Merkblatt Grundschulden - Notare Dr. Wahl und Dr. Adrian
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a.) Die Gr<strong>und</strong>schuldzinsen<br />
8<br />
In Gr<strong>und</strong>schuldurk<strong>und</strong>en wird meist ein dramatisch hoch anmutender Gr<strong>und</strong>schuldzinssatz<br />
zwischen 12 % <strong>und</strong> 20 % jährlich vereinbart.<br />
Dies ist aber keinen Anlass zur Beunruhigung. Gr<strong>und</strong>schuldzinsen sind keine Zinsen, die<br />
wie Darlehenszinsen bezahlt werden. Wirtschaftlich maßgebend sind die im Darlehensver-<br />
trag vereinbarten Zinsen sowohl bei ordnungsgemäßer Bedienung als auch im Falle eines<br />
Zahlungsverzuges mit Verzinsung <strong>und</strong>/oder Tilgung.<br />
Die gegenüber den tatsächlich vereinbarten Darlehenszinsen weit höheren sog. dinglichen<br />
Gr<strong>und</strong>schuldzinsen ermöglichen zum einen eine flexible „Revalutierung“ der Gr<strong>und</strong>schuld<br />
durch Aufnahme eines neuerlichen Darlehens auch dann, wenn die für das künftige neue<br />
Darlehen zu entrichtenden Zinsen deutlich höher sind als die derzeit vereinbarten oder<br />
aber nach Ablauf der Zinsfestschreibung höhere Konditionen unvermeidlich sind. Würde<br />
nämlich lediglich der derzeitige tatsächliche Kreditzins von beispielsweise 4,5 % im<br />
Gr<strong>und</strong>buch eingetragen, könnte die Gr<strong>und</strong>schuld nicht mehr für einen neuerlichen, in 20<br />
Jahren aufzunehmenden Kredit, der dem dann (hypothetisch angenommenen) Zinsniveau<br />
von 9 % jährlich angemessen zu verzinsen ist, als Sicherheit dienen, <strong>und</strong> würde damit<br />
einen wesentlichen Vorteil (die Wiederverwendbarkeit aufgr<strong>und</strong> ihrer vom konkreten Dar-<br />
lehen gelösten, abstrakten Natur) ohne Not verspielen. Bei Gr<strong>und</strong>schuldzinsen von z.B. 14<br />
% jährlich kann aber ein neuerlicher Kredit von 9,5 % Zinsen ohne weiteres mit abgesi-<br />
chert werden.<br />
Eine weitere Funktion der hohen Gr<strong>und</strong>schuldzinsen liegt in der Erweiterung des Siche-<br />
rungsumfanges der Gr<strong>und</strong>schuld. Der (nominale) Gr<strong>und</strong>schuldbetrages orientiert sich in<br />
der Regel an der Darlehenssumme. Gerät der Darlehensnehmer - aus welchen Gründen<br />
auch immer - mit Zinsen oder Tilgung eines Darlehens von z. B. 100.000,-- EUR in Rück-<br />
stand, kann sich seine Verbindlichkeit gegenüber der Bank rasch auf (z. B.) 110.000,--<br />
EUR erhöhen. Dennoch bedeutet dies für die Bank nicht zwingend einen Ausfall der ihr-<br />
Verwertungsrecht in Höhe der 100.000,-- EUR übersteigenden Summe (mit der Folge,<br />
dass sie unerbittlich bereits bei geringen Rückständen die Versteigerung betreiben müss-<br />
te!). Vielmehr ist der Gläubiger berechtigt, neben dem Hauptsachebetrag von 100.000,--<br />
EUR für jedes abgelaufene Jahr einen weiteren Betrag von (bei 12 % Zinsen) 12.000,--