12629/10 - Öffentliches Register der Ratsdokumente
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13. „Konformitätsbewertung“ das Verfahren, in dem festgestellt wird, ob die in <strong>der</strong><br />
einschlägigen TSI festgelegten Anfor<strong>der</strong>ungen an eine Interoperabilitätskomponente<br />
erfüllt worden sind;<br />
14. „Gebrauchstauglichkeitsbewertung “ das Verfahren, in dem festgestellt wird, ob die<br />
in <strong>der</strong> einschlägigen TSI festgelegten Gebrauchstauglichkeitsanfor<strong>der</strong>ungen an eine<br />
Interoperabilitätskomponente erfüllt worden sind;<br />
15. „EG-Prüfung“ das Verfahren nach Artikel 18 <strong>der</strong> Richtlinie 2008/57/EG, wobei eine<br />
benannte Stelle prüft und bescheinigt, dass ein Teilsystem mit den Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> Richtlinie, <strong>der</strong>/den einschlägigen TSI sowie mit den übrigen nach dem Vertrag<br />
geltenden Vorschriften übereinstimmt und in Betrieb genommen werden kann.<br />
Artikel 4<br />
Konformitätsbewertungsverfahren<br />
1. Die Verfahren <strong>der</strong> Konformitätsbewertung <strong>der</strong> von den TSI erfassten<br />
Interoperabilitätskomponenten werden nach folgenden Kriterien aus den in Anhang I<br />
dargestellten Modulen ausgewählt:<br />
(a) Eignung des betreffenden Moduls für die Art <strong>der</strong> Interoperabilitätskomponente;<br />
(b) Art <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Interoperabilitätskomponente verbundenen Risiken und<br />
Relevanz <strong>der</strong> Konformitätsbewertung im Hinblick auf Risikoart und -grad;<br />
(c) Notwendigkeit einer Wahlmöglichkeit für den Hersteller zwischen<br />
Qualitätssicherungssystem und Produktzertifizierungsmodulen gemäß<br />
Anhang I;<br />
(d) Notwendigkeit, das Vorschreiben von Modulen zu vermeiden, die im<br />
Verhältnis zu den Risiken mit einer übermäßigen Belastung verbunden sind.<br />
2. Die für die Konformitätsbewertung <strong>der</strong> Interoperabilitätskomponenten<br />
anzuwendenden Module werden in den TSI angegeben. Erfor<strong>der</strong>lichenfalls können<br />
sie nach Maßgabe <strong>der</strong> spezifischen Merkmale des betreffenden Teilsystems in den<br />
TSI präzisiert und ergänzt werden.<br />
Artikel 5<br />
Gebrauchstauglichkeitsbewertungsverfahren<br />
Das Verfahren zur Gebrauchstauglichkeitsbewertung von Interoperabilitätskomponenten<br />
wird, soweit die TSI es erfor<strong>der</strong>n, gemäß den Anweisungen in den in Anhang I dargestellten<br />
Modulen durchgeführt.<br />
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