02.10.2013 Aufrufe

Download der Gebührenordnung für Landegebühren - Aero-Club ...

Download der Gebührenordnung für Landegebühren - Aero-Club ...

Download der Gebührenordnung für Landegebühren - Aero-Club ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anlage zur Fluplatzbenutzungsordnung<br />

Verkehrslandeplatz Zwickau<br />

1.Allgemeines<br />

FBO/ Anlage 1/ Seite 1 (Stand vom 31.01.2008)<br />

<strong>Gebührenordnung</strong><br />

Teil <br />

<strong>Landegebühren</strong><br />

1.1 Für <strong>Landegebühren</strong> von Luftfahrzeugen haben <strong>der</strong>en Halter o<strong>der</strong> Führer ein<br />

Entgelt (Landegebühr)nach Maßgabe dieser <strong>Gebührenordnung</strong> an den Flugplatzhalter<br />

zu entrichten.<br />

1.2 Für Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler bemißt sich die<br />

Landegebühr nach dem in <strong>der</strong> Zulassungsurkunde eingetragenen Höchstabflu ggewicht.<br />

1.3 Die Landegebühr wird mit <strong>der</strong> Landung fällig.<br />

1.4 Eine Landegebühr ist auch bei Bodenberührung mit anschließendem Durchsta rten<br />

fällig.<br />

1.5 Für Schwebeflüge von Drehflüglern, die über das Ausmaß vergleichbarer Rol lbewegungen<br />

von Flächenflugzeugen hinausgehen, wird ein Entgelt in Höhe e iner<br />

Landegebühr je angefangener 10 min erh oben.<br />

1.6 Die Landegebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergese tzes.<br />

Der Gebührenschuldner hat daher die Umsatzsteuer geson<strong>der</strong>t zu entric hten.<br />

Hier angegebene Entgelte verstehen sich inklusive 19 % Umsat zsteuer.<br />

1.7 Gebührenermäßigungen<br />

Gebührenermäßigungen werden gewährt <strong>für</strong>:<br />

- Landungen von Luftfahrzeugen mit Lärm zeugnis<br />

- Schul- und Einweisungsflüge<br />

a) Die Voraussetzung zur Einräumung ermäßigter <strong>Landegebühren</strong> ist die Vorl age<br />

eines Lärmschutzzeugnisses nach NfL 83/86 o<strong>der</strong> neuer Veröffentli chungen,<br />

eines entsprechenden ausländischen Lärm zeugnisses, entsprechen<strong>der</strong> Herste llerangaben<br />

o<strong>der</strong> vergleichbare Unterlagen einer Z ulassungsbehörde.<br />

b) Schulflüge im Sinne <strong>der</strong> <strong>Gebührenordnung</strong> sind Flüge, die ein Flu gschüler im<br />

Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfa hrerschule)<br />

durchführt und die zum Erwerb eines Luftfahrerscheins nach Luf t-<br />

PersV notwendig sind.<br />

Die Ermäßigung <strong>für</strong> <strong>der</strong>artige Flüge beträgt 50 % <strong>der</strong> Landegebühr und wird<br />

gewährt:<br />

- solange die Flüge innerhalb <strong>der</strong> veröffentlichten Betriebszeit des<br />

Flugplatzes erfolgen.<br />

– bei Vorlage des Ausbildungsnachweises bzw. des Flugauftrages bei<br />

Alleinflügen.<br />

Hierzu zählen auch Flüge zum Erwerb von Berechtigungen entsprechend LuftPersV §§<br />

66 und 81 bis 92.


FBO/ Anlage 1/ Seite 2 (Stand vom 31.01.2008)<br />

Einweisungsflüge im Sinne <strong>der</strong> <strong>Gebührenordnung</strong> sind Flüge, die ein Luftfahrzeugführer<br />

zum Erwerb <strong>der</strong> Musterberechtigung gemäß § 66 LuftPersV durchführen muß.<br />

Die Ermäßigung gilt nicht <strong>für</strong> Flüge zum Vertrautmachen nach § 69 Luf tPersV.<br />

W ird bei einem diesen Voraussetzu ngen entsprechenden Schulflug eines Sege lflugzeuges<br />

ein Schleppflugzeug verwendet, so wird <strong>der</strong> Flug des Schleppflu gzeuges<br />

<strong>für</strong> die Gebührenberechnung einem Schulflug gleichg estellt.<br />

1.8 Gebühren <strong>für</strong> Landungen außerhalb <strong>der</strong> veröffentlichten Betriebszeiten<br />

Für Landungen außerhalb <strong>der</strong> veröffentlichten Betriebszeiten des Flugplatzes<br />

Zwickau wird ein Zuschlag zur üblichen Landegebühr fällig (s. A bschnitt 2.3).<br />

Bei Starts und Landungen vor 08.00 Uhr und nach 20.00 Uhr (Ortszeit) wird z usätzlich<br />

eine Pauschalgebühr von 10,00 € erhoben.<br />

2. Gebühren<br />

Die Landegebühr beträgt:<br />

2.1 Segelflugzeuge 1,00 €<br />

2.2 Ultraleichtflugzeuge 3,00 € (<strong>für</strong> Ausbildungsflüge 1,50 €)<br />

3.<br />

Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler<br />

mit Lärm zeugnis (€) ohne Lärmzeugnis (€)<br />

während außerhalb während außerhalb<br />

<strong>der</strong> Betriebszeiten <strong>der</strong> Betriebszeiten<br />

bis 1.000 kg 4,50 7,00 6,00 9,00<br />

über 1.000 kg bis 1.200 kg 6,00 9,00 7,00 12,00<br />

über 1.200 kg bis 1.400 kg 6,50 10,00 8,50 14,00<br />

über 1.400 kg bis 2.000 kg 9,00 14,00 12,00 18,00<br />

über 2.000 kg bis 3.000 kg 12,00 18,00 15,00 22,00<br />

über 3.000 kg bis 4.000 kg 18,00 27,00 25,00 30,00<br />

über 4.000 kg bis 5.000 kg 25,00 40,00 30,00 45,00<br />

über 5.000 kg bis 5.700 kg 30,00 45,00 35,00 50,00<br />

2.3 <strong>Landegebühren</strong>befreiung<br />

Für folgende Flüge werden außer zum Zweck <strong>der</strong> Betankung keine <strong>Landegebühren</strong><br />

erhoben:<br />

- bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug.<br />

Ausweichlandungen sind keine Notlandungen.<br />

– bei Luftfahrzeugen im Rettungseinsatz<br />

- bei Dienstflügen einer zivilen Luftfahrtbehörde des Bundes o<strong>der</strong><br />

eines Landes <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland. Für diese Flüge ist<br />

eine amtliche Luftfahrtbehörden – Dienstflugbescheinigung vorzul e-<br />

gen.<br />

- bei Flügen <strong>der</strong> Bundeswehr, des BGS und <strong>der</strong> Polizei.<br />

– bei Flügen mit haltereigenen Luftfahrzeugen des Flugplatzhalters<br />

„AERO-CLUB Zwickau e.V.“.<br />

2.4 Der Flugplatzhalter behält sich vor, mit Dauernutzern des Flugplatzes besond ere<br />

Konditionen abzuschließen.


FBO/ Anlage 1/ Seite 3 (Stand vom 31.01.2008)<br />

2.5 Zur beson<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>ung des Luftsports können mit Luftsportver einen Son<strong>der</strong>vereinbarungen<br />

über Gebührenregelungen getroffen werden.<br />

Teil <br />

Abstellgebühren<br />

1. Für die Abstellung von Luftfahrzeugen haben <strong>der</strong>en Halter o<strong>der</strong> Führer ein En tgelt<br />

(Abstellgebühr) nach Maßgabe dieser <strong>Gebührenordnung</strong> an den Flugplat zhalter<br />

zu entrichten. Die Abstellgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsat zsteuergesetz.<br />

Der Gebührenschuldner hat daher die Umsatzsteuer geson<strong>der</strong>t zu<br />

entrichten. Hier angegebene Preise verstehen sich inklusive 19 % Umsatzste uer.<br />

2. Für Flugzeuge, Drehflügler und selbststartende Motorsegler bemisst sich die<br />

Abstellgebühr nach dem in <strong>der</strong> Zulassungsurkunde des Luftfahrzeuges eingetr agenen<br />

Höchstabfluggewicht.<br />

a) Die Abstellgebühr beträgt <strong>für</strong> jede angefangenen 24 Stunden<br />

- bei einem Höchstabfluggewicht bis 2.00 0 kg<br />

bis 1.000 kg 2,00 €<br />

über 1.000 kg bis 1.200 kg 2,00 €<br />

über 1.200 kg bis 1 400 kg 2,50 €<br />

über 1.400 kg bis 2.000 kg 2,50 €<br />

- bei einem Höchstabfluggewicht über 2.000 kg<br />

<strong>für</strong> jede angefangenen 1.000 kg 2,00 €<br />

b) Der Zeitraum, <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Berechnung <strong>der</strong> Abstellgebühr maßgebend ist, b eginnt<br />

6 Stunden nach <strong>der</strong> Landung des Luftfahrzeuges bzw. 6 Stunden nach se iner<br />

Unterstellung.<br />

3. Die Abstellgebühr beträgt <strong>für</strong> jede angefangenen 24 Stunden<br />

- <strong>für</strong> Segelflugzeuge 1,00 €<br />

- <strong>für</strong> Ultraleichtflugzeuge 1,50 €<br />

Der Zeitraum <strong>für</strong> die Berechnung gilt wie bei 2b).<br />

4. Luftfahrzeuge des Flugplatzhalters „AERO -CLUB Zwickau e.V.“ sind von <strong>der</strong><br />

Abstellgebühr befreit.<br />

5. Zur För<strong>der</strong>ung des Luftsports können mit Luftsportvereinen und Daue rnutzern<br />

des Flugplatzes Son<strong>der</strong>vereinbarungen über Gebührenregelungen getroffen<br />

werden.


FBO/ Anlage 1/ Seite 4 (Stand vom 31.01.2008)<br />

Teil <br />

Ankermastgebühren<br />

Für die Benutzung des Flugplatzes mit Luftschiffen ist anstelle von Lande - und<br />

Abstellgebühren eine Ankermastgebühr zu entrichten. Diese wird mit <strong>der</strong> Erricht ung<br />

des Ankermastes fällig.<br />

Die Ankermastgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsatzsteuergesetz. Der G ebührenschuldner<br />

hat daher die Umsatzsteuer geson<strong>der</strong>t zu entrichten. Hier angeg ebene<br />

Preise verstehen sich inklus ive 19 % Umsatzsteuer.<br />

Die Ankermastgebühr beträgt <strong>für</strong> je angefangene 24 Stunden<br />

- <strong>für</strong> Luftschiffe bis 50 m Gesamtlänge 65,00 €<br />

- <strong>für</strong> Luftschiffe über 50 m Gesamtlänge 90,00 €<br />

Der Zeitraum, <strong>der</strong> <strong>für</strong> die Berechnung <strong>der</strong> Ankermastgebühr maßgebend ist, beginnt<br />

mit <strong>der</strong> Errichtung des Ankermastes und endet mit seinem Abbau.<br />

Teil <br />

Ballongebühren<br />

Für die Benutzung des Flugplatzes mit Ballonen ist eine Startgebühr zu en trichten.<br />

Die Startgebühr ist Entgelt im Sinne des § 10 Umsatzsteuergesetz. Der Gebühre nschuldner<br />

hat daher die Umsatzsteuer geson<strong>der</strong>t zu entrichten. Hier angegebene<br />

Preise verstehen sich inklusive 19 % U msatzsteuer.<br />

Die Startgebühr ist vor dem Abflug fällig und beträgt:<br />

- an W erktagen (Montag bis Freitag) 6,00 €<br />

- an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 8,00 €.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!