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derzeitige hausordnung.pdf - Internat Max Reger

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19) Zimmerordnung<br />

a) Die Schüler sind für Ordnung und Sauberkeit im Zimmer selbst verantwortlich.<br />

b) Schränke und Pulte sind aufgeräumt und immer abgesperrt, wenn der Schüler nicht im<br />

Zimmer anwesend ist.<br />

c) Die Betten werden vor dem Unterricht gemacht<br />

d) Für die vorgeschriebene Mülltrennung stehen in den Gängen verschiedene Behälter für<br />

Wertstoffe und Papier zur Verfügung. Jeder <strong>Internat</strong>sbewohner ist verpflichtet, entsprechenden<br />

Abfall hier zu entsorgen. Restmüll kommt in die Abfallbehälter, die in den Zimmern<br />

stehen. Diese werden in regelmäßigen Abständen vom hauseigenen Personal entleert.<br />

Der Frühdienst kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Ordnung.<br />

Die Erzieherin/der Erzieher ist verantwortlich für die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zur<br />

Ordnung.<br />

20) Internet etc.:<br />

a) Die Schülerin/der Schüler (5.-9. Kl.) verpflichtet sich, Mobiltelefone und entsprechende<br />

digitale Speichermedien vor der Nachtruhe dem Erzieher/der <strong>Internat</strong>sleitung zur<br />

Aufbewahrung auszuhändigen. Die Rückgabe erfolgt am nächsten Tag bzw. nach<br />

Vereinbarung.<br />

b) Jeglicher private Internetzugang ist verboten.<br />

c) Die unterschriebene „Internetvereinbarung“ und „Haftungsausschlusserklärung“ müssen<br />

vorliegen.<br />

IV. Kündigung des <strong>Internat</strong>vertrags<br />

Bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung des <strong>Internat</strong>saufenthalts sind für die<br />

Vertragspartner die Bestimmungen des <strong>Internat</strong>vertrags in §3 des Vertrags maßgebend.<br />

V. Geltung und Inkrafttreten der Hausordnung<br />

1) Die vorliegende Hausordnung steht im Einklang mit dem BayEUG sowie den vom<br />

Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Verordnungen und<br />

Entschließungen für staatliche <strong>Internat</strong>schulen. Sie tritt am 15.09.2004 in Kraft und hebt<br />

frühere <strong>Internat</strong>sordnungen und alle mit dieser neuen Ordnung in Widerspruch stehenden<br />

Anordnungen auf.<br />

2) Da die vorliegende Ordnung nur Grundregeln enthält, sind zusätzliche Anordnungen und<br />

Regelungen nötig. Sie erfolgen von Fall zu Fall mündlich oder durch Anschlag.<br />

3) Änderungen der Hausordnung können erfolgen, ohne dass die Ordnung insgesamt<br />

aufgehoben wird.<br />

4) Die Bestimmungen der Hausordnung gelten auch für bereits volljährige Schüler.<br />

Amberg, den 14.09.2004<br />

(Änderungen: Juli 2010 und Juli 2011)<br />

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