derzeitige hausordnung.pdf - Internat Max Reger
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<strong>Internat</strong> des <strong>Max</strong>-<strong>Reger</strong>-Gymnasiums Amberg<br />
92224 Amberg - Kaiser-Wilhelm-Ring 7<br />
Tel.: 09621/471850<br />
email: <strong>Internat</strong>@mrg-amberg.de<br />
Hausordnung<br />
Die vorliegende Hausordnung ist Bestandteil der <strong>Internat</strong>sordnung und damit des <strong>Internat</strong>vertrages.<br />
Sie gibt Richtlinien für das Zusammenleben in der Gemeinschaft eines <strong>Internat</strong>s, das<br />
in Koedukation Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen und reifen Persönlichkeiten führen<br />
möchte. In verantwortungsbewusster Zusammenarbeit haben die unmittelbar Beteiligten,<br />
<strong>Internat</strong>sleitung, Erzieher und Schüler, einen Katalog von Minimalforderungen und Grundregeln<br />
erstellt, die einen reibungslosen Betrieb gewährleisten und dem einzelnen Schüler einen<br />
Freiraum zu seiner Selbstverwirklichung in der Gemeinschaft schaffen sollen.<br />
Bereitwillige Anerkennung dieser Ordnung, Bereitschaft zur Mitgestaltung des <strong>Internat</strong>slebens<br />
und ernsthaftes Bemühen um das schulische Vorwärtskommen sind unabdingbare Voraussetzungen<br />
für ein Leben in unserer Gemeinschaft.<br />
I) Aufnahme<br />
1) Für die Aufnahme in das <strong>Internat</strong> sind die Eignung und die Zahl der zur Verfügung stehenden<br />
Plätze maßgebend. Schüler(innen), die nicht die Anfangsklassen Amberger Gymnasien<br />
besuchen, werden in begründeten Fällen aufgenommen. Der Aufnahme geht ein ausführliches<br />
Aufnahmegespräch voraus. Neben Schüler(innen) der <strong>Internat</strong>sschule können in<br />
begrenzter Zahl auch solche anderer weiterführender Schulen Ambergs aufgenommen<br />
werden. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.<br />
2) Alle <strong>Internat</strong>sschüler müssen Mitglied einer Krankenkasse sein. Sie sind für die Dauer ihrer<br />
<strong>Internat</strong>szugehörigkeit nach dem Pauschalsystem unfallversichert. Der Versicherungsbeitrag<br />
ist zu Beginn jeden Schuljahres zu entrichten.<br />
II) Leitung des <strong>Internat</strong>s und Betreuung der Schülerinnen und Schüler<br />
1) Das <strong>Internat</strong> wird in Koedukation geführt. Die Schülerinnen und Schüler sind in getrennten<br />
Bereichen untergebracht. Die Gemeinschaftsräume werden gemeinsam genutzt.<br />
2) Schülerinnen und Schüler sind in Gruppen eingeteilt. Jede Gruppe wird von mindestens einer<br />
Erzieherin/einem Erzieher bzw. einer Lehrererzieherin/einem Lehrererzieher verantwortlich<br />
geleitet. Zur Unterstützung und Mitarbeit in Unter- und Mittelstufengruppen steht in der Regel<br />
eine Schülerin/ein Schüler der 9. -12. Jahrgangsstufe als Assistent(in) den verantwortlichen<br />
Erzieher(innen) zur Seite.<br />
3) Erzieher(innen), Lehrererzieher(innen), Schülerassistentinnen/Schülerassistenten, Oberstufensprecher(in),<br />
Sprecher(in) des Schülerparlaments und <strong>Internat</strong>sleitung bilden die Erzieherkonferenz,<br />
die regelmäßig zusammentritt und die Arbeit im <strong>Internat</strong> berät und koordiniert.<br />
Allein verantwortlich für die Führung des <strong>Internat</strong>s sind die <strong>Internat</strong>sleiterin und ihr Dienstvorgesetzter,<br />
der Leiter des <strong>Max</strong>-<strong>Reger</strong>-Gymnasiums.<br />
4) Zur Betreuung und Förderung der <strong>Internat</strong>sschüler stehen neben den Erziehern auch<br />
Lehrer(innen) der Schule zur Verfügung.<br />
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III) Hausordnung – Hausregeln<br />
(der Begriff „Schüler“ ist als sog. generisches Maskulinum zu verstehen und bezieht selbstverständlich<br />
die „Schülerinnen“ mit ein)<br />
1) Der Aufenthalt im <strong>Internat</strong> ist normalerweise nicht möglich während der Ferien und an den<br />
festgelegten Heimfahrwochenenden.<br />
2) Mindestens fünfmal im Jahr verbringen die Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 9 das<br />
Wochenende im <strong>Internat</strong>; es handelt sich dabei um festgelegte Gruppenwochenenden und<br />
frei wählbare thematische Wochenenden. Der langfristige Plan für die Besetzung der<br />
Wochenenden wird auf der <strong>Internat</strong>shomepage veröffentlicht. Die Teilnahme an<br />
<strong>Internat</strong>sveranstaltungen wird als selbstverständlich vorausgesetzt.<br />
Für die Schüler der Jahrgangsstufen 10 mit 12 sind drei Wochenenden verpflichtend: das<br />
Kennenlern-, Kathreinstanz- und das Volleyballwochenende.<br />
3) Bis spätestens Donnerstag morgens 7.30 Uhr muss sich jeder in die aushängende<br />
Wochenendliste eingetragen haben.<br />
4) Will ein Schüler das Wochenende nicht zu Hause verbringen, muss die Erlaubnis der Eltern<br />
und der Gasteltern bis Donnerstag 20.00 Uhr bzw. bei einem Feiertag am Tag vor der<br />
Abreise der <strong>Internat</strong>sleitung vorliegen und die <strong>Internat</strong>sleitung die Genehmigung erteilt haben.<br />
Bei volljährigen Schülern genügt die persönliche Absprache mit der <strong>Internat</strong>sleiterin.<br />
5) Die Abreise erfolgt für die Jahrgangsstufen 5 mit 8 am Freitag zwischen 15.00 und 17.00<br />
Uhr, für die restlichen Jahrgangsstufen individuell nach Unterrichtsschluss; an Tagen vor<br />
Ferien generell nach Unterrichtsschluss. Die Teilnahme am Mittagessen setzt die Eintragung<br />
in die Essensliste voraus.<br />
6) Die Anreise ins <strong>Internat</strong> am Sonntag Abend ist für Unter- und Mittelstufe zwischen 17.30 und<br />
19.00 Uhr. Zehntklässler und Oberstufenschüler müssen bis spätestens 21.00 Uhr im Hause<br />
sein. Ist ein Schüler erkrankt oder kann er aus dringenden Gründen erst Montag früh<br />
kommen, so muss er am Sonntag Abend zwischen 18 und 19 Uhr telefonisch abgemeldet<br />
werden.<br />
7) Ausgang und Freizeit<br />
a) Die Schüler der 5. und 6. Klassen dürfen nach Ende des Vormittagsunterrichts bis zum<br />
Mittagessen das <strong>Internat</strong> nicht verlassen.<br />
b) Am Nachmittag ist – sofern kein Nachmittagsunterricht stattfindet - grundsätzlich für alle<br />
Schüler außerhalb der festgelegten Studierzeiten/Instrumentalübezeiten Freizeit, außer es<br />
sind Gruppenveranstaltungen angesetzt.<br />
c) Schüler der 10. Klasse können donnerstags nach Eintrag in die Ausgangsliste bis 22.00 Uhr<br />
Ausgang nehmen.<br />
Ab der 11. Klasse ist jeden Abend Ausgang bis 22.00 Uhr möglich, donnerstags bis 23.00<br />
Uhr. Auch hier sind Eintrag und Rückmeldung obligatorisch. Im Sinne einer erfolgreichen<br />
schulischen Arbeit und einer funktionierenden Gemeinschaft sollte vom Abendausgang<br />
überlegt Gebrauch gemacht werden.<br />
d) Gruppen- und <strong>Internat</strong>veranstaltungen haben Vorrang vor den Freizeit- und Ausgangsbestimmungen.<br />
e) Sondergenehmigungen für Ausgang erteilen die <strong>Internat</strong>sleiterin oder ihr Stellvertreter.<br />
f) Freizeit und Ausgang sollen sinnvoll genutzt werden. Im übrigen wird auf die Bestimmungen<br />
des Jugendschutzgesetzes verwiesen.<br />
g) Nach den Osterferien und/oder nach den Pfingstferien sind nach Absprache mit der<br />
Erzieherkonferenz und der <strong>Internat</strong>sleitung Sonderregelungen für Studierzeiten, „Licht aus“-<br />
Zeiten und Ausgang möglich.<br />
8) Studierzeiten werden verbindlich festgelegt. Musikübungsstunden sind Teil der Studierzeit.<br />
Arbeitsgruppen, Förderunterricht und Zusatzstudierzeiten dürfen sich nicht mit der Studierzeit<br />
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überschneiden.<br />
9) Die <strong>Internat</strong>sschüler können vom <strong>Internat</strong>, soweit vorhanden, Musikinstrumente ausleihen. Es<br />
wird dafür eine Leihgebühr erhoben, die für unvermeidbare Reparaturen verwendet wird. Die<br />
Kosten für mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen müssen vom Verursacher<br />
getragen werden.<br />
10) Erkrankte Schüler müssen sich beim Wecken oder bei Erkrankung während des Tages bei<br />
dem diensthabenden Erzieher melden. Bei Befreiungen in der Schule ist sofortige Meldung<br />
im Dienstzimmer nötig.<br />
11) Falls ein Schüler das <strong>Internat</strong> während der Woche verlassen will, muss er sich von der<br />
<strong>Internat</strong>sleiterin oder ihrem Stellvertreter befreien lassen; ist Unterricht betroffen, auch vom<br />
Direktorat der Schule. Bei Rückkunft muss er sich im Dienstzimmer zurückmelden.<br />
12) Alkoholgenuss ist nur Schülern ab der 10. Klasse, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind, in<br />
den dafür vorgesehenen Räumen gestattet, gern gesehen ist es aus gesundheitlichen<br />
Gründen nicht. Das Rauchen ist grundsätzlich in allen <strong>Internat</strong>sräumen (inklusive Gänge,<br />
Toiletten etc.) verboten, ebenso auf dem gesamten Schulgelände.<br />
13) Ein Zusammenleben vieler auf engem Raum erfordert besondere Rücksichtnahme, das gilt<br />
besonders für diszipliniertes und rücksichtsvolles Verhalten bei den Mahlzeiten und in den<br />
Abendstunden sowie für unbedingte Einhaltung der Nachtruhe.<br />
14) Das Mitbringen eines eigenen Kraftfahrzeugs während des <strong>Internat</strong>saufenthalts bedarf der<br />
Genehmigung der <strong>Internat</strong>sleiterin. Sie wird minderjährigen Schülern grundsätzlich nicht<br />
erteilt. Das Fahrzeug darf während des Aufenthalts in Amberg nicht benutzt werden. Bei<br />
Mitnahme anderer <strong>Internat</strong>sschüler bei den <strong>Internat</strong>fahrten kann das <strong>Internat</strong> für diese<br />
Schüler keine Verantwortung übernehmen.<br />
15) Während der Unterrichtszeit am Vormittag (bis 13.00 Uhr) und während der Studierzeit<br />
können <strong>Internat</strong>sschüler keinen Besuch empfangen. Angemeldet werden müssen Besuche in<br />
den Nachmittagsstunden, wenn es sich nicht um Verwandte handelt. Aus Gründen der<br />
Aufsichtspflicht wäre es jedoch sinnvoll, alle Besucher anzumelden. In den Abendstunden<br />
(nach 19.00 Uhr) muss jeder Besuch angemeldet werden.<br />
16) Der Aufenthalt im <strong>Internat</strong> ist während der Zeit des Vormittagsunterrichts (von 7.45 bis 11.30<br />
Uhr) nur Schülern ab der 10. Klasse gestattet (keine Besucher: es gilt 14) ). Allen anderen<br />
Schülern stehen zu dieser Zeit bei Bedarf die Aufenthaltsräume der Schule zur Verfügung.<br />
17) Ein <strong>Internat</strong> mit Koedukation braucht besondere Regelungen. Es gelten folgende Grundregeln:<br />
a) Kein Schüler darf ein Schülerinnenzimmer, keine Schülerin ein Schülerzimmer betreten.<br />
Dies gilt auch für Besucher, ausgenommen Erziehungsberechtigte.<br />
b) Ab 20.00 Uhr hat sich jeder Schüler auf seinem Stockwerk aufzuhalten. Die kurzen Gänge<br />
beim Dienstzimmer bzw. Büro der <strong>Internat</strong>sleiterin sind für alle bis 21.15 Uhr „offen“.<br />
c) Für Gruppenveranstaltungen können Sonderregelungen getroffen werden.<br />
18) Ordnungsmaßnahmen werden von den zuständigen Erziehern im Einvernehmen mit der<br />
<strong>Internat</strong>sleitung getroffen.<br />
Bei schwerwiegenderen Verfehlungen können von der <strong>Internat</strong>sleitung in Zusammenarbeit<br />
mit der Erzieherkonferenz folgende Maßnahmen ausgesprochen werden:<br />
a) Verweis (beinhaltet Arbeitsstunde(n) und befristete Ausgangssperre)<br />
b) Schriftliche Mitteilung an die Eltern<br />
c) Androhung der Entlassung aus dem <strong>Internat</strong><br />
d) Entlassung aus dem <strong>Internat</strong> (fristlose Kündigung nach § 3(4) des <strong>Internat</strong>vertrags)<br />
(vgl. <strong>Internat</strong>sordnung)<br />
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19) Zimmerordnung<br />
a) Die Schüler sind für Ordnung und Sauberkeit im Zimmer selbst verantwortlich.<br />
b) Schränke und Pulte sind aufgeräumt und immer abgesperrt, wenn der Schüler nicht im<br />
Zimmer anwesend ist.<br />
c) Die Betten werden vor dem Unterricht gemacht<br />
d) Für die vorgeschriebene Mülltrennung stehen in den Gängen verschiedene Behälter für<br />
Wertstoffe und Papier zur Verfügung. Jeder <strong>Internat</strong>sbewohner ist verpflichtet, entsprechenden<br />
Abfall hier zu entsorgen. Restmüll kommt in die Abfallbehälter, die in den Zimmern<br />
stehen. Diese werden in regelmäßigen Abständen vom hauseigenen Personal entleert.<br />
Der Frühdienst kontrolliert stichprobenartig die Einhaltung der Ordnung.<br />
Die Erzieherin/der Erzieher ist verantwortlich für die Erziehung der Schülerinnen und Schüler zur<br />
Ordnung.<br />
20) Internet etc.:<br />
a) Die Schülerin/der Schüler (5.-9. Kl.) verpflichtet sich, Mobiltelefone und entsprechende<br />
digitale Speichermedien vor der Nachtruhe dem Erzieher/der <strong>Internat</strong>sleitung zur<br />
Aufbewahrung auszuhändigen. Die Rückgabe erfolgt am nächsten Tag bzw. nach<br />
Vereinbarung.<br />
b) Jeglicher private Internetzugang ist verboten.<br />
c) Die unterschriebene „Internetvereinbarung“ und „Haftungsausschlusserklärung“ müssen<br />
vorliegen.<br />
IV. Kündigung des <strong>Internat</strong>vertrags<br />
Bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung des <strong>Internat</strong>saufenthalts sind für die<br />
Vertragspartner die Bestimmungen des <strong>Internat</strong>vertrags in §3 des Vertrags maßgebend.<br />
V. Geltung und Inkrafttreten der Hausordnung<br />
1) Die vorliegende Hausordnung steht im Einklang mit dem BayEUG sowie den vom<br />
Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassenen Verordnungen und<br />
Entschließungen für staatliche <strong>Internat</strong>schulen. Sie tritt am 15.09.2004 in Kraft und hebt<br />
frühere <strong>Internat</strong>sordnungen und alle mit dieser neuen Ordnung in Widerspruch stehenden<br />
Anordnungen auf.<br />
2) Da die vorliegende Ordnung nur Grundregeln enthält, sind zusätzliche Anordnungen und<br />
Regelungen nötig. Sie erfolgen von Fall zu Fall mündlich oder durch Anschlag.<br />
3) Änderungen der Hausordnung können erfolgen, ohne dass die Ordnung insgesamt<br />
aufgehoben wird.<br />
4) Die Bestimmungen der Hausordnung gelten auch für bereits volljährige Schüler.<br />
Amberg, den 14.09.2004<br />
(Änderungen: Juli 2010 und Juli 2011)<br />
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