04.10.2013 Aufrufe

überblick über die führerschein-klassen neu ab 2013 - D.A.S. ...

überblick über die führerschein-klassen neu ab 2013 - D.A.S. ...

überblick über die führerschein-klassen neu ab 2013 - D.A.S. ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Übersicht <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>neu</strong>en Führerschein<strong>klassen</strong> und Mindestalter <strong>ab</strong> <strong>2013</strong><br />

Klasse A Klasse B Klasse C Klasse D Klasse F<br />

AM B C1 D1<br />

(<strong>ab</strong> 15 Jahren) (<strong>ab</strong> 18 Jahren bzw (<strong>ab</strong> 18 Jahren) (<strong>ab</strong> 21 Jahren)<br />

17 bei L17-Ausbild.)<br />

A1 C1E D1E<br />

(<strong>ab</strong> 16 Jahren) BE (<strong>ab</strong> 18 Jahren) (<strong>ab</strong> 21 Jahren)<br />

(<strong>ab</strong> 18 Jahren) F<br />

A2 C D (<strong>ab</strong> 18 Jahren<br />

(<strong>ab</strong> 18 Jahren) (<strong>ab</strong> 21 Jahren (<strong>ab</strong> 24 Jahren bzw <strong>ab</strong> 16<br />

bzw 18 bei bzw 21 bei beschränkt auf<br />

A Berufskraftfahrern) Berufskraft- landwirtschaftl.<br />

(<strong>ab</strong> 24 Jahren fahrern) Fahrzeuge)<br />

bzw 20 bei 2 CE<br />

Jahren Vorbesitz (<strong>ab</strong> 21 Jahren DE<br />

A2) bzw 18 bei (<strong>ab</strong> 24 Jahren<br />

Berufskraftfahrern) bzw 21 bei<br />

Berufskraftfahrern)<br />

Erläuterungen<br />

AM Motorfahrräder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge<br />

A1 Motorräder mit/ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit<br />

einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/<br />

Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg<br />

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW<br />

A 2 Motorräder mit/ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und<br />

einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, <strong>die</strong><br />

nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung <strong>ab</strong>geleitet<br />

sind<br />

A Motorräder mit/ohne Beiwagen<br />

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW<br />

B Kraftwagen mit nicht mehr als 8 Plätzen für beförderte Personen außer dem<br />

Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als<br />

3.500 kg<br />

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW, sofern<br />

der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat Krafträder der Klasse A1, wenn der<br />

Besitzer der Lenkberechtigung für <strong>die</strong> Klasse B seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen<br />

im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für <strong>die</strong> Klasse B ist, sich<br />

nicht mehr in der Probezeit nach § 4 FSG befindet und nachweist, eine praktische<br />

Ausbildung im Lenken von derartigen Krafträdern <strong>ab</strong>solviert zu h<strong>ab</strong>en sowie der<br />

Code 111 im Führerschein eingetragen ist<br />

ÜBERBLICK ÜBER DIE FÜHRERSCHEIN-KLASSEN NEU AB <strong>2013</strong><br />

Stand 02/<strong>2013</strong> Seite 2 von 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!