08.10.2013 Aufrufe

Kinderspielplatzsatzung - der Stadt Teltow

Kinderspielplatzsatzung - der Stadt Teltow

Kinderspielplatzsatzung - der Stadt Teltow

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Spielplatzsatzung<br />

(10) Kin<strong>der</strong>spielplätze sind so herzustellen und instand zu halten, dass sie sicher und<br />

ohne Missstände benutzbar sind und die Gesundheit <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> nicht beeinträchtigt<br />

o<strong>der</strong> gefährdet wird.<br />

§ 5 Ordnungswidrigkeiten<br />

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 79 Abs. 3 Nr. 2 BbgBO handelt, wer vorsätzlich<br />

o<strong>der</strong> fahrlässig<br />

1. entgegen § 2 den vorgeschriebenen Kin<strong>der</strong>spielplatz nicht herstellt (Abs. 1<br />

und 3) und erhält (Abs. 2),<br />

2. entgegen § 3 Abs. 2, ggf. i.V.m. § 3 Abs. 3, den Kin<strong>der</strong>spielplatz nicht mit <strong>der</strong><br />

dort vorgeschriebenen Mindestgröße für die nutzbare Spielfläche herstellt,<br />

3. entgegen § 4 Abs. 1, 2, 3, 7, 9 und 10 den Kin<strong>der</strong>spielplatz nicht so herstellt,<br />

dass er den dort vorgeschriebenen Sicherheitsanfor<strong>der</strong>ungen genügt,<br />

4. entgegen § 4 Abs. 4 und 5 den Kin<strong>der</strong>spielplatz nicht mit <strong>der</strong> dort<br />

vorgeschriebenen Mindestausstattung herstellt,<br />

5. dem Pflanzverbot nach § 4 Abs. 8 Sätze 1 und 2 in Verbindung mit <strong>der</strong> Anlage<br />

zu § 4 Abs. 8 zuwi<strong>der</strong>handelt.<br />

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 79 Abs. 5 BbgBO mit einer Geldbuße bis<br />

zu 10.000 € geahndet werden.<br />

§ 6 Inkrafttreten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Ortsrecht (Aug 07)<br />

6.05<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!