Autogasanlagen - Aussagen der Dekra
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* eindeutiger Aussage zum Emissionsniveau durch ermittelte Messwerte o<strong>der</strong> durch dokumentierten<br />
Richtlinienstand.<br />
Dieser Nachweis kann in Form von<br />
* Teilegutachten, Abgas-Prüfberichten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en dementsprechenden, Fz-Typ-bezogenen<br />
Dokumenten o<strong>der</strong><br />
* Einzel-Abgasbestätigungen o<strong>der</strong> –Messprotokollen mit FIN-Bezug und einwandfreier<br />
Nachvollziehbarkeit (u.a. Prüfstelle bzw. –institution, Prüfberichtsnummer)<br />
erfolgen<br />
Bei fehlen<strong>der</strong> Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> bestätigten Emissionsmessung und <strong>der</strong> Herkunft z.B. durch<br />
fehlenden Verweis auf Abgas-Prüfberichtsnummer und Prüfstelle bzw. –institution kann ein<br />
Nachweis nicht verwendet werden (betrifft insbeson<strong>der</strong>e Einzel-Abgasbestätigungen).<br />
Diese Abgasgutachten sind daher von größter Wichtigkeit für die Anerkennung von Gasanlagen, da<br />
die Einzelprüfung des Abgasverhaltens mit Gasanlage in den Prüfstellen schnell einige hun<strong>der</strong>t bis<br />
tausend Euro betragen kann und ein positives Abschließen dieser Messungen nicht immer zu<br />
erwarten ist.<br />
Als Bauteil-Genehmigungen sind für alle Einzelkomponenten (ausdrücklich auch für Tanks) ECE-<br />
Genehmigungen gemäß<br />
* ECE-R 67.01 bei LPG-Anlagen bzw.<br />
* ECE-R 110 bei CNG-Anlagen.<br />
notwendig.<br />
Zusätzlich ist eine Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung in deutscher Sprache erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Bei <strong>der</strong> Begutachtung/Abnahme durch einen Sachverständigen werden folgende Punkte überprüft:<br />
* Bauteilidentität und –zulässigkeit über die Kennzeichnung,<br />
* fachgerechter, korrekter Einbaus <strong>der</strong> Anlage nach VdTÜV-Merkblatt-Anfor<strong>der</strong>ungen (LPG 750/<br />
CNG 757),<br />
* Dichtheit <strong>der</strong> Anlage mit Lecksuchspray/Lecksuchgerät (ggf. Werkstattbestätigung),<br />
* Sicherheitsfunktionen <strong>der</strong> Anlage (Gasabsperrventile Tank-Entnahmeseite und<br />
Verdampfer/Druckregler) und<br />
* Funktion des Abgasreinigungssystems hinsichtlich CO-Emission, Lambdaregelung und OBD-<br />
Fehler, ggf. durch Prüfung im AU-Umfang im Gasbetrieb<br />
Die Kosten <strong>der</strong>artiger Begutachtungen richten sich nach dem erfor<strong>der</strong>lichen Aufwand. Dabei fallen<br />
üblicherweise Gebühren in Höhe von etwa 130 bis 160 Euro an.<br />
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine Werkstätten o<strong>der</strong> Firmen, welche die Umrüstungen<br />
vornehmen, empfehlen.<br />
Noch ein geson<strong>der</strong>ter Hinweis zu Nachrüst-Gasanlagen bei Oldtimern (H-Kennzeichen):<br />
Durch die Nachrüstung einer Gasanlage ist <strong>der</strong> für die Zuteilung eines H-Kennzeichens<br />
erfor<strong>der</strong>liche Originalzustand nicht mehr gegeben, so dass sich diese Maßnahme und die<br />
Oldtimereigenschaft gegenseitig ausschließen.<br />
// Quelle: www.dekra.de