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Produktinformationen - World-of-Vision - Wortmann AG

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Aufbewahrung, aber sicher…<br />

Qualifizierte Zeitstempel zu Ihrer Sicherheit<br />

Securepoint UMA verwendet für die Langzeit-Archivierung<br />

Qualifizierte Zeitstempel. Dies ist von besonderer<br />

Bedeutung, denn viele andere Archivierungslösungen<br />

verwenden diese nicht. Wenn in das UMA-Archiv signierte<br />

und nicht signierte E-Mails und Dokumente gelangen, wird<br />

durch den Einsatz von Qualifizierten Zeitstempeln vor dem<br />

Gesetz sichergestellt, dass die Daten, die zu einem<br />

bestimmten Zeitpunkt vorlagen, nicht manipuliert worden<br />

sind.<br />

Auf der sicheren Seite vor dem Gesetz<br />

Die Verwendung eines Qualifizierten Zeitstempels auch für<br />

ursprünglich unsignierte E-Mails und Dokumente führt zwar<br />

nicht dazu, dass für dieses Dokument die Beweisregelung<br />

des § 371a ZPO eingreift, führt aber im Beweisverfahren<br />

(z. B. Gerichtsverfahren etc.) zu faktischen Vorteilen, da der<br />

Zeitraum möglicher Veränderungen nachvollziehbar und<br />

transparent eingegrenzt werden kann. Dies ist besonders<br />

wichtig, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzung kommt,<br />

denn Sie sind damit in der Lage nachzuweisen, dass Ihre<br />

Dokumente nicht manipuliert worden sind.<br />

Der Qualifizierte Zeitstempel gewährleistet damit den<br />

Nachweis der Integrität der E-Mail oder des Dokuments.<br />

Handlungsleitfaden zur Aufbewahrung elektronischer<br />

und elektronisch signierter Dokumente des BMWI<br />

Der Übergang vom Papier zum elektronischen Dokument<br />

schreitet schnell voran. Die elektronische Abwicklung von<br />

Geschäftsprozessen resultiert vor allem in Zeit- und<br />

Kostenvorteilen. Im Verwaltungs- wie auch im<br />

Unternehmensbereich wird das Aufkommen elektronischer<br />

und elektronisch signierter Dokumente in den kommenden<br />

Jahren drastisch zunehmen. Nicht zu übersehen sind dabei<br />

erforderliche Lösungen für die rechtssichere Aufbewahrung<br />

solcher Dokumente, in Analogie zur Papierform.<br />

Quelle:<br />

http://www.securepoint.de/dokumente/BMWI_Leitfaden_zur<br />

_Aufbewahrung_elektronischer_und_elektronisch_signierter_Dokumente.pdf<br />

Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten<br />

E-Mails zu schreiben ist leicht, schnell und billig. So können<br />

z. B. Rechnungen, Angebote, Geschäftsbriefe, Dokumente etc.<br />

sehr viel besser verschickt werden als per konventioneller Post.<br />

Die Ablösung des klassischen, schriftlichen Postversands ist<br />

durch den E-Mail-Verkehr inzwischen zu fast 75% erreicht worden.<br />

Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für E-Mails und<br />

Dokumenten sind deshalb besonders wichtig geworden. Hierbei<br />

sind vorgeschriebene Zeiträume für die Aufbewahrung und die<br />

weiteren gesetzlichen Vorgaben für den Rechtsfall zu beachten.<br />

Beispiele für gängige Aufbewahrungsfristen:<br />

2 Jahre Nahrungsmittelfertigung nach Markteinführung<br />

3 Jahre<br />

4 Jahre<br />

5 Jahre<br />

6 Jahre<br />

6 Jahre<br />

6 Jahre<br />

10 Jahre<br />

10 Jahre<br />

10 Jahre<br />

21 Jahre<br />

30 Jahre<br />

30 Jahre<br />

dauerhaft<br />

Morphine und Medikamente nach Verkaufsende<br />

Finanzaudit bei <strong>AG</strong> nach Prüfung<br />

Biologische Produkte nach Fertigung<br />

Einfuhr-/Exportunterlagen, Frachtbriefe, Geschäftsbriefe<br />

Protokolle, Gutachten, Zollbelege, Angebote, Preislisten<br />

Handelsbriefe, Schriftwechsel, Reklamationen, Verträge<br />

Gehaltslisten, Personaldaten, Rechnungen, Prozessakten<br />

Journale, Jahresabschlüsse, Kassenbücher, Kontoauszüge<br />

Behandlungsakten, Grundbuchauszüge, Lieferscheine<br />

Medizinische Aufzeichnungen bei Kindern<br />

Giftige Inhaltsst<strong>of</strong>fe nach Audit-Ende<br />

Röntgenbehandlung, Krankengeschichte, Haftungsfälle<br />

>100 Jahre<br />

Lebensversicherungspolicen<br />

Gerichtsurteile, Baupläne

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