derzeitige hausordnung.pdf - Internat Max Reger
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19) Zimmerordnung<br />
a) Die Schüler sind für Ordnung und Sauberkeit im Zimmer selbst verantwortlich.<br />
b) Schränke und Pulte sind aufgeräumt und immer abgesperrt, wenn der Schüler nicht im<br />
Zimmer anwesend ist.<br />
c) Die Betten werden vor dem Unterricht gemacht<br />
d) Für die vorgeschriebene Mülltrennung stehen in den Gängen verschiedene Behälter für<br />
Wertstoffe und Papier zur Verfügung. Jeder <strong>Internat</strong>sbewohner ist verpflichtet, entsprechenden<br />
Abfall hier zu entsorgen. Restmüll kommt in die Abfallbehälter, die in den Zimmern<br />
stehen. Diese werden in regelmäßigen Abständen vom hauseigenen Personal entleert.<br />
Der Frühdienst kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Ordnung.<br />
Die Erzieherin/der Erzieher ist verantwortlich für die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zur<br />
Ordnung.<br />
20) Internet etc.:<br />
a) Die Schülerin/der Schüler (5.-9. Kl.) verpflichtet sich, Mobiltelefone und entsprechende<br />
digitale Speichermedien vor der Nachtruhe dem Erzieher/der <strong>Internat</strong>sleitung zur<br />
Aufbewahrung auszuhändigen. Die Rückgabe erfolgt am nächsten Tag bzw. nach<br />
Vereinbarung.<br />
b) Jeglicher private Internetzugang ist verboten.<br />
c) Die unterschriebene „Internetvereinbarung“ und „Haftungsausschlusserklärung“ müssen<br />
vorliegen.<br />
IV. Kündigung des <strong>Internat</strong>vertrags<br />
Bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung des <strong>Internat</strong>saufenthalts sind für die<br />
Vertragspartner die Bestimmungen des <strong>Internat</strong>vertrags in §3 des Vertrags maßgebend.<br />
V. Geltung und Inkrafttreten der Hausordnung<br />
1) Die vorliegende Hausordnung steht im Einklang mit dem BayEUG sowie den vom<br />
Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Verordnungen und<br />
Entschließungen für staatliche <strong>Internat</strong>schulen. Sie tritt am 15.09.2004 in Kraft und hebt<br />
frühere <strong>Internat</strong>sordnungen und alle mit dieser neuen Ordnung in Widerspruch stehenden<br />
Anordnungen auf.<br />
2) Da die vorliegende Ordnung nur Grundregeln enthält, sind zusätzliche Anordnungen und<br />
Regelungen nötig. Sie erfolgen von Fall zu Fall mündlich oder durch Anschlag.<br />
3) Änderungen der Hausordnung können erfolgen, ohne dass die Ordnung insgesamt<br />
aufgehoben wird.<br />
4) Die Bestimmungen der Hausordnung gelten auch für bereits volljährige Schüler.<br />
Amberg, den 14.09.2004<br />
(Änderungen: Juli 2010 und Juli 2011)<br />
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