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1. allgemeInes zur sozIalVersIcherung Von<br />

FreIberuFlern und neuen selbständIgen<br />

Welche Gesetze regeln meine Versicherung?<br />

Information:<br />

GSVG: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz<br />

ASVG: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz<br />

FSVG: Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz<br />

BSVG: Bauern-Sozialversicherungsgesetz<br />

NVG: Notarversicherungsgesetz<br />

B-KUVG: Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz<br />

Für wen gilt die Sozialversicherung?<br />

Seit 1998 gehören alle Menschen, die durch eine betriebliche Tätigkeit<br />

„Einkünfte aus Gewerbebetrieben“ oder „Einkünfte aus selbständiger<br />

Arbeit“ erzielen und aufgrund dieser Tätigkeit nicht bereits pflichtversichert<br />

sind, zur gewerblichen<br />

• Krankenversicherung<br />

• Pensionsversicherung<br />

• Unfallversicherung<br />

und unterliegen seit 1. Jänner 2008 grundsätzlich der<br />

• Selbständigenvorsorge.<br />

SVA-Infoblätter zu vielen wichtigen Themen finden Sie im Internet (www.svagw.at),<br />

leicht auffindbar auf der Startseite unter „OnlineServices/Fachinformationen“.<br />

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