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Reglement über die Ausbildung von Trainern für ... - Polydog

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Schweizerische Kynologische Gesellschaft<br />

Société Cynologique Suisse<br />

Società Cinologica Svizzera gegründet / fondée 1883<br />

<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Trainern</strong> <strong>für</strong><br />

SportTrailen<br />

Status: Entwurf 03.07.2013<br />

Entwurf<br />

Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG<br />

Société Cynologique Suisse SCSSocietà Cinologica Svizzera SCS<br />

Brunnmattstrasse 24, 3007 Bern Geschäftsstelle / Secrétariat / Ufficio<br />

Postfach 8276 OH - 3001 Bern<br />

031 306 62 62 031 306 62 60<br />

E-Mail skg@skg.ch/ scs@skg.ch<br />

Homepage www.skg.ch /www.scs-skg.ch


<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 ALLGEMEINES 3<br />

2 ANFORDERUNGEN AN ANBIETER DER TRAINER-AUSBILDUNG<br />

SPORTTRAILEN 3<br />

3 ZULASSUNG ZUR TRAINER-AUSBILDUNG SPORTTRAILEN 3<br />

4 ZIEL DER AUSBILDUNG 4<br />

5 AUSBILDUNGSINHALTE 4<br />

6 PRÜFUNG 5<br />

7 WEITERBILDUNG 6<br />

8 KURS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN 6<br />

9 ERTEILUNG UND VERFALL DES DIPLOMS 6<br />

10 SANKTIONEN 7<br />

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 7<br />

Entwurf<br />

Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 2 <strong>von</strong> 7


<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />

1 ALLGEMEINES<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> regelt <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> zum Trainer Sporttrailen <strong>für</strong> kynologische<br />

Gruppen in der SKG. Der Arbeitsausschuss Koordination <strong>Ausbildung</strong> (AAKA) ist<br />

vom Zentralvorstand eingesetzt. Innerhalb der SKG hat <strong>Polydog</strong> hat <strong>die</strong> Verantwortung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> Sportart „SportTrailen“.<br />

2 ANFORDERUNGEN AN ANBIETER DER TRAINER-AUSBILDUNG<br />

SPORTTRAILEN<br />

Die Kommission <strong>Polydog</strong> der SKG ist verantwortlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> zum Trainer<br />

SportTrailen. Die <strong>Ausbildung</strong> wird <strong>von</strong> der Kommission <strong>Polydog</strong>, regionalen Vereinigungen<br />

<strong>von</strong> Lokalsektionen der SKG (Interessengemeinschaften) oder <strong>von</strong> Lokalsektionen<br />

der SKG angeboten. Die Kommission <strong>Polydog</strong> kann auch andere Organisationen<br />

der SKG mit der Durchführung einer Trainerausbildung <strong>für</strong> SportTrailen<br />

beauftragen.<br />

3 ZULASSUNG ZUR TRAINER-AUSBILDUNG SPORTTRAILEN<br />

3.1 Mindestalter 18 Jahre<br />

3.2 SKG-Gruppenleiterausbildung oder <strong>von</strong> der Fachstelle <strong>Ausbildung</strong> anerkannte<br />

adäquate <strong>Ausbildung</strong>en.<br />

Die Kommission <strong>Polydog</strong> kann in begründeten Ausnahmefällen vom Erfordernis der<br />

bestandenen Gruppenleiterprüfung absehen.<br />

Entwurf<br />

3.3 Mit eigenem Hund während den letzten 8 Jahren vor <strong>Ausbildung</strong>sbeginn eine Prüfung<br />

Stufe 2 (gemäss Wettkampfreglement mit Qualifikation „gut) oder eine Eintrittsprüfung<br />

(Qualifikation analog Wettkampfreglement mit „gut“) bestanden haben. Die<br />

Eintrittsprüfung weisst folgende Kriterien auf:<br />

Teil 1: Geruchsdifferenzierung (siehe dazu nachfolgende Grafik)<br />

Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 3 <strong>von</strong> 7


<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />

Teil 2: Trail mit folgenden Rahmenbedingungen:<br />

Länge der Spur ca. 1'000 bis 1'200 m (bei älteren Hunden evtl. kürzer)<br />

Alter der Spur zwischen 3 und 4 Stunden<br />

Anzahl Richtungsänderungen: mindestens 4<br />

Anzahl Kreuzungen: mindestens zwei<br />

Untergrund: verschiedene Bodenbeschaffenheiten<br />

Abgang: mindestens zwei mögliche Richtungen<br />

Ziel: Verleitperson im Abstand <strong>von</strong> min. 20 m, nicht sichtbar<br />

Suchzeit: max. 45 Minuten<br />

Figurant: versteckt<br />

Die Kommission <strong>Polydog</strong> kann in begründeten Ausnahmefällen zulassen, dass <strong>die</strong><br />

Eintrittsprüfung während dem Kurs absolviert werden kann. Sie muss in jedem Falle<br />

vor der Trainerprüfung abgelegt werden.<br />

4 ZIEL DER AUSBILDUNG<br />

4.1 Der Trainer Sporttrailen verfügt mit dem Abschluss <strong>die</strong>ser <strong>Ausbildung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><br />

Grundlagen Mensch/Hund-Teams im SportTrailen auszubilden. Er hat Kenntnisse<br />

<strong>über</strong>:<br />

- Aufbau des Mensch/Hund-Teams auf dem Trail<br />

- Vorbereiten <strong>von</strong> Trails<br />

- Umgang mit Problemen auf dem Trail<br />

- Kann <strong>die</strong> Teams auf Wettkämpfe gemäss Wettkampfreglement vorbereiten<br />

Er hat gute Kenntnisse <strong>über</strong>:<br />

Entwurf<br />

- Anwendung der Lerntheorie beim Trailen<br />

- Körpersprache des Hundes beim Trailen<br />

- Individualgeruch<br />

- Thermik / Topographie<br />

4.2 Die <strong>Ausbildung</strong> zum Trainer SportTrailen bildet <strong>die</strong> Grundlage zur weiteren <strong>Ausbildung</strong><br />

Instruktor SportTrailen.<br />

5 AUSBILDUNGSINHALTE<br />

5.1 Lerninhalte<br />

Die Lerninhalte sind im Anhang zu <strong>die</strong>sem <strong>Reglement</strong> festgehalten und bilden <strong>die</strong><br />

Grundlage <strong>für</strong> <strong>die</strong> im Kurs vermittelten Inhalte.<br />

12 bis 16 <strong>Ausbildung</strong>stage à 8 Stunden. Etwa 20% der <strong>Ausbildung</strong>szeit umfasst<br />

Theorie.<br />

2 Tage <strong>für</strong> Prüfung Theorie und Praxis<br />

Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 4 <strong>von</strong> 7


<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />

Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> Lerninhalte<br />

Leinenarbeit<br />

Körpersprache <strong>von</strong> Mensch und Hund<br />

Geruchstheorie<br />

Herstellung und Umgang mit Geruchsträger<br />

Anatomie der Nase und Physiologie des Riechens<br />

Konfliktmanagement<br />

Trainingsaufbau<br />

Anforderungen an das vorbereiten <strong>von</strong> Trails<br />

Coachen des Teams auf dem Trail<br />

Wettkämpfe<br />

5.2 Anforderungen an Referenten<br />

Praktischer Teil: Instruktor SportTrailen oder Praktiker mit grosser Erfahrung<br />

Allgemeine Themen: Instruktor SportTrailen oder Praktiker mit grosser<br />

Erfahrung. Tiermedizinische Themen sind durch entsprechende Fachpersonen<br />

zu vermitteln.<br />

5.3 Anforderungen an Instruktoren<br />

TrailTrainer mit grosser ausgewiesener Erfahrung im Umgang mit Menschen und<br />

Hunden auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und mit der<br />

Fähigkeit, <strong>die</strong> Lerntheorie praktisch zu vermitteln.<br />

Entwurf<br />

5.4 Ernennung <strong>von</strong> Referenten und Instruktoren<br />

Die Referenten und Instruktoren werden auf Antrag der Kommission <strong>Polydog</strong> vom<br />

AAKA ernannt.<br />

6 PRÜFUNG<br />

Das „<strong>Reglement</strong> zur Prüfung der Trainer SportTrailen“ regelt den Ablauf und den Inhalt<br />

der Prüfungen. Grundsätze:<br />

Zulassung:<br />

Bestandene SKG Gruppenleiterausbildung oder <strong>von</strong> der Fachstelle <strong>Ausbildung</strong><br />

anerkannte adäquate <strong>Ausbildung</strong>(en)<br />

Wettkampf Stufe 2 mit der Klassifizierung „gut“ (Bronzemedaille) abgeschlossen<br />

oder Einstiegsprüfung bestanden.<br />

Teilnahme <strong>von</strong> 85% der <strong>Ausbildung</strong> (Ausnahmen können <strong>von</strong> <strong>Polydog</strong> <strong>für</strong> Personen<br />

mit entsprechender Vorbildung bewilligt werden).<br />

Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 5 <strong>von</strong> 7


<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />

Prüfung:<br />

Abgabe einer während des Kurses selbstständig erarbeiteten Vertiefungsarbeit<br />

(SVA, schriftlich) <strong>über</strong> ein vom Instruktor vorgegebenes Thema.<br />

Positive Beurteilung des Instruktors <strong>über</strong> <strong>die</strong> generelle Eignung des Kandidaten<br />

<strong>für</strong> Trainerarbeit beim Trailen.<br />

Eine theoretische und praktische Prüfung (Instruktion <strong>von</strong> Versuchsteams) abgelegt<br />

werden.<br />

Die praktischen Prüfungen werden vom Instruktor unter Beizug eines Experten<br />

abgenommen.<br />

Es müssen alle Prüfungsteile bestanden werden.<br />

Nicht bestandene Prüfungen, auch Teile da<strong>von</strong>, können wiederholt werden.<br />

Beschwerden<br />

Gegen das Prüfungsresultat kann innert 10 Tagen nach Eröffnung desselben, Beschwerde<br />

bei der Kommission <strong>Polydog</strong> eingereicht werden. Die Beschwerde ist<br />

schriftlich an den Präsidenten der Kommission <strong>Polydog</strong> zu richten. Die Überprüfungsbefugnis<br />

der Kommission <strong>Polydog</strong> ist auf Formfehler beschränkt. Die Kommission<br />

<strong>Polydog</strong> entscheidet endgültig.<br />

7 FORTBILDUNG<br />

Zur Vali<strong>die</strong>rung des Diploms muss alle jährlich eine vom AAKA <strong>für</strong> das SportTrailen<br />

anerkannte eintägige Fortbildung besucht werden.<br />

Entwurf<br />

8 KURS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN<br />

Die Kurs- und Prüfungsgebühren werden vom Veranstalter in Absprache mit der<br />

Kommission <strong>Polydog</strong> festgelegt. Sie sind <strong>für</strong> Nicht-SKG-Mitglieder höher.<br />

9 ERTEILUNG UND VERFALL DES DIPLOMS<br />

10.1 Das Diplom „Trainer SportTrailen“ wird nach bestandener Prüfung durch <strong>die</strong> Fachstelle<br />

<strong>Ausbildung</strong> ausgestellt.<br />

10.2 Werden <strong>die</strong> in Ziff. 8 vorgeschriebenen Weiterbildungen zur Vali<strong>die</strong>rung des Diploms<br />

nicht erfüllt, verfällt nach vorhergehender Ankündigung durch <strong>die</strong> Kommission<br />

<strong>Polydog</strong> das Diplom.<br />

Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 6 <strong>von</strong> 7


<strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Ausbildung</strong> <strong>von</strong> Trainer SportTrailen<br />

10 SANKTIONEN<br />

11.1 Gegen Diplominhaber, <strong>die</strong> den Statuten, <strong>Reglement</strong>en, Weisungen und sonstigen<br />

Bestimmungen des Verbandsrechts der SKG zuwider handeln oder staatliche Normen<br />

verletzen, welche einen Bezug zum Schutz des Tieres im Generellen oder zum<br />

Hund im Speziellen aufweisen, können auf Antrag der Kommission <strong>Polydog</strong>, auf<br />

Anzeige Dritter hin oder aus eigener Wahrnehmung durch den AAKA Sanktionen<br />

ausgesprochen werden.<br />

11.2 Die ausgesprochenen Sanktionen müssen der Art des Verstosses und dem Verschulden<br />

entsprechen. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung<br />

sind zu wahren.<br />

11.3 Die ausgesprochenen Sanktionen können bestehen aus:<br />

Verweis<br />

Entzug des Diploms Trainer SportTrailen<br />

11.4 Gegen Sanktionsentscheide steht dem Betroffenen innert 30 Tagen seit Mitteilung<br />

des Entscheids der Rekurs an das Verbandsgericht offen. Die Eingabe muss den<br />

Anforderungen an einen Rekurs gemäss <strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> das Verbandsgericht genügen.<br />

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN<br />

Entwurf<br />

Dieses <strong>Reglement</strong> tritt nach Erlass durch den ZV der SKG auf den<br />

1. November 2013 in Kraft.<br />

Kommission <strong>Polydog</strong> 03.07.2013 Seite 7 <strong>von</strong> 7

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