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Das bedeutet: Sobald bestimmte Voraussetzungen auf Sie zutreffen, gilt für<br />
Sie die Pflichtversicherung. Eine vertragliche Begründung des Versicherungsverhältnisses<br />
ist nicht erforderlich.<br />
Unter welchen Umständen gilt für mich eine Pflicht-<br />
versicherung als Freiberufler oder Neuer Selbständiger?<br />
Sie fallen als Freiberufler oder Neuer Selbständiger unter die Pflichtversicherung,<br />
wenn für Sie die folgenden Bedingungen gelten:<br />
6<br />
• Sie erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder aus selbständiger<br />
Arbeit.<br />
• Aufgrund dieser Erwerbstätigkeit ist nicht bereits eine Pflichtversicherung<br />
– etwa durch einen freien Dienstvertrag nach dem ASVG –<br />
eingetreten. (Ausnahme: Wirtschaftstreuhänder und Tierärzte)<br />
• Die Beitragsgrundlage, die sich aus diesen Erwerbseinkünften ergibt,<br />
übersteigt die Versicherungsgrenze (Seite 9) und/oder Sie geben in<br />
Ihrer Versicherungserklärung Einkünfte über der Versicherungsgrenze<br />
an.<br />
Beispiele<br />
Eine Schriftstellerin nimmt einen Auftrag als Vortragende an einer<br />
Volkshochschule an. Die Volkshochschule schließt dafür mit ihr einen<br />
„freien Dienstvertrag“ ab. Durch diesen freien Dienstvertrag besteht<br />
eine Pflichtversicherung nach dem ASVG. Im Hinblick auf die Einkünfte<br />
aus der Volkshochschule gilt die Schriftstellerin also nicht als Neue<br />
Selbständige.