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Checkliste Betriebsprüfung

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www.ecc-ecocare.com<br />

<strong>Betriebsprüfung</strong>s<br />

CHECKLISTE<br />

Bei Ihnen steht eine <strong>Betriebsprüfung</strong> ins Haus?<br />

Oder Sie wollen einfach mehr dazu wissen?<br />

Schicken einfach dieses Dokument mit ihrem Namen und Ihrem Kontakt ausgefüllt an uns zurück!<br />

Anliegen:<br />

Name:<br />

Adresse / Firma:<br />

Telefonnr.<br />

1. Prüfungsankündigung / Wo, Wann, Was? 1<br />

2. Was ist vor der Prüfung zu erledigen 2<br />

3. Was Sie weiters vor der Prüfung beachten sollten 3<br />

4. Der richtige Umgang mit dem / der PrüferIn 4<br />

5. Schlussbesprechung 5<br />

Anliegen<br />

Anliegen<br />

Ihre<br />

Ihre<br />

sind<br />

sind unser<br />

unser Job Job<br />

Die Außenprüfung (AP), wie auch schon die frühere Bezeichnung Buch- und <strong>Betriebsprüfung</strong><br />

klarstellte, überprüft nicht nur die Buchhaltung, sondern vor allem den Betrieb<br />

und seine inneren Abläufe. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Vorgänge so weit wie<br />

möglich zu erheben, um mit den gewonnenen Erkenntnissen die Buchhaltung auf ihre<br />

Plausibilität hin zu überprüfen. Nachfolgend haben wir daher eine <strong>Checkliste</strong> erstellt,<br />

die den gesamten Prüfungsablauf in übersichtlicher Form darstellen soll.<br />

1. Prüfungsankündigung / Wo, Wann, Was?<br />

Prüfungsankündigung und Terminabstimmung<br />

• Es besteht eine Ankündigungspflicht - Die Ankündigung der AP kann entweder beim<br />

Abgabenpflichtigen oder bei seinem steuerlichen Vertreter erfolgen. Aus der Sicht des<br />

Betriebsprüfers erscheint die Anmeldung bei Ihnen günstiger (direkte Terminvereinba-<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

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<strong>Betriebsprüfung</strong>s<br />

CHECKLISTE<br />

•<br />

Anliegen<br />

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Ihre<br />

Ihre<br />

sind<br />

sind unser<br />

unser Job Job<br />

rung und Anforderung der bereitzustellenden Unterlagen). In der Praxis finden Ankündigungen<br />

jedoch häufig beim steuerlichen Vertreter statt.<br />

Suchen Sie einen passenden Termin für alle Beteiligten - eine Verschiebung ist nur unter<br />

bestimmten Voraussetzungen möglich!<br />

Wo soll die Prüfung stattfinden?<br />

• Betrieb / Steuerberater / Finanzamt (Im Amt abgewickelte Prüfungen erfordern meist<br />

von vornherein mehr Unterlagen!) Bitte beachten Sie auch die Frage der Räumlichkeit,<br />

in der die Prüfung stattfindet (siehe unten)<br />

Welcher Prüfungszeitraum wird geprüft?<br />

= im Regelfall die letzten 3 veranlagten Jahre, bzw. erklärt und n.n. veranlagt<br />

• In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungszeitraum auch ausgedehnt oder<br />

verkürzt werden, beispielsweise ist eine Ausdehnung auf alle noch nicht verjährten Jahre<br />

möglich (grundsätzlich 5 Jahre, im Falle einer Abgabenhinterziehung 7 Jahre)<br />

• Bei der Prüfung von noch nicht erklärten Jahren kann bis zum Beginn der Prüfung die<br />

Abgabenerklärung erstellt werden! (Am eigentlichen Prüfungsauftrag ist allerdings festzuhalten<br />

- es kann in diesem Fall zu einer Verlängerung des Prüfungszeitraumes kommen.<br />

Welche Steuerarten werden geprüft?<br />

• ESt, bzw KöSt, USt, NoVA, KfzSt, häufig außerdem USt-Nachschau für die USt-VZ Zeiträume<br />

des laufenden Jahres<br />

Ihre Betriebsprüfer haben sich alle im Internet verfügbaren Daten über Ihr Unternehmen bereits<br />

besorgt und wissen oft mehr als Sie glauben - Achtung bei Auskünften!<br />

Gibt es anhängige Gerichtsverfahren mit steuerlicher Relevanz oder Medienberichte über das<br />

Unternehmen? Auch daüber weiß möglicherweise der Betriebsprüfer bereits Bescheid.<br />

2. Was ist vor der Prüfung zu erledigen?<br />

Sehen Sie alle Ordner (ER, AR, KA und BANK) durch, ob interne Unterlagen dabei sind und<br />

überprüfen Sie die Unterlagen auf Vollständigkeit. Bereiten Sie zudem den Bericht und den<br />

Akt der letzten <strong>Betriebsprüfung</strong> bzw. LV-Prüfung vor. Kontrollieren Sie weiters, ob Prüfungsfeststellungen<br />

vorangegangener Prüfungen umgesetzt wurden.<br />

Wichtige Fragen vor der Prüfung:<br />

• Ist die Buchhaltung des laufendes Jahr ordnungsgemäß?<br />

• Ist die Buchhaltung des laufendes Jahr richtig erstellt und UVA zeitgerecht gemeldet?<br />

• Sind alle angeschafften/hergestellten Wirtschaftsgüter noch im Betrieb vorhanden?<br />

• Sind alle im Anlagenverzeichnis erfassten Kfz verfügbar?<br />

• Sind alle Dienstnehmer angemeldet?<br />

• Sind alle angemeldeten Dienstnehmer im Betrieb tätig?<br />

*Selbstanzeige: Der/die PrüferIn muss Sie fragen, ob Sie eine Selbstanzeige machen wollen (Ein<br />

finanzstrafrechtlicher Verdacht ist in dieser Frage zu Beginn der Prüfung nicht zu sehen!) Bei einer<br />

strafrechtlichen Prüfung, ist eine strafbefreiende Selbstanzeige zu Beginn der Prüfung nicht mehr<br />

möglich! Bei einer fahrlässigen Abgabenverkürzung ist diese allerdings auch noch während der laufenden<br />

Prüfung zulässig.<br />

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CHECKLISTE<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Finanzierungsnachweis privater Grundstückskäufe?<br />

Ist ein Herkunftsnachweis für Große Bareinlagen vorhanden?<br />

Liegen Gründe für eine Selbstanzeige vor?*<br />

Ihre Anliegen<br />

sind unser Job<br />

Bereiten Sie folgende Unterlagen vor<br />

• Saldenlisten und Konten (auch in elektronischer Form)<br />

• Um- und Nachbuchungslisten<br />

• Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfungsberichte<br />

• Umlaufbeschlüsse, Protokolle der GV bzw HV, Aufsichtsratsprotokolle<br />

• Anlageverzeichnis<br />

• unterschriebene Inventur<br />

• Firmenbuch- und Grundbuchauszüge<br />

• Lohnkonten<br />

• Belege (Kassa, Bank, Eingangs- und Ausgangsrechnungen)<br />

• Berechnungsgrundlagen (zB für Rückstellungen, Privatanteile, Bewertungen, Teilwerte,<br />

Forderungs- und Wertberichtigungen, etc)<br />

• Mehr-Weniger-Rechnung<br />

• Darlehensverträge, Leasingverträge, Verträge mit nahen Angehörigen (SCHRIFTLICH-<br />

KEIT!), etc.<br />

• Vertragskopien (Gesellschaftsverträge inkl. Nachträgen, Bestandsverträge, Darlehensverträge,<br />

Leasingverträge..)<br />

•<br />

WICHTIG: Vor Prüfungsbeginn Unterlagen kontrollieren!<br />

• Anlageverzeichnis<br />

• Aktualisierung der Aufzeichnungen (letzte Inventur, laufend geführte Fahrtenbücher,<br />

etc), Kassabuch, Wareneingangsbuch<br />

• Unterlagen auch optisch kontrollieren! (Um nicht von vornherein Prüfungsfälle herauf<br />

zu beschwören!)<br />

• ACHTUNG: Auf Aufforderung des Prüfers sind Unterlagen auf Datenträger zu Verfügung<br />

zustellen. Erhält der Betriebsprüfer durch Übermittlung von Daten per E-Mail<br />

oder durch Übergabe des Datenträgers Informationen, die unter Umständen auf einen<br />

Verdacht eines Finanzvergehens schließen lassen und veranlasst der Betriebsprüfer in<br />

Folge Verfolgungshandlungen oder bringt er die Tatentdeckung dem Abgabepflichtigen<br />

zur Kenntnis, kann eine Selbstanzeige nicht mehr rechtzeitig erstattet werden!<br />

Interne Unterlagen (zB Bilanzbesprechungsprotokolle, Aktennotizen, Korrespondenz<br />

mit dem steuerlichen Vertreter) müssen nicht vorgelegt werden! Vergewissern Sie<br />

sich aber, wo diese Interna aufbewahrt werden.<br />

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CHECKLISTE<br />

3. Was Sie weiters vor der Prüfung beachten sollten<br />

Vorgespräche<br />

Ihre Anliegen<br />

sind unser Job<br />

Ein Vorgespräch zwischen Steuerberater und den verantwortlichen Auskunftspersonen vor Beginn<br />

der Prüfung ist sinnvoll - auch zur Klärung von Fragen des Prüfers bzw. des Sachverhalts.<br />

Legen Sie fest, wo dieses stattfinden soll! (Telefonisch / im Haus / beim Steuerberater) In der<br />

Schlussbesprechung sollten nur mehr rechtliche Streitpunkte Thema sein!<br />

WICHTIG: Besprechen Sie schon vorab, wer während der Prüfung welche Fragen beantwortet<br />

und welche Auskünfte gibt (Klient oder Berater?)<br />

Gibt es Problembereiche im Prüfungszeitraum?<br />

Folgende Problembereiche können auftreten:<br />

•<br />

•<br />

Der Sachverhalt bzw. die rechtliche Beurteilung ist ungeklärt<br />

Es gibt Probleme hinsichtlich der vertretbaren Rechtsauffassung<br />

Besprechen und analysieren Sie einzelne Jahre hinsichtlich Bilanzen, Bilanzbesprechungsprogrammen,<br />

einzelnen Aufwandspositionen (zB Kfz, Instandhaltung, etc), aber auch Abgrenzungen<br />

von betrieblich und privat, sowie die wesentlichsten Aktennotizen.<br />

Wer gibt Auskunft? / Auskunftspersonen<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

KaufmännischeR GeschäftsführerIn,<br />

LeiterIn des Rechnungswesens und eventuell LeiterIn der Lohnverrechnung<br />

SteuerlicheR VertreterIn<br />

WICHTIG: Information an Mitarbeiter über Verhalten gegenüber Betriebsprüfer!<br />

Alle Betriebsangehörige sollten von der <strong>Betriebsprüfung</strong> verständigt und angewiesen<br />

werden, dass keine Befugnis besteht, ohne Rücksprache mit der Auskunftsperson bzw<br />

dem Steuerberater dem Prüfer Auskünfte zu erteilen.<br />

ACHTUNG: Es soll allen klar sein, wer wofür zuständig ist.<br />

4. Der richtige Umgang mit dem/der PrüferIn<br />

•<br />

•<br />

Eine Betriebsbesichtigung zu Beginn ist eine Möglichkeit, den/die PrüferIn über die<br />

Leistungen des Unternehmens zu informieren (Den steuerlichen Vertreter ev. einbeziehen!)<br />

Beugen Sie möglichen Missverständnisse durch offene Gespräche vor! Das Gespräch<br />

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CHECKLISTE<br />

•<br />

•<br />

und der laufende Kontakt mit dem Prüfer sind wichtig - auch im Zusammenhang mit<br />

der Vorlage von Unterlagen.<br />

Ihre Anliegen<br />

sind unser Job<br />

Schaffen Sie eine angenehme Atmosphäre für den / die PrüferIn: Ein schöner Arbeits-<br />

platz und Bewirtung (Getränke, Kaffee, Verpflegung) tragen dazu bei. Aber geben Sie<br />

keine Geschenke - ihre Annahme ist verboten!<br />

WICHTIG: Geben Sie keine Spontanauskünfte! Ziehen Sie bei einer Niederschrift<br />

unbedingt den Prüfungsverantwortliche bei!<br />

Wenn Probleme auftreten, ziehen Sie umgehend Ihren Berater bei!<br />

Wie läuft die Auskunftserteilung an den / die PrüferIn ab?<br />

• WICHTIG: Fertigen Sie intern einen Prüfakt mit Kopien jener Unterlagen an, die dem<br />

Prüfer übergeben wurden – inkl Datum der Übergabe – und legen Sie nur angeforderte<br />

Unterlagen vor!<br />

• WICHTIG: Dokumentieren Sie, welche Unterlagen der Prüfer erhalten hat bzw. in welche<br />

er Einsicht nehmen konnte:<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Verlangen Sie von der / dem PrüferIn eine Auflistung der benötigten Unterlagen.<br />

Informieren Sie den / die PrüferIn, dass die Selbstanfertigung von Kopien nicht gestattet<br />

ist, sondern dass erforderliche Kopien angefertigt werden<br />

Jede Kopie für den Prüfer wird auch für den Prüfakt angefertigt - mit Datum der Übergabe<br />

an den Prüfer. Teilen Sie das dem Prüfer auch mit!<br />

Haken Sie die auf der Liste aufgeführten Punkte ab und geben Sie dem / der PrüferIn<br />

bei der Zurverfügungstellung dieser Unterlagen die Liste zurück. Kopieren Sie die Liste<br />

für sich selbst!<br />

Der / die PrüferIn soll die Rückgabe von Unterlagen wieder auf dieser Liste vermerken!<br />

Wo führt der/die PrüferIn die Prüfung durch?<br />

•<br />

Gibt es ein eigenes <strong>Betriebsprüfung</strong>szimmer? Wenn nein, entfernen Sie sonstige Unterlagen<br />

aus dem Raum. Der/die PrüferIn sollte auf jeden Fall ein geeigneter, eigener<br />

Raum zur Verfügung gestellt werden, der vom zentralen Geschehen im Unternehmens<br />

abgegrenzt ist und wo Mitarbeiter des Unternehmens (die nicht Auskunftspersonen<br />

sind) möglichst nicht in Kontakt mit der / dem PrüferIn kommen.<br />

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5. Schlussbesprechung<br />

Ihre Anliegen<br />

sind unser Job<br />

Die Schlussbesprechung bildet den formalen Abschluss des Prüfungsverfahrens und dient<br />

zur Erörterung des Prüfungsergebnisses. Dazu sind jedenfalls der Abgabenpflichtige und<br />

sein steuerlicher Vertreter zu laden. Der Ort der Schlussbesprechung ist mit dem Leiter der<br />

Amtshandlung bzw. dem Prüfer abzustimmen. Es kann dies der Betrieb, das Finanzamt oder<br />

die Kanzlei des Steuerberaters sein.<br />

WICHTIG: Verzichen Sie nicht auf die Schlussbesprechung!<br />

Ein Verzicht kommt nur dann in Frage, wenn keine wesentlichen Feststellungen getroffen wurden<br />

und wenn alle strittigen Fragen in einer Vorbesprechung abgeklärt wurden!<br />

Programm der Schlussbesprechung<br />

•<br />

•<br />

Fordern Sie ein schriftliches Schlussbesprechungsprogramm ein und stimmen Sie gegebenenfalls<br />

die Diktion ab<br />

Wenn das Schlussbesprechungsprogrammes vorliegt:<br />

sprechen wir ev. Streitpunkte nach rechtlicher Prüfung mit Ihnen durch: Außerdem klären<br />

wir gemeinsam ab, welche Risken vorliegen (Chancen eines Rechtsmittelverfahrens)<br />

und welche Argumentationsmöglichkeiten bestehen, um diese Punkte zu Ihren Gunsten<br />

zu entscheiden. Die Information soll auch Kooperationsmöglichkeiten aufzeigen.<br />

An der Schlussbesprechung nehmen teil:<br />

• (GruppenleiterIn), PrüferIn, der KaufmännischeR GeschäftsführerIn, LeiterIn des Rechnungswesens/Lohnverrechnung,<br />

SteuerlicheR VertreterIn und optional der Vorstand<br />

des Finanzamtes<br />

• StrafreferentIn wird nur nur ausnahmsweise bei nachgewiesenen Finanzvergehen beigezogen.<br />

(Eventuell aber auch zur Gesamtlösung mit vereinfachtem Verfahren (Strafverfügung)<br />

oder ausnahmsweise, um die Bestätigung zu erwirken, dass kein strafrechtlich<br />

relevanter Verdacht gegeben ist!)<br />

Die Niederschrift über die Schlussbesprechung überprüfen und - sofern zutreffend -<br />

unterfertigen<br />

WICHTIG: Geben Sie einen Rechtsmittelverzicht nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger<br />

Prüfung ab! Er sollte auch von der Finanzverwaltung nicht abverlangt werden!<br />

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