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Autogasanlagen - Aussagen der Dekra

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* eindeutiger Aussage zum Emissionsniveau durch ermittelte Messwerte o<strong>der</strong> durch dokumentierten<br />

Richtlinienstand.<br />

Dieser Nachweis kann in Form von<br />

* Teilegutachten, Abgas-Prüfberichten o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en dementsprechenden, Fz-Typ-bezogenen<br />

Dokumenten o<strong>der</strong><br />

* Einzel-Abgasbestätigungen o<strong>der</strong> –Messprotokollen mit FIN-Bezug und einwandfreier<br />

Nachvollziehbarkeit (u.a. Prüfstelle bzw. –institution, Prüfberichtsnummer)<br />

erfolgen<br />

Bei fehlen<strong>der</strong> Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> bestätigten Emissionsmessung und <strong>der</strong> Herkunft z.B. durch<br />

fehlenden Verweis auf Abgas-Prüfberichtsnummer und Prüfstelle bzw. –institution kann ein<br />

Nachweis nicht verwendet werden (betrifft insbeson<strong>der</strong>e Einzel-Abgasbestätigungen).<br />

Diese Abgasgutachten sind daher von größter Wichtigkeit für die Anerkennung von Gasanlagen, da<br />

die Einzelprüfung des Abgasverhaltens mit Gasanlage in den Prüfstellen schnell einige hun<strong>der</strong>t bis<br />

tausend Euro betragen kann und ein positives Abschließen dieser Messungen nicht immer zu<br />

erwarten ist.<br />

Als Bauteil-Genehmigungen sind für alle Einzelkomponenten (ausdrücklich auch für Tanks) ECE-<br />

Genehmigungen gemäß<br />

* ECE-R 67.01 bei LPG-Anlagen bzw.<br />

* ECE-R 110 bei CNG-Anlagen.<br />

notwendig.<br />

Zusätzlich ist eine Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung in deutscher Sprache erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bei <strong>der</strong> Begutachtung/Abnahme durch einen Sachverständigen werden folgende Punkte überprüft:<br />

* Bauteilidentität und –zulässigkeit über die Kennzeichnung,<br />

* fachgerechter, korrekter Einbaus <strong>der</strong> Anlage nach VdTÜV-Merkblatt-Anfor<strong>der</strong>ungen (LPG 750/<br />

CNG 757),<br />

* Dichtheit <strong>der</strong> Anlage mit Lecksuchspray/Lecksuchgerät (ggf. Werkstattbestätigung),<br />

* Sicherheitsfunktionen <strong>der</strong> Anlage (Gasabsperrventile Tank-Entnahmeseite und<br />

Verdampfer/Druckregler) und<br />

* Funktion des Abgasreinigungssystems hinsichtlich CO-Emission, Lambdaregelung und OBD-<br />

Fehler, ggf. durch Prüfung im AU-Umfang im Gasbetrieb<br />

Die Kosten <strong>der</strong>artiger Begutachtungen richten sich nach dem erfor<strong>der</strong>lichen Aufwand. Dabei fallen<br />

üblicherweise Gebühren in Höhe von etwa 130 bis 160 Euro an.<br />

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir keine Werkstätten o<strong>der</strong> Firmen, welche die Umrüstungen<br />

vornehmen, empfehlen.<br />

Noch ein geson<strong>der</strong>ter Hinweis zu Nachrüst-Gasanlagen bei Oldtimern (H-Kennzeichen):<br />

Durch die Nachrüstung einer Gasanlage ist <strong>der</strong> für die Zuteilung eines H-Kennzeichens<br />

erfor<strong>der</strong>liche Originalzustand nicht mehr gegeben, so dass sich diese Maßnahme und die<br />

Oldtimereigenschaft gegenseitig ausschließen.<br />

// Quelle: www.dekra.de

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