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Flyer Wunsch- und Wahlrecht - Inselsberg-Klinik

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An wen kann ich mich wenden?<br />

Jede medizinische Rehabilitation muss vor dem<br />

Antritt von Ihnen beantragt werden. Dazu ist ein<br />

befürwortendes ärztliches Gutachten erforderlich.<br />

Sprechen Sie deshalb mit dem Arzt über Ihren<br />

<strong>Wunsch</strong>. Er wird mit Ihnen zusammen beraten,<br />

welche Art der Rehabilitation <strong>und</strong> welche <strong>Klinik</strong> für<br />

Sie medizinisch geeignet ist, <strong>und</strong> wird Sie bei der<br />

Antragstellung unterstützen.<br />

Antragsvordrucke erhalten Sie von Ihrem zuständigen<br />

Rehabilitationsträger, in der Regel der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung oder Rentenversicherung.<br />

Auch deren Beratungsdienste können Sie in<br />

Anspruch nehmen.<br />

Sie können sich ferner an den Sozialdienst in Ihrem<br />

Krankenhaus wenden. Die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeiter des <strong>Klinik</strong>sozialdienstes beraten Sie umfassend,<br />

sind Ihnen gegebenenfalls bei der Auswahl<br />

einer geeigneten <strong>Klinik</strong> behilflich <strong>und</strong> unterstützen<br />

Sie ebenfalls bei der Antragstellung.<br />

Deutsche Gesellschaft für<br />

Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED)<br />

Die Mitglieder der DEGEMED haben sich eine bestmögliche<br />

Qualität in der medizinischen Rehabilitation zum<br />

Ziel gesetzt. Dieses Ziel ist für alle Mitglieder Verpflichtung.<br />

Darum werden in die DEGEMED nur solche <strong>Klinik</strong>en,<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Organisationen aufgenommen,<br />

die sich mit der Qualitätsphilosophie des Verbandes<br />

identifizieren <strong>und</strong> sie in die Praxis umsetzen.<br />

Deutsche Gesellschaft für<br />

Medizinische Rehabilitation e.V.<br />

Fasanenstraße 5, 10623 Berlin<br />

Tel.: 0 30/28 44 96-6, Fax: 0 30/28 44 96-70<br />

E-Mail: degemed@degemed.de<br />

www.degemed.de<br />

Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen e.V. (DVSG)<br />

Die DVSG ist ein Fachverband, der die Sozialarbeit im<br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen fördert <strong>und</strong> dazu beiträgt, Soziale<br />

Arbeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern des Ges<strong>und</strong>heitswesens<br />

zu stärken <strong>und</strong> weiterzuentwickeln. Die<br />

Mitglieder der DVSG beraten <strong>und</strong> begleiten betroffene<br />

Menschen u. a. in Krankenhaussozialdiensten.<br />

Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit<br />

im Ges<strong>und</strong>heitswesen e.V.<br />

Kaiserstraße 42, 55116 Mainz<br />

Tel.: 0 61 31/22 24 22, Fax: 0 61 31/22 24 58<br />

E-Mail: info@dvsg.org<br />

www.dvsg.org<br />

<strong>Wunsch</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wahlrecht</strong>e<br />

für Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />

<strong>Klinik</strong> nach <strong>Wunsch</strong> ?<br />

Sie haben die Wahl !<br />

Der Weg nach dem Krankenhausaufenthalt<br />

in Ihre bevorzugte Rehabilitationsklinik


Ihr gutes Recht: <strong>Klinik</strong> nach Wahl<br />

Sie werden Ihren Krankenhausaufenthalt bald beenden<br />

<strong>und</strong> möchten Ihre Anschlussrehabilitation in<br />

einer <strong>Klinik</strong> Ihrer Wahl durchführen? Das ist gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

möglich. Als Leistungsberechtigter haben Sie<br />

das Recht, eine für Sie geeignete Rehabilitationsklinik<br />

selbst auszusuchen.<br />

Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 9 vor, dass der<br />

Rehabilitationsträger – z. B. also Ihre Renten-,<br />

Kranken- oder Unfallversicherung – Ihren<br />

berechtigten Wünschen entsprechen muss.<br />

Die Vorschrift will die Patientinnen <strong>und</strong> Patienten<br />

stärken, ihre Selbstbestimmung fördern <strong>und</strong> ihnen bei<br />

ihrer Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigenverantwortlichen<br />

Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse<br />

geben. Das sollten Sie nutzen <strong>und</strong> schon mit Ihrem<br />

Antrag auf eine Rehabilitation einen Vorschlag für<br />

eine <strong>Klinik</strong> Ihrer Wahl einreichen.<br />

Wie finden Sie die richtige <strong>Klinik</strong>?<br />

Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Ihrer<br />

Rehabilitation bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst im<br />

Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger<br />

oder im Internet darüber, welche <strong>Klinik</strong> für Sie<br />

besonders geeignet ist. Achten Sie darauf, dass die<br />

Qualität der medizinisch-therapeutischen Leistungen,<br />

Lage, Service <strong>und</strong> Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen.<br />

Denn Rehabilitation ist nicht gleich Rehabilitation.<br />

<strong>Klinik</strong>en sind dann eine gute Wahl, wenn sie<br />

nachprüfbar hohen Qualitätsanforderungen genügen.<br />

Ist jede <strong>Klinik</strong> wählbar?<br />

Bei der Auswahl Ihrer <strong>Klinik</strong> sollten Sie daher einige<br />

Vorgaben beachten. Wichtig ist, dass die <strong>Klinik</strong><br />

Ihrer Wahl von einer unabhängigen Stelle nach<br />

anerkannten Qualitätsstandards überprüft <strong>und</strong><br />

zertifiziert wurde. Dies trifft beispielsweise auf alle<br />

Mitgliedskliniken der DEGEMED zu. So können Sie<br />

jederzeit sicher sein, qualitativ hochwertig therapiert<br />

<strong>und</strong> versorgt zu werden.<br />

Künftig wird ein einheitliches Zertifizierungsverfahren<br />

b<strong>und</strong>esweit Standards vorsehen, die für alle<br />

Rehabilitationskliniken gelten (§ 20 Absatz 2a<br />

SGB IX). Darüber hinaus muss die <strong>Klinik</strong> Ihrer Wahl<br />

über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschrif-<br />

ten Ihres Rehabilitationsträgers verfügen, <strong>und</strong> sie<br />

muss für Ihre Rehabilitation geeignet sein. Ihrem<br />

<strong>Wunsch</strong> dürfen also keine medizinischen Gründe<br />

entgegenstehen. Informationen dazu erhalten Sie<br />

direkt bei den <strong>Klinik</strong>en.<br />

Können besondere Zuzahlungen gefordert<br />

werden?<br />

Vor dem Weg in die <strong>Klinik</strong> Ihrer Wahl beurteilt der<br />

Rehabilitationsträger, ob Ihr <strong>Wunsch</strong> – wie vom<br />

Gesetz gefordert – berechtigt ist. Bevorzugt Ihr Rehabilitationsträger<br />

eine andere, für ihn kostengünstigere<br />

<strong>Klinik</strong>, darf er Ihnen eventuell entstehende Mehrkosten<br />

für Ihre <strong>Wunsch</strong>klinik nicht berechnen. Eine solche Zuzahlungspflicht<br />

sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr gilt<br />

das so genannte Sachleistungsprinzip. Das heißt: Sie<br />

haben gegenüber dem Reha-Träger einen gesetzlichen<br />

Anspruch auf die Rehabilitationsleistung <strong>und</strong> nicht nur<br />

auf Kostenerstattung.<br />

Was ist, wenn mein <strong>Wunsch</strong> abgelehnt wird?<br />

Sollte der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen nicht<br />

entsprechen, so muss er dies in einem Bescheid<br />

begründen. Generell sollten Sie Aussagen, dass eine<br />

bestimmte <strong>Klinik</strong> für Sie nicht geeignet sei oder nicht<br />

belegt werden darf, genau überprüfen. Gegebenenfalls<br />

kann diese Aussage gemeinsam mit der <strong>Klinik</strong> Ihrer<br />

Wahl entkräftet werden. Sie können <strong>und</strong> sollten dann<br />

gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

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