Gemeindeblatt Nr. 3/2008 (0 bytes) - Gemeinde Steegen
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GEMEINDEAMT STEEGEN<br />
Pol.Bezirk Grieskirchen, OÖ. AMTLICHE MITTEILUNG<br />
4722 Peuerbach, Badergasse 5 <strong>Steegen</strong>, am 21. Februar <strong>2008</strong><br />
Tel.07276/2301, Fax 23014 DVR:0603694<br />
GEMEINDEBLATT<br />
INHALT:<br />
Schülerbesuch am <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
<strong>Steegen</strong><br />
Kompostierungsanlage wieder in<br />
Betrieb<br />
Einladung zum Vortrag:<br />
Streicheleinheit Essen<br />
Beratungstag für Personenbetreuung,<br />
24-Stunden-Betreuung<br />
Durchführung einer Landschaftserhebung<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Steegen</strong> -<br />
Information der Bevölkerung<br />
Geschirrmobil – Reservierungen<br />
Sachkundenachweis für Hundehalter<br />
Betriebsanlagensprechtage<br />
Herzlichen Glückwunsch !<br />
Beilage: Was unsere <strong>Gemeinde</strong>n alles<br />
leisten ....<br />
SCHÜLERBESUCH AM GEMEINDEAMT STEEGEN<br />
Die Schülerinnen und Schüler<br />
der 3.a Klasse der Georg-von<br />
Peuerbach-Volksschule statteten<br />
mit ihrer Lehrerin Elfriede<br />
Strasser im Rahmen des<br />
Heimatkundeunterrichtes dem<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Steegen</strong> einen<br />
Besuch ab. Amtsleiter Walter<br />
Scheuringer erklärte ihnen die<br />
verschiedenen Aufgabenbereiche,<br />
die ein <strong>Gemeinde</strong>amt als<br />
Servicestelle für die<br />
<strong>Gemeinde</strong>bürger zu erfüllen hat.<br />
Im Anschluss daran fand im<br />
Sitzungszimmer eine "Kindergemeinderatssitzung"<br />
statt, bei<br />
der Bürgermeister Kurt Friedwagner auf die Fragen der Kinder einging und ihnen auf<br />
kindgemäße Art und Weise die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Bürgermeisters und<br />
der verschiedenen <strong>Gemeinde</strong>gremien nahe brachte.<br />
KOMPOSTIERUNGSANLAGE wieder in Betrieb<br />
Ab 3.März <strong>2008</strong> ist die Kompostieranlage Hildebrandt in Peuerbach, Pühret 5, wieder geöffnet.<br />
Öffnungszeiten: Montag und Freitag: 13:00 – 17:00 Uhr<br />
Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG: Medieninhaber: GEMEINDE STEEGEN, Herausgeber: GEMEINDE<br />
STEEGEN, Ansprechpersonen: Bürgermeister OSR Kurt Friedwagner, Walter Scheuringer. Adresse: 4722 Peuerbach,<br />
Badergasse 5, Telefon: 07276-2301, Fax: 07276-23014, E-Mail: gemeinde@steegen.ooe.gv.at DVR-Nummer der <strong>Gemeinde</strong><br />
STEEGEN: 0603694, Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG: <strong><strong>Gemeinde</strong>blatt</strong> der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Steegen</strong>: Bietet der Öffentlichkeit<br />
Informationen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Steegen</strong><br />
Seite 1 www.steegen.at GB-<strong>2008</strong>-3.doc
EINLADUNG ZUM VORTRAG<br />
Streicheleinheit Essen<br />
Vom 1. Löffel zur Familienkost<br />
Ihr Zwerg - ihr größtes Geschenk auf Erden - interessiert sich schon bald dafür, was Mama<br />
und Papa auf dem Teller haben und streckt neugierig die Hände danach aus. Ihr Baby will<br />
lernen „zu essen wie die Großen“. Die erste feste Nahrung ist ein essentieller Bestandteil der<br />
Entwicklung Ihres Kindes und verdient besondere Beachtung. Vitalstoffreiche Ernährung spielt<br />
dabei eine Schlüsselrolle und ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Reicht die heute<br />
übliche moderne Kost aus, den Anforderungen gerecht zu werden?<br />
Bewahren Sie Ihrem Sprössling den natürlichen Geschmack, gehen Sie gemeinsam auf eine<br />
behutsame Entdeckungsreise - auf Basis einer vitalstoffreichen Ernährung.<br />
Wir rücken gemeinsam Wesentliches ins rechte Licht, erfahren was es zu beachten gilt, welche<br />
Schritte besonders Sinn machen und diskutieren, was nicht in allen Lehrbüchern steht.<br />
Ernährung ist nicht alles,<br />
aber sie ist der Nährboden, auf dem das Höchste wachsen und gedeihen,<br />
aber auch verderben kann.<br />
Termin: Donnerstag, 13. März <strong>2008</strong>, 19.30 Uhr<br />
Ort: Eltern-Kind-Zentrum Peuerbach, <strong>Steegen</strong>straße 8<br />
Referentin: Maria Ammerstorfer<br />
Gesundheitscoach Ernährung & CO<br />
Eintritt: € 2,--<br />
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung beim Stadtamt Peuerbach,<br />
Tel. 07276/2255-18 (Fr. Roithner) gebeten.<br />
BERATUNGSTAG FÜR PERSONENBETREUUNG<br />
24-Stunden-Betreuung<br />
Alle Experten, Infos und Behördenwege an einem Tag !<br />
Das Land Oberösterreich hat eine Serviceoffensive für die Abwicklung aller Behördenwege bei<br />
der 24-Stunden-Betreuung gestartet. Das Modell sieht vor, dass jede Woche in Oberösterreich<br />
ein Beratungstag in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten einer<br />
Bezirkshauptmannschaft oder eines Magistrats stattfindet.<br />
Beratungstag Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen, Tel. 07248-603-404<br />
26. März <strong>2008</strong> von 13:00 bis 17:00 Uhr<br />
An diesem Nachmittag sind Vertreter der Gewerbebehörde, der Wirtschaftskammer OÖ, des<br />
Bundessozialamtes, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und des<br />
Finanzamtes anwesend.<br />
Somit ist eine umfassende Beratung und eine zentrale Einreichmöglichkeit für die<br />
Betreuungskräfte, Betroffene und deren Angehörige möglich.<br />
Mit diesen speziellen Beratungstagen wird das sogenannte One-Stop-Prinzip auch in diesem<br />
Bereich verwirklicht. Informieren, Beraten, Behördenwege verkürzen ist damit ein<br />
Arbeitsschwerpunkt des Landes Oberösterreich in Sachen Pflege im ersten Halbjahr <strong>2008</strong>.<br />
Seite 2
Durchführung einer<br />
Landschaftserhebung in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Steegen</strong> –<br />
Information der Bevölkerung<br />
Das Land Oberösterreich hat aufgrund des<br />
OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes<br />
2001 zur Erfassung aller ökologisch<br />
wertvollen Flächen sowie zur Erhebung<br />
von wesentlichen landschaftlichen<br />
Strukturen entsprechende naturräumliche<br />
Erhebungen durchzuführen.<br />
Die Landschaftserhebung der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Steegen</strong> erfolgt im Auftrag der<br />
Naturschutzabteilung des Landes<br />
Oberösterreich. Die Kosten für die<br />
Landschaftserhebung werden vom Land<br />
OÖ. getragen. Die Bearbeitung wird<br />
beginnend mit Frühjahr <strong>2008</strong> über einen<br />
Zeitraum von ca. einem Jahr durchgeführt.<br />
Ursprünglich für die Erfassung<br />
naturräumlicher Grundlagen für die<br />
Ausarbeitung der örtlichen<br />
Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne<br />
gedacht, entwickelte sich<br />
die Landschaftserhebung durch<br />
Überarbeitung und inhaltlicher<br />
Abstimmung mit der Biotopkartierung zu<br />
einem Instrument mit einem breit<br />
gefächerten Anwendungsspektrum.<br />
Die Landschaftserhebung Oberösterreich<br />
hat zum Ziel, auf rasche Art einen<br />
grundlegenden Überblick über die in<br />
Oberösterreich vorhandene Ausstattung,<br />
insbesondere der Kulturlandschaft, mit<br />
landschaftlich und naturräumlich relevanten<br />
Strukturelementen und Lebensraumtypen<br />
zu geben. Für die verschiedenen<br />
Erhebungstypen sind kurze Beschreibungen<br />
zur Charakteristik der jeweiligen<br />
Aufnahmefläche vorgesehen.<br />
Die Ergebnisse der Landschaftserhebung<br />
stellen eine grundlegende Information für<br />
die verschiedensten gutachterlichen und<br />
planenden Tätigkeiten von Behörden und<br />
sonstigen Planungsträgern dar (z. B. für die<br />
Erarbeitung der "Natur- und Landschaft -<br />
Leitbilder für OÖ", Örtliche<br />
Entwicklungskonzepte, Korridoruntersuchungen,<br />
...). Bei konkreten<br />
Projekten werden, aufbauend auf der<br />
Landschaftserhebung, weiterführende,<br />
detaillierte Erhebungen durchgeführt.<br />
Zur Bearbeitung einzelner Erhebungsflächen<br />
ist es immer wieder unumgänglich,<br />
auch im Privatbesitz befindliche Grundstücke<br />
zu betreten. Gem. § 51 Abs. 3 des<br />
OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes<br />
sind die mit den Erhebungen beauftragten<br />
Personen hierzu berechtigt. Diese Personen<br />
haben einen Lichtbildausweis sowie eine<br />
von der Landesregierung auszustellende<br />
Bestätigung mitzuführen und auf Verlangen<br />
den betroffenen Grundbesitzern<br />
vorzuweisen.<br />
Nach Fertigstellung der Landschaftserhebung<br />
werden die Ergebnisse der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung gestellt.<br />
Die Bevölkerung von <strong>Steegen</strong> wird ersucht,<br />
die Durchführung der Landschaftserhebung<br />
im erforderlichen Umfang zu unterstützen.<br />
GESCHIRRMOBIL - RESERVIERUNG<br />
Aufgrund einer Aussendung des Bezirksabfallverbandes Grieskirchen dürfen wir Sie wieder<br />
über die Möglichkeit einer Miete des Geschirrmobiles für Veranstaltungen informieren.<br />
Die Bestückung dieses Geschirrmobiles umfasst 300 Stück große Teller, 300 Stück kleine<br />
Teller, 300 Stück Messer und Gabeln, 50 Stück Kaffeegarnituren, 50 Stück Kaffeelöffel,<br />
50 Stück Mehlspeisgabeln.<br />
Der Preis für die Miete dieses Geschirrmobiles beträgt für:<br />
1 Tag € 154,-- exkl. MWSt<br />
3 Tage € 265,-- exkl. MWSt<br />
2 Tage € 210,-- exkl. MWSt<br />
jeder weitere Tag € 47,-- exkl. MWSt<br />
Reservierungen für die Miete dieses Geschirrmobiles mögen für das heurige<br />
Veranstaltungsjahr bis spätestens 1. März <strong>2008</strong> an die Geschäftsstelle des<br />
Bezirksabfallverbandes Grieskirchen in 4707 Schlüßlberg, Kehrbach <strong>Nr</strong>. 2, Tel.07248/65001<br />
oder Fax 07248/65001-12, erfolgen. Formulare liegen am <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Steegen</strong> auf.<br />
Seite 3
SACHKUNDENACHWEIS für HUNDEHALTER<br />
Im Sinne der ab 1.7.2003 geltenden Bestimmungen des Hundehaltegesetzes und der dazu<br />
ergangenen Hundehalte-Sachkundeverordnung hat jeder Hundehalter bei Anmeldung eines<br />
Hundes einen „Allgemeinen Sachkundenachweis“ beizubringen.<br />
Folgender Kurs für den Allgemeinen Sachkundenachweis wird angeboten:<br />
Oö. Hundesportschule Neumarkt-Grieskirchen<br />
am Freitag, 7. März <strong>2008</strong> um 19:00 Uhr<br />
im Vereinsheim in Neumarkt/H. (gegenüber dem Bahnhof)<br />
Frühjahrskurs <strong>2008</strong> für Hunde ab Samstag, 1. März <strong>2008</strong><br />
Abrichtung: Samstag: 14:00 Uhr, Mittwoch: 18:00 Uhr, Abrichtung Welpen: Samstag: 14:00 Uhr<br />
Infos bei Obmann Günther Bruckbauer: 0664/186 88 40<br />
Der Kurs ist auch für diejenigen interessant, die sich in nächster Zeit mit dem Gedanken des<br />
Erwerbs eines Hundes tragen oder auch schon längere Zeit einen Hund halten, weil beim<br />
Erwerb eines weiteren Hundes der Sachkundenachweis erforderlich ist.<br />
BETRIEBSANLAGENSPRECHTAGE<br />
Der Anlagensprechtag wird im Beratungszimmer der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen,<br />
2. Stock, Zimmer 211 abgehalten. Dieses angebotene Service soll dazu dienen, die im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen auftretenden Fragen und Probleme zu klären<br />
und eine entsprechende Beratung durchzuführen. Dazu stehen ein Behördenvertreter, der<br />
gewerbetechnische Amtssachverständige und ein Mitarbeiter des Arbeitsinspektorates zur<br />
Verfügung.<br />
Termine im März <strong>2008</strong>: Donnerstag, 13. März <strong>2008</strong> und Freitag 28. März <strong>2008</strong><br />
Achtung: Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechtage zu gewährleisten und längere<br />
Wartezeiten zu vermeiden, ist jedenfalls eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.<br />
Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen, Telefon 07248-603-0, email: bh-gr.post@ooe.gv.at<br />
Auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen http://www.bhgrieskirchen.gv.at<br />
unter Aktuell/Beratung und Termine sind die Termine für die im Jahr <strong>2008</strong><br />
stattfindenden Betriebsanlagensprechtage veröffentlicht.<br />
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !<br />
Geburtstag Ratzenböck Josef, Vest 3, 80 Jahre<br />
Geburt<br />
Söllinger Hans Jochen<br />
Urleinsberg 6<br />
Seite 4 GB-<strong>2008</strong>-3.doc
Was unsere <strong>Gemeinde</strong>n alles leisten....<br />
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht im Detail bewusst, welche Aufgaben<br />
ihre <strong>Gemeinde</strong> tagtäglich erfüllt und damit zur hohen Lebensqualität in den<br />
ländlichen Räumen beiträgt. Die Medienberichterstattung wird vielfach von<br />
Themen und Vorhaben dominiert, bei denen vor allem Bundes- und<br />
Landespolitiker genannt werden. Den größten Teil aller Projekte und Leistungen<br />
erbringt am Ende freilich die <strong>Gemeinde</strong>, die mit Abstand bürgernächste<br />
Verwaltungseinheit.<br />
Wussten Sie beispielsweise, dass das Netz an <strong>Gemeinde</strong>straßen weit größer ist, als<br />
jenes der Landes- oder Bundesstraßen? Dieses Netz finanziert Ihre <strong>Gemeinde</strong>, sie<br />
sorgt auch nach besten Kräften und Möglichkeiten dafür, dass diese Straßen im<br />
Winter geräumt werden und für Sie befahrbar bleiben. Wussten Sie, dass Ihre<br />
<strong>Gemeinde</strong> Kindergärten, Volks- und Hauptschulen oder die meisten Pflege- und<br />
Betreuungseinrichtungen miterrichtet und erhält? Auch in der Errichtung und der<br />
Erhaltung sämtlicher Wasser- und Abwasseranlagen spielt Ihre <strong>Gemeinde</strong> die<br />
maßgebliche Rolle. Die <strong>Gemeinde</strong>n sorgen auch dafür, dass Ihr Müll regelmäßig<br />
abgeholt und fachgerecht entsorgt wird. Im Altstoffsammelzentrum <strong>Steegen</strong> können<br />
Sie problemlos Sperrmüll oder Problemstoffe entsorgen. Auch zu Ihrer Sicherheit trägt<br />
Ihre <strong>Gemeinde</strong> bei. Die Finanzierung und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren<br />
ist eine der wichtigsten Aufgaben Ihrer <strong>Gemeinde</strong>. Sie nimmt viel Geld in die Hand,<br />
um zu verhindern, dass Feuersbrünste oder andere Naturgefahren wie<br />
Hochwasserkatastrophen, o.ä., in Ihrer <strong>Gemeinde</strong> zur Bedrohung von Leib und Leben<br />
werden.<br />
Darüber hinaus ist Ihre <strong>Gemeinde</strong> erste Ansprech- und Erledigungsstelle für viele<br />
Verwaltungsangelegenheiten des Alltags. Baugenehmigungen werden von Ihrer<br />
<strong>Gemeinde</strong> bearbeitet und erteilt, Veranstaltungen überprüft und genehmigt, dazu<br />
kommen Aufgaben als Straßenpolizeibehörde, als Sanitätspolizeibehörde, oder als<br />
zuständige Stelle für das Wasserrecht. All das sind nur einige von sehr vielen<br />
Aufgaben, die im eigenen Wirkungsbereich Ihrer <strong>Gemeinde</strong> liegen.<br />
Seite 5 GB-<strong>2008</strong>-3.doc
Zusätzlich übt die <strong>Gemeinde</strong> gewisse Aufgaben im sogenannten „übertragenen<br />
Wirkungsbereich“ aus. Übertragen werden Ihrer <strong>Gemeinde</strong> diese Aufgaben vom Bund<br />
und den Ländern. Dazu zählen beispielsweise sicherheitsbehördliche Funktionen, Ihre<br />
<strong>Gemeinde</strong> übernimmt auch die Einhebung vieler Abgaben, sie ist Personenstands-,<br />
Staatsbürgerschafts-, Melde- und Wahlbehörde. Eine Meldebestätigung bekommen<br />
Sie heute jederzeit auf Ihrem <strong>Gemeinde</strong>amt. Die Mitarbeiter Ihrer <strong>Gemeinde</strong> sorgen<br />
auch dafür, dass Sie auf EU-, Bundes-, Landes- oder eben der <strong>Gemeinde</strong>ebene<br />
wählen gehen können. Sie organisieren den Ablauf jeder Wahl. Auch die<br />
Raumordnung liegt in Händen Ihrer <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Gleiches gilt für den sehr vielfältigen Kultur- und Freizeitbereich. Ohne die<br />
Unterstützung in finanzieller Hinsicht, aber auch ohne die Bereitstellung der<br />
notwendigen Infrastruktur gäbe es kaum nennenswerte Veranstaltungen. Sämtliche<br />
Sportvereine oder Freizeiteinrichtungen der drei <strong>Gemeinde</strong>n sind ohne die<br />
Unterstützung durch Ihre <strong>Gemeinde</strong> völlig undenkbar.<br />
Für die Wirtschaft in Ihrer Region leistet Ihre <strong>Gemeinde</strong> einen wichtigen Beitrag. Kurze<br />
Genehmigungsverfahren, Hilfe und Beratung bei der Unternehmensgründung, aber<br />
auch gelegentliche materielle Hilfe sind wichtige Elemente erfolgreicher<br />
Wirtschaftspolitik in Ihrer Region. Im Gesundheits- und Pflegebereich zahlt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> nicht nur viel Geld, damit Sie in Ihrer Nähe ein Spital, ein Alten- oder<br />
Pflegeheim zur Verfügung haben. Mit der Bereitstellung und Bezahlung Ihres<br />
<strong>Gemeinde</strong>arztes unterstützt Ihre <strong>Gemeinde</strong> auch die Gesundheitsversorgung vor Ort.<br />
Und falls einmal ein Unglück geschieht, dann sorgen die freiwilligen Rettungsdienste –<br />
mit massiver finanzieller Unterstützung Ihrer <strong>Gemeinde</strong> – dafür, dass Sie<br />
schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht werden können, das wiederum Ihre<br />
<strong>Gemeinde</strong> mitfinanziert.<br />
Und nicht zuletzt hat das Sprichwort „Von der Wiege bis zur Bahre“ auch für Ihre<br />
<strong>Gemeinde</strong> Gültigkeit. Einer der ersten Wege nach der Geburt eines Kindes führt aufs<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt, um den neuen Erdenbürger anzumelden. Auch bei einem Todesfall<br />
führt die Angehörigen der erste Weg meist aufs <strong>Gemeinde</strong>amt, um die notwendigen<br />
Formalitäten zu erledigen. Vielfach ist Ihre <strong>Gemeinde</strong> ja auch für das<br />
Bestattungswesen und die Erhaltung der Friedhöfe zuständig.<br />
Sie sehen also: Ihre <strong>Gemeinde</strong> leistet vieles, von dem Sie vielleicht gar nichts wissen.<br />
Diese Informationskampagne soll Ihnen im Überblick, in weiterer Folge aber auch im<br />
Detail aufzeigen, welche Leistungen das sind. Damit Sie sich auch weiterhin in einer<br />
lebenswerten Umgebung wohlfühlen können. Lesen Sie auf<br />
www.gemeindebund.at/meinegemeinde nach, was Ihre <strong>Gemeinde</strong> alles leistet.<br />
Seite 6 GB-<strong>2008</strong>-3.doc