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Drucksache 1-276-1 (87 KB) - in Kleve

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Stadt <strong>Kleve</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Az.: 61.1.0901.02.1<br />

<strong>Drucksache</strong> Nr.: /IX.<br />

IX. Ratsperiode<br />

öffentliche Sitzung<br />

Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-1 für den Bereich der Hochschule Rhe<strong>in</strong>-Waal<br />

hier: Beschluss der öffentlichen Auslegung<br />

1. Schilderung des Sachverhaltes<br />

Der Rat der Stadt hat am 07.07.2010 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 1-<strong>276</strong>-1 für den Bereich der Hochschule Rhe<strong>in</strong>-Waal e<strong>in</strong>zuleiten. Die Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit erfolgte <strong>in</strong> der Zeit vom 06.09.2010 bis 23.09.2010 e<strong>in</strong>schließlich.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom<br />

20.08.2010 um ihre Stellungnahme gebeten.<br />

1. Kreis <strong>Kleve</strong>, Der Landrat<br />

Als Untere Bodenschutzbehörde weist der Landrat auf se<strong>in</strong>e Anmerkung zum Bebauungsplanverfahren<br />

1-<strong>276</strong>-0 h<strong>in</strong>.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der se<strong>in</strong>erzeit im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-0 vorgebrachten Anregung<br />

wurde gefolgt. Da sich im aktuellen Bebauungsplanverfahren Nr. 1-<strong>276</strong>-1 im Vergleich<br />

zum Vorgänger-Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-0 bezüglich des Bodenschutzes ke<strong>in</strong>e Änderungen<br />

ergeben haben, geht die Stadt <strong>Kleve</strong> davon aus, dass die entsprechenden Belangen<br />

auch im Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-1 h<strong>in</strong>reichend berücksichtigt s<strong>in</strong>d.


2. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53 - Immissionsschutz<br />

Die Bezirksregierung Düsseldorf erhebt ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die Inhalte des Bebauungsplans<br />

Nr. 1-<strong>276</strong>-1, weist aber auf e<strong>in</strong>e im Plangebiet ansässige Gas-Handelsgesellschaft mbH<br />

h<strong>in</strong>, die e<strong>in</strong>e nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage betreibt.<br />

Diesbezüglich kommt das Dezernat 53 der Bezirksregierung zu dem Schluss, dass die notwendigen<br />

Abstände zu e<strong>in</strong>em Mischgebiet gem. Abstandserlass NRW e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Ferner weist die Bezirksregierung darauf h<strong>in</strong>, dass die Anlage ke<strong>in</strong> Betriebsbereich im S<strong>in</strong>ne<br />

der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (Störfall-Verordnung) ist.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren - soweit nicht<br />

schon geschehen - berücksichtigt.<br />

3. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Duisburg<br />

Der Bau- und Liegeschaftsbetrieb NRW weist auf die Liegenschaft des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />

Westfalen "Kanalstraße Nr. 7" (Kreispolizeibehörde <strong>Kleve</strong>) h<strong>in</strong> und regt an, das im Zuge der<br />

Erneuerung der Regenwasserkanalisation <strong>in</strong> diesem Bereich notwendig werdende Leitungsrecht<br />

zugunsten der Stadt <strong>Kleve</strong> <strong>in</strong> der Begründung zum Bebauungsplan zu erwähnen. E<strong>in</strong><br />

Teilbereich der geplanten Regenwasserkanalisation solle <strong>in</strong> diesem Zusammenhang aus Platz-<br />

und Kostengründen auf der Grenze zwischen der o. g. Liegenschaft und dem Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans liegen. Die derzeitige Nutzung und künftige Nutzbarkeit des o. g. Grundstücks<br />

dürfe durch die geplante Regenwasserkanalisation nicht e<strong>in</strong>geschränkt werden<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Der Anregung wird <strong>in</strong> Teilen gefolgt.<br />

Die Liegenschaft "Kanalstraße 7" bef<strong>in</strong>det sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

Nr. 1-<strong>276</strong>-1, sondern grenzt unmittelbar an diesen an. Der Bebauungsplan kann ke<strong>in</strong>e Festsetzungen<br />

bzw. nachrichtliche Übernahme darstellen, welche nicht im Geltungsbereich liegen.<br />

Der geplante Regenwasserkanal tangiert, da er unmittelbar unter der Grenze des Geltungsbereichs<br />

verläuft, sowohl die Liegenschaft des Landes NRW außerhalb des Bebauungsplans, als<br />

auch die Straßenverkehrsfläche im Eigentum der Stadt <strong>Kleve</strong> im Geltungsbereich des Bebauungsplans.<br />

Die Darstellung e<strong>in</strong>es Leitungsrechts ist im Bebauungsplan daher nicht notwendig.<br />

Richtig ist, dass im Zuge der Erneuerung des Straßenzüge "Kanalstraße" und "Sommerdeich"<br />

e<strong>in</strong>e Erneuerung der Regenwasserkanalsation beabsichtigt ist, welche das Grundstück "Kanalstraße<br />

Nr. 7" <strong>in</strong> den aktuellen Planungen tangiert. Diesbezüglich wurde bereits im Vorfeld mit<br />

dem zuständigen Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW Kontakt aufgenommen.<br />

Diese Maßnahme ist jedoch unabhängig vom Bebauungsplanverfahren zu sehen. Der Bebauungsplan<br />

setzt für die Straßenzüge Verkehrsflächen fest. Wie diese im Detail ausgestaltet<br />

werden, bzw. wo künftig die Leitungen der unterschiedlichen Ver- und Entsorgungsträger<br />

verlaufen, wird im Zuge der Ausführungsplanung zur Straßentrasse abgestimmt.<br />

Die aktuelle Nutzung und die Ausnutzbarkeit des Grundstücks "Kanalstraße Nr. 7" <strong>in</strong>sgesamt,<br />

wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-1 nicht negativ bee<strong>in</strong>trächtigt.


4. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rhe<strong>in</strong>land, Bonn<br />

Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rhe<strong>in</strong>land regt an, e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf die §§ 15<br />

und 16 Denkmalschutzgesetz NRW <strong>in</strong> die Planunterlagen aufzunehmen.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Der Anregung wird bzw. wurde bereits gefolgt.<br />

Auf die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird bereits <strong>in</strong> der Planzeichnung zum Bebauungsplan<br />

h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

5. Landesbetrieb Geologischer Dienst NRW, Krefeld<br />

Der Geologische Dienst NRW weist darauf h<strong>in</strong>, dass sich das Plangebiet <strong>in</strong>nerhalb der Erdbebenzone<br />

0 der Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstruktur mit mächtiger Sedimentfüllung)<br />

bef<strong>in</strong>det. Bei der Errichtung von Gebäuden mit e<strong>in</strong>em höheren Bedeutungsbeiwert nach<br />

DIN 4149 (u. a. auch Schulen) empfiehlt der Geologische Dienst, davon abzuweichen und die<br />

Bemessungswerte der Zone 1 zugrunde zu legen.<br />

Ferner weist der Landesbetrieb auf flächensparende Kompensationsmaßnahmen <strong>in</strong> Ökopoolflächen<br />

unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden/<br />

Wasser/ Klima h<strong>in</strong>.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />

Der Nachweis sowie die Prüfung der Statik der zu errichtenden (Hoch-)Schulgebäude erfolgt<br />

im Baugenehmigungsverfahren. Die entsprechende DIN 4149 (Bauten <strong>in</strong> deutschen Erdbebengebieten<br />

- Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten) ist auf<br />

Grund des Normcharakters zu beachten. E<strong>in</strong>e Regelung im Bebauungsplan ist daher nicht<br />

erforderlich.<br />

Die H<strong>in</strong>weise zu flächensparenden Kompensationsmaßnahmen werden - soweit dies s<strong>in</strong>nvoll<br />

um zielführend ersche<strong>in</strong>t - im Rahmen der Überarbeitung des landschaftspflegerischen Fachbeitrags<br />

zum Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-0 berücksichtigt werden.<br />

6. Stadtwerke <strong>Kleve</strong> GmbH<br />

Die Stadtwerke verweisen auf Ihre Stellungnahme vom 03.02.2010, welche sie im Rahmen<br />

der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-0 abgegeben haben, und regen an, auf den Radweg,<br />

welcher im Bebauungsplan parallel zur ehem. Bahnl<strong>in</strong>ie <strong>Kleve</strong>-Nimwegen (NL) auf dem<br />

Eigentum der Stadtwerke ausgewiesen ist, zu verzichten. Als Alternative Lösung regen die<br />

Stadtwerke <strong>Kleve</strong> an, den Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Spoykanal und Flutstraße<br />

über die Kanalstraße bzw. deren Verlängerung bis zum Spoykanal sicherzustellen und<br />

im Bebauungsplan darzustellen. Diese Trassenführung sei kostenneutral, da die Straßenoberfläche<br />

der Kanalstraße im Rahmen der Kanalbaumaßnahme und der Erschließung der Hochschule<br />

komplett erneuert werden solle.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.


Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans soll die Struktur des Radverkehrsnetzes ergänzt<br />

werden. E<strong>in</strong> Ziel des Stadtentwicklungskonzepts <strong>Kleve</strong> war die Schaffung e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />

Zugänglichkeit des Spoyufers. Im Laufe der aktuellen Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes<br />

für die Stadt <strong>Kleve</strong> haben sich darüber h<strong>in</strong>aus schon e<strong>in</strong>ige räumliche und thematische Ziele<br />

ergeben, die bei der vorliegenden Planung berücksichtigt werden. Insgesamt werden auf der<br />

westlichen Spoyseite zwei Fuß- und Radwege im Bebauungsplan festgesetzt, der <strong>in</strong> Nord-<br />

Süd-Richtung verlaufende Weg entlang des Spoyufers und die parallel zur Bahnl<strong>in</strong>ie angeordnete<br />

Verb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Ost-West-Richtung. Letztere stellt den Lückenschluss zwischen den<br />

bereits existierenden Fuß- und Radwegen im Westen (ab der Flutstraße entlang der ehem.<br />

Bahnl<strong>in</strong>ie) und im Süden bzw. Osten (Innenstadt und Le<strong>in</strong>pfad) dar. Der Weg ist mit e<strong>in</strong>er<br />

Breite von 4 m im Bebauungsplan dargestellt und bef<strong>in</strong>det sich im rückwärtigen Bereich der<br />

Betriebsgebäude der Stadtwerke. Die Ausweisung im Bebauungsplan ist als mittelfristige Option<br />

zu betrachten, um den Lückenschluss herstellen zu können. Kurz- bis mittelfristig können<br />

die Stadtwerke die Fläche daher weiterh<strong>in</strong> im bisherigen Umfang une<strong>in</strong>geschränkt nutzen.<br />

Ferner wäre im Falle e<strong>in</strong>er angestrebten Realisierung dieser Planung e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung mit den<br />

Stadtwerke <strong>Kleve</strong> GmbH bzgl. der Inanspruchnahme der betroffenen Flächen nötig.<br />

Die vorgeschlagene Alternativlösung über die Kanalstraße bzw. deren Verlängerung bis zum<br />

Spoykanal wird von der Stadt <strong>Kleve</strong> als nicht s<strong>in</strong>nvoll und für Radfahrer unattraktiv erarchtet.<br />

Über die Kanalstraße wird künftig der gesamte Hochschulverkehr <strong>in</strong>kl. Andienung des Parkdecks<br />

am Sommerdeich abgewickelt werden. Das Verkehrsaufkommen wird somit recht hoch<br />

se<strong>in</strong>. Ferner hat die von der Stadt <strong>Kleve</strong> angestrebte Lösung den Vorteil, dass der Radweg<br />

unabhängig vom motorisierten Individualverkehr geführt werden könnte und sich zudem e<strong>in</strong>e<br />

logische Weiterentwicklung des bereits existierenden Fuß- und Radwegs im Westen parallel<br />

entlang der ehem. Bahnl<strong>in</strong>ie ergeben würde<br />

7. Thyssengas GmbH, Dortmund<br />

Die Thyssengas GmbH erhebt ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die beabsichtigten Ausweisungen des<br />

Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-1, weist jedoch auf die im Vorfeld des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-<br />

0 umgelegte Gasfernleitung LNr. 200/1, Griethausen - <strong>Kleve</strong>, h<strong>in</strong>.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die umgelegte Gasfernleitung LNr. 200/1, Griethausen - <strong>Kleve</strong>, wurde bereits im Bebauungsplan<br />

Nr. 1-<strong>276</strong>-0 berücksichtigt. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1-<strong>276</strong>-1<br />

beabsichtigten Änderungen tangieren diese Leitung nicht. Insofern besteht diesbezüglich ke<strong>in</strong><br />

Handlungsbedarf.<br />

8. Deichverband Xanten-<strong>Kleve</strong>, Der Deichgräf<br />

Der Deichverband erhebt ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes.<br />

Das Plangebiet liege im natürlichen Überschwemmungsgebiet des Rhe<strong>in</strong>s und sei durch den<br />

Banndeich vor Überschwemmung geschützt. E<strong>in</strong> entsprechender H<strong>in</strong>weis sei <strong>in</strong> den Bebauungsplan<br />

aufzunehmen. Sollten grundlegende Veränderungen bei der Beseitigung des Niederschlagswassers<br />

geplant se<strong>in</strong>, sei hierzu e<strong>in</strong>e wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen.


Stellungnahme der Verwaltung<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Auf die Lage im natürlichen Überschwemmungsgebiet des Rhe<strong>in</strong>s wird <strong>in</strong> der Planzeichung<br />

zum Bebauungsplan bereits h<strong>in</strong>gewiesen.<br />

Für den Bereich der im Bebauungsplan dargestellten "Sonderbaufläche" mit der Zweckbestimmung<br />

"Hochschule" ist e<strong>in</strong>e grundlegende Änderung der Niederschlagswasserbeseitigung<br />

vorgesehen. Der Kreis <strong>Kleve</strong> als Bauherr der Hochschule beabsichtigt, das Niederschlagswasser<br />

<strong>in</strong> den Spoykanal e<strong>in</strong>zuleiten. Für dieses Vorhaben ist e<strong>in</strong>e wasserrechtliche Genehmigung<br />

gemäß Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswassergesetz erforderlich, welche der Bauherr bei<br />

der zuständigen Stelle zu beantragen hat.<br />

9. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Bochum<br />

Die Deutsche Telekom weist darauf h<strong>in</strong>, dass die Verlegung neuer Telekommunikationsl<strong>in</strong>ien<br />

erforderlich ist.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koord<strong>in</strong>ierung mit<br />

dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger wird sowohl der Beg<strong>in</strong>n<br />

als auch der Ablauf der Erschließungsmaßnahme der Deutschen Telekom rechtzeitig schriftlich<br />

angezeigt.<br />

10. Niederrhe<strong>in</strong>ische Verkehrsbetriebe AG (NIAG)<br />

Die Verkehrsbetriebe erheben ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die Inhalte des Bebauungsplans Nr. 1-<br />

<strong>276</strong>-1, bitten aber darum, bei den weiteren Planungen zur ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dung des Hochschulgeländes<br />

e<strong>in</strong>bezogen zu werden.<br />

Stellungnahme der Verwaltung<br />

Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planungen zur ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dung des Hochschulgeländes s<strong>in</strong>d nicht Bestandteil des Bebauungsplans.<br />

Städtebaulich und verkehrsplanerisch ist die ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dung jedoch von<br />

Bedeutung, sodass e<strong>in</strong>er der nächsten Planungsschritte sicherlich die Lösung der ÖPNV-<br />

Anb<strong>in</strong>dung se<strong>in</strong> wird. Die Stadt <strong>Kleve</strong> beabsichtigt diesbezüglich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em dialogorientierten<br />

Prozess alle Planungsbeteiligten an der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung zu beteiligen.<br />

11. Anregung A<br />

Der Eigentümer e<strong>in</strong>er im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-1 bef<strong>in</strong>dlichen Liegenschaft<br />

regt an, im Vorfeld der weiteren Planungen frühzeitig beteiligt zu werden. Ferner<br />

hält er es für erforderlich, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige<br />

Anlage auf se<strong>in</strong>em Grundstück auszulagern. Das Gefahrenpotenzial durch Gefahrguttransporte<br />

müsse berücksichtigt werden.


Stellungnahme der Verwaltung<br />

Den Anregungen wird <strong>in</strong> Teilen gefolgt.<br />

Die Kommunikation mit dem Anregungsgeber A erfolgte bislang immer frühzeitig über die<br />

von ihm benannte Anwalskanzlei bzw. über die Geschäftsführung der auf se<strong>in</strong>em Grunstück<br />

bef<strong>in</strong>dlichen Gas-Handels-GmbH. Da es se<strong>in</strong> ausdrücklicher Wunsch ist, persönlich beteiligt<br />

zu werden, wird die Stadt <strong>Kleve</strong> alle künftige Korrespondenz auch mit dem Anregungsgeber<br />

führen.<br />

Zur Klärung der Verträglichkeit des Bebauungsplans mit dem Betriebsbereich der o. g. Gas-<br />

Handelsgesellschaft wurde unter dem Gesichtspunkt des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

bzw. der Seveso-Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong> externes Gutachten von der Stadt <strong>Kleve</strong> beauftragt. Das Gutachten<br />

liegt <strong>in</strong>zwischen vor und kommt zu dem Ergebnis, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans<br />

und der o. g. Betriebsbereich grundsätzlich verträglich s<strong>in</strong>d. In e<strong>in</strong>em Teilbereich<br />

des Bebauungsplans ist beabsichtigt diese Verträglichkeit mittels Textfestsetzungen e<strong>in</strong>deutig<br />

zu def<strong>in</strong>ieren. Planzeichnung und Begründung werden entsprechend angepasst. Die durch den<br />

Betriebsbereich hervorgerufenen Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden somit <strong>in</strong> die<br />

planerische Abwägung e<strong>in</strong>gestellt.<br />

12. H<strong>in</strong>weise der Verwaltung<br />

In der <strong>Drucksache</strong> zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-1 (<strong>Drucksache</strong> Nr. 188/IX.)<br />

wurde bereits erläutert, dass im weiteren Planverfahren e<strong>in</strong>e vertiefende Untersuchung der<br />

Immissionslage <strong>in</strong> unmittelbarer Nachbarschaft der Hochschule und e<strong>in</strong>e Darstellung der verkehrlichen<br />

Belange der Hochschule <strong>in</strong> Bezug zu ihrer Umgebung erfolgen wird. Die folgenden<br />

gutachterlichen Aussagen liegen zwischenzeitlich und werden <strong>in</strong> das Verfahren e<strong>in</strong>gestellt:<br />

Schalltechnische Untersuchung vom 30.09.2010<br />

Geruchsimmissionsprognose vom 03.08.2010<br />

Gutachten zur Verträglichkeit des Bebauungsplans mit e<strong>in</strong>em benachbarten Betriebsbereich<br />

e<strong>in</strong>er Gas-Handelsgesellschaft mbH gem. § 50 BImSchG bzw. der<br />

Seveso-Richtl<strong>in</strong>ie von Juli 2010<br />

Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht werden entsprechend ergänzt.<br />

Ferner schlägt die Verwaltung vor, folgende Änderungen im weiteren Bebauungsplanverfahren<br />

zu berücksichtigen:<br />

Verzicht auf den Ausschluss von Wohnnutzung <strong>in</strong> Erdgeschossen <strong>in</strong> den Mischgebieten<br />

Nr. 2 und 5 (MI2 und MI5)<br />

Änderung von geschlossener <strong>in</strong> offene Bauweise <strong>in</strong> den Mischgebieten Nr. 1 und 2<br />

(MI1 und MI2)<br />

Erhöhung der Geschossflächenzahl (GFZ) <strong>in</strong> den Mischgebieten Nr. 1, 2 und 5<br />

(MI1, MI2 und MI5) von 1,2 auf 1,6<br />

Änderung der Grünfläche entlang des Le<strong>in</strong>pfads <strong>in</strong> Teilbereichen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en verkehrsberuhigten<br />

Bereich<br />

Verschiebung der Baul<strong>in</strong>ie im Mischgebiet Nr. 5 (MI5) um ca. 5m <strong>in</strong> westliche<br />

Richtung zum vorgenannten verkehrsberuhigten Bereich<br />

Änderung der Höhenfestsetzungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>eren Teilbereich des Mischgebiets<br />

Nr. 5 (MI5) von e<strong>in</strong>er viergeschossigen Bauweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e maximale Gebäudehöhe<br />

von 16m<br />

Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden<br />

entsprechend angepasst bzw. ergänzt.


2. Beschlussvorschlag<br />

Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-1 für den Bereich der Hochschule<br />

Rhe<strong>in</strong>-Waal gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.<br />

<strong>Kleve</strong>, den 12.10.2010<br />

(Brauer)

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