Gemeinsamer Bericht der Vorstände der ... - HypoVereinsbank
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§ 305 AktG aufzunehmen. Bewertungsfragen hinsichtlich <strong>der</strong> vertragschließenden<br />
Unternehmen haben sich somit ebenfalls nicht gestellt.<br />
I. Darlegung <strong>der</strong> rechtlichen und wirtschaftlichen Gründe zum Abschluss des<br />
Gewinnabführungsvertrags<br />
Das Bankhaus Neelmeyer ist eine angesehene Privatbank in Bremen mit spezieller<br />
Ausrichtung auf die individuelle Betreuung vermögen<strong>der</strong> Privatkunden und mittel-<br />
ständischer Firmenkunden.<br />
Aufgrund des Gewinnabführungsvertrags wird das Ergebnis <strong>der</strong> Tochtergesellschaft<br />
künftig handels- und steuerrechtlich unmittelbar und zeitgleich <strong>der</strong> Muttergesellschaft<br />
zugerechnet. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, positive und negative<br />
Ergebnisse im Konzern zu verrechnen. Dies kann je nach <strong>der</strong> jeweiligen steuerlichen<br />
Ergebnissituation <strong>der</strong> beteiligten Gesellschaften zu entsprechenden steuerlichen<br />
Vorteilen führen.<br />
II. Erläuterung des Vertragsinhalts<br />
Bei dem Gewinnabführungsvertrag handelt es sich um einen Unternehmensvertrag<br />
nach § 291 Abs. 1 AktG.<br />
1. Gewinnabführung<br />
Die Tochtergesellschaft verpflichtet sich, während <strong>der</strong> Vertragsdauer ihren ganzen,<br />
nach Maßgabe des § 301 AktG ermittelten Gewinn an die <strong>HypoVereinsbank</strong> abzu-<br />
führen. Die Tochtergesellschaft kann jedoch mit Zustimmung <strong>der</strong> <strong>HypoVereinsbank</strong><br />
Beträge aus dem Jahresüberschuss in an<strong>der</strong>e Gewinnrücklagen einstellen, sofern dies<br />
handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung<br />
wirtschaftlich begründet ist.<br />
2. Verlustübernahme