Flyer Wunsch- und Wahlrecht - Inselsberg-Klinik
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An wen kann ich mich wenden?<br />
Jede medizinische Rehabilitation muss vor dem<br />
Antritt von Ihnen beantragt werden. Dazu ist ein<br />
befürwortendes ärztliches Gutachten erforderlich.<br />
Sprechen Sie deshalb mit dem Arzt über Ihren<br />
<strong>Wunsch</strong>. Er wird mit Ihnen zusammen beraten,<br />
welche Art der Rehabilitation <strong>und</strong> welche <strong>Klinik</strong> für<br />
Sie medizinisch geeignet ist, <strong>und</strong> wird Sie bei der<br />
Antragstellung unterstützen.<br />
Antragsvordrucke erhalten Sie von Ihrem zuständigen<br />
Rehabilitationsträger, in der Regel der Gesetzlichen<br />
Krankenversicherung oder Rentenversicherung.<br />
Auch deren Beratungsdienste können Sie in<br />
Anspruch nehmen.<br />
Sie können sich ferner an den Sozialdienst in Ihrem<br />
Krankenhaus wenden. Die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Mitarbeiter des <strong>Klinik</strong>sozialdienstes beraten Sie umfassend,<br />
sind Ihnen gegebenenfalls bei der Auswahl<br />
einer geeigneten <strong>Klinik</strong> behilflich <strong>und</strong> unterstützen<br />
Sie ebenfalls bei der Antragstellung.<br />
Deutsche Gesellschaft für<br />
Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED)<br />
Die Mitglieder der DEGEMED haben sich eine bestmögliche<br />
Qualität in der medizinischen Rehabilitation zum<br />
Ziel gesetzt. Dieses Ziel ist für alle Mitglieder Verpflichtung.<br />
Darum werden in die DEGEMED nur solche <strong>Klinik</strong>en,<br />
Einrichtungen <strong>und</strong> Organisationen aufgenommen,<br />
die sich mit der Qualitätsphilosophie des Verbandes<br />
identifizieren <strong>und</strong> sie in die Praxis umsetzen.<br />
Deutsche Gesellschaft für<br />
Medizinische Rehabilitation e.V.<br />
Fasanenstraße 5, 10623 Berlin<br />
Tel.: 0 30/28 44 96-6, Fax: 0 30/28 44 96-70<br />
E-Mail: degemed@degemed.de<br />
www.degemed.de<br />
Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im<br />
Ges<strong>und</strong>heitswesen e.V. (DVSG)<br />
Die DVSG ist ein Fachverband, der die Sozialarbeit im<br />
Ges<strong>und</strong>heitswesen fördert <strong>und</strong> dazu beiträgt, Soziale<br />
Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />
zu stärken <strong>und</strong> weiterzuentwickeln. Die<br />
Mitglieder der DVSG beraten <strong>und</strong> begleiten betroffene<br />
Menschen u. a. in Krankenhaussozialdiensten.<br />
Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit<br />
im Ges<strong>und</strong>heitswesen e.V.<br />
Kaiserstraße 42, 55116 Mainz<br />
Tel.: 0 61 31/22 24 22, Fax: 0 61 31/22 24 58<br />
E-Mail: info@dvsg.org<br />
www.dvsg.org<br />
<strong>Wunsch</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wahlrecht</strong>e<br />
für Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />
<strong>Klinik</strong> nach <strong>Wunsch</strong> ?<br />
Sie haben die Wahl !<br />
Der Weg nach dem Krankenhausaufenthalt<br />
in Ihre bevorzugte Rehabilitationsklinik
Ihr gutes Recht: <strong>Klinik</strong> nach Wahl<br />
Sie werden Ihren Krankenhausaufenthalt bald beenden<br />
<strong>und</strong> möchten Ihre Anschlussrehabilitation in<br />
einer <strong>Klinik</strong> Ihrer Wahl durchführen? Das ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
möglich. Als Leistungsberechtigter haben Sie<br />
das Recht, eine für Sie geeignete Rehabilitationsklinik<br />
selbst auszusuchen.<br />
Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 9 vor, dass der<br />
Rehabilitationsträger – z. B. also Ihre Renten-,<br />
Kranken- oder Unfallversicherung – Ihren<br />
berechtigten Wünschen entsprechen muss.<br />
Die Vorschrift will die Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />
stärken, ihre Selbstbestimmung fördern <strong>und</strong> ihnen bei<br />
ihrer Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigenverantwortlichen<br />
Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse<br />
geben. Das sollten Sie nutzen <strong>und</strong> schon mit Ihrem<br />
Antrag auf eine Rehabilitation einen Vorschlag für<br />
eine <strong>Klinik</strong> Ihrer Wahl einreichen.<br />
Wie finden Sie die richtige <strong>Klinik</strong>?<br />
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrer<br />
Rehabilitation bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst im<br />
Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger<br />
oder im Internet darüber, welche <strong>Klinik</strong> für Sie<br />
besonders geeignet ist. Achten Sie darauf, dass die<br />
Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen,<br />
Lage, Service <strong>und</strong> Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen.<br />
Denn Rehabilitation ist nicht gleich Rehabilitation.<br />
<strong>Klinik</strong>en sind dann eine gute Wahl, wenn sie<br />
nachprüfbar hohen Qualitätsanforderungen genügen.<br />
Ist jede <strong>Klinik</strong> wählbar?<br />
Bei der Auswahl Ihrer <strong>Klinik</strong> sollten Sie daher einige<br />
Vorgaben beachten. Wichtig ist, dass die <strong>Klinik</strong><br />
Ihrer Wahl von einer unabhängigen Stelle nach<br />
anerkannten Qualitätsstandards überprüft <strong>und</strong><br />
zertifiziert wurde. Dies trifft beispielsweise auf alle<br />
Mitgliedskliniken der DEGEMED zu. So können Sie<br />
jederzeit sicher sein, qualitativ hochwertig therapiert<br />
<strong>und</strong> versorgt zu werden.<br />
Künftig wird ein einheitliches Zertifizierungsverfahren<br />
b<strong>und</strong>esweit Standards vorsehen, die für alle<br />
Rehabilitationskliniken gelten (§ 20 Absatz 2a<br />
SGB IX). Darüber hinaus muss die <strong>Klinik</strong> Ihrer Wahl<br />
über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschrif-<br />
ten Ihres Rehabilitationsträgers verfügen, <strong>und</strong> sie<br />
muss für Ihre Rehabilitation geeignet sein. Ihrem<br />
<strong>Wunsch</strong> dürfen also keine medizinischen Gründe<br />
entgegenstehen. Informationen dazu erhalten Sie<br />
direkt bei den <strong>Klinik</strong>en.<br />
Können besondere Zuzahlungen gefordert<br />
werden?<br />
Vor dem Weg in die <strong>Klinik</strong> Ihrer Wahl beurteilt der<br />
Rehabilitationsträger, ob Ihr <strong>Wunsch</strong> – wie vom<br />
Gesetz gefordert – berechtigt ist. Bevorzugt Ihr Rehabilitationsträger<br />
eine andere, für ihn kostengünstigere<br />
<strong>Klinik</strong>, darf er Ihnen eventuell entstehende Mehrkosten<br />
für Ihre <strong>Wunsch</strong>klinik nicht berechnen. Eine solche Zuzahlungspflicht<br />
sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr gilt<br />
das so genannte Sachleistungsprinzip. Das heißt: Sie<br />
haben gegenüber dem Reha-Träger einen gesetzlichen<br />
Anspruch auf die Rehabilitationsleistung <strong>und</strong> nicht nur<br />
auf Kostenerstattung.<br />
Was ist, wenn mein <strong>Wunsch</strong> abgelehnt wird?<br />
Sollte der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen nicht<br />
entsprechen, so muss er dies in einem Bescheid<br />
begründen. Generell sollten Sie Aussagen, dass eine<br />
bestimmte <strong>Klinik</strong> für Sie nicht geeignet sei oder nicht<br />
belegt werden darf, genau überprüfen. Gegebenenfalls<br />
kann diese Aussage gemeinsam mit der <strong>Klinik</strong> Ihrer<br />
Wahl entkräftet werden. Sie können <strong>und</strong> sollten dann<br />
gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.