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Gemeinsamer Bericht der Vorstände der ... - HypoVereinsbank

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§ 305 AktG aufzunehmen. Bewertungsfragen hinsichtlich <strong>der</strong> vertragschließenden<br />

Unternehmen haben sich somit ebenfalls nicht gestellt.<br />

I. Darlegung <strong>der</strong> rechtlichen und wirtschaftlichen Gründe zum Abschluss des<br />

Gewinnabführungsvertrags<br />

Das Bankhaus Neelmeyer ist eine angesehene Privatbank in Bremen mit spezieller<br />

Ausrichtung auf die individuelle Betreuung vermögen<strong>der</strong> Privatkunden und mittel-<br />

ständischer Firmenkunden.<br />

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrags wird das Ergebnis <strong>der</strong> Tochtergesellschaft<br />

künftig handels- und steuerrechtlich unmittelbar und zeitgleich <strong>der</strong> Muttergesellschaft<br />

zugerechnet. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, positive und negative<br />

Ergebnisse im Konzern zu verrechnen. Dies kann je nach <strong>der</strong> jeweiligen steuerlichen<br />

Ergebnissituation <strong>der</strong> beteiligten Gesellschaften zu entsprechenden steuerlichen<br />

Vorteilen führen.<br />

II. Erläuterung des Vertragsinhalts<br />

Bei dem Gewinnabführungsvertrag handelt es sich um einen Unternehmensvertrag<br />

nach § 291 Abs. 1 AktG.<br />

1. Gewinnabführung<br />

Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, während <strong>der</strong> Vertragsdauer ihren ganzen,<br />

nach Maßgabe des § 301 AktG ermittelten Gewinn an die <strong>HypoVereinsbank</strong> abzu-<br />

führen. Die Tochtergesellschaft kann jedoch mit Zustimmung <strong>der</strong> <strong>HypoVereinsbank</strong><br />

Beträge aus dem Jahresüberschuss in an<strong>der</strong>e Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies<br />

handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />

wirtschaftlich begründet ist.<br />

2. Verlustübernahme

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