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E.V.2 2_Kinder_11_08_06.pdf - Europa

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E.<strong>V.2</strong> - Stand: <strong>11</strong>.<strong>08</strong>.2006 19<br />

7. Risiken während der Schwangerschaft<br />

- Hepatitis B-Virus-infizierte Frauen können das Virus vor oder während der<br />

Geburt in bis zu 95 % auf ihr Kind übertragen; durch prophylaktische Maßnahmen<br />

können 90 % dieser Infektionen verhindert werden.<br />

- Das Risiko der Übertragung des Hepatitis C-Virus ist deutlich geringer und<br />

beträgt abhängig von der Viruskonzentration im Blut der Mutter 3 % bis<br />

5 %.<br />

- Angeborene oder kurz nach der Geburt erworbene Hepatitiden beim Kind<br />

verlaufen besonders oft chronisch.<br />

- Die HIV-Infektion der werdenden Mutter kann zu Frühgeburten führen. Das<br />

Risiko der Übertragung des HI-Virus von der Mutter auf die Leibesfrucht beträgt<br />

15 % bis 25 % und kann durch entsprechende Therapie auf unter 2 %<br />

gesenkt werden.<br />

8. Diagnostik und Immunität<br />

In der Regel Bestimmung von spezifischen Antikörpern bzw. Virus-Nachweis im<br />

Blut. Eine ausgeheilte Hepatitis B-Virusinfektion hinterlässt eine lebenslange<br />

Immunität. Inwieweit eine ausgeheilte Hepatitis C eine lebenslange Immunität<br />

hinterlässt, ist noch unklar.<br />

9. Prävention / PEP (Postexpositionsprophylaxe= vorbeugende Maßnahmen<br />

nach Exposition gegenüber einem Krankheitserreger)<br />

Nach der Biostoffverordnung (s. allgemeiner Teil dieses Kapitels) hat der Arbeitgeber<br />

u. a. für Beschäftigte in „Einrichtungen zur Betreuung von Behinderten“<br />

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bzgl. Hepatitis B und Hepatitis<br />

C zu veranlassen und ihnen ggf. eine Hepatitis B-Impfung anzubieten. Zurzeit<br />

ist lediglich ein Impfstoff gegen das Hepatitis B-Virus verfügbar.<br />

Daneben empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-<br />

Institut diese Impfung für u. a. folgenden Personenkreis:<br />

- HB-gefährdetes Personal im Gesundheitsdienst einschließlich Auszubildende<br />

bzw. Studenten sowie Reinigungspersonal,<br />

- Personal in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen<br />

für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte,<br />

- andere Personen, die durch Blutkontakte mit möglicherweise infizierten<br />

Personen gefährdet sind in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung,<br />

z. B. betriebliche bzw. ehrenamtliche Ersthelfer sowie Mitarbeiter von Rettungsdiensten,<br />

Polizisten, Sozialarbeiter und Gefängnispersonal mit Kontakt<br />

zu Drogenabhängigen,<br />

- durch Kontakt mit HBsAg-Trägern in einer Gemeinschaft (<strong>Kinder</strong>gärten,<br />

<strong>Kinder</strong>heime, Pflegestätten, Schulklassen, Spielgemeinschaften) gefährdete<br />

Personen.

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