07.10.2013 Aufrufe

Klicken Sie hier für weitere Informationen. - VPP

Klicken Sie hier für weitere Informationen. - VPP

Klicken Sie hier für weitere Informationen. - VPP

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Blatt 5 zum Schreiben vom 30. April 2013<br />

sie nicht zur Lösung der technischen Aufgabe beitragen 4 . Mit diesem Kriterium werden<br />

Patentansprüche mit abstrakten Inhalten noch effektiver ausgeschlossen, ohne<br />

moderne Technologien auszuschließen.<br />

Solche „gemischten“ Erfindungen mit technischen und nicht-technischen Elementen<br />

treten nämlich gerade bei der Lösung komplexer Steuervorgänge in vielen modernen<br />

Anwendungsgebieten des Computers auf. So werden beispielsweise neue<br />

mathematische Methoden eingesetzt, um Fernsehsignale effizient zu übertragen oder<br />

Internetdaten sicher zu verschlüsseln. Da <strong>hier</strong> technische Probleme gelöst werden, ist<br />

Patentschutz möglich.<br />

Werden andererseits neue originelle Geschäftsideen, Organisationsregeln oder<br />

ästhetische Effekte routinemäßig mit einem Computer realisiert, kann diese<br />

routinemäßige Implementierung keine „Erfindungshöhe“ begründen. Da kein konkretes<br />

technisches Problem gelöst wird, ist Patentschutz ausgeschlossen - ebenso wie <strong>für</strong> die<br />

neue Alarmmelodie auf der Steuerwalze einer Waschmaschine.<br />

III. d. Bewährte europäische Abgrenzungskriterien<br />

Mit diesen Instrumenten stellt die Rechtsprechung den Prüfern in den Patentämtern ein<br />

sachgerechtes und seit Jahren bewährte Abgrenzungskriterien zur Verfügung;<br />

zusammen mit einer gründlichen Recherche zum Stand der Technik wird damit<br />

sichergestellt, dass nur Patente auf Erfindungen erteilt werden, die einen wesentlichen<br />

Beitrag zur technischen Weiterentwicklung liefern 5 - ohne dabei moderne Technologien<br />

auszuschließen. So ist z. B. im Europäischen Patentamt die Erteilungsrate von<br />

Anmeldungen in Gebieten mit starkem Software-Bezug deutlich geringer als in<br />

herkömmlichen Gebieten der Technik.<br />

Die Grenzen, in denen nicht-technische Elemente einen Beitrag zu einer technischen<br />

Erfindung leisten können, werden durch die Rechtsprechung auf der Grundlage dieser<br />

Kriterien laufend verfeinert.<br />

Alternativen zu diesen bewährten Kriterien sind nicht erkennbar – insbesondere haben<br />

sich pauschale Abgrenzungen wie „Computerprogramm“, „Software“, „reine<br />

Datenverarbeitung“, „softwarebasierte Wiedergabe von <strong>Informationen</strong>“,<br />

„programmgestützte Steuerungsaufgaben“, “abstrakte Lösungen“ (vgl. II.2 des Antrags)<br />

als unklar und nicht handhabbar erwiesen; sie würden zu unangemessen weiten<br />

Ausschlüssen der Patentierbarkeit gerade moderner Technologien führen, in denen<br />

Hardware und Software neue Symbiosen eingehen, um leistungsfähigere und effizientere<br />

technische Systeme zu realisieren.<br />

Mit diesen Kriterien ist die Erteilungspraxis <strong>für</strong> computerimplementierte Erfindungen in<br />

Europa im internationalen Vergleich deutlich zurückhaltender als andere Patentsysteme.<br />

4 BGH Wiedergabe topographischer <strong>Informationen</strong> 2010; EPA T 641/00 COMVIK<br />

5 BGH Elektronischer Zahlungsverkehr 2004<br />

- - 5 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!