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Bescheid - Baubewilligung - St. Marienkirchen bei Schärding

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Dieser <strong>Bescheid</strong> ergeht weiters an:<br />

1. Bezirkshauptmannschaft als Naturschutzbehörde<br />

2. Landesstraßenverwaltung <strong>bei</strong>m Amt der OÖ Landesregierung, Klosterstraße 7, 4020 Linz<br />

3. Land- und Forstwirtschaftsinspektion <strong>bei</strong>m Amt der OÖ Landesregierung,<br />

(<strong>bei</strong> land- und forstwirtschaftlichen Zweckbauten)<br />

4. Grundeigentümer der Baugrundstücke (wenn vom Antragsteller verschieden)

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