Reglement über die Ausbildung von Trainern für ... - Polydog
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Schweizerische Kynologische Gesellschaft<br />
Société Cynologique Suisse<br />
Società Cinologica Svizzera gegründet / fondée 1883<br />
<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
<strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Trainern</strong> <strong>für</strong><br />
SportTrailen<br />
Status: Entwurf 03.07.2013<br />
Entwurf<br />
Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG<br />
Société Cynologique Suisse SCSSocietà Cinologica Svizzera SCS<br />
Brunnmattstrasse 24, 3007 Bern Geschäftsstelle / Secrétariat / Ufficio<br />
Postfach 8276 OH - 3001 Bern<br />
031 306 62 62 031 306 62 60<br />
E-Mail skg@skg.ch/ scs@skg.ch<br />
Homepage www.skg.ch /www.scs-skg.ch
<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 ALLGEMEINES 3<br />
2 ANFORDERUNGEN AN ANBIETER DER TRAINER-AUSBILDUNG<br />
SPORTTRAILEN 3<br />
3 ZULASSUNG ZUR TRAINER-AUSBILDUNG SPORTTRAILEN 3<br />
4 ZIEL DER AUSBILDUNG 4<br />
5 AUSBILDUNGSINHALTE 4<br />
6 PRÜFUNG 5<br />
7 WEITERBILDUNG 6<br />
8 KURS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN 6<br />
9 ERTEILUNG UND VERFALL DES DIPLOMS 6<br />
10 SANKTIONEN 7<br />
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7<br />
Entwurf<br />
Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 2 <strong>von</strong> 7
<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />
1 ALLGEMEINES<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> regelt <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> zum Trainer Sporttrailen <strong>für</strong> kynologische<br />
Gruppen in der SKG. Der Arbeitsausschuss Koordination <strong>Ausbildung</strong> (AAKA) ist<br />
vom Zentralvorstand eingesetzt. Innerhalb der SKG hat <strong>Polydog</strong> hat <strong>die</strong> Verantwortung<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> Sportart „SportTrailen“.<br />
2 ANFORDERUNGEN AN ANBIETER DER TRAINER-AUSBILDUNG<br />
SPORTTRAILEN<br />
Die Kommission <strong>Polydog</strong> der SKG ist verantwortlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> zum Trainer<br />
SportTrailen. Die <strong>Ausbildung</strong> wird <strong>von</strong> der Kommission <strong>Polydog</strong>, regionalen Vereinigungen<br />
<strong>von</strong> Lokalsektionen der SKG (Interessengemeinschaften) oder <strong>von</strong> Lokalsektionen<br />
der SKG angeboten. Die Kommission <strong>Polydog</strong> kann auch andere Organisationen<br />
der SKG mit der Durchführung einer Trainerausbildung <strong>für</strong> SportTrailen<br />
beauftragen.<br />
3 ZULASSUNG ZUR TRAINER-AUSBILDUNG SPORTTRAILEN<br />
3.1 Mindestalter 18 Jahre<br />
3.2 SKG-Gruppenleiterausbildung oder <strong>von</strong> der Fachstelle <strong>Ausbildung</strong> anerkannte<br />
adäquate <strong>Ausbildung</strong>en.<br />
Die Kommission <strong>Polydog</strong> kann in begründeten Ausnahmefällen vom Erfordernis der<br />
bestandenen Gruppenleiterprüfung absehen.<br />
Entwurf<br />
3.3 Mit eigenem Hund während den letzten 8 Jahren vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn eine Prüfung<br />
Stufe 2 (gemäss Wettkampfreglement mit Qualifikation „gut) oder eine Eintrittsprüfung<br />
(Qualifikation analog Wettkampfreglement mit „gut“) bestanden haben. Die<br />
Eintrittsprüfung weisst folgende Kriterien auf:<br />
Teil 1: Geruchsdifferenzierung (siehe dazu nachfolgende Grafik)<br />
Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 3 <strong>von</strong> 7
<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />
Teil 2: Trail mit folgenden Rahmenbedingungen:<br />
Länge der Spur ca. 1'000 bis 1'200 m (bei älteren Hunden evtl. kürzer)<br />
Alter der Spur zwischen 3 und 4 Stunden<br />
Anzahl Richtungsänderungen: mindestens 4<br />
Anzahl Kreuzungen: mindestens zwei<br />
Untergrund: verschiedene Bodenbeschaffenheiten<br />
Abgang: mindestens zwei mögliche Richtungen<br />
Ziel: Verleitperson im Abstand <strong>von</strong> min. 20 m, nicht sichtbar<br />
Suchzeit: max. 45 Minuten<br />
Figurant: versteckt<br />
Die Kommission <strong>Polydog</strong> kann in begründeten Ausnahmefällen zulassen, dass <strong>die</strong><br />
Eintrittsprüfung während dem Kurs absolviert werden kann. Sie muss in jedem Falle<br />
vor der Trainerprüfung abgelegt werden.<br />
4 ZIEL DER AUSBILDUNG<br />
4.1 Der Trainer Sporttrailen verfügt mit dem Abschluss <strong>die</strong>ser <strong>Ausbildung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />
Grundlagen Mensch/Hund-Teams im SportTrailen auszubilden. Er hat Kenntnisse<br />
<strong>über</strong>:<br />
- Aufbau des Mensch/Hund-Teams auf dem Trail<br />
- Vorbereiten <strong>von</strong> Trails<br />
- Umgang mit Problemen auf dem Trail<br />
- Kann <strong>die</strong> Teams auf Wettkämpfe gemäss Wettkampfreglement vorbereiten<br />
Er hat gute Kenntnisse <strong>über</strong>:<br />
Entwurf<br />
- Anwendung der Lerntheorie beim Trailen<br />
- Körpersprache des Hundes beim Trailen<br />
- Individualgeruch<br />
- Thermik / Topographie<br />
4.2 Die <strong>Ausbildung</strong> zum Trainer SportTrailen bildet <strong>die</strong> Grundlage zur weiteren <strong>Ausbildung</strong><br />
Instruktor SportTrailen.<br />
5 AUSBILDUNGSINHALTE<br />
5.1 Lerninhalte<br />
Die Lerninhalte sind im Anhang zu <strong>die</strong>sem <strong>Reglement</strong> festgehalten und bilden <strong>die</strong><br />
Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> im Kurs vermittelten Inhalte.<br />
12 bis 16 <strong>Ausbildung</strong>stage à 8 Stunden. Etwa 20% der <strong>Ausbildung</strong>szeit umfasst<br />
Theorie.<br />
2 Tage <strong>für</strong> Prüfung Theorie und Praxis<br />
Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 4 <strong>von</strong> 7
<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />
Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lerninhalte<br />
Leinenarbeit<br />
Körpersprache <strong>von</strong> Mensch und Hund<br />
Geruchstheorie<br />
Herstellung und Umgang mit Geruchsträger<br />
Anatomie der Nase und Physiologie des Riechens<br />
Konfliktmanagement<br />
Trainingsaufbau<br />
Anforderungen an das vorbereiten <strong>von</strong> Trails<br />
Coachen des Teams auf dem Trail<br />
Wettkämpfe<br />
5.2 Anforderungen an Referenten<br />
Praktischer Teil: Instruktor SportTrailen oder Praktiker mit grosser Erfahrung<br />
Allgemeine Themen: Instruktor SportTrailen oder Praktiker mit grosser<br />
Erfahrung. Tiermedizinische Themen sind durch entsprechende Fachpersonen<br />
zu vermitteln.<br />
5.3 Anforderungen an Instruktoren<br />
TrailTrainer mit grosser ausgewiesener Erfahrung im Umgang mit Menschen und<br />
Hunden auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und mit der<br />
Fähigkeit, <strong>die</strong> Lerntheorie praktisch zu vermitteln.<br />
Entwurf<br />
5.4 Ernennung <strong>von</strong> Referenten und Instruktoren<br />
Die Referenten und Instruktoren werden auf Antrag der Kommission <strong>Polydog</strong> vom<br />
AAKA ernannt.<br />
6 PRÜFUNG<br />
Das „<strong>Reglement</strong> zur Prüfung der Trainer SportTrailen“ regelt den Ablauf und den Inhalt<br />
der Prüfungen. Grundsätze:<br />
Zulassung:<br />
Bestandene SKG Gruppenleiterausbildung oder <strong>von</strong> der Fachstelle <strong>Ausbildung</strong><br />
anerkannte adäquate <strong>Ausbildung</strong>(en)<br />
Wettkampf Stufe 2 mit der Klassifizierung „gut“ (Bronzemedaille) abgeschlossen<br />
oder Einstiegsprüfung bestanden.<br />
Teilnahme <strong>von</strong> 85% der <strong>Ausbildung</strong> (Ausnahmen können <strong>von</strong> <strong>Polydog</strong> <strong>für</strong> Personen<br />
mit entsprechender Vorbildung bewilligt werden).<br />
Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 5 <strong>von</strong> 7
<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />
Prüfung:<br />
Abgabe einer während des Kurses selbstständig erarbeiteten Vertiefungsarbeit<br />
(SVA, schriftlich) <strong>über</strong> ein vom Instruktor vorgegebenes Thema.<br />
Positive Beurteilung des Instruktors <strong>über</strong> <strong>die</strong> generelle Eignung des Kandidaten<br />
<strong>für</strong> Trainerarbeit beim Trailen.<br />
Eine theoretische und praktische Prüfung (Instruktion <strong>von</strong> Versuchsteams) abgelegt<br />
werden.<br />
Die praktischen Prüfungen werden vom Instruktor unter Beizug eines Experten<br />
abgenommen.<br />
Es müssen alle Prüfungsteile bestanden werden.<br />
Nicht bestandene Prüfungen, auch Teile da<strong>von</strong>, können wiederholt werden.<br />
Beschwerden<br />
Gegen das Prüfungsresultat kann innert 10 Tagen nach Eröffnung desselben, Beschwerde<br />
bei der Kommission <strong>Polydog</strong> eingereicht werden. Die Beschwerde ist<br />
schriftlich an den Präsidenten der Kommission <strong>Polydog</strong> zu richten. Die Überprüfungsbefugnis<br />
der Kommission <strong>Polydog</strong> ist auf Formfehler beschränkt. Die Kommission<br />
<strong>Polydog</strong> entscheidet endgültig.<br />
7 FORTBILDUNG<br />
Zur Vali<strong>die</strong>rung des Diploms muss alle jährlich eine vom AAKA <strong>für</strong> das SportTrailen<br />
anerkannte eintägige Fortbildung besucht werden.<br />
Entwurf<br />
8 KURS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN<br />
Die Kurs- und Prüfungsgebühren werden vom Veranstalter in Absprache mit der<br />
Kommission <strong>Polydog</strong> festgelegt. Sie sind <strong>für</strong> Nicht-SKG-Mitglieder höher.<br />
9 ERTEILUNG UND VERFALL DES DIPLOMS<br />
10.1 Das Diplom „Trainer SportTrailen“ wird nach bestandener Prüfung durch <strong>die</strong> Fachstelle<br />
<strong>Ausbildung</strong> ausgestellt.<br />
10.2 Werden <strong>die</strong> in Ziff. 8 vorgeschriebenen Weiterbildungen zur Vali<strong>die</strong>rung des Diploms<br />
nicht erfüllt, verfällt nach vorhergehender Ankündigung durch <strong>die</strong> Kommission<br />
<strong>Polydog</strong> das Diplom.<br />
Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 6 <strong>von</strong> 7
<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />
10 SANKTIONEN<br />
11.1 Gegen Diplominhaber, <strong>die</strong> den Statuten, <strong>Reglement</strong>en, Weisungen und sonstigen<br />
Bestimmungen des Verbandsrechts der SKG zuwider handeln oder staatliche Normen<br />
verletzen, welche einen Bezug zum Schutz des Tieres im Generellen oder zum<br />
Hund im Speziellen aufweisen, können auf Antrag der Kommission <strong>Polydog</strong>, auf<br />
Anzeige Dritter hin oder aus eigener Wahrnehmung durch den AAKA Sanktionen<br />
ausgesprochen werden.<br />
11.2 Die ausgesprochenen Sanktionen müssen der Art des Verstosses und dem Verschulden<br />
entsprechen. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung<br />
sind zu wahren.<br />
11.3 Die ausgesprochenen Sanktionen können bestehen aus:<br />
Verweis<br />
Entzug des Diploms Trainer SportTrailen<br />
11.4 Gegen Sanktionsentscheide steht dem Betroffenen innert 30 Tagen seit Mitteilung<br />
des Entscheids der Rekurs an das Verbandsgericht offen. Die Eingabe muss den<br />
Anforderungen an einen Rekurs gemäss <strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> das Verbandsgericht genügen.<br />
11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />
Entwurf<br />
Dieses <strong>Reglement</strong> tritt nach Erlass durch den ZV der SKG auf den<br />
1. November 2013 in Kraft.<br />
Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 7 <strong>von</strong> 7