Drucksache 1-276-1 (87 KB) - in Kleve
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Stadt <strong>Kleve</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Az.: 61.1.0901.02.1<br />
<strong>Drucksache</strong> Nr.: /IX.<br />
IX. Ratsperiode<br />
öffentliche Sitzung<br />
Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-1 für den Bereich der Hochschule Rhe<strong>in</strong>-Waal<br />
hier: Beschluss der öffentlichen Auslegung<br />
1. Schilderung des Sachverhaltes<br />
Der Rat der Stadt hat am 07.07.2010 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 1-<strong>276</strong>-1 für den Bereich der Hochschule Rhe<strong>in</strong>-Waal e<strong>in</strong>zuleiten. Die Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit erfolgte <strong>in</strong> der Zeit vom 06.09.2010 bis 23.09.2010 e<strong>in</strong>schließlich.<br />
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom<br />
20.08.2010 um ihre Stellungnahme gebeten.<br />
1. Kreis <strong>Kleve</strong>, Der Landrat<br />
Als Untere Bodenschutzbehörde weist der Landrat auf se<strong>in</strong>e Anmerkung zum Bebauungsplanverfahren<br />
1-<strong>276</strong>-0 h<strong>in</strong>.<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der se<strong>in</strong>erzeit im Rahmen der Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-0 vorgebrachten Anregung<br />
wurde gefolgt. Da sich im aktuellen Bebauungsplanverfahren Nr. 1-<strong>276</strong>-1 im Vergleich<br />
zum Vorgänger-Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-0 bezüglich des Bodenschutzes ke<strong>in</strong>e Änderungen<br />
ergeben haben, geht die Stadt <strong>Kleve</strong> davon aus, dass die entsprechenden Belangen<br />
auch im Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-1 h<strong>in</strong>reichend berücksichtigt s<strong>in</strong>d.
2. Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 53 - Immissionsschutz<br />
Die Bezirksregierung Düsseldorf erhebt ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die Inhalte des Bebauungsplans<br />
Nr. 1-<strong>276</strong>-1, weist aber auf e<strong>in</strong>e im Plangebiet ansässige Gas-Handelsgesellschaft mbH<br />
h<strong>in</strong>, die e<strong>in</strong>e nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlage betreibt.<br />
Diesbezüglich kommt das Dezernat 53 der Bezirksregierung zu dem Schluss, dass die notwendigen<br />
Abstände zu e<strong>in</strong>em Mischgebiet gem. Abstandserlass NRW e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
Ferner weist die Bezirksregierung darauf h<strong>in</strong>, dass die Anlage ke<strong>in</strong> Betriebsbereich im S<strong>in</strong>ne<br />
der 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (Störfall-Verordnung) ist.<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren - soweit nicht<br />
schon geschehen - berücksichtigt.<br />
3. Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Duisburg<br />
Der Bau- und Liegeschaftsbetrieb NRW weist auf die Liegenschaft des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-<br />
Westfalen "Kanalstraße Nr. 7" (Kreispolizeibehörde <strong>Kleve</strong>) h<strong>in</strong> und regt an, das im Zuge der<br />
Erneuerung der Regenwasserkanalisation <strong>in</strong> diesem Bereich notwendig werdende Leitungsrecht<br />
zugunsten der Stadt <strong>Kleve</strong> <strong>in</strong> der Begründung zum Bebauungsplan zu erwähnen. E<strong>in</strong><br />
Teilbereich der geplanten Regenwasserkanalisation solle <strong>in</strong> diesem Zusammenhang aus Platz-<br />
und Kostengründen auf der Grenze zwischen der o. g. Liegenschaft und dem Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans liegen. Die derzeitige Nutzung und künftige Nutzbarkeit des o. g. Grundstücks<br />
dürfe durch die geplante Regenwasserkanalisation nicht e<strong>in</strong>geschränkt werden<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Der Anregung wird <strong>in</strong> Teilen gefolgt.<br />
Die Liegenschaft "Kanalstraße 7" bef<strong>in</strong>det sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
Nr. 1-<strong>276</strong>-1, sondern grenzt unmittelbar an diesen an. Der Bebauungsplan kann ke<strong>in</strong>e Festsetzungen<br />
bzw. nachrichtliche Übernahme darstellen, welche nicht im Geltungsbereich liegen.<br />
Der geplante Regenwasserkanal tangiert, da er unmittelbar unter der Grenze des Geltungsbereichs<br />
verläuft, sowohl die Liegenschaft des Landes NRW außerhalb des Bebauungsplans, als<br />
auch die Straßenverkehrsfläche im Eigentum der Stadt <strong>Kleve</strong> im Geltungsbereich des Bebauungsplans.<br />
Die Darstellung e<strong>in</strong>es Leitungsrechts ist im Bebauungsplan daher nicht notwendig.<br />
Richtig ist, dass im Zuge der Erneuerung des Straßenzüge "Kanalstraße" und "Sommerdeich"<br />
e<strong>in</strong>e Erneuerung der Regenwasserkanalsation beabsichtigt ist, welche das Grundstück "Kanalstraße<br />
Nr. 7" <strong>in</strong> den aktuellen Planungen tangiert. Diesbezüglich wurde bereits im Vorfeld mit<br />
dem zuständigen Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW Kontakt aufgenommen.<br />
Diese Maßnahme ist jedoch unabhängig vom Bebauungsplanverfahren zu sehen. Der Bebauungsplan<br />
setzt für die Straßenzüge Verkehrsflächen fest. Wie diese im Detail ausgestaltet<br />
werden, bzw. wo künftig die Leitungen der unterschiedlichen Ver- und Entsorgungsträger<br />
verlaufen, wird im Zuge der Ausführungsplanung zur Straßentrasse abgestimmt.<br />
Die aktuelle Nutzung und die Ausnutzbarkeit des Grundstücks "Kanalstraße Nr. 7" <strong>in</strong>sgesamt,<br />
wird durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-1 nicht negativ bee<strong>in</strong>trächtigt.
4. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rhe<strong>in</strong>land, Bonn<br />
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rhe<strong>in</strong>land regt an, e<strong>in</strong>en H<strong>in</strong>weis auf die §§ 15<br />
und 16 Denkmalschutzgesetz NRW <strong>in</strong> die Planunterlagen aufzunehmen.<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Der Anregung wird bzw. wurde bereits gefolgt.<br />
Auf die §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW wird bereits <strong>in</strong> der Planzeichnung zum Bebauungsplan<br />
h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
5. Landesbetrieb Geologischer Dienst NRW, Krefeld<br />
Der Geologische Dienst NRW weist darauf h<strong>in</strong>, dass sich das Plangebiet <strong>in</strong>nerhalb der Erdbebenzone<br />
0 der Untergrundklasse S (Gebiete tiefer Beckenstruktur mit mächtiger Sedimentfüllung)<br />
bef<strong>in</strong>det. Bei der Errichtung von Gebäuden mit e<strong>in</strong>em höheren Bedeutungsbeiwert nach<br />
DIN 4149 (u. a. auch Schulen) empfiehlt der Geologische Dienst, davon abzuweichen und die<br />
Bemessungswerte der Zone 1 zugrunde zu legen.<br />
Ferner weist der Landesbetrieb auf flächensparende Kompensationsmaßnahmen <strong>in</strong> Ökopoolflächen<br />
unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Boden/<br />
Wasser/ Klima h<strong>in</strong>.<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Die H<strong>in</strong>weise werden zur Kenntnis genommen.<br />
Der Nachweis sowie die Prüfung der Statik der zu errichtenden (Hoch-)Schulgebäude erfolgt<br />
im Baugenehmigungsverfahren. Die entsprechende DIN 4149 (Bauten <strong>in</strong> deutschen Erdbebengebieten<br />
- Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten) ist auf<br />
Grund des Normcharakters zu beachten. E<strong>in</strong>e Regelung im Bebauungsplan ist daher nicht<br />
erforderlich.<br />
Die H<strong>in</strong>weise zu flächensparenden Kompensationsmaßnahmen werden - soweit dies s<strong>in</strong>nvoll<br />
um zielführend ersche<strong>in</strong>t - im Rahmen der Überarbeitung des landschaftspflegerischen Fachbeitrags<br />
zum Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-0 berücksichtigt werden.<br />
6. Stadtwerke <strong>Kleve</strong> GmbH<br />
Die Stadtwerke verweisen auf Ihre Stellungnahme vom 03.02.2010, welche sie im Rahmen<br />
der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-0 abgegeben haben, und regen an, auf den Radweg,<br />
welcher im Bebauungsplan parallel zur ehem. Bahnl<strong>in</strong>ie <strong>Kleve</strong>-Nimwegen (NL) auf dem<br />
Eigentum der Stadtwerke ausgewiesen ist, zu verzichten. Als Alternative Lösung regen die<br />
Stadtwerke <strong>Kleve</strong> an, den Lückenschluss des Radwegenetzes zwischen Spoykanal und Flutstraße<br />
über die Kanalstraße bzw. deren Verlängerung bis zum Spoykanal sicherzustellen und<br />
im Bebauungsplan darzustellen. Diese Trassenführung sei kostenneutral, da die Straßenoberfläche<br />
der Kanalstraße im Rahmen der Kanalbaumaßnahme und der Erschließung der Hochschule<br />
komplett erneuert werden solle.<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans soll die Struktur des Radverkehrsnetzes ergänzt<br />
werden. E<strong>in</strong> Ziel des Stadtentwicklungskonzepts <strong>Kleve</strong> war die Schaffung e<strong>in</strong>er öffentlichen<br />
Zugänglichkeit des Spoyufers. Im Laufe der aktuellen Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes<br />
für die Stadt <strong>Kleve</strong> haben sich darüber h<strong>in</strong>aus schon e<strong>in</strong>ige räumliche und thematische Ziele<br />
ergeben, die bei der vorliegenden Planung berücksichtigt werden. Insgesamt werden auf der<br />
westlichen Spoyseite zwei Fuß- und Radwege im Bebauungsplan festgesetzt, der <strong>in</strong> Nord-<br />
Süd-Richtung verlaufende Weg entlang des Spoyufers und die parallel zur Bahnl<strong>in</strong>ie angeordnete<br />
Verb<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> Ost-West-Richtung. Letztere stellt den Lückenschluss zwischen den<br />
bereits existierenden Fuß- und Radwegen im Westen (ab der Flutstraße entlang der ehem.<br />
Bahnl<strong>in</strong>ie) und im Süden bzw. Osten (Innenstadt und Le<strong>in</strong>pfad) dar. Der Weg ist mit e<strong>in</strong>er<br />
Breite von 4 m im Bebauungsplan dargestellt und bef<strong>in</strong>det sich im rückwärtigen Bereich der<br />
Betriebsgebäude der Stadtwerke. Die Ausweisung im Bebauungsplan ist als mittelfristige Option<br />
zu betrachten, um den Lückenschluss herstellen zu können. Kurz- bis mittelfristig können<br />
die Stadtwerke die Fläche daher weiterh<strong>in</strong> im bisherigen Umfang une<strong>in</strong>geschränkt nutzen.<br />
Ferner wäre im Falle e<strong>in</strong>er angestrebten Realisierung dieser Planung e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung mit den<br />
Stadtwerke <strong>Kleve</strong> GmbH bzgl. der Inanspruchnahme der betroffenen Flächen nötig.<br />
Die vorgeschlagene Alternativlösung über die Kanalstraße bzw. deren Verlängerung bis zum<br />
Spoykanal wird von der Stadt <strong>Kleve</strong> als nicht s<strong>in</strong>nvoll und für Radfahrer unattraktiv erarchtet.<br />
Über die Kanalstraße wird künftig der gesamte Hochschulverkehr <strong>in</strong>kl. Andienung des Parkdecks<br />
am Sommerdeich abgewickelt werden. Das Verkehrsaufkommen wird somit recht hoch<br />
se<strong>in</strong>. Ferner hat die von der Stadt <strong>Kleve</strong> angestrebte Lösung den Vorteil, dass der Radweg<br />
unabhängig vom motorisierten Individualverkehr geführt werden könnte und sich zudem e<strong>in</strong>e<br />
logische Weiterentwicklung des bereits existierenden Fuß- und Radwegs im Westen parallel<br />
entlang der ehem. Bahnl<strong>in</strong>ie ergeben würde<br />
7. Thyssengas GmbH, Dortmund<br />
Die Thyssengas GmbH erhebt ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die beabsichtigten Ausweisungen des<br />
Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-1, weist jedoch auf die im Vorfeld des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-<br />
0 umgelegte Gasfernleitung LNr. 200/1, Griethausen - <strong>Kleve</strong>, h<strong>in</strong>.<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die umgelegte Gasfernleitung LNr. 200/1, Griethausen - <strong>Kleve</strong>, wurde bereits im Bebauungsplan<br />
Nr. 1-<strong>276</strong>-0 berücksichtigt. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1-<strong>276</strong>-1<br />
beabsichtigten Änderungen tangieren diese Leitung nicht. Insofern besteht diesbezüglich ke<strong>in</strong><br />
Handlungsbedarf.<br />
8. Deichverband Xanten-<strong>Kleve</strong>, Der Deichgräf<br />
Der Deichverband erhebt ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die Aufstellung bzw. Änderung des Bebauungsplanes.<br />
Das Plangebiet liege im natürlichen Überschwemmungsgebiet des Rhe<strong>in</strong>s und sei durch den<br />
Banndeich vor Überschwemmung geschützt. E<strong>in</strong> entsprechender H<strong>in</strong>weis sei <strong>in</strong> den Bebauungsplan<br />
aufzunehmen. Sollten grundlegende Veränderungen bei der Beseitigung des Niederschlagswassers<br />
geplant se<strong>in</strong>, sei hierzu e<strong>in</strong>e wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen.
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Auf die Lage im natürlichen Überschwemmungsgebiet des Rhe<strong>in</strong>s wird <strong>in</strong> der Planzeichung<br />
zum Bebauungsplan bereits h<strong>in</strong>gewiesen.<br />
Für den Bereich der im Bebauungsplan dargestellten "Sonderbaufläche" mit der Zweckbestimmung<br />
"Hochschule" ist e<strong>in</strong>e grundlegende Änderung der Niederschlagswasserbeseitigung<br />
vorgesehen. Der Kreis <strong>Kleve</strong> als Bauherr der Hochschule beabsichtigt, das Niederschlagswasser<br />
<strong>in</strong> den Spoykanal e<strong>in</strong>zuleiten. Für dieses Vorhaben ist e<strong>in</strong>e wasserrechtliche Genehmigung<br />
gemäß Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswassergesetz erforderlich, welche der Bauherr bei<br />
der zuständigen Stelle zu beantragen hat.<br />
9. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Bochum<br />
Die Deutsche Telekom weist darauf h<strong>in</strong>, dass die Verlegung neuer Telekommunikationsl<strong>in</strong>ien<br />
erforderlich ist.<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koord<strong>in</strong>ierung mit<br />
dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger wird sowohl der Beg<strong>in</strong>n<br />
als auch der Ablauf der Erschließungsmaßnahme der Deutschen Telekom rechtzeitig schriftlich<br />
angezeigt.<br />
10. Niederrhe<strong>in</strong>ische Verkehrsbetriebe AG (NIAG)<br />
Die Verkehrsbetriebe erheben ke<strong>in</strong>e Bedenken gegen die Inhalte des Bebauungsplans Nr. 1-<br />
<strong>276</strong>-1, bitten aber darum, bei den weiteren Planungen zur ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dung des Hochschulgeländes<br />
e<strong>in</strong>bezogen zu werden.<br />
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Der H<strong>in</strong>weis wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Planungen zur ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dung des Hochschulgeländes s<strong>in</strong>d nicht Bestandteil des Bebauungsplans.<br />
Städtebaulich und verkehrsplanerisch ist die ÖPNV-Anb<strong>in</strong>dung jedoch von<br />
Bedeutung, sodass e<strong>in</strong>er der nächsten Planungsschritte sicherlich die Lösung der ÖPNV-<br />
Anb<strong>in</strong>dung se<strong>in</strong> wird. Die Stadt <strong>Kleve</strong> beabsichtigt diesbezüglich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em dialogorientierten<br />
Prozess alle Planungsbeteiligten an der Entscheidungsf<strong>in</strong>dung zu beteiligen.<br />
11. Anregung A<br />
Der Eigentümer e<strong>in</strong>er im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-1 bef<strong>in</strong>dlichen Liegenschaft<br />
regt an, im Vorfeld der weiteren Planungen frühzeitig beteiligt zu werden. Ferner<br />
hält er es für erforderlich, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige<br />
Anlage auf se<strong>in</strong>em Grundstück auszulagern. Das Gefahrenpotenzial durch Gefahrguttransporte<br />
müsse berücksichtigt werden.
Stellungnahme der Verwaltung<br />
Den Anregungen wird <strong>in</strong> Teilen gefolgt.<br />
Die Kommunikation mit dem Anregungsgeber A erfolgte bislang immer frühzeitig über die<br />
von ihm benannte Anwalskanzlei bzw. über die Geschäftsführung der auf se<strong>in</strong>em Grunstück<br />
bef<strong>in</strong>dlichen Gas-Handels-GmbH. Da es se<strong>in</strong> ausdrücklicher Wunsch ist, persönlich beteiligt<br />
zu werden, wird die Stadt <strong>Kleve</strong> alle künftige Korrespondenz auch mit dem Anregungsgeber<br />
führen.<br />
Zur Klärung der Verträglichkeit des Bebauungsplans mit dem Betriebsbereich der o. g. Gas-<br />
Handelsgesellschaft wurde unter dem Gesichtspunkt des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />
bzw. der Seveso-Richtl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong> externes Gutachten von der Stadt <strong>Kleve</strong> beauftragt. Das Gutachten<br />
liegt <strong>in</strong>zwischen vor und kommt zu dem Ergebnis, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans<br />
und der o. g. Betriebsbereich grundsätzlich verträglich s<strong>in</strong>d. In e<strong>in</strong>em Teilbereich<br />
des Bebauungsplans ist beabsichtigt diese Verträglichkeit mittels Textfestsetzungen e<strong>in</strong>deutig<br />
zu def<strong>in</strong>ieren. Planzeichnung und Begründung werden entsprechend angepasst. Die durch den<br />
Betriebsbereich hervorgerufenen Auswirkungen auf die Nachbarschaft werden somit <strong>in</strong> die<br />
planerische Abwägung e<strong>in</strong>gestellt.<br />
12. H<strong>in</strong>weise der Verwaltung<br />
In der <strong>Drucksache</strong> zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1-<strong>276</strong>-1 (<strong>Drucksache</strong> Nr. 188/IX.)<br />
wurde bereits erläutert, dass im weiteren Planverfahren e<strong>in</strong>e vertiefende Untersuchung der<br />
Immissionslage <strong>in</strong> unmittelbarer Nachbarschaft der Hochschule und e<strong>in</strong>e Darstellung der verkehrlichen<br />
Belange der Hochschule <strong>in</strong> Bezug zu ihrer Umgebung erfolgen wird. Die folgenden<br />
gutachterlichen Aussagen liegen zwischenzeitlich und werden <strong>in</strong> das Verfahren e<strong>in</strong>gestellt:<br />
Schalltechnische Untersuchung vom 30.09.2010<br />
Geruchsimmissionsprognose vom 03.08.2010<br />
Gutachten zur Verträglichkeit des Bebauungsplans mit e<strong>in</strong>em benachbarten Betriebsbereich<br />
e<strong>in</strong>er Gas-Handelsgesellschaft mbH gem. § 50 BImSchG bzw. der<br />
Seveso-Richtl<strong>in</strong>ie von Juli 2010<br />
Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht werden entsprechend ergänzt.<br />
Ferner schlägt die Verwaltung vor, folgende Änderungen im weiteren Bebauungsplanverfahren<br />
zu berücksichtigen:<br />
Verzicht auf den Ausschluss von Wohnnutzung <strong>in</strong> Erdgeschossen <strong>in</strong> den Mischgebieten<br />
Nr. 2 und 5 (MI2 und MI5)<br />
Änderung von geschlossener <strong>in</strong> offene Bauweise <strong>in</strong> den Mischgebieten Nr. 1 und 2<br />
(MI1 und MI2)<br />
Erhöhung der Geschossflächenzahl (GFZ) <strong>in</strong> den Mischgebieten Nr. 1, 2 und 5<br />
(MI1, MI2 und MI5) von 1,2 auf 1,6<br />
Änderung der Grünfläche entlang des Le<strong>in</strong>pfads <strong>in</strong> Teilbereichen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>en verkehrsberuhigten<br />
Bereich<br />
Verschiebung der Baul<strong>in</strong>ie im Mischgebiet Nr. 5 (MI5) um ca. 5m <strong>in</strong> westliche<br />
Richtung zum vorgenannten verkehrsberuhigten Bereich<br />
Änderung der Höhenfestsetzungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>eren Teilbereich des Mischgebiets<br />
Nr. 5 (MI5) von e<strong>in</strong>er viergeschossigen Bauweise <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e maximale Gebäudehöhe<br />
von 16m<br />
Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und landschaftspflegerischer Fachbeitrag werden<br />
entsprechend angepasst bzw. ergänzt.
2. Beschlussvorschlag<br />
Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1-<strong>276</strong>-1 für den Bereich der Hochschule<br />
Rhe<strong>in</strong>-Waal gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.<br />
<strong>Kleve</strong>, den 12.10.2010<br />
(Brauer)