Produktinformationen - World-of-Vision - Wortmann AG
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Aufbewahrung, aber sicher…<br />
Qualifizierte Zeitstempel zu Ihrer Sicherheit<br />
Securepoint UMA verwendet für die Langzeit-Archivierung<br />
Qualifizierte Zeitstempel. Dies ist von besonderer<br />
Bedeutung, denn viele andere Archivierungslösungen<br />
verwenden diese nicht. Wenn in das UMA-Archiv signierte<br />
und nicht signierte E-Mails und Dokumente gelangen, wird<br />
durch den Einsatz von Qualifizierten Zeitstempeln vor dem<br />
Gesetz sichergestellt, dass die Daten, die zu einem<br />
bestimmten Zeitpunkt vorlagen, nicht manipuliert worden<br />
sind.<br />
Auf der sicheren Seite vor dem Gesetz<br />
Die Verwendung eines Qualifizierten Zeitstempels auch für<br />
ursprünglich unsignierte E-Mails und Dokumente führt zwar<br />
nicht dazu, dass für dieses Dokument die Beweisregelung<br />
des § 371a ZPO eingreift, führt aber im Beweisverfahren<br />
(z. B. Gerichtsverfahren etc.) zu faktischen Vorteilen, da der<br />
Zeitraum möglicher Veränderungen nachvollziehbar und<br />
transparent eingegrenzt werden kann. Dies ist besonders<br />
wichtig, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzung kommt,<br />
denn Sie sind damit in der Lage nachzuweisen, dass Ihre<br />
Dokumente nicht manipuliert worden sind.<br />
Der Qualifizierte Zeitstempel gewährleistet damit den<br />
Nachweis der Integrität der E-Mail oder des Dokuments.<br />
Handlungsleitfaden zur Aufbewahrung elektronischer<br />
und elektronisch signierter Dokumente des BMWI<br />
Der Übergang vom Papier zum elektronischen Dokument<br />
schreitet schnell voran. Die elektronische Abwicklung von<br />
Geschäftsprozessen resultiert vor allem in Zeit- und<br />
Kostenvorteilen. Im Verwaltungs- wie auch im<br />
Unternehmensbereich wird das Aufkommen elektronischer<br />
und elektronisch signierter Dokumente in den kommenden<br />
Jahren drastisch zunehmen. Nicht zu übersehen sind dabei<br />
erforderliche Lösungen für die rechtssichere Aufbewahrung<br />
solcher Dokumente, in Analogie zur Papierform.<br />
Quelle:<br />
http://www.securepoint.de/dokumente/BMWI_Leitfaden_zur<br />
_Aufbewahrung_elektronischer_und_elektronisch_signierter_Dokumente.pdf<br />
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten<br />
E-Mails zu schreiben ist leicht, schnell und billig. So können<br />
z. B. Rechnungen, Angebote, Geschäftsbriefe, Dokumente etc.<br />
sehr viel besser verschickt werden als per konventioneller Post.<br />
Die Ablösung des klassischen, schriftlichen Postversands ist<br />
durch den E-Mail-Verkehr inzwischen zu fast 75% erreicht worden.<br />
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für E-Mails und<br />
Dokumenten sind deshalb besonders wichtig geworden. Hierbei<br />
sind vorgeschriebene Zeiträume für die Aufbewahrung und die<br />
weiteren gesetzlichen Vorgaben für den Rechtsfall zu beachten.<br />
Beispiele für gängige Aufbewahrungsfristen:<br />
2 Jahre Nahrungsmittelfertigung nach Markteinführung<br />
3 Jahre<br />
4 Jahre<br />
5 Jahre<br />
6 Jahre<br />
6 Jahre<br />
6 Jahre<br />
10 Jahre<br />
10 Jahre<br />
10 Jahre<br />
21 Jahre<br />
30 Jahre<br />
30 Jahre<br />
dauerhaft<br />
Morphine und Medikamente nach Verkaufsende<br />
Finanzaudit bei <strong>AG</strong> nach Prüfung<br />
Biologische Produkte nach Fertigung<br />
Einfuhr-/Exportunterlagen, Frachtbriefe, Geschäftsbriefe<br />
Protokolle, Gutachten, Zollbelege, Angebote, Preislisten<br />
Handelsbriefe, Schriftwechsel, Reklamationen, Verträge<br />
Gehaltslisten, Personaldaten, Rechnungen, Prozessakten<br />
Journale, Jahresabschlüsse, Kassenbücher, Kontoauszüge<br />
Behandlungsakten, Grundbuchauszüge, Lieferscheine<br />
Medizinische Aufzeichnungen bei Kindern<br />
Giftige Inhaltsst<strong>of</strong>fe nach Audit-Ende<br />
Röntgenbehandlung, Krankengeschichte, Haftungsfälle<br />
>100 Jahre<br />
Lebensversicherungspolicen<br />
Gerichtsurteile, Baupläne