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<strong>Ausschreibung</strong><br />

ADAC Bundesendlauf Slalom- Youngster 2012<br />

Grundlage dieser <strong>Ausschreibung</strong> ist die gültige Fassung der DMSB-Rahmenausschreibung für<br />

Clubsport-Wetbewerbe sowie das Reglement für ADAC-Clubsport-Slalom-Veranstaltungen des<br />

ADAC 2012. Soweit durch nachfolgende <strong>Ausschreibung</strong> keine andere Regelung getroffen ist,<br />

gilt das vorgenannte Reglement.<br />

Art. 1 – Titel, Datum und Ort der Veranstaltung<br />

ADAC Bundesendlauf Slalom Youngster 2012<br />

Samstag, 27. Oktober 2012<br />

Kartbahn Emstalstadion, Clarholzer Straße, 33428 Harsewinkel<br />

Art. 2 - Veranstalter<br />

ADAC Westfalen e. V.<br />

Abteilung Sport und Ortsclub und Jugend<br />

Freie- Vogel- Str. 393<br />

44269 Dortmund<br />

Telefon 0231 5499 234<br />

Telefax 0231 5499 237<br />

E-Mail: peter.berghoff@wfa.adac.de<br />

Telefonische Erreichbarkeit während der Veranstaltung:<br />

Peter Berghoff, 0171/5500409<br />

Marco Jeuschede, 0172/23 21 666<br />

Art 3 - Organisation<br />

Organisationsleiter Peter Berghoff, Dortmund<br />

Stellv. Organisationsleiter Marco Jeuschede, Hagen<br />

Veranstaltungsleiter Manfred Huckschlag, Datteln<br />

Streckensicherung MFC Auf dem Schnee Herdecke<br />

Veranstalterbüro / Dokumentenabnahme ADAC Westfalen/<br />

MFC Auf dem Schnee Herdecke<br />

Techn. Fahrzeugbetreuung ADAC OWL<br />

Zeitnahme Frank Schoppmann, Hagen<br />

Auswertung MFC Auf dem Schnee Herdecke<br />

Sanitätsdienst DRK Harsewinkel<br />

Sachrichter MFC Auf dem Schnee Herdecke<br />

(Eine Sachrichterliste wird am Veranstaltungstag im Bereich der Dokumentenabnahme<br />

ausgehängt)<br />

Art 4 - Schiedsgericht<br />

ADAC Hessen- Thüringen Bernd Mötz, Fuldabrück<br />

ADAC Ostwestfalen- Lippe Adolf Wiebusch, Lage<br />

ADAC Westfalen Michael Legran, Bochum<br />

1


Art. 5 - Zeitplan<br />

Freitag, 19. Oktober 2012<br />

Nennungsschluss vorliegend beim Veranstalter<br />

Freitag, 26. Oktober 2012<br />

17.00 Uhr - 19.00 Uhr freiwillige Dokumentenabnahme auf dem Veranstaltungsgelände<br />

Samstag, 27. Oktober 2012<br />

07.00 Uhr – 08.00 Uhr Dokumentenabnahme im Veranstalterzelt<br />

07.45 Uhr – 08.30 Uhr Streckenbegehung<br />

08.30 Uhr Aushang der Startreihenfolge und<br />

Fahrerbesprechung im Zelt<br />

09.00 Uhr Start 1. Teilnehmer<br />

12.30 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagspause (Behördenauflage)<br />

Art. 6 - Nennungen und Nenngeld<br />

Das Nenngeld beträgt 30,-- Euro pro Teilnehmer.<br />

Das Nenngeld ist unter dem Verwendungszweck „ADAC-BEL Harsewinkel 2012“ auf<br />

das nachstehende Konto zu überweisen:<br />

ADAC Westfalen e. V.<br />

Kontonummer: 181 759 003<br />

BLZ: 440 800 50<br />

Commerzbank Dortmund<br />

Anmeldungen / Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet. Wir bitten die<br />

jeweiligen Sportabteilungen das Nenngeld in einer Summe an den Veranstalter zu<br />

überweisen.<br />

Art. 7 - Strecke und Aufgabenstellung<br />

Der ADAC Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012 wird auf der Kartbahn<br />

„Emstalstadion“ in Harsewinkel durchgeführt. Eine Streckenskizze ist im Vorstartbereich<br />

ausgehängt.<br />

Die Streckenlänge pro Lauf beträgt ca. 800 Meter.<br />

Art. 8 - Klasseneinteilung, zugelassene Teilnehmer, Fahrerausrüstung, Fahrzeuge<br />

Zugelassen sind Fahrer/innen in nachfolgenden Klassen, die sich im Rahmen der<br />

Slalom Einsteiger Serie ihres zuständigen ADAC Regionalclubs für diesen Endlauf<br />

qualifiziert haben.<br />

Klasse 1 (Jahrgänge 1996 – 1994) ungerade Startnummern.<br />

Klasse 2 (Jahrgänge 1993 – 1989) gerade Startnummern.<br />

Zum Bundesendlauf 2012 können nur Fahrer gemeldet werden, welche die Youngster-<br />

Cup- Serie des jeweiligen Regionalclubs im Jahr 2012 gefahren sind.<br />

2


Von jedem ADAC- Regionalclub können maximal 3 Fahrer/innen pro Klasse genannt<br />

werden. Alle Fahrer/innen müssen im Besitz einer gültigen DMSB Fahrerlizenz, Stufe C,<br />

sein.<br />

Bei der Papierabnahme hat der /die Teilnehmer(in) zudem einen amtlichen<br />

Lichtbildausweis oder ein vergleichbares amtliches Dokument zwecks<br />

Identifikation vorzulegen.<br />

Das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes, der den aktuellen Bestimmungen für<br />

Clubsport- Slalom 2012 entspricht, sowie von Körper bedeckender Kleidung (Schulter<br />

bedeckende Oberbekleidung/lange Hose/ geschlossene Schuhe) ist für alle<br />

Teilnehmer(innen) während der Trainings- und Wertungsläufe vorgeschrieben.<br />

Die Wettbewerbsfahrzeuge (Ford Fiesta) werden vom ADAC Ostwestfalen- Lippe zur<br />

Verfügung gestellt. Die Zuteilung der Fahrzeuge erfolgt durch eine vom Veranstalter<br />

dazu beauftragte Person. Technische Arbeiten oder Veränderungen am Fahrzeug durch<br />

dazu vom Veranstalter nicht ausdrücklich beauftragte Personen sind strengstens<br />

untersagt.<br />

Es werden nur Straßenreifen gleichen Herstellers, Typ und Größe zugelassen.<br />

Sportreifen, Semi-Slick und Slickreifen sind nicht zulässig.<br />

Der Luftdruck wird durch eine vom TK dazu beauftragte Person unmittelbar nach dem<br />

Warmfahren der Fahrzeuge reguliert. Über einen evtl. erforderlichen Reifenwechsel der<br />

Veranstalter in Abstimmung mit der techn. Fahrzeugbetreuung.<br />

Art. 9- Startreihenfolge<br />

Die Startreihenfolge wird bei der Papierabnahme ausgelost und ist für das<br />

Training sowie den ersten Wertungslauf bindend. Es wird in diesen beiden Läufen nach<br />

aufsteigenden Startnummern gefahren.<br />

Alle Fahrer fahren zuerst das Training und dann ihren ersten Wertungslauf. Sodann<br />

erfolgt die Auswertung nach dem ersten Lauf.<br />

Die Startreihenfolge für den zweiten Wertungslauf ist dann rückwärts bezogen auf das<br />

Ergebnis des ersten Laufs.<br />

Art. 10 - Wertung<br />

Die Gesamtwertung ergibt sich aus der Addition der beiden Wertungsläufe einschließlich<br />

evtl. angefallener Strafsekunden. Sieger jeder Klasse ist der Teilnehmer mit der<br />

niedrigsten Gesamtfahrzeit. Dieser erhält den Titel<br />

Sieger ADAC Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012<br />

Bei Zeitgleichheit entscheidet zunächst die geringere Strafzeit. Bei weiterer<br />

Zeitgleichheit entscheidet der schnellere erste Wertungslauf. Wenn dann immer noch<br />

Zeitgleichheit besteht, gibt es zwei Ranggleiche (ex aequo).<br />

Die Mannschaftswertung wird auf Grundlage der Teilnehmerplatzierungen erstellt. Die<br />

zwei besten Platzierungen eines ADAC Regionalclubs aus den jeweiligen Klassen<br />

werden addiert. Gewertet werden nur Regionalclubs mit mindestens zwei Startern in<br />

jeder Klasse. Sieger ist jeweils die Mannschaft mit der niedrigsten Platzierungssumme.<br />

3


Diese Mannschaft erhält den Titel<br />

Mannschaftssieger ADAC Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012<br />

Bei Summengleichheit gewinnt die Mannschaft mit dem im Gesamtklassement seiner<br />

Klasse am besten platzierten Fahrer.<br />

Art. 11 - Preise<br />

Beim ADAC Bundesendlauf Slalom-Youngster 2012 werden nachfolgend genannte<br />

Preise vergeben:<br />

• Pokale pro Klasse für den 1. – 10. Platz, alle übrigen Teilnehmer(innen) erhalten<br />

einen Ehrenpreis<br />

• Pokale Mannschaftswertung für den 1. – 3. Platz<br />

Die Vergabe weiterer Ehrenpreise behält sich der Veranstalter vor.<br />

Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung, Preise werden nicht nachgesandt.<br />

Art. 12 - Durchführungsbestimmungen<br />

Im Vorstartbereich ist der zum Einsatz kommende Helm unaufgefordert zur Überprüfung<br />

vorzuzeigen.<br />

Jeder Teilnehmer ist für sein rechtzeitiges Erscheinen zum Start selbst verantwortlich.<br />

Jeder Fahrer hat sich vorschriftsmäßig gekleidet in der Startvoraufstellung bereit zu<br />

halten, um das Fahrzeug gemäß Startreihenfolge zu übernehmen.<br />

Das Schalten ist nur vom ersten in den zweiten Gang erlaubt und der Wertungslauf<br />

ist nach diesem einen Schaltvorgang im zweiten Gang zu Ende zu fahren.<br />

Ein Zurückschalten in den ersten Gang ist nicht untersagt für den Fall, dass der/die<br />

Teilnehmer(in) während eines Laufs (z. B. aufgrund eines Fahrfehlers) neu anfahren<br />

muss.<br />

Das Betätigen der Kupplung, mit Ausnahme bei erlaubten Schaltvorgängen oder beim<br />

Anhalten oder Starten, ist verboten.<br />

Das Betreten der Rennstrecke durch Teilnehmer, Helfer, Betreuer o.a. Personen ist<br />

nicht gestattet.<br />

Art.12 - Wertungsstrafen<br />

Grundlage ist das ADAC Automobil-Clubsport-Slalom Reglement 2012.<br />

Darüber hinaus können der Veranstaltungsleiter und/oder die Sachrichter bei folgenden<br />

Tatbeständen Strafen aussprechen:<br />

a) Das mehrmalige oder lang anhaltende Durchdrehen<br />

oder Blockieren von Reifen je 3 Strafsekunden<br />

b) Allgemein grob schädigender Umgang mit dem Fahrzeug,<br />

z.B. längeres Fahren am Drehzahlbegrenzer,<br />

4


gleichzeitiges Bremsen während des Beschleunigens<br />

(Linksbremsen)<br />

je 3 Strafsekunden<br />

c) Das Schleifenlassen der Kupplung<br />

bzw. Zwischenkuppeln während der Beschleunigung je 3 Strafsekunden<br />

Die Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob der(die) jeweilige<br />

Teilnehmer(in) eine oder mehrere Wertungsstrafen verwirkt haben.<br />

Eine vom Veranstaltungsleiter/Sachrichter verhängte Wertungsstrafe kann nach formund<br />

fristgerecht eingelegtem Einspruch vom Schiedsgericht überprüft werden.<br />

Art.13 - Verantwortlichkeit u. Haftungsverzicht<br />

Erklärungen von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung für einfache<br />

Fahrlässigkeit und zum Ausschluss der Gefährdungshaftung.<br />

Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht der Teilnehmer<br />

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die<br />

alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen<br />

benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit nicht der nachfolgende<br />

Haftungsausschluss greift.<br />

Haftungsverzicht<br />

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche<br />

jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar<br />

gegen<br />

- den DMSB, den ADAC e.V., die ADAC Gaue und die ADAC Ortsclubs, deren<br />

Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und<br />

hauptamtliche Mitarbeiter,<br />

- den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, Rennstreckeneigentümer,<br />

- Behörden, Renndienste, Hersteller und alle anderen Personen, die mit der<br />

Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,<br />

- den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der<br />

Veranstaltung zu benutzenden Straße samt Zubehör verursacht werden, und<br />

- die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und<br />

Stellen,<br />

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />

die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen<br />

Vertreters oder eine Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen;<br />

gegen<br />

- die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer<br />

und die Halter der anderen Fahrzeuge,<br />

- den eigenen Bewerbern, den eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere<br />

Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Halter, Bewerber, Fahrer, Mitfahrer gehen<br />

vor) und eigene Helfer<br />

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der<br />

Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des<br />

5


Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des<br />

enthafteten Personenkreises beruhen - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die<br />

auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines<br />

gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises -<br />

beruhen.<br />

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Unterschrift auf dem Nennformular allen<br />

Beteiligten gegenüber wirksam.<br />

Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere<br />

sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher<br />

Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende<br />

Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.<br />

Art.14 - Sonstiges<br />

Reichen Sie uns bitte mit der Nennung auch die<br />

Sprecherinformation ein.<br />

Dortmund, September 2012<br />

ADAC Westfalen e.V.<br />

Peter Berghoff<br />

Organisationsleiter<br />

Diese <strong>Ausschreibung</strong> wurde vom ADAC Westfalen sportrechtlich geprüft und unter der<br />

registriert und genehmigt.<br />

Reg.-Nr.: 210/ 2012<br />

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