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Merkblatt Grundschulden - Notare Dr. Wahl und Dr. Adrian

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a.) Die Gr<strong>und</strong>schuldzinsen<br />

8<br />

In Gr<strong>und</strong>schuldurk<strong>und</strong>en wird meist ein dramatisch hoch anmutender Gr<strong>und</strong>schuldzinssatz<br />

zwischen 12 % <strong>und</strong> 20 % jährlich vereinbart.<br />

Dies ist aber keinen Anlass zur Beunruhigung. Gr<strong>und</strong>schuldzinsen sind keine Zinsen, die<br />

wie Darlehenszinsen bezahlt werden. Wirtschaftlich maßgebend sind die im Darlehensver-<br />

trag vereinbarten Zinsen sowohl bei ordnungsgemäßer Bedienung als auch im Falle eines<br />

Zahlungsverzuges mit Verzinsung <strong>und</strong>/oder Tilgung.<br />

Die gegenüber den tatsächlich vereinbarten Darlehenszinsen weit höheren sog. dinglichen<br />

Gr<strong>und</strong>schuldzinsen ermöglichen zum einen eine flexible „Revalutierung“ der Gr<strong>und</strong>schuld<br />

durch Aufnahme eines neuerlichen Darlehens auch dann, wenn die für das künftige neue<br />

Darlehen zu entrichtenden Zinsen deutlich höher sind als die derzeit vereinbarten oder<br />

aber nach Ablauf der Zinsfestschreibung höhere Konditionen unvermeidlich sind. Würde<br />

nämlich lediglich der derzeitige tatsächliche Kreditzins von beispielsweise 4,5 % im<br />

Gr<strong>und</strong>buch eingetragen, könnte die Gr<strong>und</strong>schuld nicht mehr für einen neuerlichen, in 20<br />

Jahren aufzunehmenden Kredit, der dem dann (hypothetisch angenommenen) Zinsniveau<br />

von 9 % jährlich angemessen zu verzinsen ist, als Sicherheit dienen, <strong>und</strong> würde damit<br />

einen wesentlichen Vorteil (die Wiederverwendbarkeit aufgr<strong>und</strong> ihrer vom konkreten Dar-<br />

lehen gelösten, abstrakten Natur) ohne Not verspielen. Bei Gr<strong>und</strong>schuldzinsen von z.B. 14<br />

% jährlich kann aber ein neuerlicher Kredit von 9,5 % Zinsen ohne weiteres mit abgesi-<br />

chert werden.<br />

Eine weitere Funktion der hohen Gr<strong>und</strong>schuldzinsen liegt in der Erweiterung des Siche-<br />

rungsumfanges der Gr<strong>und</strong>schuld. Der (nominale) Gr<strong>und</strong>schuldbetrages orientiert sich in<br />

der Regel an der Darlehenssumme. Gerät der Darlehensnehmer - aus welchen Gründen<br />

auch immer - mit Zinsen oder Tilgung eines Darlehens von z. B. 100.000,-- EUR in Rück-<br />

stand, kann sich seine Verbindlichkeit gegenüber der Bank rasch auf (z. B.) 110.000,--<br />

EUR erhöhen. Dennoch bedeutet dies für die Bank nicht zwingend einen Ausfall der ihr-<br />

Verwertungsrecht in Höhe der 100.000,-- EUR übersteigenden Summe (mit der Folge,<br />

dass sie unerbittlich bereits bei geringen Rückständen die Versteigerung betreiben müss-<br />

te!). Vielmehr ist der Gläubiger berechtigt, neben dem Hauptsachebetrag von 100.000,--<br />

EUR für jedes abgelaufene Jahr einen weiteren Betrag von (bei 12 % Zinsen) 12.000,--

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