Schuldokumentation - Jüdische Schule NOAM
Schuldokumentation - Jüdische Schule NOAM
Schuldokumentation - Jüdische Schule NOAM
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<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 1<br />
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ÜBERSICHT Stand: September 2007<br />
I. DAS IST UNSERE SCHULE<br />
Seite<br />
A. N O A M - EINE IDEE MACHT SCHULE 3<br />
B. SCHULKONZEPT<br />
1. Name 4<br />
2. Ideologie 4<br />
3. Aufnahmeanforderungen 4<br />
4. Ziel 4<br />
C. ORGANISATION<br />
1. Juristischer Träger und seine Organe 6<br />
2. Lehrkörper und weitere MitarbeiterInnen 7<br />
4. Schulräumlichkeiten 7<br />
5. Turnen 7<br />
6. Sicherheit 7<br />
7. Schulsekretariat 7<br />
8. Verpflegung 8<br />
D. SCHUL- UND LEHRPROGRAMM<br />
1. Lektionentafel 9<br />
2. Ivrit 10<br />
3. <strong>Jüdische</strong> Fächer 10<br />
4. Sonderschule 10<br />
5. Musikschule 11<br />
6. Musterstundenplan 1. Klasse 11
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 2<br />
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II. ALLGEMEINE SCHULBEDINGUNGEN<br />
A. ANMELDEFORMALITÄTEN (EIN-/AUSTRITT)<br />
1. Anmeldung und Eintritt in die 1. Klasse 12<br />
2. Frühzeitige Einschulung 13<br />
3. Eintritt während des Jahres/in eine höhere Klasse 13<br />
4. Austritt aus der <strong>NOAM</strong>, Vertragsauflösung 13<br />
5. Ausschluss aus der <strong>Schule</strong> 14<br />
B. FINANZORDNUNG<br />
1. Schulgeld 15<br />
2. Schulgelderleichterung 15<br />
3. Richtlinien zur Bezahlung des Schulgeldes 15<br />
C. SCHULORDNUNG<br />
1. Allgemeines 16<br />
2. Schulbetrieb, Benehmen, Ordnung 16<br />
3. Verpflegung 16<br />
4. Garderobe, Fundgegenstände 17<br />
5. Kontakt 17<br />
6. Handys 17<br />
7. Absenzen und Dispense 17<br />
8. Klassen- und Absenzenbuch 18<br />
9. Zeugnisse 18<br />
10. Promotion 18<br />
11. Individueller Nachhilfeunterricht 18<br />
12. Gruppenweiser Nachhilfeunterricht 18<br />
13. Ferien 19<br />
14. Gesundheitswesen und Verkehrserziehung 19<br />
15. Abholen und Bringen 19<br />
16. Elterninformationen 19<br />
17. Schulbesuche/Besuchstage 19<br />
18. Lehrmittel und Schulmaterial 20<br />
19. Sorgfaltspflicht 20<br />
20. Versicherungen 20<br />
21. Konfliktlösung 20<br />
22. Generalklausel 20
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 3<br />
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D. DISZIPLINARREGLEMENT 21<br />
I. DAS IST UNSERE SCHULE<br />
A. N O A M - EINE IDEE MACHT SCHULE<br />
Seit 1979 steht eine Idee auf Erfolgskurs: die jüdische Tagesschule<br />
<strong>NOAM</strong>.<br />
Anfänglich standen viele diesem Versuch eher skeptisch gegenüber. Die<br />
Einsicht aber, dass einmal ein Anfang gemacht werden musste und die<br />
Notwendigkeit, unseren Kindern eine verstärkte jüdische Ausbildung zu<br />
gewährleisten, verhalfen der <strong>NOAM</strong> - hauptsächlich dank der ICZ - zum<br />
Durchbruch. Heute lernen erfreulicherweise etwa 130 Kinder in den<br />
sechs Primarklassen; vier davon werden doppelt geführt. Immer mehr<br />
Eltern entschliessen sich dazu, ihr Kind der <strong>NOAM</strong> anzuvertrauen.<br />
Die <strong>NOAM</strong> entlässt ihre Absolventen nicht nach der 6. Primarklasse. Für<br />
Kinder und deren Eltern, die es wünschen, können Ivrit, jüdische Fächer<br />
und jüdische Geschichte innerhalb der Achinoam weitergelernt werden.<br />
Zurzeit vertiefen dort etwa 70 Kinder ihr jüdisches Wissen.<br />
Die <strong>NOAM</strong> ist für alle jüdischen Eltern in Zürich und Umgebung eine<br />
wichtige Schulalternative. Sie entspricht einer konsequenten Weiterführung<br />
der Erziehung im Ganon und im jüdischen Kindergarten.<br />
Die <strong>NOAM</strong> unterrichtet entsprechend dem Lehrplan für die Volksschule<br />
des Kantons Zürich. Darüber hinaus vermittelt sie jüdisches Wissen und<br />
unterrichtet Ivrit. Sowohl in den profanen, wie in den jüdischen Fächern<br />
erstrebt die <strong>NOAM</strong> ein hohes Qualitätsniveau.<br />
Die <strong>NOAM</strong> ermöglich es, dass Kinder aus Familien unterschiedlichster<br />
religiöser Observanz zusammenkommen.
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B. SCHULKONZEPT<br />
1. NAME<br />
Der Name <strong>NOAM</strong> kommt vom biblischen Vers (Sprüche Salomons 3:17):<br />
2. IDEOLOGIE<br />
„Die Wege der Thora sind Wege der Lieblichkeit,<br />
und all ihre Pfade Frieden“.<br />
Die <strong>NOAM</strong> ist eine religiöse jüdische Tagesschule und wird auf der Basis<br />
der Halacha geführt. Sie steht allen jüdischen Kindern offen.<br />
Die <strong>NOAM</strong> als tolerante <strong>Schule</strong> respektiert ausserhalb des Schulalltages<br />
die verschiedenen Formen jüdischen Lebens.<br />
Jedes jüdische Kind, das die Anforderungen erfüllt, soll die <strong>NOAM</strong> besuchen<br />
können. Weder Wohnlage noch finanzielle Probleme sind<br />
Gründe, einem Kind die <strong>NOAM</strong> vorzuenthalten.<br />
3. AUFNAHMEANFORDERUNGEN<br />
• <strong>Jüdische</strong>s Kind<br />
• Schulreife<br />
• Deutsche Sprachkenntnisse<br />
• Ivrit-Kenntnisse, um dem jüdischen Unterricht folgen zu können,<br />
d.h. für die1. Klasse Kenntnisse im Lesen in Ivrit, wie sie z.B. im<br />
Kindergarten der ICZ vermittelt werden.<br />
4. ZIEL<br />
Angestrebt wird die Erziehung der Schüler zu bewusst jüdisch denkenden<br />
und handelnden Menschen. Dies wird erreicht durch die Vermittlung<br />
von jüdischen Werten und Wissen, in Ivrit als Unterrichtssprache für die<br />
jüdischen Fächer, sowie des vom Staat geforderten profanen Schulpro-
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gramms durch sorgfältig ausgesuchte Lehrkräfte. Jüdisch- und Profanfächer<br />
sind prinzipiell gleichwertig.<br />
Die <strong>NOAM</strong> lässt sich vom Gedanken leiten, alles im Hinblick auf das<br />
Wohl und Gedeihen des Kindes zu unternehmen. Auf die Neigungen und<br />
Fähigkeiten der Schüler wird individuell eingegangen.<br />
Die <strong>NOAM</strong> garantiert ihren Kindern eine profunde jüdische <strong>Schule</strong>rziehung<br />
- eine Erziehung, wo Respekt sowohl gegenüber jeder jüdischen<br />
Weltanschauung wie auch gegenüber der nichtjüdischen Umwelt Grundsatz<br />
ist.
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C. ORGANISATION<br />
1. JURISTISCHER TRÄGER UND SEINE ORGANE<br />
Der Verein <strong>Jüdische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>NOAM</strong> ist am 24. September 1979 gegründet<br />
worden. Die von ihm aufgenommenen Mitglieder bilden zusammen<br />
die Generalversammlung. Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der<br />
Generalversammlung festgelegt und beträgt zurzeit Fr. 150.00.<br />
Die <strong>NOAM</strong> ist eine staatlich bewilligte und beaufsichtigte Privatschule.<br />
Sie ist Mitglied des kantonalen Verbandes der Zürcher Privatschulen.<br />
Der Verein hat gemäss Statuten die folgenden Organe:<br />
• die Generalversammlung<br />
• den Vorstand<br />
• die Rechnungsrevisoren<br />
1.1 Die Generalversammlung<br />
Einmal jährlich findet die ordentliche Generalversammlung statt, an welcher<br />
von den Mitgliedern die Jahresrechnung für Verein und <strong>Schule</strong> abgenommen,<br />
sowie die diversen Organe gewählt werden.<br />
1.2 Der Vorstand<br />
Dem Vorstand obliegt die Oberaufsicht der <strong>Schule</strong>. Er ist für strukturelle<br />
und strategische Fragen zuständig und kümmert sich um die finanzielle<br />
Sicherstellung des Schulbetriebes.<br />
1.3 Revisoren<br />
Die Buchhaltung sowie die diversen Jahresrechnungen werden durch die<br />
Revisoren geprüft und der Generalversammlung zur Abnahme vorgelegt.<br />
1.4 Die Schulleitung<br />
Sie ist für den täglichen Schulbetrieb zuständig.
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2. LEHRKÖRPER UND WEITERE MITARBEITERINNEN<br />
Die Lehrer sowie die weiteren Mitarbeiter werden von der Schulleitung<br />
ausgewählt und in Abstimmung mit dem Vorstand angestellt.<br />
4. SCHULRÄUMLICHKEITEN<br />
Die 1998 erstellten Schulräume befinden sich im „Haus der <strong>Jüdische</strong>n<br />
Jugend“ an der Grütlistrasse 68, 8002 Zürich.<br />
5. TURNEN<br />
Der Turnunterricht findet in umliegenden Turnhallen der Stadt Zürich<br />
statt.<br />
6. SICHERHEIT<br />
Zusammen mit der ICZ wurde ein Sicherheitskonzept erarbeitet und der<br />
ICZ das Mandat zur Übernahme der Sicherheitsüberwachung übertragen.<br />
Mit den Kindern finden in regelmässigen Abständen diesbezügliche<br />
Übungen im spielerischen Rahmen statt.<br />
7. SCHULSEKRETARIAT<br />
Die <strong>NOAM</strong> verfügt über ein modernes, computerisiertes Sekretariat für<br />
alle administrativen Belange.<br />
Adresse: <strong>Jüdische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>NOAM</strong><br />
Postfach<br />
8027 Zürich<br />
Sekretariat: Tel. 044 289 66 66<br />
Fax 044 289 66 77<br />
E-Mail info@noam.ch
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 8<br />
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Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 07.50 – 16.00 Uhr<br />
Freitag: 07.50 – 15.00 Uhr<br />
Internet – Adresse www.noam.ch<br />
8. VERPFLEGUNG<br />
Als Tagesschule bietet die <strong>NOAM</strong> eine professionelle und kindergerechte<br />
Mittagsverpflegung an. Diese wird in der schuleigenen Küche hergestellt<br />
und von den Kindern gemeinsam in der Mensa eingenommen. Die<br />
Koscheraufsicht hat Herr B. Rothschild.
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 9<br />
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D. SCHUL- UND LEHRPROGRAMM<br />
1. LEKTIONENTAFEL<br />
Die Lektionentafeln werden jedes Jahr der Aufsichtskommission für Privatschulen<br />
zur Genehmigung vorgelegt. Beispielhaft sind hier die Tafeln<br />
für das Schuljahr 2005/2006 aufgeführt. Die Schulleitung behält sich das<br />
Recht auf Änderungen vor.<br />
PROFANE FÄCHER<br />
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. 6. Kl.<br />
Mathematik 4 5 5 5 5 5<br />
Deutsch 12 1 5 1 5 5 5 5<br />
Mensch & Umwelt 3 5 2 4 2 4<br />
Englisch 2<br />
Französisch 2 2<br />
Musik 1 2 2 2 2<br />
Zeichnen 2 2 2 2 2<br />
Handarbeit / Werken 2 2 2 2 2<br />
Sport 3 3 3 3 3 3<br />
Total Profan<br />
19<br />
20<br />
1 Beinhaltet auch Lebenskunde und Realien<br />
2 Beinhaltet auch eine Stunde Informatik<br />
JÜDISCHE FÄCHER<br />
1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. 6. Kl.<br />
Tal Am 10 10 11 11<br />
Parascha 1 1<br />
Ivrith 4 3<br />
Chumash 3 2<br />
Pirke Awot<br />
Nawi 2 2<br />
Mischna 1<br />
Gemara 2<br />
Bar/Bat Mizwa 1<br />
Total Jüdisch<br />
10<br />
10<br />
22<br />
11<br />
24<br />
11<br />
25<br />
11<br />
25<br />
11
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In der 5. und 6. Klasse vermittelt die <strong>NOAM</strong> gezielt Arbeits- und Lerntechnik.<br />
Der Leitfaden basiert auf der fachlich hochstehenden „Endres-<br />
Lernmethodik“.<br />
Im Rahmen des Schulfaches „Mensch und Umwelt“ erhalten die Viert-<br />
und Fünftklässler während zwei Stunden wöchentlich einen Informatik-<br />
Einführungskurs. Der Unterricht findet im hauseigenen PC-Lab statt. Die<br />
15 modernen Arbeitsplätze werden auch in anderen Fächern eingesetzt<br />
und stehen den Schülern auch ausserhalb der Schulzeit zur Verfügung.<br />
Die <strong>NOAM</strong> wurde als eine der ersten Privatschulen der Schweiz in das<br />
von Swisscom gesponserte Projekt „<strong>Schule</strong>n ans Netz“ einbezogen.<br />
2. IVRIT<br />
• Vermittlung eines grossen Wortschatzes durch tägliches Sprechen<br />
der Lehrer mit den Kindern, Anwendung des Lehrmittels Tal-Am,<br />
Tal-Sela (www.talam.org)<br />
• Erlernen der Schreibschrift<br />
• Fliessend lesen lernen<br />
• Vermittlung der Möglichkeit zur Erfassung jüdischer Quellen<br />
3. JÜDISCHE FÄCHER<br />
Allgemeines jüdisches Wissen über spezielle Themen wie Schabbat,<br />
Festtage, Parschat Haschawua, Tefilah, etc.<br />
Neben den obligatorischen Fächern bietet die <strong>NOAM</strong> für besonders interessierte<br />
Schülerinnen und Schüler zusätzliche Stunden in ausgesuchten<br />
jüdischen Fächern an.<br />
4. SONDERSCHULE<br />
Die <strong>NOAM</strong> führt seit vielen Jahren eine von der Stadt Zürich anerkannte<br />
Sonderschule. Die bewährte Methode der integrierten Sonderförderung<br />
(ISF) erlaubt es, dass betroffene Schülerinnen und Schüler in gewissen<br />
Fächern innerhalb einer Kleinklasse, durch eine speziell ausgebildete<br />
Lehrperson, individuell gefördert werden. Somit verbleiben diese Kinder<br />
für die meisten Schulstunden in ihrem normalen Klassenverbund.<br />
Kinder mit Teilleistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten können<br />
nach den üblichen Abklärungen durch die entsprechenden Institutionen
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(Schulpsychologischer Dienst etc.) und durch Leiter der Sonderschule in<br />
die Sonderschule der <strong>NOAM</strong> aufgenommen werden.<br />
Die Sonderschule finanziert sich über das von den Eltern zu entrichtende<br />
Schulgeld sowie über Kostenbeiträge an die Sonderschulung durch die<br />
Stadt Zürich.<br />
6. MUSIKSCHULE<br />
Der <strong>NOAM</strong> ist eine Musikschule angegliedert. Sie bietet Instrumentalunterricht<br />
(Einzelunterricht oder in Kleingruppen) an. Der Unterricht findet<br />
ausserhalb des regulären Stundenplanes statt und ist nicht im Schulgeld<br />
inbegriffen.<br />
7. MUSTERSTUNDENPLAN 1. KLASSE<br />
Der Tag beginnt für alle Kinder jeweils um 8.00 Uhr mit einem etwa 20minütigen<br />
Morgengottesdienst.<br />
ZEIT Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />
08.00 - 08.20 Tefilah Tefilah Tefilah Tefilah Tefilah<br />
08.25 - 09.10 J P P J P<br />
09.10 - 09.55 J P P J P<br />
10.15 - 11.00 P J J P J<br />
11.00 - 11.45 P J J P J<br />
MITTAGSPAUSE<br />
12.45 - 13.30 T T P P P<br />
13.30 - 14.15 T P P P Nachhilfe<br />
14.30 - 15.15<br />
15.15 – 15.55<br />
J =Jüdisch<br />
P = Profan<br />
T =Turnen
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II. ALLGEMEINE SCHULBEDINGUNGEN<br />
A. ANMELDEFORMALITÄTEN (EIN-/AUSTRITTE)<br />
1. ANMELDUNG UND EINTRITT IN DIE 1. KLASSE<br />
Anforderungen siehe Teil I, B 3 (Seite 4)<br />
Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular der <strong>Schule</strong>.<br />
Der Anmeldetermin wird jeweils anfangs Jahr festgelegt und in der jüdischen<br />
Presse bekannt gegeben.<br />
Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigen die Eltern, die<br />
Allgemeinen Schulbedingungen gelesen zu haben und die darin enthaltenen<br />
Bestimmungen anzuerkennen. Mit der Anmeldung gehen die Eltern<br />
somit einen Vertrag ein.<br />
Schulpflichtige Kinder, welche die Anforderungen erfüllen und von der<br />
Schulleitung als Schüler akzeptiert werden, sind von dem Augenblick in<br />
die <strong>NOAM</strong> aufgenommen, in dem die erste Rechnung bezahlt wird. Die<br />
Aufnahme wird schriftlich bestätigt und ist für die Eltern verbindlich. Die<br />
ersten drei Monate nach Eintritt in die <strong>NOAM</strong> gelten prinzipiell als Probezeit.<br />
Wird die Anmeldung vor Beginn des Schuljahres zurückgezogen, ist<br />
das Schulgeld für das gesamte erste Schuljahr geschuldet. Erfolgt der<br />
Rückzug der Anmeldung aus einem wichtigen und achtenswerten Grund,<br />
kann der geschuldete Betrag reduziert oder ganz erlassen werden. Bei<br />
der Beurteilung sind in erster Linie die wirtschaftlichen und organisatorischen<br />
Auswirkungen auf die <strong>Schule</strong> zu berücksichtigen.<br />
Erfolgt auf das Ende eines Schuljahres keine Kündigung gemäss Ziff. 3,<br />
so verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein weiteres Schuljahr.<br />
Empfänger von Stipendien der Stiftung Stipendienfonds <strong>Jüdische</strong> <strong>Schule</strong><br />
„<strong>NOAM</strong>“ müssen jedoch von Jahr zu Jahr ein neues Gesuch einreichen.<br />
Die <strong>Jüdische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>NOAM</strong> steht allen jüdischen Kindern offen. Voraussetzungen<br />
für die Aufnahme sind Schulreife sowie deutsche Sprachkenntnisse.<br />
Darüber hinaus müssen die Kinder über genügend hebräi-
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sche Sprachkenntnisse verfügen, um dem jüdischen Unterricht auf der<br />
entsprechenden Stufe folgen zu können. Für die 1. Klasse genügen hebräische<br />
Lesekenntnisse.<br />
Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Schulleitung. Die Abklärung<br />
der Schulreife erfolgt üblicherweise durch ein Gespräch mit den<br />
Kindergärtnern, durch einen Entwicklungs- oder Schulpsychologen oder<br />
durch den Schulpsychologischen Dienst. Die Anmeldung eines Kindes in<br />
die <strong>NOAM</strong> gilt grundsätzlich für die Dauer der gesamten Primarschule.<br />
Der Eintritt eines Kindes erfolgt auf Beginn des Schuljahres.<br />
2. FRÜHZEITIGE EINSCHULUNG<br />
Noch nicht schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Eltern unter bestimmten<br />
Voraussetzungen frühzeitig in der <strong>NOAM</strong> eingeschult werden.<br />
Die <strong>Schule</strong> veranlasst in Absprache mit den Eltern eine Schulreifeabklärung<br />
des Kindes bei einem Entwicklungs- oder Schulpsychologen. Sofern<br />
diese Abklärung die Schulreife des Kindes eindeutig bestätigt und<br />
die Kreisschulpflege Uto der Stadt Zürich aufgrund des Antrages des<br />
Schularztes einer vorzeitigen Einschulung zustimmt, entscheidet die<br />
Schulleitung über die Aufnahme.<br />
3. EINTRITT WÄHREND DES JAHRES/IN EINE HÖHERE KLASSE<br />
Ein Eintritt während des Jahres bzw. in eine höhere Klasse ist ausnahmsweise<br />
möglich, z.B. bei einem Zuzug in die Agglomeration Zürich,<br />
unter Wahrung derselben Anforderungen (jüdisches Kind, schulische<br />
Reife, Deutsch- und Ivrit-Kenntnisse im Rahmen der Klasse, in die ein<br />
Kind aufgenommen werden soll) und unter Wahrung derselben Anmeldeformalitäten.<br />
Über Gesuche zur Aufnahme während des Schuljahres<br />
entscheidet die Schulleitung aufgrund der Eignung des Kindes einerseits,<br />
sowie den Platzverhältnissen in der entsprechenden Klasse anderseits.<br />
4. AUSTRITT AUS DER <strong>NOAM</strong>, VERTRAGSAUFLÖSUNG
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 14<br />
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Im Interesse eines geordneten und wirtschaftlich tragbaren Schulbetriebes<br />
kann der Vertrag mit der <strong>Schule</strong> nur auf Ende eines Schuljahres aufgelöst<br />
werden. Der Austritt eines Kindes ist somit nur auf Ende Schuljahr<br />
möglich.<br />
In begründeten Ausnahmefällen kann ein Austritt in Absprache mit der<br />
Schulleitung auf einen früheren Zeitpunkt bewilligt werden. In allen Fällen<br />
ist eine schriftliche, eingeschriebene Kündigung unter Einhaltung einer<br />
dreimonatigen Kündigungsfrist erforderlich.<br />
5. AUSSCHLUSS AUS DER SCHULE<br />
Die Schulleitung kann aus disziplinarischen oder pädagogischen Gründen<br />
sowie bei schwerwiegenden Differenzen mit den Eltern einen sofortigen<br />
Ausschluss eines Schülers verfügen.<br />
Gegen den Ausschluss eines Schülers können die Eltern innert zehn<br />
Tagen beim <strong>NOAM</strong>-Vorstand schriftlich Rekurs einlegen.
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 15<br />
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B. FINANZORDNUNG<br />
1. SCHULGELD<br />
Der Vorstand beschliesst jährlich bis zum 31. März die Höhe des Schulgeldes.<br />
Allfällige Änderungen werden den Eltern bis Mitte Juni mitgeteilt.<br />
Das Schulgeld beträgt für das Schuljahr 2007/2008 Fr. 1‘300.-- pro Monat,<br />
inkl. Lehrmaterial und Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung.<br />
Eltern, die keiner jüdischen Gemeinde angehören, welche die <strong>NOAM</strong><br />
subventioniert, bezahlen ein monatliches Schulgeld von Fr. 2’000.-- pro<br />
Kind.<br />
2. SCHULGELDERLEICHTERUNG<br />
Kein Kind soll aus finanziellen Gründen die <strong>NOAM</strong> nicht besuchen können.<br />
Aus diesem Grund wurde die Stiftung Stipendienfonds der <strong>Jüdische</strong>n<br />
<strong>Schule</strong><br />
„<strong>NOAM</strong>“ ins Leben gerufen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten<br />
der Stiftung können auf begründetes Gesuch hin Schulgelderleichterungen<br />
gewährt werden. Das Antragsformular kann im Schulsekretariat bezogen<br />
oder von der <strong>NOAM</strong>-Webpage herunter geladen werden.<br />
3. RICHTLINIEN ZUR BEZAHLUNG DES SCHULGELDES<br />
Das Schulgeld ist zahlbar monatlich im Voraus, fällig am 1. des Monats.<br />
Nichtbezahlung des Schulgeldes kann zum Ausschluss aus der <strong>Schule</strong><br />
führen.
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 16<br />
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C. SCHULORDNUNG<br />
(laut Vorstandsbeschluss vom 15. Januar 2001)<br />
1. ALLGEMEINES<br />
Die Schulordnung regelt den Schulbetrieb sowie die Rechte und Pflichten<br />
der Schüler bzw. deren Eltern der <strong>Schule</strong> gegenüber und enthält diverse<br />
organisatorische Informationen.<br />
2. SCHULBETRIEB, BENEHMEN, ORDNUNG, KLEIDUNG<br />
Die <strong>NOAM</strong> legt auf eine für Schüler und Lehrer angenehme, fröhlichentspannte<br />
und tolerante Atmosphäre Wert, in der sich Kinder jeglicher<br />
Observanz wohlfühlen können.<br />
Die Schüler werden zu anständigem Benehmen inner- und ausserhalb<br />
der <strong>Schule</strong> aufgefordert und angehalten. Insbesondere bei Störung des<br />
Schulbetriebes, der Nichtrespektierung der Hausordnung oder der Sicherheitsvorschriften,<br />
trifft der Lehrer oder der Rektor die dem Disziplinarreglement<br />
entsprechenden Massnahmen. Strafen gegen fehlbare<br />
Schüler sind so zu gestalten, dass sie erziehend wirken und den psychischen<br />
Zustand des Kindes genügend berücksichtigen. Körperliche Strafen<br />
sind ausgeschlossen.<br />
Ein disziplinarischer Ausschluss aus der <strong>Schule</strong> ist nur in aussergewöhnlich<br />
schwerwiegenden Fällen durch die Schulleitung möglich. Gegen diesen<br />
Entscheid kann innert zehn Tagen beim <strong>NOAM</strong>-Vorstand letztinstanzlich<br />
rekurriert werden.<br />
Die morgendliche Tefilah ist Bestandteil des regulären und obligatorischen<br />
Schulbetriebes. Während des Schulbetriebes tragen alle Kinder<br />
angemessene Schulkleider; alle Knaben tragen eine Kippa.<br />
3. VERPFLEGUNG<br />
In die <strong>NOAM</strong> dürfen nur koschere Lebensmittel (ICZ-Liste) mitgebracht<br />
werden, die milchig oder parve sind. Bei der Erstellung des Menuplanes
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 17<br />
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für das Mittagessen achten wir auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse<br />
der Kinder und richten uns nach der Koscherliste der IRG.<br />
4. GARDEROBE, FUNDGEGENSTÄNDE<br />
In den Schulräumlichkeiten befinden sich genügend Kleiderhaken.<br />
Am Ende jedes Schultages sind Kleidungsstücke, Schirme und Taschen<br />
etc. mit nach Hause zu nehmen. Das mit der Reinigung der Schulräume<br />
beauftragte Personal ist angewiesen, zurückgelassene Gegenstände<br />
einzusammeln. Jeweils während zwei Tagen vor den Ferien können die<br />
vergessenen Gegenstände, an speziell markierten Kleiderständern, wieder<br />
abgeholt werden. Danach werden sie einer Kleidersammlung übergeben.<br />
5. KONTAKT<br />
Sekretariat Tel. 044/289.66.66<br />
Fax 044/289.66.77<br />
info@noam.ch<br />
Rektor Tel. 044/289.66.66 goldberger@noam.ch<br />
Prorektor Tel. 044/289.66.65<br />
Lehrerzimmer Tel. 044/289.66.64<br />
Sicherheit/<br />
Portier für Notfälle<br />
Tel. 044/289.66.26<br />
6. HANDYS<br />
Die Benützung von Handys während der Schulzeit ist nicht gestattet.<br />
7. ABSENZEN UND DISPENSE<br />
Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich.<br />
Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig im Voraus mittels<br />
des entsprechenden Formulars, welches im Sekretariat oder unter<br />
www.noam.ch bezogen werden kann, um Dispensation nachzusuchen.<br />
Bewilligungen bis zu einem Tag fallen in die Kompetenz der Klassenleh-
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rer. Dispensationsgesuche für mehr als ein Tag richten Sie bitte an den<br />
Rektor.<br />
Dispensationsgesuche für den letzten Schultag vor, bzw. den ersten<br />
Schultag nach den Ferien zwecks Ferienverlängerung werden prinzipiell<br />
nicht gewährt.<br />
Ein nicht voraussehbares Schulversäumnis ist so rasch als möglich dem<br />
verantwortlichen Lehrer mitzuteilen. Es muss in jedem Fall eine schriftliche<br />
Entschuldigung, gerichtet an den verantwortlichen Klassenlehrer, erfolgen.<br />
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der versäumte Stoff in allen<br />
Fächern nachgeholt wird.<br />
8. KLASSEN- UND ABSENZENBUCH<br />
Der Klassenlehrer führt ein Klassen- und Absenzenbuch.<br />
9. ZEUGNISSE<br />
Zeugnisse resp. Berichte werden zweimal pro Jahr per Ende des Semesters<br />
ausgestellt. Die <strong>NOAM</strong> stellt als staatlich bewilligte Privatschule<br />
allfällige Zwischenzeugnisse gemäss "Verordnung über die Volksschule<br />
des Kantons Zürich" aus.<br />
10. PROMOTION<br />
Über die Beförderung der Schüler entscheiden Klassenlehrer und Rektor.<br />
11. INDIVIDUELLER NACHHILFEUNTERRICHT<br />
Individueller Nachhilfeunterricht kann gegen entsprechende Verrechnung<br />
erteilt oder ev. vermittelt werden. Über die Notwendigkeit, Intensität und<br />
Dauer eines Nachhilfeunterrichts beraten sich Lehrer und Rektoratsstab
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gemeinsam mit den Eltern. Die Kosten gehen zu Lasten der Eltern und<br />
sind direkt mit dem Lehrer zu vereinbaren und zu bezahlen.<br />
12. GRUPPENWEISER NACHHILFEUNTERRICHT<br />
Der Lehrer kann, je nach Bedarf, eine Stunde pro Woche Nachhilfeunterricht<br />
erteilen. Er entscheidet über die Notwendigkeit und wer daran teilnehmen<br />
muss. Die Zeiten sind im Stundenplan fixiert und müssen freigehalten<br />
(keine geplanten Freizeitaktivitäten!) werden. Dieser Unterricht<br />
ist im Schulgeld inbegriffen.<br />
13. FERIEN<br />
<strong>NOAM</strong> sieht gleich viele Ferientage wie die kantonalen <strong>Schule</strong>n vor, jedoch<br />
unter Berücksichtigung der jüdischen Feiertage. Der Ferienplan<br />
wird anfangs des Kalenderjahres bekannt gegeben.<br />
14. GESUNDHEITSWESEN UND VERKEHRSERZIEHUNG<br />
Bezüglich Gesundheitswesen und Verkehrserziehung untersteht die<br />
<strong>NOAM</strong> den staatlich angeordneten Massnahmen, die in Zusammenarbeit<br />
mit den städtischen Behörden durchgeführt werden. Zusätzlich werden<br />
alle Schüler regelmässig in Zahnhygiene unterrichtet.<br />
15. ABHOLEN UND BRINGEN<br />
Wer sein Kind mit dem Auto in die <strong>Schule</strong> bringt oder abholt, darf aus Sicherheitsgründen<br />
nicht direkt vor dem Eingang des Gebäudes anhalten.<br />
Mit den Kindern soll in der nahen Umgebung des Schulhauses ein Ort<br />
vereinbart werden, wo es abgeholt wird.<br />
Die <strong>Schule</strong> übernimmt keine Verantwortung für Kinder, welche sich vor<br />
07:45 Uhr bzw. 30 Minuten nach Schulschluss in der <strong>Schule</strong> befinden.<br />
16. ELTERNINFORMATIONEN<br />
Durch Elternbriefe orientiert die <strong>NOAM</strong> über wichtige Schulbelange. Diese<br />
Briefe werden den Kindern mit nach Hause gegeben. Den Erhalt bes-
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 20<br />
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tätigen die Eltern auf einem eigens dafür geschaffen Blatt, das am Folgetag<br />
der Lehrperson zurückzugeben ist.<br />
Für jede Klasse findet pro Schuljahr mindestens ein Elternabend statt.<br />
Dieser wird vom verantwortlichen Klassenlehrer einberufen und findet unter<br />
Mitwirkung aller am Unterricht beteiligten Hauptlehrer, sowie eines<br />
Mitgliedes des Rektorates statt.<br />
17. SCHULBESUCHE/BESUCHSTAGE<br />
Einmal im Jahr veranstaltet die <strong>Schule</strong> öffentliche Besuchstage.<br />
Eltern können während des Jahres, nach Voranmeldung bei der zuständigen<br />
Lehrperson, den Unterricht besuchen.<br />
18. LEHRMITTEL UND SCHULMATERIAL<br />
Lehrmittel und Schulmaterial sind im Schulgeld inbegriffen.<br />
19. SORGFALTSPFLICHT<br />
Die Lehrer halten die Schüler an, den Lehrmitteln und dem Schulmaterial<br />
Sorge zu tragen. Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigung und für<br />
den Verlust von Lehrmitteln oder Schulmaterial haften die Schüler bzw.<br />
deren Eltern.<br />
Verursachen Schüler grobfahrlässig oder mutwillig Schäden am Schulhaus,<br />
dem Mobiliar oder auf dem Schulareal, so haften die Eltern dafür.<br />
20. VERSICHERUNGEN<br />
Kranken- und Unfallversicherung sind Sache der Eltern.<br />
Die Kinder sind durch die <strong>Schule</strong> nicht gegen Unfall versichert.<br />
Allfällige Unfälle sind immer der eigenen Versicherung anzuzeigen.<br />
Es besteht eine Haftpflichtversicherung der <strong>Schule</strong>.
<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 21<br />
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21. KONFLIKTLÖSUNG<br />
Erster Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten ist die Lehrperson. Bei Differenzen<br />
mit dem Lehrer oder bei grundsätzlichen Problemen kann man<br />
sich an den Rektor wenden. Wird nach wie vor keine Lösung gefunden,<br />
kann die Angelegenheit dem Vorstand vorgelegt werden.<br />
22. GENERALKLAUSEL<br />
Für alle Fälle, die durch diese Schulordnung nicht geregelt sind, gelten<br />
die entsprechenden Regelungen, welche an den Volksschulen der Stadt<br />
Zürich angewendet werden.<br />
Dieses Reglement ersetzt alle vorgängigen. Indem ein Kind die <strong>Schule</strong><br />
besucht, akzeptieren die Eltern dieses Reglement.
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D. DISZIPLINARREGLEMENT<br />
Gegen fehlbare Schüler können seitens der <strong>Schule</strong> erzieherische Massnahmen<br />
in folgendem Rahmen ergriffen werden:<br />
1. Seitens des Lehrers:<br />
Klärendes Gespräch; Freundliche Ermahnung; Ernster Verweis; Versetzung<br />
des Schülers an einen besonderen Platz; Erteilen von zusätzlichen<br />
Aufgaben oder Arbeiten (auch ausserhalb der Unterrichtszeiten); Gespräch<br />
mit den Eltern; Eintrag ins Zeugnis.<br />
2. Seitens der Schulleitung:<br />
(in Zusammenarbeit mit dem Lehrer)<br />
Befristeter Ausschluss vom Unterricht; Befristeter Ausschluss von der<br />
<strong>Schule</strong>; Ausschluss von der <strong>Schule</strong>.<br />
Gegen den Ausschluss eines Schülers aus disziplinarischen Gründen<br />
können die Eltern innert zehn Tagen beim <strong>NOAM</strong>-Vorstand schriftlich<br />
Rekurs einlegen.