Ausschreibung
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<strong>Ausschreibung</strong><br />
ADAC Bundesendlauf Slalom- Youngster 2012<br />
Grundlage dieser <strong>Ausschreibung</strong> ist die gültige Fassung der DMSB-Rahmenausschreibung für<br />
Clubsport-Wetbewerbe sowie das Reglement für ADAC-Clubsport-Slalom-Veranstaltungen des<br />
ADAC 2012. Soweit durch nachfolgende <strong>Ausschreibung</strong> keine andere Regelung getroffen ist,<br />
gilt das vorgenannte Reglement.<br />
Art. 1 – Titel, Datum und Ort der Veranstaltung<br />
ADAC Bundesendlauf Slalom Youngster 2012<br />
Samstag, 27. Oktober 2012<br />
Kartbahn Emstalstadion, Clarholzer Straße, 33428 Harsewinkel<br />
Art. 2 - Veranstalter<br />
ADAC Westfalen e. V.<br />
Abteilung Sport und Ortsclub und Jugend<br />
Freie- Vogel- Str. 393<br />
44269 Dortmund<br />
Telefon 0231 5499 234<br />
Telefax 0231 5499 237<br />
E-Mail: peter.berghoff@wfa.adac.de<br />
Telefonische Erreichbarkeit während der Veranstaltung:<br />
Peter Berghoff, 0171/5500409<br />
Marco Jeuschede, 0172/23 21 666<br />
Art 3 - Organisation<br />
Organisationsleiter Peter Berghoff, Dortmund<br />
Stellv. Organisationsleiter Marco Jeuschede, Hagen<br />
Veranstaltungsleiter Manfred Huckschlag, Datteln<br />
Streckensicherung MFC Auf dem Schnee Herdecke<br />
Veranstalterbüro / Dokumentenabnahme ADAC Westfalen/<br />
MFC Auf dem Schnee Herdecke<br />
Techn. Fahrzeugbetreuung ADAC OWL<br />
Zeitnahme Frank Schoppmann, Hagen<br />
Auswertung MFC Auf dem Schnee Herdecke<br />
Sanitätsdienst DRK Harsewinkel<br />
Sachrichter MFC Auf dem Schnee Herdecke<br />
(Eine Sachrichterliste wird am Veranstaltungstag im Bereich der Dokumentenabnahme<br />
ausgehängt)<br />
Art 4 - Schiedsgericht<br />
ADAC Hessen- Thüringen Bernd Mötz, Fuldabrück<br />
ADAC Ostwestfalen- Lippe Adolf Wiebusch, Lage<br />
ADAC Westfalen Michael Legran, Bochum<br />
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Art. 5 - Zeitplan<br />
Freitag, 19. Oktober 2012<br />
Nennungsschluss vorliegend beim Veranstalter<br />
Freitag, 26. Oktober 2012<br />
17.00 Uhr - 19.00 Uhr freiwillige Dokumentenabnahme auf dem Veranstaltungsgelände<br />
Samstag, 27. Oktober 2012<br />
07.00 Uhr – 08.00 Uhr Dokumentenabnahme im Veranstalterzelt<br />
07.45 Uhr – 08.30 Uhr Streckenbegehung<br />
08.30 Uhr Aushang der Startreihenfolge und<br />
Fahrerbesprechung im Zelt<br />
09.00 Uhr Start 1. Teilnehmer<br />
12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause (Behördenauflage)<br />
Art. 6 - Nennungen und Nenngeld<br />
Das Nenngeld beträgt 30,-- Euro pro Teilnehmer.<br />
Das Nenngeld ist unter dem Verwendungszweck „ADAC-BEL Harsewinkel 2012“ auf<br />
das nachstehende Konto zu überweisen:<br />
ADAC Westfalen e. V.<br />
Kontonummer: 181 759 003<br />
BLZ: 440 800 50<br />
Commerzbank Dortmund<br />
Anmeldungen / Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet. Wir bitten die<br />
jeweiligen Sportabteilungen das Nenngeld in einer Summe an den Veranstalter zu<br />
überweisen.<br />
Art. 7 - Strecke und Aufgabenstellung<br />
Der ADAC Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012 wird auf der Kartbahn<br />
„Emstalstadion“ in Harsewinkel durchgeführt. Eine Streckenskizze ist im Vorstartbereich<br />
ausgehängt.<br />
Die Streckenlänge pro Lauf beträgt ca. 800 Meter.<br />
Art. 8 - Klasseneinteilung, zugelassene Teilnehmer, Fahrerausrüstung, Fahrzeuge<br />
Zugelassen sind Fahrer/innen in nachfolgenden Klassen, die sich im Rahmen der<br />
Slalom Einsteiger Serie ihres zuständigen ADAC Regionalclubs für diesen Endlauf<br />
qualifiziert haben.<br />
Klasse 1 (Jahrgänge 1996 – 1994) ungerade Startnummern.<br />
Klasse 2 (Jahrgänge 1993 – 1989) gerade Startnummern.<br />
Zum Bundesendlauf 2012 können nur Fahrer gemeldet werden, welche die Youngster-<br />
Cup- Serie des jeweiligen Regionalclubs im Jahr 2012 gefahren sind.<br />
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Von jedem ADAC- Regionalclub können maximal 3 Fahrer/innen pro Klasse genannt<br />
werden. Alle Fahrer/innen müssen im Besitz einer gültigen DMSB Fahrerlizenz, Stufe C,<br />
sein.<br />
Bei der Papierabnahme hat der /die Teilnehmer(in) zudem einen amtlichen<br />
Lichtbildausweis oder ein vergleichbares amtliches Dokument zwecks<br />
Identifikation vorzulegen.<br />
Das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes, der den aktuellen Bestimmungen für<br />
Clubsport- Slalom 2012 entspricht, sowie von Körper bedeckender Kleidung (Schulter<br />
bedeckende Oberbekleidung/lange Hose/ geschlossene Schuhe) ist für alle<br />
Teilnehmer(innen) während der Trainings- und Wertungsläufe vorgeschrieben.<br />
Die Wettbewerbsfahrzeuge (Ford Fiesta) werden vom ADAC Ostwestfalen- Lippe zur<br />
Verfügung gestellt. Die Zuteilung der Fahrzeuge erfolgt durch eine vom Veranstalter<br />
dazu beauftragte Person. Technische Arbeiten oder Veränderungen am Fahrzeug durch<br />
dazu vom Veranstalter nicht ausdrücklich beauftragte Personen sind strengstens<br />
untersagt.<br />
Es werden nur Straßenreifen gleichen Herstellers, Typ und Größe zugelassen.<br />
Sportreifen, Semi-Slick und Slickreifen sind nicht zulässig.<br />
Der Luftdruck wird durch eine vom TK dazu beauftragte Person unmittelbar nach dem<br />
Warmfahren der Fahrzeuge reguliert. Über einen evtl. erforderlichen Reifenwechsel der<br />
Veranstalter in Abstimmung mit der techn. Fahrzeugbetreuung.<br />
Art. 9- Startreihenfolge<br />
Die Startreihenfolge wird bei der Papierabnahme ausgelost und ist für das<br />
Training sowie den ersten Wertungslauf bindend. Es wird in diesen beiden Läufen nach<br />
aufsteigenden Startnummern gefahren.<br />
Alle Fahrer fahren zuerst das Training und dann ihren ersten Wertungslauf. Sodann<br />
erfolgt die Auswertung nach dem ersten Lauf.<br />
Die Startreihenfolge für den zweiten Wertungslauf ist dann rückwärts bezogen auf das<br />
Ergebnis des ersten Laufs.<br />
Art. 10 - Wertung<br />
Die Gesamtwertung ergibt sich aus der Addition der beiden Wertungsläufe einschließlich<br />
evtl. angefallener Strafsekunden. Sieger jeder Klasse ist der Teilnehmer mit der<br />
niedrigsten Gesamtfahrzeit. Dieser erhält den Titel<br />
Sieger ADAC Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012<br />
Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Strafzeit. Bei weiterer<br />
Zeitgleichheit entscheidet der schnellere erste Wertungslauf. Wenn dann immer noch<br />
Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche (ex aequo).<br />
Die Mannschaftswertung wird auf Grundlage der Teilnehmerplatzierungen erstellt. Die<br />
zwei besten Platzierungen eines ADAC Regionalclubs aus den jeweiligen Klassen<br />
werden addiert. Gewertet werden nur Regionalclubs mit mindestens zwei Startern in<br />
jeder Klasse. Sieger ist jeweils die Mannschaft mit der niedrigsten Platzierungssumme.<br />
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Diese Mannschaft erhält den Titel<br />
Mannschaftssieger ADAC Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012<br />
Bei Summengleichheit gewinnt die Mannschaft mit dem im Gesamtklassement seiner<br />
Klasse am besten platzierten Fahrer.<br />
Art. 11 - Preise<br />
Beim ADAC Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012 werden nachfolgend genannte<br />
Preise vergeben:<br />
• Pokale pro Klasse für den 1. – 10. Platz, alle übrigen Teilnehmer(innen) erhalten<br />
einen Ehrenpreis<br />
• Pokale Mannschaftswertung für den 1. – 3. Platz<br />
Die Vergabe weiterer Ehrenpreise behält sich der Veranstalter vor.<br />
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung, Preise werden nicht nachgesandt.<br />
Art. 12 - Durchführungsbestimmungen<br />
Im Vorstartbereich ist der zum Einsatz kommende Helm unaufgefordert zur Überprüfung<br />
vorzuzeigen.<br />
Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen zum Start selbst verantwortlich.<br />
Jeder Fahrer hat sich vorschriftsmäßig gekleidet in der Startvoraufstellung bereit zu<br />
halten, um das Fahrzeug gemäß Startreihenfolge zu übernehmen.<br />
Das Schalten ist nur vom ersten in den zweiten Gang erlaubt und der Wertungslauf<br />
ist nach diesem einen Schaltvorgang im zweiten Gang zu Ende zu fahren.<br />
Ein Zurückschalten in den ersten Gang ist nicht untersagt für den Fall, dass der/die<br />
Teilnehmer(in) während eines Laufs (z. B. aufgrund eines Fahrfehlers) neu anfahren<br />
muss.<br />
Das Betätigen der Kupplung, mit Ausnahme bei erlaubten Schaltvorgängen oder beim<br />
Anhalten oder Starten, ist verboten.<br />
Das Betreten der Rennstrecke durch Teilnehmer, Helfer, Betreuer o.a. Personen ist<br />
nicht gestattet.<br />
Art.12 - Wertungsstrafen<br />
Grundlage ist das ADAC Automobil-Clubsport-Slalom Reglement 2012.<br />
Darüber hinaus können der Veranstaltungsleiter und/oder die Sachrichter bei folgenden<br />
Tatbeständen Strafen aussprechen:<br />
a) Das mehrmalige oder lang anhaltende Durchdrehen<br />
oder Blockieren von Reifen je 3 Strafsekunden<br />
b) Allgemein grob schädigender Umgang mit dem Fahrzeug,<br />
z.B. längeres Fahren am Drehzahlbegrenzer,<br />
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gleichzeitiges Bremsen während des Beschleunigens<br />
(Linksbremsen)<br />
je 3 Strafsekunden<br />
c) Das Schleifenlassen der Kupplung<br />
bzw. Zwischenkuppeln während der Beschleunigung je 3 Strafsekunden<br />
Die Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob der(die) jeweilige<br />
Teilnehmer(in) eine oder mehrere Wertungsstrafen verwirkt haben.<br />
Eine vom Veranstaltungsleiter/Sachrichter verhängte Wertungsstrafe kann nach formund<br />
fristgerecht eingelegtem Einspruch vom Schiedsgericht überprüft werden.<br />
Art.13 - Verantwortlichkeit u. Haftungsverzicht<br />
Erklärungen von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung für einfache<br />
Fahrlässigkeit und zum Ausschluss der Gefährdungshaftung.<br />
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer<br />
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die<br />
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen<br />
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende<br />
Haftungsausschluss greift.<br />
Haftungsverzicht<br />
Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche<br />
jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar<br />
gegen<br />
- den DMSB, den ADAC e.V., die ADAC Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren<br />
Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und<br />
hauptamtliche Mitarbeiter,<br />
- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Rennstreckeneigentümer,<br />
- Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der<br />
Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,<br />
- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der<br />
Veranstaltung zu benutzenden Straße samt Zubehör verursacht werden, und<br />
- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und<br />
Stellen,<br />
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen<br />
Vertreters oder eine Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen;<br />
gegen<br />
- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer<br />
und die Halter der anderen Fahrzeuge,<br />
- den eigenen Bewerbern, den eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere<br />
Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer, Mitfahrer gehen<br />
vor) und eigene Helfer<br />
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der<br />
Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />
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Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des<br />
enthafteten Personenkreises beruhen - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die<br />
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines<br />
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises -<br />
beruhen.<br />
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift auf dem Nennformular allen<br />
Beteiligten gegenüber wirksam.<br />
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere<br />
sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher<br />
Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende<br />
Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.<br />
Art.14 - Sonstiges<br />
Reichen Sie uns bitte mit der Nennung auch die<br />
Sprecherinformation ein.<br />
Dortmund, September 2012<br />
ADAC Westfalen e.V.<br />
Peter Berghoff<br />
Organisationsleiter<br />
Diese <strong>Ausschreibung</strong> wurde vom ADAC Westfalen sportrechtlich geprüft und unter der<br />
registriert und genehmigt.<br />
Reg.-Nr.: 210/ 2012<br />
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