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Prüfungsordnung - DSV

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· Voraussetzungen für eine Verlängerung um weitere vier Jahre ist die Mitgliedschaft (ausgenommen<br />

der Personenkreis aus dem Öffentlichen Dienst) und die erfolgreiche Teilnahme<br />

an einem Informations- und Fortbildungslehrgang.<br />

· Eine Prüfberechtigung für die Schwimmprüfungen kann auch an Personen ohne Lehrscheinprüfung<br />

erteilt werden (vgl. Ausführungsbestimmungen zu den Schwimmprüfungen).<br />

Weitere Einzelheiten werden in Richtlinien des DRK festgelegt.<br />

· Die Prüfungen in 2. sind von Prüfern abzunehmen, die durch die zuständige Lehrscheinprüfungskommission<br />

bestellt werden.<br />

· Die Bedingungen der Lehrscheinprüfung sind innerhalb eines Jahres zu erfüllen.<br />

· Einzelheiten über das Einreichen von Unterlagen werden durch Richtlinien der für die<br />

Prüfung zuständigen Stelle festgelegt.<br />

· Die Prüfungsleistungen werden in eine Prüfungskarte eingetragen.<br />

· Die Ausbildung und Prüfung der Lehrscheinbewerber werden verantwortlich von dazu berufenen<br />

Ausbildern durchgeführt. Näheres regelt eine Dienstanweisung und ein Rahmenplan.<br />

· Bewerber für den Lehrschein haben eine Erklärung zu unterschreiben, in der sie die <strong>Prüfungsordnung</strong><br />

und die Ausführungsbestimmungen anerkennen und sich verpflichten, als<br />

Lehrscheininhaber bei der Ausbildung und Prüfungsabnahme danach zu verfahren. Zuwiderhandlungen<br />

können den Verlust der Lehrberechtigung nach sich ziehen.<br />

· Nach bestandener Prüfung stellen die Landesverbände die Lehrscheine aus. Über die<br />

Registrierung und das Verfahren werden gesonderte Richtlinien erlassen. Eingesandte<br />

persönliche Unterlagen werden zurückgegeben.<br />

Übergangsbestimmungen:<br />

Das DRK erlässt Übergangsbestimmungen. Alte Lehrberechtigungen verlieren spätestens<br />

nach einem Jahr nach Inkrafttreten der neuen <strong>Prüfungsordnung</strong> endgültig ihre Gültigkeit.<br />

Teil C ASB-Lehrberechtigung Rettungsschwimmen (Lehrschein)<br />

Voraussetzungen:<br />

· Mindestalter 18 Jahre<br />

· Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (ASB/DLRG/DRK)<br />

· Sanitätsdienstliche Fachausbildung<br />

· Lehrgang Anfangsschwimmen als Teilnehmer und/oder Lehrgangshelfer<br />

· Lehrgang Rettungsschwimmen als Teilnehmer und/oder Lehrgangshelfer mit Wiederholung<br />

der Prüfungsleistungen des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber<br />

· Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb der Lehrberechtigung Rettungsschwimmen<br />

· Durchführung von je einem Lehrgang der Anfangs- und Rettungsschwimmausbildung unter<br />

Aufsicht einer erfahrenen und dazu beauftragten Lehrkraft<br />

Geforderte Leistungen:<br />

· Nachweis der organisatorischen Fähigkeiten und des Unterrichtsgeschicks durch Lehrproben<br />

aus der Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung.<br />

· Kenntnisse vom Bau des menschlichen Körpers, der Wirkungsweise seiner wichtigsten<br />

Organe und der Wiederbelebung unter besonderer Berücksichtigung der Folgen und<br />

Maßnahmen bei Erschöpfung, Unterkühlung und bei Krämpfen sowie der Vorgänge beim<br />

Tod im Wasser.<br />

· Kenntnisse der Wirkungsweise und Handhabung der wichtigsten Rettungs- und Wiederbelebungsgeräte.<br />

· Nachweis ausreichender Kenntnisse:<br />

o zur Didaktik und Methodik des Schwimmens und Rettens

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