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12629/10 - Öffentliches Register der Ratsdokumente

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13. „Konformitätsbewertung“ das Verfahren, in dem festgestellt wird, ob die in <strong>der</strong><br />

einschlägigen TSI festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Interoperabilitätskomponente<br />

erfüllt worden sind;<br />

14. „Gebrauchstauglichkeitsbewertung “ das Verfahren, in dem festgestellt wird, ob die<br />

in <strong>der</strong> einschlägigen TSI festgelegten Gebrauchstauglichkeitsanfor<strong>der</strong>ungen an eine<br />

Interoperabilitätskomponente erfüllt worden sind;<br />

15. „EG-Prüfung“ das Verfahren nach Artikel 18 <strong>der</strong> Richtlinie 2008/57/EG, wobei eine<br />

benannte Stelle prüft und bescheinigt, dass ein Teilsystem mit den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> Richtlinie, <strong>der</strong>/den einschlägigen TSI sowie mit den übrigen nach dem Vertrag<br />

geltenden Vorschriften übereinstimmt und in Betrieb genommen werden kann.<br />

Artikel 4<br />

Konformitätsbewertungsverfahren<br />

1. Die Verfahren <strong>der</strong> Konformitätsbewertung <strong>der</strong> von den TSI erfassten<br />

Interoperabilitätskomponenten werden nach folgenden Kriterien aus den in Anhang I<br />

dargestellten Modulen ausgewählt:<br />

(a) Eignung des betreffenden Moduls für die Art <strong>der</strong> Interoperabilitätskomponente;<br />

(b) Art <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Interoperabilitätskomponente verbundenen Risiken und<br />

Relevanz <strong>der</strong> Konformitätsbewertung im Hinblick auf Risikoart und -grad;<br />

(c) Notwendigkeit einer Wahlmöglichkeit für den Hersteller zwischen<br />

Qualitätssicherungssystem und Produktzertifizierungsmodulen gemäß<br />

Anhang I;<br />

(d) Notwendigkeit, das Vorschreiben von Modulen zu vermeiden, die im<br />

Verhältnis zu den Risiken mit einer übermäßigen Belastung verbunden sind.<br />

2. Die für die Konformitätsbewertung <strong>der</strong> Interoperabilitätskomponenten<br />

anzuwendenden Module werden in den TSI angegeben. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls können<br />

sie nach Maßgabe <strong>der</strong> spezifischen Merkmale des betreffenden Teilsystems in den<br />

TSI präzisiert und ergänzt werden.<br />

Artikel 5<br />

Gebrauchstauglichkeitsbewertungsverfahren<br />

Das Verfahren zur Gebrauchstauglichkeitsbewertung von Interoperabilitätskomponenten<br />

wird, soweit die TSI es erfor<strong>der</strong>n, gemäß den Anweisungen in den in Anhang I dargestellten<br />

Modulen durchgeführt.<br />

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