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Anmeldung - FC Schwalbach

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<strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong> e.V.<br />

<strong>Anmeldung</strong><br />

als aktives Mitglied passives Mitglied Familienmitglied<br />

Name<br />

Vorname<br />

PLZ / Wohnort<br />

Straße<br />

Telefon<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Monatsbeiträge Aktive 1) Passive Familienmitglied<br />

(Passiv) 2)<br />

Jugendliche bis 18 Jahre 6,- EUR 6,- EUR 3,- EUR<br />

Erwachsene 7,- EUR 6,- EUR 4,- EUR<br />

Rentner / 5,- EUR 4,- EUR<br />

Aufnahme-/HFV-Gebühr 3)<br />

Beruf<br />

30,- EUR 11,- EUR 6,- EUR<br />

1) Familienerleichterung: das 3. aktive Mitglied je Familie zahlt jeweils 0,50 EUR weniger. Für das 4. und jedes weitere aktive Mitglied je<br />

Familie brauchen keine Beiträge mehr entrichtet werden. Aufnahmegebühren müssen allerdings immer in voller Höhe erhoben werden.<br />

2) Nur für passive Familienmitglieder von Aktiven.<br />

3) Die Aufnahmegebühr für Aktive dient zur Deckung der Gebühren des Hessischen Fußballverbandes.<br />

Durch meine Unterschrift erkenne ich die Vereinssatzung des <strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong><br />

e.V. an.<br />

_________________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

_________________________________________________________<br />

Bei Minderjährigen: Unterschrift Eltern<br />

Abbuchungserlaubnis (Voraussetzung für die <strong>Anmeldung</strong>)<br />

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, die jeweils gültigen Beiträge einmal jährlich von meinem<br />

Konto _____________________ bei der Bank ____________________________<br />

BLZ _______________ vom <strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong> e.V. im Lastschriftverfahren<br />

abbuchen zu lassen.<br />

_________________________________________________________<br />

Kontoinhaber: Name, Vorname (in Druckbuchstaben)<br />

_________________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

_________________________________________________________<br />

Bei Minderjährigen: Unterschrift Eltern


<strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong> e.V.<br />

<strong>Anmeldung</strong> - Kopie<br />

als aktives Mitglied passives Mitglied Familienmitglied<br />

Name<br />

Vorname<br />

PLZ / Wohnort<br />

Straße<br />

Telefon<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Monatsbeiträge Aktive 1) Passive Familienmitglied<br />

(Passiv) 2)<br />

Jugendliche bis 18 Jahre 6,- EUR 6,- EUR 3,- EUR<br />

Erwachsene 7,- EUR 6,- EUR 4,- EUR<br />

Rentner / 5,- EUR 4,- EUR<br />

Aufnahme-/HFV-Gebühr 3)<br />

Beruf<br />

30,- EUR 11,- EUR 6,- EUR<br />

1) Familienerleichterung: das 3. aktive Mitglied je Familie zahlt jeweils 0,50 EUR weniger. Für das 4. und jedes weitere aktive Mitglied je<br />

Familie brauchen keine Beiträge mehr entrichtet werden. Aufnahmegebühren müssen allerdings immer in voller Höhe erhoben werden.<br />

2) Nur für passive Familienmitglieder von Aktiven.<br />

3) Die Aufnahmegebühr für Aktive dient zur Deckung der Gebühren des Hessischen Fußballverbandes.<br />

Durch meine Unterschrift erkenne ich die Vereinssatzung des <strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong><br />

e.V. an.<br />

_________________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

_________________________________________________________<br />

Bei Minderjährigen: Unterschrift Eltern<br />

Abbuchungserlaubnis (Voraussetzung für die <strong>Anmeldung</strong>)<br />

Hiermit erkläre ich mich einverstanden, die jeweils gültigen Beiträge einmal jährlich von meinem<br />

Konto _____________________ bei der Bank ____________________________<br />

BLZ _______________ vom <strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong> e.V. im Lastschriftverfahren<br />

abbuchen zu lassen.<br />

_________________________________________________________<br />

Kontoinhaber: Name, Vorname (in Druckbuchstaben)<br />

_________________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

_________________________________________________________<br />

Bei Minderjährigen: Unterschrift Eltern


§1 Name und Sitz<br />

Der 1920 gegründete Verein hat den Namen<br />

<strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong> e.V.<br />

Satzung des <strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong> e.V.<br />

und seinen Sitz in 65824 <strong>Schwalbach</strong> am Taunus. Der Verein ist in das Vereinsregister beim<br />

Amtsgericht Königstein im Taunus unter der Nummer 385 eingetragen.<br />

Der Vereinsname kann nur durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitgliederversammlung<br />

geändert werden.<br />

§2 Zweck<br />

Der Verein hat die Aufgabe, den Fußballsport in <strong>Schwalbach</strong> am Taunus zu fördern und die<br />

gemeinschaftlichen, den Fußballsport betreffenden Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen.<br />

Hierzu gehört sowohl die Nachwuchsförderung als auch die Pflege eines kameradschaftlichen<br />

Clublebens.<br />

§3 Gemeinnützigkeit<br />

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />

Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig;<br />

er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für<br />

die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.<br />

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person<br />

durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen,<br />

begünstigt werden.<br />

§4 Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§5 Mitgliedschaft<br />

Der Verein hat:<br />

A) aktive Mitglieder<br />

B) passive Mitglieder<br />

C) Jugendmitglieder (unter 18 Jahren)<br />

D) Ehrenmitglieder<br />

Die Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche oder auch juristische Person beantragen,<br />

die gewillt ist, dem Vereinszweck zu dienen und diese Satzung anzuerkennen. Die Mitgliedschaft<br />

kann aufgrund einer schriftlichen <strong>Anmeldung</strong> beim Vorstand beantragt werden.<br />

Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme setzt die Bezahlung<br />

eines etwaigen Eintrittsgeldes und des fälligen Beitrages voraus.<br />

Jugendliche müssen mit ihrem Antrag auf Aufnahme das schriftliche Einverständnis ihrer<br />

gesetzlichen Vertreter vorlegen.<br />

§6 Ehrenmitglieder<br />

Die Mitgliederversammlung des Vereins kann Personen, die sich um den Verein besondere<br />

Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.<br />

Bei Erreichen der 50jährigen Mitgliedschaft wird das Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt.<br />

Ehrenmitglieder sind nicht verpflichtet, Beiträge zu zahlen, haben aber die Rechte der<br />

Mitglieder.<br />

§7 Beendigung der Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft im Verein endet:<br />

A) durch Austritt<br />

B) durch Ausschluss<br />

C) durch Tod<br />

Der Austritt eines Mitgliedes kann nur mit einer halbjährigen Kündigungsfrist zum Ende des<br />

Kalenderjahres stattfinden. Der Austritt muss durch eine schriftliche Erklärung per Einschreiben<br />

an den Vorstand erfolgen. In besonders gelagerten Fällen kann der Vorstand die<br />

Kündigungszeit ändern.<br />

Ein Vereinsausschluss kann durch den Vorstand aus wichtigem Grund fristlos erfolgen, z.B.<br />

wenn ein Mitglied der Satzung, einem Beschluss oder in sonstiger Weise dem Zweck des<br />

Vereins nachweislich zuwider handelt. Gegen den Ausschluss kann das betreffende Mitglied<br />

schriftlich Einspruch beim Vorstand einlegen und zwar innerhalb eines Monats nach Zustellung<br />

des Bescheides. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann ohne weitere Einspruchsmöglichkeit<br />

über den Ausschluss. Die Mitglieder haben alle schwebenden Verpflichtungen<br />

gegenüber dem Verein für das laufende Jahr zu erfüllen. Die Mitgliederrechte eines<br />

ausgeschlossenen Mitglieds ruhen mit der Zustellung des Vorstandbeschlusses über den<br />

Ausschluss.<br />

§8 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

Die Mitglieder haben gleiche Rechte, soweit die Satzung des Vereins oder Ordnungen nichts<br />

anderes bestimmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Zwecke des Vereins nach besten<br />

Kräften zu fördern, die Satzung, Ordnungen und Beschlüsse seiner Organe sorgfältig zu<br />

befolgen sowie sich für die Durchführung der Aufgaben des Vereins einzusetzen. Jedes<br />

Mitglied hat seinen Beitrag pünktlich zu bezahlen. Der Beitrag, der von der Mitgliederversammlung<br />

festgesetzt wird, ist nach Beschluss jährlich bis spätestens 30.09. des Jahres zu<br />

entrichten.<br />

Ein Mitglied, das nach schriftlicher Mahnung drei Monate mit der Zahlung in Rückstand gerät,<br />

kann mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, muss aber seinen Verpflichtungen für<br />

das laufende Mitgliedsjahr nachkommen.<br />

§9 Organe des Vereins<br />

Organe des Vereins sind:<br />

D) die Mitgliederversammlung<br />

E) der Vorstand<br />

§10 Die Mitgliederversammlung<br />

Alljährlich findet im 1. Halbjahr unter Leitung des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters<br />

eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.<br />

Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Tagesordnung zu behandeln:<br />

F) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes über das<br />

vergangene Geschäftsjahr, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt<br />

G) Entgegennahme der Rechnungslegung und des Prüfberichtes der<br />

Rechnungsprüfer<br />

H) Entlastung des Vorstandes<br />

I) Wahl des Vorstandes<br />

J) Festlegung des Mitgliedsbeitrages<br />

K) Wahl von 2 Rechnungsprüfern<br />

L) Beschlussfassung über Anträge, die mindestens 7 Tage vor der<br />

Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht werden<br />

müssen<br />

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit einberufen werden.<br />

Sie müssen einberufen werden<br />

M) Auf Beschluss des Vorstand<br />

N) Auf schriftlichen Antrag von mindestens 20 v.H. der stimmberechtigten<br />

Mitglieder<br />

Die Einladung zu Mitgliederversammlungen hat durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter<br />

schriftlich durch Boten oder einfache Aufgabe zur Post mit einer Frist von mindestens<br />

vier Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. Eine so einberufene Mitgliederversammlung<br />

ist in jedem Fall beschlussfähig. Der Verlauf der Mitgliederversammlung sowie<br />

die darin gefassten Beschlüsse werden in einer Niederschrift festgehalten, die vom Vorsitzenden<br />

bzw. dem Versammlungsleiter und dem Schriftführer bzw. dem Protokollführer zu<br />

unterzeichnen ist.<br />

Teilnahmeberechtigt an der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder, sofern sie ihren<br />

Beitragsverpflichtungen nachgekommen sind.<br />

§11 Abstimmung und Wahlen<br />

Beschlüsse werden, sofern diese Satzung nichts Gegenteiliges bestimmt, mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit enscheidet bei<br />

Anträgen der Vorsitzende bzw. der Versammlungsleiter.<br />

Wahlen gelten bei Stimmengleichheit als abgelehnt.<br />

Bei Abstimmungen in der Mitgliederversammlung steht jedem Mitglied – außer Jugendmitgliedern<br />

unter 16 Jahren - eine Stimme zu. Die Abstimmung ist offen, sofern nicht eine<br />

geheime Abstimmung verlangt wird. Die geheime Abstimmung erfolgt, wenn mehr als die<br />

Hälfte der Anwesenden dies verlangt und hat dann durch Stimmzettel zu erfolgen.<br />

Gewählt werden können nur Mitglieder über 18 Jahre.<br />

§12 Der Vorstand<br />

Der Gesamtvorstand besteht aus dem:<br />

O) Vorsitzenden<br />

P) stellvertretendem Vorsitzenden<br />

Q) Schatzmeister<br />

R) Schriftführer<br />

S) Sportwart<br />

T) Jugendwart<br />

U) stellvertretenden Jugendwart<br />

V) Pressewart<br />

W) Gesellschaftswart<br />

Im Bedarfsfall kann der Vorstand weitere Positionen besetzen. Diese müssen jedoch in der<br />

nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden.<br />

Vorstand im Sinne §26 BGB ist der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus dem<br />

Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von<br />

ihnen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.<br />

Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von<br />

zwei Jahren, d.h. bis zur übernächsten ordentlichen Mitgliederversammlung. Eine Wiederwahl<br />

ist zulässig.<br />

In Kalenderjahren mit einer geraden Jahreszahl werden die Vorstandsmitglieder B), D), F),<br />

H) neu gewählt. In Kalenderjahren mit einer ungeraden Jahreszahl werden die Vorstandsmitglieder<br />

A), C), E), G), I) neu gewählt.<br />

Die Positionen von vorzeitig ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern können vom Vorstand<br />

bis zur nächsten Mitgliederversammlung kommissarisch besetzt werden.<br />

Der Vorstand kann Ausschüsse bestellen, die den Vorstand in Fachfragen beraten.<br />

Der Vorstand kann weitere Mitglieder als Beisitzer in den Vorstand berufen. Die Berufung gilt<br />

bis zur nächsten Hauptversammlung, sofern der Vorstand den Beisitzer nicht vorher abberuft.<br />

Eine Wiederberufung ist möglich. Die Stimmberechtigung von Beisitzern im Vorstand<br />

wird auf Antrag mindestens zweier Vorstandsmitglieder in einer Ordnung geregelt.<br />

Der Vorstand beschließt und verändert Ordnungen des Vereins, die nicht Bestandteil der<br />

Satzung werden. Diese Ordnungen sind mit Zweidrittelmehrheit der Vorstandsmitglieder zu<br />

beschließen und für die Mitglieder des Vereins verbindlich.<br />

Der geschäftsführende Vorstand hat die Pflicht, den Gesamtvorstand laufend über alle von<br />

ihm getroffenen Entscheidungen zu informieren. Wichtige Entscheidungen sind grundsätzlich<br />

vom Gesamtvorstand zu treffen. Welche Entscheidungen wichtig sind, muss der Gesamtvorstand<br />

auf Antrag mindestens zweier Vorstandsmitglieder in einer Ordnung festlegen. An vom<br />

Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit getroffene Entscheidungen ist der geschäftsführende<br />

Vorstand gebunden. Sind durch die Entscheidungen des Gesamtvorstands die Haftungsverpflichtungen<br />

des geschäftsführenden Vorstands betroffen, so hat der geschäftsführende<br />

Vorstand ein Vetorecht. Dieses Veto muss von mindestens zwei Mitgliedern des geschäftsführenden<br />

Vorstands ausgesprochen werden.<br />

§13 Satzungsänderungen<br />

Über Satzungsänderungen entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.<br />

§14 Auflösung, Fusion, Umgliederung<br />

Eine Auflösung des Vereins, eine Fusion mit einem anderen Verein oder der Ausgliederung<br />

von Teilen des Vereins erfolgt nur mit einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von<br />

3 Monaten einberufenen Mitgliederversammlung. Zur wirksamen Beschlussfassung ist eine<br />

Mehrheit von Dreiviertel der anwesenden Mitglieder erforderlich.<br />

§15 Vereinsvermögen<br />

Bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke oder einer Änderung des Vereins nach §14 fällt das<br />

Vereinsvermögen, nach Beschluss der Mitgliederversammlung, an eine juristische Person<br />

des öffentlichen Rechts oder eine andere als gemeinnützig anerkannte und daher steuerbegünstigte<br />

Körperschaft in <strong>Schwalbach</strong> am Taunus zur Förderung des Sports.<br />

§16 Datenschutz / Persönlichkeitsrechte<br />

(1) Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder<br />

(Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen<br />

(EDV) zur Erfüllung der gemäß dieser Satzung zulässigen Zwecke und<br />

Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich<br />

insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung , Telefonnummern<br />

(Festnetz und Funk) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Lizenz(en), Funktion(en)<br />

im Verein.<br />

(2) Als Mitglied des Landessportbund Hessen, des Hessischen Fußballverbandes und des<br />

Deutschen Fußball Bunds ist der Verein verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten<br />

dorthin zu melden.<br />

(3) Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen<br />

veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in<br />

seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur<br />

Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere<br />

Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse und Torschützen, Wahlergebnisse sowie bei<br />

sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und sonstige<br />

Funktionäre. Die Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf Name,<br />

Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und – soweit aus sportlichen<br />

Gründen (z.B. Einteilung in Wettkampfklassen) erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang. Ein<br />

Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung von Einzelfotos seiner<br />

Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die Veröffentlichung/Übermittlung<br />

und der Verein entfernt vorhandene Einzelfotos von seiner Homepage.<br />

(4) In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch über<br />

Ehrungen und Geburtstage seiner Mitglieder. Hierbei werden Fotos von Mitgliedern und<br />

folgende personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht: Name, Dauer der Vereinszugehörigkeit,<br />

Funktion im Verein und – soweit erforderlich – Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag.<br />

Diese Berichte nebst Fotos darf der Verein auch an andere Print- und Telemedien sowie<br />

elektronische Medien übermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und Geburtstage kann das<br />

betroffene Mitglied jederzeit gegenüber dem Vorstand der Veröffentlichung/Übermittlung von<br />

Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder für einzelne Ereignisse<br />

widersprechen.<br />

(5) Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder,<br />

sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere<br />

Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.<br />

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


<strong>FC</strong> Sportfreunde 1920 <strong>Schwalbach</strong> e.V.<br />

<strong>FC</strong> <strong>Schwalbach</strong>, Jugendleiter Volker von Hain<br />

Telefon: 06196/1449, Handy: 0176/54702485<br />

Mail: VonHain@t-online.de, Steinweg 11, 65824 <strong>Schwalbach</strong><br />

Merkblatt Spieler-<strong>Anmeldung</strong> (Kinder/Jugendliche)<br />

<br />

Die Jugendabteilung des Vereins findet es sinnvoll, dass sich zusätzlich zur <strong>Anmeldung</strong><br />

des Kindes (mindestens) ein Elternteil freiwillig als passives Familien-Mitglied<br />

mitanmeldet. Dies hat folgende Vorteile: Sie unterstützen die Jugendarbeit im Verein, des-<br />

sen Beiträge ohnehin im Vergleich zu anderen Vereinen sehr günstig sind. Desweiteren<br />

sind sie bei Vereinsaktivitäten, wie z.B. dem Begleiten der Kinder zu den Spielen, versi-<br />

chert. Vorallem aber haben Sie bei den Hauptversammlungen des Vereins ein Stimm-<br />

recht, welches Ihr Kind nicht hat, solange es unter 16 Jahren ist.<br />

<br />

Für Kinder, die noch nicht in einem anderen Verein gespielt haben, werden zur Anmel-<br />

dung benötigt:<br />

Ausgefüllte <strong>Anmeldung</strong><br />

Kopie der Geburtsurkunde<br />

Ärztliches Attest zur Sporttauglichkeit<br />

Passbild<br />

<br />

Für Kinder, die bei einem anderen Verein gespielt haben, werden zur <strong>Anmeldung</strong> benötigt:<br />

Ausgefüllte <strong>Anmeldung</strong><br />

Posteinlieferungsschein der Kündigung (Postkarte per Einschreiben). Sollten hier Un-<br />

klarheiten sein, fragen Sie uns bitte. Wir können auch die Kündigung für Sie überneh-<br />

men.<br />

Passbild<br />

<br />

Das Formular „Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis“ des Hessischen Fußballverban-<br />

des ist nicht auszufüllen, sondern nur zu unterschreiben (Eltern und Spieler).<br />

<br />

Bitte nur die erste Seite beim Trainer/Betreuer oder dem Jugendleiter abgeben, der Rest<br />

(Anmeldekopie, Satzung, Merkblatt) ist für Ihre Unterlagen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

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