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Normativer Teil - PEFC

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<strong>Normativer</strong> <strong>Teil</strong><br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Kriterium 1: Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen<br />

und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen<br />

Das erste Helsinki Kriterium umfasst die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes unter Einbeziehung der forstlichen<br />

Ressourcen, der von ihnen ausgehenden Waldfunktionen sowie deren Beitrag zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen.<br />

Indikatoren:<br />

12. Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas Gleichwertigem bewirtschaftet wird<br />

13. Vorratsstruktur<br />

7.12 Indikator 12 – Waldfläche, die nach einem Bewirtschaftungsplan oder etwas<br />

Gleichwertigem bewirtschaftet wird<br />

7.12.1 Daten<br />

Tab. 20: Waldbesitzarten mit einem Bewirtschaftungsplan<br />

Waldbesitzart Bewirtschaftungsplan<br />

Staatswald 100 %<br />

Bundeswald 100 %<br />

Körperschaftswald 100 %<br />

Gemeinschaftswald 100%<br />

Privatwald überwiegend<br />

Quelle: HMUELV<br />

7.12.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

HMUELV<br />

7.12.3 Situationsbeschreibung<br />

Betriebspläne sind als forstliches Planungsinstrument im Sinne der Nachhaltigkeit Grundlage dafür, die mittelfristigen<br />

Ziele des Betriebes zu erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern. Die Betriebspläne<br />

umfassen neben der ökonomischen Zielsetzung auch ökologische und soziale Belange im Sinne von <strong>PEFC</strong>. Gemäß<br />

§ 19 HForstG Abs. 1 und 2 sind Staats-, Körperschafts- und Gemeinschaftswälder nach Betriebsplänen für<br />

in der Regel 10jährige Zeiträume zu bewirtschaften. Privatforstbetriebe unter 100 ha Größe müssen Betriebspläne<br />

oder -gutachten auf Anordnung der oberen Forstbehörde aufstellen. Wird auf die Anordnung zur Aufstellung<br />

von Betriebsplänen oder Gutachten verzichtet, kann die obere Forstbehörde den Waldbesitzer zur Einhaltung<br />

eines höchstzulässigen Einschlags verpflichten.<br />

Gültige periodische Betriebspläne liegen für den gesamten Bundes-, Staats-, Körperschafts- und Gemeinschaftswald<br />

sowie für den überwiegenden <strong>Teil</strong> des Privatwaldes vor.<br />

Die Betriebspläne werden von Hessen-Forst oder durch vereidigte Sachverständige aufgestellt und werden im<br />

Falle des Staatswaldes durch die oberste und im Kommunalwald durch die obere Forstbehörde genehmigt. Die<br />

45


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

oberste Forstbehörde hat zudem Grundsätze und Richtlinien für die Aufstellung und Prüfung der Betriebspläne<br />

und Betriebsgutachten erlassen (HAFEA 2002), die die Erfüllung der Grundpflichten des Waldbesitzers nach § 6<br />

HForstG sichern sollen.<br />

7.12.4 Bewertung<br />

Der Anteil der hessischen Forstbetriebe mit einer Forsteinrichtung wird als hoch angesehen. Die forstrechtlichen<br />

Regelungen sowie deren Vollzug durch Verwaltung und Forstbetriebe gewährleisten eine nachhaltige Waldbewirtschaftung.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe ist der Auffassung, dass permanente Kontrollstichprobenverfahren ihre Praxistauglichkeit<br />

in der Forsteinrichtung bewiesen haben, gute Befunddaten liefern und daher in verstärktem Umfang zur<br />

Anwendung kommen sollten. Eine Kombination der bislang üblichen flächigen Inventuren mit permanenten<br />

Kontrollstichproben kann in bestimmten Fällen erforderlich sein.<br />

7.12.5 Ziele<br />

Für die Betriebe liegen unter Berücksichtigung forstrechtlicher Bestimmungen aktualisierte Forsteinrichtungen<br />

vor, die rechtzeitig erstellt bzw. fortgeschrieben werden. Auf deren rechtzeitige Erstellung bzw. rechtzeitige<br />

Fortschreibung ist zu achten.<br />

Maßnahmen:<br />

Information der Waldbesitzer über die Vorteile der Forsteinrichtung als forstliches Planungsinstrument<br />

durch die Regionale <strong>PEFC</strong>-Arbeitsgruppe Hessen e. V. im Zusammenwirken mit Hessen-Forst sowie<br />

dem Hessischen Waldbesitzerverband e.V.<br />

Unterstützung der Waldbesitzer durch Hessen-Forst im Rahmen der Beratung und Betreuung.<br />

46


7.13 Indikator 13 - Vorratsstruktur<br />

7.13.1 Daten<br />

Tab. 21: Holzvorrat/ha Holzboden in Hessen<br />

FE-Datei (ohne<br />

Bundeswald)<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Staatswald Land<br />

Hessen<br />

Körperschaftswald Gemeinschaftswald<br />

und beförsterter Privatwald<br />

Bundeswald<br />

Holzbodenfläche rd. 745.700 ha rd. 319.700 ha rd. 293.700 ha rd. 132.300 ha rd. 6.000 ha<br />

Stand Juli 2010 282 Vfm/ha 286 Vfm/ha 286 Vfm/ha 263 Vfm/ha k.A.<br />

Waldbericht 2005 279 Vfm/ha 286 Vfm/ha 281 Vfm/ha 273 Vfm/ha 209 Vfm/ha<br />

Waldbericht 2000 272 Vfm/ha 279 Vfm/ha 269 Vfm/ha 256 Vfm/ha k.A.<br />

Quelle: Hessen-Forst Forsteinrichtung und Naturschutz – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand: Juli 2010)<br />

m³/ha<br />

15<br />

10<br />

5<br />

0<br />

1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Jahr<br />

Abb. 11: Zuwachs und Einschlag im hessischen Staatswald 1989-2009 in Hessen<br />

Mehreinschlag 1990: Orkanschäden durch „Vivian“ und „Wiebke“,<br />

Mehreinschlag 2007: Orkanschäden durch „Kyrill“<br />

Quelle: HMUELV<br />

Einschlag Efm/ha<br />

Zuwachs Efm/ha<br />

47


Vfm/ha<br />

290<br />

288<br />

286<br />

284<br />

282<br />

280<br />

278<br />

276<br />

274<br />

272<br />

270<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Jahr<br />

Abb. 12: Vorratsentwicklung im hessischen Staatswald 1989-2009<br />

Quelle: HMUELV<br />

48


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Tab. 22: Vorräte der Laubbaum-Bestände (in Vfm) nach Altersklassen in Hessen<br />

Quelle: Hessen-Forst, Forsteinrichtungsdaten aller Betriebe, Juli 2010 – Hochrechnung auf 837.400 ha Gesamtholzboden<br />

49


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Tab. 23: Vorräte der Nadelbaum- Bestände (in Vfm) nach Altersklassen in Hessen<br />

Quelle: Hessen-Forst, Forsteinrichtungsdaten aller Betriebe, Juli 2010 – Hochrechnung auf 837.400 ha Gesamtholzboden<br />

7.13.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

HMUELV<br />

Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

(Stand: Juli 2010)<br />

50


7.13.3 Situationsbeschreibung<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die forstliche Bewirtschaftung in der Region zielt darauf ab, das Zuwachspotenzial der Standorte und ihrer Bestockung<br />

nach Masse und Wert zur Entfaltung zu bringen. Nachhaltige Nutzungspotenziale sollen soweit erschlossen<br />

werden, wie sie mit Nachhaltigkeitszielen weiterer Waldfunktionen harmonieren.<br />

Bei der Interpretation von Forsteinrichtungsdaten ist zu beachten, dass durch den 10jährigen Forsteinrichtungszeitraum<br />

ein großer <strong>Teil</strong> der Daten nicht aktuell ist (zum Stichtag stammen ca. 60% der Daten aus der Zeit vor<br />

2005). Daten der Forsteinrichtung reagieren damit systembedingt träge auf Veränderungen und sind nicht mit<br />

den Ergebnissen einer stichtagsbezogenen Inventur wie z.B. der BWI II vergleichbar. Mit den Bundeswaldinventuren<br />

I (1986 bis 1989) und II (2001 bis 2002) wurden erstmals großräumig belastbare Daten für Aussagen über<br />

alle Waldbesitzarten hinweg erhoben. Die BWI III wird erst in den Jahren 2011 bis 2012 durchgeführt.<br />

Zur Abschätzung von Trends auf Bundesebene werden Daten der Inventurstudie 2008 herangezogen. Aufgrund<br />

des Stichprobendesigns (8x8 km Raster anstatt des 2x2 km Raster der BWI) können Trendabschätzungen nur auf<br />

Bundesebene vorgenommen werden. Für belastbare Aussagen über Verhältnisse im Land ist der Stichprobenumfang<br />

der Inventurstudie 2008 zu klein.<br />

Gesamtvorräte<br />

Der mittlere Holzvorrat je ha Holzboden beträgt im Gesamtwald 282 Vfm/ha. Staatswald und Körperschaftswald<br />

weisen mit je 286 Vfm je ha etwas höhere mittlere Vorräte auf. Der Gemeinschaftswald und der beförsterte Privatwald<br />

liegen mit 263 Vfm je ha etwas darunter. Vorratsangaben für den gesamten Privatwald sind aufgrund<br />

nicht vorhandener aktueller BWI-Daten nicht möglich.<br />

Entwicklung der Vorräte<br />

Tab. 21 zeigt für die Jahre 2000, 2005 und 2010 die Entwicklung der mittleren ha-Vorräte für die Waldbesitzarten.<br />

Im Gesamtwald, im Staatswald, im Körperschaftswald und im Privatwald fand im Betrachtungszeitraum ein<br />

leichter Vorratsaufbau statt. Im Gemeinschaftswald und im beförsterten Privatwald erfolgt allerdings in den<br />

Jahren von 2005 bis 2010 ein leichter Rückgang der Vorräte. Die ha-Vorräte im Privatwald liegen unter den<br />

Vorräten im öffentlichen Wald. Aussagen zu den Vorräten im gesamten Privatwald sind mit den Daten aus der<br />

Forsteinrichtungsstatistik nicht möglich.<br />

Abb. 11 zeigt für den hessischen Staatswald, dass im Vergleich der Jahre 1989 bis 2009 nur in der Folge der<br />

Orkane Wiebke (Februar/März 1990) und Kyrill (Januar 2007) ein Einschlag bzw. eine sogenannte Zwangsnutzung<br />

durchgeführt wurde, die über dem Zuwachs lag. Der Holzeinschlag wurde in den Folgejahren sehr schnell<br />

wieder in den Nachhaltigkeitshiebsatz zurückgeführt. Abb. 12 zeigt für den Staatswald bei jährlicher Betrachtung<br />

zwischen den Jahren 2005 bis 2007 zunächst einen Vorratsanstieg, dem ein leichter Rückgang der ha-<br />

Vorräte auf den Stand des Jahres 2004 folgt.<br />

Die Auswertungen der Inventurstudie 2008 auf Bundesebene (Polley et al. 2009) zeigen ebenfalls leicht zunehmende<br />

Holzvorräte sowohl für den Staats- und Körperschaftswald als auch für den Privatwald.<br />

Gesamtvorräte nach Baumarten<br />

Über die Vorratsstruktur des hessischen Waldes nach Altersklassen geben Tab. 22 und Tab. 23 Auskunft. Den<br />

größten Gesamtvorrat weist die Buche auf, gefolgt von der Fichte, der Kiefer, der Eiche und der Douglasie.<br />

Bei den Vorratsangaben wurden die Vorräte aller Baumarten, die jeweils im erfassten Einzelbestand vorkommen,<br />

der „führenden“ Baumart zugerechnet. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Vorräte von in Buchenbeständen<br />

eingemischten Eichen den Buchenvorräten zugerechnet wurden und umgekehrt. Außerdem wurde unterstellt,<br />

dass auch die nicht von der Forsteinrichtung erfassten Betriebe die gleichen Strukturen und Vorräte haben<br />

wie die erfassten Betriebe.<br />

Vorrat nach Altersklassen<br />

Die Untersuchung des Holzvorrats nach Altersklassen gibt wichtige Informationen über künftige Nutzungspotenziale<br />

und Sortimente. Der hessische Wald hat eine vergleichsweise hohe Ausstattung mit vorratsreichen Alt-<br />

51


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

bestockungen, dies wurde im Regionalen Waldbericht 2005 dokumentiert. Die Schwerpunkte im Vorrat nach<br />

Altersklassen sind für das Laub- und das Nadelholz und für den Gesamtwald in den vergangenen Jahren gleich<br />

geblieben.<br />

Die Ergebnisse der Inventurstudie 2008 verweisen auf Bundesebene auf höhere Anteile z.B. bei den Vorräten ab<br />

der BHD-Stufe 30 bis 40. Diese Entwicklung ist nach Baumarten unterschiedlich ausgeprägt. Danach hat die<br />

Baumart Fichte im schwachen und mittelstarken Holz einen erheblichen Vorratsabbau zu verzeichnen, eine Zunahme<br />

tritt ab der BHD Stufe 60 bis 70 cm auf, bei der Buche findet der Vorratsaufbau ab der BHD-Stufe 40-50<br />

cm statt.<br />

7.13.4 Bewertung<br />

Das langfristige Ziel aus dem Regionalen Waldbericht Hessen 2005, nachhaltig gleichmäßige Nutzungsmöglichkeiten<br />

zu eröffnen, wurde umgesetzt. Auch wurde das Ziel erreicht, dass auf regionaler Ebene der durchschnittliche<br />

Gesamtvorrat der Wälder 250 Vfm/ha nicht unterschreiten sollte.<br />

Das Vorratsniveau der hessischen Wälder hat sich trotz der Sturmschadensereignisse nicht verringert. Die naturale<br />

Nachhaltigkeit der Wälder in der Region Hessen ist gewährleistet.<br />

Aufgebaute Altholzvorräte sind das Ergebnis einer auf Langfristigkeit ausgerichteten forstlichen Bewirtschaftung,<br />

die den Wald im Zuge von Läuterungen und Durchforstungen kontinuierlich pflegt, stabil und gesund<br />

erhält sowie den Wert des heranwachsenden Baumholzes steigert.<br />

In Altholzbeständen, die das forstbetriebliche Zielalter bzw. die Zieldimension der Einzelstämme erreicht haben,<br />

ist die Holzernte der verdiente Ertrag aller forstwirtschaftlichen Maßnahmen und erforderlich, um zum Beispiel<br />

Furnierwerken, Fass- und Möbelherstellern qualitativ hochwertige, stark dimensionierte Rundholzsortimente zu<br />

liefern und für die Forstbetriebe die erforderlichen Deckungsbeiträge zu erwirtschaften, mit denen ein großer<br />

<strong>Teil</strong> der Investitionen sowie der Personal- und Sachaufwendungen im Forstbetrieb abgedeckt werden müssen.<br />

Dies ist Voraussetzung, um eine multifunktionale und nachhaltige Forstwirtschaft zu erhalten und ein wirtschaftliches<br />

Überleben der Forstbetriebe zu gewährleisten.<br />

Eine integrierte, multifunktionale und nachhaltige Forstwirtschaft vereint ökonomische, ökologische und soziale<br />

Belange und zielt auf einen ausgewogenen und optimalen Gesamtnutzen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund<br />

des Klimawandels und unter der Zielsetzung, Kohlenstoff dauerhaft in Holzprodukten zu binden.<br />

Segregierende bzw. ausschließlich auf die Maximierung eines einzelnen <strong>Teil</strong>zieles ausgerichtete Strategien führen<br />

in der Regel zu erheblichen Einschränkungen bei anderen wichtigen Waldfunktionen und werden daher<br />

grundsätzlich als nicht zielführend angesehen.<br />

Nutzungsverzichte oder Nutzungseinstellungen - insbesondere in Altholzbeständen -, die seitens der Naturschutzverbände,<br />

der Naturschutzverwaltung oder seitens anderer Zertifikate gefordert werden, müssen konkret<br />

auf das jeweilige Projekt bezogen mit den Waldbesitzern einschließlich der Finanzierung fachlich abgestimmt<br />

sein.<br />

Abstrakt formulierte Forderungen für Nutzungseinstellungen in Wäldern und insbesondere in Altholzbeständen<br />

(zum Beispiel in Form von mehr oder weniger willkürlichen Prozentmargen für ganze Gebiete oder Forstbetriebe)<br />

sind nicht zielführend, weil ihre Finanzierung - bei nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln -<br />

nicht den optimalen Gesamtnutzen für den Natur- und Artenschutz erbringen kann.<br />

7.13.5 Ziele<br />

Es ist langfristiges Ziel, den Vorrat hinsichtlich der Sortiments- und Altersstruktur der beteiligten Baumarten<br />

möglichst auszugleichen, um nachhaltig gleichmäßige Nutzungsmöglichkeiten zu eröffnen. Auf regionaler Ebene<br />

soll daher der durchschnittliche Gesamtvorrat der Wälder 250 Vfm/ha nicht unterschreiten.<br />

52


Maßnahmen:<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe wird die Zielerreichung jährlich überprüfen. Grundlage dafür sind die Befunde<br />

der Vor-Ort-Audits.<br />

Für die künftige Behandlung von Waldbeständen unter Klimaaspekten wird die Wissenschaft Antworten<br />

liefern. Der Aufbau stabiler standortsangepasster Waldbestände wird im Rahmen einer naturnahen<br />

Waldbewirtschaftung umgesetzt.<br />

Kriterium 2: Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen<br />

Die Erhaltung der Gesundheit und Vitalität der Waldökosysteme ist Voraussetzung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung.<br />

Dies gilt in besonderem Maße vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Klimaveränderung.<br />

Ziel ist es daher, im Rahmen der Bewirtschaftung der Bestände besondere Rücksicht auf die Empfindlichkeit der<br />

Ökosysteme zu nehmen.<br />

Indikatoren:<br />

14. Gekalkte Waldfläche<br />

15. Fällungs- und Rückeschäden<br />

16. Eingesetzte Pflanzenschutzmittel<br />

53


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.14 Indikator 14 – Gekalkte Waldfläche<br />

7.14.1 Daten<br />

Tab. 24: Kalkungsflächen in Hessen (jährlich kumulierte Fläche in Hektar):<br />

Jahr Staatswald Kommunal- und Privatwald Summe<br />

1986 1.121 873 1.994<br />

1987 2.505 1.684 4.189<br />

1988 3.775 6.816 10.591<br />

1989 15.876 23.754 39.630<br />

1990 28.231 42.858 71.089<br />

1991 44.473 64.231 108.704<br />

1992 66.921 79.084 146.005<br />

1993 76.252 90.847 167.099<br />

1994 86.546 99.721 186.267<br />

1995 98.660 111.787 210.447<br />

1996 106.890 122.422 229.312<br />

1997 114.863 131.329 246.192<br />

1998 119.779 140.826 260.605<br />

1999 127.044 149.959 277.003<br />

2000 135.693 161.342 297.035<br />

2001 140.291 168.624 308.915<br />

2002 144.817 176.254 321.071<br />

2003 148.858 180.045 328.903<br />

2004 149.134 185.068 334.202<br />

2005 154.491 187.959 342.450<br />

2006 157.645 189.621 347.266<br />

2007 161.605 192.936 354.541<br />

2008 177.359 197.524 374.883<br />

2009 184.618 205.410 390.028<br />

Quelle: HMUELV / Hinweis: Bei den Daten in Tab. 24 handelt es sich um kumulierte Werte.<br />

54


Tab. 25: Förderung Bodenschutzkalkung in Hessen<br />

Jahr ha Zuwendung<br />

1999 9132 1266491<br />

2000 11383 1692545<br />

2001 6483 928794<br />

2002 7697 1012830<br />

2003 3917 519798<br />

2004 5023 797729<br />

2005 2891 375595<br />

2006 1662 237428<br />

2007 3315 414333<br />

2008 4228 533067<br />

2009 7886 1066542<br />

Quelle: HMUELV<br />

7.14.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

HMUELV<br />

7.14.3 Situationsbeschreibung<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung seit den 80er Jahren hat zu einer deutlichen Reduktion der<br />

Gesamtsäureeinträge geführt. Trotzdem übersteigen die Einträge nach wie vor das nachhaltige Puffervermögen<br />

vieler Waldstandorte. Zum Schutz der Waldböden und ihrer Filterfunktion ist daher weiterhin eine standortsangepasste<br />

Bodenschutzkalkung erforderlich.<br />

Die Daten zu den Kalkungsflächen und zur Förderung der Bodenschutzkalkung in den Tab. 24 und Tab. 25 zeigen,<br />

dass Bodenschutzkalkungen in Hessen auch in den vergangenen Jahren auf ähnlichem Niveau wie in den<br />

Jahren zuvor erfolgt sind. Kalkungsnotwendige Flächen wurden unabhängig von der Waldbesitzart einer Bodenschutzkalkung<br />

unterzogen, für kommunale und private Waldbesitzer stehen Finanzierungsmöglichkeiten von bis<br />

zu 90 % der förderfähigen Kosten zur Verfügung.<br />

Das hessische Konzept der Kompensationskalkung basiert auf wissenschaftlicher Grundlage unter Berücksichtigung<br />

von boden- und waldernährungskundlichen Gesichtspunkten und gibt Empfehlungen über die Durchführung<br />

der Kalkung. Der Landesbetrieb Hessen-Forst, die FENA sowie die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt<br />

stellen ihre Fachkenntnisse allen Waldbesitzern zur Verfügung und bieten entsprechende forstfachlich<br />

qualifizierte Beratungs- und Informationsangebote.<br />

7.14.4 Bewertung<br />

Sanierungsmaßnahmen aufgrund von Waldschäden, die nicht vom Waldbesitzer zu vertreten sind, gehen über<br />

die Grundpflichten ordnungsgemäßer Forstwirtschaft hinaus und sind als öffentliche Aufgaben anzusehen. Die<br />

nachfolgend genannten Ziele sind deshalb nur insoweit vom einzelnen Forstbetrieb umzusetzen, als hierfür ein<br />

angemessener finanzieller Ausgleich gewährt wird.<br />

Konzepte zur Bodenschutzkalkung müssen Besonderheiten der Standorte sowie naturschutzfachliche Aspekte<br />

mit einbeziehen. Von Natur aus saure Standorte sind aus Biotop- und Artenschutzgründen häufig besonders<br />

55


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

wertvoll; durch Kalkung kann das Gleichgewicht dieser Lebensräume nachhaltig gestört werden. Kalkungen<br />

sollen nicht das Ziel einer standörtlichen Nivellierung verfolgen.<br />

7.14.5 Ziele<br />

Kalkungsbedürftige Waldstandorte werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Untersuchungen<br />

auch weiterhin gekalkt, sofern nicht höherwertige Schutzgründe entgegenstehen, dies waldbaulich erforderlich<br />

erscheint und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Waldbesitzer beurteilen die Kalkungsbedürftigkeit der<br />

Waldbestände im Einzelfall. Für eutrophe Standorte wird die Kalkungsbedürftigkeit durch eine gutachterliche<br />

Stellungnahme des Forstamtes nachgewiesen.<br />

Maßnahmen:<br />

Förderung der Bodenschutzkalkung im Privat- und Kommunalwald im Rahmen der Richtlinien für die<br />

forstliche Förderung.<br />

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden zur Vitalisierung der Waldböden werden berücksichtigt.<br />

Information der Waldbesitzer durch den Landesbetrieb Hessen-Forst und den Hessischen Waldbesitzerverband.<br />

56


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.15 Indikator 15 – Fällungs- und Rückeschäden<br />

7.15.1 Daten<br />

Tab. 26: Fällungs- und Rückeschäden<br />

Rücke- oder<br />

Fällungsschäden<br />

Eiche Buche Fichte Douglasie Kiefer Lärche<br />

1986 2002 1986 2002 1986 2002 1986 2002 1986 2002 1986 2002<br />

6,8 9,1 13,3 21,3 12,8 11,7 5,3 2,1 3,8 7,0 2,1 5,7<br />

Sonstige Stammschäden 16,3 3,6 33,7 4,8 19,9 3,5 9,1 1,0 7,0 1,6 13,0 4,0<br />

Quelle: Bundeswaldinventuren 01.10.1986 und 01.10.2002<br />

7.15.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Bundeswaldinventuren 01.10.1986 und 01.10.2002<br />

7.15.3 Situationsbeschreibung<br />

Tab. 26 stellt den Anteil mechanisch geschädigter Bäume im hessischen Wald nach Baumartengruppen für die<br />

Stichjahre 1986 und 2002 dar. Es wurden Bäume ab 7 cm BHD aller Bestandesschichten erfasst. Die Ergebnisse<br />

der Bundeswaldinventuren deuten darauf hin, dass im Vergleich der Inventuren BWI I und II bei den Baumarten<br />

Eiche, Buche, Kiefer und Lärche Rücke- und Fällungsschäden zugenommen haben, bei den Baumarten Fichte<br />

und Douglasie waren rückläufige Schäden zu beobachten. Bei den sonstigen Stammschäden ist eine Verbesserung<br />

der Schadsituation im Beobachtungszeitraum zu verzeichnen. Natürliche Stammschäden wie z.B. Spechtbäume<br />

müssen im Rahmen einer umfassenden Naturnähebetrachtung neu bewertet werden.<br />

Die Ergebnisse der BWI I und II sind aufgrund der unterschiedlichen Einteilung der Stammschäden nach Ursachen<br />

nicht in allen Punkten vergleichbar. Insbesondere die zusätzliche Einbeziehung von Fällschäden bei der<br />

BWI II erschwert den Vergleich mit den Rückeschäden der BWI I. Aus den Erhebungen geht nicht hervor, welchen<br />

Anteil die Fällschäden haben, zumal beide Schäden sowohl getrennt als auch kombiniert auftreten können.<br />

Maßnahmen zur Schadensreduktion sind ein wichtiger <strong>Teil</strong> der Holzernte. Bei der Vergabe von Aufträgen durch<br />

Hessen-Forst hat der Auftragnehmer die Leistung in eigener Verantwortung nach den „Anforderungen an die<br />

Ausführung von Betriebsarbeiten im Landesbetrieb Hessen-Forst“ (Anlage der Geschäftsanweisung 2-2005) zu<br />

erbringen. Diese sind Bestandteil des Vertrages.<br />

7.15.4 Bewertung<br />

Die Vor-Ort-Audits der vergangenen Jahre zeigen, dass dem Indikator Fällungs- und Rückeschäden auch weiterhin<br />

hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Es ist aber erkennbar, dass die Sensibilität der Waldbesitzer<br />

für den Schutz von Waldboden und Bestand gestiegen ist.<br />

57


7.15.5 Ziele<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Fällungsschäden und Rückeschäden werden - insbesondere im Hinblick auf die Stabilität der Wälder - vermieden.<br />

Rückeschäden am verbleibenden Bestand liegen bei maximal 10% der Stammzahl (<strong>PEFC</strong> D1002:2009,<br />

Punkt 2.9a).<br />

Maßnahmen:<br />

Innerhalb der Bestände und sonstigen Arbeitsflächen ist das Befahren mit Forstmaschinen grundsätzlich<br />

nur auf Maschinenwegen und Rückegassen zulässig. Der Rückegassenabstand soll 20 m nicht unterschreiten,<br />

bei empfindlichen Böden ist ein größerer Abstand zu wählen.<br />

Der Ausführende bzw. der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeit witterungsbedingt vorübergehend<br />

einzustellen, sofern verbreitete Schäden durch Gleisbildungen über 20 cm Tiefe dadurch vermieden<br />

werden können.<br />

Die dauerhafte Funktionsfähigkeit von Maschinenwegen und Rückegassen ist zu gewährleisten. Der<br />

Gleisbildung ist durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Verbreitete Gleisbildungen über 20<br />

cm Tiefe sind nach Abschluss der Arbeiten oder bei längerer Arbeitsunterbrechung durch den Ausführenden<br />

bzw. den Auftragnehmer rückzubauen, sofern er die Schäden zu vertreten hat.<br />

Einsatz gut ausgebildeter Forstwirte, von qualifizierten forstlichen Unternehmen bzw. Dienstleistern.<br />

Als Synergieeffekt werden dadurch auch Verbesserungen bei der Wirtschaftlichkeit, beim Arbeitsschutz<br />

und beim Waldschutz erreicht.<br />

Wahl des richtigen Einschlagszeitpunktes.<br />

Anwendung ausgereifter, pfleglicher Arbeitsverfahren, Einsatz von Rückepferden oder moderner<br />

Forstmaschinen bei Holzernte und anderen Betriebsarbeiten.<br />

Durchführung von Schulungen durch Hessen-Forst und den Hessischen Waldbesitzerverband für Führungskräfte,<br />

Revierleiter und Waldarbeiter mit Schwerpunkten im Bereich der Holzernteverfahren, Qualitätsstandards<br />

und der dabei anzuwendenden Kommunikationsabläufe.<br />

Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements (Audit, Selbstevaluierung, Würdigung des Vollzugs von<br />

Arbeitsaufträgen, wissenschaftliche Begleituntersuchungen).<br />

58


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.16 Indikator 16 - Eingesetzte Pflanzenschutzmittel<br />

7.16.1 Daten<br />

Tab. 27: Pflanzenschutzmittelverbrauch in Hessen (2009)<br />

Staatswald<br />

Gemeinde- und<br />

Privatwald (*)<br />

Summe<br />

Insektizide (Summe) 1449 l/kg 828 l/kg 2277 l/kg<br />

Fastac Forst (l) 427 254 681<br />

Karate WG Forst (kg) 317 305 622<br />

Karate Forst flüssig (l) 705 269 974<br />

Herbizide (Summe) 72 l 11 l 83 l<br />

Fusilade MAX (l) 37 5 42<br />

Roundup Ultra (l) 35 5 40<br />

Roundup Ultra Max (l) - 1 1<br />

Rodentizide (Summe) 2 Eimer / 40 kg 4 Eimer / 1 kg 6 Eimer / 41 kg<br />

Arrex E (Eimer) 2 4 6<br />

Ratron Giftlinsen (kg) 40 1 41<br />

Wildschutz (Summe) 228,5 kg 194,5 l/kg 423 l/kg<br />

Arbinol B (l) - 20 20<br />

Certosan (kg) 14 2 16<br />

Fegol (kg) 22 - 22<br />

Flügol weiß (kg) 100 110 210<br />

Flügolla 62 (kg) 10 20 30<br />

Weißteer TS 300 (kg) - 20 20<br />

Wöbra (kg) 82,5 22,5 105<br />

(*): soweit von Hessen-Forst betreut<br />

Quelle: Meldungen der hessischen Forstämter (betreute Waldflächen), ausgewertet durch NW-FVA<br />

Tab. 28: Zeitreihe Pflanzenschutzmittelverbrauch im hessischen Staatswald<br />

(l bzw. kg) 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Herbizide 1774 1040 945 545 269 234 185 142 138 120 125 24 53 12 37 63 206 72<br />

Insektizide 917 1787 6064 2094 488 193 170 177 245 241 229 906 781 233 1640 4092 4350 1449<br />

Wildschutzmittel 9424 10742 7921 4485 1644 686 215 184 12 170 15 10 160 25 k.A. 136 106 229<br />

Quelle: Meldungen der hessischen Forstämter, ausgewertet durch NW-FVA<br />

7.16.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Meldungen der hessischen Forstämter, ausgewertet durch NW-FVA<br />

59


7.16.3 Situationsbeschreibung<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

In Hessen gilt für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Grundsatz des integrierten Pflanzenschutzes.<br />

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erfolgt erst dann, wenn keine technischen oder biologischen Mittel zur<br />

Schadensabwehr bestehen. Bekämpfungsmaßnahmen unter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln finden nur<br />

bei schwerwiegender Gefährdung des Bestandes oder der Verjüngung und ausschließlich auf der Grundlage<br />

eines schriftlichen Gutachtens einer fachkundigen Person statt. Für Polterspritzung und Wildschadensverhütung<br />

ist kein Gutachten erforderlich. Grundlage sind die Regelungen des Erlasses VI - 088 S 00 – 2/2005/1. Dieser<br />

regelt die Grundsätze des Waldschutzes und enthält Vorschriften und Empfehlungen für die Anwendung von<br />

Pflanzenschutzmitteln. Es werden nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet.<br />

Auf Grundlage der jährlich von den Forstämtern vorgelegten Meldungen über den Pflanzenschutzmittelverbrauch<br />

wird bei der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt eine Pflanzenschutzmittelstatistik geführt.<br />

In Tab. 27 werden die entsprechenden Daten für den Verbrauch der einzelnen Waldbesitzarten dargestellt.<br />

Die Entwicklung des Pflanzenschutzmittelverbrauchs in den zurückliegenden Jahren zeigt Tabelle 27 exemplarisch<br />

für den Staatswald. Die Daten zeigen, dass sich der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vor allem auf die<br />

Vorausflugspritzung gegen holz- und rindenbrütende Borkenkäfer sowie Maßnahmen zur Wildschadensverhütung<br />

konzentriert. Die Zeitreihe lässt klar erkennen, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im hessischen<br />

Staatswald bereits in der Vergangenheit vergleichsweise gering war und im Verlauf der vergangenen Jahre noch<br />

weiter reduziert werden konnte. Flächiger Einsatz von Insektiziden findet in nur geringem Umfang gegen<br />

Schwammspinner und Eichenprozessionsspinner statt; die letzte Bekämpfung des Schwammspinners erfolgte<br />

1993/1994. Der Einsatz erfolgt erst nach sorgfältiger Analyse der Situation, nach der Prognose der weiteren<br />

Entwicklung und vor allem nach Prüfung aller Alternativen.<br />

7.16.4 Bewertung<br />

Tabelle 25 zeigt, dass der Insektizideinsatz in den Folgejahren nach schweren Kalamitäten sprunghaft ansteigt<br />

und dann abrupt wieder absinkt. Damit wird der grundsätzliche Wille der Betriebe deutlich, den Pflanzenschutzmitteleinsatz<br />

auf das notwendige Maß zur Erhaltung der Waldbestände zu reduzieren. Die Waldbesitzer<br />

kommen damit ihrer forstrechtlichen Verpflichtung zum Schutz des Waldes nach. Bei den Herbiziden ist im<br />

Vergleich zu den 90er Jahren ein systematischer Rückgang zu verzeichnen. Bei den Wildschutzmitteln ist ein<br />

Anstieg gegenüber den Jahren 2000 – 2004 zu erkennen. Der Anstieg ist eine Folge der kalamitätsbedingten<br />

Wiederaufforstung, weist gleichwohl aber auch auf regional überhöhte Wildbestände hin.<br />

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln orientiert sich an den Leitlinien der guten fachlichen Praxis. Grundlage<br />

für die Auswahl von Pflanzenschutzmitteln sind das jeweils gültige Pflanzenschutzmittelverzeichnis – <strong>Teil</strong><br />

4 Forst – des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und die ergänzenden Bekanntmachungen,<br />

die von der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt periodisch herausgegeben werden.<br />

7.16.5 Ziele<br />

Pflanzenschutzmittel werden nur eingesetzt, wenn andernfalls schwerwiegende Schäden drohen und biologische,<br />

mechanische, biotechnische, pflanzenzüchterische sowie waldbauliche Alternativen bereits ausgeschöpft<br />

sind bzw. nicht zur Verfügung stehen. Die Einsatzmengen von Pflanzenschutzmitteln werden auf niedrigem<br />

Niveau gehalten.<br />

Die nicht betreuten Waldbesitzer ohne fachliche Ausbildung werden vor Durchführung eines beabsichtigten<br />

Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln forstfachlich beraten.<br />

60


Maßnahmen:<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe beobachtet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, wertet die Daten aus<br />

und leitet daraus Folgerungen ab.<br />

Das Prinzip des integrierten Pflanzenschutzes wird konsequent umgesetzt.<br />

Für die Beratung und Betreuung der Waldbesitzer ist das Konzept des integrierten Pflanzenschutzes<br />

Grundlage.<br />

61


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Kriterium 3: Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder –<br />

Holz und Nichtholz<br />

Die nachhaltige Produktion von Holz- und Nichtholzprodukten sowie von Dienstleistungen ist eine volkswirtschaftliche<br />

Aufgabe und Voraussetzung für die Sicherung der vielfältigen Waldfunktionen. Angemessene Einkünfte<br />

aus dem Wald versetzen den Waldbesitzer in die Lage, langfristig eine umfassend nachhaltige Waldbewirtschaftung<br />

und Pflege zu gewährleisten.<br />

Indikatoren:<br />

17. Verhältnis Zuwachs - Nutzung<br />

18. Pflegerückstände<br />

7.17 Indikator 17 - Verhältnis Zuwachs – Nutzung<br />

7.17.1 Daten<br />

Tab. 29: Durchschnittlicher Zuwachs (dGZ) in Hessen<br />

FE-Datei<br />

rd. 745.700 ha HB<br />

Staatswald<br />

Land Hessen<br />

rd. 319.700 ha HB<br />

Körperschaftswald<br />

rd. 293.700 ha HB<br />

8.5 Vfm/ha/a 8.6 Vfm/ha/a 8.6 Vfm/ha/a 8.0 Vfm/ha/a<br />

Gemeinschaftswald und beförsterter<br />

Privatwald<br />

rd. 132.300 ha HB<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010)<br />

Tab. 30: Durchschnittliche Nutzungsmengen in Hessen<br />

Staatswald Land Hessen<br />

rd. 319.700 ha HB<br />

Körperschaftswald<br />

276.200 ha HB (*)<br />

Gemeinschaftswald und beförsterter Privatwald<br />

rd. 132.300 ha HB<br />

7,8 Vfm/ha/a 7,5 Vfm/ha/a 6,4 Vfm/ha/a<br />

(*) Da nicht alle Kommunalwaldbetriebe ihren Einschlag/Nutzungsmengen durch die Servicestelle FENA erfassen lassen,<br />

gibt es eine andere Flächenangabe im Vergleich zu obiger Tabelle.<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010)<br />

Tab. 31: Verhältnis Zuwachs – Nutzung in Hessen (Vfm/ha/a)<br />

Staatswald Körperschaftswald Gemeinschaftswald und<br />

beförsterter Privatwald<br />

Absolutes Verhältnis + 0,8 + 1,1 + 1,6<br />

Relatives Verhältnis 110,3 % 114,7 % 125 %<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010)<br />

62


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Tab. 32: Durchschnittlicher Zuwachs (dGZ) in Hessen 2005 und 2009<br />

Jahr FE-Datei<br />

rd. 745.700 ha HB<br />

Staatswald<br />

Land Hessen<br />

rd. 319.700 ha HB<br />

Körperschaftswald<br />

rd. 293.700 ha HB<br />

Gemeinschaftswald<br />

und beförsterter Privatwald<br />

rd. 132.300 ha HB<br />

2010 8.5 Vfm/ha/a 8.6 Vfm/ha/a 8.6 Vfm/ha/a 8.0 Vfm/ha/a<br />

2005 8,2 Vfm/ha/a 8,3 Vfm/ha/a 8,1 Vfm/ha/a 8,0 Vfm/ha/a<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010)<br />

7.17.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Hessen-Forst Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

(Stand: Juli 2010)<br />

7.17.3 Situationsbeschreibung<br />

Die Daten zu Zuwachs und Nutzung basieren auf dem zentralen Datenspeicher der FENA; die Daten repräsentieren<br />

rund 745.700 Hektar Holzbodenfläche (ha HB). Darin enthalten ist der gesamte Wald im Besitz der öffentlichen<br />

Hand (613.400 ha HB), der Gemeinschaftswald sowie der beförsterte Privatwald (rd. 132.300. ha HB). Da<br />

Einschlag und Nutzungsmengen nicht in allen Kommunalwaldbetrieben durch die FENA erfasst werden, differieren<br />

die Flächenangaben für den Kommunalwald im Vergleich der Tab. 29, Tab. 30 und<br />

Tab. 32. Zuwachswerte sind Momentaufnahmen, die im Rahmen der Forsteinrichtung erhoben werden. Sie spiegeln<br />

nicht den tatsächlichen Zuwachs z.B. in den Jahren vor oder nach der Aufnahme wider. Häufig werden<br />

Zuwachswerte unterschätzt.<br />

Im Staats- und Körperschaftswald liegt der Zuwachs bei rund 8,6 Vfm/ha/a, im Gemeinschaftswald und im beförsterten<br />

Privatwald bei rund 8,0 Vfm/ha/a (Tab. 29).<br />

7.17.4 Bewertung<br />

Der Zuwachs liegt nach den vorliegenden Daten für alle Waldbesitzarten über der Nutzung. Das Verhältnis Zuwachs-Nutzung<br />

(vgl. Tab. 31) liegt im Vergleich der Waldbesitzarten zwischen rund 110% und 125%. Im Vergleich<br />

zum Regionalen Waldbericht 2005 ist bei allen Waldbesitzarten ein höherer Zuwachs (dGZ) zu beobachten.<br />

Die Vorratsnachhaltigkeit ist damit gesichert.<br />

Verhältnis Zuwachs – Nutzung im Bundestrend<br />

Auswertungen der Inventurstudie 2008 (Polley 2009) zeigen im Bundestrend einen Anstieg der Vorräte bei allen<br />

Waldbesitzarten. Besonders deutlich ist der Anstieg beim Bundeswald, beim Körperschaftswald und beim Privatwald.<br />

Im Vergleich der Baumarten zeigen die Ergebnisse, dass bei der Fichte und vor allem bei der Tanne ein Rückgang<br />

des Holzvorrats zu verzeichnen ist, bei allen anderen Baumarten liegt der Zuwachs über der Vorratsentnahme.<br />

Bei der Nutzung zeigen sich Unterschiede nach Eigentumsarten: Im Staatswald werden 100% des Zuwachses<br />

abgeschöpft, im Privatwald 92%, im Körperschaftswald 88%, der Bundesforst nutzt 79% des Zuwachses. Im<br />

Staatswald bewegt sich die durchschnittliche Nutzung in der Größenordnung des nachhaltigen Nutzungspotentials.<br />

63


7.17.5 Ziele<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die forstliche Bewirtschaftung in der Region zielt darauf ab, das Zuwachspotential der Standorte und ihrer Bestockung<br />

nach Masse und Wert zur Entfaltung zu bringen. Nachhaltige Nutzungspotenziale wurden soweit erschlossen,<br />

wie deren Nutzung mit den anderen Nachhaltigkeitszielen harmoniert.<br />

Maßnahmen:<br />

Der Zuwachs wird im Rahmen der nachhaltigen Nutzung abgeschöpft, sofern nicht im Einzelfall ein<br />

Vorratsaufbau erforderlich ist.<br />

Anreize zur Nutzung der Zuwächse im Kleinprivatwald werden ausgebaut.<br />

Auf Ganzbaumnutzung wird verzichtet, auf nährstoffreichen Böden auch auf Vollbaumnutzung.<br />

Information der Waldbesitzer durch Hessen-Forst und den Hessischen Waldbesitzerverband e.V.<br />

64


7.18 Indikator 18 - Pflegerückstände<br />

7.18.1 Daten<br />

Tab. 33: Pflegezustand im Staatswald in Hessen (ha)<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Staatswald EI BU FI KI Alle BA %<br />

Ohne Rückstand 37.598 123.923 78.705 53.536 293.762 91,9<br />

Pflege dringlich 2.355 7.574 9.137 3.201 22.267 7,0<br />

Pflegerückstand 804 1067 1.054 739 3664 1,1<br />

ha insgesamt 40.757 132.564 88.896 57.476 319.693 100<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010)<br />

Tab. 34: Pflegezustand im betreuten Körperschaftswald in Hessen (ha)<br />

Körperschaftswald EI BU FI KI Alle BA %<br />

Ohne Rückstand 44.136 114.979 66.037 41.968 267.120 91<br />

Pflege dringlich 3.032 7.880 8.306 2.909 22.127 7,5<br />

Pflegerückstand 796 1.023 1.240 1.375 4.433 1,5<br />

ha insgesamt 47.964 123.882 75.583 46.252 293.680 100<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010)<br />

Tab. 35: Pflegezustand im betreuten Gemeinschaftswald und Privatwald in Hessen (ha)<br />

Privatwald EI BU FI KI Alle BA %<br />

Ohne Rückstand 10.150 49.925 42.534 19.419 122.029 92,2<br />

Pflege dringlich 725 3.455 3898 978 9.055 6,8<br />

Pflegerückstand 136 293 550 229 1.207 1,0<br />

ha insgesamt 11.011 53.673 46.982 20.626 132.291 100<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010)<br />

7.18.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Hessen-Forst Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

(Stand: Juli 2010)<br />

7.18.3 Situationsbeschreibung<br />

Nach der Hessischen Anweisung für Forsteinrichtungsarbeiten (HAFEA) wird der Pflegezustand der Bestände<br />

bei der Inventur erfasst und bewertet. Abweichungen vom Ziel werden in zwei Kategorien unterteilt:<br />

„Pflege dringlich“ - die Überschreitung des optimalen Eingriffszeitpunktes droht<br />

„Pflegerückstand“ - das Pflegeziel ist nicht mehr voll aufholbar.<br />

65


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Der Pflegezustand im Staats- und Körperschaftswald, im betreuten Gemeinschaftswald und im beförsterten Privatwald<br />

hat sich gegenüber dem Stand 2005 leicht verbessert. Die größten Fortschritte sind im betreuten Gemeinschaftswald<br />

und im beförsterten Privatwald zu verzeichnen. Dort ist der Anteil der Bestände ohne Pflegerückstand<br />

von 88,2 % auf 92,2 % angestiegen.<br />

Die Verbesserung des Pflegezustands erfolgte trotz der im Vergleich zu 2005 höheren Zuwachswerte und des<br />

damit verbundenen Zuwachsüberschusses. In allen Waldbesitzarten liegen die Pflegerückstände zwischen 1 bis<br />

1,5 % der zu pflegenden Fläche.<br />

Der Vergleich der Pflegedringlichkeit nach Baumarten bei Eiche, Buche, Fichte und Kiefer zeigt kaum signifikante<br />

Unterschiede. Lediglich die Fichte fällt bei den Flächen ohne Pflegerückstand im Staats- und Körperschaftswald<br />

gegenüber den Baumarten Eiche, Buche und Kiefer etwas zurück.<br />

Auf die bei Indikator Nr. 5 dargestellte Entwicklung der Förderung wird hingewiesen. Belastbare Aussagen zur<br />

Situation im gesamten Privatwald sind nicht möglich.<br />

Informationen über die Bestandespflege und über Waldbaugrundsätze finden Waldbesitzer in der überarbeiteten<br />

Hessischen Waldbaufibel vom 10. Oktober 2008.<br />

7.18.4 Bewertung<br />

Es zeigt sich ein insgesamt positives Bild bei der Waldpflege. Der nennenswerte Anteil dringlich zu pflegender<br />

Waldflächen deutet auf die hohe Arbeitsbelastung der Betriebe bei der Bewältigung der Kalamitäten hin.<br />

7.18.5 Ziele<br />

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Waldwirtschaft sind Pflegerückstände auf Ausnahmen beschränkt und werden<br />

umgehend abgebaut. Auch im Kleinprivatwald werden Pflegerückstände kontinuierlich verringert.<br />

Ein besonderes Augenmerk wird in der Waldpflege auf die waldbauliche und qualitative Steuerung der wiederbegründeten<br />

Waldbestände aus den Kalamitäten von 1990 gerichtet.<br />

Maßnahmen:<br />

Erstdurchforstungen werden rechtzeitig durchgeführt.<br />

Fortführung der Förderung der Jungbestandspflege.<br />

Schulungsangebote durch Hessen-Forst für Waldbesitzer z. B. durch Waldbaufortbildungen vor Ort.<br />

66


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Kriterium 4: Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen<br />

Vielfalt in Waldökosystemen<br />

Die Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt ist eine wesentliche Grundlage<br />

der naturnahen Waldwirtschaft. Die biologische Vielfalt bezieht sich nicht allein auf die Vielfalt an Arten<br />

und Ökosystemen, vielmehr schließt sie die genetische Vielfalt mit ein. Dem Helsinki-Kriterium 4 sind die folgenden<br />

Indikatoren zugeordnet.<br />

Indikatoren:<br />

19. Baumartenanteile und Bestockungstypen<br />

20. Anteil Naturverjüngung, Vor- und Unterbau<br />

21. Anteil der durch die Standortskartierung erfassten Fläche, einschließlich Empfehlungen<br />

für die Baumartenwahl<br />

22. Verbiss- und Schälschäden<br />

23. Naturnähe der Waldfläche<br />

24. Volumen an stehendem und liegendem Totholz<br />

25. Vorkommen gefährdeter Arten<br />

7.19 Indikator 19 - Baumartenanteile und Bestockungstypen<br />

7.19.1 Daten<br />

Tab. 36: Angestrebte Baumartenanteile im hessischen Staatswald<br />

Baumart<br />

(in stufigen gemischten Beständen)<br />

Baumartenanteile<br />

Forsteinrichtung 2008<br />

nach reduzierten Flächen aller<br />

Schichten (%)<br />

Langfristige Baumartenanteile<br />

angestrebt (%) dazu erforderlicher<br />

Anteil an der jährlichenVerjüngungsfläche<br />

(%)<br />

Eiche, Roteiche 10 12 9<br />

Buche, Hainbuche, Birke, Erle 41 40 37<br />

Esche, Ahorn, Linde 4 5 4<br />

Summe Laubbäume 55 57 50<br />

Fichte * 24 27 * 34<br />

Douglasie * 3 6 * 5<br />

Lärche 6 3 3<br />

Kiefer, Schwarzkiefer 12 7 8<br />

Summe Nadelbäume 45 43 50<br />

* Die Flächenanteile der Baumarten Fichte und Douglasie sind vor dem Hintergrund des Klimawandels neu zu definieren.<br />

Quelle: Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes 2002 und Hessische Waldfibel 2008<br />

67


Tab. 37: Strukturentwicklung im hessischen Wald<br />

Alle Betriebe mit vorliegenden Forsteinrichtungsdaten<br />

Laubwald - Nadelwald:<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

1994 2002 2008<br />

n* ha % n ha % n ha %<br />

Laubwaldbestände 95.104 306.426 42 93.239 325.267 44 89.233 336.923 45<br />

(bis 25% Nadelbäume)<br />

Mischwaldbestände 37.317 125.438 17 41.806 146.202 20 41.628 153.386 21<br />

Nadelwaldbestände 136.249 304.527 41 104.979 270.218 36 88.202 254.682 34<br />

(bis 25% Laubbäume)<br />

Summen 268.670 736.391 100 240.024 741.687 100 219.063 744.991 100<br />

Mischung:<br />

(Reinbestände einschichtig) (70.913 82.846 11) (41.312 49.380 7) (27.407 35.798 5)<br />

alle Reinbestände 88.749 119.537 16 57.044 82.812 11 40.384 65.249 9<br />

Bestände mit 2-3 Baumarten 125.459 350.036 48 109.950 303.199 41 96.532 274.210 37<br />

Bestände mit 4-6 Baumarten 50.592 240.110 33 65.437 304.758 41 71.809 336.356 45<br />

Bestände mit 7-9 Baumarten 3.870 26.709 4 7.593 50.919 7 10.338 69.176 9<br />

Summen 268.670 736.392 100 240.024 741.688 100 219.063 744.991 100<br />

Schichten:<br />

Bestände mit 1 Schicht 168.714 356.848 48 110.467 230.402 31 80.420 174.699 23<br />

Bestände mit 2 Schichten 86.878 311.956 42 95.260 332.836 45 92.881 330.683 44<br />

Bestände mit 3 Schichten 12.470 63.554 9 31.776 162.733 22 41.898 215.306 29<br />

Bestände mit 4 Schichten 608 4.033 1 2.521 15.716 2 3.864 24.304 3<br />

Summen 268.670 736.391 100 240.024 741.687 100 219.063 744.992 100<br />

Baumarten der natürlichen<br />

Waldgesellschaft: 49% 52% 54%<br />

Mittlere Altersdifferenz<br />

je Bestand: 61 Jahre 84 Jahre 96 Jahre<br />

*Anzahl der Bestände<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

02.12.2009)<br />

7.19.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Richtlinie für die Bewirtschaftung des Staatswaldes 2002 und Hessische Waldfibel 2008<br />

Hessen-Forst Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

(Stand: 02.12.2009)<br />

68


7.19.3 Situationsbeschreibung<br />

Strukturentwicklung<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Der Anteil der Laubwaldfläche mit einem Nadelbaumanteil von bis zu 25% erhöhte sich im Zeitraum von 1994<br />

bis 2008 kontinuierlich von 42% auf 45% (alle Betriebe mit vorliegenden Forsteinrichtungsdaten). Demgegenüber<br />

reduzierte sich der Anteil der Nadelwaldfläche mit einem Anteil von bis zu 25% Laubbäumen im gleichen<br />

Zeitraum von 41% auf 34%. Die Mischwaldfläche erhöhte sich von 17% auf 21%. Die Laub- und Mischwaldflächen<br />

vergrößerten sich von 1994 bis zum Jahr 2008 um insgesamt 58.445 ha. Der höhere Laubbaumanteil der<br />

Bestandesflächen und der deutliche Rückgang bei der Fläche einschichtiger Bestände von 11% auf 5% zeigen,<br />

dass labile Bestände zu standortsangepassten stabilen strukturreichen Mischbeständen umgebaut wurden. Dies<br />

belegt auch der steigende Anteil von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften in den Beständen. Damit<br />

verbunden ist eine Risikoverminderung, auch vor dem Hintergrund des drohenden Klimawandels.<br />

Baumarten<br />

Beim Vergleich der Baumartenflächen im hessischen Staatswald (Tab. 36) zeigt sich ein ähnliches Bild. Es<br />

überwiegen Laubbäume mit einem Anteil von 55%. Die Baumarten Buche, Hainbuche, Birke und Erle dominieren<br />

mit einem Anteil von 41% vor der Fichte mit 24% und den Baumarten Kiefer und Schwarzkiefer mit 12%.<br />

Die Baumartengruppe der Eichen erreicht einen Anteil von 10%.<br />

In der Richtlinie für die Bewirtschaftung des hessischen Staatswaldes (RiBeS 2002) sind die langfristigen Zielsetzungen<br />

für die Baumartenanteile niedergelegt. Bei den Baumartenanteilen wird eine Erhöhung des Laubbaumanteils<br />

von 55% auf 57% angestrebt. Höhere Laubbaumanteile sind insbesondere für die Baumarten Eiche,<br />

Roteiche sowie Esche, Ahorn und Linde geplant. Bei den Nadelbaumarten ist eine Verschiebung hin zu den<br />

Baumarten Fichte und Douglasie vorgesehen. Vor dem Hintergrund der Klimaverschiebung sind die geplanten<br />

Baumartenanteile jedoch neu zu definieren.<br />

Anmerkung<br />

In Hessen werden keine Bestockungstypen erfasst. In der Forsteinrichtung werden der führenden und wirtschaftsbestimmenden<br />

Baumart eines Bestandes ggf. vorhandene Mischbaumarten zugeordnet und als Bestandsklassen<br />

ausgeschieden. Die Beschreibung der Baumartenzusammensetzung erfolgte deshalb allein über Baumartenanteile<br />

und Bestandesstruktur.<br />

7.19.4 Bewertung<br />

Die Daten zu den Indikatoren 19 und 23 zeigen, dass der Wald in Hessen ein hohes Maß an Naturnähe erreicht<br />

hat. Der naturnah ausgerichtete Waldbau hat sich bewährt.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe begrüßt die in der hessischen Forsteinrichtungsanweisung enthaltenen Spielräume<br />

für die Wahl des Verjüngungszieles. Auf den meisten Standorten besteht die Möglichkeit für Waldbesitzer, zwischen<br />

den sich an den standörtlichen Möglichkeiten orientierenden verschiedenen Betriebszieltypen zu wählen.<br />

Dadurch werden Risiken in der Waldbewirtschaftung minimiert, gleichzeitig wird ein hohes Maß an Naturnähe<br />

erreicht.<br />

7.19.5 Ziele<br />

An dem naturnah ausgerichteten Waldbau wird festgehalten. Damit verbunden ist der Erhalt der Artenvielfalt,<br />

der genetischen Vielfalt und die Bewahrung der Bodenkräfte.<br />

Ein angemessen hoher Anteil der in den natürlichen Waldgesellschaften Hessens dominierenden Baumarten ist<br />

sicherzustellen.<br />

69


Maßnahmen:<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Annäherung der Baumartenanteile der Verjüngungsfläche im Gesamtwald an standörtlich orientierte,<br />

langfristige Zielsetzungen unter Berücksichtigung des Klimawandels und wissenschaftlicher Erkenntnisse.<br />

Beratung und Fortbildung von Waldbesitzern und Interessierten zu waldbaulichen Grundsatzfragen<br />

durch die Regionale Arbeitsgruppe <strong>PEFC</strong>, Hessen-Forst und durch den Hessischen Waldbesitzerverband.<br />

70


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.20 Indikator 20 - Anteil Naturverjüngung, Vor- und Unterbau<br />

7.20.1 Daten<br />

Tab. 38: Verjüngungsplanung gem. Forsteinrichtung in Hessen<br />

Besitzart 10j.Verjüngungsp<br />

lanung Stand ha<br />

Stand<br />

11/2004<br />

Stand<br />

7/2010<br />

davon Pflanzung<br />

in %<br />

Stand<br />

11/2004<br />

Stand<br />

7/2010<br />

davon NV % davon VB % davon UB %<br />

Stand<br />

11/2004<br />

Stand<br />

7/2010<br />

Stand<br />

11/2004<br />

Stand<br />

7/2010<br />

Stand<br />

11/2004<br />

Staatswald 34.039 34.262 12 12 68 73 19 15 1 0<br />

Körperschaftswald 28.285 28.157 20 17 58 65 20 18 2 0<br />

Beförsterter<br />

Privatwald<br />

3.175 10.841 9 27 69 59 22 13 0 1<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

Stand November 2004; erfasst 87% der Baumbestandsfläche<br />

Stand Juli 2010; erfasst: 89 % der Baumbestandsfläche<br />

7.20.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Stand<br />

7/2010<br />

Hessen-Forst Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

(Stand: Juli 2010)<br />

7.20.3 Situationsbeschreibung<br />

Naturverjüngung<br />

Der Anteil der Naturverjüngung an der 10-jährigen Verjüngungsplanung ist im Vergleich der Jahre 2004 bis<br />

2010 im Staatswald und im Körperschaftswald angestiegen. Im Staatswald erhöhte sich der Anteil der Naturverjüngung<br />

von 68% auf 73%, im Körperschaftswald von 58% auf 65%. Im Gegenzug verminderte sich im Körperschaftswald<br />

der Anteil der Pflanzung von 20% auf 17%. Der hohe Anteil der Naturverjüngungen führt insbesondere<br />

zu einer Förderung der Buche.<br />

Der Privatwald verzeichnet einen Anstieg der Verjüngungsplanung von 3.175 ha auf 10.841 ha. Dabei steigt der<br />

für die Pflanzung vorgesehene Anteil von 9% auf 27%, gleichzeitig verringert sich der Anteil der Naturverjüngung<br />

von 69% auf 59%. Die Daten des Privatwaldes stimmen mit dem Rückgang der ha-Vorräte überein (vgl.<br />

Indikator 13).<br />

Anlässlich der BWI II wurde die Verjüngung erstmalig erfasst. Dabei wurde als Verjüngung die Bestockung<br />

definiert, die bis 4 m Wuchshöhe erreicht hat. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass rund 81 % der Verjüngungsfläche<br />

in Hessen (alle Waldbesitzarten) aus Naturverjüngungen und rund 18 % aus Pflanzungen hervorgegangen<br />

sind. Saat und Stockausschlag erreichen zusammen weniger als 1 %.<br />

71


Vor- und Unterbau<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die Planung von Unterbau wurde im Vergleich zu 2004 in allen Waldbesitzarten deutlich reduziert.<br />

Vorbauten sind weiterhin insbesondere in nicht standortsgerechten Fichtenbeständen sinnvoll, in denen keine<br />

Beimischung standortsheimischer Laubbaumarten als Basis von Naturverjüngung vorhanden ist.<br />

7.20.4 Bewertung<br />

Der gestiegene Anteil der Naturverjüngung wird positiv beurteilt. In vielen Fällen haben sich die vorhandenen<br />

Baumarten bewährt und können durch Naturverjüngung nachgezogen werden. In den Fällen, wo die Naturverjüngung<br />

nicht zum Ziel führt, können Voranbaumaßnahmen sinnvoll sein. Dem Voranbau kommt eine besondere<br />

Rolle bei der Umwandlung von Reinbeständen in Mischbestände zu. Desgleichen wird dem Umbau nicht<br />

standortsgerechter Bestockungen oder der Sanierung sich auflösender Bestände ein großes Augenmerk zu widmen<br />

sein. Voranbauten haben vor dem Hintergrund des Klimawandels an Bedeutung gewonnen.<br />

Der Anteil von Unterbaumaßnahmen an den Verjüngungsmaßnahmen ist nur gering und wird auch weiterhin<br />

eine untergeordnete Rolle spielen. Der Unterbau sollte nur dann erfolgen, wenn die einzubringende Verjüngung<br />

„dienende“ Funktionen ausüben soll.<br />

Die Naturverjüngung ist ein grundlegender Bestandteil des naturnahen Waldbaus. Daher genießt sie grundsätzlich<br />

Priorität vor anderen Verjüngungsverfahren. Dort wo das waldbauliche Ziel mit der Naturverjüngung nicht<br />

erreicht werden kann, sollte der Voranbau zum Zug kommen. Unterbau sollte nur noch in Sonderfällen mit dienender<br />

Baumart erfolgen. Freiflächenkulturen sind in der Regel nur dann erforderlich, wenn der Hauptbestand<br />

durch eine flächige Störung genutzt werden musste.<br />

7.20.5 Ziele<br />

Bei der Verjüngung der Bestände wird auf standortsgerechte Baumarten und geeignete Herkünfte oder Provenienzen<br />

geachtet. Der Vorbau wird weiterhin in jenen reinen Fichtenbeständen durchgeführt, in denen keine Beimischung<br />

durch Naturverjüngung zu erwarten ist.<br />

Maßnahmen:<br />

Naturverjüngung ist der künstlichen Verjüngung vorzuziehen.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe sieht Handlungsbedarf bei der Beimischung wertvoller Baumarten, sie<br />

wird dazu in Kürze ein Handlungskonzept in Auftrag geben.<br />

Regelmäßige Evaluierung des Naturverjüngungsanteils über die Forsteinrichtungsstatistik.<br />

Förderung der Naturverjüngung im Rahmen der Richtlinie für die forstliche Förderung im Privat- und<br />

Kommunalwald.<br />

Schulung und Information der Waldbesitzer durch Hessen-Forst und den Hessischen Waldbesitzer Verband<br />

e.V.<br />

72


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.21 Indikator 21 - Anteil der durch die Standortskartierung erfassten Fläche,<br />

einschließlich Empfehlungen für die Baumartenwahl<br />

7.21.1 Daten<br />

Tab. 39: Umfang der Standortskartierung in Hessen<br />

Erfasste Fläche<br />

(ha)<br />

Bundeswald Staatswald<br />

Körperschaftswald<br />

Gemeinschaftswald<br />

sonstiger<br />

Privatwald<br />

8.880 318.900 293.850 31.600 97.000<br />

% 90 100 100 100 >50<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010) und Bundesforst<br />

7.21.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Hessen-Forst Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

(Stand: Juli 2010)<br />

7.21.3 Situationsbeschreibung<br />

Empfehlungen für die Baumartenwahl<br />

Im Anhang 3 zur HAFEA 2002 ist ein Katalog möglicher Betriebszieltypen dargestellt, der in Abhängigkeit vom<br />

forstlichen Standort als Grundlage für die Baumartenwahl herangezogen werden kann. Die Betriebszieltypenempfehlungen<br />

sind in einer Matrixstruktur dargestellt, die sich an den regionalen Standortsparametern „Wuchszone“<br />

und „Klimafeuchte“ und an den lokalen Parametern „Geländewasserhaushalt“ und „Trophie“ orientieren.<br />

In der Regel sind auf den in Hessen vorkommenden Standorten mehrere Baumarten und Baumartenkombinationen<br />

standortsgerecht. Entsprechend der individuellen Zielsetzung des Waldeigentümers kann daher für jeden<br />

Bestand unter Berücksichtigung des Standortes, der vorhandenen Bestockung und der speziellen Waldfunktionen<br />

ein passender Betriebszieltyp ausgewählt und ggf. in einer Zielbestockungskarte dargestellt werden.<br />

Standortskartierung<br />

Standortskundliche Informationen sind eine unverzichtbare Grundlage für den naturnahen Waldbau. Die Standortskartierung<br />

erfolgt in Hessen im Zuge der Forsteinrichtung. Den Umfang der standortskartierten Fläche in<br />

Hessen zeigt Tab. 39. Danach sind der gesamte öffentliche Wald und der Gemeinschaftswald durch die Standortskartierung<br />

erfasst. Für den Bundeswald liegen auf ca. 90% der Fläche Standortsdaten vor.<br />

Standortstypen werden landeseinheitlich über die Grenzen von Wuchsgebieten und Wuchsbezirken hinaus kartiert,<br />

forstamtsweise niedergelegt und summarisch im Datenspeicher der Servicestelle Forsteinrichtung, Information<br />

und Versuchswesen erfasst. Bei der Erfassung werden die natürlichen Umweltbedingungen wie Wärme,<br />

Wasser, Bodenchemismus usw. mittelbar durch die der direkten Beobachtung zugänglichen Standortsmerkmale<br />

Lage, Klima, Bodenart, Bodentyp, Gründigkeit, Vegetation usw. ausgedrückt.<br />

Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung sind die Ergebnisse der Standortskartierung neben weiteren Eingangsgrößen<br />

wie z.B. regionalen Klimamodellen Basis für die Beurteilung des klimagerechten Anbaus von<br />

Waldbaumarten.<br />

73


7.21.4 Bewertung<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Der Anteil der Wälder mit vorliegender Standortskartierung ist sehr hoch und wird positiv bewertet. Nachholbedarf<br />

besteht für die Standortskartierung im sonstigen Privatwald mit einer erfassten Fläche von mehr als 50%.<br />

Im Hinblick auf die für mehr als 80 % der Waldfläche des Landes vorliegende Standortskartierung erachtet es<br />

die Regionale Arbeitsgruppe für derzeit ausreichend, wenn die den Betrieben zur Verfügung stehenden, sehr<br />

aktuellen Hilfen für die standortsgerechte Baumartenwahl genutzt werden.<br />

7.21.5 Ziele<br />

Der hohe Flächenumfang von Waldflächen in Hessen mit einer forstlichen Standortsaufnahme wird gewahrt. Im<br />

Kleinprivatwald werden die forstlichen Standortsaufnahmen weiterentwickelt.<br />

Maßnahmen:<br />

Verringerung der insbesondere im kleineren Privatwald vorhandenen Defizite bei der Standortskartierung.<br />

Die Baumartenwahl soll an dem Katalog der möglichen Standorts- und Betriebszieltypen 1 im Anhalt an<br />

die Parameter „Wuchszone“, „Klimafeuchte“, „Geländewasserhaushalt“ und „Trophie“ ausgerichtet<br />

werden. Diese Parameter basieren auf den Ergebnissen der Standortskartierung.<br />

1 Abgedruckt in: Hessische Anweisung für Forsteinrichtungsarbeiten. S. 58 ff.<br />

74


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.22 Indikator 22 - Verbiss- und Schälschäden<br />

7.22.1 Daten<br />

Tab. 40: Verbissbelastung der Waldvegetation in<br />

Hessen<br />

Aufnahmejahr Verbissprozent (%)<br />

1992 26,9<br />

1994 21,3<br />

1997 19,6<br />

2000 17,9<br />

2003 17,3<br />

2006 17,7<br />

2009 18,0<br />

Quelle: HMUELV (Auswertung 2010)<br />

Tab. 41: Verbissbelastung der Baumarten in<br />

Hessen<br />

Quelle: Auswertung HMUELV 2010<br />

75


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Tab. 42: Altes Verfahren zur Schälschadensaufnahme in Hessen in den Jahren 1994 – 2007 (nachrichtlich)<br />

Jahr Trefferquote (%) Schadensprozent (%)<br />

1994 12,2 2,1<br />

1995 11,6 1,8<br />

1996 9,3 1,5<br />

1997 9,0 1,6<br />

1998 7,5 1,3<br />

1999 7,3 1,3<br />

2000 7,0 1,1<br />

2001 10,5 2,8<br />

2002 12,9 2,9<br />

2003 11,3 2,3<br />

2004 12,0 2,5<br />

2005 11,5 2,6<br />

2006 9,8 2,1<br />

2007 13,1 3,5<br />

Quelle: HMUELV<br />

Tab. 43: Aktuelles Verfahren zur Schälschadensaufnahme in Hessen seit dem Jahr 2008<br />

Jahr<br />

2008<br />

Schadensprozent %<br />

Frische Schälschäden Alte Schälschäden<br />

Flächenbezogener Mittelwert<br />

Schälschäden<br />

Buche 1,39 28,87 29,47<br />

Eiche 0,58 12,86 13,20<br />

Fichte 5,68 48,08 49,61<br />

Kiefer 0,74 9,82 10,19<br />

2009<br />

Buche 1,14 27,42 29,94<br />

Eiche 0,40 11,00 11,03<br />

Fichte 4,63 48,52 49,74<br />

Kiefer 0,22 7,27 7,37<br />

Quelle: HMUELV (Auswertung 2010)<br />

76


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Tab. 44: Flächen mit Zaunschutz in Hessen (in ha und %)<br />

Hessen<br />

Bundeswald Landeswald Körperschaftswald Privatwald Alle Eigentumsarten<br />

800 7.995 1.999 5.597 16.390<br />

12,5 % 2,5 % 0,7 % 2,8 % 2,0 %<br />

Deutschland 5,2 % 2,5 % 2,2 % 3,0 % 2,7 %<br />

Quelle: BWI II - Waldfläche mit Zaunschutz<br />

Tab. 45: Verbissschäden in Hessen<br />

% Verbiss Verbissstufe Abschuss<br />

< 20 % gering beibehalten<br />

20 – 35 % mäßig erhöhen<br />

35-50 % mittel erheblich erhöhen<br />

> 50 % stark sehr stark erhöhen<br />

Quelle: HMUELV<br />

7.22.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

HMUELV<br />

BWI II<br />

7.22.3 Situationsbeschreibung<br />

Gemäß § 21 Hessisches Jagdgesetz sind die Jagdausübungsberechtigten dazu verpflichtet, die Jagd so auszuüben,<br />

dass sich die im Wald vorkommenden wesentlichen Baumarten entsprechend der natürlichen Wuchs- und<br />

Mischungsverhältnisse des Standortes verjüngen und entwickeln können. Übermäßige Verbiss- und Schälschäden<br />

sollen vermieden werden. Die Ergebnisse der Verbiss- und Schälschadensaufnahmen werden in Forstlichen<br />

Gutachten interpretiert und ausgewertet. Diese Forstlichen Gutachten sind bei der jährlichen Abschussplanung<br />

zu berücksichtigen. Rechtsgrundlage sind die §§ 21, 26 und 26a Hessisches Jagdgesetz, sowie die dazu ergangenen<br />

Erlasse.<br />

Die Verbissbelastung ist ein wichtiger Weiser zur Abschussregelung für das Rehwild, das in den hessischen<br />

Wäldern flächendeckend vorkommt. Die Schälschadensbelastung stellt einen wichtigen Weiser zur Abschussregelung<br />

für das Rotwild dar.<br />

Die Aufnahme der Verbissbelastung erfolgt alle drei Jahre, die der Schälschadensbelastung hingegen jährlich.<br />

Die Verbiss- und Schälschadensbelastung der Waldvegetation wird seit Anfang der 90er Jahre ermittelt.<br />

Ziel ist es, mittels eines Stichprobenverfahrens eine langfristige Beobachtung der Schadenssituation zu erhalten,<br />

um gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.<br />

Neben den aus den forstlichen Gutachten beider Verfahren gewonnenen Erkenntnissen fließen weitere Weiser in<br />

die Festlegungen der Abschussregelung nach § 26 ff HJagdG ein (z. B. das Lebensraumgutachten der Hegegemeinschaft<br />

/ Zustandsbeschreibung und mögliche Optimierung des betreffenden Lebensraums, die Wildschäden<br />

außerhalb des Waldes oder in besonders geschützten Gebieten, die Streckenergebnisse nach Zeitreihen in Zahl<br />

und Zusammensetzung, die Einschätzung des Frühjahrswildbestandes).<br />

77


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Definition: Verbiss- und Schälschadensbelastung der Waldvegetation<br />

Verbissbelastung der Waldvegetation – Verbissprozent [%]:<br />

Verhältnis der Bäume mit Leittriebverbiss zur Gesamtsanzahl der untersuchten Bäume.<br />

Schälschadensbelastung der Waldvegetation - Schadensprozent [%]:<br />

Verhältnis der untersuchten Bäume mit mindestens einem Schälschaden (frisch, alt) zur Gesamtsanzahl der untersuchten<br />

Bäume. Das Schadensprozent wird mit einem 95%-Vertrauensintervall berechnet.<br />

Die Verfahren zur Erhebung der beiden Schadensarten sind unterschiedlich und werden daher getrennt dargestellt.<br />

Für die Erhebung der Verbissschäden wird auf so genannten Traktflächen das Ausmaß der Verbissschäden<br />

untersucht. Traktflächen sind innerhalb von Verjüngungsflächen ohne Verbissschutz (Flächen ab 0,5 ha, Trakte<br />

in einer Abmessung von 2x50 m =100 m²) an repräsentativer Stelle auszuwählen und dauerhaft zu markieren.<br />

Dort wird die Anzahl der am Leittrieb verbissenen und der nicht verbissenen Waldbäume der Haupt- und Nebenbaumarten<br />

gezählt. Berücksichtigt werden können auch sonstige Weiserpflanzen, wie z. B. Weidenröschen,<br />

Hainsimse und Brombeere. Aus der Relation der Anzahl der am Leittrieb verbissenen zur Gesamtzahl der pro<br />

Flächeneinheit gezählten Bäume in Prozent [%] ergibt sich eine der Verbissstufen.<br />

Das Verbissprozent ist in Relation zur Pflanzendichte zu sehen, d.h. bei großer Individuenzahl einer Baumart pro<br />

Hektar wirken sich höhere Verbissprozente weniger nachteilig aus. Bei geringer Pflanzendichte wirken sich<br />

bereits geringe bis mittlere Verbissprozente gravierend aus. Letzteres gilt insbesondere auch für die sog.<br />

„Mischbaumarten“, die der Hauptbaumart zur Wertsteigerung des Bestandes, sowohl in ökonomischer als auch<br />

in ökologischer Hinsicht, beigemischt sind.<br />

Schälschäden durch Rotwild werden innerhalb der Rotwildgebiete bzw. –bezirke (rund 40% der hessischen<br />

Waldfläche) erhoben. Seit dem Jahr 2008 findet im hessischen Staatswald und in den von Hessen-Forst betreuten<br />

Kommunal- und Privatwäldern, ein neues Aufnahmeverfahren Anwendung 2 . Den privaten und kommunalen<br />

Waldeigentümern im Lande Hessen ist es freigestellt, nach welchen Kriterien sie die Schälschäden in ihrem<br />

Wald erheben.<br />

Die Zeitreihe der Schälschadenserhebung nach bisherigem Verfahren schließt 2007 ab.<br />

Bei dem neuen Aufnahmeverfahren wird ein GIS-generiertes Grundraster von 200 x 200 Meter über das Land<br />

Hessen projiziert. Für jeden Rasterpunkt in einem Rotwildgebiet wird geprüft, ob es sich um einen Bestand im<br />

schälfähigen Alter handelt. Triff dies zu, dann handelt es sich um einen Trefferpunkt. Aus der Gesamtheit der<br />

Trefferpunkte werden durch eine automatisierte Zufallsauswahl die Stichprobenpunkte bestimmt.<br />

Ein Stichprobenpunkt setzt sich im Gelände aus dem über das Rasterverfahren hergeleiteten Zentralpunkt sowie<br />

je einer Aufnahmestelle in Nord- und Südrichtung im Abstand von 25 m zum Zentralpunkt zusammen. An jedem<br />

dieser drei <strong>Teil</strong>e des Stichprobenpunktes werden sechs Bäume aufgenommen, somit insgesamt 18 Bäume.<br />

Die Stichprobenpunkte werden mit Hilfe eines GPS-Geräts aufgesucht und sind dauerhaft markiert. Einmal festgelegte<br />

Stichprobenpunkte werden für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht mehr verändert. An diesen Punkten<br />

wird die Schälschadenssituation jährlich erhoben. Alle fünf Jahre werden die Aufnahmepunkte nach dem beschriebenen<br />

Verfahren neu festgelegt.<br />

Die Außenaufnahmen vor Ort werden in der Zeit vom 1. August bis zum 30. September durchgeführt. Der Landesbetrieb<br />

Hessen-Forst hat die Aufnahmen an neutrale Unternehmen vergeben. Zur Qualitätssicherung werden<br />

Überprüfungen in Form einer 5 %-Stichprobenkontrolle durchgeführt, deren Punkte jährlich neu durch Zufallsauswahl<br />

bestimmt werden. Um sich ein objektives Bild vom Verfahrensablauf und den Befunden machen zu<br />

2<br />

Aufnahme der Schälschadensbelastung im Staatswald und im betreuten Nichtsstaatswald sowie forstliche Gutachten nach §§ 21, 26 Abs. 1<br />

und 26 a Abs. 3 HJagdG, Erlass vom 23.06.2008<br />

78


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

können, wird den Jagdausübungsberechtigten, Jagdrechtsinhabern und den Vertretern der Hegegemeinschaft<br />

Gelegenheit gegeben, an der Durchführung der Stichprobenkontrolle teilzunehmen.<br />

In der Auswertung wird das mittlere Schälschadensprozent für die einzelnen Baumarten des jeweiligen Rotwildgebietes<br />

ermittelt, mindestens aber für die Buchen und Fichten. Die Wahl des statistischen Verfahrens hat zur<br />

Folge, dass die Schälschadenserhebung keine Ergebnisse für den einzelnen Forstbetrieb oder das einzelne Jagdrevier<br />

liefert, sondern sich auf das gesamte Rotwildgebiet, bzw. den gesamten Rotwildbezirk bezieht.<br />

Losgelöst davon wird jeder Aufnahmepunkt farblich grafisch in einer Karte verzeichnet. Bei grünen Punkten<br />

liegt kein frischer Schälschaden vor. Orange Punkte kennzeichnen einen frischen Schälschäden an ein bis zwei<br />

Bäumen, rote Punkte einen an mehr als zwei Bäumen. Diese sog. „Ampelkarte“ ermöglicht einen regionalisierten<br />

Hinweis für die Rotwildbewirtschafter über Schadensschwerpunkte.<br />

Für das Land Hessen als Waldeigentümer sind jährlich frische Schälschadensprozente in Rotwildgebieten in<br />

Buchenbeständen von 0,5 %, in Fichtenbeständen von 1 % tragbar. Diese Grenzwerte unterstellen, dass innerhalb<br />

des schälfähigen Alters, das bei der Buche zwischen 20 Jahren und 60 Jahren sowie bei der Fichte zwischen<br />

20 Jahren und 40 Jahren liegt, maximal 20 % der herrschenden Bäume geschält sind.<br />

Zaunschutz<br />

Für den von Hessen-Forst betreuten Wald liegt keine Erhebung über die eingezäunten Flächen vor. Bei der BWI<br />

II wurden jedoch Flächen mit Zaunschutz erfasst, die in Tab. 44 dargestellt sind. Im Durchschnitt der Eigentumsarten<br />

liegt der Anteil der durch Zäume geschützten Flächen bei geringen 2%, der Bundesdurchschnitt liegt<br />

bei 2,7%.<br />

Die Aussagekraft der Tabelle wird durch relativ große Stichprobenfehler bei einzelnen Waldbesitzarten, insbesondere<br />

beim Bundeswald eingeschränkt. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Zaunschutz aus<br />

anderen Gründen als zum Schutz vor Wild notwendig wurde. Für die auffallend kleine Fläche im Körperschaftswald<br />

in Hessen gibt es neben den statistischen Gründen keine Erklärung.<br />

7.22.4 Bewertung<br />

Sowohl über das Verbiss- als auch das Schälschadensprozent können nur Entwicklungstrends aufgezeigt werden.<br />

Wissenschaftlich belastbare Aussagen würden Erhebungen voraussetzen, die weder personell noch zeitlich realisierbar<br />

sind. Als Weiser und Entscheidungsgrundlage für die notwendige Abschussregelung und Gestaltung des<br />

Lebensraumes des heimischen Schalenwildes sind jedoch beide Erhebungen wichtige Instrumente.<br />

Die Verbiss- und Schälschadensbelastung der Waldvegetation ist ein wichtiger Weiser für die natürliche Ausgewogenheit<br />

des Lebensraums (Verhältnis Schalenwildbestand – zur Verfügung stehender Lebensraum). Beide<br />

Verfahren stellen einen Kompromiss zwischen zumutbarem Arbeitsaufwand und erforderlicher Aussagekraft<br />

dar. Der Aussagewert der aus der Schälschadensaufnahme gewonnenen Kennzahlen steigt bei Bewertung der<br />

Zeitreihen und im großräumigen Bezug.<br />

Die Verbissbelastung der Waldvegetation in Hessen (Tab. 40) zeigt einen deutlichen Rückgang in den Jahren<br />

1992 bis 2000, seitdem schwankt der Verbiss bei Werten zwischen 17 und 18%. Bei den Laubbaumarten zeigt<br />

sich eine vergleichbare Entwicklung, zunächst der Rückgang bis zum Jahr 2000, danach eine gleichbleibende<br />

Verbissbelastung; bei den Nadelbaumarten schwankt der Verbiss im gesamten Zeitraum um 18%. Die Verbissbelastung<br />

liegt bei der Betrachtung des Mittelwertes auf einem akzeptablen Niveau.<br />

Handlungsbedarf zeigt sich jedoch bei der Betrachtung der einzelnen Baumarten. Unter einer stärkeren Verbissbelastung<br />

leiden bei den Laubbaumarten insbesondere Edellaubholz, Eiche und Hainbuche, bei den Nadelbäumen<br />

die Lärche und die Tanne.<br />

Die aktuellen Ergebnisse der Schälschadensaufnahme liegen deutlich über den genannten Toleranzgrenzen. So<br />

lagen die frischen Schälschadenprozente bei der Buche im Jahr 2009 bei 1,14%, bei der Fichte bei 4,63% - allerdings<br />

gegenüber dem Vorjahr in leicht rückläufiger Tendenz.<br />

79


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Das neue Aufnahmeverfahren für Schälschäden besitzt gegenüber dem alten Verfahren wesentliche Vorteile,<br />

denn es ermöglicht:<br />

die gleichzeitige Bewertung verschiedener Baumarten,<br />

die einfachere und direkt herleitbare Schadintensität,<br />

eine hohe Transparenz,<br />

auf einer Zufallsstichprobe beruhende Aufnahmeeinheiten,<br />

eine systematische Auswahl der Aufnahmeeinheiten,<br />

eine statistische Absicherung des Schadensprozents durch Angabe des Schätzfehlers.<br />

7.22.5 Ziele<br />

Ziel ist es, die standortsgerechten Hauptbaumarten auf der gesamten Waldfläche ohne Schutzmaßnahmen gegen<br />

Wildverbiss verjüngen zu können.<br />

Schälschäden werden auf ein forstwirtschaftlich vertretbares Maß reduziert.<br />

Maßnahmen:<br />

Die Festsetzung des Abschusses orientiert sich am forstlichen Gutachten.<br />

Die Waldbesitzer erkennen als Jagdrechtsinhaber ihre Möglichkeiten und schöpfen diese aus, um angepasste<br />

Wilddichten zu erreichen.<br />

Die Waldbesitzer können zum Einen auf öffentlich-rechtlicher Ebene maßgeblich Einfluss auf den formalen<br />

Prozess der Abschussplanung nehmen und im Konfliktfall ihre Unterschrift bei der Abschussplanaufstellung<br />

verweigern.<br />

Die Waldbesitzer können zum Anderen die Ausübung der Jagd auf privatrechtlicher Ebene gestalten,<br />

indem sie in Konfliktfällen alle Optionen prüfen und die erforderlichen Maßnahmen durchsetzen ( zum<br />

Beispiel: Geltendmachung der Stimmrechte in der Jagdgenossenschaft / Übernahme der Jagd in Eigenregie<br />

/ bei Verpachtungen: Vorrang der Zuverlässigkeit und Ortsnähe der Pächter vor einer Maximierung<br />

der Pachtentgelte, Aufnahme stringenter Regelungen in Jagdpachtverträgen, ggf. Kündigung von<br />

Pachtverträgen).<br />

Die Waldbesitzer sollten im Zusammenwirken mit den Jagdausübungsberechtigten in der Gestaltung<br />

des Lebensraumes dafür Sorge tragen, dass für das Wild Äsungs-, Deckungs- und Ruhebereiche geschaffen<br />

werden.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe <strong>PEFC</strong> Hessen wird die Waldbesitzer hierbei beraten und unterstützen.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe wird sich insbesondere mit der Schälschadensproblematik befassen. Sie<br />

weist hierbei auf die gesetzlichen Normen hin, wonach die Schalenwildbestände den Verhältnissen des<br />

Lebensraumes anzupassen sind. Dies bedeutet für den Wald, dass die Schalenwilddichte das Verjüngungsziel<br />

mit den standortsgerechten, vorkommenden Baumarten nicht beeinträchtigen darf und das<br />

weitere Wachstum der Bestände ohne Schutzmaßnahmen erfolgen kann.<br />

Schulung von Forstsachverständigen, Waldbesitzern und privaten Jägern zur Beurteilung und Bewertung<br />

von Wildverbiss in Naturverjüngungen.<br />

80


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.23 Indikator 23 – Naturnähe der Waldfläche<br />

7.23.1 Daten<br />

Tab. 46: Naturnähe der Waldzusammensetzung nach Eigentumsarten in Hessen<br />

sehr<br />

naturnah<br />

naturnah<br />

bedingt<br />

naturnah<br />

kulturbetont<br />

kulturbestimmt<br />

alle Naturnähestufen<br />

Staatswald (Bund) 40% 13% 27% 7% 13% 100%<br />

Staatswald (Land) 26% 19% 28% 9% 18% 100%<br />

Körperschaftswald 26% 18% 31% 7% 18% 100%<br />

Privatwald 17% 19% 39% 7% 19% 100%<br />

alle Eigentumsarten 27% 17% 31% 7% 17% 100%<br />

Quelle: BWI II Naturnähe der Baumartenzusammensetzung, 2002<br />

7.23.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

BWI II Naturnähe der Baumartenzusammensetzung, 2002<br />

7.23.3 Situationsbeschreibung<br />

Für die Beurteilung der Naturnähe stehen Daten der BWI II zur Verfügung. Die zweite Bundeswaldinventur<br />

erfasste erstmalig die Naturnähe der Baumartenzusammensetzung anhand der vorgefundenen Bestockung. Maßstab<br />

für die Naturnäheeinstufung war der Grad der Übereinstimmung der tatsächlichen Baumartenanteile mit der<br />

lokalen natürlichen Waldgesellschaft, die sich aus dem Modell der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation<br />

der jeweiligen Standorte ableitet.<br />

Die Ergebnisse in Tab. 46 zeigen die Naturnäheeinstufung des hessischen Waldes nach Waldeigentumsarten. Für<br />

die Einstufung wurden die Bestände in die fünf Naturnähestufen „sehr naturnah“, „naturnah“, „bedingt naturnah“,<br />

„kulturbetont“ und „kulturbestimmt“ unterteilt.<br />

Im Durchschnitt aller Eigentumsarten sind 27% des Waldes in die Kategorie „sehr naturnah“ (Bundesdurchschnitt<br />

14,6%), 17% in die Kategorie „naturnah“ und 31% in die Kategorie „bedingt naturnah“ einzustufen. Nur<br />

17% wurden als „kulturbestimmt“ klassifiziert.<br />

Naturnäheeinstufungen werden im Rahmen der Forsteinrichtung nicht erhoben. Vergleichbare Ergebnisse sind<br />

deshalb erst wieder mit der BWI III zu erwarten.<br />

Hinweis: Die ermittelten Werte für den Bundeswald sind statistisch gesehen nicht gesichert und können für sich<br />

betrachtet, nicht bewertet werden.<br />

7.23.4 Bewertung<br />

Im bundesweiten Vergleich lag das Land Hessen mit über einem Viertel „sehr naturnaher“ Wälder mit großem<br />

Abstand an der Spitze. Die naturnahen Kategorien zusammengefasst werden 75% erreicht. Die Ergebnisse zum<br />

Indikator 19 – „Baumartenanteile und Bestockungstypen“ zeigen, dass in den letzten Jahren eine weitere Verschiebung<br />

hin zu mehr Naturnähe stattgefunden hat.<br />

Dieses positive Ergebnis ist zum einen auf den hohen Anteil an überwiegend sehr naturnahen Buchenwaldgesellschaften<br />

zurückzuführen. Es ist zum anderen aber auch Ergebnis der forstlichen Förderung und der Anstrengungen<br />

aller Waldbesitzarten, standortsgerechte Laubbaummischbestände nachzuziehen.<br />

81


7.23.5 Ziele<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die naturnahe Waldbewirtschaftung integriert im Rahmen des multifunktionalen Zielsystems ökologische Belange.<br />

Der hohe Anteil naturnaher Wälder in Hessen wird gehalten.<br />

Maßnahmen:<br />

Spezielle ökologische Zielsetzungen des Naturschutzes in besonders geschützten Biotopen bzw. Habitaten<br />

werden mit den Waldbesitzern abgestimmt. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes sollten hierbei<br />

Vorrang haben.<br />

Die Erstellung und Umsetzung von Managementplänen in Natura 2000 – Gebieten erfolgt im Zusammenwirken<br />

mit den Waldbesitzern.<br />

82


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.24 Indikator 24 - Volumen an stehendem und liegendem Totholz<br />

7.24.1 Daten<br />

Tab. 47: Totholzvorrat nach Totholztyp und Eigentumsart in Hessen (m³/ha)<br />

stehend,<br />

ganzer Baum<br />

stehend,<br />

Bruchstück<br />

Wurzelstöcke liegend Abfuhrrest<br />

alle Totholztypen<br />

Staatswald (Bund) 0 0 3,9 16,5 0 20,3<br />

Staatswald (Land) 0,28 0,56 2,55 8,94 0 12,33<br />

Körperschaftswald 2,31 0,20 2,23 8,49 0,47 13,69<br />

Privatwald 0,68 0,00 2,63 6,11 0,08 9,49<br />

alle Eigentumsarten 1,11 0,29 2,46 8,15 0,19 12,20<br />

Quelle: BWI II<br />

Tab. 48: Totholzanteile im Naturwaldreservat Hasenblick<br />

Buche<br />

Vorrat<br />

davon tot,<br />

stehend<br />

zusätzlich<br />

liegend<br />

Eiche<br />

Vorrat<br />

davon tot,<br />

stehend<br />

zusätzlich<br />

liegend<br />

Totholz gesamt<br />

Jahr Vfm Vfm % Vfm % Vfm Vfm % Vfm % Vfm %<br />

1988 315,32 1,10 0,3 1,89 0,6 62,75 0,19 0,3 0,00 0 3,18 0,84<br />

2000 382,69 1,17 0,3 6,55 1,7 75,22 3,47 4,6 0,24 0,3 11,43 2,50<br />

Quelle: Servicestelle Forsteinrichtung, Information und Versuchswesen (Veröffentlichung in Vorbereitung)<br />

7.24.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

BWI II<br />

Servicestelle Forsteinrichtung, Information und Versuchswesen<br />

7.24.3 Situationsbeschreibung<br />

Totholzanteil hessischer Wälder<br />

Daten zu den Totholzvorräten stammen aus der Bundeswaldinventur II. Aktuellere Daten liegen nicht vor. Durch<br />

die BWI II wurde erstmalig Totholz, differenziert nach 5 verschiedenen Kategorien erfasst: als „stehendes Totholz<br />

ganze Bäume“, als „stehendes Holz Bruchstücke“, „Wurzelstöcke“, als „liegendes Totholz“ und „Abfuhrreste“.<br />

Der durchschnittliche Totholzvorrat beträgt im Gesamtwald rund 12,2 m³/ha. Die höchsten Totholzvorräte<br />

sind mit 20,3 m³/ha im Bundeswald zu verzeichnen, die geringsten Vorräte weist der Privatwald auf. Der<br />

Schwerpunkt des Totholzes liegt in der Kategorie „liegendes Totholz“.<br />

Daten der Inventurstudie 2008 zeigen auf Bundesebene einen Rückgang der Totholzvorräte vom Staatswald über<br />

den Körperschaftswald hin zum Privatwald.<br />

Das Land Hessen hat am 26.08.2010 eine Naturschutzleitlinie für den Staatswald erlassen. Künftig werden im<br />

Staatswald in älteren Beständen mindestens drei Habitatbäume je Hektar ausgewiesen, die dauerhaft von der<br />

Nutzung ausgeschlossen werden.<br />

83


Totholz in Naturwaldreservaten<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

In den hessischen Buchennaturwaldreservaten betrugen die durchschnittlichen Totholzanteile vor den Sturmkatastrophen<br />

des Jahres 1990 zwischen 0,5 % und 1,8 % des stehenden Holzvorrats. Durch diese Stürme wurden<br />

die Totholzanteile dort, wo der der Wald nicht großflächig geworfen wurde, auf rund 5 - 6 % des Holzvorrats<br />

angehoben (z.B. im Naturwaldreservat „Niddahänge“ auf 6,3 %, im Naturwaldreservat „Schönbuche“ auf 4,0<br />

%). Ein vorläufiges Ergebnis liegt aus dem Naturwaldreservat „Hasenblick“ vor (Tab. 48).<br />

7.24.4 Bewertung<br />

Die Integration von Arten- und Biotopschutz ist ein wichtiger <strong>Teil</strong> der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer<br />

Wälder. Hierzu leistet stehendes oder liegendes Totholz einen besonderen Beitrag. Viele Käferarten, die am oder<br />

im Holz unterschiedlicher Zersetzungsphasen und an Holzpilzen leben (xylobionte Käfer), gelten als gefährdet.<br />

Aber auch viele Arten aus anderen Tiergruppen, wie beispielsweise höhlenbrütende Vögel, Fledermäuse, Bilche,<br />

Hautflügler (Wespen, Wildbienen, Ameisen) und Zweiflügler (Fliegen und Mücken) sind auf Brut- und Überwinterungshabitate<br />

angewiesen. Auch Moose und Flechten kommen als Epiphyten vor allem auf alten oder toten<br />

Bäumen vor. Nicht zuletzt sind die Pilze zu nennen, die mit mehreren tausend Arten in Mitteleuropa die artenreichste<br />

Gruppe der Totholzbesiedler darstellen.<br />

Abgestorbenes Holz stärkerer Dimension kommt im bewirtschafteten Wald nur ausnahmsweise auf längere Zeit<br />

vor. Im Regelfall werden abgestorbene oder kränkelnde Bäume (Windwurf, Windbruch, „Käferbäume“ usw.)<br />

aus wirtschaftlichen, arbeitstechnischen oder forstschutzrelevanten Gründen aus dem Wald entfernt. Im Wirtschaftswald<br />

erreichen zumindest die Klimaxbaumarten nur selten ihr natürliches Alter, da sie zuvor durch die<br />

reguläre Holzernte entnommen werden.<br />

Wirtschaftswälder besitzen daher im Vergleich zu Naturwäldern, in denen in mehr oder weniger großem Umfang<br />

stehendes und liegendes Totholz vorhanden ist, einen erheblich geringeren Anteil an abgestorbenem, stärker<br />

dimensioniertem Holz. Ein vergleichsweise kleiner Anteil entfällt auf die im Wald verbleibenden Stubben oder<br />

nicht aufgearbeitete Kronenholz- oder Stammholzteile. Dazu kommen vereinzelt stehengelassene Spechtbäume.<br />

Dieser Indikator muss im Zusammenhang mit dem Indikator 13 gesehen werden. Forstbetriebliche und Naturschutzziele<br />

müssen konsistent sein.<br />

7.24.5 Ziele<br />

Im Wirtschaftswald wird ein angemessener Anteil an stehendem und liegendem Totholz erhalten.<br />

Maßnahmen:<br />

Unter Berücksichtigung von naturschutzfachlichen, betriebswirtschaftlichen und Sicherheitsgesichtspunkten<br />

soll ein angemessener Anteil stehenden und liegenden Totholzes erhalten werden.<br />

Im Zweifelsfall haben Aspekte der Arbeitssicherheit Vorrang vor anderen Zielen. Aus Gründen der<br />

Verkehrssicherheit wird eine Konzentration des stehenden Totholzes im Bestandesinneren angestrebt.<br />

Es ist beabsichtigt, Totholzanteile in der Fläche verteilt und in den Waldentwicklungsstadien ab dem<br />

Differenzierungsstadium zu erhalten bzw. zu erreichen, um Verinselungseffekten bei auf Totholz angewiesenen<br />

Lebewesen entgegenzuwirken.<br />

Darüber hinaus ist gewünscht, besondere Strukturelemente im Wald wie Altholzinseln, Waldwiesen,<br />

Lichtungen, Höhlenbäume, Horstbäume, Gewässer oder Waldränder durch die Bewirtschaftung in angemessenem<br />

Umfang zu erhalten und zu fördern. Hierbei kann das Instrument des Vertragsnaturschutzes<br />

zum Tragen kommen.<br />

Der Erhalt eines angemessenen Anteils liegenden und stehenden Totholzes erfolgt einzelfallbezogen<br />

und auf der Grundlage des naturnahen Waldbaus, wobei naturschutzfachliche, betriebswirtschaftliche<br />

und sicherheitstechnische Belange berücksichtigt und abgewogen werden.<br />

84


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.25 Indikator 25 – Vorkommen gefährdeter Arten<br />

7.25.1 Daten<br />

Tab. 49: Fläche der FFH- und Vogelschutzgebiete (VS) in Hessen<br />

Gebietsart<br />

Fläche insgesamt<br />

ha<br />

Anteil an<br />

Landesfläche<br />

davon Waldfläche<br />

ha<br />

FFH – Gebiete 211.174 10 % 157.346<br />

VS – Gebiete 311.203 15 % 183.026<br />

Natura 2000 – Gebiete 442.869 21 % 287.664<br />

*) mit Überlappungen FFH/VS-Gebiete<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung (Stand:<br />

Juli 2010)<br />

Tab. 50:: Übersicht der landesweiten Artenhilfskonzepte für FFH-Anhangsarten der Jahre 2007 bis 2009<br />

in Waldlebensräumen<br />

Quelle: HMUELV<br />

Landesweite Artenhilfskonzepte für FFH-Arten<br />

2007 2008 2009<br />

Äskulapnatter<br />

Blauschillernder Feuerfalter Eremit Moorfrosch<br />

Gelbbauchunke Knoblauchkröte (tlw.)<br />

Frauenschuh Laubfrosch (tlw.) Laubfrosch (tlw.)<br />

Große Moosjungfer<br />

Knoblauchkröte (tlw.)<br />

Mopsfledermaus<br />

Schwarzer Apollo Steinbeißer<br />

Wechselkröte<br />

Tab. 51: Übersicht der landesweiten Artenhilfskonzepte für Arten der EU-Vogelschutzrichtlinie (Vergabe<br />

durch die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen. Rheinland Pfalz und das Saarland)<br />

Quelle: HMUELV<br />

Landesweite Artenhilfskonzepte für Arten der VS-Richtlinie<br />

2008 2009 2010<br />

Schwarzstorch<br />

Haselhuhn<br />

Rotmilan<br />

Grauspecht<br />

85


Tab. 52: Fläche der Lebensraumtypen in Hessen<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

LRT Name ha<br />

9110 Hainsimsen-Buchenwälder (Luzulo-Fagetum) 40.718<br />

9130 Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) 31.498<br />

9150 Mitteleuropäische Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion) 1.312<br />

9160<br />

Subatlantische oder mitteleuropäische Stieleichenwälder oder<br />

Eichen-Hainbuchenwälder (Carpinion betuli)<br />

9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder (Galio-Carpinetum) 365<br />

9180 Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 781<br />

9190 Alte, bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur 127<br />

91D0 Moorwälder 57<br />

91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior 1.461<br />

91F0<br />

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor,<br />

Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)<br />

Summe 78.606<br />

Quelle: HMUELV<br />

Flächenprozent<br />

30,0<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

0,0<br />

14,1<br />

7,2<br />

22,4<br />

14,4<br />

24,1<br />

Die Zahl der Baumarten hat zugenommen<br />

20,4<br />

18,5<br />

20,9<br />

11,4<br />

16,5<br />

5,3<br />

10,6<br />

2,6<br />

5,7<br />

3,0<br />

1,2<br />

1,3<br />

0,5<br />

1 BA 2 BA 3 BA 4 BA 5 BA 6 BA 7 BA 8 BA 9 BA<br />

Anzahl der Baumarten<br />

Abb. 13: Bestände nach Anzahl der Baumarten im Vergleich 1994 mit 2006<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

1.828<br />

460<br />

1994<br />

2006<br />

86


Prozentsatz<br />

50,0<br />

45,0<br />

40,0<br />

35,0<br />

30,0<br />

25,0<br />

20,0<br />

15,0<br />

10,0<br />

5,0<br />

0,0<br />

42,7<br />

17,7<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die mehrschichtigen Bestände haben zugenommen<br />

46,2<br />

46,4<br />

1 Schicht 2 Schichten 3 Schichten 4 Schichten<br />

10,3<br />

Anzahl der Schichten<br />

Abb. 14: Bestandesstruktur nach der Anzahl der Bestandesschichten<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

Art Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug.<br />

Kolkrabe<br />

Waldohreule<br />

Graureiher<br />

Habicht<br />

Mäusebussard<br />

Rot- / Schwarzmilan<br />

Schwarzstorch<br />

Turmfalke<br />

Baumfalke<br />

Wespenbussard<br />

Sperber<br />

Baum- und Altholzbrüter<br />

Stangenholzbrüter<br />

Abb. 15: Übersicht über die Schonzeiten im Horstumfeld im Staatswald<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

32,0<br />

0,8<br />

3,8<br />

1994<br />

2006<br />

87


7.25.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Hessen-Forst Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA) – Datenspeicher Forsteinrichtung<br />

(Stand: Juli 2010)<br />

HMUELV<br />

7.25.3 Situationsbeschreibung<br />

Hessen verfügt aufgrund seiner geographischen Lage und der topographischen Gegebenheiten über eine Vielfalt<br />

schöner und hochwertiger Landschaften mit einem entsprechenden Arteninventar. Die Mischung aus Natur- und<br />

Kulturlandschaften stellt eine Grundlage für die Artenvielfalt dar.<br />

Im Bereich des Natur- und Artenschutzes wird diese Vielfalt seit mehr als 100 Jahren auf der Basis der Fachgesetze<br />

geschützt. Als wichtige Stationen sind das Reichsgesetz zum Vogelschutz (1888), das Hessische Naturschutzgesetz<br />

(1931) - wegen seiner fachlichen Inhalte als erstes modernes Naturschutzgesetz bezeichnet - und<br />

das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 zu nennen. Der derzeit gültige nationale rechtliche Rahmen mit dem<br />

Bundesnaturschutzgesetz und dem Hessischen Naturschutzgesetz wird durch internationale Vereinbarungen wie<br />

das Washingtoner Artenschutzabkommen und die Berner-, Bonner- und Ramsar-Konvention ergänzt. Die Umsetzung<br />

von Natura 2000, also der Vogelschutzrichtlinie (1979) und der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie (1992)<br />

in nationales Recht ist Grundlage für dauerhaftes Arbeiten im Naturschutz.<br />

Artenhilfskonzepte wurden und werden in Hessen vorrangig für solche NATURA 2000-Arten erstellt, die sich<br />

landesweit oder zumindest überregional in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden (Zustand „Rot“ oder<br />

„Gelb“). Die „Artenhilfskonzepte“ bieten die fachliche Grundlage für die Erreichung „günstiger Erhaltungszustände“.<br />

Die Mehrzahl der relevanten Artvorkommen konzentriert sich auf die Schutzgebietskulisse (NSG, FFHund<br />

VS-Gebiete). Aus Gründen der Verwaltungsökonomie und um Synergieeffekte zu erzielen, werden Artenhilfsmaßnahmen<br />

vorrangig in Schutzgebieten umgesetzt, da hier ein erprobtes naturschutzfachliches Management<br />

stattfindet. Im Rahmen dieses Managements und der Umsetzung der Maßnahmenpläne erscheint eine zielgerichtete<br />

Pflege- und Entwicklung der Arten besonders erfolgversprechend.<br />

Buchenwälder als charakteristische Lebensräume und artenreiche Ökosysteme in Hessen<br />

Die Buche, Hauptbaumart der heutigen potentiell natürlichen Waldgesellschaften in Hessen, ist mit einem Anteil<br />

von 33 % am Hauptbestand die häufigste Baumart in Hessen. Über alle Schichten zusammen beträgt der Wert<br />

sogar 37 %, das heißt über die Verjüngung und den Baumartenwechsel in Nadelbaumbeständen (in der Regel<br />

durch Pflanzung) wird ihr Anteil weiter zunehmen. Derzeit ist die Waldfläche mit Buchenverjüngung etwa doppelt<br />

so groß, wie es für die langfristige Erhaltung der heutigen Buchenbestandesfläche erforderlich wäre. Knapp<br />

60 % der Verjüngung unter Schirm nimmt die Baumart Buche ein.<br />

Genetische Ressourcen in der hessischen Forstwirtschaft<br />

Die Erhaltung genetischer Ressourcen in der Forstwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zu einer der Säulen<br />

der Biodiversität, der genetischen Diversität. Sie ist eine Voraussetzung für die Aufrechterhaltung und Entwicklung<br />

biologischer Vielfalt in Waldökosystemen.<br />

Ein forstgenetisches Versuchswesen gibt es in Hessen seit gut 50 Jahren. Es ist heute eingebunden in nationale<br />

und internationale Netzwerke und deckt dabei folgende Tätigkeitsfelder ab:<br />

Konzeptionen<br />

Erfassung forstlicher Genressourcen<br />

Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen<br />

Versuchswesen und Forschung<br />

Maßnahmen zur Erhöhung der genetischen Diversität<br />

Beratung<br />

88


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Schwerpunkt im Bereich der Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen waren in der Vergangenheit die Ulmenarten,<br />

die Elsbeere, der Speierling, die Eibe, der Wildapfel und die Wildbirne sowie die Schwarzpappel.<br />

Gleichwohl trägt ein bereits seit über 20 Jahren laufendes Projekt „Konzept zur Erhaltung und nachhaltigen<br />

Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland“ unmittelbar zur Erhaltung der biologischen<br />

Vielfalt in Hessens Wäldern bei. Ziel dieses Projektes ist es, „die Vielfalt der Arten und die Vielfalt innerhalb<br />

von Baum- und Straucharten zu erhalten, forstliche Genressourcen nachhaltig zu nutzen, lebensfähige Populationen<br />

gefährdeter Baum- und Straucharten wieder herzustellen sowie einen Beitrag zur Erhaltung und Wiederherstellung<br />

vielfältiger Waldökosysteme zu leisten.“ Hessen wirkt zudem in einer Bund-Länder-<br />

Arbeitsgemeinschaft zur Erhaltung forstlicher Gen-Ressourcen mit und trägt im Rahmen der Aktivitäten der<br />

Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt zur Verbesserung der Verfügbarkeit entsprechender Ressourcen<br />

bei.<br />

Bekämpfung invasiver Arten bzw. von Neophyten oder Neozoen<br />

Als "Neobiota" oder auch „Neubürger“ werden Organismen zusammengefasst, die in einem bestimmten Gebiet<br />

nicht einheimisch sind und die erst nach 1492 unter direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen in dieses<br />

Gebiet gelangt sind und dort wild leben oder gelebt haben. Nicht-heimische Pflanzenarten werden als "Neophyten",<br />

Pilzarten als "Neomyzeten" und Tierarten als "Neozoen" bezeichnet. Die Weltnaturschutzunion (IUCN)<br />

definiert invasive Arten als „nichteinheimische Arten (alien species), die in natürlichen oder halbnatürlichen<br />

Ökosystemen oder Habitaten etabliert sind, Veränderungen verursachen und die heimische Biodiversität bedrohen“.<br />

Einige dieser pflanzlichen (Neophyten) oder tierischen (Neozoen) Neubürger gefährden die biologische Vielfalt<br />

und breiten sich explosionsartig aus, wie beispielsweise das Indische Springkraut, die Staudenknötericharten<br />

oder die Spätblühende Traubenkirsche.<br />

Es wird immer deutlicher, dass viele der invasiven Arten nicht nur schnell fortschreitende Verdrängungsprozesse<br />

in unserer belebten Umwelt auslösen sondern teilweise auch direkte schädliche Auswirkungen auf den Menschen<br />

haben (Beispiele: Herkulesstaude: phototoxische Hautreaktionen und Verätzungen; Beifuß-Ambrosie: starker<br />

Auslöser von Atemwegsallergien/Asthma).<br />

In diesem Bereich hat Hessen bereits erhebliche Mittel zur Prävention und Eindämmung bereitgestellt. Erste<br />

Erfolge bei der Bekämpfung von sich im Anfangsstadium der Ausbreitung befindlichen Neophyten wie dem<br />

Amerikanischen Stinktierkohl und dem Traubenkraut (Ambrosia) sind hier zu verzeichnen.<br />

Prinzipiell ist aber festzustellen, dass sich die Bekämpfung vieler invasiver Arten insofern schwierig gestaltet,<br />

als dass sie, wenn erst einmal etabliert, kaum noch zu beseitigen sind. Dies ist nur zu Beginn des Auftretens<br />

möglich und erfordert eine Abstimmung aller Akteure.<br />

Hessische Biotopkartierung<br />

Voraussetzung zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Schutz, zur Sicherung und zur Schaffung von<br />

Lebensräumen ist eine ökologische Bestandsaufnahme, wie sie mit der Hessischen Biotopkartierung vorliegt. Sie<br />

ist eine selektive Kartierung im Maßstab 1:25.000. Dabei werden die aus naturschutzfachlicher Sicht besonders<br />

wertvollen Biotope oder Biotopkomplexe mit Ausnahme der Siedlungsbereiche erfasst.<br />

Staatliche Vogelschutzwarte<br />

Im Bereich des Vogelschutzes werden besondere Arten durch die staatliche Vogelschutzwarte in Zusammenarbeit<br />

mit den Verbänden überwacht. Spezielle Monitoring- und Schutzprogramme gibt es für eine Reihe von<br />

Arten, Artengruppen und Lebensgemeinschaften (z. B. Fledermäuse, Rotmilan, Schwarzstorch, Höhlenbrüter,<br />

Biber usw.). Über solche Artenschutzprojekte hinaus hat sich die Naturschutzarbeit von Waldbesitzern, Behörden<br />

und Verbänden in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend auch dem Biotopschutz gewidmet, da nur durch<br />

die Bewahrung der Gesamtheit von abiotischen und biotischen Elementen eines Biotops auch der Schutz einzelner<br />

Arten gesichert werden kann.<br />

89


Natura 2000<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Natura 2000 ist ein europäisches Schutzgebietssystem aus FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten, das dem<br />

weltweiten Artenrückgang entgegen wirken und das europäische Naturerbe bewahren soll. Ziel ist ein zusammenhängendes<br />

ökologisches Netz von Schutzgebieten. Die rechtlichen Grundlagen wurden bereits im Jahr 1979<br />

mit der Vogelschutzrichtlinie und 1992 mit der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) geschaffen.<br />

Die geschützten Lebensräume und Arten sind in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie niedergelegt.<br />

In Hessen sind 21% der Landesfläche Natura 2000-Gebiete. Natura 2000-Gebiete nehmen eine Fläche von<br />

442.869 ha ein, ca. 287.664 ha davon sind Wald.<br />

FFH-Gebiete haben eine Anteil von 10% an der Landesfläche, Vogelschutzgebiete einen Anteil von 15%. Wegen<br />

der teilweisen Überlappung beider Schutzgebietskategorien (FFH und VS-Gebiete) ist die Gesamtfläche der<br />

Natura 2000 - Gebiete geringer als deren Summe. Von der Ausweisung von FFH- und Vogelschutzgebieten sind<br />

alle Waldbesitzarten betroffen.<br />

Auf der Grundlage der aktuellen Grunddatenerhebungen, der landesweiten Artgutachten, der Hessischen Biotopkartierung<br />

sowie der Forsteinrichtungsdaten hat Hessen-Forst FENA für Hessen die Bewertung für 42 Lebensraumtypen<br />

des Anhanges I und 132 Arten der Anhänge II, IV und V vorgenommen. Im Wald wurden Lebensraumtypen<br />

auf einer Fläche von 78.606 ha kartiert. Die Lebensraumtypen werden innerhalb der gemeldeten<br />

Gebiete durch Managementpläne nach Art und Umfang des Vorkommens erfasst und in der Güte ihrer Ausprägung<br />

bewertet. In den Managementplänen werden für das einzelne Schutzgebiet individuelle Erhaltungs- und<br />

Entwicklungsziele festgelegt und entsprechende Maßnahmen formuliert.<br />

Hessisches Naturwaldreservateprogramm<br />

Durch die detaillierte Kartierung von Pflanzen- und Tierarten sowie deren Strukturen im Rahmen des hessischen<br />

Naturwaldreservateprogramms werden Grundlageninformationen über die wichtigsten hessischen Waldgesellschaften<br />

erhoben und bereitgestellt. Insbesondere die intensive, breit angelegte faunistische Untersuchung der<br />

Naturwaldreservate in einem für Deutschland bisher einzigartigem Forschungsprojekt hat eine völlig neue Sicht<br />

auf den Artenreichtum der heimischen Wälder eröffnet. So konnten bei zoologischen Untersuchungen durch das<br />

Forschungsinstitut Senckenberg in einem Buchen-Naturwaldreservat im Vogelsberg 2328 Tierarten ermittelt<br />

werden. Der Gesamtbestand wird auf ca. 4500 Tierarten geschätzt. Dieses bedeutet, dass auf einer Fläche von 70<br />

ha etwa 10 % aller in Deutschland lebenden bekannten Tierarten vorkommen.<br />

Hessisches Altholzinselprogramm<br />

Auch das Hessische Altholzinselprogramm dient in Form eines landesdeckenden Netzsystems dem Oberziel<br />

„Erhaltung der biologischen Vielfalt“. Abgängige Flächen werden nach Verlust ihrer Eignung, bzw. bei betrieblichem<br />

Nutzungszwang regelmäßig durch andere Bestände ersetzt.<br />

Wald ohne forstwirtschaftliche Nutzung<br />

Neben den Naturwaldreservaten und den Altholzinseln gibt es zahlreiche weitere Flächen, die aus den verschiedensten<br />

Gründen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden. Den größten Anteil<br />

nimmt dabei der sog. „Wald außer regelmäßigem Betrieb“ (WarB) ein, der sowohl aus Naturschutz- als auch aus<br />

betrieblichen Gründen weitgehend seiner natürlichen Entwicklung überlassen bleibt. Maßnahmen und Nutzungen<br />

sind hier lediglich zur Verkehrssicherung oder auf Veranlassung des Naturschutzes vorgesehen. Ein großer<br />

<strong>Teil</strong> dieses „WarB“ wird im Rahmen der Naturschutzleitlinie im Staatswald dauerhaft als „Kernfläche für den<br />

Naturschutz“ festgelegt, eine Holznutzung findet nicht mehr statt.<br />

Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald:<br />

Mit Erlass vom 26.08.2010 wurde die Naturschutzleitlinie des Landesbetriebs für den hessischen Staatswald in<br />

Kraft gesetzt. Die Naturschutzleitlinie enthält sehr konkrete Regelungen zur Förderung des Naturschutzes im<br />

Staatswald und schafft insbesondere bessere Voraussetzungen für die Lebensgemeinschaften der Alt- und Totholzphase.<br />

In der Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald machen das hessische Umweltministerium<br />

90


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

und der Landesbetrieb Hessen-Forst deshalb umfassende und konkrete Vorgaben für die Berücksichtigung von<br />

Naturschutzbelangen, die zum <strong>Teil</strong> über das hinausgehen, was sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des<br />

Staatswaldes und der Staatszielbestimmung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ergibt.<br />

Neben den o. a Aufgaben übernimmt jedes Forstamt „Patenschaften“ für bestimmte Arten oder Habitate und<br />

fördert diese besonders. Die hessischen Forstämter und die örtlichen Naturschutzverbände werden dabei eng<br />

zusammen arbeiten.<br />

7.25.4 Bewertung<br />

Hessen ist das relativ waldreichste Bundesland. Die hessischen Wälder sind weitgehend schon besonders naturnah:<br />

Ein großer Anteil ist geprägt von Buchenwäldern, von denen Hessen auch unter natürlichen Bedingungen<br />

fast vollständig bedeckt wäre. Viele Generationen von hessischen Forstleuten und Waldeigentümern haben dieses<br />

Waldbild gepflegt und zugleich einen wichtigen nachwachsenden Rohstoff produziert: das Holz. Viele Tier-<br />

und Pflanzenarten haben von der nachhaltigen Bewirtschaftung der hessischen Wälder profitiert.<br />

Nutzungs- und Raumansprüche durch Industrie, Siedlung und Verkehr führen zu einer Bedrohung der Lebensräume<br />

von Tieren und Pflanzen. Auch Veränderungen durch Klimaerwärmung oder Schadstoffeinträge machen<br />

sich negativ bemerkbar. Daher ist Erhaltung des Waldes in Hessen von sehr großer Bedeutung.<br />

Der Nachhaltigkeitsindikator für die Artenvielfalt des Nachhaltigkeitsberichtes für Deutschland von 2009 des<br />

statistischen Bundesamtes zeigt für den Wald den höchsten Wert aller Lebensraumtypen der Kulturlandschaft.<br />

Seit Erhebung des Index ist der Wert für den Wald leicht gestiegen, während er für die anderen Lebensräume<br />

teils dramatisch gefallen ist. Der Waldwert liegt mit einem Zielerreichungsgrad von 80 % (für 2015 werden 100<br />

% angestrebt) über dem Durchschnittswert für alle Lebensräume.<br />

Dabei hat aber im Wald eine Verschiebung des Artenspektrums stattgefunden. Wie die Entwicklungen der Populationen<br />

relevanter Waldvogelarten aufzeigen, haben sich die Bestände vieler Arten über die letzten Jahrzehnte<br />

stabilisiert, bzw. deutlich erholt. Dies gilt insbesondere für viele Höhlen- und Horstbrüter, die eine Vorliebe für<br />

geschlossene, ältere Waldbestände haben. Dies lässt sich u. a. für Schwarz- und Mittelspecht, Tannenmeise,<br />

Kleiber aber auch den Schwarzstorch feststellen.<br />

Eine stetige Bestandsabnahme zeigen die Vogelarten, die an Nadelholz gebunden sind, die Langstreckenzieher -<br />

insbesondere aufgrund der ungünstigen Bedingungen in den Überwinterungsgebieten - und die Vogelarten lichter<br />

Waldstrukturen.<br />

Es wurden vielfältige Anstrengungen zum Schutz der Arten unternommen, die zu guten Erfolgen geführt haben.<br />

Gleichwohl sind weitere Anstrengungen erforderlich.<br />

7.25.5 Ziele<br />

Die ökologischen Anforderungen werden bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der ordnungsgemäßen<br />

Forstwirtschaft und auf der Grundlage des naturnahen Waldbaus auf ganzer Fläche berücksichtigt.<br />

Maßnahmen:<br />

Berücksichtigung von Biotop- und Artenschutzbelangen bei der Waldbewirtschaftung.<br />

Seltene Baumarten sollen gesichert und ggf. mit genetischen Variationen angereichert werden.<br />

Information der für die Fläche verantwortlichen Forstleute über das Vorkommen gefährdeter Arten und<br />

deren Schutz.<br />

Die Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes sollten ausgeschöpft werden.<br />

In besonders geschützten Biotopen ist die Nutzung den Schutzzielen anzupassen und ggf. auszusetzen.<br />

Die vorgesehenen Maßnahmen sollen Eingang in die betrieblichen Planungsinstrumente finden.<br />

91


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Invasive Tier- und Pflanzenarten sollen überwacht und bei Bedarf gezielt bekämpft werden.<br />

Ergebnisse aus der Naturwaldforschung werden beim Aufbau naturnaher Bestände und bei der Förderung<br />

der biologischen Vielfalt berücksichtigt.<br />

Umsetzung der Naturschutzleitlinie im Staatswald.<br />

In Zentren besonderer Artenvielfalt im Staatswald darf sich der Wald unbeeinflusst entwickeln. Bisher<br />

zählen dazu die Wälder des Nationalparks Kellerwald-Edersee, des Naturschutzgebiets Kühkopf-<br />

Knoblochsaue, die Kernzonen im Biosphärenreservat Rhön, die 31 hessischen Naturwaldreservate<br />

(s.u.), die bestehenden 660 Altholzinseln (s.u.) und einige weitere Flächen in Naturschutzgebieten. Um<br />

die betroffenen Lebensgemeinschaften rasch und effektiv zu fördern, werden zusätzliche Flächen in<br />

Waldbeständen ausgewählt, die von ihrer Ausstattung schon heute als besonders naturnah gelten. Diese<br />

sind vor allem in besonders alten Laubholzbeständen, die von über 240 Jahre alten Eichen, über 180<br />

Jahre alten Buchen oder anderen über 180-jährigen Edellaubhölzern geprägt sind, besonders trockenen<br />

und feuchten Wälder, wertvollen Waldbiotopen, die in der hessischen Biotopkartierung ermittelt wurden<br />

sowie Wäldern in Naturschutzgebieten und Wäldern, die aus wirtschaftlichen Gründen seit langer<br />

Zeit nicht mehr genutzt werden, zu erwarten. Geeignete zusätzliche Waldflächen werden ausgewählt<br />

und festgelegt. Diese so als geeignet ermittelten Flächen werden ebenfalls dauerhaft aus der Bewirtschaftung<br />

genommen. Bis Ende 2011 werden somit rund 20.000 ha dauerhaft als „Kernflächen Naturschutz“<br />

für die Lebensgemeinschaft der Alt- und Totholzphase zur Verfügung stehen. Das sind 6,2 %<br />

der mit Bäumen bestockten Staatswaldfläche.<br />

Darüber hinaus können in Abstimmung mit den Waldbesitzern konkrete Projekte, Maßnahmen, Förderprogramme<br />

und -nicht zuletzt - der Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.<br />

92


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Kriterium 5: Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen<br />

bei der Waldbewirtschaftung – vor allem Boden und Wasser<br />

Wald erfüllt vielfältige Schutzfunktionen. Die Schutzfunktionen des Waldes sind für die Bevölkerung in einem<br />

dicht besiedelten Land von großer Bedeutung, sie müssen bei der Waldbewirtschaftung erhalten und wo möglich<br />

verbessert werden.<br />

Indikatoren:<br />

26. Waldflächen mit Schutzfunktionen<br />

27. Gesamtausgaben für langfristige nachhaltige Dienstleistungen aus Wäldern<br />

28. Abbaubare Betriebsmittel<br />

7.26 Indikator 26 - Waldflächen mit Schutzfunktionen<br />

7.26.1 Daten<br />

Tab. 53: Schutzgebietsflächen mit minimalen Eingriffen in Hessen (in ha)<br />

Class 1.2: „Minimum Intervention“<br />

Regime<br />

(national language)<br />

Regime<br />

(english)<br />

Forest area<br />

(ha)<br />

OWL area<br />

(ha)<br />

FOWL area<br />

(ha)<br />

Naturwaldreservat strict forest reserve 1.263 x<br />

Nationalpark national parc 5.738 x<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand 30.06.2010<br />

Legende: OWL = other woodland, FOWL = forest and other woodland,<br />

Type A = Schutz durch Rechtsnorm, Type B = Schutz ohne Rechtsnorm<br />

Tab. 54: Schutzgebiete mit Schutz durch aktive Bewirtschaftung in Hessen (in ha)<br />

Class 1.3: “Conservation Through Active Management”<br />

Regime<br />

(national language)<br />

Biosphärenreservat<br />

(Kernzone)<br />

Regime<br />

(english)<br />

Forest area<br />

(ha)<br />

OWL area<br />

(ha)<br />

FOWL area<br />

(ha)<br />

Type A Type B<br />

Type<br />

A<br />

Biosphere reserve 2.755 x<br />

Naturschutzgebiet Nature protection area 20.338 x<br />

FFH-Gebiet 131.454 x<br />

Waldbiotop Protected biotop 23.237 x<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand 30.06.2010<br />

Legende: OWL = other woodland, FOWL = forest and other woodland<br />

Type A = Schutz durch Rechtsnorm, Type B = Schutz ohne Rechtsnorm<br />

Type<br />

B<br />

93


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Tab. 55: Schutzfläche von geschützten Landschaften und besonderen Naturelemente in Hessen (in ha)<br />

Class 2: “Protection of Landscapes and Specific Natural Elements”<br />

Regime<br />

(national language)<br />

Biosphärenreservat<br />

(Zone 2-4)<br />

Regime<br />

(english)<br />

Forest<br />

area<br />

OWL area FOWL area Type<br />

A<br />

Biosphere reserve 14.312 x<br />

Landschaftsschutzgebiet Landscape protection 44.398 x<br />

Naturpark Nature parc 303.816 x<br />

Erholungswald Recreation forest 4.034 x<br />

Bodendenkmal Soil monument 1.321 x<br />

Landschaftsprägender Wald Landscape forming forest 5.396 x<br />

Wald mit Erholungsfunktion<br />

Forest with recreation function<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand 30.06.2010<br />

Legende: OWL = other woodland, FOWL = forest and other woodland<br />

Type A = Schutz durch Rechtsnorm, Type B = Schutz ohne Rechtsnorm<br />

Tab. 56: Flächen mit Bodenschutz- oder Wasserschutzfunktionen in Hessen (in ha)<br />

Class 3.1: “Management clearly directed to protect soil and its properties or water quality and quantity”<br />

Regime<br />

national language)<br />

Regime (english)<br />

Forest<br />

area<br />

OWL<br />

area<br />

Type<br />

B<br />

82.947 x<br />

FOWL area Type A Type B<br />

Schutz-/Bannwald Protection area 51.812 x<br />

Wasserschutzgebiet Water protection area 276.473 x<br />

Heilquellenschutzgebiet 69.657 x<br />

Wald mit Bodenschutzfunktion Soil protection forest 200.007 x<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand 30.06.2010<br />

Legende: OWL = other woodland, FOWL = forest and other woodland<br />

Type A = Schutz durch Rechtsnorm, Type B = Schutz ohne Rechtsnorm<br />

Tab. 57: Waldflächen mit sonstigen Schutzfunktionen in Hessen (in ha)<br />

Class 3.2: “Management clearly directed to protect infrastructure and managed natural ressources<br />

Regime<br />

(national language)<br />

Regime (english)<br />

Forest<br />

area<br />

OWL<br />

area<br />

FOWL area Type A Type B<br />

Überschwemmungsgebiet 4.927 x<br />

Wald mit Klimaschutzfunktion 279160 x<br />

Wald mit Sichtschutzfunktion 14.237 x<br />

Wald mit Immissionsschutzfunktion 16.530 x<br />

Wald mit Lärmschutzfunktion 29.085 x<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand 30.06.2010<br />

Legende: OWL = other woodland, FOWL = forest and other woodland<br />

Type A = Schutz durch Rechtsnorm, Type B = Schutz ohne Rechtsnorm<br />

94


Tab. 58: Waldaußenränder in Hessen<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Gesamtlänge funktionengerecht innerhalb von 10 Jahren zu<br />

verbessern<br />

später zu<br />

verbessern<br />

18.767 km 14.154 km 1.451 km 3.162 km<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand: 30.06.2010<br />

Tab. 59: Ökologische Situation der Waldfließgewässer in Hessen<br />

Gesamtlänge funktionengerecht innerhalb von 10 Jahren zu<br />

verbessern<br />

später zu verbessern<br />

4.623 km 3.121 km 846 km 656 km<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand: 30.06.2010<br />

Tab. 60: Betretensrecht eingeschränkte Flächen in Hessen (ohne Bundeswald)<br />

Eingeschränkt zugängliche<br />

Fläche<br />

(ha)<br />

Vollständig zugängliche<br />

Waldfläche (ha)<br />

Gesamtwaldfläche<br />

(ha)<br />

Eingeschränkt zugängliche<br />

Waldfläche in v. H.<br />

der Gesamtwaldfläche<br />

Nationalpark 5.704 0,6<br />

Naturschutzgebiete 20.338 2,3<br />

Wildschutzgebiete 11.075 1,2<br />

Verjüngungsflächen 1 94.863 10,7<br />

Insgesamt Addition 755.020 887.000 14,8<br />

Quelle: Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand: 30.06.2010<br />

1<br />

Bei den Verjüngungsflächen ist die Überlagerung im Nationalpark sowie in den Naturschutzgebieten und Wildschutzgebieten<br />

berücksichtigt.<br />

Die Größe der Verjüngungsflächen wurde ermittelt durch Summenbildung aus Blößen sowie 50 % Flächenanteil der 1. Altersklasse<br />

(reduzierte Fläche, in Hauptschicht oder Verjüngung unter Schirm). Die so ermittelte Fläche wurde auf 100% der<br />

Holzbodenfläche des hessischen Waldes (837.500 ha) hochgerechnet. Die Angabe ist insofern als Schätzgröße anzusehen.<br />

Hinweis:<br />

In den Tabellen sind ausschließlich überlagerungsfreie Flächen angegeben, bei Überlagerungen wird immer nur<br />

die höhere Rechtsform angegeben. Die in den jeweiligen Rechtsnormen enthaltenen Vorschriften zur<br />

Pflege von Schutzgebieten werden von der Forstplanung berücksichtigt. Bei der Bewirtschaftung des<br />

Waldes in Natura 2000 – Gebieten finden die Erhaltungsziele Eingang in die Forsteinrichtung.<br />

Erläuterung der MCPFE-Klassen<br />

1. Vorrangiges Managementziel: „Biologische Vielfalt“<br />

1.1 Schutzgebietsflächen mit minimalen Eingriffen<br />

Das Hauptziel der Bewirtschaftung ist der Erhalt der biologischen Vielfalt. Die Eingriffe des Menschen sind auf<br />

ein Minimum beschränkt. Alle Aktivitäten mit Ausnahme der folgenden sind untersagt:<br />

Schalenwildkontrolle<br />

Kontrolle von Krankheiten<br />

Brandbekämpfung<br />

nicht zerstörerische Forschung<br />

Ressourcennutzung auf Subsistenzbasis.<br />

95


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

In den 31 von der Hessischen Landesforstverwaltung eingerichteten Naturwaldreservaten bleiben auf rund<br />

1.263 ha ganze Waldbestände als „Urwälder von morgen“ sich selbst überlassen. Damit soll das Überleben von<br />

Tierarten, die auf Höhlenbäume und auf Lebensbedingungen in der natürlichen Zerfallsphase der Bestände angewiesen<br />

sind, gesichert werden (z.B. Spechte, Fledermäuse, Hirschkäfer). Zusätzlich werden hier jedoch die<br />

Natur und ihre Entwicklung wissenschaftlich begleitet.<br />

1.2 Schutzgebiete mit Schutz durch aktive Bewirtschaftung<br />

Das Hauptziel der Bewirtschaftung ist der Erhalt der biologischen Vielfalt. Die Bewirtschaftung mit aktiven<br />

Eingriffen, die auf die Erreichung des spezifischen Schutzzieles ausgerichtet sind, findet statt. Alle anderen<br />

Maßnahmen, die dem Bewirtschaftungsziel abträglich sind oder negative Auswirkungen haben, sind untersagt.<br />

In hessischen Laubwäldern bleiben von Forstleuten ausgewählte Bestandesteile lange Jahrzehnte als Altholzinseln<br />

aus den vorgenannten Gründen sich selbst überlassen.<br />

Dort, wo sich keine waldgefährdenden Brutstätten von z.B. Borkenkäfern bilden können, wird im Rahmen einer<br />

extensiven, naturgemäßen Waldwirtschaft Holz als Totholz im Wald belassen (vgl. Indikator 24).<br />

2. Vorrangiges Managementziel: „Schutz von Landschaften und spezifischen Naturelementen“<br />

Vorrangiges Managementziel ist der Schutz von Landschaften und spezifischen Naturelementen. Die Eingriffe<br />

zielen auf die Erreichung der Managementziele landschaftliche Vielfalt, kulturelle, ästhetische, spirituelle und<br />

historische Werte, Erholung und spezifische Naturelemente ab.<br />

Die Nutzung der Waldressourcen ist beschränkt.<br />

Es gibt eine langfristige Verpflichtung und die ausdrückliche Ausweisung eines spezifischen Schutzregimes<br />

für ein begrenztes Gebiet.<br />

Aktivitäten mit negativen Auswirkungen auf Landschaftsmerkmale oder Naturelemente sind in diesen<br />

Schutzgebieten verboten.<br />

3 Vorrangiges Managementziel: „Waldflächen mit Schutzfunktionen“<br />

Die MCPFE-Klasse 3 umfasst als vorrangiges Managementziel die Schutzfunktionen. Die Bewirtschaftung des<br />

Waldes erfolgt mit dem Ziel, den Boden und seine Eigenschaften, die Wasserqualität und –quantität oder andere<br />

Funktionen des Ökosystems Wald zu schützen oder die Infrastruktur und bewirtschaftete Naturressourcen vor<br />

Naturgefahren zu schützen. Jede Maßnahme, die negative Auswirkungen auf diese Ziele hat, ist verboten.<br />

7.26.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Hessen-Forst Servicezentrum Forsteinrichtung und Naturschutz (FENA), Stand 30.06.2010<br />

7.26.3 Situationsbeschreibung<br />

In den mittelfristigen Forstbetriebsplänen bzw. in den Forsteinrichtungswerken sind Waldflächen mit Schutzfunktionen<br />

besonders gekennzeichnet, die entsprechenden Auflagen werden dargestellt und mit der waldbaulichen<br />

Einzelplanung abgestimmt. Für Hessen wird auf dieser Grundlage eine Flächenschutzkarte erstellt.<br />

Die Darstellungen unter 7.26.1 zeigen für Hessen einen großen Umfang von Waldflächen mit Schutzfunktionen<br />

auf. Dabei ist die Überlagerungsdichte beachtlich; das heißt viele Waldflächen erfüllen mehrere Schutzfunktionen<br />

gleichzeitig.<br />

Waldaußenränder<br />

Im Rahmen der Forsteinrichtungsinventur werden die Waldaußenränder im Hinblick auf ihre ökologischen<br />

Funktionen kartiert und ggf. Verbesserungsmaßnahmen geplant. Als verbindende Landschaftselemente des<br />

Übergangs vom Wald zum Offenland sind Waldränder besonders artenreich. Sie schützen den hinter ihnen liegenden<br />

Wald vor Wind, Sonne und Immissionen. Ihre ökologische Ausstrahlung reicht weit in den Wald aber<br />

auch in die offene Landschaft hinein.<br />

96


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Mehr als 75 % der Waldränder mit einer Gesamtlänge von 18.767 km erfüllen die ökologischen Kriterien und<br />

gelten als funktionengerecht. Die übrigen sollen, sobald es vom Nachbarbestand her zu vertreten ist, in eine naturnähere<br />

Form aufgewertet werden.<br />

Waldfließgewässer<br />

Bei den Waldfließgewässern gelten mehr als 67% als funktionengerecht, bei einer Gesamtlänge von 4.623 km.<br />

Mit der Pflege der Fließgewässer sind die Inhalte der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie mit umzusetzen.<br />

Im Betretungsrecht eingeschränkte Flächen<br />

Das Bundeswaldgesetz gestattet das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung. Das Radfahren, das Fahren<br />

mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist dabei nur auf Straßen und Wegen erlaubt. Gemäß HForstG<br />

ist auch das Fahren mit Kutschen auf Wegen und Straßen gestattet. Vom Betretungsrecht ausgenommen sind:<br />

Verjüngungsflächen,<br />

Pflanzgärten,<br />

bestellte und nicht abgeerntete Ländereien,<br />

Waldflächen und -wege bei Waldarbeiten und Holzlagerung,<br />

forst- und jagdbetriebliche Einrichtungen sowie<br />

aus zwingenden Gründen (z.B. Waldbrandverhütung) gesperrte Waldflächen und -wege.<br />

Die Forstbehörde kann im Einvernehmen mit dem Waldbesitzer bei besonderen Verhältnissen Maßnahmen zur<br />

Entmischung des Reit-, Fahr- und Fußgängerverkehrs ergreifen. Eingeschränkte Betretensrechte gibt es in den<br />

meisten Natur- und Wildschutzgebieten sowie Wildruhezonen. In diesen Gebieten ist meistens ein Wegegebot<br />

verhängt worden. Nur in ganz seltenen Fällen sind größere Areale einschließlich der Wege gesperrt.<br />

7.26.4 Bewertung<br />

Die Darstellungen unter 7.26.1 zeigen für Hessen einen großen Umfang von Waldflächen mit Schutzfunktionen<br />

auf. Dabei ist die Überlagerungsdichte beachtlich; das heißt, viele Waldflächen erfüllen mehrere Schutzfunktionen<br />

gleichzeitig.<br />

7.26.5 Ziele<br />

Die Schutzfunktionen Boden, Wasser, Klima, Sicht, Lärm und Immissionen sind im Rahmen der Forsteinrichtung<br />

zu erfassen und je Beschreibungseinheit zu kennzeichnen, sofern sie unmittelbar durch Gesetz oder durch<br />

Rechtsverordnung geschützt sind oder aufgrund ihres Vorkommens herausgehobene Bedeutung haben.<br />

Maßnahmen:<br />

Fortlaufende Aktualisierung der Schutzfunktionen des Waldes.<br />

Umsetzung der Inhalte der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.<br />

Die in der Forsteinrichtung aufgezeigten Möglichkeiten zur Verbesserung der Funktionen bei den<br />

Waldaußenrändern sollten genutzt werden.<br />

Die mittelfristigen Chancen zur Verbesserung der ökologischen Situation der Waldfließgewässer sollten<br />

genutzt werden.<br />

Das allgemeine Betretensrecht des Waldes zu Erholungszwecken ist Kernbestand der Sozialbindung des<br />

Eigentums (Art. 14 GG und Art. 45 Hess. Verfassung) und wird von der Mehrheit der Bevölkerung genutzt.<br />

Die Waldbesitzer orientieren sich bei der Bewirtschaftung an diesen Erfordernissen und leisten<br />

zum <strong>Teil</strong> freiwillig Beiträge zur Förderung der Erholungsfunktion durch die Gestellung von speziellen<br />

Erholungseinrichtungen.<br />

97


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Zur Lösung denkbarer Konflikte im Einzelfall wird die Bildung von Allianzen und Vereinbarungen auf<br />

freiwilliger Basis zwischen Waldbesitzern und Waldbesuchern bzw. Waldnutzergruppen angeregt. Damit<br />

könnte eine größere Akzeptanz der Beteiligten gegenüber den Regelungen geschaffen werden.<br />

98


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.27 Indikator 27 - Gesamtausgaben für langfristige nachhaltige Dienstleistungen<br />

aus Wäldern<br />

7.27.1 Daten<br />

Tab. 61:Gesamtaufwand für langfristige nachhaltige Dienstleistungen; nur Betriebe über 200 ha, alle<br />

Werte in €/ha Holzboden.<br />

FWJ Privatwald Körperschaftswald Staatswald<br />

2000 1 5 14<br />

2001 3 3 10<br />

2002 0 8 16<br />

2003 4 8 Keine Angaben<br />

Quelle: Testbetriebsnetz der Forstwirtschaft in Hessen<br />

Anzahl<br />

180000<br />

160000<br />

140000<br />

120000<br />

100000<br />

80000<br />

60000<br />

40000<br />

20000<br />

0<br />

2005 2006 2007<br />

Jahr<br />

2008 2009<br />

Schule Mischgruppen Kindergarten<br />

Abb. 16: Zahl der von Hessen-Forst mit waldpädagogischen Angeboten erreichten Kinder, Jugendlichen<br />

und Erwachsenen<br />

Quelle: Hessen-Forst<br />

7.27.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Hessen-Forst<br />

Testbetriebsnetz der Forstwirtschaft in Hessen<br />

7.27.3 Situationsbeschreibung<br />

Die Aufwendungen für langfristig nachhaltige Dienstleistungen der Produktbereiche 2 Schutz und Sanierung und<br />

3 Erholung und Umweltbildung zeigen im Vergleich der Jahre 2000 bis 2003 in allen Waldbesitzarten eine leicht<br />

99


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

ansteigende Tendenz (Tab. 61). Der Anteil der Gesamtausgaben im Staatswald liegt deutlich über den Ausgaben<br />

im Körperschaftswald und vor allem dem Privatwald. Einen ebenfalls ansteigenden Trend zeigt Abb. 16 mit<br />

einer über die Jahre stetig wachsenden Zahl der von Hessen-Forst mit waldpädagogischen Angeboten erreichten<br />

Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen.<br />

Aktuelle Zahlen über den Gesamtaufwand für langfristige nachhaltige Dienstleistungen der Produktbereiche 2<br />

und 3 liegen nicht vor.<br />

Die Produktgruppen 2 und 3 umfassen u. a. rechtlich ausgewiesene Schutzgebiete, Arten- und Biotopschutz<br />

außerhalb von Schutzgebieten, Sicherung besonderer Waldfunktionen, Bodenschutz gegen atmosphärische Einträge,<br />

Sicherung der Erholungsfunktionen, Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik.<br />

7.27.4 Bewertung<br />

Die Gesamtausgaben für langfristige nachhaltige Dienstleistungen aus Wäldern werden immer noch nicht hinreichend<br />

für alle Waldbesitzarten ermittelt. Belastbare Zahlen liegen allenfalls für bestimmte <strong>Teil</strong>bereiche der sogenannten<br />

Gemeinwohlleistungen bzw. Infrastrukturleistungen des Waldes vor. Diese Problemstellung ist – nach<br />

wie vor – bundesweit gegeben.<br />

7.27.5 Ziele<br />

Die Erhaltung und Verbesserung der Gemeinwohlleistungen sowie deren Nutzungsmöglichkeit soll nach ökonomischen<br />

Prinzipien erfolgen und in einem nach Produkten differenzierten Leistungsbericht dargestellt werden.<br />

Maßnahmen:<br />

Das Instrumentarium für die Ermittlung und die Abgeltung der Aufwendungen für langfristig, nachhaltige<br />

Dienstleistungen aus Wäldern soll weiter ausgebaut werden.<br />

Die gemeinwohlorientierten Leistungen der Forstwirtschaft müssen für alle Waldbesitzarten deutlich<br />

gemacht und für die Allgemeinheit verständlich übermittelt werden.<br />

Gemeinwohlorientierte Leistungen liegen - auf freiwilliger Basis - im Anreizsystem forstlicher Förderung.<br />

Sofern spezifische Gemeinwohlleistungen von den Waldbesitzern gefordert werden, die die Grenze der<br />

Sozialpflichtigkeit übersteigen, sollte deren Erbringung vertraglich vereinbart und angemessen entgolten<br />

werden.<br />

100


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.28 Indikator 28 - Abbaubare Betriebsmittel<br />

7.28.1 Daten<br />

Gesonderte Erhebungen und Auswertungen zu Maschinen, die auf biogene Schmierstoffe umgerüstet sind, liegen<br />

nicht vor. Der Einsatz von Maschinen erfolgt projektbezogen über Forstunternehmer, Regiemaschinen sind<br />

kaum noch im Einsatz.<br />

7.28.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Entfällt.<br />

7.28.3 Situationsbeschreibung<br />

Bioöle<br />

Bei der Waldarbeit eingesetzte Fahrzeuge, Maschinen und Geräte müssen nach den anerkannten sicherheitstechnischen<br />

und arbeitsmedizinischen Regeln so beschaffen sein, dass von ihnen bei bestimmungsgemäßem Betrieb<br />

keine vermeidbaren Gefahren für Menschen und die Umwelt ausgehen. Dies gilt auch für die verwendeten Betriebsmittel<br />

und sonstigen synthetischen Stoffe. Die diesbezügliche grundsätzliche Brauchbarkeit ist vom einsetzenden<br />

Betrieb, z.B. durch entsprechende Prüfzertifikate, nachzuweisen.<br />

Alkylat-Sonderkraftstoffe für Motorsägen sind wesentlich weniger gesundheitsschädlich als Otto-Kraftstoffe.<br />

Auch haben sie sich im Profieinsatz schon lange bewährt und werden bei den Beschäftigten von Hessen-Forst<br />

ausschließlich verwendet. Die Verwendung dieses Sonderkraftstoffes sollte allgemeiner Standard sein.<br />

Müll und Zäune<br />

Der Landesbetrieb Hessen-Forst hatte im Jahr 2006 ein Abbau- und Entsorgungsprogramm beschlossen. Die<br />

fachgerechte Entsorgung von Müll und die Information der Kommune bei illegal abgelagertem Müll ist Daueraufgabe<br />

der Grundeigentümer und der forstlichen Betreuer.<br />

7.28.4 Bewertung<br />

Beim Einsatz von Bioölen in der Forstwirtschaft wurden große Forstschritte erzielt. In Leistungsverträgen mit<br />

Unternehmern ist festgelegt, dass nur Maschinen zum Einsatz kommen, die mit biologisch abbaubaren Ölen<br />

betrieben werden. Festgelegt ist, dass nur biologisch abbaubare Kettenschmieröle in Motorsägen verwendet<br />

werden.<br />

Beim Motorsägeneinsatz wird jedoch ein noch zu geringer Anteil umweltfreundliche Kettenöle (Umweltzeichen<br />

„Blauer Engel“) verwendet. Aus technischer Sicht gibt es keine Gründe, die dagegen sprechen.<br />

Die Verwendung von Sonderkraftstoff wird empfohlen.<br />

Der Einsatz abbaubarer Betriebsmittel/-stoffe (sofern technisch sinnvoll) ist ein Kriterium der Zertifizierung von<br />

Forstunternehmern z.B. im DFSZ des VdAW.<br />

Das Abbau- und Entsorgungsprogramm für Zäune wurde im Jahr 2008 abgeschlossen.<br />

7.28.5 Ziele<br />

Ziele - Bioöle:<br />

Es werden nur noch Forstmaschinen eingesetzt, die mit biologisch abbaubarem Hydrauliköl betrieben werden.<br />

101


Maßnahmen:<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Im Staatswald werden vorrangig zertifizierte bzw. gütegeprüfter Betriebe bei der Vergabe von Aufträgen<br />

berücksichtigt.<br />

Beim Einsatz von Forstspezialmaschinen im Staatswald sollen nur noch solche Maschinen zum Einsatz<br />

kommen, bei denen in den Hydraulik- und Schmiersystemen Bioöle verwendet werden. Bei Maschinen<br />

älteren Baujahrs, bei denen eine Umrüstung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, ist eine Negativbescheinigung<br />

vorzulegen.<br />

Bei örtlicher Verfügbarkeit werden ab dem Jahr 2014 nur noch Dienstleistungs-, Lohnunternehmer und<br />

gewerbliche Selbstwerber beauftragt, die ein von <strong>PEFC</strong> anerkanntes Zertifikat besitzen (ausgenommen<br />

sind nachgewiesene bäuerliche Zuerwerbsbetriebe).<br />

Jede Havarie mit Ölaustritt ist durch entsprechende Bindemittel, die grundsätzlich im Fahrzeug mitgeführt<br />

werden müssen, hinsichtlich des Schadenumfangs zu begrenzen, z.B. durch Soforthilfevliese zur<br />

Aufnahme von Ölen oder anderen organischen Flüssigkeiten. Lecks an Leitungen oder Maschinen sind<br />

umgehend fachgerecht zu beheben.<br />

Die Vergabe von Aufträgen an Dritte soll ausschließlich an solche Betriebe erfolgen, die die <strong>PEFC</strong>-<br />

Standards für Deutschland einhalten können und dies auch belegen.<br />

Hessen-Forst wird die fachliche Beratung des betreuten Nichtstaatswaldes auf <strong>Teil</strong>betriebsebene in Fragen<br />

des Maschineneinsatzes und der Arbeitssicherheit intensivieren.<br />

Die regionale Arbeitsgruppe wirkt darauf hin, dass beim Motorsägeneinsatz flächendeckend nur noch<br />

umweltfreundliche Kettenöle (Umweltzeichen „Blauer Engel“) verwendet werden. Ab 2013 weisen private<br />

Selbstwerber die Verwendung von biologisch schnell abbaubaren Kettenölen und die Verwendung<br />

von Sonderkraftstoffen nach.<br />

Ziele – Müll und Zäune:<br />

Nicht mehr notwendige oder unbrauchbare Drahtgatter werden zeitnah abgebaut, der Draht sowie holzschutzbehandelte<br />

Gatterpfähle werden ordnungsgemäß entsorgt.<br />

Maßnahmen:<br />

Beseitigung nicht mehr notwendiger Zäune als Daueraufgabe.<br />

102


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Kriterium 6: Erhaltung sonstiger sozio-ökonomischer Funktionen und Bedingungen<br />

Wald ist nicht isoliert zu betrachten. Bei der Waldbewirtschaftung müssen ökonomische, ökologische und soziale<br />

Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden. Der Waldbesitzer trägt Verantwortung gegenüber der Gesellschaft<br />

und ist gegenüber den in seinem Wald arbeitenden Menschen verpflichtet.<br />

Indikatoren:<br />

29. Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Forstbetriebe<br />

30. Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der Waldwirtschaft<br />

31. Zahl und Struktur der Aus- und Fortbildungsangebote<br />

7.29 Indikator 29 - Einnahmen- und Ausgabenstruktur der Forstbetriebe<br />

7.29.1 Daten<br />

Tab. 62: Holzeinschlag nach Waldbesitzarten in Hessen (Efm o.R.)<br />

Einschlag Efm JAHR<br />

Waldbesitzart 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Staatswald (forstfisk) 2.201.714 2.442.506 4.370.348 2.752.367 1.454.637<br />

Kommunalwald 1.589.702 1.654.745 2.527.620 1.915.450 1.261.553<br />

sonstiger Körperschaftswald 18.253 24.059 33.048 32.937 14.719<br />

Domanialwald 150.524 155.556 324.768 306.225 132.408<br />

Gemeinschaftswald 189.456 238.084 367.678 255.736 139.604<br />

sonstiger Privatwald 304.426 408.624 821.508 483.932 264.934<br />

sonstiger Staats- und Bundeswald 2.307 3.297 7.480 1.581 1.776<br />

Gesamtergebnis 4.456.383 4.926.870 8.452.450 5.748.228 3.269.631<br />

Quelle: Hessen-Forst (Erfassung der von Hessen-Forst betreuten Betriebe)<br />

103


Tsd. fm o.R.<br />

10.000<br />

9.000<br />

8.000<br />

7.000<br />

6.000<br />

5.000<br />

4.000<br />

3.000<br />

2.000<br />

1.000<br />

0<br />

5.404<br />

5.505<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

5.347<br />

5.694<br />

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009<br />

Abb. 17: Gesamtholzeinschlag Hessen 2003 – 2009<br />

Quelle: HMUELV – Meldungen zur Erfassung des Holzeinschlags (Amtliche Holzeinschlagsstatistik des Statistischen<br />

Bundesamtes nach Agrarstatistikgesetz) und ZMP-Berichte<br />

Tab. 63: Absatzquellen für Rundholz in Hessen (%)<br />

Jahr Sägewerk Holzhandel<br />

mit Sägewerk<br />

Jahr<br />

Holzhandel Sperrholz,<br />

Furnierholz<br />

9.393<br />

6.372<br />

Zellstoffwerke Span- und<br />

Faserplatten<br />

3.743<br />

Sonstige<br />

2005 37,8% 9,1% 29,9% 1,7% 6,9% 4,9% 9,6%<br />

2006 38,7% 8,3% 27,5% 1,7% 7,2% 5,2% 11,3%<br />

2007 38,4% 8,3% 29,9% 1,5% 7,0% 4,5% 10,2%<br />

2008 40,1% 6,9% 27,8% 1,4% 5,3% 5,9% 12,6%<br />

2009 36,5% 7,6% 28,0% 1,0% 6,7% 5,5% 14,6%<br />

Quelle: Hessen-Forst<br />

104


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Tab. 64: Holzerlöse Staatswald in Hessen, alle Werte in €/Fm, einschl. MWSt. und für gerücktes Holz<br />

Bruttoerlöse nach Holzartengruppen im hessischen Staatswald<br />

Bruttoerlös JAHR<br />

HAGrp 2005 2006 2007 2008 2009<br />

BU 39,36 € 42,62 € 54,95 € 60,81 € 50,55 €<br />

EI 67,01 € 71,60 € 100,92 € 110,46 € 80,39 €<br />

FI 40,44 € 47,06 € 47,34 € 46,96 € 48,83 €<br />

KI 30,63 € 35,57 € 45,65 € 48,54 € 43,57 €<br />

Gesamt 39,62 € 45,05 € 50,19 € 51,92 € 49,25 €<br />

Anm.: Durchschnitt aus allen Verkaufsarten einschl. Stockverkauf<br />

Quelle: Hessen-Forst<br />

7.29.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Hessen-Forst<br />

HMUELV<br />

7.29.3 Situationsbeschreibung<br />

Der Gesamtholzeinschlag in Hessen wurde im Jahr 2007 durch den Orkan Kyrill stark beeinflusst (Tab. 62). Der<br />

Einschlag über alle Waldbesitzarten lag im Jahr 2007 um 72% über dem Vorjahreseinschlag. Von einem<br />

sturmwurfbedingt deutlich höheren Einschlag waren der Bundeswald, der Domanialwald, der sonstige Privatwald<br />

und der Staatswald besonders stark betroffen.<br />

Der Gesamtholzeinschlag wurde 2008/2009 wieder auf den Nachhaltigkeitshiebsatz zurückgeführt (Abb. 17).<br />

Trotz des sturmwurfbedingten Mehreinschlags stieg der Bruttoerlös nach Holzartengruppen aufgrund stärkerer<br />

Nachfrage bei den Holzartengruppen Buche, Eiche und Kiefer bis zum Jahr 2008.<br />

Die Holzartengruppe Fichte hat sich im Betrachtungszeitraum aufgrund einer sehr guten Nachfrage gut behauptet,<br />

der höchste Erlös wird im Jahr 2008 erreicht. Der Preisrückgang bei Buche, Eiche, Kiefer erfolgte im Jahr<br />

2009.<br />

Beim Vergleich der Absatzquellen für das Rundholz (Tab. 63) zeigt sich ein leichter Trend beim Vergleich der<br />

Jahre 2005 bis 2009. Auffallend ist der kontinuierliche Rückgang beim „Holzhandel mit Sägewerk“, der Rückgang<br />

beim „Sperrholz, Furnierholz“ sowie der kontinuierlich steigende Anteil der „Sonstigen Sortimente“. Es<br />

dominiert das klassische Stückholz. Energieholz bietet bei den schwachen Sortimenten interessante Absatzmöglichkeiten<br />

und führt zu einem stärkeren Anstieg bei den „Sonstigen Sortimenten“.<br />

7.29.4 Bewertung<br />

Die Einnahmen- und Ausgabenstruktur der hessischen Forstbetriebe ist sehr unterschiedlich. Dies ist das Ergebnis<br />

spezifischer Zielsysteme der einzelnen Forstbetriebe mit unterschiedlicher Zielgewichtung und Schwerpunktsetzung.<br />

Die seitens des hessischen Staatswaldes seit Jahrzehnten angebotene Dienstleistung der Betreuung des Nichtstaatswaldes<br />

wird von über 90% der Körperschaftswaldbesitzer und etwa der Hälfte der Privatwaldeigentümer in<br />

Anspruch genommen. Zur optimierten Nutzung der im Landesbetrieb Hessen-Forst vorhandenen Ressourcen,<br />

auch im personellen Bereich, werden in den Geschäftsfeldern des Naturschutzes, der Umweltpädagogik und der<br />

naturschutz- bzw. forstrechtlichen Kompensationsmaßnahmen Dienstleistungen für Dritte angeboten.<br />

105


7.29.5 Ziele<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Im Interesse der Waldbesitzer werden alle marktwirtschaftlichen Möglichkeiten zur Verbesserung des Holzabsatzes<br />

und der Holzpreise im Sinne einer betriebswirtschaftlich optimierten, nachhaltigen Forstwirtschaft genutzt.<br />

Regionale Gegebenheiten werden zur Verbesserung der Einnahmen berücksichtigt – zum Beispiel durch<br />

Angebote für Events zur Weihnachtszeit, organisierte Waldführungen oder Erlebnistage, Kutschfahrten.<br />

Für eine nachhaltige Sicherung der Forstbetriebe sind wenigstens im mehrjährigen Mittel positive Reinerträge<br />

notwendig. Die dafür notwendigen gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen werden so gestaltet,<br />

dass die Forstbetriebe dies weitgehend aus eigener Kraft schaffen können.<br />

Maßnahmen:<br />

Förderung der nachhaltigen Nutzung von Laub- und Nadelstarkholz.<br />

Intensivierung der Holzwerbung.<br />

Erschließung zusätzlicher Einnahmemöglichkeiten außerhalb des Holzverkaufs durch die Vermarktung<br />

von Nichtholzprodukten oder deren Steigerung. Die Regionale Arbeitsgruppe verfolgt hierbei nicht die<br />

Absicht, die Kreativität der Waldbesitzer durch Vorgaben oder andere Hilfestellungen zu beeinflussen.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe wirkt darauf hin, dass für landeseigene Gebäude der Einsatz von Biomasse<br />

zur Energienutzung geprüft und in geeigneten Fällen - unter Beachtung wirtschaftlicher Kriterien -<br />

der Vorzug gegeben wird.<br />

Förderung von Einzelmaßnahmen und regionalen Vermarktungsinitiativen.<br />

Die Ergebnisse der Testbetriebsnetze stellen gute Informationsquellen zur Betriebsoptimierung im körperschaftlichen<br />

und privaten Waldbesitzer dar. Das Testbetriebsnetz soll fortgeführt und weiter ausgebaut<br />

werden.<br />

106


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.30 Indikator 30 – Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in der<br />

Waldwirtschaft<br />

7.30.1 Daten<br />

Tab. 65: Entwicklung der Unfallzahlen im Forstbereich Hessen der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />

(ohne Wegeunfälle)<br />

Jahr 2000 2005 2009<br />

Unfallmeldungen 750 527 553<br />

Quelle: Unfallstatistik der Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland<br />

Transportarbeiten; 25;<br />

5%<br />

Holzrücken; 38; 7%<br />

Kulturarbeiten; 88;<br />

16%<br />

Aufarbeitung; 137;<br />

25%<br />

Sonstige Tätigkeiten;<br />

161; 28%<br />

Fällarbeiten; 104;<br />

19%<br />

Abb. 18: Unfallzahlen im Forstbereich Hessen der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft<br />

nach Tätigkeitsbereichen<br />

Quelle: Unfallstatistik der Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland<br />

Tab. 66: Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle im hessischen Staatswald<br />

Jahr Arbeiter Unfälle Davon mit<br />

Todesfolge<br />

Arbeitsstunden Quote *)<br />

Hessen<br />

Quote<br />

Deutschland<br />

2000 1568 152 0 1.865.180 0,081 0,112<br />

2005 1230 125 0 1.474.309 0,085 0,089<br />

2009 738 74 0 1.074.704 0,069 -<br />

(*) Quote: Arbeitsunfälle je 1000 produktive Arbeitsstunden<br />

Quelle: KWF Unfallstatistik und Hessen-Forst<br />

107


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Tab. 67: Anträge auf Berufskrankheiten im hessischen Staatswald<br />

Berufskrankheit 2005 2007<br />

Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen 1 0<br />

Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule 1 2<br />

Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule 0 0<br />

Lärmschwerhörigkeit 2 3<br />

Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten 10 12<br />

Hauterkrankungen 0 0<br />

Verdachtsfälle 1 0<br />

Quelle: Unfallbericht Hessen-Forst<br />

7.30.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Unfallstatistik der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und<br />

Saarland<br />

KWF Unfallstatistik und Hessen-Forst<br />

Unfallbericht Hessen-Forst<br />

7.30.3 Situationsbeschreibung<br />

Die Waldarbeit ist gekennzeichnet durch variable äußere Arbeitsbedingungen wie z.B. Temperatur, Luftfeuchte,<br />

Niederschlag, Bodenbeschaffenheit, Gelände, Bewuchs sowie nicht standardisierte Arbeitsobjekte. Je nach Jahreszeit<br />

und Arbeitsauftrag führt dies zu unterschiedlichen Belastungen und Gefährdungen bei der Waldarbeit.<br />

Der Arbeitgeber sorgt durch die Wahl geeigneter Arbeitsverfahren, durch den Einsatz technischer Hilfsmittel,<br />

durch eine sinnvolle Arbeitsorganisation, durch die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung sowie durch<br />

ständige Fortbildung der Bediensteten für ein gefahrenreduziertes Arbeiten. Auch im Rahmen des Fortbildungsprogramms<br />

z.B. für Waldbesitzer und für Selbstwerber ist das Thema Arbeitssicherheit zentrales Thema in verschiedenen<br />

Lehrgängen.<br />

Das Unfallgeschehen in der Waldarbeit wird im Staatswald durch die Unfallkasse Hessen und im Nichtstaatswald<br />

durch die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft auf Grund der Meldungen der Forstbetriebe<br />

erfasst und dokumentiert.<br />

Tab. 65 und Tab. 66 geben einen Überblick über die Entwicklung der Unfallzahlen im Forstbereich Hessen der<br />

Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sowie über die meldepflichtigen Arbeits- und Wegeunfälle<br />

im hessischen Staatswald. Im Jahr 2009 wurden aus dem Bereich der bei der Land- und forstwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland versicherten Personen (Forstbereich Hessen) insgesamt<br />

463 Unfälle gemeldet. Der Vergleich der Jahre 2000 und 2005 mit 2009 zeigt einen kontinuierlichen Rückgang<br />

bei den Unfallzahlen. Dieser Trend bestätigt sich bei den Arbeits- und Wegeunfällen im hessischen Staatswald.<br />

Dem gegenüber sind die Anträge auf Berufskrankheiten im hessischen Staatswald von 2005 bis 2007 von 15 auf<br />

17 Anträge leicht angestiegen (Tab. 67). Bemerkenswert ist dabei die Anzahl der Anträge, die auf von Tieren auf<br />

Menschen übertragene Krankheiten beruht. Dieser Bereich ist für 71% der Anträge auf Berufskrankheiten verantwortlich.<br />

Schulungsmaßnahmen<br />

Die Unfallkasse Hessen (UHK) und die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft HRS schult in<br />

Grundseminaren die neu bestellten Sicherheitsbeauftragten der Kommunen und die Sicherheitsbeauftragten des<br />

108


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Landesbetriebes Hessen-Forst. Daneben erfolgen fachspezifische Aufbaulehrgänge für Sicherheitsbeauftragte in<br />

Zusammenarbeit mit den Versuchs- und Lehrbetrieben.<br />

7.30.4 Bewertung<br />

Das Ziel der Senkung der Unfallzahlen wurde bei allen Waldbesitzarten erreicht. Zu der positiven Entwicklung<br />

hat eine ganze Reihe von Maßnahmen beigetragen, wie sie unter anderem auch im Handlungsprogramm zum<br />

Regionalen Waldbericht 2005 beschrieben wurden. Bei den Anträgen auf Berufskrankheiten ist keine Verbesserung<br />

erkennbar, was vor allem auf von Tieren auf Menschen übertragbare Erkrankungen zurückgeführt werden<br />

muss.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe sieht aufgrund der Befunde der Vor-Ort-Audits weiterhin Handlungsbedarf, weil<br />

durchschnittlich in jedem zweiten Betrieb Auffälligkeiten im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften im weitesten<br />

Sinne festgestellt wurden. Es mangelt dabei nicht an Vorschriften oder Regelungen. Es scheint einerseits<br />

die Schwierigkeit zu bestehen sie zu beachten und umzusetzen, andererseits scheint ein Gewöhnungseffekt hinsichtlich<br />

des Gefährdungspotenzials zu bestehen. Daneben ist zu bedenken, dass es sich bei den Arbeitsbedingungen<br />

im Wald nicht um normierbare Arbeitsfelder handelt. Vielmehr sind einzelfallweise Entscheidungen<br />

erforderlich, die situationsbedingt fehlerhaft sein können.<br />

Die von Hessen-Forst in den Forstämtern eingeführte „Rettungskette Forst“, der Monatslohn sowie das Arbeitsschutz-Managementsystem<br />

sind wichtige Bausteine in der Prävention und zur Verringerung der Unfallfolgen.<br />

7.30.5 Ziele<br />

Die Zahl der meldepflichtigen Unfälle im Staatswald wird unter 0,15 je 1000 produktive Arbeitsstunden gehalten.<br />

Im Nichtstaatswald wird die absolute Zahl der gemeldeten Unfälle dauerhaft gesenkt.<br />

Maßnahmen:<br />

Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland schult<br />

in Zusammenarbeit mit den Versuchs- und Lehrbetrieben die Sicherheitsbeauftragten der kommunalen<br />

und privaten Forstbetriebe. Dabei wird auch der Fortbildungsbedarf von Sicherheitsfachkräften mit abgedeckt.<br />

Schulung der neu bestellten Sicherheitsbeauftragten durch die Unfallkasse Hessen.<br />

Für Forstbetriebe mit bis zu 15 Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische<br />

Betreuung durch die <strong>Teil</strong>nahme der Unternehmer an speziellen Schulungsmaßnahmen<br />

im Rahmen des „LUV-Modells“ abzudecken. Neben der Zusammenarbeit mit HESSEN FORST<br />

bei den speziellen Schulungsmaßnahmen für den Kleinprivatwald (Mobile Waldbauernschule) werden<br />

für die Versicherten aus dem Bereich Forst spezielle Lehrgänge, Vortragsveranstaltungen und Filmvorführungen<br />

durchgeführt. Die Einbeziehung der kommunalen Waldarbeit in die Tätigkeit der Arbeitsschutzberater<br />

wird angestrebt.<br />

Fachspezifische Aufbaulehrgänge für Sicherheitsbeauftragte in Zusammenarbeit mit den Versuchs- und<br />

Lehrbetrieben.<br />

Fortbildungsangebote für private und kommunale Waldbesitzer, Unternehmer, Selbstwerber etc., Werbung<br />

des Hessischen Waldbesitzerverbandes dafür bei seinen Mitgliedern.<br />

Private Selbstwerber weisen ab 2013 die <strong>Teil</strong>nahme an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang nach.<br />

Spezielle Lehrgänge, Vortragsveranstaltungen und Filmvorführungen für die Versicherten aus dem Bereich<br />

Forst werden durchgeführt.<br />

109


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Ab dem Jahr 2014 werden nur noch Dienstleistungsunternehmer und gewerbliche Selbstwerber beauftragt,<br />

die ein von <strong>PEFC</strong> anerkanntes Zertifikat besitzen (ausgenommen sind nachgewiesene bäuerliche<br />

Zuerwerbsbetriebe).<br />

Für Forstbetriebe mit bis zu 15 Beschäftigten besteht die Möglichkeit, die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische<br />

Betreuung durch die <strong>Teil</strong>nahme der Unternehmer an speziellen Schulungsmaßnahmen<br />

im Rahmen des „LUV-Modells“ abzudecken. Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft<br />

Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland führt diese Lehrgänge in Zusammenarbeit mit dem forstlichen<br />

Bildungszentrum (FBZ) beim Forstamt Weilburg durch.<br />

Berufsgenossenschaft und FBZ führen Sachkundelehrgänge für forstliche Rückewinden und Forstkrane<br />

durch.<br />

Eine Zusammenarbeit mit HESSEN-FORST gibt es auch für den Kleinprivatwald. Durch die mobile<br />

Waldbauernschule werden Lehrgänge - die Unfallverhütung betreffend - durchgeführt.<br />

Mit Unterstützung der regional zuständigen Forstämter und der jeweiligen FBG führt die Berufsgenossenschaft<br />

sog. Waldsicherheitstage durch. Neben Vorträgen zum Unfall- und Gesundheitsschutz gibt es<br />

Vorführungen im Außenbereich zum Fällen und Aufarbeiten von Holz.<br />

In Abendvorträgen wirbt die Berufsgenossenschaft bei Versammlungen der forstlichen Betriebsvereinigungen<br />

(FBV) für Unfallverhütung.<br />

Arbeitsschutzberater leisten hervorragende Arbeit für die Unfallverhütung, die Berufsgenossenschaft<br />

unterstützt ihre Mitglieder finanziell wenn sie die Beratung in Anspruch nehmen.<br />

110


Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

7.31 Indikator 31 - Zahl und Struktur der Aus- und Fortbildungsangebote<br />

7.31.1 Daten<br />

Tab. 68: Aus- und Fort- und Weiterbildung beim Forstlichen Bildungszentrum Weilburg / Hessen<br />

2005 2006 2007 2008 2009<br />

Anzahl Veranstaltungen 212 264 322 318 389<br />

Veranstaltungstage 477 528 580 591 642<br />

Anzahl <strong>Teil</strong>nehmer 6912 7590 8825 10312 12279<br />

<strong>Teil</strong>nehmertage 9875 10843 12607 14732 17541<br />

Durchschnittliche Anzahl <strong>Teil</strong>nehmer pro<br />

Veranstaltung<br />

Quelle: Hessen-Forst<br />

7.31.2 Quellen und normative Grundlagen<br />

Hessen-Forst<br />

7.31.3 Situationsbeschreibung<br />

Ausbildung<br />

19,4 19,2 18,8 18,7 18,7<br />

Hessen-Forst bietet praxis- und qualitätsorientierte Ausbildung für den Ausbildungsberuf zum/zur Forstwirt/in<br />

sowie für technische Forstinspektoranwärter/innen und Forstreferendare/-referendarinnen. Die vielfältigen Ausbildungsinhalte,<br />

u.a. aus den Bereichen Forst, Naturschutz, Technik, Recht und Betriebswirtschaft sind eine gute<br />

Grundlage für eine berufliche Zukunft in forstlichen und verwandten Berufsfeldern.<br />

An diesen Ausbildungslehrgängen können auch Auszubildende anderer Waldbesitzarten teilnehmen.<br />

Fort- und Weiterbildung<br />

Verwaltungslehrgänge<br />

HESSEN-FORST unterstützt und fördert das Fortbildungsstreben interessierter und geeigneter Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter durch anteilige oder vollständige Finanzierung langfristiger Fortbildungslehrgänge des Verwaltungsschulverbandes.<br />

Forstliches Bildungszentrum Weilburg<br />

Die forstliche Aus- und Fortbildung wurde im Forstlichen Bildungszentrum (FBZ) beim Forstamt Weilburg<br />

gebündelt. Hier erfolgt die praxis- und qualitätsorientierte Ausbildung zum/zur Forstwirt/in im Rahmen des<br />

Berufsschul-Blockunterrichts. Weiterhin gehören die Lehrgänge für technische Forstinspektoranwärter/innen<br />

und Forstreferendare/-referendarinnen zu den Aufgaben des FBZ. Den Schwerpunkt bildet die bedarfsorientierte<br />

Fort- und Weiterbildung für alle Mitarbeitergruppen des Landesbetriebs Hessen-Forst. Darüber hinaus werden<br />

Aufgaben des betrieblichen Versuchswesens im Arbeitsschutz, zur Arbeitsverfahrensgestaltung sowie zur modernen<br />

Forsttechnik wahr genommen.<br />

111


Mobile Waldbauernschule<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Mit rund 1450 <strong>Teil</strong>nehmern, die in insgesamt 142 Lehrgängen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen<br />

„Holzernte“, „Motorsägenwartung“ und „Jungbestandspflege“ erweiterten, konnten die Mobilen Waldbauernschulen<br />

an den beiden ehemaligen Lehrbetrieben auf eine sehr erfolgreiche Zeit zurückblicken.<br />

Die Lehrgänge der Mobilen Waldbauernschule richten sich ganz besonders an private Waldbesitzer mit kleinen<br />

Waldflächen.<br />

Hessischer Waldbesitzerverband<br />

Es werden durch das Land bezuschusste Seminare für Führungskräfte von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen<br />

durchgeführt.<br />

7.31.4 Bewertung<br />

Durch eine praxis- und qualitätsorientierte Aus- und Fortbildung in verschiedenen Aufgabengebieten wird die<br />

Grundlage für einen zukunftsorientierten Forstbetrieb und eine gute berufliche Zukunft der Beschäftigten gelegt.<br />

Der Erwerb entsprechender Qualifikationen wird dokumentiert.<br />

Darüber hinaus betreibt die Landesforstverwaltung praxisbezogene Forschung und unterhält die hierzu erforderlichen<br />

Forschungseinrichtungen.<br />

7.31.5 Ziele<br />

Die Aus- und Fortbildung wird auf dem bisherigen Niveau weitergeführt und für die Beschäftigten dokumentiert.<br />

Maßnahmen:<br />

Fortführung des Fortbildungsangebots.<br />

Die Fortbildungsangebote stehen wie bisher auch <strong>Teil</strong>nehmern aus dem Nichtstaatswald offen und orientieren<br />

sich u.a. an den Ergebnissen der Vor-Ort-Audits.<br />

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8. Anhang<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

8.1: Bewertung der bisherigen Regionalen <strong>PEFC</strong>-Ziele<br />

im Handlungsprogramm der <strong>PEFC</strong>-Arbeitsgruppe Hessen 2005<br />

Indikator<br />

Kennzahlen (soweit<br />

quantitativer Indikator)<br />

R/S Alter Indikator<br />

15 Fällungs- und Rückeschäden % S 14<br />

Hinweis: Ergänzend werden auch die Anlage von Feinerschließungslinien und das flächige Befahren behandelt.<br />

Ziele:<br />

Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass Zukunftsbäume nicht beschädigt werden.<br />

Für Holzerntemaßnahmen ist ein dauerhaftes, an den örtlichen Gegebenheiten orientiertes Feinerschließungsnetz<br />

anzulegen. Unter diesem Aspekt sollen keine verbindlichen Gassenabstände formuliert werden. Jedoch soll der<br />

Abstand 20 m nicht unterschritten werden.<br />

Gleichzeitig gilt, dass die technische Befahrbarkeit dieser Maschinenwege erhalten bleiben soll.<br />

Zulässige Befahrungen außerhalb der Holzernte (Kalkung, maschinelle Pflanzung, o.ä.) sind vom Umfang her<br />

und hinsichtlich der Art so bodenschonend wie möglich durchzuführen.<br />

Keine Ausnahmen von der Benutzungspflicht der Rückegassen darf es für die Brennholzselbstwerbung geben,<br />

die immer wieder Anlass zu Beanstandungen gegeben hat.<br />

Zielerreichung:<br />

Auf Ziffer 7.15 des Regionalen Waldberichtes 2010 wird verwiesen. Die Geschäftsanweisung des Landesbetriebs<br />

Hessen-Forst, die im Jahr 2005 erstellt wurde, hat eine solide Grundlage für den operativen Forstbetrieb<br />

im betreuten Wald geschaffen und zur Weiterentwicklung beigetragen. Die Vor-Ort-Audits der vergangenen<br />

Jahre zeigen, dass diesem Indikator weiterhin hohe Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Es ist aber erkennbar,<br />

dass die Sensibilität der Waldbesitzer für den Schutz von Waldboden und Bestand gestiegen ist.<br />

Indikator<br />

Kennzahlen(soweit<br />

quantitativer Indikator)<br />

R/S Alter Indikator<br />

18 Pflegerückstände ha S 29<br />

Ziele:<br />

Es ist nicht die Aufgabe der Regionalen Arbeitsgruppe eigene Waldbaugrundsätze herauszugeben. Sie verweist<br />

daher auf die bestehenden Hilfsmittel:<br />

Grundsätze für den Waldbau im hessischen Staatswald, GE 5/2001<br />

Grundsätze und Empfehlungen zur naturnahen Wirtschaftsweise im hessischen Staatswald (Hess.<br />

Waldbaufibel), 2008<br />

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Zielerreichung:<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Auf Ziffer 7.18 des Regionalen Waldberichtes 2010 wird verwiesen.<br />

In allen Waldbesitzarten liegen die Pflegerückstände zwischen 1 und 2 % der zu pflegenden Fläche.<br />

Es zeigt sich ein insgesamt positives Bild bei der Waldpflege. Der nennenswerte Anteil dringlich zu pflegender<br />

Waldflächen deutet auf die hohe Arbeitsbelastung der Betriebe bei der Bewältigung der Kalamitäten hin.<br />

Indikator<br />

Kennzahlen (soweit<br />

quantitativer Indikator)<br />

R/S Alter Indikator<br />

22 Verbiss- und Schälschäden Erfasste Fläche in ha S 34, 35, 36<br />

Ziele:<br />

Die Mitglieder der Regionalen <strong>PEFC</strong>-Arbeitsgruppe Hessen beraten Waldeigentümer, Forstleute, Jäger und<br />

andere Nutzergruppen so, dass sie ihre Einflussmöglichkeiten zur Regulierung der Schalenwildbestände auf ein<br />

waldverträgliches Maß ausschöpfen.<br />

Zielerreichung:<br />

Auf Ziffer 7.22 des Regionalen Waldberichtes 2010 wird verwiesen.<br />

Sowohl über das Verbiss- als auch das Schälschadensprozent können nur Entwicklungstrends aufgezeigt werden,<br />

wissenschaftlich belastbare Aussagen würden Erhebungen voraussetzen, die weder personell noch zeitlich realisierbar<br />

sind. Als Weiser und Entscheidungsgrundlage für die notwendige Abschussregelung und Gestaltung des<br />

Lebensraumes des heimischen Schalenwildes sind jedoch beide Erhebungen wichtige Instrumente.<br />

Die Verbiss- und Schälschadensbelastung der Waldvegetation ist ein wichtiger Weiser für die natürliche Ausgewogenheit<br />

dieses Lebensraums (Verhältnis Schalenwildbestand – zur Verfügung stehender Lebensraum) und<br />

somit für die Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung.<br />

Beide Verfahren stellen einen Kompromiss zwischen zumutbarem Arbeitsaufwand und erforderlicher Aussagekraft<br />

dar. Der Aussagewert der aus der Schälschadensaufnahme gewonnenen Kennzahlen steigt bei Bewertung<br />

der Zeitreihen und im großräumigen Bezug.<br />

Die aktuellen Ergebnisse der Schälschadensaufnahme liegen deutlich über den genannten Toleranzgrenzen. So<br />

lagen die frischen Schälschadenprozente bei der Buche im Jahr 2009 bei 1,14%, bei der Fichte bei 4,63% - allerdings<br />

gegenüber dem Vorjahr in leicht rückläufiger Tendenz.<br />

Das neue Aufnahmeverfahren für Schälschäden besitzt gegenüber dem alten Verfahren wesentliche Vorteile,<br />

denn es ermöglicht:<br />

die gleichzeitige Bewertung verschiedener Baumarten,<br />

die einfachere und direkt herleitbare Schadintensität,<br />

eine hohe Transparenz,<br />

auf einer Zufallsstichprobe beruhende Aufnahmeeinheiten,<br />

eine systematische Auswahl der Aufnahmeeinheiten,<br />

eine statistische Absicherung des Schadensprozents durch Angabe des Schätzfehlers.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe sieht weiterhin einen deutlichen Handlungsbedarf für die Waldbesitzer beim Hinwirken<br />

auf angepasste Wilddichten und bei der Vermeidung übermäßiger Verbiss- und Schälschäden. Auf Ziffer<br />

7.22.5 des Regionalen Waldberichtes 2010 wird diesbezüglich besonders hingewiesen.<br />

114


Indikator<br />

28 Abbaubare Betriebsmittel, speziell alte<br />

Zäune und Müllablagerung im Wald<br />

Ziele:<br />

Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Kennzahlen (soweit<br />

quantitativer Indikator)<br />

R/S Alter Indikator<br />

- S 18<br />

Alle Waldbesitzer sind aufgefordert, der Müllentsorgung und dem Verbleib alter Drahtgatter aktiv entgegen zu<br />

wirken. Schäden am Ökosystem gilt es durch unverzügliches Handeln zu verhindern.<br />

Zielerreichung:<br />

Auf Ziffer 7.28 des Regionalen Waldberichtes 2010 wird verwiesen.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe hat sich Handlungsprogramm zum Regionalen Waldbericht 2005 das Ziel gesetzt,<br />

illegalem Müll im Wald entgegenzuwirken. Die fachgerechte Entsorgung von Müll und die Information der<br />

Kommune bei illegal abgelagertem Müll ist Daueraufgabe der Grundeigentümer und der forstlichen Betreuer<br />

und bedarf keiner weiteren Regelung.<br />

Nicht mehr notwendige oder unbrauchbare Drahtgatter werden zeitnah abgebaut, der Draht sowie holzschutzbehandelte<br />

Gatterpfähle werden ordnungsgemäß entsorgt. Der Landesbetrieb Hessen-Forst hatte im Jahr 2006 ein<br />

Abbau- und Entsorgungsprogramm beschlossen und im Jahr 2008 abgeschlossen.<br />

28<br />

Ziele:<br />

Indikator<br />

Abbaubare Betriebsmittel speziell Bioöle,<br />

Kraftstoffe<br />

Kennzahlen (soweit<br />

quantitativer Indikator)<br />

R/S Alter Indikator<br />

S 18<br />

Beim Motorsägeneinsatz sollen flächendeckend in der Region nur noch umweltfreundliche Kettenöle (Umweltzeichen<br />

„Blauer Engel“) verwendet werden. Es gibt keine technischen Gründe, die dagegen sprechen.<br />

Alkylat-Sonderkraftstoffe für Motorsägen sind wesentlich weniger gesundheitsschädlich als Otto-Kraftstoffe.<br />

Auch haben sie sich im Profieinsatz schon lange bewährt. Die Verwendung dieses Sonderkraftstoffes sollte allgemeiner<br />

Standard sein.<br />

Beim Befüllen der Motorsägen sollten ausschließlich Sicherheitseinfüllstutzen benutzt werden, die ein Überlaufen<br />

des Tanks oder das Verschütten beim Betanken wirksam verhindern.<br />

Bei den Großmaschinen sollen nur noch solche zum Einsatz kommen, bei denen in den Hydraulik- und<br />

Schmiersystemen Bioöle fließen. Hierzu ist die Einschränkung zu machen, dass es Maschinen - meistens älteren<br />

Baujahrs - gibt, bei denen eine Umrüstung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Für diese Fälle ist eine entsprechende<br />

Negativbescheinigung des Herstellers nachzuweisen.<br />

Für Erstaus- oder Umrüster auf Bioschmierstoffe kann eine Förderung durch das Bundesministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Anspruch genommen werden (Näheres dazu siehe unter<br />

www.nachwachsende-rohstoffe.de, Bioschmierstoffe, Förderungsprogramm).<br />

Jede Havarie mit Ölaustritt ist durch entsprechende Bindemittel, die grundsätzlich im Fahrzeug mitgeführt werden<br />

müssen, hinsichtlich des Schadenumfangs zu begrenzen, z.B. durch Soforthilfevliese zur Aufnahme von<br />

Ölen oder anderen organischen Flüssigkeiten.<br />

Lecks an Leitungen oder Maschinen sind umgehend fachgerecht zu beheben.<br />

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Regionaler Waldbericht Hessen 2010<br />

Die Mitglieder der Regionalen <strong>PEFC</strong>-Arbeitsgruppe Hessen e.V. werden es sehr begrüßen, wenn es durch entsprechende<br />

Mitgliederwerbung bei den Lohnunternehmen gelingt, die Anzahl zertifizierter bzw. gütegeprüfter<br />

Unternehmen zu erhöhen. Längerfristig ist beabsichtigt, nur noch zertifizierte Betriebe bei der Vergabe von<br />

Aufträgen im Staatswald zu berücksichtigen.<br />

Sofern für den gleichen Auftrag im Staatswald vergleichbare Angebote vorliegen, sind schon jetzt vorrangig<br />

diejenigen von zertifizierten / gütegeprüften Anbietern zu bevorzugen.<br />

Zielerreichung:<br />

Auf Ziffer 7.28 des Regionalen Waldberichtes 2010 wird verwiesen.<br />

Beim Einsatz von Bioölen, biologisch abbaubare Kettenschmieröle und Sonderkraftstoffen wurden große Forstschritte<br />

erzielt.<br />

30<br />

Ziele:<br />

Indikator<br />

Häufigkeit von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />

in der Waldwirtschaft<br />

Kennzahlen(soweit<br />

quantitativer Indikator)<br />

R/S Alter Indikator<br />

Anzahl S 50<br />

Die Zahl der Unfälle bei der Waldarbeit soll durch geeignete Maßnahmen bei allen im Wald Beschäftigten verringert<br />

werden.<br />

Zielerreichung:<br />

Auf Ziffer 7.30 des Regionalen Waldberichtes 2010 wird verwiesen.<br />

Das Ziel der Senkung der Unfallzahlen wurde bei allen Waldbesitzarten erreicht. Zu der positiven Entwicklung<br />

haben eine ganze Reihe von Maßnahmen beigetragen, wie sie unter anderem auch im Handlungsprogramm zum<br />

Regionalen Waldbericht 2005 beschrieben wurden. Bei den Anträgen auf Berufskrankheiten ist keine Verbesserung<br />

erkennbar, was vor allem auf von Tieren auf Menschen übertragenen Erkrankungen zurückgeführt werden<br />

kann.<br />

Die Regionale Arbeitsgruppe sieht aufgrund der Befunde der Vor-Ort-Audits weiterhin Handlungsbedarf, weil<br />

durchschnittlich in jedem zweiten Betrieb Auffälligkeiten im Bereich der Unfallverhütungsvorschriften im weitesten<br />

Sinne festgestellt wurden. Es mangelt dabei nicht an Vorschriften oder Regelungen. Es scheint einerseits<br />

die Schwierigkeit zu bestehen, sie zu beachten und umzusetzen. Andererseits scheint ein Gewöhnungseffekt<br />

hinsichtlich des Gefährdungspotenzials zu bestehen. Daneben ist zu bedenken, dass es sich bei den Arbeitsbedingungen<br />

im Wald nicht um normierbare Arbeitsfelder handelt. Vielmehr sind einzelfallweise Entscheidungen<br />

erforderlich, die situationsbedingt fehlerhaft sein können.<br />

Die von Hessen-Forst in den Forstämtern flächendeckend eingeführte „Rettungskette Forst“, der Monatslohn<br />

sowie das neue Arbeitsschutz-Managementsystem sind wichtige Bausteine in der Prävention und zur Verringerung<br />

der Unfallfolgen.<br />

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