Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Für Ihre Rückreise<br />
Alles ist einmal zu Ende<br />
Bitte denken Sie an folgende Punkte:<br />
n Vergessen Sie nicht, die im Hotelsafe deponierten Gegenstände abzuholen und<br />
Ihren Zimmerschlüssel abzugeben.<br />
n Denken Sie daran, Ihre Kofferanhänger an Ihrem Gepäck zu be festigen.<br />
n Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Feuerzeuge ins auf zu gebende Gepäck und<br />
Nagelsc heren o. ä. nicht ins Handgepäck gepackt werden! Bitte informieren Sie<br />
sich rechtzeitig vor Abflug über die EU-Handgepäckregelungen.<br />
n Damit ausreichend Zeit bleibt, um die Zimmer für die neu ankommenden Gäste<br />
zu säubern, ist es üblich, das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen.<br />
n Ihre Abholzeit entnehmen Sie bitte den Listen an der Hoteltafel bzw. unserer<br />
Mappe „Information Rück reise“.<br />
TUI Gästefragebogen<br />
Bitte denken Sie daran, den ausgefüllten Fragebogen an die TUI Deutschland<br />
GmbH in Hannover zu schicken. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig.<br />
Und Sie haben die Chance, eine von mehreren TUI-Reise zu gewinnen!<br />
Zollvorschriften<br />
Aus der Türkei dürfen Sie abgabenfrei folgende zollfrei eingekaufte Waren in Ihr<br />
Heimatland einführen:<br />
Tabakwaren<br />
200 Zigaretten oder 100 (Schweiz: 50) Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm<br />
Rauch tabak.<br />
Alkoholische Getränke<br />
1 Liter alkoholische Getränke oder Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr<br />
als 22 % vol. (Schweiz: über 15 Grad) oder 2 Liter alkoholische Getränke mit einem<br />
Alkoholgehalt von 22 % vol. (Schweiz: bis 15 Grad) oder weniger oder 2 Liter<br />
Schaum wein oder Likör und 2 Liter sonstigen Wein (Schweiz: Für diese und andere<br />
Alkoholika gelten unter schiedliche Abgaben!).<br />
Achtung: Berechtigt zur freien Einfuhr von Tabakwaren und Alkoholika sind nur<br />
Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind!<br />
Kaffee/Tee<br />
Kaffee und Tee unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen; der jeweilige<br />
Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (gilt auch für die Schweiz).<br />
Parfüm/Eau de Toilette<br />
Parfüm und Eau de Toilette unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen;<br />
der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (auch für CH)<br />
Andere Waren<br />
Bis zu einem Gesamtwert von: Deutschland: 430 € p.P. ab 15 Jahren; Österreich:<br />
430 € (Reisende unter 15 Jahren: 150 €); Schweiz: SFR 300.<br />
Achtung: Ausgenommen Gold, Gold legierungen und -plattierungen, unbearbeitet<br />
oder als Halbzeug (z. B. Barren). Nicht abgabenfrei ist außerdem eine unteilbare<br />
Ware (z. B. ein Kleidungs- oder Schmuckstück), deren Wert die angegebene<br />
Grenze überschreitet; dann werden die Abgaben vom vol len Wert berechnet!<br />
Außerdem: Der Erwerb und die Einfuhr von imitierten Marken artikeln ist in den<br />
meisten Ländern verboten!<br />
Bitte unbedingt beachten: Es ist gesetzlich verboten, Antiquitäten, alte Münzen,<br />
Fossilien (darunter fallen auch Muscheln), bearbeitete Steine und Natursteine etc.<br />
auszuführen. Das gilt auch für Fundstücke und alle Gegenstände, die im weitesten<br />
Sinn als Kulturgut bezeichnet werden können!<br />
Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes drohen drastische Haft- und Geldstrafen!<br />
© TUI Deutschland GmbH, Hannover ZUA/AYT/MS/0610