablösung<br />
Bei größeren Einsätzen können Einsatzkräfte nach Nummern 3.2.1 und 3.2.2 Ablösekräfte für den<br />
LZ-G sein. Weiter wird empfohlen, <strong>Feuerwehr</strong>leute weiterer <strong>Feuerwehr</strong>en auszubilden, die im Bedarfsfall<br />
als zusätzliche Ablösekräfte nachalarmiert werden können. Gegebenenfalls können als<br />
Ablösung auch Kräfte des Nachbarkreises nach entsprechender Absprache bzw. gemäß Alarmplanung<br />
herangezogen werden.<br />
4 Ausbildung und Übungen<br />
Grundlage der Ausbildung sind insbesondere die <strong>Feuerwehr</strong>-Dienstvorschriften:<br />
• FwDV 9/1 Strahlenschutz - Grundlagen -,<br />
• FwDV 9/2 Strahlenschutz - Einsatzgrundsätze und·<br />
• FwDV 14 Gefährliche Stoffe und Güter sowie<br />
• die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung nach den Vorgaben des Bundes.<br />
Der komplette LZ-G muss mindestens vier mal jährlich eine gemeinsame Übung durchführen.<br />
<strong>Löschzug</strong> <strong>Gefahrgut</strong> www.<strong>Feuerwehr</strong>-<strong>Voorde</strong>.de