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Fiqh - Islamisches Recht II.pdf

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Inhalt<br />

9 Das Pfand (ﻦﻫﺮﻟﺍ) bzw. die Pfändung 89<br />

9.1 Definition 89<br />

9.2 Gepfändete Nutztiere: Der Pfänder trägt die Verpflegungskosten, wenn<br />

er das Tier nutzt 90<br />

9.3 Das gepfändete Gut gehört weiterhin seinem Besitzer mit all den<br />

Vorteilen und Nachteilen 91<br />

10 Arbeitgeber und Arbeitnehmer – Entlohnung von Arbeitsleistung<br />

(ﺕﺍﺭﺎﺟﻹﺍ) 93<br />

10.1 Ohne Risiko für den Arbeitnehmer 93<br />

10.2 Ergebnisabhängige Entlohnung (d.h. auf Provisionsbasis) (ﻞﻌﹸﳉﺍ) 95<br />

11 Landwirtschaft 97<br />

11.1 Beteiligung am Ertrag bei landwirtschaftlicher Arbeitsleistung auf nicht-<br />

eigenem Landstück 97<br />

11.2 Landpacht 99<br />

12 Wirtschaftsteilhabergesellschaft (arab. scharika) mit Risikobeteiligung<br />

12.1 Finanz-Arbeitsleistungsgesellschaften (ﺽﺍﺮﹶﻘﻟﺍ) (einer investiert Geld, der<br />

andere arbeitet damit) 101<br />

12.2 Verkaufseinspruchsrecht (ﺔﻌﻔﺸﻟﺍ) bei Teilhabern an gemeinsamem Besitz<br />

(bzw. wenn die Anteile unmittelbar nebeneinander liegen) 103<br />

13 Darlehen aufnehmen und zurückzahlen 105<br />

13.1 Wenn man Kredit aufnimmt oder gibt, soll man es aufschreiben und eine<br />

Frist festlegen 105<br />

13.2 Wenn jemand einen Kredit nicht zurückzahlen kann, wird ihm<br />

Aufschub ohne Strafmaßnahmen gewährt 109<br />

13.3 Es ist sehr schlimm, ein Darlehen aufzunehmen mit der Absicht, es nicht<br />

mehr zurückzuzahlen 110<br />

13.4 Man soll nicht jemanden drängen, dass man einen Kredit bekommt 111<br />

101<br />

V

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