Satzung Wanderer Automobil- und Motorradclub eV Ausgabe 23-10 ...
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WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V.<br />
Fahrzeuge der Marke <strong>Wanderer</strong> aus Chemnitz hatten von Anbeginn an den Ruf aller<br />
höchster Qualität <strong>und</strong> hatten sich dadurch bis zu Einstellung Ihrer Produktion<br />
(Motorräder 1929, Motorfahrräder 1940 <strong>und</strong> <strong>Automobil</strong>e 1942) einen festen Platz in<br />
Ihrer jeweiligen Sparte gesichert.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der nach dem Krieg schwierigen Ersatzteilversorgung <strong>und</strong> wieder<br />
anlaufenden <strong>Automobil</strong>- <strong>und</strong> Motorradproduktion der meisten anderen Marken<br />
verschwanden die WANDERER mehr oder weniger schnell von unseren Strassen.<br />
Um diesen wichtigen Teil der deutschen <strong>Automobil</strong>- <strong>und</strong> Motorradgeschichte zu<br />
erhalten <strong>und</strong> der Öffentlichkeit zu präsentieren, haben sich Interessierte ab Mitte der<br />
80er Jahre zusammengef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Treffen zunächst mit dem Schwerpunkt<br />
<strong>Automobil</strong>e in unregelmäßigen Abständen veranstaltet.<br />
Seit 2000 fanden diese Treffen regelmäßig alle 2 Jahre auch unter Beteiligung von<br />
Motorrädern <strong>und</strong> Motorfahrrädern statt <strong>und</strong> zusätzlich 2007 <strong>und</strong> 2009 auch eigene<br />
Motorrad- <strong>und</strong> Motorfahrrad-Treffen.<br />
Zum 125. Gründungsjubiläum der <strong>Wanderer</strong> Werke in 20<strong>10</strong> wurde ein großes<br />
internationales Treffen für <strong>Wanderer</strong> <strong>Automobil</strong>e, Motorräder <strong>und</strong> Motorfahrräder<br />
veranstaltet. In diesem Jahr haben dann die Fre<strong>und</strong>e der Marke <strong>Wanderer</strong> zur<br />
weiteren Intensivierung <strong>und</strong> mit dem Ziel einen hohen dokumentarischen <strong>und</strong><br />
kulturellen Rang zu erfüllen den WANDERER AUTOMOBIL- UND<br />
MOTORRADCLUB e.V. gegründet.<br />
Der WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. betreut ebenfalls die<br />
(Vorkriegs-) AUDI Fahrzeuge bis 1940.<br />
Die Gründer des WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. gaben<br />
sich die folgende<br />
SATZUNG<br />
§ 1<br />
Name <strong>und</strong> Sitz<br />
1. Der Verein führt den Namen WANDERER AUTOMOBIL- UND<br />
MOTORRADCLUB e. V. <strong>und</strong> ist im Vereinsregister Zwickau eingetragen.<br />
2. Sitz <strong>und</strong> Gerichtsstand des Vereins ist Zwickau.<br />
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
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1. Zweck des Vereins ist:<br />
§ 2<br />
Zweck <strong>und</strong> Ziel<br />
1. Die gemeinsamen Interessen von <strong>Automobil</strong>- <strong>und</strong> Motorradfahrzeug<br />
Liebhabern der Marken WANDERER <strong>und</strong> (Vorkriegs-) AUDI bis 1940<br />
wahrzunehmen <strong>und</strong> zu fördern.<br />
2. Register der Fahrzeuge dieser Marken zu führen.<br />
2. Die Mitglieder in allen ihre gemeinsamen Interessen betreffenden Fragen zu<br />
beraten.<br />
3. Zur Erreichung dieses Zweckes stellt der Verein sich folgende Aufgaben:<br />
1. Ziel des WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. ist, eine<br />
originalgetreue Restauration von historischen Fahrzeugen zu fördern, um<br />
somit einen Beitrag zur Dokumentation deutscher <strong>Automobil</strong>- <strong>und</strong><br />
Motorradgeschichte zu leisten.<br />
2. Beratung der Mitglieder in allen Ihrer WANDERER <strong>und</strong> (Vorkriegs-) AUDI<br />
(bis 1940) - Fahrzeuge betreffenden Fragen.<br />
3. Der WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. hält Kontakt<br />
zu anderen in- <strong>und</strong> ausländischen Clubs mit gleichgesinnter Zielsetzung.<br />
4. Der WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. ist in jeder<br />
Beziehung neutral, konfessionell ungeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> verfolgt keinerlei<br />
Gewinnabsichten. Sollte ein Überschuss erwirtschaftet werden, ist dieser<br />
ausschließlich für den Vereinszweck baldmöglichst zu verwenden.<br />
§ 3<br />
Mitgliedschaft<br />
1. Mitglieder im WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. können<br />
alle natürlichen <strong>und</strong> juristischen Personen des öffentlichen <strong>und</strong> des Privatrechts<br />
werden.<br />
2. Anträge auf Aufnahme sind schriftlich zu stellen, über die Aufnahme entscheidet<br />
der Vorstand. Die Entscheidung ist dem Antragsteller innerhalb von 4 Wochen<br />
nach Eingang des Aufnahmeantrages bekanntzugeben.<br />
3. Wird die Aufnahme abgelehnt, so kann der Antragsteller innerhalb 4 Wochen<br />
nach Bekanntgabe der Ablehnung beim Beschwerdeausschuss (§ <strong>10</strong>)<br />
Widerspruch einlegen; dies hat schriftlich mit Begründung zu erfolgen.<br />
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§ 4<br />
Beiträge<br />
1. Jedes Mitglied hat einen laufenden Jahresbeitrag zu entrichten, dessen Höhe die<br />
Mitgliederversammlung jährlich festlegt. Dieser Betrag muss bis zum 31. Januar<br />
eines jeden Jahres auf dem Konto des WANDERER AUTOMOBIL- UND<br />
MOTORRADCLUB e.V. gutgeschrieben sein.<br />
2. Bei Aufnahme in den WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V.<br />
während des laufenden Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.<br />
1. Die Mitgliedschaft endet durch:<br />
§ 5<br />
Beendigung der Mitgliedschaft<br />
1. Tod des Mitgliedes, sowie bei juristischen Personen bei Geschäftsaufgabe<br />
bzw. bei Antragstellung auf Insolvenz.<br />
2. Austritt, der zum Ende des laufenden Kalenderjahres (= Geschäftsjahr)<br />
erfolgen kann <strong>und</strong> bis 31. Dezember schriftlich mitzuteilen ist. Bei<br />
Nichteinhaltung läuft die Beitragspflicht weiter. Anspruch auf Rückerstattung<br />
von Spenden <strong>und</strong> Beiträgen besteht nicht. Zur Verfügung gestelltes geistiges<br />
Eigentum verbleibt beim WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB<br />
e.V.<br />
3. Ausschluss: Durch einstimmigen Vorstandsbeschluss kann ein Mitglied<br />
wegen Vorliegens folgender Gründe ausgeschlossen werden:<br />
a) bei groben Verstößen gegen die Zwecke <strong>und</strong> Ziele des Vereins,<br />
b) wenn der Ausschluss im Interesse des WANDERER AUTOMOBIL-<br />
UND MOTORRADCLUB e.V. erforderlich erscheint,<br />
c) wenn das Mitglied trotz zweifacher schriftlicher Erinnerung der<br />
Beitragspflicht nicht nachgekommen ist.<br />
Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe unverzüglich<br />
schriftlich mitzuteilen.<br />
4. Gegen den Ausschlussbeschluss kann das Mitglied innerhalb von 4<br />
Wochen nach seiner Zustellung Beschwerde beim Beschwerdeausschuss<br />
(§<strong>10</strong> der <strong>Satzung</strong>) einlegen. Dieser entscheidet endgültig <strong>und</strong> mit sofortiger<br />
Wirksamkeit. Bis zur Entscheidung ruhen die Mitgliederrechte.<br />
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5. Mit Beendigung der Mitgliedschaft enden alle satzungsgemäßen Rechte.<br />
Das ausgeschiedene Mitglied hat alles in seinem Besitz befindliche Eigentum<br />
des Vereins unverzüglich <strong>und</strong> in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.<br />
Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnungsrecht wird ausdrücklich<br />
ausgeschlossen.<br />
1. Die Organe des Vereins sind:<br />
1. Die Mitgliederversammlung<br />
2. Der Vorstand<br />
3. Die Ressortleiter<br />
4. Der Beschwerdeausschuss<br />
5. Die Revisoren<br />
§ 6<br />
Organe<br />
§ 7<br />
Die Mitgliederversammlung<br />
1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen. Ort <strong>und</strong> Zeitpunkt wird vom<br />
Vorstand festgelegt.<br />
2. Der Vorstand ist verpflichtet, die Mitglieder mindestens 6 Wochen vorher unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung zu der Mitgliederversammlung schriftlich<br />
einzuladen. Hierbei ist gleichzeitig der Kassenbericht für das abgelaufene<br />
Geschäftsjahr zu veröffentlichen. Bei geplanten <strong>Satzung</strong>sänderungen ist bereits in<br />
der Einladung ausdrücklich auf die zu ändernden <strong>Satzung</strong>sbestimmungen<br />
hinzuweisen Der Schriftform ist durch die Veröffentlichung in den WANDERER<br />
MITTEILUNGEN (§ 13) genüge getan.<br />
3. Anträge von Mitgliedern, die auf der Mitgliederversammlung behandelt werden<br />
sollen, müssen 14 Tage vorher schriftlich beim Vorstand vorliegen.<br />
4. Über einen Antrag, der nicht auf der Tagesordnung steht, oder nicht gemäß<br />
Absatz 3 rechtzeitig eingegangen ist, kann nur entschieden werden, wenn<br />
mindestens 2/3 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder zustimmt.<br />
Wenn die Abberufung des Vorstandes oder einzelnen Vorstandsmitglieder,<br />
<strong>Satzung</strong>sänderungen, <strong>und</strong>/oder die Vereinsauflösung beantragt wird, ist dies den<br />
Mitgliedern spätestens eine Woche vor dem Versammlungstag bekannt zu geben.<br />
Die Bekanntmachung erfolgt in der gleichen Form wie die Einladung zur<br />
Mitgliederversammlung.<br />
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5. Die Tagesordnung muss mindesten folgende Punkte enthalten:<br />
1. Feststellung der Stimmliste (stimmberechtigt sind nur anwesende<br />
Mitglieder) <strong>und</strong> des Protokollführers.<br />
2. Bericht über das abgelaufene <strong>und</strong> laufende Geschäftsjahr<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Bericht der Revisoren<br />
5. Entlastung des Vorstandes<br />
6. Bestätigung oder Neuwahl des Vorstandes<br />
7. Bestätigung oder Neuwahl des Beschwerdeausschusses<br />
8. Neuwahl des 1. <strong>und</strong> 2. Revisors<br />
9. Haushalts -Voranschlag für das kommende Geschäftsjahr<br />
<strong>10</strong>. Anträge<br />
6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen<br />
Mitglieder beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig die einfache Mehrheit.<br />
Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder ist erforderlich für<br />
<strong>Satzung</strong>sänderungen.<br />
7. Die Beurk<strong>und</strong>ung der Versammlung erfolgt schriftlich durch den Protokollführer<br />
<strong>und</strong> ist allen Mitgliedern schriftlich mitzuteilen. Der Schriftform ist durch die<br />
Veröffentlichung in den WANDERER MITTEILUNGEN genüge getan.<br />
8. Wahlen erfolgen durch Akklamation. Die Bestätigung oder Neuwahl des<br />
Vorstandes als auch des Beschwerdeausschusses im Block ist zulässig. Geheim<br />
muss gewählt werden, wenn nur ein stimmberechtigtes Mitglied dieses verlangt.<br />
9. Jedes Mitglied hat bei der Abstimmung nur eine Stimme. Die Stimme ist nicht<br />
übertragbar. Bei Stimmengleichheit ist ein 2. Wahlgang erforderlich. Bei weiterer<br />
Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<br />
<strong>10</strong>. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden nur in Fällen besonderer<br />
Dringlichkeit vom Vorstand einberufen oder wenn 20% der Mitglieder dieses<br />
schriftlich unter Angabe des Zweckes <strong>und</strong> der Gründe beim Vorstand verlangen.<br />
§ 8<br />
Der Vorstand<br />
1. Der Vorstand des WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V.<br />
besteht aus 3 Personen:<br />
1. Dem ersten Vorsitzenden<br />
2. Dem zweiten Vorsitzenden<br />
3. Dem dritten Vorsitzenden<br />
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren<br />
gewählt.<br />
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Der Vorstand bleibt nach Ablauf der Amtszeit bis zu einer erneuten<br />
satzungsgemäßen Vorstandswahl im Amt<br />
Der erste Vorsitzende vertritt den Verein allein. Der zweite <strong>und</strong> dritte Vorsitzende<br />
sind nur gemeinsam vertretungsbefugt.<br />
Im Innenverhältnis wird die Vertretungsbefugnis so geregelt, dass die zweiten <strong>und</strong><br />
dritten Vorsitzenden von ihrem Vertretungsrecht nur Gebrauch machen dürfen, wenn<br />
der erste Vorsitzende verhindert ist.<br />
Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet mit dem Ausscheiden aus dem Verein.<br />
Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder scheidet es aus sonstigen Gründen vor Ablauf<br />
der regulären Amtszeit aus, so wird durch den verbleibenden Vorstand für den Rest<br />
der Amtszeit ein Nachfolger gewählt.<br />
2. Die Mitglieder des Vorstandes haben im Innenverhältnis folgende Aufgaben:<br />
1. Der erste Vorsitzende führt die anfallenden Aufgaben den anderen<br />
Vorstandsmitgliedern <strong>und</strong> Ressortleitern zu (WANDERER AUTOMOBIL- UND<br />
MOTORRADCLUB e.V. Leitung <strong>und</strong> Koordination),<br />
2. der zweite Vorsitzende verwaltet das WANDERER AUTOMOBIL- UND<br />
MOTORRADCLUB e.V. Vermögen <strong>und</strong> die Kasse. Er erstellt den<br />
Haushaltsplan, er führt die Mitgliederlisten (Mitgliedschaften <strong>und</strong> Finanzen),<br />
3. der dritte Vorsitzende ist Schriftführer <strong>und</strong> kann darüber hinaus ein<br />
Ressortleiter sein.<br />
3. Der Vorstand gibt die WANDERER MITTEILUNGEN heraus,<br />
4. Der Vorstand kann auf Anfrage, Mitgliedern eine auf dem neuesten Stand<br />
gebrachte Mitgliederliste zur Verfügung stellen, in der auch die Fahrzeuge der<br />
Mitglieder verzeichnet sind, die sie dem Club gegenüber bekannt gegeben haben.<br />
5. Über Sitzungen des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen.<br />
§ 9<br />
Ressorts<br />
1. Die Aufgabengebiete des WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB<br />
e.V. werden durch die Schaffung folgender Ressortleiter bearbeitet:<br />
1. Redaktion WANDERER MITTEILUNGEN<br />
2. WANDERER AUTOMOBILE – Register<br />
3. (Vorkriegs-) AUDI bis 1940 – Register <strong>und</strong> Referent<br />
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4. WANDERER MOTORRÄDER- <strong>und</strong> MOTORFAHRRÄDER - Register <strong>und</strong><br />
Referent<br />
5. WANDERER PUPPCHEN (W3-W9) Referent<br />
6. WANDERER W<strong>10</strong> <strong>und</strong> W11 Referent<br />
7. WANDERER mit Porsche Motoren (W15, W17, .... W25K) Referent<br />
8. WANDERER mit seitengesteuerten Motoren (W<strong>23</strong>, W24, W26, W52) Referent<br />
2. Die Ressorts werden von Mitgliedern der WANDERER AUTOMOBIL- UND<br />
MOTORRADCLUB e.V. freiwillig übernommen <strong>und</strong> vom Vorstand eingesetzt. Der<br />
Ressortleiter führt dieses Amt im Auftrag des Vorstandes aus. Durch<br />
Vorstandsbeschluss hat der Ressortleiter das Amt wieder zur Verfügung zu stellen.<br />
3. Ein Ressortleiter kann auch zwei oder mehr Ressorts bearbeiten. Wenn kein<br />
Ressortleiter zur Verfügung steht, erfolgt die Arbeit kommissarisch durch den<br />
Vorstand.<br />
4. Die Ressortleiter sind gehalten, den geschäftsführenden Vorstand zu beraten. Der<br />
geschäftsführende Vorstand ist verpflichtet, die Ressortleiter in ihrer Arbeit zu<br />
unterstützen.<br />
§ <strong>10</strong><br />
Beschwerdeausschuss<br />
1. Der Beschwerdeausschuss besteht aus 3 Mitgliedern, die nicht dem Vorstand<br />
angehören. Die Mitglieder des Beschwerdeausschuss werden von der<br />
Mitgliederversammlung vorgeschlagen <strong>und</strong> von ihr für die Dauer von 2 Jahren<br />
gewählt.<br />
2. Der Beschwerdeausschuss tritt auf schriftliche Anforderung zusammen <strong>und</strong><br />
befindet über Mitgliedentscheidungen die vom Vorstand getroffen <strong>und</strong> gegen die<br />
Widerspruch eingelegt wurde. Dieses sind die Ablehnung der Aufnahme nach §3 Nr.<br />
3 <strong>und</strong> der Ausschluss nach §5 Nr. 4.<br />
3. Der Beschwerdeausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit <strong>und</strong> endgültig. Über<br />
die Entscheidungen wird von einem der Beschwerdeausschussmitgliedern Protokoll<br />
geführt <strong>und</strong> abschließend von allen unterzeichnet.<br />
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§ 11<br />
Revisoren<br />
1. Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei<br />
Jahren gewählt. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. Ihnen obliegt die<br />
Rechnungsprüfung. Sie werden gewählt als<br />
Revisor 1 <strong>und</strong> Revisor 2<br />
2. Revisor 1 scheidet nach zwei Geschäftsjahren aus. An seine Stelle tritt Revisor 2.<br />
Der Posten des 2. Revisors ist dann neu zu besetzen.<br />
§ 12<br />
Regionale Gruppen<br />
1. Regionale Gruppen im WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V.<br />
werden nicht errichtet. Ein regelmäßiges Treffen von Mitgliedern, die in<br />
geographischer Nähe zueinander wohnen, ist jedoch erwünscht <strong>und</strong> zweckmäßig.<br />
2. Ein Auftreten unter dem Namen WANDERER AUTOMOBIL- UND<br />
MOTORRADCLUB e.V. bleibt den nach dieser <strong>Satzung</strong> berufenen Organen<br />
vorbehalten.<br />
§ 13<br />
WANDERER MITTEILUNGEN<br />
1. Die WANDERER MITTEILUNGEN sind das offizielle Organ des WANDERER<br />
AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. Sie sind jedem Mitglied portofrei<br />
zuzusenden.<br />
2. Die WANDERER MITTEILUNGEN erscheinen 2 bis 4 mal jährlich <strong>und</strong> berichten<br />
über alle Dinge, die für die Mitglieder von allgemeinem <strong>und</strong> dauerhaftem aber auch<br />
kurzfristigem Interesse sind. Dazu gehören auch Berichte über<br />
1. Mitgliederbewegungen seit Erscheinen der letzten Mitteilung,<br />
2. Teilemarkt, Fahrzeugmarkt, Nachproduktion usw.,<br />
3. Termine der nächsten Zeit,<br />
3. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, in den WANDERER MITTEILUNGEN kostenlos<br />
sachbezogene Annoncen aufzugeben. Der Vorstand kann Leserbriefe<br />
veröffentlichen. Regelmäßige Weitergabe der Informationen an Dritte ist nicht<br />
statthaft.<br />
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§ 14<br />
WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. - <strong>Satzung</strong><br />
1. Jedes Mitglied erhält bei der Aufnahme in den Verein ein Exemplar der<br />
WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. <strong>Satzung</strong>. Personen, die<br />
Mitglied im Verein werden wollen, können vor ihrer Bewerbung zur Mitgliedschaft<br />
Einsicht in die <strong>Satzung</strong> nehmen.<br />
2. <strong>Satzung</strong>sänderungen auf Gr<strong>und</strong> behördlicher Maßnahmen (z.B. Auflagen oder<br />
Bedingungen des Registergerichts oder des Finanzamtes) können vom Vorstand<br />
beschlossen werden. Sie sind in der nächsten Mitgliederversammlung vorzutragen.<br />
§ 15<br />
Überschüsse <strong>und</strong> Zuwendungen<br />
1. Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.<br />
Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln des<br />
Vereins.<br />
2. Alle Aufgaben innerhalb des Vereins werden in der Regel ehrenamtlich erfüllt.<br />
Begründete, z.B. hohe Aufwendungen können in Absprache mit <strong>und</strong> Auftrag des<br />
Vorstandes durch eine Pauschale ebenso wie Auslagen erstattet werden.<br />
§ 16<br />
Auflösung des WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V.<br />
1. Die Auflösung des WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. kann<br />
nur durch eine Mitgliederversammlung erfolgen. Dabei müssen mindestens 75% der<br />
Mitglieder vertreten sein. Der Beschluss muss mit Zweidrittelmehrheit gefasst<br />
werden.<br />
2. Sollte die erforderliche Anzahl von Mitgliedern nicht anwesend sein, so ist<br />
innerhalb von 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung schriftlich<br />
einzuberufen, in der ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder<br />
Beschlussfähigkeit mit Dreiviertelmehrheit gegeben ist.<br />
3. Das WANDERER AUTOMOBIL- UND MOTORRADCLUB e.V. Vermögen darf bei<br />
der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes nur für<br />
gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Über die Verwendung entscheidet die<br />
Mitgliederversammlung.<br />
4. Der Vorstand ist im Falle der Auflösung Liquidator, wenn die<br />
Mitgliederversammlung keinen anderen Liquidator bestellt.<br />
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Die vorstehende <strong>Satzung</strong> wurde von der Gründungsversammlung in Zwickau am<br />
<strong>10</strong>.7.20<strong>10</strong> errichtet <strong>und</strong> am <strong>23</strong>.<strong>10</strong>.20<strong>10</strong> in Ingolstadt geändert.<br />
Mitgliedsname (in Druckschrift) <strong>und</strong> Unterschrift<br />
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