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1. allgemeInes zur sozIalVersIcherung Von<br />
FreIberuFlern und neuen selbständIgen<br />
Welche Gesetze regeln meine Versicherung?<br />
Information:<br />
GSVG: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz<br />
ASVG: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />
FSVG: Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz<br />
BSVG: Bauern-Sozialversicherungsgesetz<br />
NVG: Notarversicherungsgesetz<br />
B-KUVG: Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz<br />
Für wen gilt die Sozialversicherung?<br />
Seit 1998 gehören alle Menschen, die durch eine betriebliche Tätigkeit<br />
„Einkünfte aus Gewerbebetrieben“ oder „Einkünfte aus selbständiger<br />
Arbeit“ erzielen und aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits pflichtversichert<br />
sind, zur gewerblichen<br />
• Krankenversicherung<br />
• Pensionsversicherung<br />
• Unfallversicherung<br />
und unterliegen seit 1. Jänner 2008 grundsätzlich der<br />
• Selbständigenvorsorge.<br />
SVA-Infoblätter zu vielen wichtigen Themen finden Sie im Internet (www.svagw.at),<br />
leicht auffindbar auf der Startseite unter „OnlineServices/Fachinformationen“.<br />
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