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Bezugsurkunde F50 - Bechtle & Widder

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PVP Park Village - <strong>Bezugsurkunde</strong><br />

1. Bauabschnitt, "Fasan 50"<br />

A 66355<br />

V E R H A N D E L T<br />

zu Heilbronn am 2009 ( zweitausendneun)<br />

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar<br />

Dr. R o l f G a u p p<br />

Urkundenrolle Nr. /2009<br />

mit dem Amtssitz in 74072 Heilbronn, Uhlandstraße 21,<br />

erschienen heute in den Kanzleiräumen:<br />

1. Herr Marc Alexander W i d d e r ,<br />

geschäftsansässig Schubartstraße 14, 74076 Heilbronn,<br />

geboren am 15.10.1970,<br />

2. Herr Thomas B e c h t l e ,<br />

geschäftsansässig daselbst,<br />

geboren am 15.08.1971,<br />

- beide handelnd nicht in eigenem Namen, sondern als gemein-<br />

sam zur Vertretung berechtigte und von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreite Geschäftsführer der <strong>Bechtle</strong> & <strong>Widder</strong><br />

Immobilien GmbH mit dem Sitz in Heilbronn, diese wiederum<br />

handelnd als alleinige und von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreite Komplementärin der Kommanditgesellschaft<br />

unter der Firma<br />

PVP Park Village Projektentwicklung GmbH & Co. KG<br />

mit dem Sitz in Heilbronn -.


- 2 -<br />

Die Erschienenen sind dem beurkundenden Notar persönlich bekannt.<br />

Der Notar bescheinigt aufgrund seiner Einsichtnahme vom in das<br />

elektronische Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 108292 und<br />

HRA 722542, die Richtigkeit der bei den Erschienenen wiedergegebenen Gesellschafts-<br />

und Vertretungsverhältnisse.<br />

Die Frage des Notars nach einer Vorbefassung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 7<br />

BeurkG wurde von den Erschienenen verneint.<br />

Sie erklärten mit der Bitte um Beurkundung folgende<br />

BEZUGSURKUNDE<br />

(1) Die PVP Park Village Projektentwicklung GmbH & Co. KG<br />

mit dem Sitz in Heilbronn<br />

- nachstehend "PVP" genannt -<br />

I.<br />

beabsichtigt, auf dem im Grundbuch von Böckingen, Blatt 10484 BV 3 und<br />

13, eingetragenen, in dem der gegenwärtigen Niederschrift als Anlage 1<br />

beigefügten Lageplan blau umrandet dargestellten und künftig auch so genannten<br />

"Gesamtareal" der Gemarkung Böckingen, das sich zusammensetzt<br />

aus<br />

1. einer Teilfläche des Grundstücks<br />

und<br />

Flst. 1507 Neckargartacher Straße 41 -: 16,23 a<br />

Gebäude- und Freifläche<br />

mit einem Messgehalt von ca. 6,61 a<br />

2. dem Grundstück<br />

Flst. 1451 Limesstraße 3, 3/1, 9/1 -: 256,76 a<br />

Neckargartacher Straße 45,<br />

45/1, 47, 47/1, 47/2, 47/3, 47/4,<br />

47/5, 47/6, 47/7, 47/8, 49<br />

Gebäude- und Freifläche,


- 3 -<br />

auf Grundlage der Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan 37/25<br />

in mehreren Abschnitten unter teilweiser Verwendung bereits vorhandener<br />

Altbausubstanz ein auf die kommenden Jahre hinweg ausgelegtes Gesamtbauvorhaben<br />

zu realisieren und hierbei auch die für die Erschließung, Ver-<br />

und Entsorgung und bestimmungsgemäße Nutzung der durch die vorgesehene<br />

Neuordnung des Gesamtareals zu bildenden Einzelgrundstücke nebst<br />

Baulichkeiten erforderlichen gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen,<br />

insbesondere die private Erschließungsstraße (Fasanenweg) und einen<br />

mindestens 500 m² großen Kinderspielplatz, herzustellen.<br />

Das vorläufige Planungskonzept der PVP ergibt sich aus dem Gesamtgestaltungsplan<br />

in Anlage 2 der gegenwärtigen Niederschrift. Die daraus ersichtliche<br />

Bebauung des Gesamtareals kann jedoch im derzeitigen Stadium<br />

der Planung nur als unverbindlicher Gestaltungsvorschlag angesehen werden,<br />

der lediglich bezweckt, die Grundzüge des von der PVP geplanten Gesamtbauvorhabens<br />

wiederzugeben. Auch kann aus dem Gesamtgestaltungsplan<br />

keinerlei Verpflichtung der PVP abgeleitet werden, das Bauvorhaben<br />

tatsächlich in vollem Umfang oder auch nur teilweise zu verwirklichen.<br />

Die PVP hat zur Realisierung ihres Gesamtbauvorhabens mit der Stadt<br />

Heilbronn einen Städtebaulichen Vertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag datiert<br />

vom 24.07./10.08.2007 und enthält auch Vereinbarungen, die noch<br />

nach Abschluss der im Vertragsgebiet durchzuführenden baulichen Maßnahmen<br />

wirken und somit auch die künftigen Eigentümer der aus dem Gesamtareal<br />

hervorgehenden Einzelgrundstücke betreffen. Die entsprechenden<br />

Vereinbarungen sind aus dem der gegenwärtigen Niederschrift als<br />

Anlage 3 beigefügten Schriftstück mit der Überschrift "Verpflichtungsübernahme"<br />

zu entnehmen. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen hat die<br />

PVP ihren Rechtsnachfolgern aufzuerlegen und diese in entsprechender<br />

Weise zur Weitergabe zu verpflichten.<br />

(2) Die PVP wird nun zunächst einen 1. Bauabschnitt ihres Gesamtbauvorhabens<br />

realisieren. In diesen 1. Bauabschnitt sind u.a. die folgenden von dem<br />

vorstehend in Abs. 1 Ziffer 2 näher beschriebenen Grundstück Flst. 1451<br />

noch wegzumessenden und jeweils an eigener Grundbuchstelle zu buchenden<br />

Teilgrundstücke einbezogen, nämlich<br />

1. das sogenannte "Baugrundstück" mit einem Messgehalt von<br />

ca. , das in dem der gegenwärtigen Niederschrift als Anlage 4 beigefügten<br />

Lageplan rot umrandet dargestellt und mit seiner künftigen Flurstücks-Nummer<br />

bezeichnet ist,<br />

2. das sogenannte "Wegegrundstück" mit einem Messgehalt von<br />

ca. , das in demselben Lageplan grün umrandet dargestellt und mit<br />

seiner künftigen Flurstücks-Nummer bezeichnet ist.


- 4 -<br />

Die geplante Bebauung dieser Grundstücke ergibt sich aus Abschnitt II. dieser<br />

Urkunde.<br />

Die PVP hat das Baugrundstück durch die der gegenwärtigen Niederschrift<br />

mit ihren Anlagen A und B (Lageplan und Entwurf des Aufteilungsplans) als<br />

Anlage 5 angeschlossene Teilungserklärung vom heutigen Tage<br />

(UR /2009 des Notars Dr. Rolf Gaupp in Heilbronn) in Wohnungs- und<br />

Teileigentumsrechte aufgeteilt. In dieser Teilungserklärung wurde auch jedem<br />

Wohnungs- und Teileigentumsrecht ein entsprechender Miteigentumsanteil<br />

am Wegegrundstück zugeordnet.<br />

Die neu begründeten Wohnungs- und Teileigentumsrechte mitsamt Miteigentumsanteilen<br />

am Wegegrundstück und den zugehörigen Baulichkeiten<br />

werden von der PVP an einzelne Käufer durch Abschluss von notariell zu<br />

beurkundenden Kaufverträgen veräußert. Die gegenwärtige <strong>Bezugsurkunde</strong><br />

soll die Beurkundung dieser Rechtsvorgänge erleichtern.<br />

(1) Auf dem Baugrundstück errichtet die PVP unter teilweiser Verwendung der<br />

vorhandenen Altbausubstanz ein Wohngebäude ("Fasan 50") mit<br />

12 Wohnungen und verschiedenen weiteren Räumen im Untergeschoss<br />

sowie eine zugehörige Tiefgarage mit 11 Pkw-Stellplätzen.<br />

II.<br />

Während sich das Wohngebäude in vollem Umfang auf dem Baugrundstück<br />

befinden wird, erfolgt die Errichtung der Tiefgarage einschließlich der Tiefgaragenrampe<br />

nahezu ausschließlich auf benachbarten Grundstücksflächen.<br />

Die insoweit geplante Unter- bzw. Überbauung dieser Grundstücksflächen<br />

ist aus dem Untergeschossgrundriss des der Teilungserklärung (Anlage<br />

5 dieser Urkunde) als Anlage B beigefügten Entwurfs des Aufteilungsplans<br />

ersichtlich und ebendort in ihrer Gesamtheit blau umrandet dargestellt.<br />

Die PVP beabsichtigt, in einem späteren Bauabschnitt auch Bauvorhaben<br />

auf den nördlich und östlich an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücksflächen<br />

zu verwirklichen. Hierbei ist vorgesehen, einen Großteil der<br />

einen Bestandteil des Baugrundstücks bildenden Tiefgarage mit einem<br />

Wohngebäude zu überbauen und eine unmittelbar an die Ostseite der Tiefgarage<br />

anschließende weitere Tiefgarage zu errichten. Im Falle der Realisierung<br />

dieser Bauvorhaben behält sich die PVP vor, die zum Baugrundstück<br />

gehörende Tiefgaragenrampe gemäß den mit Strichlinien ausgeführten<br />

Darstellungen in den Unter- und Erdgeschossgrundrissen des Entwurfs


- 5 -<br />

des Aufteilungsplans in Anlage B der Teilungserklärung zu verlegen und alle<br />

hierfür erforderlichen baulichen Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen.<br />

Ferner kann die östliche Wand der Tiefgarage entfernt werden, um eine<br />

Erschließung der weiteren Tiefgarage über die verlegte Tiefgaragenrampe<br />

und die Fahrbahn der Tiefgarage des Baugrundstücks zu ermöglichen.<br />

Bei dem Wegegrundstück handelt es sich um einen Teil der für das Gesamtareal<br />

vorgeschriebenen privaten Erschließungsstraße "Fasanenweg".<br />

Die PVP wird das Wegegrundstück entsprechend dieser Funktion als Straßenfläche<br />

anlegen.<br />

(2) Grundlagen für die Errichtung und den Ausbau der von der PVP demzufolge<br />

auf dem Bau- und Wegegrundstücken zu erstellenden Baulichkeiten und<br />

auszuführenden baulichen Leistungen bilden<br />

1. der Entwurf des Aufteilungsplans in Anlage B der Teilungserklärung<br />

(Anlage 5 dieser Urkunde),<br />

2. die Baubeschreibung, die als Anlage 6 zur gegenwärtigen Niederschrift<br />

genommen wird.<br />

III.<br />

(1) Das Gesamtareal weist derzeit nach Abt. II des Grundbuchs folgende Belastungen<br />

aus:<br />

Nr. 1: Nur lastend auf dem (früheren) Grundstück Flst. 1452:<br />

Grunddienstbarkeit (Wege- und Zugangsrecht) für Flst.Nr. 1455,<br />

Gemarkung Böckingen.<br />

Nr. 8: Nur lastend auf dem (früheren) Grundstück Flst. 1448/2, 4,03 a:<br />

Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht und Versorgungsleitungsrecht)<br />

für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks<br />

Flst.Nr. 1448/1, Gemarkung Böckingen.<br />

Nr. 12: Nur lastend auf 111,28 a (früheres Grundstück Flst. 1452/2):<br />

Grunddienstbarkeit (Geh- und Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer<br />

des Grundstücks Flst.Nr. 1448, 1451/1, 1452, Geb. 49, 49 a,<br />

49/1 Neckargartacher Straße, Gemarkung Böckingen.


- 6 -<br />

Nr. 13: Nur lastend auf 111,28 a (früheres Grundstück Flst. 1452/2):<br />

Grunddienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des<br />

Grundstücks Flst.Nr. 1455, Gemarkung Böckingen.<br />

Nr. 14: Nur lastend auf 11,93 a (früheres Grundstück Flst. 1502/7):<br />

Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Stadt Heilbronn, bestehend<br />

in<br />

1. dem Recht auf Belassung der Hauptleitungen für Gas, Wasser<br />

und Abwasser,<br />

2. dem Recht auf Verlängerung dieser Leitungen zur Grünewaldstraße,<br />

3. dem Recht zum Betreten des Grundstücks zur Unterhaltung,<br />

Ausbesserung, Auswechslung und Verlängerung der Leitungen<br />

und zur Vornahme der dazu erforderlichen Arbeiten,<br />

4. einem Bauverbot.<br />

Nr. 15: Nur lastend auf 11,93 a (früheres Grundstück Flst. 1502/7):<br />

Grunddienstbarkeit (Wegerecht als Zugang zu dem begünstigten<br />

Grundstück) für Flst.Nr. 1455, Gemarkung Böckingen.<br />

Nr. 16: Nur lastend auf 11,93 a (früheres Grundstück Flst. 1502/7):<br />

Grunddienstbarkeit (Wegerecht als Zugang zu den begünstigten<br />

Grundstücken) für Flst.Nr. 1452, 1448, 1451/1, Geb. 49, 49 a, 49/1<br />

Neckargartacher Straße, Gemarkung Böckingen.<br />

Nr. 17: Nur lastend auf 11,93 a (früheres Grundstück Flst. 1502/7):<br />

Grunddienstbarkeit (Wegerecht als Zugang zu dem begünstigten<br />

Grundstück) für Flst.Nr. 1454, Gemarkung Böckingen.<br />

Nr. 18: Nur lastend auf 11,93 a (früheres Grundstück Flst. 1502/7):<br />

Je unter sich gleichrangige Grunddienstbarkeiten (Abwasserleitung)<br />

für den jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Flst.Nr. 1454/1 bis<br />

1454/18, Gemarkung Böckingen.<br />

Darüber hinaus müssen zur dinglichen Sicherstellung der beabsichtigten<br />

Bebauung, der Erschließung, der Ver- und Entsorgung sowie der (gemeinsamen)<br />

Nutzung der durch die vorgesehene Neuordnung des Gesamtareals<br />

zu bildenden Einzelgrundstücke sowie verschiedener Nachbargrundstücke<br />

sowohl zulasten als auch zugunsten aller beteiligter Grundstücke Grunddienstbarkeiten<br />

in Abt. II des Grundbuchs eingetragen werden. Eine genaue


- 7 -<br />

Festlegung dieser Dienstbarkeiten, also auch derjenigen, die die Bau- und<br />

Wegegrundstücke betreffen, ist im derzeitigen Stadium der Planung und<br />

Grundstücksneuordnung noch nicht möglich. Nach dem heutigen Kenntnisstand<br />

sind im Hinblick auf die Bau- und Wegegrundstücke folgende Rechte<br />

durch Grunddienstbarkeiten sicherzustellen:<br />

1. Zulasten des Bau- und/oder des Wegegrundstücks und zugunsten der<br />

jeweiligen Eigentümer einzelner oder aller anderer Grundstücke:<br />

a) Leitungsrechte für Ver- und Entsorgungsleitungen und -kanäle aller<br />

Art am Bau- und am Wegegrundstück,<br />

b) Gehrechte an den auf dem Baugrundstück vorhandenen Wegen sowie<br />

Geh- und Fahrrechte am Wegegrundstück, wobei die Kosten der<br />

Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der betroffenen Weg-<br />

bzw. Straßenflächen allein den jeweiligen Eigentümern der belasteten<br />

Grundstücke, also der Bau- und Wegegrundstücke, zur Last fallen und<br />

ihnen auch die insoweit bestehenden Verkehrssicherungspflichten obliegen,<br />

c) Mitbenutzungs- und Mitbetriebsrechte an dem im Untergeschoss<br />

des auf dem Baugrundstück zu errichtenden Wohngebäudes "Fasan<br />

50" gelegenen Haustechnikraum und an der darin einzurichtenden<br />

Heizungs- und Warmwasseranlage nebst den auf dem Dach zu installierenden<br />

Solarkollektoren, dem Kamin, den Zählereinrichtungen und<br />

den erforderlichen Hausanschlüssen bzw. Übergabeeinrichtungen sowie<br />

Zugangsrechte zum Haustechnikraum; Begünstigte dieser Rechte<br />

sind nur die jeweiligen Eigentümer der übrigen zum 1. Bauabschnitt<br />

der PVP gehörenden Grundstücke,<br />

d) Mitbenutzungsrecht an der Tiefgaragenrampe und der Tiefgaragenfahrbahn<br />

einschließlich Tiefgaragentor mit allen technischen Einrichtungen;<br />

dieses Recht besteht nur dann, wenn die PVP im Zuge eines<br />

späteren Baubabschnitts Bauvorhaben auf den nördlich und östlich an<br />

das Baugrundstück angrenzenden Nachbarflächen verwirklicht (vgl.<br />

hierzu Abschnitt II. Abs. 1 dieser Urkunde) und steht in diesem Fall allein<br />

dem jeweiligen Eigentümer desjenigen Nachbargrundstücks zu,<br />

dessen Tiefgarage über die Tiefgaragenrampe und die Tiefgaragenfahrbahn<br />

der zum Baugrundstück gehörenden Tiefgarage erschlossen<br />

wird.<br />

2. Zulasten einzelner oder aller anderer Grundstücke und zugunsten der<br />

jeweiligen Eigentümer des Bau- und - soweit erforderlich oder zweckmäßig<br />

- auch des Wegegrundstücks:<br />

a) Leitungsrechte für Ver- und Entsorgungsleitungen und -kanäle aller<br />

Art,


- 8 -<br />

b) Gehrechte an den Wegen bestimmter Nachbargrundstücke sowie<br />

Geh- und Fahrrechte an den übrigen Teilen der Erschließungsstraße<br />

(Fasanenweg), soweit sie von der PVP tatsächlich herstellt wird (der<br />

beabsichtigte Verlauf der Erschließungsstraße ist aus dem Gesamtgestaltungsplan<br />

in Anlage 2 der gegenwärtigen Niederschrift ersichtlich),<br />

wobei die Kosten der Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung<br />

der betroffenen Weg- und Straßenflächen allein den jeweiligen<br />

Eigentümern der belasteten Grundstücke, also der Nachbargrundstücke,<br />

zur Last fallen und ihnen auch die insoweit bestehenden Verkehrssicherungspflichten<br />

obliegen,<br />

c) Tiefgaragenunter- bzw. -überbaurecht an den betroffenen Nachbargrundstücken<br />

(vgl. hierzu Abschnitt II. Abs. 1 dieser Urkunde),<br />

d) Mitbenutzungsrecht an dem für das Gesamtareal vorgesehene Kinderspielplatz,<br />

falls dieser von der PVP tatsächlich hergestellt wird (die<br />

beabsichtigte Lage des Kinderspielplatzes ist aus dem Gesamtgestaltungsplan<br />

in Anlage 2 der gegenwärtigen Niederschrift ersichtlich).<br />

Die mit der Ausübung der Grunddienstbarkeiten Ziffer 1 und 2 zusammenhängenden<br />

Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung, Instandsetzung,<br />

Erneuerung und des Betriebs der betreffenden Anlagen,<br />

Einrichtungen, Grundstücksflächen und Baulichkeiten sowie anfallende<br />

Verbrauchskosten, sind von den jeweiligen Eigentümern der beteiligten<br />

Grundstücke grundsätzlich gemeinsam nach einem jeweils noch festzulegenden<br />

Umlageschlüssel zu tragen, es sei denn, dass vorstehend etwas<br />

anderes geregelt ist oder nach dem Sicherungszweck der zu bestellenden<br />

Dienstbarkeiten oder aus sonstigen Gründen ausnahmsweise die<br />

alleinige Kostentragungspflicht eines oder eines Teils der Eigentümer gerechtfertigt<br />

erscheint. Entsprechendes gilt für die Einhaltung etwaiger<br />

Verkehrssicherungspflichten.<br />

Des Weiteren kommen in Abt. II des Grundbuchs die sich aus der Verpflichtungsübernahme<br />

in Anlage 3 der gegenwärtigen Niederschrift ergebenden<br />

Dienstbarkeiten und Reallasten zur Eintragung.<br />

Die PVP behält sich ferner vor, im allgemeinen, öffentlichen oder nachbarlichen<br />

Interesse liegende weitere Dienstbarkeiten oder Reallasten in<br />

Abt. II des Grundbuchs eintragen zu lassen, vor allem etwa im Zusammenhang<br />

mit der Absicherung von Ver- und Entsorgungsleitungen,<br />

-kanälen und -anlagen, von Unter- bzw. Überbauungen, Wegen, Zufahrten<br />

oder sonstigen Einrichtungen, wobei als Begünstigte derartiger Rechte<br />

neben den jeweiligen Eigentümern der aus dem Gesamtareal hervorgehenden<br />

Grundstücke und sonstigen Grundstücksnachbarn in erster Linie<br />

die Stadt Heilbronn und die einzelnen Versorgungsträger in Beteracht<br />

kommen.


- 9 -<br />

(2) Auf einzelnen der aus dem Gesamtareal zu bildenden Grundstücke ist die<br />

Realisierung der von der PVP beabsichtigten Bebauung nur möglich, wenn<br />

zulasten benachbarter Grundstücke Baulasten im Baulastenverzeichnis der<br />

Stadt Heilbronn eingetragen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall,<br />

wenn - z.B. durch die neue Grenzziehung - öffentlich-rechtliche Abstandsflächen<br />

unterschritten werden oder sogar eine Grenzüberbauung vorliegt, so<br />

dass sogenannte Abstandsflächen- oder Vereinigungsbaulasten erforderlich<br />

werden. Bei der Eintragung einer Vereinigungsbaulast werden die betroffenen<br />

Grundstücke im baurechtlichen Sinne als ein Grundstück angesehen.<br />

Auch zulasten der Bau- und Wegegrundstücke ist die Eintragung solcher<br />

Baulasten erforderlich, da zum einen der Mindestabstand des östlichen<br />

Nachbargebäudes "Fasan 40" zum Baugrundstück nicht (mehr) eingehalten<br />

ist und zum anderen eine Unter- bzw. Überbauung benachbarter Grundstücksflächen,<br />

u.a. auch des Wegegrundstücks, mit der zum Baugrundstück<br />

gehörenden Tiefgarage vorgenommen wird.<br />

Die PVP behält sich darüber hinaus die Eintragung weiterer Baulasten im<br />

Baulastenverzeichnis der Stadt Heilbronn vor, soweit diese Voraussetzung<br />

für die Verwirklichung ihrer Bauvorhaben auf Nachbargrundstücken sind.<br />

(3) Alle in Abt. II des Grundbuchs und im Baulastenverzeichnis bereits bestehenden<br />

und gemäß den Regelungen in den vorstehenden Abs. 1 und 2<br />

noch einzutragenden Belastungen sind von den künftigen Käufern der am<br />

Baugrundstück begründeten Wohnungs- und Teileigentumsrechte und der<br />

Miteigentumsanteile am Wegegrundstück mitsamt der damit verbundenen<br />

persönlichen Haftung zu übernehmen.<br />

Die PVP ist berechtigt, Rang und Inhalt sämtlicher neu im Grundbuch einzutragender<br />

Dienstbarkeiten und Reallasten, vor allem auch in Bezug auf die<br />

zu regelnden Kostentragungs- und Verkehrssicherungspflichten, sowie den<br />

Inhalt der zur Eintragung in das Baulastenverzeichnis kommenden Baulasten<br />

nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen.<br />

(4) Die derzeit zulasten des Gesamtareals in Abt. III des Grundbuchs eingetragenen<br />

Grundpfandrechte kommen spätestens mit Umschreibung des Eigentums<br />

auf die PVP zur Löschung.<br />

Die PVP wird jedoch zur Finanzierung ihrer Bauvorhaben die jeweils in den<br />

aktuellen Bauabschnitt einbezogenen Grundstücke, also auch die Bau- und<br />

Wegegrundstücke, mit neuen Grundpfandrechten in der erforderlichen Höhe<br />

belasten. Diese Grundpfandrechte werden im Zuge der Abwicklung der<br />

Kaufverträge mit den einzelnen Käufern der am Baugrundstück begründeten<br />

Wohnungs- und Teileigentumsrechte und der Miteigentumsanteile am Wegegrundstück<br />

wieder gelöscht.


- 10 -<br />

IV.<br />

(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser <strong>Bezugsurkunde</strong> unwirksam sein oder<br />

werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.<br />

(2) Auf die der gegenwärtigen Niederschrift als Anlagen 1 bis 6 beigefügten Unterlagen<br />

wird verwiesen. Die gesamten Textteile wurden mitverlesen. Alle<br />

Pläne lagen zur Durchsicht vor und wurden von den Erschienenen genehmigt.<br />

(3) Es wird gebeten, von dieser <strong>Bezugsurkunde</strong> dem Grundbuchamt Heilbronn-<br />

Böckingen eine auszugsweise Ausfertigung [ohne die Anlage 5 (Teilungserklärung)]<br />

und der PVP 20 beglaubigte Fotokopien, davon 2 vollständige und<br />

18 auszugsweise (ohne die Anlagen A und B [Lageplan und Entwurf des<br />

Aufteilungsplans] der als Anlage 4 beigefügten Teilungserklärung) zu erteilen.<br />

(4) Die Kosten dieser <strong>Bezugsurkunde</strong> trägt die PVP.<br />

(5) Der beurkundende Notar hat über die Bedeutung und die Rechtswirkungen<br />

der <strong>Bezugsurkunde</strong> und ihrer Anlagen belehrt und insbesondere darauf hingewiesen,<br />

dass er für steuerliche Auswirkungen der vorgesehenen vertraglichen<br />

Gestaltung und der einzelnen Kaufverträge als Notar keine Haftung<br />

übernimmt.<br />

Vom beurkundenden Notar den Erschienenen mit den Anlagen,<br />

soweit diese zum Vorlesen geeignet sind, vorgelesen, von ihnen<br />

genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:<br />

(Marc Alexander <strong>Widder</strong>) (Thomas <strong>Bechtle</strong>)<br />

Notar

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