Lebensversiche- rungen mit Einmalprämie - Allianz Suisse
Lebensversiche- rungen mit Einmalprämie - Allianz Suisse
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Persönliche Vorsorge<br />
<strong>Lebensversiche</strong><strong>rungen</strong><br />
<strong>mit</strong><br />
<strong>Einmalprämie</strong><br />
Profitieren Sie hier von garantierten<br />
Sicherheiten und – verglichen <strong>mit</strong><br />
reinen Anlageprodukten – von<br />
weiteren Vorteilen.
Attraktive Kapitalanlage,<br />
garantierter Risikoschutz.<br />
Für unterschiedliche Lebenssituationen bieten <strong>Lebensversiche</strong><strong>rungen</strong><br />
flexible Kombinationsmöglichkeiten zur individuellen Zielerreichung.<br />
Wann eignet sich eine <strong>Einmalprämie</strong>?<br />
In wirtschaftlich instabilen Phasen werden Versiche<strong>rungen</strong><br />
<strong>mit</strong> garantierten Leistungen auch im Erlebensfall<br />
bevorzugt. Erscheint die Konjunktur sicherer, stehen<br />
hingegen vermehrt die Produkte <strong>mit</strong> stärkerer Renditeorientierung<br />
im Vordergrund.<br />
Mit dem Anlagekapital unserer vielseitigen <strong>Einmalprämie</strong>nprodukte<br />
können die unterschiedlichsten Bedürfnisse<br />
abgedeckt werden.<br />
Im Fokus solcher Investitionen stehen beispielsweise die<br />
• Wiederanlage von zur Auszahlung gelangenden<br />
Kapitalanlagen (z.B. <strong>Lebensversiche</strong>rung oder<br />
Obligation)<br />
• Platzierung von grösseren Beträgen (z.B. Verkauf<br />
einer Liegenschaft oder Erbschaft)<br />
• Anlage von BVG-Geldern (z.B. Barbezug bei Pensio-<br />
nierung oder Verselbständigung)<br />
• Kombination von Risikoschutz und Steueroptimierung<br />
• Finanzplanung im Zusammenhang <strong>mit</strong> (frühzeitiger)<br />
Pensionierung<br />
Es empfiehlt sich, in jedem Fall eine individuelle<br />
Bedarfsanalyse vorzunehmen. Ihr Berater steht<br />
Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
<strong>Lebensversiche</strong><strong>rungen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Einmalprämie</strong><br />
Gemischte<br />
<strong>Lebensversiche</strong>rung<br />
CHF/EUR<br />
Fondsgebundene<br />
<strong>Lebensversiche</strong>rung<br />
CHF<br />
Anteilgebundene<br />
<strong>Lebensversiche</strong>rung<br />
G-plus<br />
CHF<br />
Sparzielversicherung<br />
CHF/EUR<br />
1<br />
Vorsorgeschutz<br />
Garantiertes Todesfallkapital<br />
Vorsorgeschutz<br />
3<br />
2<br />
Laufzeit<br />
Laufzeit<br />
4<br />
Laufzeit<br />
Laufzeit<br />
Sparprämie inklusive<br />
garantierten Zinses<br />
Anlagekapital<br />
4<br />
Sparprämie inklusive<br />
garantierten Zinses<br />
7<br />
6<br />
5<br />
Überschussbeteiligung<br />
(nicht garantiert)<br />
Garantiertes Todes- und<br />
Erlebensfallkapital<br />
Erlebensfallkapital<br />
1 Netto-<strong>Einmalprämie</strong><br />
2 Garantieteil<br />
3 Renditeteil<br />
4 Switchmöglichkeit<br />
5 Garantierte Erlebensfallleistung<br />
6 Garantierte Todesfallleistung<br />
7 Projizierte Leistung per Ablauf<br />
Überschussbeteiligung<br />
(nicht garantiert)<br />
Garantiertes Erlebensfallkapital<br />
(ohne Risikoschutz)
Vermögensaufbau/ Sicherheit/Garantien Spezielles<br />
Sparerfolg<br />
Die Leistung im Erlebensfall entspricht der<br />
garantierten Versicherungssumme zuzüglich<br />
der (nicht garantierten) Überschussbeteiligung.<br />
Bei Ablauf gelangt der Rücknahmewert des<br />
Fondsvermögens zur Auszahlung. Mittels<br />
Switch in einen Geldmarktfonds lässt sich<br />
das Anlagerisiko – z.B. auf den Erlebensfall<br />
hin – reduzieren.<br />
Per Vertragsablauf kommt die garantierte Erlebensfallleistung,<br />
zuzüglich des Gegenwerts<br />
aus dem Renditeteil, zur Auszahlung. Mittels<br />
Switch in einen Geldmarktfonds kann auch<br />
für den Renditeteil das Anlagerisiko jederzeit –<br />
z.B. vor einer Baisse oder auf den Erlebensfall<br />
hin – reduziert werden.<br />
Die Leistung im Erlebensfall entspricht der<br />
garantierten Versicherungssumme zuzüglich<br />
der (nicht garantierten) Überschussbeteiligung.<br />
Die Sparprämie wird zu einem garantierten<br />
Zinssatz angelegt. Die Zuweisung der Überschussbeteiligung<br />
(Anteil an Zins-, Risiko- und<br />
Kostenüberschuss) erfolgt periodisch. Im<br />
Todesfall erhalten die Hinterbliebenen oder<br />
die Begünstigten das Todesfallkapital (zuzüglich<br />
bereits zugewiesener Überschussanteile)<br />
ausbezahlt.<br />
Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen oder<br />
die Begünstigten das garantierte Todesfallkapital<br />
ausbezahlt.<br />
Liegt der Rücknahmewert des Fondsvermögens<br />
über dem Todesfallkapital, gelangt dieser<br />
höhere Wert zur Auszahlung.<br />
Die Höhe der per Vertragsablauf garantierten<br />
Leistung ist wählbar (80%–105% Ihrer Netto-<br />
<strong>Einmalprämie</strong>). Der entsprechende Teil der<br />
Sparprämie wird in festverzinsliche Papiere<br />
investiert. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen<br />
oder die Begünstigten das garantierte<br />
Todesfallkapital ausbezahlt. Liegt der Rücknahmewert<br />
des Gesamtinvestments über dem<br />
Todesfallkapital, gelangt dieser höhere Wert<br />
zur Auszahlung.<br />
Dieses Produkt bietet teilweise die Vorteile<br />
einer vollwertigen <strong>Einmalprämie</strong>nversicherung.<br />
Die Sparprämie wird zu einem garantierten<br />
Zinssatz angelegt. Die Zuweisung der<br />
Überschussbeteiligung (Anteil an Zins-, Risiko-<br />
und Kostenüberschuss) erfolgt periodisch. Im<br />
Todesfall erhalten die Hinterbliebenen oder<br />
die Begünstigten die bezahlte <strong>Einmalprämie</strong><br />
(zuzüglich bereits zugewiesener Überschussanteile)<br />
rückerstattet.<br />
Eine gemischte <strong>Lebensversiche</strong>rung verschafft<br />
Sicherheit: Dank der sicheren Verzinsung ist die<br />
Leistung im Erlebensfall garantiert. Garantiert ist<br />
auch die Leistung bei Ableben während der Vertragsdauer.<br />
Die Begünstigten erhalten in diesem<br />
Fall das vereinbarte Todesfallkapital ausbezahlt.<br />
Die Fondsgebundene <strong>Lebensversiche</strong>rung<br />
ermöglicht die Partizipation am Verlauf der<br />
Kapitalmärkte. Eine ausgewogene Fondspalette<br />
verschafft den für die individuelle Festlegung<br />
der Anlagestrategie erforderlichen Spielraum.<br />
Strategische Anpassungen (Switch) sind jederzeit<br />
möglich.<br />
G-plus erfüllt das Bedürfnis nach Partizipation<br />
an den Entwicklungen der Finanzmärkte<br />
einerseits und nach garantierter Auszahlung<br />
per Ablauf andererseits (Grafik: Garantierte Erlebensfallleistung).<br />
Die Renditechancen erwachsen<br />
aus der Investition des Renditeteils in den<br />
«Global Megatrend Selection», einen exklusiven<br />
Aktien-Themenfonds-Basket von Pictet & Cie.<br />
Eine Sparzielversicherung zielt einzig auf die<br />
garantierte Verzinsung und die garantierte Erlebensfallleistung.<br />
Diese Vorsorgeform ist keine<br />
eigentliche Versicherung, da kein Risikoschutz<br />
<strong>mit</strong>versichert wird. Sie geniesst deshalb auch<br />
keine Steuerprivilegien.
Performance<br />
Steuerliche Behandlung von<br />
<strong>Einmalprämie</strong>n (Säule 3b).<br />
Fondsgebundene LV<br />
Stempelsteuer.<br />
Der Bund erhebt bei rückkaufsfähigen <strong>Lebensversiche</strong><strong>rungen</strong>,<br />
die <strong>mit</strong> <strong>Einmalprämie</strong> finanziert werden, eine<br />
Stempelsteuer. Diese beträgt 2,5% und ist zu zahlen,<br />
wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss der<br />
Versicherung seinen Wohnsitz in der Schweiz oder im<br />
Fürstentum Liechtenstein hat.<br />
Vermögenssteuer.<br />
Anteilgebundene LV G-plus<br />
Sicherheit<br />
Traditionelle LV<br />
Der Rückkaufswert ist während der Laufzeit als<br />
Vermögen zu versteuern.<br />
Renditeorientiertes Vorsorgeprodukt:<br />
Todesfallschutz und Investition in Anlagefonds ohne<br />
garantierte Erlebensfallleistung per Vertragsablauf<br />
Vielseitiges Garantieprodukt:<br />
Todesfallschutz, garantierte Erlebensfallleistung und<br />
Gegenwert des Renditeteils per Vertragsablauf<br />
Klassisches Sicherheitsprodukt:<br />
Todesfallschutz und garantierte Erlebensfallleistung<br />
per Vertragsablauf<br />
Einkommenssteuer (Steuerprivileg).<br />
Die Auszahlung ist unter folgenden Voraussetzungen<br />
von der Einkommenssteuer befreit:<br />
• Das Vertragsverhältnis wird für mindestens 5 Jahre<br />
abgeschlossen (bei Fonds- oder anteilgebundener<br />
<strong>Lebensversiche</strong>rung: 10 Jahre)<br />
• Der Versicherungsbeginn liegt vor dem vollendeten<br />
66. Altersjahr des Versicherungsnehmers<br />
• Der Versicherungsnehmer muss bei Auszahlung<br />
(Ablauf oder Rückkauf) das 60. Altersjahr vollendet<br />
haben<br />
• Versicherungsnehmer und versicherte Person<br />
müssen identisch sein<br />
• Ein Todesfallschutz muss <strong>mit</strong>versichert sein<br />
Ist einer der obengenannten Punkte nicht erfüllt, wird bei<br />
Auszahlung eine Besteuerung fällig.
<strong>Allianz</strong> <strong>Suisse</strong><br />
Tel. +41 58 358 71 11<br />
Fax +41 58 358 40 42<br />
contact@allianz-suisse.ch<br />
www.allianz-suisse.ch<br />
6 wichtige Vorteile der<br />
<strong>Einmalprämie</strong>.<br />
1<br />
Steuerprivileg:<br />
Sämtliche Erträge sind<br />
unter den in dieser Dokumentation<br />
beschriebenen<br />
Voraussetzungen von der<br />
Einkommenssteuer befreit.<br />
4<br />
Verfügbarkeit:<br />
Sie können einen Teil Ihrer<br />
<strong>Einmalprämie</strong> jederzeit belehnen<br />
oder die Police zur<br />
Absicherung von Hypotheken<br />
oder anderen Krediten<br />
verpfänden.<br />
1 Ebenso eingetragene/r Partner/in<br />
Es gelten die vertragsrelevanten Bedingungen der <strong>Allianz</strong> <strong>Suisse</strong>.<br />
2<br />
Verfügungsfreiheit:<br />
In der freien Vorsorge<br />
(Säule 3b) haben Sie<br />
die Möglichkeit, die Begünstigung<br />
frei zu bestimmen<br />
(z.B. Konkubinats-/<br />
Lebenspartner).<br />
5<br />
Erbrechtliches Privileg:<br />
Sind Nachkommen,<br />
Ehegatte 1 , Eltern, Grosseltern<br />
oder Geschwister die<br />
Begünstigten, fällt ihnen<br />
die Auszahlung auch bei<br />
Ausschlagung der<br />
Erbschaft zu.<br />
3<br />
Garantierte Leistungen:<br />
Die Auszahlung an die Berechtigten<br />
im Erlebensfall<br />
respektive im Todesfall ist<br />
garantiert.<br />
6<br />
Betreibungsrechtliches<br />
Privileg:<br />
Die Versicherung unterliegt<br />
nicht der Zwangsvollstreckung,<br />
wenn der<br />
Ehegatte 1 oder die Kinder<br />
des Versicherungsnehmers<br />
begünstigt sind.<br />
YDPPR233D – 0212