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Schuldokumentation - Jüdische Schule NOAM

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<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 1<br />

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ÜBERSICHT Stand: September 2007<br />

I. DAS IST UNSERE SCHULE<br />

Seite<br />

A. N O A M - EINE IDEE MACHT SCHULE 3<br />

B. SCHULKONZEPT<br />

1. Name 4<br />

2. Ideologie 4<br />

3. Aufnahmeanforderungen 4<br />

4. Ziel 4<br />

C. ORGANISATION<br />

1. Juristischer Träger und seine Organe 6<br />

2. Lehrkörper und weitere MitarbeiterInnen 7<br />

4. Schulräumlichkeiten 7<br />

5. Turnen 7<br />

6. Sicherheit 7<br />

7. Schulsekretariat 7<br />

8. Verpflegung 8<br />

D. SCHUL- UND LEHRPROGRAMM<br />

1. Lektionentafel 9<br />

2. Ivrit 10<br />

3. <strong>Jüdische</strong> Fächer 10<br />

4. Sonderschule 10<br />

5. Musikschule 11<br />

6. Musterstundenplan 1. Klasse 11


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 2<br />

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II. ALLGEMEINE SCHULBEDINGUNGEN<br />

A. ANMELDEFORMALITÄTEN (EIN-/AUSTRITT)<br />

1. Anmeldung und Eintritt in die 1. Klasse 12<br />

2. Frühzeitige Einschulung 13<br />

3. Eintritt während des Jahres/in eine höhere Klasse 13<br />

4. Austritt aus der <strong>NOAM</strong>, Vertragsauflösung 13<br />

5. Ausschluss aus der <strong>Schule</strong> 14<br />

B. FINANZORDNUNG<br />

1. Schulgeld 15<br />

2. Schulgelderleichterung 15<br />

3. Richtlinien zur Bezahlung des Schulgeldes 15<br />

C. SCHULORDNUNG<br />

1. Allgemeines 16<br />

2. Schulbetrieb, Benehmen, Ordnung 16<br />

3. Verpflegung 16<br />

4. Garderobe, Fundgegenstände 17<br />

5. Kontakt 17<br />

6. Handys 17<br />

7. Absenzen und Dispense 17<br />

8. Klassen- und Absenzenbuch 18<br />

9. Zeugnisse 18<br />

10. Promotion 18<br />

11. Individueller Nachhilfeunterricht 18<br />

12. Gruppenweiser Nachhilfeunterricht 18<br />

13. Ferien 19<br />

14. Gesundheitswesen und Verkehrserziehung 19<br />

15. Abholen und Bringen 19<br />

16. Elterninformationen 19<br />

17. Schulbesuche/Besuchstage 19<br />

18. Lehrmittel und Schulmaterial 20<br />

19. Sorgfaltspflicht 20<br />

20. Versicherungen 20<br />

21. Konfliktlösung 20<br />

22. Generalklausel 20


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 3<br />

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D. DISZIPLINARREGLEMENT 21<br />

I. DAS IST UNSERE SCHULE<br />

A. N O A M - EINE IDEE MACHT SCHULE<br />

Seit 1979 steht eine Idee auf Erfolgskurs: die jüdische Tagesschule<br />

<strong>NOAM</strong>.<br />

Anfänglich standen viele diesem Versuch eher skeptisch gegenüber. Die<br />

Einsicht aber, dass einmal ein Anfang gemacht werden musste und die<br />

Notwendigkeit, unseren Kindern eine verstärkte jüdische Ausbildung zu<br />

gewährleisten, verhalfen der <strong>NOAM</strong> - hauptsächlich dank der ICZ - zum<br />

Durchbruch. Heute lernen erfreulicherweise etwa 130 Kinder in den<br />

sechs Primarklassen; vier davon werden doppelt geführt. Immer mehr<br />

Eltern entschliessen sich dazu, ihr Kind der <strong>NOAM</strong> anzuvertrauen.<br />

Die <strong>NOAM</strong> entlässt ihre Absolventen nicht nach der 6. Primarklasse. Für<br />

Kinder und deren Eltern, die es wünschen, können Ivrit, jüdische Fächer<br />

und jüdische Geschichte innerhalb der Achinoam weitergelernt werden.<br />

Zurzeit vertiefen dort etwa 70 Kinder ihr jüdisches Wissen.<br />

Die <strong>NOAM</strong> ist für alle jüdischen Eltern in Zürich und Umgebung eine<br />

wichtige Schulalternative. Sie entspricht einer konsequenten Weiterführung<br />

der Erziehung im Ganon und im jüdischen Kindergarten.<br />

Die <strong>NOAM</strong> unterrichtet entsprechend dem Lehrplan für die Volksschule<br />

des Kantons Zürich. Darüber hinaus vermittelt sie jüdisches Wissen und<br />

unterrichtet Ivrit. Sowohl in den profanen, wie in den jüdischen Fächern<br />

erstrebt die <strong>NOAM</strong> ein hohes Qualitätsniveau.<br />

Die <strong>NOAM</strong> ermöglich es, dass Kinder aus Familien unterschiedlichster<br />

religiöser Observanz zusammenkommen.


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 4<br />

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B. SCHULKONZEPT<br />

1. NAME<br />

Der Name <strong>NOAM</strong> kommt vom biblischen Vers (Sprüche Salomons 3:17):<br />

2. IDEOLOGIE<br />

„Die Wege der Thora sind Wege der Lieblichkeit,<br />

und all ihre Pfade Frieden“.<br />

Die <strong>NOAM</strong> ist eine religiöse jüdische Tagesschule und wird auf der Basis<br />

der Halacha geführt. Sie steht allen jüdischen Kindern offen.<br />

Die <strong>NOAM</strong> als tolerante <strong>Schule</strong> respektiert ausserhalb des Schulalltages<br />

die verschiedenen Formen jüdischen Lebens.<br />

Jedes jüdische Kind, das die Anforderungen erfüllt, soll die <strong>NOAM</strong> besuchen<br />

können. Weder Wohnlage noch finanzielle Probleme sind<br />

Gründe, einem Kind die <strong>NOAM</strong> vorzuenthalten.<br />

3. AUFNAHMEANFORDERUNGEN<br />

• <strong>Jüdische</strong>s Kind<br />

• Schulreife<br />

• Deutsche Sprachkenntnisse<br />

• Ivrit-Kenntnisse, um dem jüdischen Unterricht folgen zu können,<br />

d.h. für die1. Klasse Kenntnisse im Lesen in Ivrit, wie sie z.B. im<br />

Kindergarten der ICZ vermittelt werden.<br />

4. ZIEL<br />

Angestrebt wird die Erziehung der Schüler zu bewusst jüdisch denkenden<br />

und handelnden Menschen. Dies wird erreicht durch die Vermittlung<br />

von jüdischen Werten und Wissen, in Ivrit als Unterrichtssprache für die<br />

jüdischen Fächer, sowie des vom Staat geforderten profanen Schulpro-


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 5<br />

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gramms durch sorgfältig ausgesuchte Lehrkräfte. Jüdisch- und Profanfächer<br />

sind prinzipiell gleichwertig.<br />

Die <strong>NOAM</strong> lässt sich vom Gedanken leiten, alles im Hinblick auf das<br />

Wohl und Gedeihen des Kindes zu unternehmen. Auf die Neigungen und<br />

Fähigkeiten der Schüler wird individuell eingegangen.<br />

Die <strong>NOAM</strong> garantiert ihren Kindern eine profunde jüdische <strong>Schule</strong>rziehung<br />

- eine Erziehung, wo Respekt sowohl gegenüber jeder jüdischen<br />

Weltanschauung wie auch gegenüber der nichtjüdischen Umwelt Grundsatz<br />

ist.


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 6<br />

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C. ORGANISATION<br />

1. JURISTISCHER TRÄGER UND SEINE ORGANE<br />

Der Verein <strong>Jüdische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>NOAM</strong> ist am 24. September 1979 gegründet<br />

worden. Die von ihm aufgenommenen Mitglieder bilden zusammen<br />

die Generalversammlung. Der jährliche Mitgliederbeitrag wird von der<br />

Generalversammlung festgelegt und beträgt zurzeit Fr. 150.00.<br />

Die <strong>NOAM</strong> ist eine staatlich bewilligte und beaufsichtigte Privatschule.<br />

Sie ist Mitglied des kantonalen Verbandes der Zürcher Privatschulen.<br />

Der Verein hat gemäss Statuten die folgenden Organe:<br />

• die Generalversammlung<br />

• den Vorstand<br />

• die Rechnungsrevisoren<br />

1.1 Die Generalversammlung<br />

Einmal jährlich findet die ordentliche Generalversammlung statt, an welcher<br />

von den Mitgliedern die Jahresrechnung für Verein und <strong>Schule</strong> abgenommen,<br />

sowie die diversen Organe gewählt werden.<br />

1.2 Der Vorstand<br />

Dem Vorstand obliegt die Oberaufsicht der <strong>Schule</strong>. Er ist für strukturelle<br />

und strategische Fragen zuständig und kümmert sich um die finanzielle<br />

Sicherstellung des Schulbetriebes.<br />

1.3 Revisoren<br />

Die Buchhaltung sowie die diversen Jahresrechnungen werden durch die<br />

Revisoren geprüft und der Generalversammlung zur Abnahme vorgelegt.<br />

1.4 Die Schulleitung<br />

Sie ist für den täglichen Schulbetrieb zuständig.


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 7<br />

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2. LEHRKÖRPER UND WEITERE MITARBEITERINNEN<br />

Die Lehrer sowie die weiteren Mitarbeiter werden von der Schulleitung<br />

ausgewählt und in Abstimmung mit dem Vorstand angestellt.<br />

4. SCHULRÄUMLICHKEITEN<br />

Die 1998 erstellten Schulräume befinden sich im „Haus der <strong>Jüdische</strong>n<br />

Jugend“ an der Grütlistrasse 68, 8002 Zürich.<br />

5. TURNEN<br />

Der Turnunterricht findet in umliegenden Turnhallen der Stadt Zürich<br />

statt.<br />

6. SICHERHEIT<br />

Zusammen mit der ICZ wurde ein Sicherheitskonzept erarbeitet und der<br />

ICZ das Mandat zur Übernahme der Sicherheitsüberwachung übertragen.<br />

Mit den Kindern finden in regelmässigen Abständen diesbezügliche<br />

Übungen im spielerischen Rahmen statt.<br />

7. SCHULSEKRETARIAT<br />

Die <strong>NOAM</strong> verfügt über ein modernes, computerisiertes Sekretariat für<br />

alle administrativen Belange.<br />

Adresse: <strong>Jüdische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>NOAM</strong><br />

Postfach<br />

8027 Zürich<br />

Sekretariat: Tel. 044 289 66 66<br />

Fax 044 289 66 77<br />

E-Mail info@noam.ch


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 8<br />

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Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 07.50 – 16.00 Uhr<br />

Freitag: 07.50 – 15.00 Uhr<br />

Internet – Adresse www.noam.ch<br />

8. VERPFLEGUNG<br />

Als Tagesschule bietet die <strong>NOAM</strong> eine professionelle und kindergerechte<br />

Mittagsverpflegung an. Diese wird in der schuleigenen Küche hergestellt<br />

und von den Kindern gemeinsam in der Mensa eingenommen. Die<br />

Koscheraufsicht hat Herr B. Rothschild.


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 9<br />

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D. SCHUL- UND LEHRPROGRAMM<br />

1. LEKTIONENTAFEL<br />

Die Lektionentafeln werden jedes Jahr der Aufsichtskommission für Privatschulen<br />

zur Genehmigung vorgelegt. Beispielhaft sind hier die Tafeln<br />

für das Schuljahr 2005/2006 aufgeführt. Die Schulleitung behält sich das<br />

Recht auf Änderungen vor.<br />

PROFANE FÄCHER<br />

1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. 6. Kl.<br />

Mathematik 4 5 5 5 5 5<br />

Deutsch 12 1 5 1 5 5 5 5<br />

Mensch & Umwelt 3 5 2 4 2 4<br />

Englisch 2<br />

Französisch 2 2<br />

Musik 1 2 2 2 2<br />

Zeichnen 2 2 2 2 2<br />

Handarbeit / Werken 2 2 2 2 2<br />

Sport 3 3 3 3 3 3<br />

Total Profan<br />

19<br />

20<br />

1 Beinhaltet auch Lebenskunde und Realien<br />

2 Beinhaltet auch eine Stunde Informatik<br />

JÜDISCHE FÄCHER<br />

1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. 6. Kl.<br />

Tal Am 10 10 11 11<br />

Parascha 1 1<br />

Ivrith 4 3<br />

Chumash 3 2<br />

Pirke Awot<br />

Nawi 2 2<br />

Mischna 1<br />

Gemara 2<br />

Bar/Bat Mizwa 1<br />

Total Jüdisch<br />

10<br />

10<br />

22<br />

11<br />

24<br />

11<br />

25<br />

11<br />

25<br />

11


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 10<br />

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In der 5. und 6. Klasse vermittelt die <strong>NOAM</strong> gezielt Arbeits- und Lerntechnik.<br />

Der Leitfaden basiert auf der fachlich hochstehenden „Endres-<br />

Lernmethodik“.<br />

Im Rahmen des Schulfaches „Mensch und Umwelt“ erhalten die Viert-<br />

und Fünftklässler während zwei Stunden wöchentlich einen Informatik-<br />

Einführungskurs. Der Unterricht findet im hauseigenen PC-Lab statt. Die<br />

15 modernen Arbeitsplätze werden auch in anderen Fächern eingesetzt<br />

und stehen den Schülern auch ausserhalb der Schulzeit zur Verfügung.<br />

Die <strong>NOAM</strong> wurde als eine der ersten Privatschulen der Schweiz in das<br />

von Swisscom gesponserte Projekt „<strong>Schule</strong>n ans Netz“ einbezogen.<br />

2. IVRIT<br />

• Vermittlung eines grossen Wortschatzes durch tägliches Sprechen<br />

der Lehrer mit den Kindern, Anwendung des Lehrmittels Tal-Am,<br />

Tal-Sela (www.talam.org)<br />

• Erlernen der Schreibschrift<br />

• Fliessend lesen lernen<br />

• Vermittlung der Möglichkeit zur Erfassung jüdischer Quellen<br />

3. JÜDISCHE FÄCHER<br />

Allgemeines jüdisches Wissen über spezielle Themen wie Schabbat,<br />

Festtage, Parschat Haschawua, Tefilah, etc.<br />

Neben den obligatorischen Fächern bietet die <strong>NOAM</strong> für besonders interessierte<br />

Schülerinnen und Schüler zusätzliche Stunden in ausgesuchten<br />

jüdischen Fächern an.<br />

4. SONDERSCHULE<br />

Die <strong>NOAM</strong> führt seit vielen Jahren eine von der Stadt Zürich anerkannte<br />

Sonderschule. Die bewährte Methode der integrierten Sonderförderung<br />

(ISF) erlaubt es, dass betroffene Schülerinnen und Schüler in gewissen<br />

Fächern innerhalb einer Kleinklasse, durch eine speziell ausgebildete<br />

Lehrperson, individuell gefördert werden. Somit verbleiben diese Kinder<br />

für die meisten Schulstunden in ihrem normalen Klassenverbund.<br />

Kinder mit Teilleistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten können<br />

nach den üblichen Abklärungen durch die entsprechenden Institutionen


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 11<br />

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(Schulpsychologischer Dienst etc.) und durch Leiter der Sonderschule in<br />

die Sonderschule der <strong>NOAM</strong> aufgenommen werden.<br />

Die Sonderschule finanziert sich über das von den Eltern zu entrichtende<br />

Schulgeld sowie über Kostenbeiträge an die Sonderschulung durch die<br />

Stadt Zürich.<br />

6. MUSIKSCHULE<br />

Der <strong>NOAM</strong> ist eine Musikschule angegliedert. Sie bietet Instrumentalunterricht<br />

(Einzelunterricht oder in Kleingruppen) an. Der Unterricht findet<br />

ausserhalb des regulären Stundenplanes statt und ist nicht im Schulgeld<br />

inbegriffen.<br />

7. MUSTERSTUNDENPLAN 1. KLASSE<br />

Der Tag beginnt für alle Kinder jeweils um 8.00 Uhr mit einem etwa 20minütigen<br />

Morgengottesdienst.<br />

ZEIT Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag<br />

08.00 - 08.20 Tefilah Tefilah Tefilah Tefilah Tefilah<br />

08.25 - 09.10 J P P J P<br />

09.10 - 09.55 J P P J P<br />

10.15 - 11.00 P J J P J<br />

11.00 - 11.45 P J J P J<br />

MITTAGSPAUSE<br />

12.45 - 13.30 T T P P P<br />

13.30 - 14.15 T P P P Nachhilfe<br />

14.30 - 15.15<br />

15.15 – 15.55<br />

J =Jüdisch<br />

P = Profan<br />

T =Turnen


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 12<br />

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II. ALLGEMEINE SCHULBEDINGUNGEN<br />

A. ANMELDEFORMALITÄTEN (EIN-/AUSTRITTE)<br />

1. ANMELDUNG UND EINTRITT IN DIE 1. KLASSE<br />

Anforderungen siehe Teil I, B 3 (Seite 4)<br />

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mittels Anmeldeformular der <strong>Schule</strong>.<br />

Der Anmeldetermin wird jeweils anfangs Jahr festgelegt und in der jüdischen<br />

Presse bekannt gegeben.<br />

Mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars bestätigen die Eltern, die<br />

Allgemeinen Schulbedingungen gelesen zu haben und die darin enthaltenen<br />

Bestimmungen anzuerkennen. Mit der Anmeldung gehen die Eltern<br />

somit einen Vertrag ein.<br />

Schulpflichtige Kinder, welche die Anforderungen erfüllen und von der<br />

Schulleitung als Schüler akzeptiert werden, sind von dem Augenblick in<br />

die <strong>NOAM</strong> aufgenommen, in dem die erste Rechnung bezahlt wird. Die<br />

Aufnahme wird schriftlich bestätigt und ist für die Eltern verbindlich. Die<br />

ersten drei Monate nach Eintritt in die <strong>NOAM</strong> gelten prinzipiell als Probezeit.<br />

Wird die Anmeldung vor Beginn des Schuljahres zurückgezogen, ist<br />

das Schulgeld für das gesamte erste Schuljahr geschuldet. Erfolgt der<br />

Rückzug der Anmeldung aus einem wichtigen und achtenswerten Grund,<br />

kann der geschuldete Betrag reduziert oder ganz erlassen werden. Bei<br />

der Beurteilung sind in erster Linie die wirtschaftlichen und organisatorischen<br />

Auswirkungen auf die <strong>Schule</strong> zu berücksichtigen.<br />

Erfolgt auf das Ende eines Schuljahres keine Kündigung gemäss Ziff. 3,<br />

so verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein weiteres Schuljahr.<br />

Empfänger von Stipendien der Stiftung Stipendienfonds <strong>Jüdische</strong> <strong>Schule</strong><br />

„<strong>NOAM</strong>“ müssen jedoch von Jahr zu Jahr ein neues Gesuch einreichen.<br />

Die <strong>Jüdische</strong> <strong>Schule</strong> <strong>NOAM</strong> steht allen jüdischen Kindern offen. Voraussetzungen<br />

für die Aufnahme sind Schulreife sowie deutsche Sprachkenntnisse.<br />

Darüber hinaus müssen die Kinder über genügend hebräi-


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 13<br />

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sche Sprachkenntnisse verfügen, um dem jüdischen Unterricht auf der<br />

entsprechenden Stufe folgen zu können. Für die 1. Klasse genügen hebräische<br />

Lesekenntnisse.<br />

Über die Aufnahme eines Kindes entscheidet die Schulleitung. Die Abklärung<br />

der Schulreife erfolgt üblicherweise durch ein Gespräch mit den<br />

Kindergärtnern, durch einen Entwicklungs- oder Schulpsychologen oder<br />

durch den Schulpsychologischen Dienst. Die Anmeldung eines Kindes in<br />

die <strong>NOAM</strong> gilt grundsätzlich für die Dauer der gesamten Primarschule.<br />

Der Eintritt eines Kindes erfolgt auf Beginn des Schuljahres.<br />

2. FRÜHZEITIGE EINSCHULUNG<br />

Noch nicht schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Eltern unter bestimmten<br />

Voraussetzungen frühzeitig in der <strong>NOAM</strong> eingeschult werden.<br />

Die <strong>Schule</strong> veranlasst in Absprache mit den Eltern eine Schulreifeabklärung<br />

des Kindes bei einem Entwicklungs- oder Schulpsychologen. Sofern<br />

diese Abklärung die Schulreife des Kindes eindeutig bestätigt und<br />

die Kreisschulpflege Uto der Stadt Zürich aufgrund des Antrages des<br />

Schularztes einer vorzeitigen Einschulung zustimmt, entscheidet die<br />

Schulleitung über die Aufnahme.<br />

3. EINTRITT WÄHREND DES JAHRES/IN EINE HÖHERE KLASSE<br />

Ein Eintritt während des Jahres bzw. in eine höhere Klasse ist ausnahmsweise<br />

möglich, z.B. bei einem Zuzug in die Agglomeration Zürich,<br />

unter Wahrung derselben Anforderungen (jüdisches Kind, schulische<br />

Reife, Deutsch- und Ivrit-Kenntnisse im Rahmen der Klasse, in die ein<br />

Kind aufgenommen werden soll) und unter Wahrung derselben Anmeldeformalitäten.<br />

Über Gesuche zur Aufnahme während des Schuljahres<br />

entscheidet die Schulleitung aufgrund der Eignung des Kindes einerseits,<br />

sowie den Platzverhältnissen in der entsprechenden Klasse anderseits.<br />

4. AUSTRITT AUS DER <strong>NOAM</strong>, VERTRAGSAUFLÖSUNG


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 14<br />

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Im Interesse eines geordneten und wirtschaftlich tragbaren Schulbetriebes<br />

kann der Vertrag mit der <strong>Schule</strong> nur auf Ende eines Schuljahres aufgelöst<br />

werden. Der Austritt eines Kindes ist somit nur auf Ende Schuljahr<br />

möglich.<br />

In begründeten Ausnahmefällen kann ein Austritt in Absprache mit der<br />

Schulleitung auf einen früheren Zeitpunkt bewilligt werden. In allen Fällen<br />

ist eine schriftliche, eingeschriebene Kündigung unter Einhaltung einer<br />

dreimonatigen Kündigungsfrist erforderlich.<br />

5. AUSSCHLUSS AUS DER SCHULE<br />

Die Schulleitung kann aus disziplinarischen oder pädagogischen Gründen<br />

sowie bei schwerwiegenden Differenzen mit den Eltern einen sofortigen<br />

Ausschluss eines Schülers verfügen.<br />

Gegen den Ausschluss eines Schülers können die Eltern innert zehn<br />

Tagen beim <strong>NOAM</strong>-Vorstand schriftlich Rekurs einlegen.


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 15<br />

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B. FINANZORDNUNG<br />

1. SCHULGELD<br />

Der Vorstand beschliesst jährlich bis zum 31. März die Höhe des Schulgeldes.<br />

Allfällige Änderungen werden den Eltern bis Mitte Juni mitgeteilt.<br />

Das Schulgeld beträgt für das Schuljahr 2007/2008 Fr. 1‘300.-- pro Monat,<br />

inkl. Lehrmaterial und Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung.<br />

Eltern, die keiner jüdischen Gemeinde angehören, welche die <strong>NOAM</strong><br />

subventioniert, bezahlen ein monatliches Schulgeld von Fr. 2’000.-- pro<br />

Kind.<br />

2. SCHULGELDERLEICHTERUNG<br />

Kein Kind soll aus finanziellen Gründen die <strong>NOAM</strong> nicht besuchen können.<br />

Aus diesem Grund wurde die Stiftung Stipendienfonds der <strong>Jüdische</strong>n<br />

<strong>Schule</strong><br />

„<strong>NOAM</strong>“ ins Leben gerufen. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten<br />

der Stiftung können auf begründetes Gesuch hin Schulgelderleichterungen<br />

gewährt werden. Das Antragsformular kann im Schulsekretariat bezogen<br />

oder von der <strong>NOAM</strong>-Webpage herunter geladen werden.<br />

3. RICHTLINIEN ZUR BEZAHLUNG DES SCHULGELDES<br />

Das Schulgeld ist zahlbar monatlich im Voraus, fällig am 1. des Monats.<br />

Nichtbezahlung des Schulgeldes kann zum Ausschluss aus der <strong>Schule</strong><br />

führen.


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 16<br />

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C. SCHULORDNUNG<br />

(laut Vorstandsbeschluss vom 15. Januar 2001)<br />

1. ALLGEMEINES<br />

Die Schulordnung regelt den Schulbetrieb sowie die Rechte und Pflichten<br />

der Schüler bzw. deren Eltern der <strong>Schule</strong> gegenüber und enthält diverse<br />

organisatorische Informationen.<br />

2. SCHULBETRIEB, BENEHMEN, ORDNUNG, KLEIDUNG<br />

Die <strong>NOAM</strong> legt auf eine für Schüler und Lehrer angenehme, fröhlichentspannte<br />

und tolerante Atmosphäre Wert, in der sich Kinder jeglicher<br />

Observanz wohlfühlen können.<br />

Die Schüler werden zu anständigem Benehmen inner- und ausserhalb<br />

der <strong>Schule</strong> aufgefordert und angehalten. Insbesondere bei Störung des<br />

Schulbetriebes, der Nichtrespektierung der Hausordnung oder der Sicherheitsvorschriften,<br />

trifft der Lehrer oder der Rektor die dem Disziplinarreglement<br />

entsprechenden Massnahmen. Strafen gegen fehlbare<br />

Schüler sind so zu gestalten, dass sie erziehend wirken und den psychischen<br />

Zustand des Kindes genügend berücksichtigen. Körperliche Strafen<br />

sind ausgeschlossen.<br />

Ein disziplinarischer Ausschluss aus der <strong>Schule</strong> ist nur in aussergewöhnlich<br />

schwerwiegenden Fällen durch die Schulleitung möglich. Gegen diesen<br />

Entscheid kann innert zehn Tagen beim <strong>NOAM</strong>-Vorstand letztinstanzlich<br />

rekurriert werden.<br />

Die morgendliche Tefilah ist Bestandteil des regulären und obligatorischen<br />

Schulbetriebes. Während des Schulbetriebes tragen alle Kinder<br />

angemessene Schulkleider; alle Knaben tragen eine Kippa.<br />

3. VERPFLEGUNG<br />

In die <strong>NOAM</strong> dürfen nur koschere Lebensmittel (ICZ-Liste) mitgebracht<br />

werden, die milchig oder parve sind. Bei der Erstellung des Menuplanes


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 17<br />

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für das Mittagessen achten wir auf die ernährungsphysiologischen Bedürfnisse<br />

der Kinder und richten uns nach der Koscherliste der IRG.<br />

4. GARDEROBE, FUNDGEGENSTÄNDE<br />

In den Schulräumlichkeiten befinden sich genügend Kleiderhaken.<br />

Am Ende jedes Schultages sind Kleidungsstücke, Schirme und Taschen<br />

etc. mit nach Hause zu nehmen. Das mit der Reinigung der Schulräume<br />

beauftragte Personal ist angewiesen, zurückgelassene Gegenstände<br />

einzusammeln. Jeweils während zwei Tagen vor den Ferien können die<br />

vergessenen Gegenstände, an speziell markierten Kleiderständern, wieder<br />

abgeholt werden. Danach werden sie einer Kleidersammlung übergeben.<br />

5. KONTAKT<br />

Sekretariat Tel. 044/289.66.66<br />

Fax 044/289.66.77<br />

info@noam.ch<br />

Rektor Tel. 044/289.66.66 goldberger@noam.ch<br />

Prorektor Tel. 044/289.66.65<br />

Lehrerzimmer Tel. 044/289.66.64<br />

Sicherheit/<br />

Portier für Notfälle<br />

Tel. 044/289.66.26<br />

6. HANDYS<br />

Die Benützung von Handys während der Schulzeit ist nicht gestattet.<br />

7. ABSENZEN UND DISPENSE<br />

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch der Kinder verantwortlich.<br />

Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig im Voraus mittels<br />

des entsprechenden Formulars, welches im Sekretariat oder unter<br />

www.noam.ch bezogen werden kann, um Dispensation nachzusuchen.<br />

Bewilligungen bis zu einem Tag fallen in die Kompetenz der Klassenleh-


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 18<br />

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rer. Dispensationsgesuche für mehr als ein Tag richten Sie bitte an den<br />

Rektor.<br />

Dispensationsgesuche für den letzten Schultag vor, bzw. den ersten<br />

Schultag nach den Ferien zwecks Ferienverlängerung werden prinzipiell<br />

nicht gewährt.<br />

Ein nicht voraussehbares Schulversäumnis ist so rasch als möglich dem<br />

verantwortlichen Lehrer mitzuteilen. Es muss in jedem Fall eine schriftliche<br />

Entschuldigung, gerichtet an den verantwortlichen Klassenlehrer, erfolgen.<br />

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass der versäumte Stoff in allen<br />

Fächern nachgeholt wird.<br />

8. KLASSEN- UND ABSENZENBUCH<br />

Der Klassenlehrer führt ein Klassen- und Absenzenbuch.<br />

9. ZEUGNISSE<br />

Zeugnisse resp. Berichte werden zweimal pro Jahr per Ende des Semesters<br />

ausgestellt. Die <strong>NOAM</strong> stellt als staatlich bewilligte Privatschule<br />

allfällige Zwischenzeugnisse gemäss "Verordnung über die Volksschule<br />

des Kantons Zürich" aus.<br />

10. PROMOTION<br />

Über die Beförderung der Schüler entscheiden Klassenlehrer und Rektor.<br />

11. INDIVIDUELLER NACHHILFEUNTERRICHT<br />

Individueller Nachhilfeunterricht kann gegen entsprechende Verrechnung<br />

erteilt oder ev. vermittelt werden. Über die Notwendigkeit, Intensität und<br />

Dauer eines Nachhilfeunterrichts beraten sich Lehrer und Rektoratsstab


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 19<br />

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gemeinsam mit den Eltern. Die Kosten gehen zu Lasten der Eltern und<br />

sind direkt mit dem Lehrer zu vereinbaren und zu bezahlen.<br />

12. GRUPPENWEISER NACHHILFEUNTERRICHT<br />

Der Lehrer kann, je nach Bedarf, eine Stunde pro Woche Nachhilfeunterricht<br />

erteilen. Er entscheidet über die Notwendigkeit und wer daran teilnehmen<br />

muss. Die Zeiten sind im Stundenplan fixiert und müssen freigehalten<br />

(keine geplanten Freizeitaktivitäten!) werden. Dieser Unterricht<br />

ist im Schulgeld inbegriffen.<br />

13. FERIEN<br />

<strong>NOAM</strong> sieht gleich viele Ferientage wie die kantonalen <strong>Schule</strong>n vor, jedoch<br />

unter Berücksichtigung der jüdischen Feiertage. Der Ferienplan<br />

wird anfangs des Kalenderjahres bekannt gegeben.<br />

14. GESUNDHEITSWESEN UND VERKEHRSERZIEHUNG<br />

Bezüglich Gesundheitswesen und Verkehrserziehung untersteht die<br />

<strong>NOAM</strong> den staatlich angeordneten Massnahmen, die in Zusammenarbeit<br />

mit den städtischen Behörden durchgeführt werden. Zusätzlich werden<br />

alle Schüler regelmässig in Zahnhygiene unterrichtet.<br />

15. ABHOLEN UND BRINGEN<br />

Wer sein Kind mit dem Auto in die <strong>Schule</strong> bringt oder abholt, darf aus Sicherheitsgründen<br />

nicht direkt vor dem Eingang des Gebäudes anhalten.<br />

Mit den Kindern soll in der nahen Umgebung des Schulhauses ein Ort<br />

vereinbart werden, wo es abgeholt wird.<br />

Die <strong>Schule</strong> übernimmt keine Verantwortung für Kinder, welche sich vor<br />

07:45 Uhr bzw. 30 Minuten nach Schulschluss in der <strong>Schule</strong> befinden.<br />

16. ELTERNINFORMATIONEN<br />

Durch Elternbriefe orientiert die <strong>NOAM</strong> über wichtige Schulbelange. Diese<br />

Briefe werden den Kindern mit nach Hause gegeben. Den Erhalt bes-


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 20<br />

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tätigen die Eltern auf einem eigens dafür geschaffen Blatt, das am Folgetag<br />

der Lehrperson zurückzugeben ist.<br />

Für jede Klasse findet pro Schuljahr mindestens ein Elternabend statt.<br />

Dieser wird vom verantwortlichen Klassenlehrer einberufen und findet unter<br />

Mitwirkung aller am Unterricht beteiligten Hauptlehrer, sowie eines<br />

Mitgliedes des Rektorates statt.<br />

17. SCHULBESUCHE/BESUCHSTAGE<br />

Einmal im Jahr veranstaltet die <strong>Schule</strong> öffentliche Besuchstage.<br />

Eltern können während des Jahres, nach Voranmeldung bei der zuständigen<br />

Lehrperson, den Unterricht besuchen.<br />

18. LEHRMITTEL UND SCHULMATERIAL<br />

Lehrmittel und Schulmaterial sind im Schulgeld inbegriffen.<br />

19. SORGFALTSPFLICHT<br />

Die Lehrer halten die Schüler an, den Lehrmitteln und dem Schulmaterial<br />

Sorge zu tragen. Für mutwillige oder fahrlässige Beschädigung und für<br />

den Verlust von Lehrmitteln oder Schulmaterial haften die Schüler bzw.<br />

deren Eltern.<br />

Verursachen Schüler grobfahrlässig oder mutwillig Schäden am Schulhaus,<br />

dem Mobiliar oder auf dem Schulareal, so haften die Eltern dafür.<br />

20. VERSICHERUNGEN<br />

Kranken- und Unfallversicherung sind Sache der Eltern.<br />

Die Kinder sind durch die <strong>Schule</strong> nicht gegen Unfall versichert.<br />

Allfällige Unfälle sind immer der eigenen Versicherung anzuzeigen.<br />

Es besteht eine Haftpflichtversicherung der <strong>Schule</strong>.


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 21<br />

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21. KONFLIKTLÖSUNG<br />

Erster Ansprechpartner bei Unstimmigkeiten ist die Lehrperson. Bei Differenzen<br />

mit dem Lehrer oder bei grundsätzlichen Problemen kann man<br />

sich an den Rektor wenden. Wird nach wie vor keine Lösung gefunden,<br />

kann die Angelegenheit dem Vorstand vorgelegt werden.<br />

22. GENERALKLAUSEL<br />

Für alle Fälle, die durch diese Schulordnung nicht geregelt sind, gelten<br />

die entsprechenden Regelungen, welche an den Volksschulen der Stadt<br />

Zürich angewendet werden.<br />

Dieses Reglement ersetzt alle vorgängigen. Indem ein Kind die <strong>Schule</strong><br />

besucht, akzeptieren die Eltern dieses Reglement.


<strong>NOAM</strong> - Eine Idee macht <strong>Schule</strong> Seite 22<br />

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D. DISZIPLINARREGLEMENT<br />

Gegen fehlbare Schüler können seitens der <strong>Schule</strong> erzieherische Massnahmen<br />

in folgendem Rahmen ergriffen werden:<br />

1. Seitens des Lehrers:<br />

Klärendes Gespräch; Freundliche Ermahnung; Ernster Verweis; Versetzung<br />

des Schülers an einen besonderen Platz; Erteilen von zusätzlichen<br />

Aufgaben oder Arbeiten (auch ausserhalb der Unterrichtszeiten); Gespräch<br />

mit den Eltern; Eintrag ins Zeugnis.<br />

2. Seitens der Schulleitung:<br />

(in Zusammenarbeit mit dem Lehrer)<br />

Befristeter Ausschluss vom Unterricht; Befristeter Ausschluss von der<br />

<strong>Schule</strong>; Ausschluss von der <strong>Schule</strong>.<br />

Gegen den Ausschluss eines Schülers aus disziplinarischen Gründen<br />

können die Eltern innert zehn Tagen beim <strong>NOAM</strong>-Vorstand schriftlich<br />

Rekurs einlegen.

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