20.09.2013 Aufrufe

Antalya

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Für Ihre Rückreise<br />

Alles ist einmal zu Ende<br />

Bitte denken Sie an folgende Punkte:<br />

n Vergessen Sie nicht, die im Hotelsafe deponierten Gegenstände abzuholen und<br />

Ihren Zimmerschlüssel abzugeben.<br />

n Denken Sie daran, Ihre Kofferanhänger an Ihrem Gepäck zu be festigen.<br />

n Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Feuerzeuge ins auf zu gebende Gepäck und<br />

Nagelsc heren o. ä. nicht ins Handgepäck gepackt werden! Bitte informieren Sie<br />

sich rechtzeitig vor Abflug über die EU-Handgepäckregelungen.<br />

n Damit ausreichend Zeit bleibt, um die Zimmer für die neu ankommenden Gäste<br />

zu säubern, ist es üblich, das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen.<br />

n Ihre Abholzeit entnehmen Sie bitte den Listen an der Hoteltafel bzw. unserer<br />

Mappe „Information Rück reise“.<br />

TUI Gästefragebogen<br />

Bitte denken Sie daran, den ausgefüllten Fragebogen an die TUI Deutschland<br />

GmbH in Hannover zu schicken. Ihre Meinung ist uns sehr wichtig.<br />

Und Sie haben die Chance, eine von mehreren TUI-Reise zu gewinnen!<br />

Zollvorschriften<br />

Aus der Türkei dürfen Sie abgabenfrei folgende zollfrei eingekaufte Waren in Ihr<br />

Heimatland einführen:<br />

Tabakwaren<br />

200 Zigaretten oder 100 (Schweiz: 50) Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm<br />

Rauch tabak.<br />

Alkoholische Getränke<br />

1 Liter alkoholische Getränke oder Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr<br />

als 22 % vol. (Schweiz: über 15 Grad) oder 2 Liter alkoholische Getränke mit einem<br />

Alkoholgehalt von 22 % vol. (Schweiz: bis 15 Grad) oder weniger oder 2 Liter<br />

Schaum wein oder Likör und 2 Liter sonstigen Wein (Schweiz: Für diese und andere<br />

Alkoholika gelten unter schiedliche Abgaben!).<br />

Achtung: Berechtigt zur freien Einfuhr von Tabakwaren und Alkoholika sind nur<br />

Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind!<br />

Kaffee/Tee<br />

Kaffee und Tee unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen; der jeweilige<br />

Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (gilt auch für die Schweiz).<br />

Parfüm/Eau de Toilette<br />

Parfüm und Eau de Toilette unterliegen keinen speziellen Abgabebestimmungen;<br />

der jeweilige Betrag fällt unter den Gesamtwert für „Andere Waren“ (auch für CH)<br />

Andere Waren<br />

Bis zu einem Gesamtwert von: Deutschland: 430 € p.P. ab 15 Jahren; Österreich:<br />

430 € (Reisende unter 15 Jahren: 150 €); Schweiz: SFR 300.<br />

Achtung: Ausgenommen Gold, Gold legierungen und -plattierungen, unbearbeitet<br />

oder als Halbzeug (z. B. Barren). Nicht abgabenfrei ist außerdem eine unteilbare<br />

Ware (z. B. ein Kleidungs- oder Schmuckstück), deren Wert die angegebene<br />

Grenze überschreitet; dann werden die Abgaben vom vol len Wert berechnet!<br />

Außerdem: Der Erwerb und die Einfuhr von imitierten Marken artikeln ist in den<br />

meisten Ländern verboten!<br />

Bitte unbedingt beachten: Es ist gesetzlich verboten, Antiquitäten, alte Münzen,<br />

Fossilien (darunter fallen auch Muscheln), bearbeitete Steine und Natursteine etc.<br />

auszuführen. Das gilt auch für Fundstücke und alle Gegenstände, die im weitesten<br />

Sinn als Kulturgut bezeichnet werden können!<br />

Bei Nichtbeachtung dieses Gesetzes drohen drastische Haft- und Geldstrafen!<br />

© TUI Deutschland GmbH, Hannover ZUA/AYT/MS/0610

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!