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Gemeindeblatt Nr. 3/2008 (0 bytes) - Gemeinde Steegen

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GEMEINDEAMT STEEGEN<br />

Pol.Bezirk Grieskirchen, OÖ. AMTLICHE MITTEILUNG<br />

4722 Peuerbach, Badergasse 5 <strong>Steegen</strong>, am 21. Februar <strong>2008</strong><br />

Tel.07276/2301, Fax 23014 DVR:0603694<br />

GEMEINDEBLATT<br />

INHALT:<br />

Schülerbesuch am <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

<strong>Steegen</strong><br />

Kompostierungsanlage wieder in<br />

Betrieb<br />

Einladung zum Vortrag:<br />

Streicheleinheit Essen<br />

Beratungstag für Personenbetreuung,<br />

24-Stunden-Betreuung<br />

Durchführung einer Landschaftserhebung<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Steegen</strong> -<br />

Information der Bevölkerung<br />

Geschirrmobil – Reservierungen<br />

Sachkundenachweis für Hundehalter<br />

Betriebsanlagensprechtage<br />

Herzlichen Glückwunsch !<br />

Beilage: Was unsere <strong>Gemeinde</strong>n alles<br />

leisten ....<br />

SCHÜLERBESUCH AM GEMEINDEAMT STEEGEN<br />

Die Schülerinnen und Schüler<br />

der 3.a Klasse der Georg-von<br />

Peuerbach-Volksschule statteten<br />

mit ihrer Lehrerin Elfriede<br />

Strasser im Rahmen des<br />

Heimatkundeunterrichtes dem<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Steegen</strong> einen<br />

Besuch ab. Amtsleiter Walter<br />

Scheuringer erklärte ihnen die<br />

verschiedenen Aufgabenbereiche,<br />

die ein <strong>Gemeinde</strong>amt als<br />

Servicestelle für die<br />

<strong>Gemeinde</strong>bürger zu erfüllen hat.<br />

Im Anschluss daran fand im<br />

Sitzungszimmer eine "Kindergemeinderatssitzung"<br />

statt, bei<br />

der Bürgermeister Kurt Friedwagner auf die Fragen der Kinder einging und ihnen auf<br />

kindgemäße Art und Weise die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Bürgermeisters und<br />

der verschiedenen <strong>Gemeinde</strong>gremien nahe brachte.<br />

KOMPOSTIERUNGSANLAGE wieder in Betrieb<br />

Ab 3.März <strong>2008</strong> ist die Kompostieranlage Hildebrandt in Peuerbach, Pühret 5, wieder geöffnet.<br />

Öffnungszeiten: Montag und Freitag: 13:00 – 17:00 Uhr<br />

Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG: Medieninhaber: GEMEINDE STEEGEN, Herausgeber: GEMEINDE<br />

STEEGEN, Ansprechpersonen: Bürgermeister OSR Kurt Friedwagner, Walter Scheuringer. Adresse: 4722 Peuerbach,<br />

Badergasse 5, Telefon: 07276-2301, Fax: 07276-23014, E-Mail: gemeinde@steegen.ooe.gv.at DVR-Nummer der <strong>Gemeinde</strong><br />

STEEGEN: 0603694, Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG: <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Steegen</strong>: Bietet der Öffentlichkeit<br />

Informationen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Steegen</strong><br />

Seite 1 www.steegen.at GB-<strong>2008</strong>-3.doc


EINLADUNG ZUM VORTRAG<br />

Streicheleinheit Essen<br />

Vom 1. Löffel zur Familienkost<br />

Ihr Zwerg - ihr größtes Geschenk auf Erden - interessiert sich schon bald dafür, was Mama<br />

und Papa auf dem Teller haben und streckt neugierig die Hände danach aus. Ihr Baby will<br />

lernen „zu essen wie die Großen“. Die erste feste Nahrung ist ein essentieller Bestandteil der<br />

Entwicklung Ihres Kindes und verdient besondere Beachtung. Vitalstoffreiche Ernährung spielt<br />

dabei eine Schlüsselrolle und ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Reicht die heute<br />

übliche moderne Kost aus, den Anforderungen gerecht zu werden?<br />

Bewahren Sie Ihrem Sprössling den natürlichen Geschmack, gehen Sie gemeinsam auf eine<br />

behutsame Entdeckungsreise - auf Basis einer vitalstoffreichen Ernährung.<br />

Wir rücken gemeinsam Wesentliches ins rechte Licht, erfahren was es zu beachten gilt, welche<br />

Schritte besonders Sinn machen und diskutieren, was nicht in allen Lehrbüchern steht.<br />

Ernährung ist nicht alles,<br />

aber sie ist der Nährboden, auf dem das Höchste wachsen und gedeihen,<br />

aber auch verderben kann.<br />

Termin: Donnerstag, 13. März <strong>2008</strong>, 19.30 Uhr<br />

Ort: Eltern-Kind-Zentrum Peuerbach, <strong>Steegen</strong>straße 8<br />

Referentin: Maria Ammerstorfer<br />

Gesundheitscoach Ernährung & CO<br />

Eintritt: € 2,--<br />

Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung beim Stadtamt Peuerbach,<br />

Tel. 07276/2255-18 (Fr. Roithner) gebeten.<br />

BERATUNGSTAG FÜR PERSONENBETREUUNG<br />

24-Stunden-Betreuung<br />

Alle Experten, Infos und Behördenwege an einem Tag !<br />

Das Land Oberösterreich hat eine Serviceoffensive für die Abwicklung aller Behördenwege bei<br />

der 24-Stunden-Betreuung gestartet. Das Modell sieht vor, dass jede Woche in Oberösterreich<br />

ein Beratungstag in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten einer<br />

Bezirkshauptmannschaft oder eines Magistrats stattfindet.<br />

Beratungstag Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen, Tel. 07248-603-404<br />

26. März <strong>2008</strong> von 13:00 bis 17:00 Uhr<br />

An diesem Nachmittag sind Vertreter der Gewerbebehörde, der Wirtschaftskammer OÖ, des<br />

Bundessozialamtes, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und des<br />

Finanzamtes anwesend.<br />

Somit ist eine umfassende Beratung und eine zentrale Einreichmöglichkeit für die<br />

Betreuungskräfte, Betroffene und deren Angehörige möglich.<br />

Mit diesen speziellen Beratungstagen wird das sogenannte One-Stop-Prinzip auch in diesem<br />

Bereich verwirklicht. Informieren, Beraten, Behördenwege verkürzen ist damit ein<br />

Arbeitsschwerpunkt des Landes Oberösterreich in Sachen Pflege im ersten Halbjahr <strong>2008</strong>.<br />

Seite 2


Durchführung einer<br />

Landschaftserhebung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Steegen</strong> –<br />

Information der Bevölkerung<br />

Das Land Oberösterreich hat aufgrund des<br />

OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes<br />

2001 zur Erfassung aller ökologisch<br />

wertvollen Flächen sowie zur Erhebung<br />

von wesentlichen landschaftlichen<br />

Strukturen entsprechende naturräumliche<br />

Erhebungen durchzuführen.<br />

Die Landschaftserhebung der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Steegen</strong> erfolgt im Auftrag der<br />

Naturschutzabteilung des Landes<br />

Oberösterreich. Die Kosten für die<br />

Landschaftserhebung werden vom Land<br />

OÖ. getragen. Die Bearbeitung wird<br />

beginnend mit Frühjahr <strong>2008</strong> über einen<br />

Zeitraum von ca. einem Jahr durchgeführt.<br />

Ursprünglich für die Erfassung<br />

naturräumlicher Grundlagen für die<br />

Ausarbeitung der örtlichen<br />

Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne<br />

gedacht, entwickelte sich<br />

die Landschaftserhebung durch<br />

Überarbeitung und inhaltlicher<br />

Abstimmung mit der Biotopkartierung zu<br />

einem Instrument mit einem breit<br />

gefächerten Anwendungsspektrum.<br />

Die Landschaftserhebung Oberösterreich<br />

hat zum Ziel, auf rasche Art einen<br />

grundlegenden Überblick über die in<br />

Oberösterreich vorhandene Ausstattung,<br />

insbesondere der Kulturlandschaft, mit<br />

landschaftlich und naturräumlich relevanten<br />

Strukturelementen und Lebensraumtypen<br />

zu geben. Für die verschiedenen<br />

Erhebungstypen sind kurze Beschreibungen<br />

zur Charakteristik der jeweiligen<br />

Aufnahmefläche vorgesehen.<br />

Die Ergebnisse der Landschaftserhebung<br />

stellen eine grundlegende Information für<br />

die verschiedensten gutachterlichen und<br />

planenden Tätigkeiten von Behörden und<br />

sonstigen Planungsträgern dar (z. B. für die<br />

Erarbeitung der "Natur- und Landschaft -<br />

Leitbilder für OÖ", Örtliche<br />

Entwicklungskonzepte, Korridoruntersuchungen,<br />

...). Bei konkreten<br />

Projekten werden, aufbauend auf der<br />

Landschaftserhebung, weiterführende,<br />

detaillierte Erhebungen durchgeführt.<br />

Zur Bearbeitung einzelner Erhebungsflächen<br />

ist es immer wieder unumgänglich,<br />

auch im Privatbesitz befindliche Grundstücke<br />

zu betreten. Gem. § 51 Abs. 3 des<br />

OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes<br />

sind die mit den Erhebungen beauftragten<br />

Personen hierzu berechtigt. Diese Personen<br />

haben einen Lichtbildausweis sowie eine<br />

von der Landesregierung auszustellende<br />

Bestätigung mitzuführen und auf Verlangen<br />

den betroffenen Grundbesitzern<br />

vorzuweisen.<br />

Nach Fertigstellung der Landschaftserhebung<br />

werden die Ergebnisse der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung gestellt.<br />

Die Bevölkerung von <strong>Steegen</strong> wird ersucht,<br />

die Durchführung der Landschaftserhebung<br />

im erforderlichen Umfang zu unterstützen.<br />

GESCHIRRMOBIL - RESERVIERUNG<br />

Aufgrund einer Aussendung des Bezirksabfallverbandes Grieskirchen dürfen wir Sie wieder<br />

über die Möglichkeit einer Miete des Geschirrmobiles für Veranstaltungen informieren.<br />

Die Bestückung dieses Geschirrmobiles umfasst 300 Stück große Teller, 300 Stück kleine<br />

Teller, 300 Stück Messer und Gabeln, 50 Stück Kaffeegarnituren, 50 Stück Kaffeelöffel,<br />

50 Stück Mehlspeisgabeln.<br />

Der Preis für die Miete dieses Geschirrmobiles beträgt für:<br />

1 Tag € 154,-- exkl. MWSt<br />

3 Tage € 265,-- exkl. MWSt<br />

2 Tage € 210,-- exkl. MWSt<br />

jeder weitere Tag € 47,-- exkl. MWSt<br />

Reservierungen für die Miete dieses Geschirrmobiles mögen für das heurige<br />

Veranstaltungsjahr bis spätestens 1. März <strong>2008</strong> an die Geschäftsstelle des<br />

Bezirksabfallverbandes Grieskirchen in 4707 Schlüßlberg, Kehrbach <strong>Nr</strong>. 2, Tel.07248/65001<br />

oder Fax 07248/65001-12, erfolgen. Formulare liegen am <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Steegen</strong> auf.<br />

Seite 3


SACHKUNDENACHWEIS für HUNDEHALTER<br />

Im Sinne der ab 1.7.2003 geltenden Bestimmungen des Hundehaltegesetzes und der dazu<br />

ergangenen Hundehalte-Sachkundeverordnung hat jeder Hundehalter bei Anmeldung eines<br />

Hundes einen „Allgemeinen Sachkundenachweis“ beizubringen.<br />

Folgender Kurs für den Allgemeinen Sachkundenachweis wird angeboten:<br />

Oö. Hundesportschule Neumarkt-Grieskirchen<br />

am Freitag, 7. März <strong>2008</strong> um 19:00 Uhr<br />

im Vereinsheim in Neumarkt/H. (gegenüber dem Bahnhof)<br />

Frühjahrskurs <strong>2008</strong> für Hunde ab Samstag, 1. März <strong>2008</strong><br />

Abrichtung: Samstag: 14:00 Uhr, Mittwoch: 18:00 Uhr, Abrichtung Welpen: Samstag: 14:00 Uhr<br />

Infos bei Obmann Günther Bruckbauer: 0664/186 88 40<br />

Der Kurs ist auch für diejenigen interessant, die sich in nächster Zeit mit dem Gedanken des<br />

Erwerbs eines Hundes tragen oder auch schon längere Zeit einen Hund halten, weil beim<br />

Erwerb eines weiteren Hundes der Sachkundenachweis erforderlich ist.<br />

BETRIEBSANLAGENSPRECHTAGE<br />

Der Anlagensprechtag wird im Beratungszimmer der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen,<br />

2. Stock, Zimmer 211 abgehalten. Dieses angebotene Service soll dazu dienen, die im<br />

Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen auftretenden Fragen und Probleme zu klären<br />

und eine entsprechende Beratung durchzuführen. Dazu stehen ein Behördenvertreter, der<br />

gewerbetechnische Amtssachverständige und ein Mitarbeiter des Arbeitsinspektorates zur<br />

Verfügung.<br />

Termine im März <strong>2008</strong>: Donnerstag, 13. März <strong>2008</strong> und Freitag 28. März <strong>2008</strong><br />

Achtung: Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechtage zu gewährleisten und längere<br />

Wartezeiten zu vermeiden, ist jedenfalls eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.<br />

Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen, Telefon 07248-603-0, email: bh-gr.post@ooe.gv.at<br />

Auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen http://www.bhgrieskirchen.gv.at<br />

unter Aktuell/Beratung und Termine sind die Termine für die im Jahr <strong>2008</strong><br />

stattfindenden Betriebsanlagensprechtage veröffentlicht.<br />

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !<br />

Geburtstag Ratzenböck Josef, Vest 3, 80 Jahre<br />

Geburt<br />

Söllinger Hans Jochen<br />

Urleinsberg 6<br />

Seite 4 GB-<strong>2008</strong>-3.doc


Was unsere <strong>Gemeinde</strong>n alles leisten....<br />

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht im Detail bewusst, welche Aufgaben<br />

ihre <strong>Gemeinde</strong> tagtäglich erfüllt und damit zur hohen Lebensqualität in den<br />

ländlichen Räumen beiträgt. Die Medienberichterstattung wird vielfach von<br />

Themen und Vorhaben dominiert, bei denen vor allem Bundes- und<br />

Landespolitiker genannt werden. Den größten Teil aller Projekte und Leistungen<br />

erbringt am Ende freilich die <strong>Gemeinde</strong>, die mit Abstand bürgernächste<br />

Verwaltungseinheit.<br />

Wussten Sie beispielsweise, dass das Netz an <strong>Gemeinde</strong>straßen weit größer ist, als<br />

jenes der Landes- oder Bundesstraßen? Dieses Netz finanziert Ihre <strong>Gemeinde</strong>, sie<br />

sorgt auch nach besten Kräften und Möglichkeiten dafür, dass diese Straßen im<br />

Winter geräumt werden und für Sie befahrbar bleiben. Wussten Sie, dass Ihre<br />

<strong>Gemeinde</strong> Kindergärten, Volks- und Hauptschulen oder die meisten Pflege- und<br />

Betreuungseinrichtungen miterrichtet und erhält? Auch in der Errichtung und der<br />

Erhaltung sämtlicher Wasser- und Abwasseranlagen spielt Ihre <strong>Gemeinde</strong> die<br />

maßgebliche Rolle. Die <strong>Gemeinde</strong>n sorgen auch dafür, dass Ihr Müll regelmäßig<br />

abgeholt und fachgerecht entsorgt wird. Im Altstoffsammelzentrum <strong>Steegen</strong> können<br />

Sie problemlos Sperrmüll oder Problemstoffe entsorgen. Auch zu Ihrer Sicherheit trägt<br />

Ihre <strong>Gemeinde</strong> bei. Die Finanzierung und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren<br />

ist eine der wichtigsten Aufgaben Ihrer <strong>Gemeinde</strong>. Sie nimmt viel Geld in die Hand,<br />

um zu verhindern, dass Feuersbrünste oder andere Naturgefahren wie<br />

Hochwasserkatastrophen, o.ä., in Ihrer <strong>Gemeinde</strong> zur Bedrohung von Leib und Leben<br />

werden.<br />

Darüber hinaus ist Ihre <strong>Gemeinde</strong> erste Ansprech- und Erledigungsstelle für viele<br />

Verwaltungsangelegenheiten des Alltags. Baugenehmigungen werden von Ihrer<br />

<strong>Gemeinde</strong> bearbeitet und erteilt, Veranstaltungen überprüft und genehmigt, dazu<br />

kommen Aufgaben als Straßenpolizeibehörde, als Sanitätspolizeibehörde, oder als<br />

zuständige Stelle für das Wasserrecht. All das sind nur einige von sehr vielen<br />

Aufgaben, die im eigenen Wirkungsbereich Ihrer <strong>Gemeinde</strong> liegen.<br />

Seite 5 GB-<strong>2008</strong>-3.doc


Zusätzlich übt die <strong>Gemeinde</strong> gewisse Aufgaben im sogenannten „übertragenen<br />

Wirkungsbereich“ aus. Übertragen werden Ihrer <strong>Gemeinde</strong> diese Aufgaben vom Bund<br />

und den Ländern. Dazu zählen beispielsweise sicherheitsbehördliche Funktionen, Ihre<br />

<strong>Gemeinde</strong> übernimmt auch die Einhebung vieler Abgaben, sie ist Personenstands-,<br />

Staatsbürgerschafts-, Melde- und Wahlbehörde. Eine Meldebestätigung bekommen<br />

Sie heute jederzeit auf Ihrem <strong>Gemeinde</strong>amt. Die Mitarbeiter Ihrer <strong>Gemeinde</strong> sorgen<br />

auch dafür, dass Sie auf EU-, Bundes-, Landes- oder eben der <strong>Gemeinde</strong>ebene<br />

wählen gehen können. Sie organisieren den Ablauf jeder Wahl. Auch die<br />

Raumordnung liegt in Händen Ihrer <strong>Gemeinde</strong>.<br />

Gleiches gilt für den sehr vielfältigen Kultur- und Freizeitbereich. Ohne die<br />

Unterstützung in finanzieller Hinsicht, aber auch ohne die Bereitstellung der<br />

notwendigen Infrastruktur gäbe es kaum nennenswerte Veranstaltungen. Sämtliche<br />

Sportvereine oder Freizeiteinrichtungen der drei <strong>Gemeinde</strong>n sind ohne die<br />

Unterstützung durch Ihre <strong>Gemeinde</strong> völlig undenkbar.<br />

Für die Wirtschaft in Ihrer Region leistet Ihre <strong>Gemeinde</strong> einen wichtigen Beitrag. Kurze<br />

Genehmigungsverfahren, Hilfe und Beratung bei der Unternehmensgründung, aber<br />

auch gelegentliche materielle Hilfe sind wichtige Elemente erfolgreicher<br />

Wirtschaftspolitik in Ihrer Region. Im Gesundheits- und Pflegebereich zahlt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> nicht nur viel Geld, damit Sie in Ihrer Nähe ein Spital, ein Alten- oder<br />

Pflegeheim zur Verfügung haben. Mit der Bereitstellung und Bezahlung Ihres<br />

<strong>Gemeinde</strong>arztes unterstützt Ihre <strong>Gemeinde</strong> auch die Gesundheitsversorgung vor Ort.<br />

Und falls einmal ein Unglück geschieht, dann sorgen die freiwilligen Rettungsdienste –<br />

mit massiver finanzieller Unterstützung Ihrer <strong>Gemeinde</strong> – dafür, dass Sie<br />

schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht werden können, das wiederum Ihre<br />

<strong>Gemeinde</strong> mitfinanziert.<br />

Und nicht zuletzt hat das Sprichwort „Von der Wiege bis zur Bahre“ auch für Ihre<br />

<strong>Gemeinde</strong> Gültigkeit. Einer der ersten Wege nach der Geburt eines Kindes führt aufs<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt, um den neuen Erdenbürger anzumelden. Auch bei einem Todesfall<br />

führt die Angehörigen der erste Weg meist aufs <strong>Gemeinde</strong>amt, um die notwendigen<br />

Formalitäten zu erledigen. Vielfach ist Ihre <strong>Gemeinde</strong> ja auch für das<br />

Bestattungswesen und die Erhaltung der Friedhöfe zuständig.<br />

Sie sehen also: Ihre <strong>Gemeinde</strong> leistet vieles, von dem Sie vielleicht gar nichts wissen.<br />

Diese Informationskampagne soll Ihnen im Überblick, in weiterer Folge aber auch im<br />

Detail aufzeigen, welche Leistungen das sind. Damit Sie sich auch weiterhin in einer<br />

lebenswerten Umgebung wohlfühlen können. Lesen Sie auf<br />

www.gemeindebund.at/meinegemeinde nach, was Ihre <strong>Gemeinde</strong> alles leistet.<br />

Seite 6 GB-<strong>2008</strong>-3.doc

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