09.10.2013 Aufrufe

Pressemitteilung 4/2010 - Saarland: Justiz - Amtsgericht Saarbrücken

Pressemitteilung 4/2010 - Saarland: Justiz - Amtsgericht Saarbrücken

Pressemitteilung 4/2010 - Saarland: Justiz - Amtsgericht Saarbrücken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Amtsgericht</strong> <strong>Saarbrücken</strong> Ansprechpartner:<br />

Vizepräsident des <strong>Amtsgericht</strong> Dr.Krüger<br />

Pressestelle Tel.: 0681 –5015614 oder 5617<br />

Fax: 0681-5015179<br />

Franz-Josef-Röder-Straße 13 j.krueger@agsb.justiz.saarland.de<br />

c.werle@agsb.justiz.saarland.de<br />

66119 <strong>Saarbrücken</strong> Vertreter:<br />

Datum: 07.05.10<br />

<strong>Pressemitteilung</strong> 4/<strong>2010</strong><br />

Richter am <strong>Amtsgericht</strong> Dr. Noll<br />

Telefon: 0681-5015580<br />

n.noll@agsb.justiz.saarland.de<br />

Bewährungsstrafe im Strafverfahren gegen Udo Pastörs<br />

I.<br />

1. Das Schöffengericht beim <strong>Amtsgericht</strong> <strong>Saarbrücken</strong> hat am 06.05.<strong>2010</strong> den<br />

Beschuldigten Udo Pastörs, Fraktionsvorsitzender der NPD im Landtag von<br />

Mecklenburg-Vorpommern, wegen Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 StGB) zu einer<br />

Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der<br />

Beschuldigte 6.000,00 Euro als Bewährungsauflage an die Staatskasse zahlen.<br />

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.<br />

2. Das Gericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der<br />

Beschuldigte am 25.02.2009 bei einem Parteitag der NPD in <strong>Saarbrücken</strong> Juden<br />

und Türken böswillig verächtlich gemacht und zum Hass gegen diese aufgestachelt<br />

hat. Grundlage der strafrechtlichen Verurteilung war der Umstand, dass der<br />

Beschuldigte in seiner Rede von der „Judenrepublik“ gesprochen und im<br />

Zusammenhang mit türkischstämmigen Bürgern den Begriff „Samenkanonen“<br />

gebraucht hatte.<br />

1


II.<br />

In der mündlichen Urteilsbegründung hat das Gericht u. a. ausführt: Auch bei<br />

Würdigung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung erfülle der festgestellte<br />

Sachverhalt den Tatbestand des § 130 I StGB. Das Recht auf freie – auch politische -<br />

Meinungsäußerung gelte nicht schrankenlos. § 130 StGB mit dem darin verankerten<br />

Schutz der Menschenwürde sei eine solche Schranke. Die Grenzen zur zulässigen<br />

Meinungsäußerung seien im vorliegenden Fall eindeutig überschritten.<br />

III.<br />

Im Rahmen der Strafzumessung hat das Gericht u. a. die herausgehobene politische<br />

Stellung des Beschuldigten und die hieraus folgende Wirkung seiner Worte gewürdigt.<br />

Für ihn sprach, dass er das tatsächliche Geschehen als solches eingeräumt hatte und<br />

insbesondere auch nicht vorbestraft ist.<br />

IV.<br />

1. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr auf Bewährung mit<br />

einer Geldauflage von mindestens 6.000,00 Euro plädiert. Die Verteidigung war der<br />

Auffassung, dass mit Blick auf das Recht auf freie politische Meinungsäußerung<br />

bereits der Tatbestand des § 130 StGB nicht erfüllt sei, und hatte deshalb<br />

Freispruch beantragt.<br />

2. Die Verteidigung hatte zuvor noch einen Hilfsbeweisantrag auf Beiziehung einer<br />

Fernsehaufnahme gestellt. Damit sollte nachgewiesen werden, dass das Ganze<br />

den Charakter einer Karnevalsveranstaltung gehabt hatte. Diesen Beweisantrag hat<br />

das Gericht als nicht entscheidungserheblich angesehen.<br />

3. Die Strafverhandlung begann am 06.05.<strong>2010</strong> um 9.00 Uhr. Gegen 17.00 Uhr wurde<br />

das Urteil verkündet.<br />

4. Das Interesse der Öffentlichkeit einschließlich der Presse war hoch. Bei Beginn der<br />

Verhandlung waren alle 79 Plätze im Saal belegt. Es wurden besondere Eintrittsund<br />

Pressekarten ausgeben.<br />

2


Für den Prozess waren besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, in<br />

die auch die Polizei einbezogen war. Besondere Vorkommnisse blieben aus.<br />

Gez. Dr. Krüger<br />

Pressesprecher<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!