23.2 Pathologie - Ärztekammer Niedersachsen
23.2 Pathologie - Ärztekammer Niedersachsen
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Auszug aus der Weiterbildungsordnung der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> und Richtlinien vom 01.05.2005,<br />
geändert zum 01.02.2012 (siehe jeweilige Fußnoten)<br />
<strong>23.2</strong> Facharzt / Fachärztin für <strong>Pathologie</strong><br />
(Pathologe / Pathologin)<br />
Weiterbildungsziel:<br />
Ziel der Weiterbildung ist aufbauend auf der Basisweiterbildung im Gebiet die Erlangung der<br />
Facharztkompetenz <strong>Pathologie</strong> nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und<br />
Weiterbildungsinhalte.<br />
Weiterbildungszeit:<br />
72 Monate bei einem Weiterbildungsermächtigten gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1, davon 1<br />
- 24 Monate Basisweiterbildung im Gebiet <strong>Pathologie</strong><br />
und<br />
- 48 Monate Weiterbildung zum Facharzt für <strong>Pathologie</strong> bei einem Weiterbildungsermächtigten an<br />
einer Weiterbildungsstätte gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu<br />
- 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung angerechnet werden<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
- der Obduktionstätigkeit einschließlich spezieller Präparations- und Nachweismethoden der makroskopischen<br />
und mikroskopischen Diagnostik<br />
- der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konservierung von Leichen<br />
- der diagnostischen Histopathologie aus verschiedenen Gebieten der Medizin<br />
- der diagnostischen Zytopathologie<br />
- der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung<br />
- der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der Facharztweiterbildung<br />
Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:<br />
- Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen, epikritischer Auswertung und<br />
Dokumentation<br />
- histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin<br />
einschließlich Dermatohistologie sowie Schnellschnittuntersuchungen<br />
- zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus verschiedenen Gebieten der Medizin<br />
einschließlich gynäkologischer Exfoliativzytologie<br />
- molekularpathologische Untersuchungen, insbesondere DNA- und RNA-Analysen<br />
1 eingefügt
Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 1/4<br />
<strong>23.2</strong> <strong>Pathologie</strong><br />
Weiterbildungsinhalte<br />
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
der Obduktionstätigkeit einschließlich spezieller Präparations- und<br />
Nachweismethoden der makroskopischen und mikroskopischen<br />
Diagnostik<br />
der Herrichtung von obduzierten Leichen und der Konservierung von<br />
Leichen<br />
der diagnostischen Histopathologie aus verschiedenen Gebieten der<br />
Medizin<br />
der diagnostischen Zytopathologie<br />
der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie als integraler Bestandteil der<br />
Facharztweiterbildung<br />
der Dermatohistologie als integraler Bestandteil der<br />
Facharztweiterbildung<br />
Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der WB-Ermächtigten<br />
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildungsordnung vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01.05.2005, zuletzt geändert am 01.02.2012<br />
Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen<br />
und Fertigkeiten<br />
erworben<br />
Datum / Unterschrift des<br />
WB-Ermächtigten
Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 2/4<br />
<strong>23.2</strong> <strong>Pathologie</strong><br />
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richt-<br />
zahl<br />
Obduktionen einschließlich histologischer Untersuchungen,<br />
epikritischer Auswertung und Dokumentation 2<br />
histopathologische Untersuchungen an Präparaten aus<br />
verschiedenen Gebieten einschließlich Dermatohistologie sowie<br />
molekularpathologische Untersuchungen, insbesondere DNA-<br />
und RNA-Analysen<br />
Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der WB-Ermächtigten<br />
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildungsordnung vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01.05.2005, zuletzt geändert am 01.02.2012<br />
150<br />
15.000<br />
Schnellschnittuntersuchungen 500<br />
zytopathologische Untersuchungen an Präparaten aus<br />
verschiedenen Gebieten einschließlich gynäkologischer<br />
Exfoliativzytologie, davon<br />
- zytopathologische Untersuchungen aus der gynäkologischen<br />
Exfoliativzytologie 3<br />
2 Richtzahl von 200 auf 150 gesenkt<br />
3 Unter-Spiegelstrich eingefügt<br />
10.000<br />
5000<br />
Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen<br />
und Fertigkeiten<br />
erworben<br />
Datum Datum Datum Datum Datum Datum / Unterschrift des<br />
WB-Ermächtigten
Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 3/4<br />
23. Basisweiterbildung <strong>Pathologie</strong><br />
Weiterbildungsinhalte<br />
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
den Inhalten der Weiterbildung gemäß § 5 Abs. 4 der<br />
Weiterbildungsordnung<br />
der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen<br />
Körperregionen 4<br />
der Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Untersuchungen und<br />
epikritischer Auswertungen<br />
der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme morphologischen<br />
Materials für die histologische und zytologische Untersuchung einschließlich<br />
der Methoden der technischen Bearbeitung und Färbung<br />
der Aufbereitung und Befundung histologischer und zytologischer<br />
Präparate einschließlich bioptischer Schnellschnittuntersuchungen<br />
den speziellen Methoden der morphologischen Diagnostik einschließlich<br />
der Immunhistochemie, der Morphometrie, der Molekularpathologie,<br />
insbesondere Nukleinsäure- und Proteinuntersuchungen und der<br />
Zytogenetik<br />
der Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Untersuchungen<br />
4 Spiegelstrich eingefügt<br />
Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der WB-Ermächtigten<br />
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildungsordnung vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01.05.2005, zuletzt geändert am 01.02.2012<br />
Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen<br />
und Fertigkeiten<br />
erworben<br />
Datum / Unterschrift des<br />
WB-Ermächtigten
Name, Vorname: Geburtsdatum: Seite 4/4<br />
23. Basisweiterbildung <strong>Pathologie</strong><br />
Weiterbildungsinhalte<br />
Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
der fotografischen Dokumentation<br />
der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und<br />
ihren Ursachen, der Überwachung des Krankheitsverlaufes und Bewertung<br />
therapeutischer Maßnahmen einschließlich der Durchführung von klinischpathologischen<br />
Konferenzen<br />
Dokumentationsbogen Datum/Unterschrift des/der WB-Ermächtigten<br />
Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildungsordnung vom 27.11.2004, in Kraft getreten am 01.05.2005, zuletzt geändert am 01.02.2012<br />
Bemerkungen des/der Weiterbildungsermächtigten Kenntnisse, Erfahrungen<br />
und Fertigkeiten<br />
erworben<br />
Datum / Unterschrift des<br />
WB-Ermächtigten
Name, Vorname: Geburtsdatum:<br />
23. Gebiet <strong>Pathologie</strong><br />
Definition:<br />
Das Gebiet <strong>Pathologie</strong> umfasst die Erkennung von Krankheiten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen<br />
durch die morphologiebezogene Beurteilung von Untersuchungsgut oder durch Obduktion und dient<br />
damit zugleich der Beratung und Unterstützung der in der Behandlung tätigen Ärzte.<br />
Weiterbildungsziel:<br />
Ziele der Weiterbildung im Gebiet <strong>Pathologie</strong> ist die Erlangung von Facharztkompetenzen 23.1 oder<br />
<strong>23.2</strong> nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte.<br />
Basisweiterbildung für die Facharztkompetenzen 23.1 und <strong>23.2</strong>:<br />
Weiterbildungszeit :<br />
24 Monate Basisweiterbildung bei einem Weiterbildungsermächtigten an einer Weiterbildungsstätte<br />
gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1<br />
Weiterbildungsinhalt:<br />
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in<br />
- der speziellen pathologischen Anatomie der verschiedenen Körperregionen 5<br />
- der Obduktionstätigkeit einschließlich histologischer Untersuchungen und epikritischer<br />
Auswertungen<br />
- der makroskopischen Beurteilung und der Entnahme morphologischen Materials für die<br />
histologische und zytologische Untersuchung einschließlich der Methoden der technischen<br />
Bearbeitung und Färbung<br />
- der Aufbereitung und Befundung histologischer und zytologischer Präparate einschließlich<br />
bioptischer Schnellschnittuntersuchungen<br />
- den speziellen Methoden der morphologischen Diagnostik einschließlich der Immunhistochemie,<br />
der Morphometrie, der Molekularpathologie, z. B. Nukleinsäure- und Proteinuntersuchungen und<br />
der Zytogenetik<br />
- der Asservierung von Untersuchungsgut für ergänzende Untersuchungen<br />
- der fotografischen Dokumentation<br />
- der interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Erkennung von Krankheiten und ihren Ursachen, der<br />
Überwachung des Krankheitsverlaufes und Bewertung therapeutischer Maßnahmen einschließlich<br />
der Durchführung von klinisch-pathologischen Konferenzen<br />
5 Spiegelstrich eingefügt
Name, Vorname: Geburtsdatum:<br />
Dokumentation des jährlichen Gespräches<br />
in (der Bezeichnung):<br />
§ 8 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der <strong>Ärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> vom 01.05.2005<br />
"Das zur Weiterbildung ermächtigte Kammermitglied führt mit dem weiterzubildenden Kollegen nach<br />
Abschluss eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in<br />
welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden<br />
aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur<br />
Prüfung beizufügen."<br />
Datum des Gespräches:<br />
Gesprächsinhalt:<br />
Unterschrift/Stempel Unterschrift des/der<br />
des/der Ermächtigten Assistenz-Arztes/Ärztin