Bescheid - Baubewilligung - St. Marienkirchen bei Schärding
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Dieser <strong>Bescheid</strong> ergeht weiters an:<br />
1. Bezirkshauptmannschaft als Naturschutzbehörde<br />
2. Landesstraßenverwaltung <strong>bei</strong>m Amt der OÖ Landesregierung, Klosterstraße 7, 4020 Linz<br />
3. Land- und Forstwirtschaftsinspektion <strong>bei</strong>m Amt der OÖ Landesregierung,<br />
(<strong>bei</strong> land- und forstwirtschaftlichen Zweckbauten)<br />
4. Grundeigentümer der Baugrundstücke (wenn vom Antragsteller verschieden)